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Bayern

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Bayern

Erstellt von: Anna Crumbach (IAT) in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Stützpunkte 3, 5, 6 & 8

BSP

An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten.
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorten an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.

PTZ

Paralympische Trainingszentren (PTZ) sind vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) anerkannte Standorte in paralympischen Sportarten, an denen Entwicklungspotential zur Anerkennung eines Bundesstützpunkt Para Sport besteht, gute infrastrukturelle Bedingungen vorherrschen oder Nationalmannschaften regelmäßig ihre zentralen Maßnahmen durchführen. Die Anerkennung als Paralympisches Trainingszentrum erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband.

EdS

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

PzW An den Partnerzentren des Wintersports (PzW) werden Talente des olympischen Wintersports an wenigen, vom Bayerischen und Deutschen Skiverband ausgewählten Standorten in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 heimatortnah gefördert. Ab der Jahrgangsstufe 9 wird die Bündelung herausragender Nachwuchssportler*innen an den beiden Eliteschulen des Wintersports in Berchtesgaden bzw. Oberstdorf angestrebt. Die grundlegende Zielsetzung der PzW besteht in einer organisatorischen Harmonisierung der konkurrierenden Ansprüche von Schule und Hochleistungssport. Das Prädikat wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vergeben. Schüler*innen können so einfacher Freistellungen erhalten und die Schulen erhalten zusätzliche Deputatsstunden für Nachführunterricht. 
PdS

Partnerschulen des Sommersports (PdS) dienen als systemischer Unterbau der Eliteschule des Sports. Sie verfolgen das Ziel Talentfindung und Talententwicklung noch gezielter auszurichten, bevor die Talente an die EdS kommen. Der Sport findet in den Nachmittags- und Abendstunden in der Verantwortung der Sportfachverbände außerhalb des Unterrichts statt. Das Prädikat wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vergeben. Schüler*innen können so einfacher Freistellungen erhalten und die Schule erhält zusätzliche Deputatsstunden für Nachführunterricht. 

LLZ Ein Landesleistungszentrum (LLZ) ist eine Spezialsportstätte eines Landesfachverbandes vorrangig für zentrale Maßnahmen von Nachwuchsathlet*innen. In Abgrenzung zu Bundesstützpunkten findet hier eine Konzentration von Landeskadern statt. Die Anerkennung als LLZ erfolgt durch den Freistaat Bayern nach sportfachlicher Prüfung und Empfehlung durch den Landesausschuss Leistungssport des BLSV.
LStP Para Landesstützpunkte Para, teilweise auch Landesleistungsstützpunkte genannt, werden vom Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. (BSV Bayern) vergeben, um seinen Athlet*innen optimale Trainingsmöglichkeiten zu bieten. Sie kennzeichnen sich durch eine hohe Kaderkonzentration und hauptamtliches Trainer*innenpersonal. 

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Bayern 27

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Bayern.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Bayern aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Bayern sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Bayern werden dargestellt.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Bayern

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Bayern organisiert? Wie viele Menschen in Bayern sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Fläche und Einwohnerzahlen von Bayern 1

Der organisierte Sport in Bayern* 2 & 6

  • **hinzu kommen in Bayern 467.979 Mitgliedschaften in 4.532 Vereinen im Bayerischen Sportschützenbund e. V. (BSSB)
  • und 26.293 Mitgliedschaften in 274 Vereinen im Oberpfälzer Schützenbund e. V. (OSB) (Stand 2022)

Was sind die beliebtesten Sportarten in Bayern gemessen an den Mitgliedschaften?

  • Fußball 1.558.481 Mitgliedschaften
  • Turnen 866.898 Mitgliedschaften
  • Schießen 494.272 Mitgliedschaften (Stand 2022)
  • Tennis 323.704 Mitgliedschaften 
  • Ski 266.301 Mitgliedschaften 

Entwicklung der Mitgliedschaften und Vereine seit 2000

Mitgliedschaften nach Altersbereichen

Mitgliedschaften nach Geschlecht

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 11 & 15

Aktuell gibt es keine zentrale Erhebung zu Sportstätten im Freistaat Bayern.


Schwerpunktsetzung in Bayern 6 & 11

Aktuell wird die Schwerpunktsetzung überarbeitet und erscheint hier sobald diese veröffentlicht ist. 

Die Anerkennung als Schwerpunktsportart war vormals Voraussetzung für die Förderung von Trainingsstätten und bedingte dadurch die Differenzierung der Fördervarianten (Investitionsförderung für Schwerpunktsportarten vs. Nutzungsentgelt für Nicht-Schwerpunktsportarten). Die Unterscheidung Schwerpunktsportarten und Nicht-Schwerpunktsportarten wurde im Zuge des Reformprozesses auf Bundesebene abgeschafft und ist somit veraltet.

Schwerpunktsetzung des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern 23 & 25

In seiner Funktion als Sport-Dachverband für Menschen mit Behinderung betreut und fördert der BVS Bayern derzeit 19 paralympische Sportarten. Große Bedeutung misst der BVS Bayern der Förderung des sportlichen Nachwuchses bei.

