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Technologie

Nordrhein-Westfalen

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Nordrhein-Westfalen

Erstellt von: Anna Crumbach (IAT) in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung zu Strukturelementen in der interaktiven Karte 3, 6, 7 , 8 & 9

OSP Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.
PTZ Paralympische Trainingszentren (PTZ) sind vom DBS anerkannte Standorte in paralympischen Sportarten, an denen Entwicklungspotential zur Anerkennung eines Bundesstützpunkt Para Sport besteht, gute infrastrukturelle Bedingungen vorherrschen oder Nationalmannschaften regelmäßig ihre zentralen Maßnahmen durchführen. Die Anerkennung als Paralympisches Trainingszentrum erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband.

BSP

An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.

BSP Para Bundesstützpunkte Para Sport sind gekennzeichnet durch bestmögliche Rahmenbedingungen (qualifiziertes Leistungssportpersonal, geeignete Trainingsstätten, Anbindung an einen Olympiastützpunkt, Eliteschulen des Sports und Häuser der Athleten mit den Elementen Sportinternate und Wohnheime) und eine hohe Konzentration von Bundeskaderathlet*innen am Standort. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt Para Sport erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. Die Förderentscheidung obliegt dem Ministerium des Innern und für Heimat. Die Anerkennung gilt für einen paralympischen Zyklus.
EdS

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

NRW-SpS Junge Leistungssportler*innen können an den Sportschulen neben einer guten Schulbildung auch ein anspruchsvolles Trainingsprogramm absolvieren. Hier erhalten sie optimale Rahmenbedingungen, um Schule und Leistungssport miteinander vereinbaren zu können. Wesentliche Elemente der Sportschulen sind motorische Tests in den Jahrgangsstufen 4 und 7, verbindliche 5 Stunden Sportunterricht in der Woche in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 sowie eine gezielte sportmotorische Grundausbildung im Sportunterricht. Die Sportlehrkräfte werden hierbei durch Übungsleiter*innen und Trainer*innen der Profilsportarten unterstützt. In den Sekundarstufen I und II werden Maßnahmen wie regelmäßiges Frühtraining, die begründete Unterschreitung der Wochenstundenzahl, die Freistellung für Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen sowie weitere individuelle Maßnahmen zur Förderung sportlicher Begabungen praktiziert. 

EdF

An den Eliteschulen des Fußballs (EdF) trainieren ausgewählte Spieler*innen an ausgezeichneten Elite-Standorten. Die Wochenabläufe an den Eliteschulen des Fußballs sind darauf ausgerichtet, den individuellen schulischen und sportlichen Anforderungen der Spieler*innen gerecht zu werden. Dabei sind die sportlichen Ziele immer in ein übergreifendes pädagogisches Konzept eingebettet, das gleichzeitig die sozialen, schulischen und beruflichen Qualitäten junger Persönlichkeiten fördern will. Eliteschule des Fußballs ist ein vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) nach 18 Kriterien vergebenes Zertifikat, das für die Förderung der parallelen sportlichen und schulischen Ausbildung von Jugendspieler*innen an Schulen im kooperativen Verbund mit Vereinen und Verbänden verliehen wird.
PdL

Verbundsysteme Schule und Leistungssport sind ein fester Bestandteil in der Genese den leistungssportlichen Organisations- und Förderstrukturen der Bundesländer. Bei diesen Verbundsystemen handelt es sich um Kooperationen zwischen Schulen und Sportorganisationen (Vereine, Verbände), die darauf zielen, an den jeweiligen Standorten eine optimale sportliche und schulische Förderung zu gewährleisten. Bundesweit haben sich die Verbundsysteme sehr differenziert entwickelt. In Nordrhein-Westfalen existieren „Partnerschulen des Leistungssports“ und „NRW-Sportschulen“. In Nordrhein-Westfalen werden erhebliche Anstrengungen unternommen und beträchtliche finanzielle, personelle und zeitliche Ressourcen aufgewendet. Den Verbundsystemen Schule und Leistungssport wird primär die Aufgabe zugesprochen, schulische Ausbildung, leistungssportliches Training und pädagogische Betreuung von leistungssportlich ambitionierten Jugendlichen mit dem Ziel zu koordinieren und zu optimieren, sportliche Spitzenleistungen im Erwachsenenalter vorzubereiten, einen individuell optimalen Schulabschluss zu garantieren und die ganzheitliche Entwicklung junger Sporttalente zu unterstützen.

