Zweck der Zuwendung: Mit der Zuwendung soll ein finanzieller Anreiz gesetzt werden, dass alle Verbände und Dachorganisationen folgende berechtigten gesellschaftlichen Ansprüche an den organisierten Sport thematisch bearbeiten und durch konkrete Maßnahmen umsetzen (Mindestanforderungen):
- Förderung und Pflege des Sportbetriebs,
- Diskriminierungsfreiheit,
- Integrität (zum Beispiel Maßnahmen gegen Doping, Manipulation, Betrug),
- Schutz vor (sexualisierter, seelischer, psychischer und physischer) Gewalt und
- ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.
Die Zuwendung soll darüber hinaus sicherstellen, dass alle Verbände und Dachorganisationen entsprechend ihren Aufgaben innerhalb der Strukturen des organisierten Sports eine an den Zielen und Leitbildern der staatlichen Förderung des organisierten Sports ausgerichtete, ganzheitliche strategische Budgetplanung mit überprüfbaren Zielen entwickeln (Zielfestlegung). Schließlich soll die Zuwendung die Verbände und Dachorganisationen in die Lage versetzen, ihre durch die jeweilige Ziel- und Budgetplanung näher beschriebenen übergeordneten Aufgaben im Bereich des Breitensports, Nachwuchsleistungssports und der sportartübergreifenden Organisationsstrukturen durch konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Gegenstand der Förderung: Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Verbände und Dachorganisationen, die diese zur Umsetzung der Ziele der staatlichen Förderung des organisierten Sports in ihre jährliche Ziel- und Budgetplanung aufnehmen.
Für den Bereich des Breitensports kommen insbesondere folgende Fördergegenstände in Betracht:
- Maßnahmen zum Ausbau des aktiven Sportbetriebs im Sinne einer Bewegungsförderung (Organisation und Durchführung von Trainings, Wettkämpfen und Veranstaltungen),
- Maßnahmen zum Ausbau eines qualifizierten Sportbetriebs in Vereinen (Lehrveranstaltungen, Bildungsmaßnahmen, Einsatz von Lizenzen),
- Maßnahmen zur Gewinnung und nachhaltigen Bindung von Kindern und Jugendlichen für Sport im Sinne einer körperlichen Aktivität,
- Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts,
- Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und Integration.
Für den Bereich des Nachwuchsleistungssports kommen insbesondere folgende Fördergegenstände in Betracht:
- Maßnahmen zum Ausbau des aktiven Sportbetriebs im Sinne einer Bewegungsförderung (Organisation und Durchführung von Training, Wettkämpfen und Veranstaltungen),
- Maßnahmen zur Verbesserung der Kaderstruktur und Athlet*innenentwicklung,
- Maßnahmen zur Talentfindung, Talentsichtung und Nachwuchsförderung,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur und Situation des Leistungssportpersonals,
- Maßnahmen zur Qualifizierung des Leistungssportpersonals,
- organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Stützpunktstruktur,
- Maßnahmen der Trainings- und Wettkampfsteuerung,
- Maßnahmen der Athlet*innenbetreuung (zum Beispiel duale Karriere, Ernährung, sportphysiologische, -psychologische und -therapeutische Behandlung),
- Lehr- und Bildungsangebote,
- Maßnahmen zur Förderung, Entwicklung und Nutzung der Trainingsstätten.
Bei Dachorganisationen können Fördergegenstand insbesondere sein:
- sportartübergreifende Maßnahmen zur Förderung des Breitensports und Nachwuchsleistungssports (zum Beispiel in den Bereichen Inklusion, Integration, Stärkung des Ehrenamts) sowie
- Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturen des organisierten Sports (zum Beispiel Good Governance).
Zuwendungsempfänger: Zuwendungsempfänger sind anerkannte Dachorganisationen und Verbände, die die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Zuwendungsvoraussetzungen: Voraussetzung der Zuwendung ist eine jährlich aktualisierte oder fortgeschriebene, an den Förderzielen ausgerichtete Ziel- und Budgetplanung mit konkreten und überprüfbaren Zielen. Für Anschlussorganisationen kann die zuständige Prüf- und Bewilligungsstelle im Einvernehmen mit dem Staatsministerium Ausnahmen von den Mindestvoraussetzungen zulassen.
Art und Umfang der Zuwendung: Die Zuwendungen werden grundsätzlich als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Festbetragsfinanzierung nicht vor (keine hinreichende Gewissheit über die Höhe der Einnahmen und Ausgaben, einzubringende Eigenmittel), sind die Zuwendungen im Wege der Anteilfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag zu gewähren.
Zuwendungsfähige Ausgaben: Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie für die Umsetzung der zugrunde liegenden jährlichen Zielfestlegung erforderlich sind und einen unmittelbaren Bezug zum Zweck der Maßnahme aufweisen. Nicht zuwendungsfähig nach diesen Richtlinien sind daher insbesondere Ausgaben für allgemeine Verwaltungsstrukturen der Verbände und Dachorganisationen.
Höhe der Förderung: Die Förderhöhe beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.