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Deutschland

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung

Erstellt von: Antje Hoffmann, Anna Crumbach, Lennart Keil
Stand: 03/2026

Überblick


Allgemein

Förderstrukturen und -prozesse sind in unterschiedlichen Konzeptionen beschrieben, die teils schwer recherchierbar und zudem unter den Akteur*innen im Leistungssportsystem unterschiedlich verbreitet sind. Das Deutschland-Factsheet soll deshalb Daten und Informationen zu Förderstrukturen und -prozessen auf Bundesebene übersichtlich und kompakt darstellen. Damit wird zur Transparenz der Sportförderung beigetragen. Ein jährliches Update ermöglicht den Nutzer*innen, auf aktuelle Informationen zugreifen zu können. Das Deutschland-Factsheet richtet sich vor allem an Verantwortliche seitens der Geldgeber, bei DOSB, LSB/LSV und in Spitzen- und Landesfachverbänden. Es werden die komplexen Rahmenbedingungen der Sportförderung dargestellt. Der Fokus liegt dabei auf sportartübergreifenden, bundesweiten Strukturen und Prozessen des Nachwuchsleistungssports. Sportartspezifische Rahmenbedingungen finden sich auf den Sportarten-Factsheets. Die Länderfactsheets geben einen Überblick darüber, wie Sportförderung in den Bundesländern funktioniert und welche Besonderheiten es dabei gibt.

Strukturelemente 1, 2 & 3

BSP An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BKAmt und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorten an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.
 
BSP Para              Bundesstützpunkte Para Sport sind gekennzeichnet durch bestmögliche Rahmenbedingungen (qualifiziertes Leistungssportpersonal, geeignete Trainingsstätten, Anbindung an einen Olympiastützpunkt, Eliteschulen des Sports und Häuser der Athleten mit den Elementen Sportinternate und Wohnheime) und eine hohe Konzentration von Bundeskaderathlet*innen am Standort. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt Para Sport erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. Die Förderentscheidung obliegt dem Ministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Anerkennung gilt für einen paralympischen Zyklus.  
EdS       Die Eliteschulen des Sports (EdS) sind die vom DOSB in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS bundesweit ausgezeichneten wichtigsten Schule-Leistungssport-Verbundsysteme in Deutschland. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich im Grundsatz an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.  
KOPT    Im olympischen und paralympischen Trainingszentrum Kienbaum (KOPT) werden gemäß den Anforderungen der Spitzenverbände Trainingsstätten, Unterkünfte und leistungssportgerechte Verpflegung für die Durchführung von zentralen Lehrgangs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.  
LStP +      Landesstützpunkte mit zentraler Bedeutung sind die in das Netzwerk des jeweiligen olympischen Spitzenverbands integrierten Konzentrationspunkte für die sportartspeifische Entwicklung der Landeskader einer Region. Die Spitzenverbände benennen in Strukturplan und Strukturgesprächsmaske diese Landesstützpunkte, die einen Auftrag im sportartspezifischen nationalen Stützpunknetzwerk haben und stimmen die Auswahl mit den Landesfachverbänden und den weiteren Partnern im Prozess der Regionalen Zielvereinbarungen ab. Sie binden die Vertreter*innen der für die LSTP+ verantwortlichen Landesfachverbände in Regionale Zielvereinbarungen eines Bundesstützpunktes ein oder schließen eine separate Regionale Zielvereinbarung light. An den Landesstützpunkten trainieren regelmäßig Landeskaderathlet*innen sowie ggf. Talentgruppen, die sich zumeist aus leistungssporttreibenden Vereinen rekrutieren. Die Entwicklung von Landeskader (LK) - und NK2-Athlet*innen in den Bundeskader ist der primäre Auftrag der Landesfachverbände an den Landesstützpunkten. Entsprechend dieses Auftrags wechseln die entwickelten Athlet*innen an die zugeordnete Bundesstützpunkte zur weiteren Leistungsentwicklung.  
OSP

Die Olympiastützpunkte sind eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.

 
PTZ      

Paralympische Trainingszentren sind vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) anerkannte Standorte in paralympischen Sportarten, an denen Entwicklungspotential zur Anerkennung eines Bundesstützpunkt Para Sport besteht, gute infrastrukturelle Bedingungen vorherrschen oder Nationalmannschaften regelmäßig ihre zentralen Maßnahmen durchführen.

Sportmedizinische Untersuchungszentren DOSB

Ein DOSB-anerkanntes Untersuchungszentrum ist eine medizinische Einrichtung, die im Auftrag des DOSB die standardisierten sportmedizinischen Jahresgrunduntersuchungen der förderberechtigten Bundeskaderathlet*innen durchführt.

Sportarten 4, 5, 6, 7, 8 & 9

Die Darstellung der olympischen und paralympischen Sportarten basiert auf der Strukturierung von IOC und IPC. Die Unterscheidung zwischen Sportarten und Disziplinen erfolgt beim DOSB oder in einzelnen abweichend davon. 

Weitere Informationen zum Wettkampfprogramm finden sich auf den Veranstaltungsseiten der Spiele 2026 Mailand/Cortina und Los Angeles 2028.

Der DOSB fast auf seiner Website die Grundsätze zur Nominierung von Team D und die sportartenspezifischen Qualifikationskriterien für anstehende Olympische Spiele zusammen.

Olympische Sportarten Los Angeles 2028

  • Alttext
    3x3 Basketball
  • 7er - Rugby
  • Icon Badminton
    Badminton
  • Bahnrad
  • Baseball/Softball
  • Alttext
    Basketball
  • Beachvolleyball
  • Bogenschießen
  • Boxen
  • Cricket
  • Fechten
  • Flagfootball
  • Freiwasserschwimmen
  • Fußball
  • Gerätturnen
  • Gewichtheben
  • Golf
  • Handball
  • Hockey
  • Judo
  • Kanurennsport
  • Kanuslalom
  • Küstenrudern
  • Lacross Sixes
  • Leichtathletik
  • Moderner Fünfkampf
  • Radsport BMX-Freestyle
  • Radsport BMX-Race
  • Radsport Mountainbike
  • Reiten
  • Rhythmische Sportgymnastik
  • Ringen
  • Rudern
  • Schießen
  • Schwimmen
  • Segeln
  • Skateboard
  • Sportklettern
  • Squash
  • Straßenrad
  • Surfen
  • Synchronschwimmen
  • Taekwondo
  • Tennis
  • Tischtennis
  • Trampolinturnen
  • Triathlon
  • Volleyball
  • Wasserball
  • Wasserspringen
  • Paralympische Sportarten Los Angeles 2028

  • Para Blindenfußball
  • Para Boccia
  • Para Badminton
  • Para Bogenschießen
  • Para Gewichtheben
  • Para Goalball
  • Para Judo
  • Para Kanu
  • Para Klettern
  • Para Leichtathletik
  • Para Radsport
  • Para Reitsport
  • Para Rudern
  • Para Schießen
  • Para Schwimmen
  • Para Taekwondo
  • Para Tischtennis
  • Para Triathlon
  • Rollstuhl Fechten
  • Rollstuhl Tennis
  • Rollstuhlbasketball
  • Rollstuhlrugby
  • Sitzvolleyball
  • Olympische Winterspiele Mailand/Cortina 2026

  • Biathlon
  • Bob
  • Curling
  • Eishockey
  • Eiskunstlauf
  • Eisschnelllauf
  • Freestyle Skiing
  • Nordische Kombination
  • Rodeln
  • Shorttrack
  • Skeleton
  • Skibergsteigen
  • Skilanglauf
  • Skispringen
  • test
    Snowboard
  • Ski Alpin
  • Paralympische Winterspiele Mailand/Cortina 2026

  • Para Biathlon
  • Para Eishockey
  • Para Ski Alpin
  • Para Skilanglauf
  • Para Snowboard
  • Rollstuhlcurling
  • Strukturen und Personal 10, 11, 12 & 13

    Der organisierte Sport in Deutschland

    • 28.76 Mio Mitgliedschaften im organisierten Sport in Deutschland
    • rund 86.000 Vereine
    • 29,74% der Bevölkerung in Deutschland ist Mitglied in einem Sportverein

     

    Anzahl der Vereine in den Bundesländern
    Organisationsgrad in den Bundesländern

    Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Deutschland

    • Deutscher Fußball-Bund 7.704.207 Mitgliedschaften
    • Deutscher Turnerbund 5.063.572 Mitgliedschaften
    • Deutscher Tennis-Bund 1.491.386 Mitgliedschaften
    • Deutscher Alpenverein 1.472.311 Mitgliedschaften
    • Deutscher Schützenbund 1.337.840 Mitgliedschaften

    Gesamtzahl geförderter Kaderathlet*innen

    Aktuell werden in den olympischen Sportarten insgesamt ca. 4200 Bundeskaderathlet*innen gefördert. Darin sind ca. 300 Athlet*innen der vorübergehend olympischen Verbände und die weiblichen Nationalkader des Deutschen Fußball-Bunds enthalten. Die nachfolgend dargestellten Zahlen stellen die Kadergrößen zum  Stichtag des 18.02.2026 dar. Im Jahresverlauf verändern sich diese Zahlen aufgrund von Abmeldungen, Beendigungen der leistungssportlichen Karrieren sowie leistungsbezogenen Aufnahmen.

     

    Olympiakader (OK)

    Perspektivkader (PK)

    Nachwuchskader 1 (NK1)

    Gesamt

    Sommer

    303

    1354

    1841

    3498

    Winter

    163

    259

    283

    705

    Gesamt

    466

    1613

    2124

    4203

     

    Im paralympischen Sport haben zum Stand Mai 2026 305 Athlet*innnen einen Bundeskaderstatus.

     

    Paralympicskader (PAK)

    Perspektivkader (PK)

    Nachwuchskader1 (NK 1)

    Gesamt

    Sommer

    88

    71

    101

    260

    Winter

    17

    22

    6

    45

    Gesamt

    105

    93

    107

    305

    Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

    Das offizielle Lizenzmanagementsystem des DOSB weist für das Kalenderjahr 2024 folgende gültige Lizenzen aus (Lizenzen die mindestens einen Tag in 2023 gültig waren):

    • Insgesamt circa 564.000 Trainer- und Übungsleiterlizenzen in Deutschland
    • davon sind 221.000 sportartübergreifende Übungsleiterlizenzen
    • und 343.000Trainerlizenzen (201.400 davon im Leistungssport)


    Die Trainerlizenzen sind in drei aufeinander aufbauenden Stufen unterteilt:

    • Trainer-C: circa 266.000 gültige Lizenzen (davon 137.000 im Leistungssport)
    • Trainer-B: circa 63.000 gültige Lizenzen (davon 52.000 im Leistungssport)
    • Trainer-A: circa 14.100 gültige Lizenzen (davon 12.400 im Leistungssport)

    Es gibt keine Übersicht über die Trainer*innensituation im deutschen Leistungssport - also z.B. die Zahl der Anstellungsverhältnisse oder Funktionsstellen bei verschiedenen Anstellungsträgern. Die Finanzierung von hauptamtlichem Personal im Leistungssport erfolgt aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln, Verbandsgeldern, Vereinsetats und (teilweise privaten) Sponsoren. Anhand der bewilligten Fördermittel könnte eine Abschätzung der Personalstellen erfolgen, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden. Derzeit liegen jedoch lediglich Zahlen zum Leistungssportpersonal vor, das durch das BKAmt gefördert wird.

    BKAmt-finanziertes Leistungssport-Personal

    • das BKAmt fördert im Rahmen der Verbandsförderung im Bereich Leistungssportpersonal:
      • circa 550 Trainer*innenstellen bzw. -funktionen im olympischen Bereich und
      • circa 300 Trainer*innenstellen bzw. -funktionen im nichtolympischen Bereich.
    • Im paralympischen Bereich fördert das BKAmt 44 Trainer*innenstellen bzw. -funktionen
    • an den BSP 148 Funktionsstellen für Trainer*innen (mit) über den Bund finanziert (Mischfinanzierung Bund/Länder).
    • BKAmt geförderte Funktionen im Bereich Management (Sportdirektor*innen, Leistungssportreferent*innen, Wissenschaftskoordinator*innen sowie Servicepersonal):
      • olympischer Bereich: circa 191 Funktionen
      • nichtolympischer Bereich: circa 54 Funktionen
      • paralympischer Bereich: circa 17 Funktionen

    Eine genaue Anzahl der bundesfinanzierten Managementstellen kann nicht gemacht werden, da eine Funktionsstelle mit mehreren Teilzeiten besetzt werden kann. 

    Finanzielle Voraussetzungen 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 & 20

    Förderung des Sports

    Die öffentliche Förderung des Sports in Deutschland erfolgt auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Sie erfolgt einerseits über direkte Zuwendungen wie finanzielle Unterstützung oder Baumaßnahmen. Andererseits gibt es auf den drei staatlichen Ebenen indirekte Zuwendungen wie z. B. Steuervorteile für gemeinnützige Vereine oder den Verzicht auf Einnahmen aus staatlichen Sportwetten oder Lotterien zugunsten von Sportorganisationen. Den größten Anteil an der öffentlichen Sportförderung in Deutschland leisten die Kommunen und die Bundesländer. Sie verantworten vorrangig die Förderung des Breitensports.
    Im Bund koordiniert die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt innerhalb ihrer Zuständigkeit die Spitzensportförderung und leistet den größten finanziellen Beitrag. Zudem fördert der Bund den Spitzensport durch die Förderung des Sports in seinem eigenen Dienstbereich, insbesondere bei Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll.
    Die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Finanzierungshoheit für den Bereich des Sports liegt grundsätzlich bei den Ländern. Sie fördern im Rahmen der Kulturhoheit nach Artikel 30 GG vor allem den Sportstättenbau, den Schul- und Hochschulsport, die Arbeit der Sportorganisationen im Breiten- und Leistungssport sowie den Sport mit besonderen Zielgruppen. Städte und Gemeinden stellen vor allem Sporthallen und -anlagen für den Schulsport bereit. Eine weitere Unterstützung des Sports ist nicht verpflichtend, aber gelebte Praxis. Kommunen unterstützen dabei u. a. den Bau, den Unterhalt und die Bereitstellung von Sportstätten oder die Arbeit von Vereinen zur Durchführung des Sports. So können beispielsweise die Anschaffung neuer Sportgeräte, die Einstellung von Übungsleitern, die Durchführung von inklusiven und integrativen Sportmaßnahmen, Versicherungs- und Haftpflichtleistungen oder Teilnahmen an Meisterschaften und Lehrgängen bezuschusst werden. Für den Bundesbereich liegen aktuelle Förderzahlen vor; für die Bundesländer und Kommunen existieren hingegen keine einheitlichen belastbaren Angaben zur Höhe der Sportförderung.

    Im Bundeshaushalt 2026 sind in den verschiedenen Ministerien knapp 800 Millionen Euro zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Sports (allgemein) geplant. Diese verteilen sich auf mehr als 10 Ministerien bzw. Ressorts.

    Förderung des Leistungssports

    Bund und Länder haben im Zuge der Leistungssportreform Aspekte der Finanzierung des Leistungssports in der Bund-Länder-Vereinbarung geregelt. Sie ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Der Bund fördert den Spitzensport in Deutschland und weitere Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport. Er ist  für Olympiakader (OK), Paralympicskader (PAK) und Nachwuchskader 1 (NK 1) zuständig. Die Zuständigkeit der Länder liegt beim Nachwuchsleistungssport und damit den Nachwuchskadern 2 (NK 2) und den Landeskadern (LK).

    Den größten Anteil an der Spitzensportförderung des Bundes übernimmt das Bundeskanzleramt (BKAmt). Auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium des Innern (BMI) fördern den Spitzensport. In der Übersicht finden sich nahezu alle Maßnahmen zur Förderung des Spitzensports durch das BKAmt und die drei Ministerien, die im Haushaltsplan 2025 vorgesehen sind:

     

    • Geplante Bundesmittel zur Förderung des Sports (2026) 
      • BKAmt
        362.633.000 €
        • Sport
          351.241.000 €
          • Zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports
            223.209.000 €
            • Jahresplanungen der Spitzenverbände mit olympischen Sportarten (einschließlich vorläufige und nicht-olympische ohne World Games Bezug)
              117.444.000 €
              • Leistungssportpersonal einschließlich mischfinanzierte Trainer
                57.463.000 €
              • Maßnahmen zur gezielten Olympiavorbereitung, insbesondere Olympiakader/Perspektivkader-förderung, internationale Wettkämpfe, zentrale Lehrgänge, Stützpunkttraining, Vertretung in internationalen Gremien
                54.015.000 €
              • Organisationskosten für bedeutende nationale und internationale Veranstaltungen im Inland
                4.966.000 €
              • Trainerprämien für olympische Medaillen
                1.000.000 €
            • Olympiastützpunkte und Trainingszentren
              68.697.000 €
            • Leistungssport der Menschen mit Behinderung
              16.139.000 €
              • Jahresplanungen der Behindertensportverbände
                8.230.000 €
              • Leistungssportpersonal
                5.312.000 €
              • Organisationskosten für bedeutende nationale und internationale Veranstaltungen im Inland
                1.292.000 €
              • Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungssports der Menschen mit Behinderungen
                805.000 €
              • Trainerprämien für paralympische Medaillen
                500.000 €
            • Athletenförderung
              12.120.000 €
              • Unmittelbare Athletenförderung
                7.200.000 €
              • Athletenversorgung
                2.700.000 €
              • Duale Karriere
                1.300.000 €
              • Athleten Deutschland e.V.
                920.000 €
            • Besondere Vereins- und Verbändeförderung
              3.120.000 €
              • Special Olympics Deutschland e.V.
                2.000.000 €
              • Verbände mit besonderen Aufgaben
                1.120.000 €
            • Jugend trainiert
              1.500.000 €
            • Leistungssportprojekte
              1.308.000 €
            • Gesellschaftliche Werte im Sport
              1.215.000 €
              • Förderung der Werte im Sport
                550.000 €
              • Übergreifende Aspekte bei Sportgroßveranstaltungen
                500.000 €
              • Nationale Plattform zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben
                165.000 €
            • Entwicklungsplan Sport
              1.000.000 €
            • Projekte Sport und Kultur
              500.000 €
            • Sonstige Maßnahmen (besonderes Interesse der Bundesrepublik)
              166.000 €
          • Zuwendungen für die Errichtung, Ausstattung und Bauunterhaltung von Sportstätten für den Hochleistungssport
            48.188.000 €
          • Projektförderung für das IAT und das FES
            23.200.000 €
          • Zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports der nicht-olympischen Verbände, der nicht-olympischen Disziplinen olympischer Verbände und vorübergehend olympischer Verbände
            21.331.000 €
            • Jahresplanungen der nicht-olympischen Verbände
              21.231.000 €
              • Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungssports insbes. Internationale WK, Lehrgänge, Vertretung in internat. Gremien, Athletenservice
                10.955.000 €
              • Leistungssportpersonal
                9.126.000 €
              • Geschäftsstelle der NOV
                650.000 €
              • Organisationskosten für bedeutende nationale und internationale Veranstaltungen im Inland
                500.000 €
            • Sportmedizinishe Grunduntersuchung
              100.000 €
          • Zuschuss für Maßnahmen der Dopingbekämpfung
            10.633.000 €
          • Periodische wiederkehrende Sportveranstaltungen
            5.170.000 €
          • Modellvorhaben Deutschland lernt Schwimmen
            5.000.000 €
          • Zentrum Safe Sport
            2.810.000 €
          • Olympiabewerbung
            2.450.000 €
          • Beteiligung des Bundes an der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen
            2.317.000 €
          • Zuwendung für die Errichtung und Ausstattung von Sportstätten für die Reit-Wm 2026 in Aachen
            1.500.000 €
          • Förderung von internationalen Sportprojekten und Tagungen
            1.260.000 €
          • Zuschuss an die WADA
            1.246.000 €
          • Bundesprogramm gegen Extremismus und Antisemitismus im Sport
            1.000.000 €
          • Institutionelle Förderung Makkabi Deutschland e.V.
            811.000 €
          • Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athlet*innen mit Behinderung im Spitzensport
            616.000 €
          • Sportagentur
            500.000 €
        • Bundesinstitut für Sportwissenschaften
          11.392.000 €
          • Förderung von Forschung, Dokumentation und Tagungen sowie Durchführung von Forschungsvorhaben und Transferprojekten in der Sportwissenschaft
            6.534.000 €
          • Flexibilisierte Ausgaben
            4.078.000 €
          • Geschäftsstelle zur Unterstützung der PotAS-Komission
            585.000 €
          • Mieten und Pachten/einheitliches Liegenschaftsmanagement
            195.000 €
      • BMI
        49.956.000 €
        • Bundespolizei
          39.056.000 €
        • Integration durch Sport
          10.900.000 €
      • BMF
        3.066.000 €
        • Personalausgaben
          2.901.000 €
        • Beschaffung von Sportgeräten
          95.000 €
        • Förderung des Sports (einschl. Ski-Team und Behindertensport)
          50.000 €
        • Beschaffung von Sportkleidung
          20.000 €
      • BMVg
        122.968.000 €
        • Spitzensportförderung Bundeswehr insgesamt
          63.125.000 €
          • Personalkosten: Spitzensportler
            44.742.000 €
          • nicht eindeutig einer Maßnahme zuzuordnende Aufwendungen
            5.739.000 €
          • Liegenschaftsbetriebskosten Sportfördergruppe
            5.074.000 €
          • Personalkosten: Regiepersonal
            3.090.000 €
          • Personalkosten: Militärsport
            2.248.000 €
          • Kosten Wehrübungstage
            1.964.000 €
          • Sportsonderkleidung Sportfördergruppe
            268.000 €
        • Sportstätten und Sportgeräte
          44.478.000 €
        • Sportlehrer der Bundeswehr
          7.631.000 €
        • Sport- und Sportgeräte
          4.050.000 €
        • Sportschule der Bundeswehr insgesamt
          3.484.000 €

     

    Die Länder fördern den Nachwuchsleistungs- und den Spitzensport ebenfalls jährlich mit einer Gesamtsumme im dreistelligen Millionenbereich. Auch die Kommunen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Leistungssports. Sie engagieren sich im Leistungssport durch die Trägerschaft von Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkten sowie durch die Übernahme von Unterhaltungs- und Betriebskosten. Es liegen konkrete Zahlen dazu vor, in welcher Höhe Länder und Kommunen den Leistungssport in 2025 fördern.