LStP An den Landesstützpunkten (LStP) findet regelmäßiges und dauerhaftes qualitativ hochwertiges, vereinsübergreifendes Training für Landeskaderathlet*innen im Einzugsgebiet eines leistungsstarken Vereins, oder mehrerer leistungsstarker Vereine statt. Sie sind gekennzeichnet durch optimale Rahmenbedingungen, leistungsstarke Trainingsgruppen und hochqualifiziertes Leistungssportpersonal. An Bundesstützpunkten ist zwingend ein Landesstützpunkt einzurichten. Basierend auf einer systematischen Talentsuche ist es das Ziel der Landesstützpunkte, die sportliche Entwicklung der Landeskader (LK/NK2) so zu unterstützen, dass sie zum Ende des Ausbildungsabschnittes die Anforderungen zur Aufnahme in den Bundeskader erfüllen. Landesstützpunkte sind die von den Landesfachverbänden vorgeschlagenen und von Landessportbund NRW und der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam anerkannten Trainingseinrichtungen der Landesfachverbände. 

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Nordrhein-Westfalen 36

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Nordrhein-Westfalen.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Nordrhein-Westfalen aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Nordrhein-Westfalen werden dargestellt.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Nordrhein-Westfalen

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Nordrhein-Westfalen organisiert? Wie viele in Nordrhein-Westfalen lebende Menschen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Fläche und Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen 1

Der organisierte Sport in Nordrhein-Westfalen* 2 & 5

  • 5,1 Mio. Mitgliedschaften (+ 4% zu 2022)
  • 17.560 Vereine
  • 28,1% der Menschen in Nordrhein-Westfalen sind in einem Sportverein organisiert

Was sind die beliebtesten Sportarten in Nordrhein-Westfalen gemessen an den Mitgliedschaften?

  • Fußball 1.736.507 Mitgliedschaften
  • Turnen 582.265 Mitgliedschaften
  • Tennis 315.644 Mitgliedschaften
  • Schwimmen 213.417 Mitgliedschaften
  • Leichtathletik 183.322 Mitgliedschaften

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 25

  • 6.970 Turn- und Sporthallen 
  • 4. 750 Großspielfelder
  • 24 Großsporthallen mit mehr als 3.000 Plätzen 
  • 10  Stadien mit mehr als 25.000 Plätzen
  • 5 Galopp- und 3 Trabrennbahnen machen NRW zum Land des Pferdesports 

 


Schwerpunktsportarten 7, 8 & 16

Grundförderung

Alle olympischen Landesfachverbände erhalten eine Grundförderung für die Förderung von Leistungssportpersonal. 

Bob
Radsport
Gewichtheben
Icon Badminton
Badminton
Basketball
Boxen
Eishockey
Eiskunstlauf
Eisschnelllauf
Fechten
Fußball
Golf
Handball
Hockey
Judo
Kanurennsport
Leichtathletik
Reiten
Ringen
Rudern
Rugby
Sportschießen
Schwimmen
Segeln
Ski
Taekwondo
Tennis
Tischtennis
Triathlon
Turnen
Moderner Fünfkampf
Volleyball

Aufbauförderung Schwerpunktsportarten

Die Landesfachverbände mit Bundessützpunkt erhalten zusätzlich zur Grundförderung die Aufbauförderung. 

Icon Badminton
Badminton
Bob-Schlitten
Boxen
Eiskunstlauf
Fechten
Hockey
Judo
Kanurennsport
Leichtathletik
Reiten
Ringen
Rudern
Sportschießen
Radsport
Schwimmen
Ski-Nordisch
Wasserball
Taekwondo
Tennis
Tischtennis
Volleyball
Turnen
(ml.)
Ski

Vorübergehend Olympische Verbände

Aktuell wird Klettern als vorläufig olympische Sportarten in NRW gefördert. 

