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Niedersachsen

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Niedersachsen

Erstellt von: Anna Crumbach in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Stützpunkte 3, 5, 7 & 11

OSP

Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.

BSP

An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.

BSP Para Bundesstützpunkte Para Sport sind gekennzeichnet durch bestmögliche Rahmenbedingungen (qualifiziertes Leistungssportpersonal, geeignete Trainingsstätten, Anbindung an einen Olympiastützpunkt, Eliteschulen des Sports und Häuser der Athleten mit den Elementen Sportinternate und Wohnheime) und eine hohe Konzentration von Bundeskaderathlet*innen am Standort. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt Para Sport erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. Die Förderentscheidung obliegt dem Ministerium des Innern und für Heimat. Die Anerkennung gilt für einen paralympischen Zyklus.
PTZ Paralympische Trainingszentren (PTZ) sind vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) anerkannte Standorte in paralympischen Sportarten, an denen Entwicklungspotential zur Anerkennung eines Bundesstützpunkt Para Sport besteht, gute infrastrukturelle Bedingungen vorherrschen oder Nationalmannschaften regelmäßig ihre zentralen Maßnahmen durchführen. Die Anerkennung als Paralympisches Trainingszentrum erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband.
EdS Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
PdL Die Partnerschulen des Leistungssports (PdL) ermöglichen Kadersportler*innen vor allem durch Maßnahmen zur zeitlichen Entlastung, den Leistungssport und Schule miteinander zu verbinden. Die Förderung des Leistungssports wird im Schulprogramm verankert. Die PdL kooperieren mit den Landesfachverbänden der anerkannten Schwerpunktsportarten. Die Lehrkräfte an den PdL unterstützen die schulische und sportliche Entwicklung der Sportler*innen. Für die persönliche Betreuung und Beratung stehen Sportkoordinator*innen zur Verfügung. Der Status PdL wird vergeben durch die gemeinsame Steuerungsgruppe zur Kooperationsvereinbarung Leistungssportförderung und Schule zwischen dem LSB und dem Niedersächsischen Kultusministerium. 
LStP Landesstützpunkte (LStP) sind durch den LSB anerkannte Einrichtungen der Landesfachverbände zur Durchführung von vereinsübergreifendem, regionalem und/ oder landesweitem Kadertraining. Voraussetzung für die Anerkennung sind leistungssportadäquate Sport- und Trainingsanlagen, qualifizierte Trainer*innen (mind. DOSB-Trainer B-Lizenz) und eine der Spezifik der Sportart entsprechende Anzahl von Kaderathlet*innen. LStP können bei Leistungssport tragenden Vereinen angesiedelt sein bzw. arbeiten eng mit diesen zusammen. Idealerweise geschieht dies in Kooperation mit Partnerschulen des Leistungssports und/ oder auch mit Talentschulen des Sports. Die finanzielle Unterstützung der LStP durch den LSB wird durch die Sportförderrichtlinien geregelt.
LLZ Für Landesleistungszentren (LLZ) gelten die gleichen Beschreibungen und Voraussetzungen wie für die LStP. Sie heben sich von den LStP durch den Einsatz von professionellen Trainer*innen in leitender Funktion ab (mind. DOSB-Trainer A-Lizenz), sowie durch eine leistungssportlich ausgerichtete medizinische und physiotherapeutische Betreuung aus. Zusätzlich bestehen an den Standorten spezielle sportartspezifische Trainingsanlagen.

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Niedersachsen 24

Auf dieser Seite finden sich Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Niedersachsen.

Unter Überblick werden strukturelle und personelle Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Niedersachsen aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen für die Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Die Seite Sportförderung zeigt Ausschnitte des Sportfördergesetzes  und der Sportförderverordnung des Landes Niedersachsen und Informationen zur Förderung für Landesfachverbände. Unter Besonderheiten befindet sich das, was die Sportförderung in Niedersachsen besonders auszeichnet.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Niedersachsen

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Niedersachsen organisiert? Wie viele Menschen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Landesfläche und Einwohner*innen 1

Der organisierte Sport in Niedersachsen* 2 & 8

Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Niedersachsen

  • Turnen 732.714 Mitgliedschaften
  • Fußball 606.072 Mitgliedschaften
  • Schießen 197.777 Mitgliedschaften
  • Tennis 134.665 Mitgliedschaften
  • Reiten 123.448 Mitgliedschaften

Entwicklung der Mitgliedschaften und Vereine seit 2000

Mitgliedschaften nach Altersbereichen

Mitgliedschaften nach Geschlecht

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 9

Aktuell gibt es keine Sportstättenstatistik in Niedersachsen.


Kategorisierung der Schwerpunktsportarten 15

Schwerpunktsportarten 16

Basketball
3x3
Boxen
Judo
Leichtathletik
Sportschießen
Turnen
(ml.)
Tischtennis
Tennis
Rudern
Wasserball
(ml.)

Der Behinderten-Sportverband Niedersachsen erhält vom LSB eine sogenannte „Allgemeine Leistungssportförderung“, die jedoch nicht sportartspezifisch zugewiesen wird. In den BSN-Schwerpunktsportarten (s.u.) erhält der BSN einen LSB-Förderung für hauptberufliche Landestrainer*innen.