    Quellen
    1. Länderfactsheets IAT
    2. DOSB. 2022. Stützpunktkonzept für den Olympischen Sport
    3. DOSB DaLiD
    4. Nationale Sportpolitik
    5. Prinzipien und Reform der Sportförderung
    6. Deutscher Städtetag Berlin und Köln. 2022. Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
    7. Bund-Länder-Vereibarung
    8. BMI. 2024. Gesetzesentwurf der Bundesregierung
    9. BMI. 2025. Bundesmittel der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Sports in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026
    10. Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
    11. BMI. 2024. Persönliche Mitteilung (Email).
    12. DOSB. 2024. Ausgewählte Daten & Fakten zum Thema Trainer- und Übungsleiter*innen in Deutschland
    13. DOSB. 2024. Bestandserhebung
    14. DOSB Athletenservice
    15. Olympische Sportarten 2028 Los Angeles
    16. Paralympische Sportarten LA 2028
    17. Paralympische Sportarten 2026 Mailand/Cortina
    18. Paralympische Sportarten
    19. Olympische Sportarten
    20. Sportmedizinische Untersuchungszentren DOSB
    21. DBS. 2022. Stützpunktkonzept Paralympischer Sport
    22. Deutscher Bundestag. 2008. Sportförderung in Deutschland und der EU
    23. Partnerschulen des Sports

    Steuerung & Förderung

    Allgemein

    Grundprinzipien der Sportförderung
    Der Föderalismus ist Deutschlands staatliches Organisationsprinzip, die Aufgaben werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dementsprechend ist auch der organisierte Sport in Deutschland föderal aufgebaut. Ein weiteres Merkmal des deutschen Sports ist die Trennung zwischen staatlicher Sportverwaltung und der Sportselbstverwaltung. Dabei sind drei Grundprinzipien maßgeblich:

    Prinzip der Autonomie
    Die Autonomie des Sports bedeutet, dass Sportverbände und -organisationen in Deutschland ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln können – unabhängig vom Staat. Jede sportpolitische Maßnahme beachtet die Unabhängigkeit des Sports. Die Autonomie basiert auf der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG). Sie betrifft zum Beispiel:

    • Die Organisation von Wettkämpfen und Ligastrukturen
    • Die Regelwerke und Sanktionen im Sport
    • Die Ausbildung und Lizenzierung von Trainer*innen
    • Die Nominierung von Nationalmannschaften

    Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit
    Da der Sport Autonomie genießt, verstehen sich die öffentliche Stellen als Partner. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit ist eine Grundlage für Konzeptionen und Abstimmungen, wenn es um die Lösung gesellschaftlicher Aufgaben und Probleme geht, bei der alle Institutionen "an einem Strang ziehen" müssen. Das können die Abstimmung von Konzeptionen, die Erarbeitung gemeinsamer Strategien, die Planung konkreter Fördermaßnahmen der Förderung oder auch die Beteiligung des Sports in Delegationen bei wichtigen internationalen Konferenzen sein.

    Prinzip der Subsidiarität
    Die ideelle und finanzielle Förderung des Sports durch den Staat setzt dort ein, wo die Organisationen des Sports ihre Aufgaben nicht aus eigenen Mitteln erfüllen können. Eigene Finanzierungsmöglichkeiten müssen vollständig ausgeschöpft werden, bevor eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden kann. Damit wird die staatliche Sportförderung Hilfe zur Selbsthilfe.

    Rechtliche Grundlagen

    Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Sportförderung
    Das Grundgesetz regelt alle Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Sport wird im Grundgesetz nicht explizit erwähnt, aber viele der dort getroffenen Aussagen sind auch für den Sport relevant. So ist Artikel 2 (Abs. 1) des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit) die verfassungsrechtliche Grundlage für jede sportliche Betätigung. Darüber hinaus können sich Sportvereine und -verbände, aber auch die Sporttreibenden selbst, auf die grundgesetzlich verbürgte Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) und die – für Profisportler relevante – Berufsfreiheit (Art. 12 Abs 1 GG) berufen.  Aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) lässt sich ableiten, dass der Staat verpflichtet ist, auch für den Bereich des Sports Verantwortung zu übernehmen - also Rahmenbedingungen zur Förderung des Sports und dessen gesellschaftlicher Bedeutung zu schaffen. Neben diesen allgemeinen Grundlagen formuliert das Grundgesetz jedoch keine ausdrückliche Kompetenz für die Sportförderung des Bundes. In Artikel 30 GG wird die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung der Aufgaben den Ländern zugewiesen. Dementsprechend ist auch der Sport grundsätzlich Sache der Länder. Das Grundgesetz enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen zur Sportförderung des Bundes. Aus der Verfassung lassen sich jedoch ungeschriebene Bundeskompetenzen ableiten. So ergibt sich eine ungeschriebene Verwaltungs- und auch Gesetzgebungszuständigkeit für folgende Bereiche:

    • Gesamtstaatliche Repräsentation (z. B. Teilnahmen an Olympischen Winter- und Sommerspielen; Sportfördergruppen von Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll)
    • Auslandsbeziehungen (einschl. sportlicher Entwicklungshilfe)
    • Förderung von zentraler sportlicher Infrastruktur und Maßnahmen nichtstaatlicher zentraler Organisationen mit besonderer sport- und gesellschaftspolitischer, bundesweiter Bedeutung sind (z. B. DOSB, Spitzenfachverbände, OSP, Bundesleistungszentren; Sportgroßveranstaltungen;  Baumaßnahmen für den Leistungssport; Sportförderprogramme)
    • ressortzugehörige Funktionen (z. B. ressortabhängige Forschungsvorhaben; Gesundheitsvorsorge, Wirtschafts- oder Städtebauförderung; Bildungsplanung).

    Die Förderzuständigkeit des Bundes für den Spitzensport ist nicht exklusiv, sondern ergänzend zur Zuständigkeit der Länder  – so wie es auch bei der Kulturförderung durch den Bund der Fall ist. Innerhalb der Bundesregierung koordiniert das BKAmt die Angelegenheiten des Bundes, die den Sport betreffen.

    Sportfördergesetz auf Bundesebene
    Das Bundeskabinett hat am 25.3.2026 den Entwurf des Sportfördergesetzes verabschiedet, um die Förderung des Spitzensports in Deutschland erstmalig auf eine spezifische gesetzliche Grundlage zu stellen. Es soll ein ganzheitliches, transparentes und effizientes Fördersystem gewährleisten, das die Bedürfnisse der Athlet*innen stärker berücksichtigt. Es soll leistungs- und gesellschaftsbezogene Ziele der Sportförderung in Deutschland klar definieren und regeln, wie die Mittel für den Spitzensport potenzial- und erfolgsorientiert verteilt werden können. Es sieht die Gründung einer Spitzensport-Agentur vor, die unabhängig agiert, Kernbereiche der Spitzensportförderung sportfachlich steuert und auch private Mittel zur Sportförderung einwerben kann.

    Rechtliche Sportförderung auf Länderebene
    Abgeleitet aus Artikel 30 des Grundgesetzes liegen die Zuständigkeiten für Gesetzgebung, Verwaltung und Finanzierung des Sports grundsätzlich bei den Ländern, sofern das GG keine abweichenden Regelungen trifft. Darüber hinaus bestimmen Artikel 70 Absatz 1, Artikel 83 sowie Artikel 104a Absatz 1 GG die Kompetenzen der Länder. Die Länder haben die Gesetzgebungshoheit, führen Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus und tragen auch die Verantwortung im Bereich des Finanzwesens. Mit Ausnahme von Hamburg haben alle Bundesländer in ihren Verfassungen Ziele verankert, die die Sportförderung betreffen.

     

    Baden-Württemberg

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Der Staat, die Gemeinden und die Gemeindeverbände fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl, das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger."

    • Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl, das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger

    Richtlinie

     

    Bayern

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Das kulturelle Leben und der Sport sind von Staat und Gemeinden zu fördern."

    • Förderung des Gemeinwohls und Gesunderhaltung der Bevölkerung durch Ausbau zivilgesellschaftlicher Strukturen im Breiten- und Nachwuchssport
    • Qualifizierte Ausbildung und Überführung möglichst vieler Nachwuchsathlet*innen in den Bundeskader
    • Schutz vor Diskriminierung und Gewalt sowie Förderung von Nachhaltigkeit im Sport

    Richtlinie

    Berlin

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Sport ist ein förderungs- und schützenswerter Teil des Lebens. Die Teilnahme am Sport ist den Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen."

    • Allen Menschen die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung nach ihren Fähigkeiten und Interessen zu verschaffen
    • Förderung der Vereins- und Verbandsarbeit sowie des Ehrenamts im Sport
    • Berücksichtigung sozialer Funktionen des Sports (Gesundheit, Integration, Bildung)

    Gesetz

    Brandenburg

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen."

    • Förderung des Sports zur Stärkung von Angeboten, Entwicklung, Ehrenamt und Integration
    • Gewährleistung einer freien, vielfältigen und inklusiven Sportausübung für alle Bevölkerungsgruppen.

    Gesetz

    Bremen

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    • "Der Staat pflegt und fördert den Sport."
    • Unterstützung der Verbands- und Vereinsarbeit sowie Sicherung der Zusammenarbeit im organisierten Sport
    • Intensivierung und Weiterentwicklung des Sports in Inhalt, Form und Methode
    • Verknüpfung des Sports mit anderen gesellschaftlichen Bereichen wie Soziales, Jugend, Gesundheit & Bildung

    Gesetz & Richtlinien

    Hamburg

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    • Sport ist nicht in der Verfassung erwähnt
    • Förderung das Sports aufgrund seiner pädagogischen, gesundheitlichen und sozialen Funktionen
    • Schaffung von Sport- und Bewegungsangeboten für alle Bevölkerungsgruppen
    • Stärkung des Vereinssports als zentraler Bestandteil der Hamburger Sportlandschaft

    Richtlinie

    Hessen

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände."

    • Erhaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des organisierten Sports und des Sports im Allgemein
    • Förderung von Leistungs- und Breitensport in gegenseitiger Abhängigkeit
    • Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Sportfachverbände

    Richtlinie

    Mecklenburg-Vorpommern

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Land, Gemeinden und Kreise schützen und fördern Kultur, Sport, Kunst und Wissenschaft. Dabei werden die besonderen Belange der beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpommern berücksichtigt."

    • Unterstützung der Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung
    • Gewährleistung der Möglichkeit zur sportlichen Betätigung für alle Einwohner*innen
    • Ausgewogene Förderung von Freizeit-, Breiten,- Behinderten- und Gesundheitssport sowie Nachwuchsleistungs- und Spitzensport

    Gesetz & Richtlinien

    Niedersachsen

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

     

    • "… Land, Gemeinden und Landkreise schützen und fördern Kunst, Kultur und Sport"
    • Förderung des Breiten- und Leistungssports durch Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Niedersachsen und anderen Sportorganisationen
    • Gewährleistung der Möglichkeit für alle Einwohner*innen, sich entsprechend ihrer Fähigkeiten sportlich zu betätigen

    Gesetz

    Nordrhein-Westfalen

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern."

    • Förderung des Zugangs zu Sport für alle Menschen, mit einem besonderen Fokus auf Sozial- und Gesundheitsförderung
    • Stärkung des ehrenamtlichen Engagement im Sport und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Staat, Kommunen, Verbänden und Vereinen.
    • Unterstützung der Entwicklung des Leistungssports und des inklusiven Sports, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Vielfalt zu fördern.

    Richtlinie

    Rheinland-Pfalz

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Der Sport ist durch das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände zu pflegen und zu fördern."

     

    • allen Einwohner*innen eine… angemessene sportliche Betätigung zu ermöglichen
    • sportliche Förderung der Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden gewährleisten
    • verbesserte Möglichkeiten für das freie Spiel schaffen
    • Voraussetzungen für die freie und eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportorganisationen sichern und verbessern

    Gesetz und Richtlinie

    Saarland

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Wegen seiner gesundheitlichen und sozialen Bedeutung genießt der Sport die Förderung des Landes und der Gemeinden."

    • Erhöhung der Zahl saarländischer Kaderathlet*innen auf Bundesebene und Steigerung der Erfolge bei Deutschen und internationalen Meisterschaften
    • Unterstützung der leistungssportlichen Bemühungen von Sportfachverbänden, Vereinen und Athlet*innen

    Richtlinie

    Sachsen

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    Das Land fördert das kulturelle, das künstlerische und wissenschaftliche Schaffen, die sportliche Betätigung sowie den Austausch auf diesen Gebieten.

    • Förderung der Teilhabe am Sport für alle, insbesondere für Kinder und Jugendliche, mit einem breiten Angebot an Sportarten
    • Systematische Entwicklung und Betreuung von leistungssportlichen Talenten.

    Richtlinie

    Sachsen-Anhalt

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Kunst, Kultur und Sport sind durch das Land und die Kommunen zu schützen und zu fördern."

    • Förderung des Breiten-, Leistungs-, Gesundheits- sowie Behinderten- und Rehabilitationssports zur Verbesserung der Lebensqualität
    • Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportorganisationen für die Talentfindung und Entwicklung des Leistungssports

    Gesetz

    Schleswig-Holstein

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volksschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände."

    • Förderung eines vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebotes landesweit, im Einklang mit den Empfehlungen des Zukunftsplans Sportland
    • Gleichbehandlung aller Menschen ohne Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität

    Richtlinie

    Thüringen

    Sport in der Verfassung

    Ziele und Aufgaben der Sportförderung

    Regelung der Sportförderung

    "Der Sport genießt Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften"

    • Schaffung von Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sich gemäß ihren Interessen im Breiten- und Leistungssport zu betätigen
    • Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung von öffentlichen Sportanlagen und die Förderung anerkannter Sportorganisatoren

    Gesetz

    Bund-Länder-Vereinbarung

    Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Sportförderung regelt die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten zwischen den Bundesländern und dem Bund. Sie dient dazu, die Förderung des Sports auf allen Ebenen zu koordinieren und sicherzustellen, dass Ressourcen und Verantwortung effizient verteilt werden. Es werden die finanziellen, organisatorischen und inhaltlichen Aspekte der Sportförderung konkretisiert, um sicherzustellen, dass der Sport in Deutschland auf allen Ebenen optimal unterstützt wird.

    Rechtliche Grundlagen der Sportförderung auf kommunaler Ebene

    Die rechtlichen Grundlagen der kommunalen Sportförderung in Deutschland beruhen maßgeblich auf Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz (GG), der das Recht auf kommunale Selbstverwaltung garantiert. Diese verfassungsrechtliche Kompetenznorm erlaubt es den Gemeinden, im Rahmen der Daseinsvorsorge eigenständig Aufgaben der Sportförderung zu übernehmen. Dabei handelt es sich – mit Ausnahme der Verpflichtung zur Bereitstellung von Infrastruktur für den Schulsport – um sogenannte freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben.
    Den Kommunen kommt bei der Förderung des Sports und einer aktiven Lebensweise eine große Bedeutung zu. Von den drei staatlichen Ebenen widmet sich vor allem die kommunale Ebene der Förderung des Sports für die gesamte Bevölkerung. Sportförderung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Eine wichtige Aufgabe der Kommunen ist es, Sportstätten für den Schul- und Breitensport zu planen, zu bauen und zu unterhalten. Die Kommunen leisten ca. 80 Prozent der öffentlichen Gesamtausgaben in diesem Bereich. Rund zwei Drittel der deutschen Sportstätten befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Diese umfassen insbesondere Einrichtungen für den Schul- und Breitensport. Zusätzlich fördern und unterhalten die Kommunen viele informelle Sportgelegenheiten im öffentlichen Raum. Sie schaffen damit die infrastrukturellen Voraussetzungen für die gesundheitsfördernden, integrativen und sozialen Funktionen des Sports. Die Förderung des Breiten- und Vereinssports gehört zu den Kernaufgaben kommunaler Sportpolitik. Ergänzend leisten viele Städte auch wesentliche Beiträge zur Förderung des Leistungssports, etwa durch Zuschüsse für Stützpunktstrukturen und der Infrastruktur für Leistungssport (z. B. Unterhaltungs- und Betriebskosten) oder die Unterstützung von Olympia-, Paralympischen und Perspektivkadern.

    Förder-/Steuerungssystematik

    Auf Bundesebene lässt sich die Förderung der Spitzenverbände (Verbandsförderung) von der Förderung der Institutionen des Wissenschaftlichen Verbundsystems (WVL) unterscheiden. Der WVL-Förderprozess betrifft das IAT/FES und die OSP. Die Förderperiode ist jeweils auf einen olympischen bzw. paralympischen Zyklus ausgelegt. Die Fördersystematik für die WVL-Institutionen beinhaltet den olympischen und den paralympischen Sport. Die Systematik der Verbandsförderung ist spezifisch für den olympischen Sport. 

    Im olympischen Sport sind die Strukturpläne der Spitzenverbände und die Bewertungen der PotAS-Kommission Grundlage der Strukturgespräche und auch der WVL-Gespräche. Die Gespräche finden für die Sommersportarten im Olympiajahr statt. Aus ihnen resultieren Fördervorschläge bzw. -empfehlungen. In der Förderkommission und der WVL-Kommission sind BKAmt und DOSB vertreten. Die Förderkommission leitet eine Förderempfehlung, die WVL-Kommission eine  finale Förderentscheidung ab. Das BKAmt bzw. das Bundesverwaltungsamt (BVA) versendet daraufhin den Bescheid für die Verbandsförderung und Projektförderung der Spitzenverbände sowie für IAT/FES für den folgenden Olympiazyklus. Für die OSPs bildet die Förderentscheidung die Ausgangsbasis für die jährliche Projektförderung in der Spezialbetreuung für den folgenden Olympiazyklus. 

    Auf Landesebene sind die Regionalen Zielvereinbarungen (RZV) ein bundesweit verbindliches Steuerungsinstrument in allen Ländern mit Bundesstützpunkt (BSP). Durch die RZV wird die Förderung von Bundes- und Landesebene verzahnt und die Spitzenverbände können ihre Bedarfe für die Förderung durch das Bundesland benennen. Die Zielstellungen und Inhalte für die einzelnen BSP und Regionen leiten sich direkt aus den Strukturplänen der Spitzenverbände und den Strukturgesprächen auf Bundesebene ab. Die RZV sind die Grundlage für die Nachwuchsleistungssportentwicklung durch die Landessportbünde (LSB) und Landesfachverbände (LFV). 

    Die Fördersystematik auf Landesebene wird für jedes Bundesland auf den Länder-Factsheets dargestellt.