Sportklettern

Paralympische Schwerpunktsportarten im BRSNW 33 & 35

Para Badminton
Para Leichtathletik
Para Rudern
Sitzvolleyball
Para Schwimmen
Para Tischtennis

Die Förderung des paralympischen Leistungssports durch das Land NRW konzentriert sich derzeit auf die folgenden sechs Schwerpunktsportarten, um diese in ihrer Gesamtheit vorrangig weiterzuentwickeln. Dabei hat in allen Sportarten die Heranführung von neuen Talenten über den Landeskader in den Bundeskader höchste Priorität. Die Sportarten zeichnen sich entweder durch bereits bestehende sehr gute Strukturen oder durch hohes Entwicklungspotential aus.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 7

Para Badminton
Para Leichtathletik
Para Rudern
Sitzvolleyball
Para Schwimmen
Para Tischtennis

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 16

  • 500.000 Ehrenamtliche im LSB Nordrhein-Westfalen
  • 100,00 € Zuschuss pro Übungsleiter*in mit einer Trainingseinheit  vom LSB Nordrhein-Westfalen
  •  200,00 € Zuschuss pro Übungsleiter*in für mind. zwei Trainingseinheiten vom LSB Nordrhein-Westfalen
  •  8000 Übungsleiter*innen und Trainer*innen mit gültiger Lizenz (Stand 2022)

Hauptamtliches Personal im Leistungssport 16, 21, 28 & 35

  • 7 hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich Leistungssport des LSB Nordrhein-Westfalen
  • 45 hauptamtliche Mitarbeiter*innen davon 31 am OSP NRW/ Westfalen, 15  am OSP NRW/ Rheinland, 9 am OSP NRW/ Rhein-Ruhr (ohne Trainer*innen)
  • 3 hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW im Bereich Leistungssport
  • 7 Landestrainer*innen im Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW
  • 48 Mitarbeiter*innen in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen in der Abteilung Sport und Ehrenamt
  • davon 5 zuständig für den Nachwuchsleistungssport
  • 10 hauptamtliche BSP Leiter*innen
  • 340 hauptamtliche, teilberufliche und geringfügig Beschäftigte landesgeförderte Trainer*innen (2024)
  • 54 Lehrertrainer*innen- und Athletiktrainer*innenstellen,
  • davon 36 Athletiktrainer*innen und 16 Lehrertraier*innenstellen an NRW-Sportschulen 

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.

Sportförderung

Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es in Nordrhein-Westfalen?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? 
Außerdem finden sich auf dieser Seite Antworten, wie die Landesfachverbände gefördert werden.

Artikel 18 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen 26

(1) Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern.

(2) Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.

(3) Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern.

Artikel 18 (Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, vom 28.06.1950, Stand 28.7.2022)


Fördermöglichkeiten 20

Ziele der Sportpolitik in Nordrhein-Westfalen


Die Landessregierung will allen Menschen den Zugang zu Sport ermöglichen und bekennt sich zum Sport in seiner großen Vielfalt. Die Landesregierung strebt daher an

  • die Chancen des Sports zur Unterstützung einer auf Sozial- und Gesundheitsbezug ausgerichteten Politik zu nutzen,
  • gute Bedingungen für Bewegung und Sport in einer Partnerschaft von Staat und organisiertem Sport, zwischen Land, Kommunen, Verbänden und Vereinen schaffen,
  • das ehrenamtliche Engagement im Sport in Nordrhein-Westfalen zu stärken,
  • dem Schulsport einen hohen Stellenwert als unverzichtbarer Bestandteil unseres Bildungssystems einzuräumen,
  • den Sport im Ganztag auszubauen und dabei die Kompetenzen der Sportvereine gezielt zu nutzen,
  • die Entwicklung des Leistungssports zu unterstützen,
  • den inklusiven Sport auszubauen,
  • Sportangeboten für Kinder und Jugendlichen Priorität beizumessen,
  • den Anteil an Bewegungs-, Spiel- und Sportzeiten in den Kindergärten zu erhöhen
  • den Anteil der Kinder, die Schwimmen können, auszubauen,
  • das Engagement der Landesregierung beim Bau und bei der Modernisierung Sportstätten aufrechtzuerhalten,
  • Veranstalter zu unterstützen, um Sportgroßereignisse in Nordrhein-Westfalen durchführen zu können.