Schwerpunktsportarten ohne Bundesstützpunkt aufgrund des nicht vorhandenen Bundesstützpunktsystems 16

Basketball
5-5 (ml.)
Handball
(ml.)
Pferdesport

Schwerpunktförderung gibt es für Sportarten, bei denen Erfolge bei internationalen Wettkampfhöhepunkten mit größter Wahrscheinlichkeit erzielt werden. Es ist die höchste Stufe der Förderung. Zur Anerkennung als Schwerpunktsportart müssen zusätzlich zu den Kriterien der Basis und Perspektivförderung die folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • DOSB- bzw. BMI-anerkannter Bundesstützpunkt,
  • Regionale Zielvereinbarung des Spitzenverbandes,
  • Übertragung der Fachaufsicht über das Leistungssportpersonal durch den Spitzenfachverband auf Basis einer Vereinbarung zwischen Spitzenfachverband, Landesfachverband und ggf. LSB/OSP,
  • Professionalität des Landesfachverbandes (z.B. Geschäftsstelle mit hauptberuflicher Zuständigkeit und Verantwortung für den Leistungssport).

Perspektivsportarten 16

Schwimmen
Trampolinturnen
Kanurennsport
Hockey
Triathlon
Volleyball

Perspektivförderung kann es für olympische Sportarten ohne Bundesstützpunkt geben, für die mittel- oder langfristig eine Perspektive für die Einrichtung eines solchen besteht. Folgende Kriterien sind zusätzlich zu denen der Basisförderung zu erfüllen:

  • ausgeprägte Leistungssportstrukturen zur Entwicklung von Sportler*innen von der allgemeinen Grundausbildung bis zum Anschlusstraining oder bis zum Hochleistungstraining, 
  • Pool an sehr gut qualifizierten Trainer*innen,
  • ein den finanziellen Möglichkeiten des Landesfachverbands entsprechender Anteil von Eigenmitteln an der Finanzierung des Leistungssports,  
  • Athletenpotential für Teilnahme an Olympischen Spielen/ Paralympics/ Deaflympics, 
  • enge sportfachliche Kooperation Landesfachverband mit Spitzenfachverband, insbesondere an der Schnittstelle Landes- zu Bundeskader, durch finanzielles Engagement untermauert (z. B. mischfinanzierte Trainer*innenstelle), 
  • Leistungssport-Personalkonzept als Bestandteil des Strukturplans Leistungssport, 
  • bestehende Kooperationsvereinbarung mit dem LSB, 
  • Regionale Zielvereinbarung light des Spitzenverbandes,
  • Unterhaltung eines Stützpunktsystems.

Basisförderung

Basisförderung gibt es für alle olympischen und paralympischen Sportarten, die nicht Schwerpunkt oder Perspektivsportarten sind und die Leistungssport betreiben und die nachfolgend benannten Förderkriterien erfüllen:

  • Leistungssportstrukturen, d.h. Kader-, Stützpunkt- und Trainersystem zur Entwicklung von Sportler*innen von der allgemeine Grundausbildung bis zum Anschlusstraining oder bis zum Hochleistungstraining,
  • Erfolg bei Deutschen Nachwuchsmeisterschaften bzw. Qualifikation zu internationale Nachwuchsmeisterschaften, 
  • Talentsuche unter Beachtung der Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule“, 
  • Pool an qualifizierten Trainer*innen, 
  • Verbindlichkeit der Zusammenarbeit Spitzenfachverband - Landesfachverband (z. B. Zielvereinbarung zur Umsetzung der Rahmentrainingskonzeptionen, inhaltliche Abstimmung Trainer*innenausbildung B, C),
  • Verbindlichkeit der Zusammenarbeit der Landesfachverbände mit Leistungssport tragenden Vereinen, 
  • Abgestimmter Strukturplan Leistungssport,
  • Nachweis durchgeführter Anti-Doping-Maßnahmen.

Paralympische Schwerpunktsportarten im BSN 20

Para Badminton
Para Leichtathletik
Rollstuhlbasketball

Paralympische Perspektivsportarten im BSN 20

Para Bogensport
Para Radsport

Es ist nicht möglich, umfassende leistungssportliche Strukturen für alle Sportarten vorzuhalten. Daher umfasst der Leistungssport im BSN ausschließlich die paralympischen Sportarten. Mit besonderer Priorität werden dabei die Schwerpunkt- und Perspektivsportarten gefördert. U.a. in der Talentsuche gibt es große Unterschiede im Vergleich zum olympischen Leistungssport.

Der BSN erhält vom LSB eine sogenannte „Allgemeine Leistungssportförderung“, die jedoch nicht sportartspezifisch zugewiesen wird. In den BSN-Schwerpunktsportarten erhält der BSN einen Förderung für Landestrainer*innen.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 8

Momentan gibt es in Niedersachsen drei durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsetzungen.

Para Badminton
Para Leichtathletik
Rollstuhlbasketball

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 16

Basis für die Umsetzung des Nachwuchsleistungssports sind die Übungsleiter*innen sowie Trainer*innen in den niedersächsischen Vereine.

Hauptberufliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport 16, 18 & 21

  • 1 Mitarbeiter*in im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport im Referat Sport die u.a. für Leistungssport zuständig ist
  • 2,66 volle Stellen im Team Leistungssportförderung des LSB, zusätzlich 10 VBE im Sportinternat 
  • 18 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen davon 5 TMF Stellen und Honorarkräfte am OSP Niedersachsen 
  • 1,75 hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Behinderten-Sportverband Niedersachsen im (Nachwuchs-)Leistungssport und 2,5 Landestrainer*innen
  • ca. 55  hauptberufliche Landestrainer*innen mit LSB-Zuschuss davon 4 TMF-Stellen bei den Landesfachverbänden
  • hauptberufliche  BSP Leiter*innen und 2 ehrenamtliche BSP Leiter*innen
  • ca. 20-25 Professionelle Trainer*innen bei Bundesligisten
  • 8-10 hauptberufliche Landestrainer*innen bei Landesfachverbänden finanziert durch Eigenmitteln

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.