    1 Jahrvor Olympia1 Jahrvor Olympia3 Jahrevor Olympia2 Jahrevor OlympiaOLYMPIAJAHRBUNDESEBENELANDESEBENEVerbandsförderungRelevanz für Förderentscheidung LFV länderspezifischWVL-Förderung*optional bei durch SV angezeigten Bedarf © Copyright: IAT und Peter SackVerbandsförderungRahmen-richtlinienLänderspezifische InstrumenteRZV-MaskenFörderkommissionStrukturgesprächeVerbandsförderungBKAmt/BVAStrukturgesprächsmaskenMeilenstein-gespräche*Meilenstein-gesprächeMeilenstein-gesprächeWVL-Halbzeit-GesprächeWVL-KommissionWVL-MaskenWVL-GesprächeWVL-FörderungBKAmt/BVAWVL-ArGeStruktur-plänePotAS-KommissionAbleitung derregionalen ZielstellungFörderentscheidung (Bescheid)Förder-empfehlungFörder-vorschlagPotenzialanalysePotAS-BerichtFörderentscheidung (Bescheid)Förder-empfehlungFörder-vorschlagBewertung Kaderpotenzial& Struktur

    Fördersystematik der paralympischen Sportarten

    Der DBS fördert schwerpunktmäßig Sportarten, Disziplinen und Startklassen, die dem paralympischen Programm angehören. Die Budgetverteilung im Rahmen der Sportjahresplanung unterteilt sich in fünf Stufen: 

    1. Budget für nicht-sportartspezifische Maßnahmen (z. B. sportmedizinische Untersuchungen, Aus- und Fortbildung, internationale Gremienarbeit) 

    2. Entsendekosten für die Teilnahme an Welt- und Europameisterschaften 

    3. Budget für nicht-paralympische Sportarten 

    4. 5 % des Restbudgets für sportartbezogene Sonderprojekte zurückgehalten, die von den Bundes-/Cheftrainern beantragt werden können (abgegrenzte, klar definierte Einzelvorhaben, die Perspektiven stärken und Härtefälle abmildern sollen). 

    5. Budget für paralympische Nationalmannschaften 

    Die Berechnung des Budgets für die paralympischen Nationalmannschaften erfolgt anhand der kriteriengeleitete Budgetierung (kgB). Sie ist angelehnt an das Potenzialanalysesystem (PotAS) des olympischen Sports. Die durch das BKAmt zur Verfügung gestellten Mittel der Sportjahresplanung werden anhand verschiedener Attribute auf die paralympischen Nationalmannschaften verteilt. Neben dem Erfolg bei zurückliegenden Meisterschaften fließen auch die Besonderheiten der Sportart, die vorhandenen Strukturen sowie die Perspektiven mit ein. Das grundlagenbezogene Sportartbudget unterscheidet deshalb zwischen dem Grundwert, dem Strukturwert und dem Perspektivwert, jeweils mit diversen Attributen.
    Die Attribute sind unterteilt in Kriterien, denen ein Faktor zugewiesen ist. Dadurch errechnet sich für jede Sportart eine Gesamtpunktzahl, durch die das Budget der Sportart errechnet wird. Das Leistungssportpersonal, die Einrichtung von Stützpunkten und das wissenschaftliche Verbundsystem stehen derzeit nur bedingt im Zusammenhang mit der Sportjahresplanung. 

    Verantwortliche Gremien der Sportsteuerung/-förderung

    PotAS-Komission

    Die PotAS-Kommission wurde im Zuge der Spitzensportreform im Mai 2017 eingerichtet. Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden, vier Expertinnen und Experten sowie vier stellvertretenden Mitgliedern. Sie analysiert und gewichtet  die Potenziale der Olympischen Spitzenverbände in den einzelnen Disziplinen nach sportwissenschaftlichen und sportfachlichen Kriterien. Als Ergebnis liegt am Ende eine Rangreihenfolge der Disziplinen vor. Die Ergebnisse fließen in die Strukturgespräche ein und werden auch in der abschließenden, potenzialorientierten Förderentscheidung der Förderkommission berücksichtigt.

     

    Förderkommission

    In der Förderkommission sind der DOSB und das BKAmt vertreten. Auf der Grundlage der Fördervorschläge aus den Strukturgesprächen trifft die Förderkommission, zum Teil in Zusammenarbeit mit den Ländern, eine finale Empfehlung über die anzustrebende Förderungshöhe für die Spitzenverbände im jeweiligen Olympischen Zyklus und übermittelt sie an die Zuwendungsgeber des Bundes. Die Förderentscheidung betrifft die Jahresplanung/Projektförderung der Verbandsförderung. Mittel z. B. für das Leistungssportpersonal sind von der Förderentscheidung nicht betroffen. Nach Inkrafttreten des Bundeshaushaltes werden die entsprechenden Mittel beim Bundesverwaltungsamt beantragt.

    WVL-Kommission

    Das Wissenschaftliche Verbundsystem (WVL) umfasst alle öffentlich geförderten Einrichtungen, die den Spitzensport in Deutschland mit Service- und Wissensangeboten sowie in der Bereitstellung spezifischer Dienstleistungen und Unterstützungsleistungen für Athlet*innen und Trainer*innen unterstützen. Die WVL-Kommission setzt sich aus Vertreter*innen von DOSB und BKAmt zusammen. Sie trifft strategische Grundsatzentscheidungen zum WVL und für die Richtung der ArGe. Sie verantwortet auch finanzwirksame, strategische Entscheidungen zur Steuerung von IAT/FES, den OSP und der Trainerakademie im WVL.

    Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftliches Verbundsystem

    Die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftliches Verbundsystem (WVL-ArGe) agiert als Team aus DOSB, BKAmt und BiSp. Ihre Aufgabe ist das übergreifende Management von WVL-Kernprozessen. Es werden die Kernprozesse wissenschaftliche Unterstützungsleistungen (WUL), Forschung & Entwicklung (F & E) und Wissensmanagement (WM) unterschieden.  Diese werden koordiniert, Maßnahmen zur Qualitätssicherung eingeleitet und die Kommunikation und Interaktion der Akteure gesteuert. Darüber hinaus ist die ArGe für die sportfachliche Steuerung von IAT/FES, den OSP und der Trainerakademie sowie deren Zusammenwirken zuständig.

    Steuerungsinstrumente

    Strukturpläne und-gespräche

    Strukturpläne
    Im Strukturplan erläutert der Spitzenverband aufbauend auf der Weltstands-/Olympiaanalyse die Ziele, Strukturen, Programme/Konzeptionen und Maßnahmen für die nächsten beiden Olympiazyklen anhand einer vom DOSB vorgegebenen Gliederung. Der Strukturplan enthält auch eine detaillierte Darstellung der sportartspezifischen Stützpunktkonzeption (Deutscher Olympischer Sportbund, 2022).
    Ein Strukturplan beschreibt also systematisch und sportartspezifisch, wie eine Sportart in Deutschland leistungsorientiert aufgebaut und gefördert werden soll. Die Strukturpläne sind Grundlage der Strukturgespräche sowie der WVL-Gespräche und werden somit auch bei Förderentscheidungen berücksichtigt.

    Strukturgesprächsmasken
    In den Strukturgesprächsmasken fassen die Spitzenverbände für die Strukturgespräche die relevanten Inhalte der Strukturpläne zusammen. Es werden die Themen  individuelle/Mannschaftszielstellungen, Verbandszielstellungen für die nächsten Olympischen Spiele, Struktur-/Organisationsziele, Kaderstruktur, Stützpunktstruktur, Jahresplanung und Leistungssportpersonal berücksichtigt. In den Strukturgesprächen wird in den Masken wird die Zielformulierung durch Verband in Abstimmung mit dem DOSB festgehalten. Es wird der Förder- und Unterstützungsbedarf formuliert und die Förderfähigkeit geprüft.

    Strukturgespräche
    Die Strukturgespräche sind ein verbindliches Steuerungsinstrument des Leistungssports auf nationaler Ebene. Sie sind das zentrale Austauschformat zwischen dem DOSB und dem jeweiligen Spitzenverband unter Beteiligung von BKAmt, BVA, IAT/FES und OSP. Ausgehend von der disziplinspezifischen Analyse des Leistungsstandes und der Entwicklungsprognose wird zwischen Spitzenverband und DOSB eine potenzialorientierte Zielvereinbarung für den Olympiazyklus geschlossen. Außerdem werden die Gesamtstrategie des Spitzenverbandes und die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen - vor allem hinsichtlich des Bundesstützpunktnetzwerks - sowie die Jahresplanung und das Leistungssportpersonal besprochen. Vor dem Hintergrund der vereinbarten Ziele werden die Bedarfsanmeldungen für die Förderung durch den Bund konkretisiert. Gemeinsam werden disziplinspezifische Fördervorschläge erarbeitet, die an die Förderkommission übergeben werden. Das BKAmt nimmt in den Gesprächen die formulierten Ziele und Bedarfe zur Kenntnis.

    Meilensteingespräche
    Die Meilensteingespräche dienen der Zwischenanalyse und Nachsteuerung der Zielstellungen und der sportfachlichen Maßnahmen zwischen dem DOSB und dem jeweiligen Spitzenverband unter Beteiligung des BKAmts. In der Vorbereitung füllt der Spitzenverband die Meilensteingesprächsmaske aus, die auf der Strukturgesprächsmaske aufbaut. Die in den Strukturgesprächen formulierten Zielstellungen (vor allem der Leistungsziele) und Vereinbarungen werden analysiert und bei Bedarf korrigiert. Gegebenenfalls werden Anpassungen der Förderhöhe vorgenommen und das Budget der Jahresplanung des nächsten Jahres wird festgelegt.

    Potenzialanalysesystem

    Das Potenzialanalysesystem (PotAS) ist ein Instrument zur Umsetzung einer potenzialorientierten Leistungssportförderung. Die PotAS-Kommission analysiert und bewertet  die Olympischen Spitzenverbände bezogen auf die einzelnen Disziplinen anhand sportwissenschaftlicher und sportfachlicher Kriterien, die im Zusammenhang mit zukünftigem Erfolg stehen. Die Kriterien lassen sich den drei Säulen Erfolg, Kaderpotenzial und Struktur zuordnen. Ab 2026 soll die Säule Verbandsstrukturen aus dem Bewertungsverfahren der PotAS-Kommission herausgelöst werden, da Deckeneffekte eingetreten sind und Bürokratie abgebaut werden soll.
    Am Ende eines jeweiligen Olympiazyklus verfasst die Kommission einen Abschlussbericht, der die Ergebnisse aus der Bewertung in den Säulen enthält. Die Ergebnisse fließen in die Strukturgespräche ein und werden auch in der abschließenden, potenzialorientierten Förderentscheidung der Förderkommission für die Jahresplanung der Spitzenverbände berücksichtigt. Die Förderung des Leistungssportpersonals sowie der Bundesstützpunkte bleibt derzeit von den Potenzialanalysen unbeeinflusst.

    Kadersystem

    Das Kadersystem bildet im olympischen und paralympischen Sport die Grundlage für die Auswahl von Athleten* und deren gezielter Förderung. Mit dem System wird eine gezielte Leistungsentwicklung vom Landes- über den Nachwuchs- bis zum Olympia-/Paralympischen Kader angestrebt. Das Kadersystem umfasst in den olympischen Sportarten die Stufen Landeskader (LK), Nachwuchskader 1 (NK1), Nachwuchskader 2 (NK2), Perspektiv- (PK) und Olympiakader (OK). Im Paralympischen Sport ist der Paralympicskader (PAK) die höchste Kaderstufe. LK und NK2 obliegen der Förderung des Landesfachverbandes bzw. entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung. Alle anderen Kader werden sind in der Grund- und Projektförderung der Spitzenverbände bzw. der Sportjahresplanung des DBS beinhaltet. Der NK 2 bildet die Schnittmenge zwischen Landes- und Bundeskader. Er umfasst Athlet*innen, die von den zuständigen Bundestrainer*innen aufgrund ihrer besonderen Spitzensportperspektive aus dem Landeskader ausgewählt worden sind. Zudem werden im Ergänzungskader (EK) Athlet*innen gefördert, die als wichtige Trainingspartner*innen die Leistungsentwicklung von OK und PAK unterstützen. In den Mannschaftssportarten werden im Teamsportkader (TK) Nationalmannschaften gefördert, die an internationalen Wettbewerben teilnehmen, aber aktuell keine Perspektive für die Qualifikation für die nächsten und übernächsten Olympischen oder Paralympischen Spiele haben.

    Für den olympischen Sport hat der DOSB übergreifende Kaderdefinitionen formuliert. Der DBS hat die Richtlinien für die Kaderzugehörigkeit und allgemeine Kaderkriterien für den paralympischen Sport festgelegt. Der Kaderstatus ist Kriterium für Fördermaßnahmen wie z. B. die Service- und Betreuungsleistungen der Olympiastützpunkte, die Förderung der Stiftung Deutsche Sporthilfe, der Bundeswehr und der Bundes-/Landespolizei etc. So können beispielsweise OK, PAK, PK und NK1 die Grund- und Spezialbetreuung an den OSP nutzen. Eine vollständige Übersicht der Förderleistungen in den jeweiligen kaderstufen wie auch der Verpflichtungen (z. B. Meldepflichten NADA) findet sich in den o. g. Dokumenten von DOSB und DBS.

    WVL-Gespräche

    WVL-Gespräche
    In den WVL-Gesprächen sind neben dem Spitzenverband die ArGe-Mitglieder DOSB, BKAmt, BISp sowie IAT/FES und OSP vertreten. Durch den Spitzenverband wird für die im vorangegangenen Olympiazyklus erhaltenen Leistungen und der Ergebnisse in den drei Bereichen Wissenschaftliche Unterstützungsleistungen (WUL), Forschung & Entwicklung (F&E) und Wissensmanagement (WM) eine SWOT-Analyse durchgeführt. Anschließend werden die geplanten Themen und Inhalte für den neuen Olympiazyklus besprochen und die Anforderungen an die WVL-Partner IAT/FES und OSP priorisiert sowie darüber hinausgehende Forschungsfragestellungen abgestimmt.

    WVL-Masken
    Zur Vorbereitung der WVL-Gespräche formulieren die Spitzenverbände in den WVL-Masken den Förder- und Unterstützungsbedarf in den Bereichen Wissenschaftliche Unterstützungsleistungen (WUL), Forschung & Entwicklung (F&E) und Wissensmanagement (WM).

    Regionale Zielvereinbarungen

    Regionale Zielvereinbarungen
    Die Regionalen Zielvereinbarungen (RZV) sind ein bundesweit verbindliches
    Steuerungsinstrument des Leistungssports auf regionaler Ebene. Sie dienen sportartspezifisch dazu, die Strategie des Spitzenverbandes am jeweiligen Standort abzustimmen, die Förderung von Bundes- und Landesebene zu verzahnen und die Bedarfsanmeldungen für die Förderung durch das Bundesland zu benennen. Sie werden für den Spitzen- und Nachwuchsbereich in allen Ländern mit Bundesstützpunkt (BSP) geschlossen und sind die Grundlage für die Nachwuchsleistungssportentwicklung durch die LSB und Landesfachverbände. Die Zielstellungen und Inhalte für die einzelnen BSP und Regionen leiten sich direkt aus den Strukturplänen der Spitzenverbände und den Strukturgesprächen auf Bundesebene ab.
    Mit den RZV wird zwischen allen beteiligten Akteuren des Leistungssports die gemeinsame Festlegung getroffen, welche Rahmenbedingungen am Standort geschaffen und gesichert werden. Dafür werden Handlungsfelder identifiziert, mit smarten Zielen hinterlegt und der jeweilige Beitrag aller Partner zur Erreichung dieser Ziele definiert. Darüber hinaus werden übergeordnete Verantwortlichkeiten der beteiligten Partner festgelegt.

    RZV light
    RZV light sind vergleichbar mit den RZV. Sie werden für den Nachwuchsbereich in allen  Ländern ohne BSP geschlossen, die aus Sicht der Spitzenverbände für die Nachwuchsleistungssportentwicklung sinnvoll und notwendig sind. Für die von den Spitzenverbänden ausgewählten Landesstützpunkte mit nationaler Bedeutung (LStP+) wird eine „RZV light“ abgeschlossen, wenn der LStP+ nicht in die RZV eines BSP integriert ist.

    RZV-Masken
    In den RZV-Masken definiert der Spitzenverband die übergeordneten Ziele für den BSP und die Region auf Basis seines Strukturplans und der Ergebnisse des Strukturgespräches. Die Inhalte der Maske und die Ziele stimmt der Spitzenverband mit dem zuständigen Landesfachverband ab.

    RZV-Gespräche
    An den RZV-Gesprächen nehmen der Spitzenverband, der Landesfachverband, der LSB/LSV, der OSP und der DOSB teil. Die Teilnahme von zuständigen Landesministerien wird empfohlen. Weitere relevante Partner können je nach Bundesland oder Sportart ebenfalls eingeladen werden. Nicht alle Inhalte der RZV-Maske werden im Gespräch behandelt. Der Fokus des Gesprächs liegt auf die zentralen Herausforderungen des BSP und der Region sowie den damit verbundenen Zielstellungen.
    Im Nachgang der RZV-Gespräche erstellt der Spitzenverband die endgültige Regionale Zielvereinbarung, die von allen beteiligten Akteuren unterzeichnet wird. Der Spitzenverband überwacht die Fortschritte der Zielerreichung regelmäßig, stimmt sich mit den beteiligten Partnern ab und steuert, wenn notwendig, nach. Die übergeordnete Kontrolle und Dokumentation der Durchführung der Regionalen Zielvereinbarungsgespräche und die Regionalgespräche liegt beim DOSB.

    Regionalgespräche
    Die Umsetzung der Zielvereinbarungen wird mindestens jedes zweite Jahr in den Regionalgesprächen mit allen Partnern überprüft und der Stand dokumentiert. Der Teilnehmer*innenkreis entspricht dem der RZV-Gespräche. Sollte im Regionalgespräch festgestellt werden, dass das Ziel nicht im vereinbarten Zeitraum erreicht werden kann, muss die für das Ziel zuständige Person/Organisation das entsprechend begründen. Der Spitzenverband muss dann gemeinsam mit den Partnern ggf. die Zielstellung und/oder den Zeitplan der Umsetzung anpassen, Verantwortlichkeiten und Richtlinienkompetenzen neu regeln oder alternative Akteure einbeziehen.

    Rahmenrichtlinien

    Die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports (RRL) sind ein bundesweit einheitliches Instrument für die Bewertung der Sportarten und Disziplinen im Nachwuchsleistungssport in den Ländern. Dabei soll der Vergleich einer Sportart zwischen den Bundesländern Grundlage der Förderung sein, nicht der Vergleich der verschiedenen Sportarten innerhalb eines Bundeslandes.
    In den RRL  werden die Kriterien „Potential“, „Erfolg“ und „Struktur“ bewertet. Die Bewertung von „Potential“ und „Erfolg“ nimmt der DOSB vor.  Die Bewertung erfolgt alle zwei Jahre für die zurückliegenden vier Jahre. Neue Disziplinen können jederzeit aufgenommen werden, wobei die erste Bewertung nur über den Zeitraum von zwei Jahren erfolgt. Unter dem Kriterium „Potential“ werden im Sinne der langfristigen Leistungsentwicklung eine Überprüfung der allgemeinen und sportartspezifischen Leistungsgrundlagen, ein oder mehrere nationale Kriteriumswettkämpfe (oder Ranglistenplatzierungen) und die Anteile an den NK1 und NK2 bewertet. In die Bewertung des Kriteriums „Erfolg“ fließen ein oder mehrere internationale Kriteriumswettkämpfe (oder Ranglistenplatzierungen) und die Anteile an den Olympia- und Perspektivkadern ein. Die Bewertung der Struktur ist durch den LSB vorzunehmen. Als Bewertungsgrundlage sind dabei die Regionalen Zielvereinbarungen und die Umsetzung der vereinbarten Ziele.

    Konzept

    Nationale Konzepte zur Konkretisierung der Sportförderung

    Die Weiterentwicklung und Förderung des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports in Deutschland wird durch verschiedene Konzepte begleitet. Diese tragen zur strategischen Steuerung des olympischen und paralympischen Sports bei und setzen teils auch thematische Schwerpunkte.

    Feinkonzept zur Nachsteuerung und Optimierung der Förderung des Leistungs- und Spitzensports in Deutschland

    Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020 des DOSB

    Professionalisierung des LS-Personals der olympischen Spitzenverbände

    Stützpunktkonzept für den olympischen Sport

    Leistungssportkonzept paralympischer Spitzensport 2025 ff.