Rollstuhlbasketball
Para Leichtathletik
Para Tischtennis
Para Schwimmen
Para Ski Alpin
Para Ski Nordisch
Para Radsport

In den Schwerpunktsportarten beschäftigt der BVS hauptamtliche Trainer*innen auf Voll- und Teilzeitbasis.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 8

Para Radsport
Rollstuhlbasketball
Para Schwimmen
Para Ski Alpin
Para Ski Nordisch

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen einer und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 11 & 28

  • über 90.000 Übungs­lei­ter*innen und Trai­ner*innen im BLSV
  • rund 300.000 ehren­amt­lich Tätige im BLSV

Hauptberufliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport 11, 15, 18 & 25

  • 8 hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Ressort Förderung Sportbetrieb des BLSV (6,5 Vollzeitäquivalente (VÄ) + 1 VÄ in der Sportentwicklung)
  • Hauptamtliche Mitarbeiter*innen/ (Nachwuchs-) Leistungssportkoordinatoren im Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V.
  • 4 Mitarbeiter*innen der Abteilung Sport im Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sind für den Nachwuchsleistungssport (und weitere Themen) zuständig
  • 9 hauptberufliche BSP Leiter*innen

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.

Sportförderung

Welche Förderrichtlinien für den Nachwuchsleistungssport gibt es?

Diese Seite zeigt, welchen politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird Sport überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Grundlage der staatlichen Sportförderung in Bayern sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR), die für den Bereich des Nachwuchsleistungssports auf dieser Seite zusammengefasst ist. Sie geben einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Die Sportförderrichtlinien setzen den Förderauftrag aus Art. 140 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern um, wonach der Sport vom Staat zu fördern ist. In Bayern gelten sie vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025.

Struktur Sportförderung im Freistaat Bayern 14

Damit der Sport seine besondere Wirkung für unsere Gesellschaft entfalten kann, sind die Vereine vor Ort von zentraler Bedeutung. Deshalb fördert der Freistaat Bayern die Vereine mit der Vereinspauschale und unterstützt den vereinseigenen Sportstättenbau.

Neben den Vereinen nehmen auch die Sportverbände eine wichtige Rolle ein. Sie schaffen und entwickeln die überregionalen Strukturen, die Voraussetzung für die Etablierung und Anerkennung einer Sportart, ihrer Inhalte, Regeln und Wettkampforganisation. Aus diesem Grund fördert der Freistaat Bayern die Sportverbände und Dachorganisationen in den Bereichen des Breiten- und des Nachwuchsleistungssports. Hierzu zählen auch Projekte, wie das Programm "Sport schafft Heimat" zur Förderung der Integration durch Sport oder das Projekt "Erlebte Inklusive Sportschule" (EISs) zur Unterstützung der Inklusion im Sport.

Außerdem unterstützt der Freistaat die Träger nachwuchsleistungssportlicher Trainingsstätten bei investiven Maßnahmen und den laufenden Betriebskosten, sowie Verbände bei der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen. 

Art. 140 Abs. 3 Verfassung des Freistaates Bayern 12

(3) Das kulturelle Leben und der Sport sind von Staat und Gemeinden zu fördern.

Art. 140 Abs. 3 (Verfassung des Freistaates Bayern, vom 15. Dezember 1998,  zuletzt geändert 11. November 2013)


Sportförderrichtlinie 13

Grundlage der Zuwendungen des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien).

Textausschnitte aus der Sportförderrichtlinie vom 05. Dezember 2022 sind hier gekürzt wiedergegeben. Genaue Informationen können in der Sportförderrichtlinie nachgelesen werden.

Zusammenfassung

Ziel der staatlichen Förderung nach diesen Richtlinien ist die Förderung des Gemeinwohls und die Gesunderhaltung der Bevölkerung durch Stärkung, Ausbau und Erhalt der zivilgesellschaftlichen Strukturen im Breiten- und Nachwuchsleistungssport (organisierter Sport). Die staatliche Förderung nach diesen Richtlinien soll darüber hinaus wirksame finanzielle Anreize setzen, dass der organisierte Sport seiner gesellschaftlichen Verantwortung in Bezug auf folgende Themen gerecht wird:

  • Diskriminierungsfreiheit,
  • Integrität des organisierten Sports,
  • Schutz vor (sexualisierter, seelischer, psychischer und physischer) Gewalt und
  • ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.

Leitbild im Bereich des Nachwuchsleistungssports sind Strukturen im Bereich des organisierten Sports, die einem, im bundesweiten Vergleich, möglichst hohen Anteil bayerischer Nachwuchsathlet*innen den Übergang in das System der Spitzensportförderung des Bundes ermöglichen. Ziel ist daher insbesondere:

  • die qualifizierte Ausbildung und Betreuung einer möglichst großen Anzahl von Nachwuchsathlet*innen,
  • die Überführung möglichst vieler Nachwuchsathlet*innen vom Landes- in den Bundeskader,
  • die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von (hauptamtlichem) Trainer- und Leistungssportpersonal,
  • die bestmögliche Qualifizierung des im Nachwuchsleistungssport eingesetzten Trainer*innen- und Leistungssportpersonals durch regelmäßige Fort- und Ausbildung,
  • der Erhalt und Ausbau der für die Talentsuche und -entwicklung erforderlichen konzeptionellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sowie
  • die Ausrichtung möglichst vieler bedeutender Nachwuchsleistungssportveranstaltungen in Bayern.

Abgeleitet von diesen Zielen fördert der Freistaat Bayern im Bereich des Nachwuchsleistungssports den Sportbetrieb der Verbände (Nr. 5.2 SportFöR), Betriebskosten und investive Ausgaben anerkannter nachwuchsleistungssportlicher Trainingsstätten (Nr. 5.4 SportFöR) sowie bedeutende überregionale Nachwuchsleistungssportveranstaltungen (Nr. 5.5 SportFöR).