Sportstättenbauförderung 17, 21 & 25

Ziel der Sportstättenbauförderung ist die Erreichung einer bedarfsdeckenden Sportstätteninfrastruktur für das Hochleistungstraining und/oder für Wettkämpfe bzw. Spitzensportveranstaltungen auf nationalem und internationalem Niveau und deren Vorbereitungen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr wird auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln über den Antrag entschieden.

Gemeinden und Gemeindeverbände, gemeinnützige Sportorganisationen und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen können einen Antrag für Investitionsmaßnahmen an einer herausragenden Sportstätte stellen.

Herausragende Sportstätten sind:

  • Landesleistungszentren und Landesleistungsstützpunkte im besonderen Landesinteresse und Schulen im Verbundsystem „Schule und Leistungssport“ und die begleitende notwendige Infrastruktur,
  • Zuschauer*innensportanlagen im besonderen Landesinteresse und
  • Sportstätten und sonstige sportschulspezifische Infrastruktur in Sportschulen des Landessportbundes oder der Sportfachverbände.

Weitere Informationen finden sich in der Sportstättenbauförderrichtlinie

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ab 2019 die Sportvereine und Sportverbände mit einem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ unterstützt. Zur Behebung des massiven Modernisierungs- und Sanierungsstaus bei Sportstätten standen mit dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ bis zum Jahr 2022 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände in Nordrhein-Westfalen profitieren konnten. Mit diesem Programm wurden den Sportvereinen, Stadt- und Gemeindesportverbänden, Kreis- und Stadtsportbünden und Sportverbänden in Nordrhein-Westfalen in den letzten vier Jahren Mittel für die Modernisierung, die Sanierung, die Erweiterung und die Entwicklung von Sportstätten und -anlagen zur Verfügung gestellt. Derzeit wird das Programm evaluiert. Gemäß des Koalitionsvertrages 2022-2026 ist ein Folgeprogramm vorgesehen.


Förderung für Landesfachverbände 16

Mit der Leistungssportförderung verfolgen Landesregierung, Sportstiftung NRW und Landessportbund NRW das Ziel, Landeskader zu Bundeskadern zu entwickeln und die nationale  und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Nachwuchsleistungssportler*innen aus Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Die nachstehenden Erläuterungen beschreiben die Rahmenbedingungen, unter denen eine Personalkostenförderung für die olympischen, vorübergehend olympischen und nichtolympischen Sportarten in Nordrhein-Westfalen möglich ist.

Grundvoraussetzungen für eine Förderung

Folgende Bedingungen sind Voraussetzung für die Förderung eines förderberechtigten Landesfachverbandes aus Leistungssportfördermitteln des Landessportbundes NRW:  

  • Die Sportart/Disziplin ist national in Vereine, Landesfachverbände und einen Spitzenverband gegliedert, wobei der nordrhein-westfälische Landesfachverband Mitglied im Landessportbund NRW und der Spitzenverband Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ist.  
  • Der nationale Spitzenverband ist Mitglied im zuständigen Weltverband.  
  • Es existiert ein nationales und internationales sportartspezifisch durchgängiges Wettkampfsystem im Nachwuchs- und Erwachsenenbereich.  
  • Der Landesfachverband weist die Implementierung und Umsetzung des aktuell gültigen NADA-Codes in seiner Satzung nach.
  • Der Landesfachverband erkennt die bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien an und wendet diese an, sobald sie vom Spitzenverband festgelegt sind.
  • Eine mit allen Förderpartnern abgestimmte Regionale Zielvereinbarung für den betreffenden Förderzyklus ist umzusetzen.
  • Zwischen Landesfachverband und Landessportbund NRW ist eine verbindliche schriftliche „Kooperationsvereinbarung Leistungssport“ für den betreffenden Förderzyklus abzuschließen.  
  • Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport  
    • Der Landesfachverband ist aktiv an der Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport beteiligt. Entsprechend der jeweils gültigen Fördervorgaben des  Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und den Vorgaben der Vereinbarung des Landesfachverbandes mit dem Landschaftsverband (LVR) Rheinland (siehe Handlungsleitfaden für Fachverbände, www.lsb.nrw/unsere-themen/gegen-sexualisierte-gewalt-im-sport) verfügt der Landesfachverband über bzw. entwickelt ein Präventionskonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, welches folgende Maßnahmen umfasst:  
      • Der Landesfachverband verankert die Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt als grundlegendes Prinzip in seinem Leitbild und in seiner Satzung.  
      • Der Landesfachverband erstellt ein Schutzkonzept (unter Zuhilfenahme einer internen Risikoanalyse).  
      • Der Landesfachverband benennt öffentlich eine Ansprechperson für Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt innerhalb seiner Arbeitsstruktur.  
      • Der Landesfachverband führt eine Regelung ein zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis unter Heranziehung der Kriterien des § 72a SGB VIII für haupt- und ehrenamtliches Personal, das ein besonderes Näheverhältnis zu Sportler*innen hat. 
      • Der Landesfachverband nimmt die von den Mitarbeiter*innen unterzeichneten Ehrenkodexe von DOSB/dsj/Landessportbund NRW, nach gegebenenfalls notwendiger Anpassung an die Rahmenbedingungen des Landesfachverbandes, als Bestandteil der Arbeits-, Dienst- und Beschäftigungsverträge unter Hinweis auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen auf.  
      • Der Landesfachverband schult die Mitarbeiter*innen des Landesfachverbandes zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport.  
      • Der Landesfachverband erstellt grundsätzliche Verhaltensregeln zum Umgang mit Nähe, Körperlichkeit und Vertrauen, insbesondere in der Beziehung zwischen erwachsenen Funktionsträger*innen und heranwachsenden Sportler*innen.