    Zukunftsplan Safe Sport

    Quellen
    1. Deutscher Städtetag - Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
    2. Feinkonzept zur Nachsteuerung und Optimierung der Förderung des Leistungs- und Spitzensports in Deutschland
    3. Wissenschaftliches Verbundsystem im Leistungssport (WVL)
    4. PotAS_Kommission - Der Förderzyklus
    5. PotAS-Kommission Glossar
    6. PotAS-Kommission
    7. Bund-Länder-Vereinbarung zur Sportförderung
    8. Bundesregierung. 2026. Sportfördergesetz
    9. 15. Sportbericht der Bundesregierung
    10. Professionalisierung des LS-Personals der olympischen Spitzenverbände
    11. Landessportbund Nordrhein-Westfalen - Die öffentliche Sportverwaltung
    12. Landessportbund Nordrhein-Westfalen - Prinzipien und Reform der Sportförderung
    13. Landessportbund Nordrhein-Westfalen - Interessenvertretung und Sportpolitik
    14. Deutscher Bundestag - Sportförderung in Deutschland und der EU
    15. Landessportbund Nordrhein-Westfalen - Prinzipien und Reform der Sportförderung
    16. Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020 des DOSB
    17. Stützpunktkonzept für den olympischen Sport
    18. Zukunftsplan Safe Sport

    Akteure

    Anlaufstelle Safe Sport

    Anlaufstelle Safe Sport

    Der Verein Safe Sport e.V. wurde 2022 als Trägerschaftsmodell der Unabhängigen Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, physischer und physischer Gewalt gegründet. Der Verein bietet seit 2023 ein einmaliges bundesweites Unterstützungsangebot für alle Menschen, die interpersonale Gewalt im Breiten- oder Spitzensport erlebt oder beobachtet haben – online via Safe Sport-App, telefonisch und vor Ort in Berlin. Gründungsmitglieder sind das Bundesministerium des Inneren und für Heimat, die 16 Bundesländer, Athleten Deutschland e.V., eine Vertreterin aus dem Betroffenenrat der Stelle „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs“, sowie ein Vertreter aus der Wissenschaft. Die Unabhängige Ansprechstelle bietet den Ratsuchenden einen geschützten Raum, wobei die Beratungsgrundsätze Betroffenenzentrierung, Vertraulichkeit, Unabhängigkeit vom organisierten Sport und Datensicherheit an erster Stelle stehen. Das Angebot umfasst sowohl psychologische als auch juristische Beratung. Bei der psychologischen Beratung bietet der Verein je nach Anliegen der ratsuchenden Person emotionale Entlastung, Stabilisierung und Orientierung. Bei Bedarf erfolgt eine psychologische Einordnung des Geschehenen. Des Weiteren sollen die Handlungskompetenzen der Ratsuchenden gestärkt werden. Bei der juristischen Beratung geht es um die rechtliche Einordnung des Erlebten und das Bewusstwerden über eine rechtlich relevante Grenzverletzung oder einen Missbrauchstatbestand. Außerdem werden Entscheidungs- und Handlungsspielräume erarbeitet und es kommt zu einer Einschätzung der Folgen von weiteren rechtlichen Schritten. Die ratsuchende Person soll Sicherheit bekommen, indem sie ausreichend informiert ist.

    Athleten Deutschland e.V.

    Athleten Deutschland e.V.

    Athleten Deutschland e.V. ist die unabhängige Vertretung der Bundeskaderathlet*innen in Deutschland. Der Verein setzt sich für die Rechte, Interessen und die Stimme von Leistungssportler*innen auf nationaler und internationaler Ebene ein und arbeitet eng mit relevanten Institutionen zusammen.

    Für den Nachwuchsleistungssport bedeutet dies, junge Athlet*innen so zu fördern, dass ihre sportliche Entwicklung im Einklang mit Gesundheit, Bildung und persönlicher Entfaltung steht. Darüber hinaus verschafft der Verein jungen Sportler*innen eine Stimme in Entscheidungsprozessen und sensibilisiert sie für ihre Rechte.

    Athleten Deutschland e.V. engagiert sich darüber hinaus für faire und verlässliche Rahmenbedingungen, den Schutz vor Missbrauch und Manipulation und thematisiert wichtige Fragen wie Dopingprävention, Integrität sowie verantwortungsbewusstes und wissenschaftsbasiertes Training. Auch die Verbesserung von dualen Karrieren, Bildungswegen und langfristigen Entwicklungsperspektiven gehören zu den Anliegen des Vereins.

    Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp)

    Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp)

    Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) hat die Aufgabe, Forschungsbedarf zu ermitteln und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Leistungssports zu initiieren, zu fördern, zu koordinieren und die Forschungsergebnisse auszuwerten. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Spitzensport einschließlich Nachwuchsförderung und Talentsuche, Sportstätten, Sportgeräte, Sporttechnologie und Dopingprävention.

    Daneben werden im BISp Fragestellungen zur Sportentwicklung, die für die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes von Bedeutung sind, bearbeitet. Alle relevanten Thematiken der gesamten Sportwissenschaft werden nachhaltig dokumentiert und mit Hilfe geeigneter Transfermaßnahmen für die Zielgruppen bereitgestellt. Somit versteht sich das BISp als Berater und Dienstleister an der Schnittstelle zwischen Sport, Wissenschaft und Politik.

    Bundeskanzleramt (BKAmt)

    Bundeskanzleramt (BKAmt)

    Der Bund  fördert die Bundessportfachverbände (in der Vergangenheit über das Bundesministerium des Innern seit September 2025 über das Bundeskanzleramt beim Amt der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt), um Athletinnen und Athleten optimale Trainings- und Wettkampfbedingungen zu bieten. Ziel des Bundes ist es, der Bundesrepublik Deutschland eine Spitzenposition im internationalen Sport zu sichern. Die staatliche Sportförderung ist subsidiär, d.h. sie setzt voraus, dass die Organisationen des Sports die zu fördernden, im Bundesinteresse liegenden Maßnahmen nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können. Eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung erfolgt nur ergänzend. Einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Spitzensports leistet der Bund durch die Förderung des Sports in seinem eigenen Dienstbereich, insbesondere bei Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll. Für Spitzenathleten mit einer Behinderung gibt es im Rahmen der Dualen Karriere die Möglichkeit, finanzielle Hilfe vom Bund zu bekommen. Diese finanzielle Unterstützung bekommen die Athleten in der Zeit, in der sie besonders intensiv trainieren und sich auf Wettkämpfe vorbereiten. Des Weiteren wurde in Kooperation mit der Stiftung Deutsche Sporthilfe das Instrument "Duale Karriere - Berufsqualifikation" entwickelt. Dies hilft den Spitzenathleten mit Behinderung bei dem Erwerb einer Berufsqualifikation.“

    Bundespolizei

    Bundespolizei

    • rund 54.000 Mitarbeitende
    • davon 160 Athleten in Förderung
    • in 19 olympischen Sportarten

    Die Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland ist eine wichtige Institution im Bereich der inneren Sicherheit. Sie übernimmt vielfältige Aufgaben wie Grenzschutz, Bahnpolizei, Luftsicherheit und Kriminalitätsbekämpfung. 
    Die Bundespolizei fördert junge, talentierte Sportler:innen im Bereich des Spitzensports, indem sie ihnen eine duale Karriere ermöglicht. Die Sportförderung findet an den Bundespolizeisportschulen in Bad Endorf und Kienbaum statt, wo die Athlet:innen gleichzeitig für den Polizeidienst ausgebildet werden. Nach der sportlichen Karriere können sie in der Bundespolizei aufsteigen und von den vielfältigen beruflichen Möglichkeiten innerhalb der Behörde profitieren. In diesem Modell hat die Bundespolizei schon über 600 Sportler:innen aus dem gesamten Bundesgebiet gefördert. Nach Abschluss der sportlichen Karriere verblieben circa 85% der Athlet:innen bei der Bundespolizei. 

    Bundeswehr

    Bundeswehr

    Die Sportförderung der Bundeswehr gibt jungen Leistungssportler*innen die Gelegenheit, sich vor der Berufswahl für bis zu zwei Jahren voll und ganz auf den Leistungssport zu konzentrieren, um sich ganz auf die sportliche Entwicklung konzentrieren zu können.  Nachwuchssportler können sich bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen zur Absicherung der erforderlichen Trainings- und Wettkampfzeiten zielgerichtet um einen der rund 1.200 staatlichen Förder- bzw. Arbeitsstellen bemühen. Diese rund 1.200 Arbeitsstellen teilen sich auf in 744 Arbeitsstellen bei der Bundeswehr, 156 bei der Bundespolizei, 230 bei der Landespolizei und 42 beim Zoll. Für Bundeskaderathleten sind die Stellen bei der Bundeswehr temporäre Lösungen zur Gestaltung der Dualen Karriere und sind mit langfristigen Perspektiven des Sportlers zu verknüpfen. Hierzu können die Bildungsmöglichkeiten, wie Studium und der Berufsförderungsdienst bei der Bundeswehr genutzt werden. Je nach Dienstgrad und Verpflichtungsdauer, können sich die Athleten nach der Zeit als Soldat in der Spitzensportförderung der Bundeswehr bis zu fünf Jahre ihrer Ausbildung widmen. Die Stellen bei Polizei, Zoll und Feuerwehr eröffnen den Sportlern langfristige berufliche Perspektiven.

    Weitere Informationen findet man auf der Infoseite der Bundeswehr

    Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

    Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

    • 17 Landesverbände
    • Fachverbände
    • fast 6.300Vereine
    • rund 525.000Mitglieder

    Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

    *Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

    So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

    • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
    • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen
    DOSB

    DOSB

    • In 100 Mitgliedsorganisationen
    • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
    • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

    Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSB hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

    Im Fokus aller Überlegungen stehen Athletinnen und Athleten sowie deren Betreuer*innen.

    Der DOSB:

    • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
    • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
    • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
    • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
    • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
    • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
    • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
    • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

    Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

    • Nachwuchsleistungssport Konzept 2020,
    • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
    • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
    • Stützpunktkonzept.
    Führungsakademie (FA)

    Führungsakademie (FA)

    Die Führungs-Akademie des DOSB e. V. (FA) ist ein zentraler Partner für modernes Sportmanagement in Deutschland. Mit einem vielfältigen Programm aus Weiterbildung, Beratung und Austauschformaten stärkt sie seit vielen Jahren die Spitzenverbände, Verbände mit besonderen Aufgaben, Landessportbünde und Fachverbände – aktuell über 85 Mitgliedsorganisationen.

    Ihr Anspruch: praxisnahe Qualifizierung, innovative Impulse und maßgeschneiderte Lösungen. Ob Seminare zu Führungs- und Persönlichkeitsentwicklung, Recht & Compliance, digitaler Transformation oder Change & Innovation – die Führungs-Akademie bringt aktuelles Managementwissen direkt in die Sportverbände.

    Darüber hinaus begleitet sie Veränderungsprozesse, unterstützt bei Strategie- und Strukturfragen und schafft Räume für Vernetzung und Dialog – etwa bei Foren und digitalen Austauschrunden.

    Ziel der Führungs-Akademie ist es, den organisierten Sport professionell, vielfältig und zukunftsfähig aufzustellen – gemeinsam mit den Menschen, die ihn tragen.

    Für Sport zuständige Ministerien/Sportministerkonferenz

    Für Sport zuständige Ministerien/Sportministerkonferenz

    In den Bundesländern ist Sport in unterschiedlichen Ministerien bzw. Senatsverwaltungen angesiedelt. Diese fördern den Sport mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für vielfältige und zeitgemäße sportliche Angebote für möglichst viele Menschen zu schaffen. Dies umfasst den Breitensport wie auch den Leistungssport (insbesondere Nachwuchsleistungs- sowie den Spitzensport). In der Leistungssportförderung stellen die Länder vorrangig die Förderung des Nachwuchsleistungssports sicher, tragen maßgeblich zur Finanzierung der auch vom Spitzensport genutzten Infrastruktur bei und gewährleisten die Anschlussfähigkeit ihrer Förderaktivitäten an das/ im Gesamtsystem.

    Die Sportministerkonferenz (SMK) dient der Koordinierung der Sportförderung in den Ländern. Darüber hinaus wahrt die SMK die Interessen aller Bundesländer im Bereich des Sports – sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene. Die SMK setzt sich aus den für den Sport zuständigen Ministern und Ministerinnen sowie Senatoren und Senatorinnen der Länder als auch aus weiteren ständigen Gästen zusammen. Die Sportreferentenkonferenz (SRK) hat zur Aufgabe, die gegenseitige Information und den Erfahrungsaustausch zwischen den Verwaltungen der Länder sicherzustellen. Die SRK bereitet die SMK vor. Dabei werden einzelne Themenbereiche in Ausschüssen bzw. Arbeitsgruppen intensiv beraten und bearbeitet.

    Institut für angewandte Trainingswissenschaft (IAT)

    Institut für angewandte Trainingswissenschaft (IAT)

    Das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) unterstützt als nationales trainingswissenschaftliches Kompetenzzentrum deutsche Athlet*innen und Trainer*innen auf dem Weg an die Weltspitze. Forschung, Entwicklung, wissenschaftliche Beratung und Wissenstransfer werden dabei in einer praxisnahen und interdisziplinären Arbeitsweise gebündelt.

    In enger Zusammenarbeit mit der Sportpraxis entstehen wissenschaftlich fundierte und nachhaltige Lösungen zur Optimierung von Trainings- und Entwicklungsprozessen im deutschen Spitzensport.

    Im Nachwuchsleistungssport analysiert das IAT gemeinsam mit den Spitzenverbänden die Wirksamkeit von Strukturen und Prozessen der Talentsuche, -auswahl und -entwicklung. Auf Grundlage entwicklungsabhängiger Anforderungsprofile werden relevante Leistungsvoraussetzungen erfasst, Entwicklungsverläufe dokumentiert und Potenziale für internationale Spitzenleistungen innerhalb zukünftiger Olympiazyklen bewertet.

    Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES)

    Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES)

    Das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten ist das technologische Zentrum für den deutschen olympischen und paralympischen Hochleistungssport. Ziel ist es, technologische Fragestellungen der Spitzenverbände praxisnah zu beantworten und innovative Sportgeräte sowie Mess- und Informationssysteme für Training und internationale Wettkämpfe zu entwickeln und bereitzustellen.

    Mit dem Anspruch, das internationale Weltniveau technologisch mitzugestalten, schafft das Institut die Voraussetzungen dafür, dass deutsche Sportlerinnen und Sportler mit einem technologischen Vorteil beziehungsweise unter chancengleichen Bedingungen in den Wettbewerb gehen können.

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    Kommunen

    Kommunen

    Ein Großteil der Sportförderung kommt aus den kommunalen Haushalten. Ohne die Unterstützung der Kommunen könnte der Sport in Deutschland in seiner Breite nicht existieren. Dabei ist nur die Sicherstellung des Schulsports für die Kommunen verpflichtend. Alle anderen Maßnahmen der Sportförderung sind für die Kommunen freiwillig, sodass bei Sparmaßnahmen oft zuerst am Sport gespart wird. Die Kommunen sind der größte Förderer des Sports. Mit rund 80% aller öffentlichen Ausgaben für den Sport kommt ihnen eine besondere Verantwortung zu. Die Kommunen stehen vor allem für die Förderung des Breiten- und Vereinssports, leisten aber auch einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Leistungssports. Sie engagieren sich im Leistungssport durch die Trägerschaft von Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkten sowie durch die Übernahme von Unterhaltungs- und Betriebskosten.

    Das machen die Kommunen für den Nachwuchsleistungssport:

    • Sicherstellung des Schulsports (verpflichtend)
    • Vereine profitieren vielerorts am Nachmittag und Abend von den Sportanlagen und Turnhallen der öffentlichen Schulen
    • Viele Kommunen unterstützen vereinseigene Sportanlagen finanziell
    • Viele Kommunen unterstützen weitere Maßnahmen wie z.B.:
      • Die Anschaffung neuer Sportgeräte
      • Die Einstellung von Übungsleiter: innen
      • Die Durchführung von inklusiven und integrativen Sportmaßnahmen
      • Die Ermöglichung von inklusiven und integrativen Sportmaßnahmen
      • Die Ermöglichung der Teilnahme an Meisterschaften
      • Leistungssportförderung
      • Aufstiegs- und Erfolgsprämien
      • Unterstützungen von Vereinsveranstaltungen, wie beispielsweise Ehrungen etc.
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    Landesfachverbände

    Landesfachverbände

    Die Landesfachverbände sind für die Sichtung und Entwicklung von Talenten verantwortlich und erhalten gemessen an ihrer Leistungsfähigkeit eine entsprechende Förderung aus Mitteln des Landes durch den Landessportbund. Eine wichtige Aufgabe der Landesfachverbände ist es, kompetente hauptberufliche Betreuung durch Trainer*innen an den Landesleistungszentren und Landesstützpunkten zu gewährleisten. Der Landesfachverband kann im Rahmen der Trainerqualifizierung im Auftrag des Spitzenverbands die Ausbildung auf der ersten beziehungsweise zweiten Lizenzstufe übernehmen. Die Zusammenarbeit zwischen Landesfach- und dem Spitzenverband ist für die Weiterentwicklung von Nachwuchsathlet*innen von entscheidender Bedeutung. Der Landesfachverband wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalkonzepte mit. Eine weitere wichtige Aufgabe liegt in der Information und Beratung von Eltern talentierter Kinder.

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    Landespolizei

    Landespolizei

    Die Landespolizei in Deutschland übernimmt ebenso wie die Bundespolizei zentrale Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit, jedoch auf Ebene der einzelnen Bundesländer. Sie ist zusammen mit der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) dafür zuständig, die Sicherheit und Ordnung in Deutschland zu gewährleisten. In allen 16 Bundesländern ist die Landespolizei präsent und übernimmt vielfältige polizeiliche Aufgaben, die direkt den Alltag der Bürger betreffen. Dazu gehören etwa die Verkehrsüberwachung, die Sicherung von Großveranstaltungen, die Prävention von Straftaten, sowie die Gefahrenabwehr. Sie schützt außerdem staatliche Einrichtungen, Amtsträger und kümmert sich um die Verfolgung von Straftaten auf Landesebene. 
    Die Landespolizei bietet ein spezielles Förderprogramm für Spitzensportler*innen an, die sowohl eine Karriere im Polizeidienst als auch im Leistungssport verfolgen möchten. Ziel dieser Förderung ist es, eine berufliche Ausbildung mit den hohen Anforderungen des Trainings- und Wettkampfbetriebs zu kombinieren.
    Die Sportförderung richtet sich an Athlet*innen, deren Sportart im Jahr der Einstellung eine olympische, paralympische oder deaflympische Disziplin ist. Voraussetzung ist zudem die Zugehörigkeit zu einem der offiziellen Kader, wie dem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader. In besonderen Fällen können auch Sportler aus Landeskadern oder spezifischen Auswahlmannschaften gefördert werden.

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    Landessportbünde/Landessportverbände

    Landessportbünde/Landessportverbände

    Die Landessportbünde/Landessportverbände (LSB/LSV) vertreten die Interessen des Sports auf Landesebene. In ihrem jeweiligen Bundesland sind sie verantwortlich für die Steuerung und Förderung des Nachwuchsleistungssports, insbesondere der Landesfachverbände. Dabei stimmen sie sich eng mit den für den Sport zuständigen Landesministerien ab.
    Sie sind sowohl in die regionalen als auch bundesweiten Spitzensportstrukturen eingebunden und stehen – unter anderem über die regionalen Zielvereinbarungsgespräche - im kontinuierlichen Austausch mit den weiteren Partnern im Leistungssportsystem.

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    Ländersportstiftungen

    Ländersportstiftungen

    Grundlagen und Organisation
    In Deutschland existieren 14 „Ländersportstiftungen“, die die Aufgabe verfolgen, Nachwuchsleistungs- und Spitzensportler*innen in ihrer jeweiligen Region systematisch und individuell zu fördern. In zwei weiteren Bundesländern erfolgt eine individuelle Athletenförderung über die jeweiligen Landessportbünde. Bereits in den frühen 1990er Jahren waren die ersten Stiftungen in Bundesländern gegründet.
    Jede Stiftung agiert als souveräne, unabhängige Organisation mit ausschließlichem Bezug zum eigenen Bundesland. Seit 2023 findet ein regelmäßiger, institutionalisierter Austausch im Rahmen des „Verbunds der Ländersportstiftungen“ statt, um die Zusammenarbeit zu koordinieren und gemeinsame Standards zu entwickeln.

    Förderung in Zahlen (Datenbasis: Befragung der Stiftungen, Stand: 2025)
    Die Förderleistungen der einzelnen Stiftungen sind sehr heterogen, was die Notwendigkeit einer besseren Koordination unterstreicht.
    Geförderte Athleten: Rund 1.940 Nachwuchskaderathleten (NK1/NK2) werden jährlich durch die Ländersportstiftungen unterstützt. Dies entspricht leidglich die Hälfte aller ca. 3.500 NK1/NK2-Athleten in Deutschland.
    Finanzvolumen (direkte Förderung): Insgesamt stellen die Stiftungen jährlich ca. 6,15 Millionen Euro für die direkte Athletenförderung bereit.
    Große Bandbreite: Die finanziellen und personellen Förderumfänge variieren stark zwischen den Bundesländern:

    • Finanzielle Förderung p.a.: Von 40.000€ bis zu 3,1 Mio.€ pro Stiftung.
    • Anzahl geförderter Athleten p.a.: Von 20 bis über 690 pro Stiftung.