Zuwendungsvoraussetzungen

Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen für Verbände:

  1. Mitgliedschaft in Dachorganisation: Zuwendungsfähig sind ausschließlich gemeinnützige Sportfachverbände und sonstige Anschlussorganisationen mit Sitz in Bayern, die Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation sind.
  2. Mindestbeitragsaufkommen: Das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) der Verbände muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung dem Betrag von mindestens einem Euro für jedes gemeldete Mitglied (Soll-Aufkommen) entsprechen; hierbei ist diejenige Bestandsverwaltung heranzuziehen, die auch für die staatliche Förderung zugrunde gelegt wird. Dem Ist-Aufkommen können Einnahmen aus dem ideellen Bereich und dem steuerlichen Zweckbetrieb Sport zugerechnet werden.
  3. Dopingprävention: Eine Förderung setzt voraus, dass der Verband sich den Bestimmungen des NADA-Codes unterworfen hat und im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung sowohl im Breiten- wie auch im Leistungssport aktive Dopingprävention betreibt.

Förderung von Verbänden und Dachorganisationen

Zweck der Zuwendung: Mit der Zuwendung soll ein finanzieller Anreiz gesetzt werden, dass alle Verbände und Dachorganisationen folgende berechtigten gesellschaftlichen Ansprüche an den organisierten Sport thematisch bearbeiten und durch konkrete Maßnahmen umsetzen (Mindestanforderungen):

  • Förderung und Pflege des Sportbetriebs,
  • Diskriminierungsfreiheit,
  • Integrität (zum Beispiel Maßnahmen gegen Doping, Manipulation, Betrug),
  • Schutz vor (sexualisierter, seelischer, psychischer und physischer) Gewalt und
  • ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.

Die Zuwendung soll darüber hinaus sicherstellen, dass alle Verbände und Dachorganisationen entsprechend ihren Aufgaben innerhalb der Strukturen des organisierten Sports eine an den Zielen und Leitbildern der staatlichen Förderung des organisierten Sports ausgerichtete, ganzheitliche strategische Budgetplanung mit überprüfbaren Zielen entwickeln (Zielfestlegung). Schließlich soll die Zuwendung die Verbände und Dachorganisationen in die Lage versetzen, ihre durch die jeweilige Ziel- und Budgetplanung näher beschriebenen übergeordneten Aufgaben im Bereich des Breitensports, Nachwuchsleistungssports und der sportartübergreifenden Organisationsstrukturen durch konkrete Maßnahmen umzusetzen.

Gegenstand der Förderung: Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Verbände und Dachorganisationen, die diese zur Umsetzung der Ziele der staatlichen Förderung des organisierten Sports in ihre jährliche Ziel- und Budgetplanung aufnehmen. 

Für den Bereich des Breitensports kommen insbesondere folgende Fördergegenstände in Betracht:

  • Maßnahmen zum Ausbau des aktiven Sportbetriebs im Sinne einer Bewegungsförderung (Organisation und Durchführung von Trainings, Wettkämpfen und Veranstaltungen),
  • Maßnahmen zum Ausbau eines qualifizierten Sportbetriebs in Vereinen (Lehrveranstaltungen, Bildungsmaßnahmen, Einsatz von Lizenzen),
  • Maßnahmen zur Gewinnung und nachhaltigen Bindung von Kindern und Jugendlichen für Sport im Sinne einer körperlichen Aktivität,
  • Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts,
  • Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und Integration.

Für den Bereich des Nachwuchsleistungssports kommen insbesondere folgende Fördergegenstände in Betracht:

  • Maßnahmen zum Ausbau des aktiven Sportbetriebs im Sinne einer Bewegungsförderung (Organisation und Durchführung von Training, Wettkämpfen und Veranstaltungen),
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Kaderstruktur und Athlet*innenentwicklung,
  • Maßnahmen zur Talentfindung, Talentsichtung und Nachwuchsförderung,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur und Situation des Leistungssportpersonals,
  • Maßnahmen zur Qualifizierung des Leistungssportpersonals,
  • organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Stützpunktstruktur,
  • Maßnahmen der Trainings- und Wettkampfsteuerung,
  • Maßnahmen der Athlet*innenbetreuung (zum Beispiel duale Karriere, Ernährung, sportphysiologische, -psychologische und -therapeutische Behandlung),
  • Lehr- und Bildungsangebote,
  • Maßnahmen zur Förderung, Entwicklung und Nutzung der Trainingsstätten.

Bei Dachorganisationen können Fördergegenstand insbesondere sein:

  • sportartübergreifende Maßnahmen zur Förderung des Breitensports und Nachwuchsleistungssports (zum Beispiel in den Bereichen Inklusion, Integration, Stärkung des Ehrenamts) sowie
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturen des organisierten Sports (zum Beispiel Good Governance).

Zuwendungsempfänger: Zuwendungsempfänger sind anerkannte Dachorganisationen und Verbände, die die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Zuwendungsvoraussetzungen: Voraussetzung der Zuwendung ist eine jährlich aktualisierte oder fortgeschriebene, an den Förderzielen ausgerichtete Ziel- und Budgetplanung mit konkreten und überprüfbaren Zielen. Für Anschlussorganisationen kann die zuständige Prüf- und Bewilligungsstelle im Einvernehmen mit dem Staatsministerium Ausnahmen von den Mindestvoraussetzungen zulassen.

Art und Umfang der Zuwendung: Die Zuwendungen werden grundsätzlich als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Festbetragsfinanzierung nicht vor (keine hinreichende Gewissheit über die Höhe der Einnahmen und Ausgaben, einzubringende Eigenmittel), sind die Zuwendungen im Wege der Anteilfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag zu gewähren.