Wer kann gefördert werden?

Olympische Verbände

Förderberechtigt sind alle olympischen Landesfachverbände (Sommer- und Wintersportarten) mit unmittelbarer Mitgliedschaft im Landessportbund NRW sowie mit mittelbarer Mitgliedschaft über einen Mitgliedsverband angehörenden Dachverband in Nordrhein-Westfalen.

Vorübergehend Olympische Verbände

Landesfachverbände, deren Spitzenverbände Mitgliedsorganisationen des DOSB sind, können nach der offiziellen Aufnahmeentscheidung der IOC-Programmkommission ab dem 01.01. des Folgejahres vom Landessportbund NRW gefördert werden.

Nicht Olympische Verbände

Förderberechtigt sind folgende Landesfachverbände mit unmittelbarer Mitgliedschaft im Landessportbund NRW sowie mit mittelbarer Mitgliedschaft über einen Mitgliedsverband angehörenden Dachverband in Nordrhein-Westfalen. Dazu zählen  
a) Landesfachverbände (nichtolympisch und olympisch) mit Programmsportarten/disziplinen der World Games.  
b) Nichtolympische Landesfachverbände ohne Programmsportarten/-disziplinen der World Games.  
c) Olympische Landesfachverbände mit nichtolympischen Sportarten, die bei Weltmeisterschaften erfolgreich sind. (Erfolgreich bedeutet: Ein Medaillengewinn des Spitzenverbandes bei den letzten Weltmeisterschaften).

Wofür können Fördermittel beantragt werden?

  • Personal
  • Maßnahmen

Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten

Akteure

DOSB

DOSB 3 & 6

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSBs hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athlet*innen sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen, Zielvereinbarungen
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 7

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Olympiastützpunkt Nordrhein-Westfalen

Olympiastützpunkt Nordrhein-Westfalen 6, 27 & 28

  • Betreuung von 962* Bundeskaderathlet*innen (152 OK/PAK, 358 PK, 405 NK1, 47 EK)
  • in 30 Sportarten (Stand 2022)

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Die Olympiastützpunkte im Land Nordrhein-Westfalen (OSP)  sind eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen. 

Der Landessportbund NRW ist Träger des Olympiastützpunktes NRW mit den Standorten Rheinland, Rhein-Ruhr und Westfalen. Durch die Trägerschaft übernimmt der LSB NRW die Verantwortung für den Betrieb der drei Olympiastützpunkte. 

Die Überführung der drei NRW-Olympiastützpunkte (OSP NRW) in die Trägerschaft des Landessportbundes NRW ist dabei planmäßig zum 01. Januar 2019 erfolgt.

Zu den Aufgaben der Olympiastützpunkte gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen:

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin.

Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.

Der Olympiastützpunkt kann im Auftrag des Spitzenverbandes regionale Koordinierungsaufgaben übernehmen und wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.

Weitere Informationen unter: https://www.lsb.nrw/lsb-nrw/olympiastuetzpunkt-nrw

Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 6

  • 66 Spitzenverbände
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nichtolympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Landessportbund Nordrhein-Westfalen

Landessportbund Nordrhein-Westfalen 6 & 37

  • 4,9 Mio. Mitglieder
  • 17.723 Vereine
  • 127 Mitgliedsorganisationen
  • 54 Stadt- und Kreissportbünde
  • 59 Dach- und Fachverbände
  • 14 Verbände mit besonderen Aufgaben
  • jährlich ca. 10.000 Qualifizierungsmaßnahmen in den Bereichen Information, Beratung und Schulung mit mehr als 150.000 Teilnehmer*innen

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB) ist der Interessenvertreter des organisierten Sports in Nordrhein-Westfalen. Unter seinem Dach sind Sportvereine, Landesfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde sowie weitere Sportinstitutionen beheimatet. 

Darüber hinaus sieht er sich aber auch als "sportpolitischer Anwalt" aller Menschen in der Region und ist dafür von der Landes- bis zur Bundesebene hin tätig.

Sein vielfältiges Engagement hat der LSB NRW unter dem Dachclaim "SPORT bewegt NRW!" in 14 zentralen Handlungsfeldern gebündelt:

  • Struktur-, Personal- und Organisationsentwicklung,
    • Verbände unterstützen, beraten und vernetzen,
    • Bünde unterstützen, beraten und vernetzen,
    • Sportvereine unterstützen und beraten: Ehrenamt stärken, finanzielle Förderung sichern, Qualifizierung weiterentwickeln,
    • Den Sport in NRW politisch und kommunikativ stärken,
    • Sportinfrastruktur sichern und ausbauen,
    • Digitalisierung im Sport fördern,
  • Kernthema der Sportentwicklung,
    • Leistungssport fördern,
    • Bewegung, Spiel und Sport in Sportverein, Kita und Schule fördern,
    • Breitensportentwicklung fördern,
    • Potentiale des informellen Sports für den Vereinssport nutzen,
  • Gesellschaftspolitische Verantwortung wahrnehmen,
    • Kinder- und Jugendverbandsarbeit fördern,
    • Gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen,
    • Nachhaltig denken und handeln,
    • Werte und Integrität des Sports leben.

Das macht der Landessportbund Nordrhein-Westfalen für den Nachwuchsleistungssport:

  • Dienstleister für seine Mitglieder (Interessenvertreter für den Sport gegenüber Staat und Kommune),
  • Information und Beratung,
  • Fortbildung,
  • Fördermittelvergabe an die Landesfachverbände,
  • Kadererfassung,
  • Sportmedizinische Grunduntersuchung.
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 1, 20 & 21

  • mit 17,4 Mio. Einwohner*innen das bevölkerungsreichste Bundesland
  •  325 Einwohner*innen pro km²
  • auf einer Fläche von 34.112 km²

Sport ist in Nordrhein-Westfalen in der Staatskanzlei angesiedelt. Die Landesregierung hat sich als Ziel gesetzt, allen Menschen den Zugang zum Sport zu ermöglichen und bekennt sich zum Sport in seiner großen Vielfalt. 

Die Staatskanzlei ist der Förderderer, der die Landesmittel über den Landessportbund an die Verbände (hauptsächlich Trainer*innen), aber auch Strukturen finanziert. Gemeinsam mit LSB und der Stiftung steuern sie den Leistungssport in NRW.

Das macht die Staatskanzlei für den Nachwuchsleistungssport:

  • Angebote der Dualen Karriere schaffen,
  • Trainer*innen finanzieren,
  • Veranstaltungen fördern.
Landesfachverbände

Landesfachverbände 3

  • 59 Landesfachverbände

Diese nehmen die sportfachlichen Aufgaben der jeweiligen Spitzenfachverbände in Nordrhein-Westfalen wahr.
Die Landesfachverbände sichern eine flächendeckende Unterstützung der ehrenamtlichen Vereins- und Verbandsfunktionäre durch Anleitung und Beratung. Sie realisieren die sportartspezifische Aus-  
und Fortbildung von Übungsleitern sowie von Kampf- und Schiedsrichtern und organisieren flächendeckende Wettkampfangebote zur Entwicklung des Kinder- und Jugendsports sowie des Breitensports.