    Fördermöglichkeiten und Schwerpunkte
    Die Ländersportstiftungen bieten eine hohe Vielfalt an Unterstützungsleistungen, die oft maßnahmenbezogen, gewährt werden. Zu den typischen Fördermaßnahmen gehören:
    • Bedarfsorientierte Zuwendungen (z.B. Fahrtkostenschüsse ins tägliche Training)
    • Ausbildungsbezogene Zuwendungen (Stipendien)
    • Sächliche Unterstützung (z. B. für Material, Lehrgänge)
    • Prämien für sportliche Erfolge
    • Trainerförderung zur Sicherung der Betreuungsqualität
    • Soziale Förderungen (z. B. zur Sicherung des Lebensunterhalts)
    • Institutionelle Förderung von Projekten oder Vereinen

    Viele Stiftungen berücksichtigen in ihrer Förderung explizit Athletinnen und Athleten aus dem paralympischen Sport sowie teilweise auch der Deaflympics, World Games und Special Olympics.

    Koordination und Zukunftsperspektive: „Talente stärken – Zukunft gewinnen“
    Unter dem Leitmotiv „Talente stärken – Zukunft gewinnen“ streben die Ländersportstiftungen eine engere Koordination an, um die Effizienz und Fairness im deutschen Fördersystem zu verbessern.
    Hierbei verfolgt der Verbund das Ziel zur Entwicklung gemeinsamer Förderstandards, die Nutzung von Synergien und gemeinsamen Auftretens gegenüber Partnern im Sportsystem (z.B. DOSB; Deutsche Sporthilfe und Ministerien).
    Die Autonomie der einzelnen Stiftungen bleibt gewahrt. Durch eine gemeinsame Koordination bleiben die regionalen Stärken erhalten, die Chancengleichheit für Talente im Sport soll gleichzeitig erhöht werden.

    Nationale Anti Doping Agentur (NADA)

    Nationale Anti Doping Agentur (NADA)

    Die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die maßgebliche Instanz für sauberen Sport. Sie bündelt alle Kräfte für einen dopingfreien Sport in einer Organisation. Neben einem effektiven Dopingkontrollsystem sind präventive Maßnahmen und Angebote elementar für das übergeordnete Ziel, sauberer Leistungen von Athletinnen und Athleten zu sichern. Die Aufgaben der NADA ist, die Umsetzung des Welt Anti-Doping Code in den Nationalen Anti-Doping Code, die   Etablierung und Aufrechterhaltung eines einheitlichen Dopingkontrollsystems in Deutschland, umfassende Dopingprävention, die internationale Zusammenarbeit und die Beantwortung medizinischer Fragen und Erteilung medizinischer Ausnahmegenehmigungen. Die NADA trägt mit ihrer Arbeit maßgeblich zur Werte-Erhaltung im Sport bei und setzt sich aktiv für Fairness und Chancengleichheit ein.

    Olympische und paralympische Trainingszentrum Kienbaum (KOPT)

    Olympische und paralympische Trainingszentrum Kienbaum (KOPT)

    Kienbaum - das Olympische und Paralympische Trainingszentrum für Deutschland e.V. (KOPT) ist das nationale Leistungszentrum Deutschlands und eine einzigartige Trainingsstätte, die vielen Sportarten optimale Bedingungen bietet. Von diversen Sportstätten über Unterkünfte und sportlergerechter Verpflegung bis hin zu Regeneration und Messtechnik – Kienbaum bietet eine vollumfängliche Infrastruktur für Athletinnen und Athleten, um optimale Bedingungen für Training, Regeneration und Wettkampfvorbereitung vorzufinden. Dabei liegt der Fokus auf den Spitzensport, aber auch dem Nachwuchsleistungssport.

    Die Anlage des Trainingszentrums Kienbaum dient den deutschen olympischen und paralympischen Athleten*innen zur Vorbereitung auf nationale und internationale Saisonhöhepunkte, wie den Olympischen Spielen und den Welt- und Europameisterschaften.

    Olympiastützpunkte (OSP)

    Olympiastützpunkte (OSP)

    Die Olympiastützpunkte (OSP) sind eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die jeweilige Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen. Olympiastützpunkte sind sportartübergreifende Unterstützungs- und Beratungseinrichtungen für Athlet: innen und Trainer*innen und dienen ebenfalls als Unterstützungs- und Beratungseinrichtung für die Spitzenverbände. Olympiastützpunkte können in Absprache mit den jeweiligen Spitzenverbänden sowie dem DOSB Serviceleistungen für nichtolympische Sportarten auf Basis entsprechender konzeptioneller Voraussetzungen erbringen.

    Zu den Aufgaben der Olympiastützpunkte gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen: 

    • Leistungsdiagnostik,
    • Trainingswissenschaft,
    • Sportphysiotherapie,
    • Sportpsychologie,
    • Sporternährungsberatung,
    • Laufbahnberatung,
    • Athletiktraining,
    • Sportmedizin.
    PotAS-Kommission

    PotAS-Kommission

    Seit 2017 ist die Potenzialanalyse-Kommission (PotAS-Kommission) vom Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) damit beauftragt, die Spitzenverbände des olympischen Sommer- und Wintersports getrennt voneinander zu bewerten. Ziel ist es, die Förderung der verbandsspezifischen Jahresplanungen anhand objektiver sowie bedarfs- und erfolgsorientierter Kriterien auszurichten und mehr Transparenz zu schaffen. Die Bewertung erfolgt dabei anhand der drei Bewertungssäulen Erfolg, Kaderpotenzial und Verbandsstruktur. Ab der Wintersportanalyse 2026 wird die Säule Verbandsstruktur allerdings wegen bereits erzielter Deckeneffekte aus der PotAS-Bewertung entfallen. Bislang machten die Spitzenverbände Angaben zu ihrer Organisationsstruktur in verschiedenen Themenfeldern, etwa zur Talentsichtung und ‑entwicklung, Trainingssteuerung und Leistungsentwicklung, Prävention sexualisierter Gewalt und Missbrauch oder zu Anti-Doping-Maßnahmen, deren Konzeptionen und Umsetzung anschließend von den Mitgliedern der Kommission geprüft wurden.

    Die erste Bewertungssäule Erfolg basiert auf einer objektiven und datenorientierten Analyse. Berücksichtigt werden dabei Erfolge bei den Olympischen Spielen (Top-3- und Top-8-Platzierungen), die Ergebnisse bei Weltmeisterschaften in den Jahren vor den Olympischen Spielen sowie die erbrachten Qualifikationsleistungen für die Olympischen Spiele.

    In der zweiten Bewertungssäule Kaderpotenzial werden zukünftige Erfolgsaussichten abgeschätzt. Sie fußt ebenfalls auf einem datenbasierten Ansatz. Mithilfe einer Sportdatenbank und unter Verwendung eigener Algorithmen wird das Kaderpotenzial für die nächsten vier Jahre berechnet. Dies geschieht unter Berücksichtigung der bisherigen individuellen Erfolge sowie der internationalen Konkurrenzsituation und orientiert sich somit am Weltstand.

    Am Ende eines jeweiligen Olympiazyklus verfasst die Kommission einen Abschlussbericht, der die disziplinspezifischen Ergebnisse sowie eine Rangliste enthält und an die Auftraggeber, BMI und DOSB, übergeben wird. Der Bericht findet weitere Berücksichtigung in den Strukturgesprächen sowie bei der Förderentscheidung über die Jahresplanung durch die Förderkommission. Die Förderung des Leistungssportpersonals sowie der Bundesstützpunkte bleibt derzeit von den Potenzialanalysen unbeeinflusst.

    Stiftung Deutsche Sporthilfe

    Stiftung Deutsche Sporthilfe

    Seit 1967 unterstützt die Stiftung Deutsche Sporthilfe Nachwuchs- und Spitzensportler*innen auf dem Weg zu großen Erfolgen und ist die wichtigste private Sportförderinitiative in Deutschland. Dies gelingt mit verantwortungsbewusstem und kreativen Förderkonzepten, die kontinuierlich den Rahmenbedingungen der Athlet:innen angepasst werden. Dabei unterstützt die Stiftung Deutsche Sporthilfe sowohl finanziell, als auch bei der Karriereplanung und in der Persönlichkeitsentwicklung - auch über die sportliche Karriere hinaus.
    Die Sporthilfe steht für eine verantwortungsbewusste, leistungsorientierte, bedarfsgerechte, effiziente, nachhaltige und transparente Förderung und vertritt die Kernwerte "Leistung". Fairplay. Miteinander."
    Jährlich profitieren rund 4.000 Athlet:innen von der Sporthilfe-Förderung, davon 2.000 Nachwuchstalente. Unterstützt werden Athlet:innen olympischer und paralympischer Sportarten, ausgewählte Athlet:innen nicht-olympischer Sportarten, Athlet*innen aus dem Gehörlosensport (Deaflympics) sowie freie Actionsportler*innen (unter der Projektmarke "Our House")

    Spitzenverbände

    Spitzenverbände

    • 66 Spitzenverbände
    • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
    • und 28 in nicht olympischen Sportarten
    • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

    Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

    Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

    • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
    • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
    • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
    • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
    • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
    • Abschluss Regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
    • Qualifizierung von Trainer*innen,
    • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
    Trainerakademie

    Trainerakademie

    Im dynamischen Umfeld des Leistungssports ist die Trainerakademie des DOSB der Motor der Trainerausbildung in Deutschland. Durch eine persönliche Betreuung sowie eine praxis- und kompetenzorientierte Aus- und Fortbildung werden die Trainer*innen gestärkt und zu internationalen Spitzentrainer*innen entwickelt. Das Diplom-Trainer-Studium (DTS) stellt dabei die höchste staatliche Ausbildung für Trainer*innen in Deutschland dar und ist zugleich die höchste Qualifikationsstufe im DOSB-Lizenzsystem, aufbauend auf den vorherigen Lizenzstufen C-, B- und A-Trainer. Die Betreuung orientiert sich an der beruflichen Tätigkeit der Trainer*innen im Leistungssport und den damit verbundenen konkreten Anforderungen. Durch die Zusammenarbeit mit den Fachverbänden des DOSB knüpfen die Trainer*innen während ihrer Zeit an der Trainerakademie langfristige Verbindungen und bauen ihr Netzwerk aus.

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    Vereine

    Vereine

    • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
    • Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
    • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

    Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

    Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.

    Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her. Ohne die Sportvereine, insbesondere die leistungssporttreibenden Vereine, wäre Leistungssport in Deutschland kaum denkbar. Die Vielfalt und Breite der Vereinslandschaft ist die Basis für eine erfolgreiche Entwicklung der Athlet: innen. Der Leistungssport hat mit einem hohen Aufwand und einer hohen Belastung zu tun. Momentan spricht man von einem Rückgang der leistungssportorientierten Vereine.

    So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

    • Sportmotorische Basisentwicklung,
    • regelmäßiges Training,
    • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
    • Teilnahme an Wettkämpfen.
    Zoll

    Zoll

    • seit 1952 Sportförderer
    • rund 48.000 Angestellte
    • davon 65 geförderte Sportler*innen

    Der Zoll ist eine moderne, bundesweite Verwaltungsbehörde, die dem Bundesministerium der Finanzen untersteht und eine zentrale Rolle in der Sicherung von Staatsfinanzen, der Überwachung des internationalen Waren- und Personalverkehrs, dem Schutz von Sozialsystemen, sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutz spielt. Die Hauptaufgabe des Zolls umfasst mehr als nur die Anmeldung von Waren. Er sorgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen für die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands, fördert den Wirtschaftsstandort und schützt die Gesellschaft vor Risiken wie grenzüberschreitender organisierter Kriminalität.
    Im Bereich des Nachwuchsleistungssports fördert der Zoll mit dem Zoll Ski Team Athlet:innen in den Disziplinen Alpin, Biathlon, Skilanglauf, Skisprung und Nordische Kombination, einschließlich paralympischer Sportler*innen. Das Team setzt auf dezentrale Sportförderung, wobei die Sportler*innen an Leistungszentren trainieren und von zolleigenen Trainern betreut werden. Dies ermöglicht eine optimale Rundumbetreuung durch qualifizierte Trainer, wobei junge Sportler*innen behutsam an die hohen Anforderungen de Spitzensports herangeführt werden. Zudem können die Mitglieder bereits während ihrer sportlichen Karriere eine berufliche Zukunft im Zollwesen aufbauen, mit Perspektiven für eine qualifizierte Ausbildung und Aufstiegsmöglichkeiten nach Beendigung ihrer sportlichen Laufbahn.

    Quellen
    1. Kultusministerkonferenz - Sport
    2. Sporthilfe - Talente sind zum Fördern da.
    3. Zoll Ski Team
    4. Karriere Landespolizei
    5. Zoll
    6. Landespolizei
    7. Bundespolizei - Spitzenausbildung für Spitzensportler
    8. BMI - Nationale Sportpolitik
    9. BKAmt Website
    10. Aufgaben und Organisation der Sportministerkonferenz
    11. DOSB -Duale Karriere
    12. Bundespolizei - Unser Auftrag
    13. IAT Nachwuchsleistungssport
    14. DOSB Führungsakademie
    15. Trainerakademie Köln
    16. Kommunale Sportförderung
    17. Deutscher Städtetag Berlin und Köln. 2022. Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
    18. Landesverbände
    19. Länderfactsheets IAT
    20. Fakten über PotAS
    21. DHB - "Eine Chance für Top-Talente"
    22. DOSB. 2020. Nachwuchsleistungssportkonzept
    23. Broschüre Nachwuchssport
    24. Organisation der NADA
    25. Kienbaum – Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland
    26. Bundesinstitut für Sportwissenschaft - Aufgaben und Selbstverständnis
    27. Sporthilfe
    28. Safe Sport

    Individuelle Fördermaßnahmen

    Allgemein

    Es gibt eine Vielzahl an Fördermaßnahmen im deutschen Leistungssport, die Athlet*innen beispielsweise in Abhängigkeit ihrer Sportart, ihres Kaderstatus oder der von ihnen besuchten Schule von unterschiedlichen Institutionen und Organisationen angeboten bekommen. Um diese übersichtlich darzustellen, greifen wir auf eine Kategorisierung zurück, die im Rahmen der IAT- Nachwuchsleistungssportprojekte der Länder in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen von Spitzenverbänden, Landesfachverbänden und Olympiastützpunkten sowie weiteren Expert*innen des deutschen Leistungssportsystems erarbeitet wurde. In dem dort erarbeiteten Förderkompass werden die sechs Förderbereiche Duale Karriere, Ernährungswissenschaft, Trainingswissenschaft , Medizin, Psychologie und Finanzen & Material unterschieden. Unter Individuellen Fördermaßnahmen verstehen wir Maßnahmen und Serviceleistungen verschiedener Institutionen und Organisationen im Leistungssport, auf die Athlet*innen direkt zugreifen können. Nicht gemeint sind Fördermaßnahmen, die nur indirekt Athlet*innen betreffen (z. B. die Finanzierung von Sportstätten und leistungssportpersonal oder Trainerfortbildungen). Der Förderkompass hat nicht den Anspruch, vollumfassend zu sein.

    Für den Bereich der Dualen Karriere sind die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Duale Karriere im Leistungssport in Deutschland im 10-Punkte-Programm beschrieben. Mit Dualer Karriere ist gemeint, dass Athlet*innen ihr Potenzial in der Leistungssportkarriere (durch bestmögliche Förderung) erreichen und ihnen eine potentialgerechte Bildungskarriere ermöglicht wird. Die Förderung der Persönlichkeit wird ebenso berücksichtigt. Duale Karriere bedeutet nicht, dass permanent beide Karrieren (Sport- und Bildungskarriere) gleichzeitig stattfinden. Eine Sportkarriere muss zu jedem Zeitpunkt ohne Nachteile für die weitere Lebensgestaltung enden können. Der Zeitpunkt des sportlichen Karriereendes wird dabei als Bestandteil der Sportkarriere angesehen.

    Die Arbeitsgruppe Duale Karriere fungiert als strategisches Gremium zur Entwicklung und Verbesserung von Rahmenbedingungen, die eine gleichzeitige sportliche und berufliche Entwicklung ermöglichen. Sie setzt sich aus vertreter*innen von Athleten Deutschland, OSP, Bundeswehr, Sporthilfe, BKAmt und DOSB/GB-L zusammen. Die AG steuert und koordiniert die Umsetzung des 10-Punkte-Programms.

    Im vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) geförderten Service-Forschungsprojekt „SpoFo-Map" wurde eine interaktive, webbasierte Förderlandkarte entwickelt. Sie soll Athlet*innen einen systematischen und nutzerfreundlichen Zugang zu Förderstrukturen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ermöglichen. 

    Eliteschulen des Sports

    Eliteschulen des Sports
    Eliteschulen des Sports in Deutschland sind spezielle Schulen, die talentierte Nachwuchssportler*innen dabei unterstützen, ihre schulische Ausbildung und sportliche Karriere miteinander zu vereinbaren. Eliteschulen verfügen jeweils über ein Internat und sind eng an die Olympiastützpunkte gebunden. Insgesamt gibt es 43 Eliteschulen mit mehr als 80 Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien.

    Aufgaben der Eliteschulen
    Die Aufgabe der Eliteschulen ist es, durch qualifiziertes Training, enge Betreuung und passende Bildungsangebote optimale Voraussetzungen für die sportliche und schulische Entwicklung der Athlet*innen zu schaffen. Sie bilden damit eine wesentliche Basis für Erfolge bei internationalen Wettkämpfen wie Olympischen und Paralympischen Spielen sowie World Games

    Standorte

    • 43 Eliteschulen des Sports in Deutschland,
    • davon 29 Schulen spezialisiert auf Sommersportarten,
    • 7 Schulen auf Wintersportarten
    • und 7 Schulen auf einen übergreifenden Schwerpunkt

    Profilsportarten Definition

    Profilsportarten haben eine bundesweite Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände in Abstimmung mit den Ländern und dem DOSB. Sie werden in der Regel an Bundesstützpunkten (teilweise mit dem Profil 'Konzentration auf die Entwicklung von Nachwuchskadern), Landesstützpunkten oder gleichwertigen Schwerpunktstandorten, die in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der Spitzen- und Landesfachverbände ausgewiesen sind. Zusätzlich unterliegen die Profilsportarten Vereinbarungen zur Umsetzung der Zielprofile zwischen dem Regionalteam des jeweiligen EdS-Standorts und dem Steuerkreis I des DOSB inkl. Kaderentwicklungsprognosen.
    Außerhalb der Profilsportarten können Einzeleinschulungen in Abstimmung und Konsens mit den Regionalteams (Steuerkreis 2) in weiteren Sportarten mit entsprechenden Infra- und Personalstrukturen sowie einem Kaderstatus oder einer Kaderstatusperspektive an EdS vorgenommen werden.

    Weitere leistungssportförderne Schulen 

    Neben den Eliteschulen des Sports gibt es in Deutschland zahlreiche von einzelnen Bundesländern oder in Abstimmung mit diesen zertifizierte Schule-Leistungssport-Verbundsysteme, die der Förderung schulischer und sportlicher Talente dienen. (Quelle: Vereinbarung zur Förderung leistungssportorientierter Schülerinnen und Schüler an den Eliteschulen des Sports im Verbundsystem Schule, Sport und Internat, DOSB, SMK, KMK, 2018). Beispiele für solche Verbundsysteme sind Partnerschulen des Leistungssports in BayernNiedersachsen,  Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen hat das Land ein Netz aus NRW-Sportschulen  etabliert, das eng mit Landesleistungsstützpunkten zusammenarbeitet. Diese Kooperation ermöglicht eine gezielte Förderung und oft die Integration von Teil- oder Vollinternaten, um den Schüler*innen optimale Trainings- und Lernbedingungen zu bieten. Weitere Informationen hierzu finden sich unter sporttalente.nrw oder im Länder-Factsheet NRW

    Darüber hinaus gibt es beispielsweise in Sachsen für Nachwuchsleistungssportler*innen am Berufsschulzentrum für Technik  Dresden die Möglichkeit, die Fachhochschulreife in gedehnter Form zu erreichen. 