Zuwendungsfähige Ausgaben: Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie für die Umsetzung der zugrunde liegenden jährlichen Zielfestlegung erforderlich sind und einen unmittelbaren Bezug zum Zweck der Maßnahme aufweisen. Nicht zuwendungsfähig nach diesen Richtlinien sind daher insbesondere Ausgaben für allgemeine Verwaltungsstrukturen der Verbände und Dachorganisationen.

Höhe der Förderung: Die Förderhöhe beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Förderung von Trainingsstätten für den Nachwuchsleistungssport

Zweck der Zuwendung: Die Zuwendungen dienen dazu, ein optimales Stützpunktsystem für den Nachwuchsleistungssport der Verbände zur Verfügung zu stellen. Durch die Zuwendung soll die Bereitschaft der Träger gestärkt werden, Investitionen vorzunehmen sowie die Einrichtung weiterhin dauerhaft für Zwecke des Nachwuchsleistungssports zur Verfügung zu stellen.

Gegenstand der Förderung: 

  • Förderfähige Stützpunkte: Gefördert werden anerkannte Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte und der Olympiastützpunkt Bayern.
  • Förderfähige Maßnahmen: Gefördert werden die Betriebskosten sowie die investiven Ausgaben für den Neubau, die Erweiterung, den Umbau, die Modernisierung und Sanierung der anerkannten Bundesstützpunkte und Landesstützpunkte. Sanierungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen, die die vorhandenen Anlagen in ihrer Substanz erhalten und verbessern, haben Vorrang vor Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen. Die Förderung des Olympiastützpunkts Bayern beschränkt sich auf Ausgaben für investive Maßnahmen.

Zuwendungsempfänger: Zuwendungsempfänger sind Träger anerkannter Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte und des Olympiastützpunkts Bayern.

Zuwendungsvoraussetzungen: 

Nutzungsrecht: Die Zuwendungen setzen voraus, dass die Einrichtung den Nachwuchskaderathlet*innen des jeweiligen bayerischen Verbandes sowie sonstigen vom Staatsministerium ermächtigten Nutzungsberechtigten in leistungssportgerechtem Zustand unentgeltlich zur Verfügung steht, bei investiven Maßnahmen mindestens bis zur Höhe eines dem jeweiligen Finanzierungsanteil des Freistaates Bayern entsprechenden Anteils der Nutzungszeiten. Sonstige Einrichtungen und Geräte der Gesamtanlage sind, soweit dies im Zusammenhang mit der Nutzung im Landesinteresse erforderlich ist, ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sofern Träger und zuständiger bayerischer Verband nicht identisch sind, ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

Beteiligung des Bundes: Die Förderung von Investitionsmaßnahmen an Bundesstützpunkten und am Olympiastützpunkt Bayern setzt voraus, dass die Maßnahmen auch vom Bund gefördert werden.

Art und Umfang der Zuwendung: Die Betriebskostenförderung wird als projektbezogener Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Förderung investiver Ausgaben wird als projektbezogener Zuschuss, in der Regel als Anteilfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag gewährt. [...]

Höhe der Förderung: Die Höhe der Betriebskostenförderung richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbetrag und den vom Staatsministerium unter Berücksichtigung eines zehnprozentigen Eigenanteils für eine Förderperiode festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Dauer der Förderperiode beträgt in der Regel drei Jahre und wird vom Staatsministerium festgesetzt. Investive Maßnahmen an Bundesstützpunkten können mit bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Besitzt ein Bundesstützpunkt hohe Bedeutung für einen bayerischen Verband im Sinne eines Landesstützpunkts oder ist er bereits als Landesstützpunkt anerkannt, so kann die Maßnahme entsprechend dem Landesinteresse mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zur Höhe der Bundesförderung bezuschusst werden; dies gilt auch für den Olympiastützpunkt Bayern. Investive Maßnahmen an Landesstützpunkten können entsprechend dem Landesinteresse mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Förderung von Sportgroßveranstaltungen

Zweck der Zuwendung: Mit der Zuwendung sollen Verbände und sonstige Ausrichter in die Lage versetzt werden, bedeutende überregionale Breitensportveranstaltungen, bedeutende überregionale Nachwuchsleistungssportveranstaltungen auszurichten. Durch die Signalwirkung entsprechender Veranstaltungen soll der Breiten- und Nachwuchsleistungssport insgesamt gestärkt werden.

Gegenstand der Förderung: Gefördert werden können:

  • bedeutende überregionale Breitensportveranstaltungen,
  • bedeutende überregionale Nachwuchsleistungssportveranstaltungen.

Die Förderung von Welt- und Europameisterschaften sowie von vergleichbaren internationalen Veranstaltungen bleibt dem Staatsministerium unmittelbar vorbehalten.

Zuwendungsempfänger: Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Verbände und anerkannte Dachorganisationen, sofern sie als Veranstalter auftreten.

Zuwendungsvoraussetzungen: Bedeutende überregionale Breitensportveranstaltungen können gefördert werden, wenn sie durch einen Sportverband veranstaltet werden und folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Es handelt sich nicht um übliche Wettkämpfe im Rahmen einer Liga.
  • Es handelt sich nicht um eine kommerzielle Veranstaltung.
  • Prinzipiell kann jede im jeweiligen Verband organisierte Sportler*in teilnehmen.
  • Die Kosten der Teilnahme sind angemessen und für die überwiegende Mehrheit der im Verband organisierten Sportler*innen tragbar.
  • Die Öffentlichkeit kann an der Veranstaltung teilhaben.