Sportförderung

Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Artikel 6 Verfassung des Landes des Landes Niedersachsen 9

"Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst, Kultur und Sport."

Artikel 6 (Verfassung des Landes des Landes Niedersachsen, vom 19. Mai 1993, zuletzt geändert 10. Dezember 2020)

Struktur Sportförderung 12

Die Förderung des in Vereinen und Verbänden organisierten Sports ist ein Schwerpunkt der Sportpolitik des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Sie basiert auf dem Niedersächsischen Sportfördergesetz (NSportFG), das dem Landessportbund (LSB) und den in ihm zusammengeschlossenen Sportorganisationen und -vereinen einen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung gibt.

Die Sportfördermittel werden im Rahmen der im § 4 NSportFG vorgegebenen Zwecke und der in der Niedersächsischen Sportförderverordnung (NSportFVO) festgelegten Min­dest- und Höchstanteile auf der Grundlage von Sportförderungsrichtlinien, die sich der LSB für seine verschiedenen Förderbereiche gegeben hat, verausgabt; sie fließen vor allem in Maßnahmen des Breitensports (u. a. Übungsleiter*innenbezuschussung), des Leistungssports, der Lehrarbeit (Aus- und Fortbildung der sportfachlichen Mitarbeiter*innen), in die Förderung des Ver­einssportstättenbaus (Neubau-, Erweiterungs-, Instandsetzungsmaßnahmen), in den Betrieb und die Unterhaltung der Akademie des Sports und anderer Sportlehrstätten sowie in die Finanzierung der Sporthilfe.

Darüber hinaus hat der Sport in Niedersachsen durch Gesetz vom 21.11.1997 auch Auf­nahme als Staatsziel in die Niedersächsische Verfassung gefunden, wodurch die Förderung des Sports den Rang einer öffentlichen Aufgabe erhalten hat, die vom Land und den Kommu­nen wahrzunehmen ist.

Der Sport hält Niedersachsen in Bewegung!

Sport ist heute ein wesentlicher Bestandteil unserer Kultur, der zur Lebensfreude und Lebensqualität beiträgt. Seine soziale Bedeutung für unsere Gesellschaft ist unbestritten und wir sind uns bewusst, dass die Sportvereine mit ihrer Arbeit zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Daher spielt der Sport im Rahmen einer Politik für Staat und Gesellschaft auch einen bedeutenden Part. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist bei der Förderung des Sports ganz vorne mit dabei und unterstützt den Breiten- und Spitzen- sowie den Behindertensport.

Sport - ein Plus an Lebensqualität in Niedersachsen | Nds. Ministerium für Inneres und Sport


Niedersächsisches Sportfördergesetz (NSportFG) 10

Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des am 07.12.2012 in Kraft getretenen Sportfördergesetzes (NSportFG). Es wurde zuletzt 2022 geändert. Ausschnitte des Sportfördergesetzes werden hier zitiert. 

Ziele der Sportförderung, Zusammenarbeit

(1) Die Förderung nach diesem Gesetz soll den Einwohner*innen des Landes Niedersachsen die Möglichkeit verschaffen, sich unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht nach ihren Neigungen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen. 
(2) Das Land wirkt auf eine nachhaltige Förderung des Breiten- und des Leistungssports hin und arbeitet dabei mit dem Landessportbund Niedersachsen e. V. (Landessportbund) und den in ihm zusammengeschlossenen Sportorganisationen (Sportverbände, Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen) zusammen.

Förderzweck

Die Sportförderung soll insbesondere dazu beitragen,

  1. die Angebote sportlicher Betätigung zu verstärken und zu erweitern,
  2. die Entwicklung von Inhalten, Formen und Methoden sportlicher Betätigung zu unterstützen,
  3. die Voraussetzungen für eine freie und eigenverantwortliche Tätigkeit des Landessportbundes und der in ihm zusammengeschlossenen Sportorganisationen (§ 1 Abs. 2) zu sichern,
  4. das Ehrenamt im Sport und die Bereitschaft, sich bürgerschaftlich im Sport einzusetzen, zu stärken,
  5. den Breiten- und Leistungssport zu unterstützen und zu stärken,
  6. Menschen mit und ohne Behinderungen und Menschen mit und ohne Migrationshintergrund die gemeinsame Sportausübung zu ermöglichen und diese zu unterstützen sowie sozial benachteiligten Menschen die Sportausübung zu ermöglichen und diese zu unterstützen.

Finanzhilfeempfänger

Der Landessportbund hat die ihm zustehende Finanzhilfe zur Förderung des Sports in anerkannten niedersächsischen Sportorganisationen zu verwenden.

Fördervoraussetzungen

Förderungswürdige Aufgaben sind insbesondere:

  1. der Sportstättenbau sowie die Sportentwicklungsplanung,
  2. der Bau und Betrieb von Sportschulen, Lehr- und Ausbildungsstätten sowie Leistungszentren,
  3. der Trainings- und Übungsbetrieb in den Sportvereinen und den anderen gemeinnützigen Sportorganisationen,
  4. die Förderung des Leistungssports,
  5. die Aus-, Fort- und Weiterbildung,
  6. die Durchführung von Sportfachtagungen,
  7. die Durchführung von Sportveranstaltungen,
  8. die sportliche Jugendarbeit, 
  9. bewegungs-, spiel- und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertagesstätten und im außerunterrichtlichen Schulsport, 
  10. die sportmedizinische Beratung und Betreuung, 
  11. die Sportversicherung, 
  12. die Durchführung von Sportvorhaben im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit insbesondere mit den Partnerregionen des Landes, 
  13. die Förderung der Bereitschaft, sich ehrenamtlich oder bürgerschaftlich im Sport einzusetzen, 
  14. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Landessportbundes und der Sportverbände sowie Dienstleistungen, die der Landessportbund und die Sportverbände zur Beratung ihrer Mitgliedsvereine für diese erbringen, 
  15. die Förderung von Sportentwicklungsprozessen und Sportentwicklungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 2 sowie 
  16. Maßnahmen zur Erreichung der Zwecke gemäß § 2 Nr. 6.