 

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u.ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekt, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/Materialien),
  • Sonstige Themen: Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband.
Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e.V

Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e.V 34 & 35

  • rund 1.300 Vereine
  • Ca. 200.000 Aktive im Leistungs- Breiten- und Rehabilitationssport
  • 3 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen (Bereichsleitung, Leistungssportkoordinatorin)
  • 7 hauptamtliche Stellen für Landestrainer*innen
  • 1 Talentscout

Der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BRSNW) ermöglicht Menschen mit oder mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung die Teilnahme an Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Leistungs- Breiten- und Rehabilitationssport und ist der größte Landesverband im Deutschen Behindertensportverband und ordentlicher Fachverband für den Sport von Menschen mit Behinderung im Landessportbund NRW.

Vom Landeskader bis hin zum Spitzensport setzt sich der BRSNW für einen gesunden und fairen Sport ein.

Über die Maßnahmen des Talentscouts finden Kinder und Jugendliche den Einstieg in den paralympischen Leistungssport und werden anschließend bestmöglich über Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen an den Nachwuchsleistungssport herangeführt. In den Landeskadern erfahren die Sportler*innen neben der individuelle Trainingsplanung durch die Landestrainer*innen eine sportmedizinische und physiotherapeutische Betreuung und Laufbahnberatung. An BRSNW Stützpunkten auf Landes- und Bundesebene können die Athlet*innen unter optimalen Rahmenbedingungen auf eine erfolgreiche leistungssportliche Karriere hinarbeiten. Eine frühzeitige verlässliche Nationale Klassifizierung wird durch verbandseigene Klassifizier*innen sichergestellt. Bei den nächsten Paralympics wird NRW erneut viele Athlet*innen des Team D Paralympics stellen. Sportarten übergreifend waren diese in den vergangenen Jahren Garant für zahlreiche Topplatzierungen.

Das macht der BRSNW für den Nachwuchsleistungssport:

  • Organisation der sportartenspezifischen Landeskader,
  • Förderung der zertifizierten Leistungszentren und Stützpunkte,
  • Organisation und Durchführung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen,
  • Individuelle Trainingsplanung und Betreuung durch den/die Landestrainer*in,
  • Organisation und Kostenübernahme für Teilnahme an Förderwettkämpfen/-turnieren,
  • Teameinkleidung,
  • Maßnahmen: Anti-Doping, Prävention sexualisierter Gewalt,
  • Nationale Klassifizierung der Athlet*innen,
  • Passwesen, Datenbankeinträge,
  • Bindeglied zu anderen Verbänden und Institutionen,
  • Ansprechpartner bei Fragen rund um den Leistungssport der Kaderathlet*innen: Möglichkeiten der Individualförderung, jährliche Sportgesundheitsuntersuchung, Angebot „Mentaltalent“ der DSHS.
Sportstiftung NRW

Sportstiftung NRW 29, 31 & 32

  • jährlich werden bis zu 650 Athlet*innen aus Olympischen, Paralympischen und Deaflympischen Sportarten gefördert
  • Monatliche Individualförderung für Athlet*innen von über 110.000 € 
  • jährlich ca. 4,4 Mio.€ Fördermittel

Die Sportstiftung NRW fördert den olympischen, paralympischen und deaflympischen Leistungssport in Nordrhein-Westfalen. Dafür unterstützen sie Athlet*innen ganzheitlich und individuell auf ihrem Weg in Leistungssport, Ausbildung und Beruf und wollen helfen, herausragende Persönlichkeiten zu entfalten. 

Die Sportstiftung NRW ist die größte Initiative eines Bundeslandes zur Förderung des olympischen, paralympischen und deaflympischen Leistungssports. Sie wurden am 12. Dezember 2000 als selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Die Fördermittel werden über den Landeshaushalt bereitgestellt und die Stiftung erhält jährlich ca. 4,4 Mio. €. In den Fördermitteln sind auch wichtige Lotterieerträge von WestLotto enthalten.