    Sportbetonte Grundschulen

    Sportbetonte Grundschulen haben die Zielsetzung, sportlich talentierte Kinder schon frühzeitig und systematisch zu fördern. Neben dem regulären Unterricht integrieren sie verstärkt sportliche Aktivitäten in den Schulalltag, dazu gehören zusätzliche Sportstunden, Trainingseinheiten in Zusammenarbeit mit Vereinen sowie eine enge Anbindung an den Leistungssport. Dadurch können Schüler*innen ihre sportlichen Fähigkeiten entwickeln, ohne dass schulische Leistungen zu kurz kommen. 
    Solche Schulen gibt es in mehreren Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen als Talentschulen des Sports, in Rheinland-Pfalz als Partnerschulen für Bewegung, Spiel und Sport sowie im Saarland unter dem Konzept SportBewegte Schule Saar. Jede dieser Schulen legt eigene Sportschwerpunkte fest, von Schwimmen, Turnen und Fußball bis zu Kanurennsport oder Leichtathletik. Am Ende der Grundschulzeit haben sportlich geförderte Kinder häufig die Möglichkeit, auf weiterführende Spezialschulen oder Leistungszentren zu wechseln. Ziel ist es, Talente früh zu erkennen, kontinuierlich zu entwickeln und so den Grundstein für spätere sportliche Erfolge zu legen. 

    Eliteschulen des Fußballs

    Der DFB zertifiziert mit den Eliteschulen des Fußballs Verbundsysteme aus Schule, Leistungszentrum, weiteren regionalen Vereinen und dem Landesverband, die bestmögliche Vereinbarkeit von fußballerischer und schulischer Ausbildung für talentierte Spieler*innen bieten.

    Individuelle Fördermaßnahmen
    An EdS und leistungssportfördernden Schulen werden eine Vielzahl an schulbezogenen Fördermaßnahmen angeboten. Diese betreffen die Bereiche Leistungssport und Unterricht (z. B. Zeitfenster im schulischen Tagesablauf für Training), Lernunterstützung (z. B. Nachhilfe, e-Learningangebote), flexibler Unterricht (z. B. Schulzeitstreckung, Verschiebung von Unterricht) oder Flexibilisierung von Prüfungsterminen (z.B. durch Prüfungen unter Aufsicht auf Trainingslehrgängen). Eine vollständige Übersicht der schulbezogenen Fördermaßnahmen findet sich im Förderkompass.
    Im Förderbaustein Situative Förderung & Individualbausteine fördert die Sporthilfe für Athlet*innen ab dem Talentteam Nachhilfe-Maßnahmen zwischen 500 und 2.000€/Jahr. Für Mitglieder des Top-Teams Future oder des Top-Teams können eine Förderung in Höhe von 100,-€/Monat für Internatskosten an einer Eliteschule des Sports erhalten.

    Studium & LS

    Der Großteil der Bundeskaderathlet*innen erlangt mit dem Schulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung. Um die Studienbedingungen für die Athlet*innen so zu gestalten, dass sie ihr leistungssportliches Engagement mit einer akademischen Ausbildung vereinbaren können, gibt es bundesweit eine Vielzahl an Kooperationen mit Universitäten und Hochschulen. Die Olympiastützpunkte schließen Bildungspartnerschaften mit Universitäten und Hochschulen ab. Derzeit bestehen Kooperationen mit ca. 200 Universitäten und Hochschulen. Davon trägt ca. die Hälfte das Label Partnerhochschulen des Spitzensports, das vom Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh) in Abstimmung mit den Olympiastützpunkten und dem DOSB vergeben wird.
    Durch die Partnerschaften sollen standortbezogene individuelle Lösungen ermöglicht werden. Ziel ist es, die Athlet*innen individuell zu betreuen, ihnen den Zugang zum Wunschstudium am Trainingsort zu ermöglichen und die Organisation des Studiums zu flexibilisieren. Dies erfolgt beispielsweise durch angepasste Präsenzpflichten, individuell abgestimmte Prüfungs- und Abgabetermine, zeitliche Flexibilisierung von Praktika, Studienzeitstreckung oder sportfachlich begründete Urlaubssemester. Zusätzlich unterstützen häufig Mentorinnen und Mentoren an den Universitäten die Bundeskaderathlet*innen beim Erreichen ihrer Studienziele.
    In 15 Bundesländern besteht eine Profilquotenregelung, die einen bevorzugten Zugang zu zulassungsbeschränkten Studiengängen ermöglicht. Darüber hinaus kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden, wenn die Hochschulzugangsberechtigung durch leistungssportliche Anforderungen beeinträchtigt wurde. Auskünfte dazu können die Laufbahnberater*innen der Olympiastützpunkte geben.

    Ausbildung, Beruf und Spitzensport

    Neben dem Studium bieten auch Ausbildung und Beruf vielfältige Möglichkeiten, die mit dem Spitzensport vereinbar sind. An den Olympiastützpunkten bestehen zahlreiche Kooperationen mit Unternehmen, die speziell auf die Anforderungen des Leistungssports zugeschnittene Ausbildungs- und Arbeitsplätze bereitstellen. Diese berücksichtigen Trainingspläne, Wettkampfreisen und notwendige Erholungszeiten. Die Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater unterstützen die Athletinnen und Athleten individuell bei der Berufsorientierung und begleiten sie bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Ziel ist es, die berufliche Entwicklung frühzeitig zu planen und nachhaltig zu unterstützen und so eine potenzialgerechte Perspektive für die Zeit nach der Sportkarriere zu schaffen.

    Spitzensportfreundliche Betriebe

    Die Auszeichnung "Spitzensportfreundlicher Betrieb" wird seit 2015 jährlich gemeinsam vom DOSB, der SMK und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgenommen. Sie soll den besonderen Einsatz von Unternehmen und Arbeitgebern zum Gelingen der Dualen Karriere von Spitzensportler*innen würdigen und eine bessere Verzahnung von Leistungssport, Berufsausbildung und Beruf voran treiben.
    Die Auswahlkriterien wurden von der Sportministerkonferenz im Mai 2025 verabschiedet. Ein auszuzeichnender Betrieb muss:

    • Eine länderoffene Maßnahme anbieten (offen für Sportler*innen aus verschiedenen Bundesländern)
    • Spitzensportkompatible Angebote anbieten, wie bspw. Ausbildungsplätze, Praktikumsplätze oder Werkstudentenplätze
    • Im Verlauf der letzten 10 Jahre mindestens 5 solcher Plätze zur Verfügung gestellt haben. Hier kann in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, dies gilt insbesondere bei mittelständischen und kleinen Betrieben.

    • Verbindliche Regelungen mit dem Partner-OSP hinsichtlich der Möglichkeiten zur Streckung, Teilzeit sowie Freistellung für Trainings- und Wettkampfanforderungen abgestimmt haben.

    • Einen regelmäßigen Austausch mit den beteiligten Laufbahnberater*innen und Trainer*innen pflegen.

    Bundesfreiwilligendienste

    Bundesfreiwilligendienste bieten eine Möglichkeit, um sich aktiv in das Vereins- und Verbandsleben einzubringen und dort Kompetenzen und Erfahrungen im organisierten Sport zu sammeln. Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) kann von jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr absolviert werden. Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine, Verbände und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten.  Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist auch für ältere Interessenten*innen offen und bietet zudem auch Einsatzstellen in Sportverbänden an.
    In Baden-Württemberg wurde durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und der Sportjugend BW das FSJ Sport und Schule initiiert. Es wird unterstützt von der Stiftung Sport in der Schule in Baden-Württemberg.
    Die Freiwilligen sind im Rahmen dieser Kooperation zu rund zwei Dritteln ihrer Arbeitszeit an Grundschulen, zu rund einem Drittel im Sportverein im Einsatz. Das Haupttätigkeitsfeld ist der außerunterrichtliche Schulsport (Bewegungspausen, Bewegungs-, Spiel- und Sport-AGs, Schulsportwettbewerbe etc.), um Bewegung, Spiel und Sport in Grundschulen zu fördern und die Kooperation zwischen Schule und Sportverein auszubauen. Dementsprechend ist die Ausbildung zum Übungsleiter C ein elementarer Bestandteil der Bildungstage, um Kernkompetenzen im Kinder- und Jugendsportangebote auszubauen und zu festigen.


    Besonders erfolgreiche Athlet*innen können das Angebot BFD Spitzensport der Deutschen Sportjugend in Anspruch nehmen. In Abstimmung mit der jeweiligen Einsatzstelle ist eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit oder Freistellung für Training und Wettkämpfe möglich, sodass der Freiwilligendienst ohne Beeinträchtigung der sportlichen Entwicklung durchgeführt werden kann. Als Spitzensportler*innen gelten Athlet*innen des Olympia-, Perspektiv-, Teamsport-, Ergänzungs-, Nachwuchskader 1 oder eines Nationalteams in World Games Sportarten angehören. Auch für die aussichtsreichsten Nachwuchskader 2 oder Stammspieler*innen von Bundesligamannschaften ist ein BFD Spitzensport möglich. Als Einsatzstellen kommen insbesondere Olympiastützpunkte und Leistungszentren sowie Trainings- und Betreuungseinrichtungen (z. B. Bundesstützpunkte) der Spitzenfachverbände und nach Absprache auch Sportverbände und Sportvereine in Frage. Die Laufbahnberater*innen an den Olympiastützpunkten beraten zu passenden Einsatzstellen und den konkreten Rahmenbedingungen vor Ort.


    Der OSP Sachsen bietet beispielsweise gemeinsam mit der Sportjugend Sachsen für Bundeskadersportler (ab NK2) die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst im Sport abzuleisten. Die Einsatzstellen sind in der Regel die Sportverbände der einzelnen Sportarten oder auch die Trägervereine der Bundesstützpunkte. Für die Sportlerinnen und Sportler kann dieses eine Jahr (Beginn i. d. R. der 1.9.) zur Überbrückung und Orientierung nützlich sein, da auch gleichzeitig die Bildungspflicht erfüllt wird. Die Tätigkeiten in den Verbänden/Vereinen sind vielseitig in den Bereichen Kindersport, Wettkampfsport, Veranstaltungsorganisation und Geschäftsbetrieb. Die tägliche Dienstzeit kann bis zu zwei Dritteln in Trainings- und Wettkampfzeit gewandelt werden. Die Vergabe der Stellen erfolgt über den Olympiastützpunkt Sachsen.

    Sporthilfe

    Die Sporthilfe unterstützt die von ihr geförderten Athlet*innen unter anderem mit Verdienstausfallerstattungen, Ausbildungsförderung und dem Sporthilfe-Karriereportal. Mit der Initiative Sprungbrett Zukunft werden Wirtschaft und Spitzensportler*innen zum beiderseitigen Nutzen vernetzt. Angebote wie Kurzzeit-Praktika, Unterstützung im Bewerbungsprozess durch eine "Kennwort-Bewerbung" und ein Mentorenprogramm helfen den Athlet*innen, den schwierigen Spagat zwischen beruflicher und sportlicher Karriere zu meistern. Die Start-up Academy unterstützt Athlet*innen, die Geschäftsideen verwirklichen wollen dabei, die ersten Schritte zum eigenen Unternehmen zu gehen. Ergänzend bietet die Sporthilfe konkrete Entwicklungsformate wie den StärkenScanner, Zukunftsworkshops, den Matchplan, Bewerbertrainings sowie den Zugang zu einem starken Unternehmensnetzwerk.

    Individuelle Fördermaßnahmen
    Eine vollständige Übersicht der Fördermaßnahmen im Übergang Schule Beruf und zur Berufsausbildung findet sich im Förderkompass.

    Sportförderstellen

    • rund 1.450 staatliche Förderstellen,
    • davon 890 in der Bundeswehr, 
    • 160 bei der Bundespolizei,
    • 80 Förderstellen beim Zoll und
    • circa 300 bei den Polizeiprojekten auf Landesebene

    Sportförderstellen

    In Deutschland ist die Hochleistungs- bzw. Spitzensportförderung von öffentlichem und nationalem Interesse, da Erfolge deutscher Athlet*innen bei internationalen Wettbewerben das Bild Deutschlands in der Welt mitprägen und damit der gesamtstaatlichen Repräsentation dienen. Für die Ausbildung und Förderung von Spitzensportler*innen sind auf Bundes- und Landesebene insgesamt ca. 1.450 staatliche Stellen bei verschiedenen Institutionen eingerichtet.

    Bundeswehr

    Die Bundeswehr ist der größte öffentliche Förderer des Spitzensports in Deutschland und unterstützt rund 890 Athletinnen in mehr als 200 Sportdisziplinen aus zahlreichen nationalen und internationalen Verbänden. Die Aufnahme in die Sportförderung erfolgt über den jeweiligen Spitzenverband in enger Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Für die Förderung stehen insgesamt 890 Dienstposten zur Verfügung, die regelmäßig vollständig belegt sind. Diese werden nicht nur von olympischen und nichtolympischen Spitzensportlerinnen, sondern auch von Militärsportlerinnen sowie Trainerinnen mit Bundesaufgaben besetzt. Damit leistet die Bundeswehr einen wesentlichen Beitrag zur Chancengleichheit deutscher Athlet*innen bei internationalen Wettbewerben.

    Nach einer kurzen militärischen Grundausbildung wechseln die Athlet*innen in eine der insgesamt 14 Sportfördergruppen der Bundeswehr. Diese sind für die Führung und Betreuung der ihnen anvertrauten Sportsoldatinnen und -soldaten zuständig und befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Olympiastützpunkten und anerkannten Leistungszentren im gesamten Bundesgebiet. Die zentrale fachliche Zuständigkeit für die Spitzensportförderung liegt beim Dezernat Sport im Streitkräfteamt in Bonn.

    In den Sportfördergruppen steht das sportliche Training klar im Mittelpunkt. Die Athlet*innen profitieren von optimalen Trainingsbedingungen, professioneller Betreuung sowie einer umfassenden finanziellen und sozialen Absicherung. Ziel ist es, bestmögliche Voraussetzungen für sportliche Höchstleistungen zu schaffen und gleichzeitig eine nachhaltige berufliche Perspektive zu eröffnen.

    Ein zentraler Bestandteil der Sportförderung ist die Vereinbarkeit von Spitzensport und Beruf. Seit 2017 wird die sogenannte Duale Karriere durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket gezielt gestärkt. Dieses ermöglicht es den Athlet*innen, ein Studium oder eine berufliche Ausbildung in individuell angepassten Phasen zu absolvieren und so Hochleistungssport, militärische Ausbildung und persönliche Zukunftsplanung miteinander zu verbinden. Dabei wird den besonderen zeitlichen und körperlichen Anforderungen des Spitzensports gezielt Rechnung getragen.

    Spitzensportlerinnen werden zunächst als Freiwillig Wehrdienstleistende für elf Monate eingestellt. Bei entsprechender soldatischer Eignung sowie sportfachlicher Befürwortung durch den DOSB und den jeweiligen Spitzenverband besteht anschließend die Möglichkeit, als Soldatin auf Zeit weiterverpflichtet zu werden und die Laufbahn der Mannschaften oder Unteroffiziere einzuschlagen. Darüber hinaus eröffnet die Bundeswehr langfristige Perspektiven über die aktive Sportkarriere hinaus. Dazu zählen unter anderem die Übernahme als Trainer*in für körperliche Leistungsfähigkeit, um das erworbene Fachwissen und die sportlichen Erfahrungen innerhalb der Truppe weiterzugeben, sowie die Öffnung der Offizierlaufbahn in Verbindung mit einem Bachelorstudium.

    Neben olympischen und nichtolympischen Sportarten fördert die Bundeswehr auch den paralympischen Spitzensport. Hierfür stehen gesonderte Förderstellen zur Verfügung, die über Individualvereinbarungen vergeben werden – auch an Athlet*innen, die nicht unmittelbar Angehörige der Bundeswehr sind. Mit aktuell 23 Förderstellen (Stand: März 2025) leistet die Bundeswehr einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung und Stärkung des paralympischen Spitzensports in Deutschland.

    Bundespolizei

    Dauerhafte Absicherung
    Wer sich für eine Duale Karriere bei der Bundespolizei entscheidet, trifft eine Entscheidung für das Leben während und nach der Karriere im Leistungssport. Mit optimalen beruflichen, sozialen und sportlichen Bedingungen möchte die Bundespolizei einen möglichst großen Beitrag für den Erfolg deutscher Mannschaften an Olympischen Spielen und internationalen Meisterschaften leisten.
    Die Bundespolizei fördert bis zu 160 junge und hochtalentierte Sportler*innen in 19 olympischen Sommer- und Wintersportarten an den Ausbildungsstandorten Kienbaum (Sommersport) und Bad Endorf (Wintersport). Dort bestehen Rahmenbedingungen, die es Spitzensportler*innen ermöglichen, ihre sportlichen Fähigkeiten zu verbessern und gleichzeitig eine berufliche Perspektive aufzubauen.
    Die Spitzensportförderung verbindet die Karriere als Spitzensportler*in mit der Ausbildung zum/r Polizeivollzugsbeamten/in im mittleren Dienst. Bereits während der sportlichen Karriere bestehen Aufstiegsmöglichkeiten in höhere Laufbahngruppen. Die Duale Karriere ist auf den Lebenszeitberuf als Polizeivollzugsbeamtin bzw. -beamter ausgerichtet.

    Professionelle Rundum-Betreuung
    Die Mitarbeiter der Bundespolizeisportschulen begleiten die Athlet*innen intensiv während Ausbildung und Training. Bestens ausgebildete Trainer mit eigener leistungssportlicher Erfahrung betreuen die Sportler*innen in enger Abstimmung mit Heim-, Stützpunkt-, Landes- und Bundestrainern. Physiotherapeutische Teams unterstützen in Regeneration, Training und Rehabilitation in Zusammenarbeit mit medizinischen Fachrichtungen und Fachärzten der Spitzensportverbände. Trainings- und Wettkampfmaßnahmen werden regelmäßig physiotherapeutisch begleitet.

    Angepasste Ausbildung
    Während der Athlet*innen weiter trainieren, absolvieren sie in dreieinhalb Jahren eine vollwertige Berufsausbildung. Diese verläuft in vier Abschnitten mit jeweils vier zusammenhängenden Monaten pro Jahr, der letzte Abschnitt umfasst sechs Monate und schließt mit der Laufbahnprüfung ab. Der Ausbildungsplan ist an die Bedürfnisse des Spitzensports angepasst und ermöglicht ausreichende Zeit für Training und Wettkämpfe. Nach erfolgreichem Abschluss konzentrieren sich die Sportler*innen voll auf den Spitzensport und sind für die Dauer ihrer Laufbahn vom Einsatzdienst freigestellt.

    Aufstiegsmöglichkeit in den gehobenen Polizeivollzugsdienst
    Nach Abschluss der Ausbildung können Athlet*innen während ihrer sportlichen Karriere einen verkürzten, sechsmonatigen Praxisaufstieg in den gehobenen Dienst absolvieren, um nach der Sportkarriere direkt in den Polizeiberuf einzusteigen.

    Geförderte Sportarten und Infrastruktur
    Die Bundespolizei fördert derzeit 13 Wintersportarten an der Sportschule Bad Endorf und 11 Sommer- bzw. Ganzjahressportarten an der Sportschule Kienbaum. Bad Endorf verfügt über moderne, disziplinspezifische Trainingsanlagen in unmittelbarer Nähe zu den Wettkampfstätten. Die Sportschule Kienbaum ist an das Olympische und Paralympische Trainingszentrum angebunden und zählt zu den modernsten europäischen Stützpunkten für Hochleistungssport.

    Bewerbung und Auswahl
    Bewerbungen erfolgen über die jeweiligen Spitzensportverbände. In den Wintersportarten zusätzlich über die Laufbahnberatung der Olympiastützpunkte oder über Bundespolizeitrainer. Bewerbungsfristen der regulären Polizeiausbildung gelten hier nicht, da sportliche Erfolge in die Bewertung einfließen.

    Voraussetzungen:

    • Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (OK, PK, EK, NK)
    • Prognose des Spitzensportverbands, Potenzial zu Höchstleistungen auf Weltniveau zu besitzen
    • Polizeidiensttauglichkeit und erfolgreiches Eignungs- und Auswahlverfahren für den mittleren Polizeivollzugsdienst

    Einstellungen erfolgen in den Wintersportarten (Bad Endorf) zum 1. August, in den Sommer- und Ganzjahressportarten (Kienbaum) zum 1. September.