Förderung für Landesfachverbände 15

Die Landesfachverbände (LFV) vertreten und betreuen satzungsgemäß eine oder mehrere Sportarten bzw. Disziplinen. Hierfür stellt der LSB Mittel aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen zur Verfügung und verteilt sie gemäß nachfolgend aufgeführter Fördersystematik. Die Verwendung der Fördermittel durch die LFV regeln die LSB-Sportförderrichtlinien. 

Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich können olympische, paralympische, deaflympische sowie nichtolympische, nicht-paralympische und nicht-deaflympische Landesfachverbände mit ihren Sportarten bzw. Disziplinen im Leistungssport gefördert werden.

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?

Grundlegende Fördervoraussetzung ist die durchgängige Anwendung des in der Einleitung formulierten Verständnisses von Leistungssport und dessen Umsetzung.

Weitere Kriterien für eine Förderung der Sportarten/LFV sind:

  • Nachweis eines Kadersystems,
  • Umsetzung und Fortschreibung eines Strukturplans Leistungssport und von regionalen Zielvereinbarungen,
  • Bewertung der Sportart innerhalb der DOSB-Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports oder eine Bemessungsgrundlage der niedersächsischen Sportarten durch ein neues Bewertungsschema des DOSB,
  • Mitgliedschaft des Spitzenfachverband im DOSB.

Wofür können Fördermittel verwendet werden?

In Abhängigkeit von der sportfachlichen und der strukturellen Leistungsfähigkeit der in den Landesfachverbänden organisierten Sportarten werden diese in die drei Förderkategorien Basis- (BF), Perspektiv- (PF) und Schwerpunktförderung (SF) eingruppiert. Die  Förderkategorien beinhalten jeweils unterschiedliche Förderelemente. Die den einzelnen Förderkategorien zugeordneten Sportarten profitieren von den nachfolgend aufgeführten Förderelementen deshalb in unterschiedlichem Maße.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten

Akteure

DOSB

DOSB 4 & 5

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSB hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athletinnen und Athleten sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 6 & 7

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 5

  • 66 Spitzenverbände
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nicht olympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss Regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Landessportbund Niedersachsen e.V.

Landessportbund Niedersachsen e.V. 15

  • 2.52 Mio. Mitgliedschaften
  • 9.700 Vereine
  • 61 Landesfachverbände
  • 47 Sportbünde
  • 21 außerordentliche Mitglieder

Innerhalb des LSB sind die Aufgabenbereiche in sechs Abteilungen organisatorisch verankert. Eine davon ist die Abteilung Leistungssport. In Kooperation mit den Landes- und Spitzenfachverbänden, Sportvereinen, dem DOSB, dem Land Niedersachsen, dem Bund, Ausbildungsträgern und der Wirtschaft sowie weiteren Partnern unterstützt er maßgeblich den Leistungssport in Niedersachsen und ist dessen Lobbyist.

Der Leistungssport im LSB ist in der Abteilung Leistungssport mit den Teams Leistungssportförderung, Olympiastützpunkt Niedersachsen und LOTTO Sportinternat organisiert.

Das Team Leistungssportförderung der Abteilung Leistungssport initiiert, erarbeitet und begleitet strategische und strukturelle Konzepte und Förderprogramme für den Leistungssport in Niedersachsen mit dem Schwerpunkt Nachwuchsleistungssport (z. B. LSB-Leistungssportkonzept, regionale Zielvereinbarungen der SFV und LFV). Das Team unterstützt die Landesfachverbände (LFV) ferner in der Leistungssportentwicklung in allen Sportarten mit Leistungssportbetrieb (z. B. Anerkennung von Landesleistungszentren und Landesstützpunkten; Strukturierung der Landeskaderförderung). In allen bisherigen Schwerpunktsportarten kommen ergänzend folgende Elemente der Steuerung und Förderung zum Einsatz: 

  • Kooperationsvereinbarungen mit den LFV zur abgestimmten Umsetzung der gemeinsamen Leistungssportförderelemente, 
  • Abstimmungsgespräche zur Umsetzung der Strukturpläne mit den LFV, 
  • Regionale Zielvereinbarungsgespräche mit den Spitzen- und Landesfachverbänden der Sportarten mit Bundesstützpunkten,
  • Sportfachliche Steuerung der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule in Niedersachsen“, 
  • Mitwirkung im Verbundsystem der Eliteschulen des Sports. 

Das Team Leistungssportförderung plant und koordiniert darüber hinaus einzelne Förderprogramme und passt diese auf Basis der „DOSB-Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports“ und der LSB-Sportförderrichtlinien zum Leistungssport an. 