Bedeutende Nachwuchsleistungssportveranstaltungen: Bedeutende überregionale Nachwuchsleistungssportveranstaltungen können gefördert werden, wenn sie durch einen Sportverband veranstaltet werden. Zu den bedeutenden überregionalen Nachwuchsleistungssportveranstaltungen gehören beispielsweise nationale und internationale Vergleichswettkämpfe für Angehörige der NK2, Landeskader und Vorstufenkader der bayerischen Sportfachverbände. Nicht zu bedeutenden Sportveranstaltungen im Sinne dieser Vorschrift gehören die üblichen Wettkämpfe im Rahmen einer Liga.

Art und Umfang der Zuwendung: Die Zuwendungen werden grundsätzlich als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Festbetragsfinanzierung nicht vor (keine hinreichende Gewissheit über die Höhe der Einnahmen und Ausgaben, einzubringende Eigenmittel), sind die Zuwendungen im Wege der Anteilfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag zu gewähren.

Zuwendungsfähige Ausgaben: Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die zur Durchführung des unmittelbar sportbezogenen Teils der Veranstaltung notwendig sind. Nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen daher insbesondere Ausgaben für das nicht sportbezogene Rahmenprogramm oder sonstige nicht sportunmittelbare Zwecke wie Geschenke, Bewirtungen, Musikdarbietungen und Ähnliches. Nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Abschreibungen, Beiträge beziehungsweise Ausgleichszahlungen zur Benutzung verbandseigener Anlagen und Geräte und ähnliche Ausgaben.

Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Förderanteils wird in Abhängigkeit von der Bedeutung der Veranstaltung insbesondere im Vergleich zu den Höchstsätzen für internationale Sportveranstaltungen jeweils im Einzelfall festgelegt.


Förderung für Landesfachverbände 10, 13 & 14

Landesfachverbände sichern die Qualität der sportlichen Angebote und tragen die Verantwortung für die inhaltliche Steuerung und Weiterentwicklung des organisierten Sports. Für einen qualitativ hochwertigen Sportbetrieb innerhalb der Mitgliedsvereine und der Sportarten ist die Tätigkeit der Verbände, die auf bis in die internationale Ebene hinein abgestimmten konzeptionellen Grundlagen beruht, unverzichtbar.

Aus diesem Grund fördert der Freistaat Bayern auch die Tätigkeiten der Sportverbände in den Bereichen Breitensport, Nachwuchsleistungssport, der Beschaffung beweglicher Großgeräte und im Sportstättenbau.

Verbandsförderung - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)

Ziel der Förderung der Sportverbände im Bereich des Breitensports ist aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration die Sicherstellung des laufenden Sportbetriebs auf Verbandsebene, dem überörtliche Bedeutung beizumessen ist. Gefördert werden zentrale und dezentrale Aus- und Fortbildungstätigkeiten sowie weitere notwendige Maßnahmen, Beschaffungen und Organisationsleistungen der Verbände, bedeutende Breitensportveranstaltungen und einzelne Breitensportprojekte. Die staatlichen Fördermittel im Bereich Breitensport werden über den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. (BLSV) an seine Mitgliedsverbände auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien nach Verteilungsschlüsseln ausgereicht, die durch den Sport selbst erarbeitet und vom Staatsministerium genehmigt werden. Der BLSV selbst sowie die anderen im Rahmen der Sportförderung anerkannten Dachorganisationen werden durch das Staatsministerium unmittelbar gefördert.

Wer kann gefördert werden? 13

Zuwendungsempfänger sind anerkannte Dachorganisationen und Verbände, die die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen (Sportförderrichtlinie Punkt 4) erfüllen.

  • Mitgliedschaft in Dachorganisation: Zuwendungsfähig sind ausschließlich gemeinnützige Sportfachverbände und sonstige Anschlussorganisationen mit Sitz in Bayern, die Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation sind.
  • Mindestbeitragsaufkommen: Das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) der Verbände muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung dem Betrag von mindestens einem Euro für jedes gemeldete Mitglied (Soll-Aufkommen) entsprechen; hierbei ist diejenige Bestandsverwaltung heranzuziehen, die auch für die staatliche Förderung zugrunde gelegt wird. Dem Ist-Aufkommen können Einnahmen aus dem ideellen Bereich und dem steuerlichen Zweckbetrieb Sport zugerechnet werden.
  • Dopingprävention: Eine Förderung setzt voraus, dass der Verband sich den Bestimmungen des NADA-Codes unterworfen hat und im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung sowohl im Breiten- wie auch im Leistungssport aktive Dopingprävention betreibt.

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung? 13

Voraussetzung der Zuwendung ist eine jährlich aktualisierte oder fortgeschriebene, an den Förderzielen (Nr. 2) ausgerichtete Ziel- und Budgetplanung mit konkreten und überprüfbaren Zielen mindestens zu den in Nr. 5.2.1 Satz 1 festgelegten Themen. Für Anschlussorganisationen kann die zuständige Prüf- und Bewilligungsstelle im Einvernehmen mit dem Staatsministerium Ausnahmen von den Mindestvoraussetzungen zulassen.