    Landespolizei

    Die Landespolizei bietet in allen Bundesländern spezielle Förderstellen für Spitzensportler*innen an, die eine berufliche Ausbildung oder ein Studium im Polizeidienst mit ihrer sportlichen Karriere verbinden möchten. Die Athlet*innen können dabei sowohl im mittleren als auch im gehobenen Polizeidienst tätig werden. Die Landespolizei bietet flexible Arbeitszeitmodelle und unterstützt die Sportler*innen durch maßgeschneiderte Programme, die es ihnen ermöglichen, ihre sportlichen Verpflichtungen mit beruflichen Zielen zu vereinbaren. Eine Beratung zur Sportförderung der Landespolizei erfolgt in der Laufbahnberatung der Olympiastützpunkte.

    Zoll

    Im Rahmen der Dualen Karriere unterstützt der Zoll Spitzensportler*innen, indem er eine berufliche Absicherung während der sportlichen Laufbahn bietet und damit die Möglichkeit eröffnet, sich für eine Laufbahn im Zoll- und Verwaltungsbereich zu qualifizieren. Besonders im Wintersport hat der Zoll durch spezielle Einheiten wie das "Zoll-Ski-Team" Programme entwickelt, die die Athlet*innen in den Wintersportarten unterstützen. Darüber hinaus gibt es auch Initiativen zur Förderung von Paralympischen Sportlern, um eine inklusive Sportförderung zu gewährleisten. Die Zollprogramme bieten nicht nur eine stabile finanzielle Unterstützung während der aktiven Sportzeit, sondern auch die Perspektive, nach der sportlichen Karriere in den mittleren oder gehobenen Dienst des Zolls einzutreten und eine langfristige berufliche Laufbahn zu verfolgen.

    Öffentliche Verwaltung

    In mehreren Bundesländern (Niedersachsen, Hessen, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und NRW) gibt es verschiedene Möglichkeiten, im Bereich der öffentlichen Verwaltung eine Ausbildung bzw. ein Duales Studium aufzunehmen. Meist ist eine anschließende Übernahme in den Verwaltungsdienst vorgesehen.

    Nachsportliche Förderung

    Die nachsportliche Förderung unterstützt Athlet*innen, die ihre Karriere im Spitzensport beenden und in den Berufsalltag übergehen möchten. Sie umfasst verschiedene Maßnahmen, die den Übergang erleichtern:

    Berufliche Beratung und Orientierung

    Ein zentraler Bestandteil der nachsportlichen Förderung ist die Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung nach dem Ende der Spitzensportkarriere. Beratungsprogramme helfen Athlet*innen dabei, ihre im Sport erworbenen Kompetenzen, wie Disziplin, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Organisationsvermögen auf den Arbeitsmarkt zu übertragen. Organisationen wie der DOSB und die Stiftung Deutsche Sporthilfe bieten dafür individuelle Betreuung über spezialisierte Laufbahnberaterinnen an.

    Ein wichtiges Instrument sind die Zukunftsgespräche der Olympiastützpunkte. In diesen strukturierten Beratungsgesprächen erhalten Athlet*innen die Möglichkeit, ihre beruflichen Interessen, vorhandenen Qualifikationen und langfristigen Ziele zu analysieren. Gemeinsam mit Expert*innen werden konkrete Schritte für Ausbildung, Studium oder Beruf geplant, etwa die Auswahl passender Studiengänge, Bewerbungsstrategien oder Weiterbildungen. Ziel ist es, einen realistischen und tragfähigen Karriereweg nach dem Sport zu entwickeln. Die Laufbahnberater*innen der Olympiastützpunkte begleiten Athlet*innen dabei individuell und stehen als zentrale Ansprechpartner*innen für die Vereinbarkeit von Leistungssport, Ausbildung, Studium und Beruf zur Seite. Mit ihrer Beratungs- und Coachingkompetenz unterstützen sie dabei, realistische Perspektiven und tragfähige Lösungen für die duale Karriereplanung zu entwickeln.

    Ebenfalls bedeutend ist das Spitzensportzertifikat, mit dem Athlet*innen ihre sportlichen Leistungen und parallel erbrachten schulischen oder beruflichen Erfolge offiziell dokumentieren lassen können. Das Zertifikat bestätigt Arbeitgeber*innen nicht nur internationale Erfolge, sondern auch die Fähigkeit, Leistungssport auf höchstem Niveau mit Ausbildung oder Studium zu kombinieren. Es stärkt Bewerbungen und macht die besondere Doppelbelastung im Spitzensport nachvollziehbar.

    Auch internationale Programme unterstützen die berufliche Orientierung. Das Athlete365 Career+ Programm des IOC bietet Athlet*innen umfangreiche Ressourcen wie E-Learning-Angebote, Workshops zur Karriereplanung, Bewerbungsseminare, persönliche Beratung und einen Check der Bewerbungsunterlagen. Ziel ist es, Athlet*innen weltweit dabei zu helfen, berufliche Perspektiven zu entwickeln, Schlüsselkompetenzen aufzubauen und sich optimal auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

    Finanzielle Unterstützung

    Besonders für junge Athlet*innen, die sich noch in Ausbildung oder Studium befinden, ist die finanzielle Absicherung nach dem Karriereende entscheidend. Programme wie das Potenzial-Team der Sporthilfe ermöglichen es ihnen, sich auf berufliche Qualifizierung oder Studienabschlüsse zu konzentrieren, ohne finanzielle Engpässe zu erleben. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, den Übergang von der aktiven Laufbahn in das Berufsleben abzusichern und gleichzeitig Weiterqualifizierung zu ermöglichen. Unterstützungsmöglichkeiten gibt es auch bei dem Sportstiftungen auf Landesebene.
    Darüber hinaus vergibt die Sporthilfe Übergangs- oder Abschlussstipendien, mit denen Athlet*innen beispielsweise ein begonnenes Studium zu Ende führen oder eine berufliche Zusatzqualifikation abschließen können. Diese Stipendien bieten einen wichtigen finanziellen Puffer, um den Wechsel aus dem Sport in die berufliche Zukunft strategisch und ohne Zeitdruck zu gestalten.

    Bildungsangebote und Weiterbildungen

    Die nachsportliche Förderung umfasst auch ein breites Spektrum an Bildungs- und Weiterbildungsangeboten, die Athlet*innen bereits während der Karriere oder unmittelbar nach dem Karriereende nutzen können. Dazu gehören Stipendien für Studiengänge, Fortbildungen oder berufliche Umschulungen.
    Auch Weiterbildungen über die DOSB-Akademie, etwa zu Trainerlizenzen, Sportmanagement oder Vereinsführung, sind Teil der Förderung. Sie ermöglichen Athlet*innen den Aufbau beruflicher Perspektiven im Sportumfeld oder in anderen Branchen und erleichtern so eine erfolgreiche berufliche Neuorientierung.

    Gesundheitsvorsorge

    Da der Leistungssport häufig langfristige körperliche Belastungen mit sich bringt, spielt die Gesundheitsvorsorge in der nachsportlichen Förderung eine wichtige Rolle. Ehemalige Athlet*innen erhalten Zugang zu medizinischen Check-ups an Olympiastützpunkten, die dabei helfen, gesundheitliche Folgen der aktiven Karriere frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
    Spezialisierte Programme der orthopädischen Nachsorge unterstützen beispielsweise bei typischen Überlastungsproblemen wie Gelenkverschleiß, Rückenbeschwerden oder alten Verletzungen, die im Alltag wieder aufflammen können. Die regelmäßige medizinische Betreuung stellt sicher, dass Athlet*innen gesundheitlich stabil in ihren neuen Lebensabschnitt starten können und langfristige Schäden minimiert werden.

    Medizinische Abschlussuntersuchung

    Als Kaderathlet*in besteht die Möglichkeit, im Folgejahr nach der Beendigung der sportlichen Laufbahn bzw. nach Ausscheiden aus dem Bundeskader auf eigenen Wunsch eine Gesundheitsuntersuchung im Sinne der Nachsorge in einem DOSB-lizenzierten Untersuchungszentrum durchzuführen.

    Laufbahnberatung der OSP

    Die Laufbahnberater*innen an den Olympiastützpunkten sind die zentralen Ansprechpartner*innen für Bundeskaderathlet*innen, wenn es um die Vereinbarkeit von Leistungssport und Schule, Ausbildung, Studium und Beruf geht. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Beratung zur Studien- und Berufsorientierung und der gemeinsamen Erarbeitung von spitzensportkompatiblen Lösungen. Aufgabe der OSP-Laufbahnberatung ist es, die Athlet*innen so zu beraten und zu begleiten, dass sie den Anforderungen der sportlichen und außersportlichen Karriere gerecht werden können, ohne dabei ihre persönliche Motiv- und Bedürfnislage zu vernachlässigen. Dazu verfügen Laufbahnberater*innen u. a. über ausgewiesene, spezifische Kenntnisse in systemischer Beratung sowie weitere diagnostische Verfahren und Coachingkompetenzen.
    Basis und gleichzeitig erste Kernkompetenz der OSP-Laufbahnberatung ist die systemische Beratung. Kennzeichnend für die systemische Beratung ist eine ganzheitliche Sichtweise in der Betrachtung der Problemlage oder der zu klärenden Situation der Athlet*innen. Die Laufbahnberatung unterstützt die Ratsuchenden dabei, die Problemkonstellation neu zu bewerten und alternative Sichtweisen zu entwickeln. Die Laufbahnberatung fungiert als Prozessbegleitung mit Hilfe systemischer Tools. Ziel hierbei ist die Förderung der Autonomie der Athlet*innen und eine Stärkung der Selbststeuerungsfähigkeit.
    Die zweite Kernkompetenz der Laufbahnberatung ist das Berufswahlcoaching. Bei diesem Coaching entwickeln die Athlet*innen ihren eigenen „Zukunftsentwurf“. Mit Hilfe von systemischen Methoden wird die Vorstellung der eigenen beruflichen Zukunft entwickelt. Diese Grundlage befähigt, eine zufriedenstellende Laufbahnentscheidung selbst zu treffen.
    Eine dritte Kernkompetenz ist die diagnostische Kompetenz. Hier kommen verschiedene Tools zum Einsatz, die wichtige Informationen über Kompetenzen und Entwicklungspotenziale der Sportlerinnen und Sportler geben. Sie liefern darüber hinaus Hinweise, wie Athlet*innen die sportliche, berufliche und persönliche Entwicklung selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten können. Übersicht der Tools:

    • SSI: Selbststeuerungsinventar; Persönlichkeitsdiagnostik, Erfassung von (Selbstregulation und Selbstkontrolle)
    • AIST-R: Allgemeiner Interessen-Struktur-Test; Erfassung von schulisch-beruflichen Interessen
    • IST 2000R: Intelligenz-Struktur-Test zur Erfassung der verbalen, numerischen und figuralen Intelligenz sowie der Merkfähigkeit
    • MSA: Motiv-Struktur-Analyse; Persönlichkeitsanalyse, die anhand von 18 Grundmotiven innere Antreiber erfasst
    • GEVA: Berufs-Eignungs-Diagnostik zur Erfassung der kognitiven Leistungsfähigkeit, beruflicher Motivation und Interessen sowie soziale, methodische und persönliche Kompetenzen

    Ernährungswissenschaftliche Analysen

    • Durchführung von Ernährungsanalysen (z.B. Ernährungstagebuch)
    • Durchführung von Körperzusammensetzungsmessungen

    Ernährungsberatung- und Betreuung

    • Ernährungsberatung (Informationsvermittlung)
    • Erstellung von Ernährungsplänen für besondere Anlässe (z.B. Höhe, Hitze, Kälte, Trainingslager)
    • Planung von Wettkampf- und Vorwettkampfernährung
    • Betreuung im Rahmen einer Körpergewichtsanpassung
    • Beratung zu Nahrungsergänzungsmitteln und Anti-Doping
    • Einkaufstraining: Ausflug in den Supermarkt
    • Kochbetreuung

    Sportgerechte Ernährung

    • Sportgerechte Ernährung wird zur Verfügung gestelt
    • Nahrungsergänzungsmittel werden zur Verfügung gestellt

    Trainingsbezogene Fördermaßnahmen

    • Vereinstraining
    • Landesstützpunkttraining oder äquivalent
    • Training im Landeskader
    • Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen im Landeskader
    • Training am Bundesstützpunkt
    • Training im Bundeskader
    • Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen im Bundeskader
    • Athletiktraining
    • Sonstige Trainingseinheiten (z.B. Hypoxietraining)

    Trainingswissenschaftliche Fördermaßnahmen

    • Wissenschaftliche Beratung zur Trainingssteuerung (z.B. Rhythmus Be- und Entlastung)
    • Wissenschaftliche Beratung zur Trainingsgestaltung (z.B. Trainingsinhalte)
    • Wissenschaftliche Unterstützung zur Trainingsdokumentation
    • Wissenschaftliche Unterstützung zur Trainingsauswertung
    • Wissenschaftliche Unterstützung zur Wettkampfdokumentation
    • Wissenschaftliche Unterstützung zur Wettkampfauswertung
    • Wissenschaftliche Vor-Ort-Betreuung des täglichen Trainings
    • Wissenschaftliche Vor-Ort-Betreuung in Trainingslagern
    • Wissenschaftliche Vor-Ort-Betreuung der Wettkämpfe
    • Trainingsmitteluntersuchungen
    • Frauenspezifische trainingswissenschaftliche Unterstützung (z.B. bei Menstruation oder Schwangerschaft)

    Diagnostiken motorischer Fähigkeiten

    • Sportartspezifische Kraftdiagnostiken
    • Kraftspezifische Leistungstests
    • Sportartspezifische Schnelligkeitsdiagnostiken
    • Schnelligkeitsspezifische Leistungstests
    • Sportartspezifische Ausdauerdiagnostiken
    • Ausdauerspezifische Leistungstests
    • Sportartspezifische Koordinationsdiagnostiken
    • Koordinationsspezifische Leistungstests
    • Sportartspezifische Beweglichkeitsdiagnostiken
    • Beweglichkeitsspezifische Leistungstests

    Biomechanische Leistungsdiagnostiken

    • Bewegungsanalysen mithilfe von Kraftmessplatten
    • Video-/Sensorengestützte quantitative Bewegungsanalysen (z. B. Winkel)
    • Video-/Sensorengestützte qualitative Bewegungsanalysen (z. B. Technikanalyse)

    Medizinische Diagnostiken, Behandlungen und Ähnliches

    • Sportmedizinische Grunduntersuchung mit sportartspezifischen Anpassungen (bei Kadernominierung)
    • Medizinische Beratungen
    • Vermittlung medizinischer Behandlungen
    • Diagnostik von Verletzungen
    • Diagnostik von Krankheiten
    • Unmittelbare Behandlung von akuten Verletzungen
    • Unmittelbare Behandlung von akuten Krankheiten

    (Präventive/Rehabilitative) Therapiemaßnahmen

    • Erstellung von Rehabilitationsplänen
    • Ärztliche/Physiotherapeutische Behandlungen im Trainingsalltag
    • Ärztliche/Physiotherapeutische Behandlungen im Wettkampf
    • Ärztliche/Physiotherapeutische Behandlungen im Trainingslager
    • Frauenspezifische Beratung/Behandlungen (z. B. bei Menstruationsbeschwerden)
    • Aktive Regenrationsmaßnahmen (z. B. angeleitete moderate Trainingseinheiten, Dehnen, Foam Rolling)
    • Passive Regenerationsmaßnahmen (z. B. Eisbäder, Elektro-Therapie, Magnetfeldtherapie, Massagen, Sauna, Schlafbehandlungen)

    Unterstützung zu sportlichen Themen

    • Sportpsychologische Leistungsdiagnostiken
    • Individuelles leistungsbezogenes Mentaltraining (Ausbildung mentaler Fertigkeiten)
    • Leistungsbezogenes Mentaltraining in der Gruppe (Ausbildung mentaler Fertigkeiten)
    • Individuelles regenerationsförderndes Mentaltraining (Ausbildung mentaler Fertigkeiten)
    • Regenerationsförderndes Mentaltraining in der Gruppe (Ausbildung mentaler Fertigkeiten)
    • Erstellung von Mentaltrainingsplänen
    • Akute psychologische Betreuung (z. B. nach Verletzungen)

    Unterstützung zu außersportlichen Themen

    • Psychosoziale Beratungen (z. B. Umgang mit Corona-Pandemie)
    • Psychotherapeutische Behandlungen
    • Vermittlung psychologischer/psychotherapeutischer Behandlung
    • Ansprechperson für psychische, physische und sexualisierte Gewalt und Diskriminierung

    (Monatliche) Geldzahlungen

    • Monatliche Geldzahlungen ohne Zweckbindung
    • Monetäre Prämien für sportliche Erfolge
    • Finanzielle Zuschüsse für sportbezogene Verdienstausfallzahlungen
    • Finanzielle Zuschüsse zur Altersvorsorge

    Finanzielle Unterstützung für Sportliches

    • Kostenlose Bereitstellung von Sportmaterial
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für Sportmaterial
    • Kostenlose Sportstättennutzung (z. B. Kraftraum)
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für Sportstättennutzung (z. B. Kraftraum)
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für Training/Lehrgänge/Wettkämpfe
    • Kostenloser Fahrdienst für Training/Lehrgänge/Wettkämpfe
    • Vergünstigte Bereitstellung von Fahrzeugen/Fahrdienst oder Fahrgeld für Training/Lehrgänge/Wettkämpfe
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für sportgerechte Ernährung
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für Nahrungsergänzungsmittel
    • Kostenlose Bereitstellung medizinischer Produkte (z. B. Tape)
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für medizinische Produkte (z. B. Tape)
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für medizinische Behandlungen
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für (präventive/rehabilitative) Therapiemaßnahmen
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für psychologische Behandlungen
    • Kostenloser oder vergünstigter Versicherungsschutz im Rahmen sportlicher Aktivitäten (z. B. Wettkampfreise)

    Finanzielle Unterstützung für Außersportliches

    • Kostenlose Unterbringung in Sportler-Wohngemeinschaften/Athletenwohnungen
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für Sportler-Wohngemeinschaften/ Athletenwohnungen
    • Kostenlose Unterbringung im Internat
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen fürs Internat
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für Nachhilfe
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für Studiengebühren/Semesterbeiträge
    • Kostenlose Pflegeprodukte
    • Finanzielle Zuschüsse oder Vergünstigungen für Pflegeprodukte
    • Sponsorenvermittlung
    • Kostenloser Versicherungsschutz über den Rahmen sportlicher Aktivitäten hinaus (ggf. zu Sonderkonditionen)
    • Kostenlose Rechts- und Steuerberatung
    Quellen
    1. Darstellung der Rahmenbedingungen für die Duale Karriere in Deutschland
    2. DOSB Duale Karriere
    3. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen - NRW-Sportschulen und Partnerschulen des Leistungssports
    4. DFB - Talentförderung
    5. Land Brandenburg - Begabungsförderung - Spezialschulen Sport
    6. Bildungsportal Niedersachsen - Talentschulen des Sports
    7. Eckwerte Partnerschulen Talentförderung im Verbundsystem Schule-Leistungssport in Schleswig-Holstein
    8. BSZ Technik - Mit Sport an die Fachhochschule
    9. IAT - Factsheet Sachsen
    10. IAT - Factsheet Nordrhein-Westfalen
    11. 10-Punkte-Programm
    12. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen - Verbundsystem Schule und Leistungssport
    13. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - Partnerschulen des Leistungssports
    14. IAT - Factsheet Schleswig-Holstein
    15. IAT - Factsheet Rheinland-Pfalz
    16. IAT - Factsheet NRW
    17. IAT - Factsheet Niedersachsen
    18. IAT - Factsheet Bayern
    19. DOSB - Eliteschulen des Sports
    20. Der Förderkompass
    21. DOSB Standorte
    22. Förderlandkarte für den Spitzensport
    23. Talentschulen des Sports
    24. Sportbewegte Schule Saar

    Athlet*innenweg

    Allgemein

    Unter Nachwuchsleistungssport versteht man die  langfristige und ganzheitliche Entwicklung von Nachwuchsathlet*innen zu gesunden Spitzensportler*innen. Neben der sportlichen Entwicklung sind dabei die Ausbildung der Persönlichkeit für eine eigenverantwortliche Lebensführung und das Ermöglichen von Schulabschlüssen, die von den Athlet*innen angestrebt werden, wesentliche Ziele (1). Nachwuchsleistungssport ist nicht trennscharf in der Abgrenzung vom Breiten- und vom Spitzensport. Allgemein gesagt, beginnt Nachwuchsleistungssport, wenn Training systematisch, organisiert, leistungsorientiert und mit langfristiger Perspektive auf den Spitzensport betrieben wird. Die Grundlage einer leistungssportlichen Karriere wird meist in leistungssportorientierten Vereinen gelegt. Über Talentsuchemaßnahmen wird versucht, motorisch auffällige Kinder, die noch keine Sportart organisiert ausüben, für eine Sportart zu gewinnen und ihnen einen systematischen Einstieg in den Nachwuchsleistungssport zu ermöglichen.
    Da aufgrund begrenzter Ressourcen nicht allen Nachwuchsathleten vollumfängliche Fördermaßnahmen ermöglicht werden können, ist es erforderlich, talentierte Athlet*innen zu identifizieren. Nachwuchsathlet*innen verfügen über Talent oder Potenzial, wenn sie die konditionellen, psychischen, kognitiv-taktischen, koordinativen und technischen „Rohmaterialien“ für spätere Spitzenleistungen mitbringen. Ebenso benötigen sie die Bereitschaft, diese langfristig zu entwickeln und brauchen je nach Sportart entsprechende körperbauliche Voraussetzungen, um im Elitebereich erfolgreich sein zu können (2). In Talentsichtungsmaßnahmen wird versucht, das Potenzial von Athlet*innen für Spitzenleistungen in einer Sportart/-disziplin auf der Basis von Talentmerkmalen einzuschätzen. Auf der Grundlage (mehrmaliger) Sichtungsmaßnahmen werden Sportler*innen einer Sportart/-disziplin für spezielle Fördermaßnahmen ausgewählt. Die Kadernominierung ist eine spezielle Form der Talentauswahl. Die Entwicklung von Talenten ist ein langfristiger, ganzheitlicher und komplexer Prozess, der im Idealfall mit dem Übergang in den Elitebereich (ab Perspektivkader) endet. Dabei werden die Athlet*innen systematische durch Fördermaßnahmen unterstützt (siehe Individuelle Fördermaßnahmen).
     