Das macht der Landessportbund Niedersachsen für den Nachwuchsleistungssport:

  • Planung und Verteilung der Leistungssport-Fördermittel aus der Finanzhilfe,
  • Abwicklung der finanziellen Individualförderung im „Team Niedersachsen“, 
  • zusätzliche NK2-Förderung der olympischen Sportarten,
  • Organisation und Mittelbereitstellung der sportmedizinischen Untersuchungen für Landeskader, 
  • Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für das Förderprogramm „Nachwuchsleistungssport im Verein“ in Zusammenarbeit mit den LFV. 
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 12

  • 8 Mio. Einwohner*innen
  • 167 Einwohner*innen pro km²
  • zweitgrößtes Bundesland mit einer Fläche von 47.710 km²

Das Land Niedersachsen unterstützt den organisierten Sport auf Grundlage des Niedersächsischen Sportfördergesetzes mit einer jährlichen Finanzhilfe in Höhe von mindestens 35,2 Millionen Euro an den Landessportbund Niedersachsen e. V. Das NSportFG ist ein klares Bekenntnis des Landes zum Leistungssport. Hier heißt es, dass das Land auf eine nachhaltige Förderung des Leistungssports hinwirkt und die Sportförderung insbesondere auch dazu beitragen soll, den Leistungssport zu unterstützen und zu stärken. Die Niedersächsische Sportförderverordnung legt ergänzend hierzu Mindestanteile fest, die aus der Finanzhilfe für den Leistungssport einzusetzen sind. Neben der Gewährung von finanziellen Mitteln fördert das Land den Leistungssport indem es Athletinnen und Athleten bei der Verwirklichung einer dualen Karriere unterstützt. Darüber hinaus fördert das Land den Leistungssport auch im schulischen Kontext.

Das macht das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport für den Nachwuchsleistungssport:

  • Förderung des Nachwuchsleistungssports über den Landessportbund Niedersachsen e. V.,
  • Förderung des Nachwuchsleistungssports über die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung,
  • Angebote der Dualen Karriere schaffen,
  • Nachwuchsleistungssport-Projekte am IAT,
  • Förderung der Dopingprävention über die NADA,
  • Förderung von Sportstätten,
  • Förderung von Sportveranstaltungen.
Landesfachverbände

Landesfachverbände 3 & 15

  • 61 Landesfachverbände

Die dem LSB angehörenden Landesfachverbände betreuen dessen Mitglieder in sportartspezifischer Hinsicht nach ihren Satzungen und Ordnungen unter Wahrung der Satzung des LSB. Für die Meinungsbildung und den Meinungsaustausch innerhalb der Landesfachverbände ist die Ständige Konferenz der Landesfachverbände zuständig, die sich aus den Vorsitzenden bzw. Präsidenten/Präsidentinnen der Landesfachverbände zusammensetzt, wobei eine Vertretung möglich ist.

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • Talentsuche und Talentsichtung in Zusammenarbeit mit Vereinen und Schulen,
  • Talentförderung durch Kader- und Stützpunkttraining in Zusammenarbeit mit den Leistungssport tragenden Vereinen und unter Berücksichtigung der Rahmentrainingskonzeptionen der Sportfachverbände (SFV); 
  • Organisation des Wettkampfbetriebs. 
Olympiastützpunkt Niedersachsen

Olympiastützpunkt Niedersachsen 17 & 18

  • Betreuung von 279* Bundeskaderathlet*innen (OK/PAK, PK, EK/TK, NK1) und
  • 3.371 Nachwuchskader (NK2, LK)
  • 15 Schwerpunktsportarten
  • 6 Perspektivsportarten
  • 13 Bundesstützpunkte werden im aktuellen Olympiazyklus betreut

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Der Olympiastützpunkt Niedersachsen (OSP) ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen. 

Der Olympiastützpunkt Niedersachsen wurde 1986 gegründet und ist heute in der Trägerschaft des Landessportbundes Niedersachsen.

Hauptaufgabe des Olympiastützpunktes Niedersachsen (OSP) ist es, für die Spitzensportler*innen sowie für die Nachwuchstalente des LOTTO-Sportinternates eine hochwertige und umfassende Unterstützung und Beratung in den für eine erfolgreiche Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung relevanten Bereichen zu ermöglichen. Der OSP sichert mit seinen Partnern die Bereitstellung der Trainingsstätten für die Bundesstützpunkte bzw. den Großteil der niedersächsischen Schwerpunktsportarten.

Zu den Aufgaben des Olympiastützpunktes gehört:

- eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin,

- Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports

Der Olympiastützpunkt wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.

Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V.

Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. 19 & 20

  • 833  Vereine
  • 43.868 Aktive im Leistungs-, Breiten- und Rehabilitationssport 
  • 1,75 hauptamtliche Mitarbeiter*innen VBE (Ressortleitung, Sachbearbeitung)
  • 2,5 hauptberufliche Landestrainer*innen VBE (Para Badminton, Para Leichtathletik, Rollstuhlbasketball) 

Der Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V. (BSN) ist u.a. der Fachverband für Leistungssport der Menschen mit Behinderungen. Er ist Mitglied im Deutschen Behindertensportverband e. V. (DBS) und im Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB). Außerdem ist der BSN der Fachverband für den Sport von Menschen mit Behinderungen und der Zusammenschluss der Sportvereine, Einrichtungen und Organisationen in Niedersachsen, die Sport von Menschen mit Behinderungen anbieten und/oder fördern.

Der BSN unterscheidet sich von anderen Landesfachverbänden des LSB dahingehend, dass in seinen Mitgliedsvereinen fast 40 verschiedene Sportarten für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen angeboten werden. Das Repertoire reicht von Mannschafts-, Individual-, Rückschlag- oder Zweikampfsportarten über Sommer- bzw. Wintersportarten bzw. paralympische und nicht-paralympische Sportarten bis hin zu Sportarten, in denen einzelne Startklassen oder Disziplinen paralympisch sind und andere wiederum nicht. Es ist nicht möglich, umfassende leistungssportliche Strukturen für alle Sportarten vorzuhalten. Daher umfasst der Leistungssport im BSN ausschließlich die paralympischen Sportarten. Mit besonderer Priorität werden dabei die Schwerpunkt- und Perspektivsportarten gefördert.