Wofür können Fördermittel beantragt werden? 13

  • Maßnahmen zum Ausbau des aktiven Sportbetriebs im Sinne einer Bewegungsförderung (Organisation und Durchführung von Training, Wettkämpfen und Veranstaltungen),
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Kaderstruktur und Athlet*innenentwicklung,
  • Maßnahmen zur Talentfindung, Talentsichtung und Nachwuchsförderung,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur und Situation des Leistungssportpersonals,
  • Maßnahmen zur Qualifizierung des Leistungssportpersonals,
  • organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Stützpunktstruktur,
  • Maßnahmen der Trainings- und Wettkampfsteuerung,
  • Maßnahmen der Athlet*innenbetreuung (zum Beispiel duale Karriere, Ernährung, sportphysiologische, -psychologische und -therapeutische Behandlung),
  • Lehr- und Bildungsangebote,
  • Maßnahmen zur Förderung, Entwicklung und Nutzung der Trainingsstätten.

Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten

Akteure

DOSB

DOSB 3, 4 & 5

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSBs hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athletinnen und Athleten sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 7 & 8

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützen der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 5

  • 66 Spitzenverbände in Deutschland
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nichtolympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und Rahmentrainingsplan,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Bayrischer Landes-Sportverband

Bayrischer Landes-Sportverband 10

  • 4.277.097 Mitgliedschaften
  • 11.636 Vereine
  • 7 Sportbezirke
  • 76 Kreise
  • 57 Sportverbände
  • 90.000 Übungsleiter*innen und Trainer*innen

Der Bayrischer Landes-Sportverband (BLSV) ist die Dach­or­ga­ni­sa­tion des orga­ni­sier­ten Sports in Bayern und der Inter­es­sens­ver­tre­ter seiner Sport­ver­eine und Sport­fach­ver­bände. Neben dem BLSV gibt es in Bayern noch drei weitere Dachorganisationen den Bayerischer Sportschützenbund (BSSB), den Oberpfälzer Schützenbund e. V. (OSB) und den Bayerischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V. (BVS Bayern).

Grün­dungs­tag des BLSV war der 18. Juli 1945. Beim ersten ordent­li­chen Verbands­tag im August 1947 folgte man der Idee, “sich frei­wil­lig in der Gemein­schaft zum Besten der Leibes­übun­gen zusam­men­zu­schlie­ßen”. Auch wenn sich die Zeiten und die Ausdrucks­weise seit­dem geän­dert haben, so ist der Grund­ge­danke dennoch gleich­ge­blie­ben. Auch heute, mehr als 75 Jahre nach Grün­dung des BLSV, steht der Sport im Mittel­punkt – ob im Brei­ten­sport, Leis­tungs­sport, Mann­schafts­sport oder Indi­vi­du­al­sport. Dies drückt sich heute durch die Mission des BLSV aus, die als Leit­li­nie unser Handeln bestimmt: #Lebe­Dei­nen­Sport!

Das macht der Landes-Sportverband Bayern für den Nachwuchsleistungssport:

  • Weitergabe der Fördermittel für den Sportbetrieb Leistungssport,
    • Talentförderung,
    • Sportmedizinische Betreuung,
    • Dopingprävention,
    • Sportveranstaltungen,
    • Sportschulen und Internate,
  • Förderung des Personals im Leistungssport.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration 14 & 15

  • 13,12 Mio. Einwohner*innen
  • 184 Einwohner*innen pro km²
  • Größtes Bundesland mit einer Fläche von 70.542 km²

Als zuständiges Ministerium unterstützt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) den Sport, denn Sport ist ein tragendes Element des Gemeinwesens. Er ist nicht nur für das Wohlbefinden jedes Einzelnen, sondern zugleich für das Gemeinwohl und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft von herausragender Bedeutung. 

Aus diesem Grund unterstützt der Freistaat Bayern neben dem Breitensport auch den Nachwuchsleistungssport durch die Förderung des Sportbetriebs der Verbände, die Betriebskosten und investiven Ausgaben anerkannter nachwuchsleistungssportlicher Trainingsstätten sowie bedeutende überregionale Nachwuchsleistungssportveranstaltungen. Die Sportverbände können ihre spezifischen Unterstützungsbedarfe über die sogenannte zielorientierte Budgetförderung weitgehend selbst bestimmen.

Das macht das StMI für den Nachwuchsleistungssport:

  • Unterstützung der Verbände im Bereich Nachwuchsleistungssport,
  • Unterstützung der Dualen Karriere bei der Bayerischen Polizei, 
  • Förderung von Betriebskosten und investiven Ausgaben anerkannter nachwuchsleistungssportllicher Trainingsstätten,
  • Förderung bedeutender überregionaler Nachwuchsleistungssportveranstaltungen.
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus 17 & 18

Die Bayerische Staatsregierung misst dem Sport wegen seiner pädagogischen, gesundheitlichen und sozialen Funktionen im schulischen wie im außerschulischen Bereich eine außerordentlich hohe Bedeutung bei. Für den Schulsport, die Sportlehreraus- bzw. Fort- und Weiterbildung sowie den Schulsport ergänzende Angebote ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig. Ebenso ist das StMUK für die sog. Partnerschulen des Leistungssports in ihrer Schnittstellenfunktion für die duale Karriere in Schule und Nachwuchsleistungssport zuständig. Die Partnerschulen des Leistungssports basieren auf einer klaren Aufgabentrennung für die schulische bzw. leistungssportliche Ausbildung.

Landesfachverbände

Landesfachverbände 3 & 10

  • 57 Landesfachverbände
  • Sportbetrieb in 350 anerkannten Sportarten

Die bayerischen Landesfachverbände stehen für die Vielfalt  des Sports im Freistaat. Aktuell gehören dem Landessportverband Bayern 57 Fachverbände an. 
Die Landesfachverbände sichern eine flächendeckende Unterstützung der ehrenamtlichen Vereins- und Verbandsträger*innen durch Anleitung und Beratung. Sie realisieren die sportartspezifische Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen und Trainer*innen sowie von Kampf- und Schiedsrichter*innen und organisieren flächendeckende Wettkampfangebote zur Entwicklung des Kinder- und Jugendsports sowie des Breitensports.