    Im paralympischen Sport gliedert sich der Nachwuchsleistungssport in die drei Bereiche Gewinnung, Sichtung und Förderung. Die Gewinnung zielt darauf ab, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung für den Sport zu begeistern. Wurde die Begeisterung entfacht, gilt es, Vereine und Angebote zu finden oder auch zu entwickeln, um die Menschen mit Behinderung langfristig an den Sport zu binden. Erst darauf aufbauend, erfolgt die Sichtung der Talentierten und Klassifizierbaren. War die Sichtung erfolgreich, ist das regelmäßige, mehrmals wöchentliche Training in einem Verein sicherzustellen und eine stringente, langfristige sowie nachhaltige Förderung über den Landes- und Bundeskader anzustreben.

    Talentsuche 1, 2, 3 & 4

    Die Talentsuche (oder auch -gewinnung) verfolgt das Ziel, motorisch auffällige Kinder, die noch keine Sportart organisiert ausüben, für eine Sportart zu gewinnen. Voraussetzung für eine effektive Talentsuche sind vielfältige, attraktive und flächendeckende Sport- und Bewegungsangebote, möglichst für alle Sportarten, in Sportvereinen und im unterrichtlichen wie außerunterrichtlichen Schulsport. Neben sportmotorischen Komponenten sind beispielsweise Begeisterungsfähigkeit, Interesse am Sport, Leistungsbereitschaft, körperbauliche Voraussetzungen, Lern- und Leistungsfortschritte, Leistungsfähigkeit wichtige Kriterien.

    In Deutschland haben sich je nach Bundesland bzw. Region unterschiedliche Ansätze zur Talentsuche im Nachwuchsleistungssport etabliert.  Die landesspezifischen Maßnahmen und Programme werden in den Länderfactsheets jeweils unter "Besonderheiten" skizziert und verlinkt. Eine weit verbreitete Form der Talentsuche in Deutschland sind Kooperation von Sportvereinen oder Landesfachverbänden mit (Grund-)Schulen. Der organisierte Sport hat z. B. im Rahmen von Aktions- oder Projekttagen, Schulsportfesten, Wettkämpfen oder auch die Begleitung von Lehrkräften im Sportunterricht die Möglichkeit,  ihre Sportart spielerisch und praxisnah vorzustellen. So können Kinder für neue Sportarten begeistert und für den organisierten Sport gewonnen werden. In Baden-Württemberg hat neben dem Projekt "Schau mal, was ich kann!" zur Sportförderung und Talentsuche an Grundschulen auch das Format "FSJ Sport und Schule" etabliert, in dem Freiwillige ihre Arbeit im außerunterrichtlichen Schulsport sowie im Sportverein ausüben. In Niedersachsen existieren "Talentschulen des Sports". Diese Schulen bekennen sich zum Leistungssport und sind bereit, Talentsuche und -förderung in Zusammenarbeit im Schulprogramm/-curriculum zu verankern. Sie kooperieren mit Sportvereinen oder Landesverbänden und binden beispielsweise externe Talentscouts in den regulären Sportunterricht ein oder gewährleisten zusätzliche Sportstunden. Lehrkräfte, Trainer*innen und ehemalige Athlet*innen können die Ausbildung zum Talentscout absolvieren.

     

    Ein verbreitetes Konzept der Talentsuche sind die Bewegungsscheck-Programme, die in einigen Bundesländern auch flächendeckend durchgeführt werden. Dabei werden Kinder im Grundschulalter mit Hilfe von allgemeinen Testbatterien (z.B. DMT oder EMOTIKON) auf ihre motorischen Fähigkeiten hin untersucht, um anschließend mit Hilfe der Ergebnisse positiv auffällige Kinder in ihren Fähigkeiten zu fördern und in Kontakt mit dem organisierten Sport zu bringen. Neben der Vermittlung von Kontaktdaten zu Vereinen vor Ort oder dem Angebot eines kostenlosen Probetrainings bieten vor allem Talentfördermaßnahmen in Form von Talenttagen (z. B. Talentiaden), Sportartenempfehlungen und/oder sportartspezifischen und sportartübergreifenden Talentfördergruppen die Möglichkeit, talentierte Kinder für den leistungsorientierten Vereinssport zu gewinnen.

    Bayreuth/Fulda

    Berlin

    Brandenburg

    Hamburg

    Hessen

    Mecklenburg-Vorpommern

    Nordrhein-Westfalen

    Sachsen-Anhalt

    Schleswig-Holstein

    Thüringen

    Turnbeutelbande

    Talentsuche im paralympischen Sport 5

    Die Zielgruppe im paralympischen Nachwuchsleistungssport sind alle Kinder- und Jugendlichen mit Behinderung sowie Quereinsteiger mit sportlichen Vorerfahrungen. Diese Gruppe ist sehr klein und nicht alle Kinder und Jugendlichen wissen, dass ihre Beeinträchtigung klassifizierbar ist und sie somit einen Zugang zum paralympischen Sport haben. Nur 45% der  Menschen mit Behinderung in Deutschland treiben Sport. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass nur 7 % aller Sportvereine Sport für Menschen mit Behinderungen anbieten. Um diesen Zahlen entgegenzuwirken und gezielt Talente für den paralympischen Sport zu begeistern, wurden unter anderem folgende Maßnahmen angestoßen und Strukturen entwickelt:

    • Aufbau eines bundesweiten Netzwerks mit Orthopädiemechanikern, Firmen, Kliniken, Selbsthilfegruppen sowie Förder- und Regelschulen, um Informationsmaterial zu verbreiten sowie Schnupper- und Aktionstage zu bewerben.

    • Entwicklung von parasport.de als Informationsplattform für den paralympischen Sport mit sportartspezifischen und sportartübergreifenden Informationen, einer Vereinsdatenbank, Rahmentrainingskonzeptionen oder einer Übersicht der Schnupper- und Aktionstage

    • Talentscouts in insgesamt neun Landesverbänden, die regionale Netzwerk aufbauen, Aktionstage veranstalten, Vereine beraten und Menschen mit Behinderung beim Einstieg in den Sport unterstützten

    • Aktions- und Schnuppertage, um einen Zugang zum Para Sport zu ermöglichen

    Bewegungschecks

    Talentsichtung 6 & 7

    Unter Talentsichtung verstehen wir Maßnahmen, auf deren Basis eine Talentidentifikation stattfinden kann. Sie sind  gewissermaßen das Setting zur Talentidentifikation. Ziel ist es, das Talent bzw. Potenzial von Athlet*innen für spätere Spitzenleistungen einzuschätzen. Talent ist nicht mit Leistungsauffälligkeit oder überdurchschnittlichen Wettkampfresultaten gleichzusetzen. Nachwuchsathlet*innen verfügen über Talent oder Potenzial, wenn sie die konditionellen, psychischen, kognitiv-taktischen, koordinativen und technischen „Rohmaterialien“ für spätere Spitzenleistungen mitbringen. Und darüber hinaus die Bereitschaft mitbringen, diese langfristig zu entwickeln. Je nach Sportart benötigen sie entsprechende köperbauliche Voraussetzungen, um im Elitebereich erfolgreich sein zu können. Die Talentauswahl ist dann das Ergebnis der Identifikation auf der Basis der Sichtungsmaßnahmen bzw. des Sichtungsprozesses.

    Talentsichtungsmaßnahmen

    Talentsichtungsmaßnahmen finden im deutschen Sportsystem auf unterschiedlichen Ebenen statt. Die meisten Athlet*innen sammeln nach einer gewissen Zeit des sportartspezifischen Trainings im Verein oder auch im schulischen Kontext erste Wettkampferfahrungen. Aufgrund begrenzter Ressourcen (Verfügbarkeit von Trainingszeiten oder qualifizierter Trainer*innen, Bereitstellung von Sportgeräten …) finden dezentral bereits auf dieser Ebene erste Sichtungsmaßnahmen statt. Zum Beispiel, wenn Spieler*innen einer Schul-AG für die Mannschaft ausgewählt werden, welche die Schule bei Jugend trainiert vertritt. Oder wenn in einem Verein Kinder und Jugendliche für einzelne Trainingsgruppen, für Talentfördergruppen oder auch für die Teilnahme an ersten regionalen Sichtungsmaßnahmen der Landesverbände (vor-)ausgewählt werden. Ziel sollte es sein, in diesem Bereich möglichst viele Kinder mit Sportangeboten zu erreichen und dauerhaft für den Sport zu begeistern. Danach folgen nach einiger Zeit mit sportartspezifischem Training im Normalfall die ersten Sichtungsmaßnahmen durch Landes- oder Spitzenverbände, wie z. B. für den Landeskader oder für die Aufnahme an leistungssportfördernde Schulen.

    Bei Sichtungsmaßnahmen werden systematisch Talentmerkmale erfasst. Das sind Leistungsvoraussetzungen, die sich auf das Niveau der späteren Leistung im Spitzenbereich auswirken oder deren Entwicklung begünstigen. Der Einfluss auf die finale Leistung zeigt sich möglicherweise erst später oder auch nur unmittelbar. Beispielsweise kann das Erlernen neuer Techniken im Anschlussbereich durch eine hohe Differenzierungs- oder Rhythmisierungsfähigkeit begünstigt werden. Die Erfassung kann beispielsweise durch motorische Tests, Trainerbeobachtungen, Leistungsdiagnostik oder anhand von Wettkampfleistungen erfolgen.

    Das Potenzial oder Talent eines Nachwuchsathleten kann nie allein durch das Niveau eines Puzzleteils (d. h. eines Talentmerkmals oder der Wettkampfleistung) beurteilt werden. Die Bedeutung der Merkmale und Faktoren variiert von Sportart zu Sportart. Selbst in einer Sportart können Nachwuchssportler*innen mit unterschiedlicher „Zusammensetzung“ des Puzzles später erfolgreich sein. Auch die Zusammenhänge zwischen Junioren- und Spitzenerfolgen sind sportartspezifisch und variieren in Abhängigkeit von der Junioren-Altersklasse. Generell sollte keine Auswahl- oder Förderentscheidung allein auf der Grundlage von Wettkampfergebnissen erfolgen, sondern immer "das komplexe Puzzle" berücksichtigt werden (2). Erst die Betrachtung der aktuellen Ausprägung und der Entwicklung möglichst aller Merkmale, der Wettkampfleistung und des Trainings ermöglicht eine Abschätzung des Entwicklungspotenzials von Nachwuchsathlet*innen. Vor oder während der Pubertät ist eine zuverlässige Einschätzung des Potenzials für Spitzenleistungen nicht möglich. Je näher der Auswahlzeitpunkt am Hochleistungsalter liegt, desto präzisere Prognosen über die Leistungsentwicklung können erfolgen. Und desto größer wird die Bedeutung der komplexen Wettkampfleistung. Zwischen der körperlichen und der Leistungsentwicklung besteht ein großer Zusammenhang. Je größer und biologisch reifer ein*e Athlet*in ist, desto größere Vorteile bringt er/sie für eine Vielzahl von motorischen Aufgaben mit. Die körperliche und auch psychische Entwicklung verläuft jedoch individuell sehr unterschiedlich und ist sehr stark durch den Zeitpunkt der Pubertät geprägt. Deshalb sind einmalige Talentsichtungsmaßnahmen nicht sinnvoll. Den größten Einfluss auf die körperliche Leistungsfähigkeit übt Training aus, d. h. ein*e Athlet mit vielen absolvierten Trainingsstunden bzw. hochwertiger Trainingsqualität wird mit großer Wahrscheinlichkeit in der Lage sein, kurzfristig höhere Leistungen zu erzielen ohne notwendigerweise mehr Potenzial für Spitzenleistungen zu besitzen. Wichtig ist, dass es ein in sich stimmiges Sichtungs- und Auswahlkonzept im Spitzenverband vom Landeskader bis hin zum Olympia- bzw. Paralympicskader gibt. Und, dass die Ergebnisse der Athlet*innen bei Talentsichtungsmaßnahmen dokumentiert und für eine auf die individuellen Stärken und Schwächen abgestimmte Talententwicklung genutzt werden.

    Talententwicklung

    Talententwicklung ist ein langfristiger Entwicklungsprozess, um Nachwuchsathlet*innen ganzheitlich zu gesunden Spitzensportler*innen und handlungsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln. In diesem Prozess wird ihnen auch ermöglicht, den von ihnen angestrebten Schulabschluss zu erreichen. Von Sportart zu Sportart sind unterschiedliche Wege an die Spitze möglich. Und auch innerhalb einer Sportart können Athlet*innen mit unterschiedlichen Entwicklungsverläufen die Weltspitze erreichen. Im Elitebereich können ebenso Athlet*innen erfolgreich sein, die sich schon im Vorschulalter auf eine Sportart spezialisiert haben, wie Athlet*innen, die bis zur Pubertät in mehreren Sportarten aktiv waren. Auch nach einem Quereinstieg im Jugend- oder frühen Erwachsenenalter sind Eliteerfolge möglich. Die Wahrscheinlichkeiten, dass diese verschiedenen Karrierewege zum Erfolg in der Weltspitze führen, sind sportartspezifisch unterschiedlich. Dabei spielen die Komplexität der Sportart, die Bedeutung der sportlichen Technik und des motorischen Lernens oder auch das Hochleistungsalter ebenso eine Rolle wie die Charakteristika und Biografien der Athlet*innen. Förderprozesse und -strukturen sollten so "offen" gestaltet werden, dass sie unterschiedlichen individuellen  Entwicklungsverläufen gerecht werden können. Sie sollten Früh- und Späteinsteiger*innen und –entwickler*innen wie auch Quereinsteiger*innen aus anderen Sportarten berücksichtigen.

    Die körperliche, kognitive oder auch motorische Entwicklung während Kindheit und Jugendalter verläuft individuell unterschiedlich und unterliegt Schwankungen. Auch die Umfeldbedingungen der Zugang zu Sportangeboten und Sportstätten, die familiäre Unterstützung, die Qualität von Trainer*innen oder die Vereinbarkeit von Schule und Sport beeinflussen sportliche Entwicklungswege. Diese sind deshalb  individuell. Athlet*innen erleben auf ihrem Weg auch Stagnationen und Rückschritte. Ein lineares Durchlaufen von Trainingsetappen entspricht deshalb eher einem Idealbild als der Realität. Der Übergang vom Freizeit-/Breitensport in den Leistungssport ist fließend und in vielen Sportarten können auch Athlet*innen erfolgreich sein, die sich erst in der Pubertät auf den Leistungssport in einer Sportart fokussiert haben. Die Grundlage für jede sportliche Karriere, egal, ob leistungs-, breiten- oder gesundheitssportlich, ist, dass Kinder fundamentale Bewegungsfertigkeiten wie Laufen, Springen oder Werfen erlernen und bei sportlichen Aktivitäten koordinative Herausforderungen meistern. Das freudvolle und spielerische Sammeln von Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Sportarten, Umgebungen und mit verschiedenen Sport- und Spielgeräten ermöglicht es, motorische, soziale und kognitive Kompetenzen zu erwerben. Es hilft auch, die eigenen Interessen und Stärken zu erkunden und langfristig die Freude am und Motivation zum Sport zu wecken.

    Über Talentsuchemaßnahmen, z. B. über Bewegungscheck-Programme, Schul-AGs oder Schnupper-Angebote in Sportvereinen sollen Heranwachsende an den Sport herangeführt werden. (Nachwuchs-)Athlet*innen müssen dann in Talentsichtungsmaßnahmen Chancen bekommen, ihr Potenzial zu zeigen und zu bestätigen. An die Sichtungsmaßnahmen knüpfen die Maßnahmen der Talententwicklung an, um Athlet*innen langfristig und im Optimalfall auf ihrem Weg bis zur Weltspitze zu unterstützen. Im Normalfall erhalten Athlet*innen spätestens ab der Sichtung für den Landeskader Zugang zu den Förderstrukturen in einer Sportart (z. B. Trainingsmöglichkeiten am Landesstützpunkt, Möglichkeit der Einschulung an Eliteschulen des Sports oder anderen leistungssportfördernden Schulen). Im Entwicklungsverlauf erhöhen sich Trainingspensum und Wettkampfanforderungen, wodurch die Unterstützungssysteme zur Vereinbarkeit von Schule/Ausbildung und (Nachwuchs-)Leistungssport immer wichtiger werden. Für Bundeskader werden an den Bundesstützpunkten eine hohe Trainingsqualität und optimale Infrastruktur geboten. Die Entwicklung der Athlet*innen wird durch Olympiastützpunkte unterstützt, die sportmedizinische Betreuung, Trainingswissenschaft, Physiotherapie, Ernährungsberatung und duale Karriereplanung bereitstellen. In einigen Bundesländern werden bereits Landeskader durch OSP-Angebote unterstützt. Karrierewege verlaufen selten linear und sind von Übergängen geprägt. Diese finden auf z. B. sportlicher, psychischer, sozialer oder schulischer/beruflicher Ebene statt und stellen oft Herausforderungen dar. So kann es beispielsweise einige Jahre dauern, bevor sich Sportler*innen aus dem Juniorenbereich in der Elite durchsetzen können. Auch nach dem Schulabschluss müssen neue Wege beschritten werden, um die duale Karriere erfolgreich zu gestalten. Athlet*innen und ihr Umfeld sollten sich solcher Übergänge bewusst sein und gemeinsam Schritte planen, um die nächsten Entwicklungsschritte zu gehen und gleichzeitig ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu sichern.

    Ziele, Inhalte und Verantwortlichkeiten in der langfristigen Athlet*innenentwicklung sind in den Nachwuchskonzeptionen (z. B. Rahmentrainingskonzeptionen) der Spitzenverbände beschrieben. Sie beschreiben für Verantwortliche im Spitzenverband, den Landesverbänden und Vereinen die Zielstellungen der Athlet*innenentwicklung und bieten Orientierungen dazu, was ein Talent in einer Sportart/Disziplin ausmacht, welche Maßnahmen zur Talentsuche und -identifikation  und -entwicklung es gibt. Ihr Schwerpunkt liegt meist auf den Trainings-, Wettkampf- oder auch Diagnostikmaßnahmen. Weitere relevante Themenbereiche sind die Gesundheits- und Belastbarkeitssicherung, Persönlichkeitsentwicklung, Strukturen und Maßnahmen für eine erfolgreiche duale Karrieregestaltung und dafür förderliche Umfeldbedingungen. Sportartübergreifend bietet FTEM Germany Handlungsempfehlungen bzw. Orientierungen, wie sportartübergreifende Themen (z.B. Ernährung, biologisches Alter, Psychologie ...) in der Talentsichtung und -entwicklung berücksichtigt werden können und wie Sportarten im Nachwuchsleistungssport voneinander profitieren können (z.B. Talenttransfer, Austausch zu Trainingsinhalten und Testverfahren).

    Quellen
    1. Nachwuchsleistungssportkonzept 2020 des DOSB
    2. Bildungsportal Niedersachsen - Talentschule des Sports
    3. IAT - Überblick Bewegungschecks
    4. IAT - Bewegungschecks
    5. Leistungssportkonzept paralympischer Spitzensport 2025
    6. IAT - Was heißt denn hier Talent?
    7. IAT - Erfolgreicher Junior = Olympionik?