Das macht der BSN für den Nachwuchsleistungssport:

  • Training und Lehrgangsmaßnahmen für Sportler*innen mit unterschiedlichen Behinderungen,
  • Kaderförderung (individuelle Betreuung, Diagnostik, Förderung von Wettkampfmaßnahmen oder Individual-/Projektförderungen),
  • Para-sportspezifische Talentsuche und -entwicklung,
  • Klassifizierung,
  • Sportgeräte und Hilfsmittel, 
  • Regelwerke,
  • Netzwerkarbeit und zielgruppenspezifische Unterstützung,
  • Anti-Doping-Veranstaltungen,
  • Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen und Trainer*innen im Sport von Menschen mit Behinderungen.

Im BSN gibt es eine Aktivenvertretung, die von den Kaderathlet*innen gewählt wurde und Sitz und Stimme im Fachausschuss Leistungssport des BSN hat.

Dem Grundsatz der Gleichstellung des olympischen und paralympischen Leistungssports folgend, setzt sich der BSN intensiv für den deutlichen Ausbau der Strukturen im paralympischen Leistungssport ein – wie es die Bund-Länder-Vereinbarung Sport der Sportministerkonferenz vorsieht.

Sportpark Hannover

Sportpark Hannover 23

Der Sportpark Hannover ist die in Deutschland größte zusammenliegende Sportfläche einer Großstadt. Das Areal um das Sportleistungszentrum, Erika-Fisch-Stadion und dem Stadionbad ist ca. 45 Hektar groß.

Das Sportleistungszentrum mit Olympiastützpunkt wird zu je einem Drittel vom Bund, Land und der Landeshauptstadt Hannover finanziert.

Neben Bundes- und Landeskaderathlet*innen stehen die ungenutzten Trainingszeiten im Sportleistungszentrum (SLZ) und Erika-Fisch-Stadion auch weiteren  Leistungssportler*innen für Trainingszwecke, Schulen und eingeschränkt anderen Nutzer*innen zur Verfügung.

Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung

Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung 16 & 22

  • rund 4,5 Mio. € Fördervolumen für den Nachwuchsleistungssport   

  • 647 Vorhaben aus dem Nachwuchssport gefördert

  • 161 verschiedene Sportarten wurden gefördert

Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung wurde im Januar 2009 auf Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung und durch die Zusammenlegung der Niedersächsischen Sportstiftung und der Niedersächsischen Lottostiftung errichtet. Es handelt sich um eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts, deren Gemeinnützigkeit ebenfalls im Januar 2009 anerkannt wurde. Das Fördergebiet der Stiftung umfasst das gesamte Bundesland Niedersachsen.

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung des Sports, insbesondere des Breiten-, Leistungs- und Nachwuchssports, der Integration insbesondere von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund und mildtätiger Zwecke.

Das macht die Lotto-Sport-Stiftung für den (Nachwuchsleistungs-)Sport:

 

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Vereine

Vereine 3 & 5

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Verein sind die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten

Eliteschule des Sports 4 & 5

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten haben eine bundesweite Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände, die mit den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS (SK I) werden weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profilbildend) an den EdS zugelassen, die den Kriterien-Optionen folgen:

  • weitere Sportarten mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

 

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Eliteschule des Sports in Niedersachsen 4 & 5

Hannover

Gymnasium Humboldtschule Hannover

Profilsportarten: Basketball (3x3), Boxen, Handball, Judo, Kanu-Rennsport, Leichtathletik, Para Leichtathletik, Rollstuhlbasketball, Rudern, Rugby, Sportschießen, Schwimmen, Tennis, Tischtennis, Trampolin, Turnen, Wasserball

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife

Kooperative Gesamtschule Hemmingen

  • Schulform: Gymnasium, Realschule, Mittelschule
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife

Partnerschulen des Leistungssports 15

Die Partnerschulen des Leistungssports (PdL) ermöglichen bereits seit 2003 Kadersportler*innen vor allem durch Maßnahmen zur zeitlichen Entlastung, den Leistungssport und Schule miteinander zu verbinden. Die Förderung des Leistungssports wird im Schulprogramm verankert. Die aktuell 13 PdL kooperieren mit den Landesfachverbänden der anerkannten Schwerpunktsportarten. Die Lehrkräfte an den PdL unterstützen die schulische und sportliche Entwicklung der Sportler*innen. Für die persönliche Betreuung und Beratung stehen Sportkoordinator*innen zur Verfügung.

Spezielle Förderelemente der Partnerschulen des Leistungssports sind u.a.:

  • Schaffung von Zeitfenstern für Frühtraining,
  • Unterrichtsbefreiung für Lehrgänge und Wettkämpfe,
  • Gezielter Nachführunterricht,
  • Schulzeitstreckung,
  • Anpassung von Klausurterminen an den Trainings- und Wettkampfkalender.

Talentschulen des Sports 15

Ab dem Schuljahr 2019/2020 können sich Schulen für das Zertifikat „Talentschule des Sports“ (TdS) bewerben. Die TdS sind vorwiegend Grund-, in Ausnahmefällen weiterführende Schulen, die sich zum Leistungssport bekennen. An den TdS wird die Bereitschaft zur Sichtung und Förderung motorisch begabter Schüler*innen und die Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport, u. a. auch mit schulexternen Talentscouts im regulären Sportunterricht, vorausgesetzt und im Schulprogramm bzw. Schulcurriculum verankert. Dabei findet eine breite Beteiligung der Schüler*innen, Lehrkräfte sowie Eltern statt. Ausführliche Informationen finden sich in den Durchführungsbestimmungen zur Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule“.