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger*innen,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u.ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekt, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/Materialien),
  • Sonstige Themen: Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband.
Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V.

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. 24 & 25

  • 450 Vereine
  • mehr als 35.000 Aktive in den Bereichen Individual-, Breiten-, Mannschafts- und Rehasport
  • 6.500 Übungs­lei­ter*innen
  • 3 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen/ (Nachwuchs-) Leistungssportkoordinatoren
  • 7 Hauptamtliche Stellen für Landestrainer*innen

Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. (BVS) ist der Dachverband aller Behinderten- und Rehabilitationssportvereine und –abteilungen in Bayern. Der BVS unterstützt den Leistungssport für Menschen mit Behinderung durch die Bildung von Kadern und der Förderung des Nachwuchses. Dabei setzt sich der BVS dafür ein, dass alle Menschen mit Behinderung nach ihren Möglichkeiten Sport treiben können und unterstützen das Bestreben nach sportlichen Höchstleistungen durch Nachwuchsarbeit und unterschiedliche Projekte. Der BVS unterstützt den Leistungssport für Menschen mit Behinderung durch die Bildung von Kadern und der Förderung des Nachwuchses. 

In seiner Funktion als Sport-Dachverband für Menschen mit Behinderung betreut und fördert der BVS Bayern derzeit 19 paralympische Sportarten. Große Bedeutung misst der BVS Bayern der Förderung des sportlichen Nachwuchses bei. So wurden in den letzten Jahren Landesstützpunkte eingerichtet, um bestmögliche Trainings- und Ausbildungsmöglichkeiten für die kommende Generation von Spitzenathlet*innen zu schaffen. Neben der Betreuung beim Training und bei Wettkämpfen bieten die Ausbilder-Teams an den Stützpunkten den jungen Sportler*innen Unterstützung in der Schule, beim Studium oder in der Ausbildung sowie bei der Arbeitsplatzwahl.

Das macht der BVS für den Nachwuchsleistungssport:

  • Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen,
  • Organisation und Durchführung Bayerischer Meisterschaften,
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Trainer*innen,
  • Sportmedizinische Betreuung,
  • Nationale Klassifizierung,
  • Sichtungsmaßnahmen & Aktionstage,
  • Kooperation zwischen Fachverbänden aus dem Regelsport, Schulen und Einrichtungen.
Baye­ri­sche Sportstiftung

Baye­ri­sche Sportstiftung 21

  • seit der Gründung wurden 115 Athlet*innen gefördert
  • derzeit gehören 27 Athlet*innen dem Förderteam an

Die Baye­ri­sche Sport­stif­tung hat es sich zur Aufgabe gemacht, junge Leis­tungs­sport­le­r*in­nen aus baye­ri­schen Verei­nen zu unter­stüt­zen und die Rahmen­be­din­gun­gen für Nach­wuchsleis­tungs­sport in Bayern zu verbes­sern. Im Fokus steht dabei das Förder­team der Stif­tung, in das jähr­lich viel­ver­spre­chende Talente aus ganz verschie­de­nen Sport­ar­ten beru­fen werden. Derzeit gehö­ren dem Förder­team 27 Athle­t*in­nen an. Beim Start des Förder­teams im Jahr 2012 mit neun Talen­ten waren zum Beispiel auch Anna Schaf­fel­hu­ber und Andreas Wellin­ger dabei, die sich später zu bekann­ten Stars des Winter­sports entwickelten.

Gegrün­det wurde die Baye­ri­sche Sport­stif­tung auf Initia­tive des Baye­ri­schen Landes-Sport­ver­ban­des und seiner Sport­fach­ver­bände. Die Aner­ken­nungs­ur­kunde erhielt die Stif­tung im März 2010. Bei der Erfül­lung ihrer Aufga­ben stehen der Stif­tung LOTTO Bayern, die NÜRN­BER­GER Versi­che­rung und die Münch­ner Bank als Part­ner zur Seite.

Das macht die Bayerische Sportstiftung:

Individualförderung: Die Zielgruppe sind Bayerische Nachwuchs-Talente, die bereits bei nationalen und internationalen Meisterschaften erste Erfolge errungen haben und Perspektiven für die erfolgreiche Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften sowie Olympischen Spielen aufweisen. Neben Geld und Sachleistungen sollen die jungen Athlet*innen durch die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gefördert werden. Dies kann nur durch ein bayernweites Netzwerk aus Sport, Wirtschaft und Politik erreicht werden, der Bayerischen Allianz für Talente.

Link zur Website der Baye­ri­schen Sportstiftung:
www​.baye​ri​sche​-sport​stif​tung​.de

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Vereine

Vereine 3 & 4

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • Sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten

Neue Sportförderrichtlinie 15

Mit Neufassung der bayerischen Sportförderrichtlinien zum Förderjahr 2023 wurde im Bereich der Verbandsförderung eine neue Fördersystematik eingeführt, nach der die Sportverbände auf der Grundlage jährlich zu erstellender Zielfestlegungen über den Einsatz der öffentlichen Fördermittel weitgehend selbst bestimmen können ("zielorientierte Budgetförderung").