Duale Karriere - Laufbahnberatung “Mach doch was zu dir passt!“

Eine erfolgreiche Vereinbarung von Spitzensport und einer individuellen Bildungskarriere ist in Niedersachsen in vielfältiger Form möglich. Die unterschiedlichsten Kooperationen mit ansässigen Unternehmen, der Landespolizei Niedersachsen und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ermöglichen leistungssportkompatible Karrierewege.

Inhalte der Laufbahnberatung am OSP Niedersachsen:

Schulauswahl: In jungen Jahren einer Spitzensportler*in ist eine Beratung bei der Schulauswahl entscheidend, um bestimmte Förderbausteine im System der Eliteschulen des Sports, wie zum Beispiel Schulzeitstreckung oder Training vor der Schule, zu nutzen.

Berufsorientierung: In einer ganzheitlichen Beratungssituation gilt es frühzeitig berufliche Talente und Interessen zu entdecken. Auf Grundlage verschiedener Bausteine, wie zum Beispiel dem GEVA-Test für Berufsorientierung, erarbeiten die Athlet*innen gemeinsam mit der Laufbahnberatung einen passgenauen Karriereweg im Einklang mit dem Spitzensport. Möglichkeiten im Bereich der Ausbildung, eines Studiums und weitere Ideen stehen im Fokus der Gespräche.

Bewerbungsprozess: Der Start ist für die Athlet*innen immer die Erstellung eines Lebenslaufes. Das Team der Laufbahnberatung unterstützt die Spitzensportler*innen dabei einen Studienplatz zu bekommen. Der OSP Niedersachsen hat mit allen Hochschulen und Universitäten in Niedersachsen eine Kooperationsvereinbarung. Die Duale Karriere kann ebenfalls kompatibel mit einer Ausbildung gestaltet werden. Es gibt diverse Unternehmen mit denen der OSP Niedersachsen ebenfalls Kooperationsvereinbarungen geschlossen hat. 

Unterstützung während der Ausbildung bzw. des Studiums: In der Ausbildung bzw. im Studium bedarf es vielfältiger Unterstützung für individuelle Ausbildungs- bzw. Studienverläufe, weil beide Lebenswelten der Athlet*innen aufeinander abgestimmt werden müssen. Die terminliche und inhaltliche Koordinierung der Ausbildung bzw. des Studiums werden im Bedarfsfall durch die Laufbahnberatung mit den persönlichen Ansprechpartner*innen in den jeweiligen Organisationen individuell geplant und gestaltet.

Unterstützung bei Praktika: Der OSP Niedersachsen verfügt über ein vielfältiges Unternehmens-Netzwerk, die auf den Leistungssport abgestimmte Praktika ermöglichen.

Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche: Alle kooperierenden Unternehmen stehen einer Anstellung von Spitzensportler*innen, nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung bzw. eines Studiums sehr wohlwollend gegenüber. Den Mindset und die charakteristischen Eigenschaften, wie zum Beispiel Teamgeist, Disziplin, Ehrgeiz, Zeitmanagement und Durchhaltevermögen schätzen Unternehmen sehr und bieten den Athlet*innen dem Potential entsprechende berufliche Perspektiven.

Sportler – Wohngemeinschaft: Am OSP Niedersachsen stehen volljährigen Athlet*innen eine Sportler-WG mit 12 Einzelzimmern (zwei behindertengerecht) zur Verfügung. Die direkte Anbindung an das Sportleistungszentrum garantiert kurze Wege zwischen Wohnen, Trainingsstätten, Sportmedizin und Sportphysiotherapie und bietet somit optimale Voraussetzungen für eine Weiterqualifizierung nach der Schule.

Exklusiv in Niedersachsen:

Mit dem Förderprogramm der Landespolizei Niedersachsen gelingt es Sportler*innen ein Studium an der Polizeiakademie Nienburg mit ihrem Spitzensport in Einklang zu bringen. Durch die Möglichkeit von Freistellungen für die Wahrnehmung sportlicher Maßnahmen und der Anpassung des individuellen Studienverlaufs ist eine gute Vereinbarkeit von Studium und Leistungssport möglich. Mit erfolgreicher Beendigung des Studiums und einer weiteren Förderung im Rahmen des Spitzensportkonzeptes werden Athlet*innen „on top“ in ihre wunschgemäße Behörde versetzt und werden weiterhin sehr individuell und bedarfsgerecht unterstützt.

Seit 2020 besteht für Spitzensportler*innen, im olympischen und  paralympischen Sport, die Möglichkeit bei der Durchführung eines dualen Studiums ,Allgemeine Verwaltung` an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen unterstützt zu werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite https://karriere.niedersachsen.de/spitzensport.html.

Duale Karriere im Para Sport 21

Der OSP Niedersachsen verfügt über 1,5 Personalstellen in der Laufbahnberatung. Die Beratung der paralympischen Athlet*innen ist einer Laufbahnberaterin zugeordnet. Das bietet den Vorteil, dass diese sich in die Besonderheiten des paralympischen Sports tiefer einarbeitet.

Niedersächsische Landeskader 15

Um auf Landesebene auch zukünftig entsprechende Leistungsdifferenzierungen vornehmen zu können, werden die niedersächsischen Landeskader in Landeskader-Fortgeschrittene (LK-F) und in Landeskader-Einsteiger (LK-E) unterschieden. Zusätzlich können Sportlerinnen und Sportler, die die Jugend-Altersgrenze überschritten haben und noch keinen OK-, EK-  oder PK-Status erreicht haben, jedoch eine  durch den SVF attestierte, realistische Bundeskaderperspektive innerhalb der nächsten 1-2 Jahre haben, für diese Zeit in den  Landeskader-Übergang (LK-Ü) aufgenommen werden. Dieser Status gilt in erster Linie für Spätentwickler bzw. Quereinsteiger  aber auch für Athlet*innen, die den Bundeskaderstatus verletzungsbedingt verloren haben. 

Infrastruktur für den Para Sport 21

Der Sportpark am Standort Hannover verfügt über eine ideale Infrastruktur für den Para Sport. Die Sportstätten befinden sich nicht nur in unmittelbarer Nähe zum OSP Niedersachen, LSB Niedersachsen und dem BSN. Auch das Lotto-Sportinternat des LSB und die Sportler-WG mit barrierefreien Zimmern und Kontingentplätzen für den BSN befinden sich im Sportpark und sind zentrale Strukturen für den paralympischen Nachwuchsleistungssport. Alle Organisationen und Sportstätten sind barrierefrei zugänglich, z.T. mit speziellen Geräten für Para Sportler*innen ausgestattet (z.B. Krafträume). Auch eigene Lagermöglichkeiten für platzfordernde Sportgeräte (z.B. Sportrollstühle im Rollstuhlbasketball) sind vorhanden. Zur Übernachtung bei zentralen Maßnahmen stehen acht barrierefreie Zimmer in der im Sportpark gelegenen Akademie des Sports zur Verfügung.

Der OSP Niedersachsen verfügt über 1,5 Personalstellen in der Laufbahnberatung. Die Beratung der paralympischen Athlet*innen ist einer Laufbahnberaterin zugeordnet. Das bietet den Vorteil, dass diese sich in die Besonderheiten des paralympischen Sports tiefer einarbeitet.
Am 27.02.2019 hat der Niedersächsische Landtag einstimmig den Antrag „Duale Karriere für paralympische und olympische Athletinnen und Athleten im Landesdienst ermöglichen“ beschlossen. Dabei geht es u.a. darum ein breiteres Angebot für Leistungssportler*innen im Landesdienst zu schaffen.
 

Team Niedersachsen 15 & 16

Die derzeitige Individualförderung im „Team Niedersachsen“ verfolgt das Ziel, niedersächsische Spitzensportler*innen mit einer positiven Prognose für die Teilnahme an den jeweils nächsten oder übernächsten Olympischen/ Paralympischen Spielen auf Basis finanzieller Zuwendungen von Sponsoren zu unterstützen. Die Beantragung zur Aufnahme in die Individualförderung erfolgt durch die Landesfachverbände an den Gutachterausschuss. Dieser legt nach sportfachlichen und sozialen Kriterien die Aufnahme und die Höhe sowie Dauer der Förderung fest und gibt Empfehlungen an den LSB-Vorstand bzw. die Geschäftsleitung von LOTTO Niedersachsen, die mit den Athlet*innen Fördervereinbarungen abschließen. ​​​​​

Seit 2004 bietet der Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) zusätzlich das Team BEB als Individualförderung für Leistungssportler*innen aus paralympischen Sportarten an.

So unterstützt das Team Niedersachsen Athlet*innen:

  • Die Geförderten erhalten eine regelmäßige, monatliche finanzielle Förderung.
  • Für Erfolge bei internationalen Meisterschaften, Olympischen und Paralympischen Spielen können zusätzlich Prämien gezahlt werden.
  • Eine „Nachkarriereförderung“ für Ehemalige des „Team Niedersachsen“ ist möglich. Bei Nachwuchsleistungssportler*innen mit hoher sportlicher Perspektive erfolgt darüber hinaus aus weiteren Sponsoringmitteln eine Individualförderung.
Lesetipps
Quellen
  1. Statistisches Bundesamt. (2021). Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
  2. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  3. DOSB. (2022). Bestandserhebung 2022.
  4. DOSB. (2023). Homepage Leistungssport.
  5. DOSB. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  6. ©DOSB/Sportdeutschland
  7. DBS. (2022). Homepage Leistungssport.
  8. DBS. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  9. Land Niedersachsen. (1993). Verfassung des Landes Niedersachsen.
  10. Land Niedersachsen. (2012). Niedersächsisches Sportfördergesetz.
  11. Land Niedersachsen. (2022). Niedersächsisches Sportförderverordnung.
  12. Niedersächsisches Ministerium für Inneres uns Sport. (2023). Homepage Sportförderung.
  13. Niedersächsisches Ministerium für Inneres uns Sport. (2023). Persönliche Mitteilung.
  14. LandesSportBund Niedersachsen. (2023). Homepage Leistungssport.
  15. LandesSportBund Niedersachsen. (2018). Leistungssportkonzept.
  16. LandesSportBund Niedersachsen. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  17. OSP Niedersachsen. (2023). Homepage.
  18. OSP Niedersachsen. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  19. Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V.. (2023). Homepage Leistungssport.
  20. Behinderten Sportverband Niedersachsen e. V.. (2022). Leistungssportkonzept 2022 - 2025.
  21. Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V.. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  22. Lotto-Sport-Stiftung. (2023). Homepage.
  23. Stadt Hannover. (2023). Homepage Sportleistungszentrum.
  24. Bildquellen: Gemeinfrei