Eliteschulen des Sports 4 & 5

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Eliteschulen des Sports in Bayern 4

Berchtesgaden

Sportarten: Bob/Skeleton, Eisschnelllauf, Rodeln, Ski - Alpin, Ski - Bergsteigen, Ski - Biathlon, Ski - Skisprung, Ski - Langlauf, Ski - Nordische Kombination, Snowboard

CJD Christophorusschulen

  • Schulform: Gymnasium, Realschule Mittelschule, Fachoberschule
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine und Fachgebundene Hochschulreife, Mittlerer Schulabschluss, Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

 

München

Sportarten: Fußball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Schwimmen, Synchronschwimmen, Tischtennis, Volleyball (m.)

Gymnasium München-Nord

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife

Mittelschule an der Rockefellerstraße

  • Schulform: Mittelschule
  • Mögliche Abschlüsse: Mittlerer Schulabschluss, Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

Fachoberschule Unterschleißheim

  • Schulform: Fachoberschule
  • Mögliche Abschlüsse: Fachgebundene Hochschulreife

 

Nürnberg

Profilsportarten: Radsport, Ringen, Taekwondo, Triathlon

Bertolt-Brecht-Schule

  • Schulform: Gymnasium, Realschule, Mittelschule
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Mittlerer Schulabschluss, Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

Lothar-von-Faber-Schule

  • Schulform: Fachoberschule
  • Mögliche Abschlüsse: Fachgebundene Hochschulreife

 

Oberstdorf

Sportarten: Eiskunstlauf, Ski - Langlauf, Ski - Nordische Kombination, Ski - Skisprung, Ski - Alpin, Snowboard

Getrud-von-le-Fort-Gymnasium Oberstdorf

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife

Staatliche Realschule Sonthofen

  • Schulform: Realschule
  • Mögliche Abschlüsse: Mittlerer Schulabschluss

Mittelschule Oberstdorf

  • Schulform: Mittelschule
  • Mögliche Abschlüsse: Mittlerer Schulabschluss, Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

Fachoberschule Sonthofen

  • Schulform: Fachoberschule
  • Mögliche Abschlüsse: Fachgebundene Hochschulreife

Partnerzentren des Wintersports 16

  • 34 Schulen davon
  • 15 Gymnasien
  • 15 Realschulen
  • 4 Mittelschulen
  • in 11 regionalen Partnerzentren des Wintersports (PzW)

An den sog. „Partnerzentren des Wintersports“ werden Talente des olympischen Winterssports an wenigen, vom Bayerischen und Deutschen Skiverband ausgewählten Standorten in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 heimatortnah gefördert. Ab der Jahrgangsstufe 9 wird die Bündelung herausragender Nachwuchssportler*innen an den beiden Eliteschulen des Wintersports in Berchtesgaden bzw. Oberstdorf angestrebt.

Drei wesentliche Strukturprinzipien: 

  1. Aufgabentrennung zwischen Schule und Sport für die schulische bzw. leistungssportliche Ausbildung.
  2. Heimatortnahe Förderung in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 an den Partnerschulen.
  3. Konzentration ab Jahrgangsstufe 9 an einer der beiden Eliteschulen des Wintersports.

Mehr Informationen unter: Partnerzentren des Wintersports – Ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und des Bayerischen Skiverbands (pzwbayern.de)

Vier Sportdachverbände in Bayern 14

In Bayern sind über 5,0 Mio. Mitglieder in mehr als 17.000 Sport- und Schützenvereinen organisiert. Diese Sport- und Schützenvereine sind Mitglieder in den jeweiligen bayerischen Sportfachverbänden als auch in den vier bayerischen Dachverbänden des organisierten Sports.

Die vier Sportdachverbände in Bayern,

  • Bayerische Landes-Sportverband e. V. (BLSV),
  • Bayerischer Sportschützenbund e. V. (BSSB),
  • Oberpfälzer Schützenbund e. V. (OSB) sowie
  • der Bayerischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V. (BVS Bayern)

bündeln die Interessen des organisierten Sports in Bayern und vertreten diese als Ansprechpartner gegenüber dem Freistaat Bayern.

Lesetipps
Quellen
  1. Statistisches Bundesamt, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Datenreport 2021 - 1. Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021.
  2. DOSB. (2023). Bestandserhebung 2023.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2023). Homepage Leistungssport.
  5. DOSB. (2024). Geschäftsbereich Leistungssport. Persönliche Mitteilung (Email).
  6. ©DOSB. (2023). Piktogramme Sportdeutschland.
  7. DBS. (2023). Homepage Leistungssport.
  8. DBS. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  9. BLSV. (2018). Nachwuchsleistungssportkonzept.
  10. BSLV. (2023). Homepage Nachwuchsleistungssportförderung.
  11. BSLV. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  12. Freistaat Bayern. (1998). Verfassung des Freistaates Bayern. Zuletzt geändert 2013.
  13. STMI. (2022). Sportförderrichtlinie.
  14. STMI. (2023). Homepage Sport und Gesellschaft.
  15. STMI. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  16. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. (2023). Homepage Partnerzentren des Wintersports.
  17. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. (2023). Homepage Partnerschulen des Leistungssports.
  18. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  19. OSP Bayern. (2023). Homepage.
  20. OSP Bayern. (2023). Persönliche Mitteilung.
  21. Bayerische Sportstiftung. (2023). Homepage.
  22. Bayerische Sportstiftung. (2023). Persönliche Mitteilung.
  23. BVS. (2016). Leistungssportkonzept.
  24. BVS. (2023). Homepage Leistungssport.
  25. BVS. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  26. Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V.
  27. Bildquellen: Gemeinfrei
  28. BLSV. (2023). Homepage Über uns.
  29. Teamsport Bayern. (2023). Homepage Verbandsphilosophie.