 

Das macht die Sportstiftung NRW für Athlet*innen im Nachwuchsleistungssport (Bausteine Individualförderung):

  • Talentförderung (monatlich 250€)
  • NRW-Sportstiftungsstipendium (monatlich 300€)
  • Internatsplatzförderung (maximal 350€)
  • Teilnahmeprämie Olympische und Paralympische Spiele, Deaflympics & World Games (3.500€)
  • Nachsportliche Förderung

Weitere Infos: Sportstiftung NRW - Wir fördern Talente - Jetzt durchstarten (sportstiftung-nrw.de)

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Vereine

Vereine 3 & 6

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.  
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • Sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten

Individualförderung Sportstiftung NRW 30 & 32

Die Sportstiftung NRW ist die größte Initiative eines Bundeslandes zur Förderung des olympischen, paralympischen und deaflympischen Leistungssports. 

Dafür fördert die  Sportstiftung NRW (Nachwuchs-) Athlet*innen mit herausragenden Perspektiven ganzheitlich und individuell auf ihrem Weg in Leistungssport, Ausbildung und Beruf.

Ab 2023 können sich Nachwuchsathlet*innen für eine Talent-Förderung, eine Internatsplatz-Förderung sowie für das NRW-Sportstiftungs-Stipendium bewerben. World Games Sportarten werden förderberechtigt und außerordentlich herausragende Wettkampfleistungen können der Türöffner zu einer Förderung sein.

Paralympisches Zentrum NRW 34 & 35

Seit 2017 ist die Entwicklung des paralympischen Zentrums Nordrhein-Westfalen Bestandteil der Koalitionsvereinbarungen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung will Nordrhein-Westfalen zum paralympischen Zentrum ausbauen. Gemeinsam mit der Sportstiftung NRW, dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen, dem Landessportbund NRW und den Leistungssport-Vereinen ist es gelungen, mit neuen Impulsen die Entwicklung des paralympischen Sports voranzutreiben.

In Zusammenarbeit mit den Akteuren im Para Sport in Nordrhein-Westfalen ist ein Konzept entwickelt worden, das folgende Bereiche des paralympischen Leistungssports in den Fokus nimmt und stetig fortgeschrieben wird:

Weitere Informationen zum Paralympischen Zentrum NRW finden sich hier:

Herausragende Landeskader (LK+) 23

Landesfachverbände können herausragende Landeskader (LK+) nach den Kriterien des LSB NRW benennen. Diese Athlet*innen dürfen definierte Betreuungsleistungen des OSP NRW in Anspruch nehmen. 

Kriterien zur Benennung herausragender Landeskader (LK+)

  1. Bereits bestehende Erfüllung der Nominierungskriterien der/des Athlet*innen für den NK2-Kader im aktuellen Nominierungsjahr. 
  2. Potentielle Erfüllung der Nominierungskriterien der/des Athlet*innen für den NK2-Kader im folgenden Nominierungsjahr. 
  3. Maximal 10% des Gesamtkaderrichtwerts (d.h. alle LK und NK2) dürfen benannt werden.

Betreuungsleistungen des OSP NRW für NK2 und herausragende LK (LK+):

  NK 2 Herausragende LK (LK+)
Laufbahnberatung ja ja
Physiotherapie 0,5 x pro Woche oder 20-25 x  
pro Jahr  
nur bei med. Indikation gegen Krankenschein und/oder in Ergänzung von Leistungen über  Krankenschein 
Ernährungsberatung nur bei medizinischer Indikation nur bei medizinischer Indikation
Trainingswissenschaft nur bei Integration in eine Bundeskadermaßnahme nur bei Integration in eine Bundeskadermaßnahme
Medizinische Akutversorgung ja ja
Sportpsychologie über Mentaltalent (DSHS) über Mentaltalent (DSHS)

 


Verbundsystem Schule und Leistungssport 18

NRW-Sportschulen

Junge Leistungssportlerinnen und Leistungssportler können an den NRW Sportschulen neben einer guten Schulbildung auch ein anspruchsvolles Trainingsprogramm absolvieren. Hier erhalten sie optimale Rahmenbedingungen, um Schule und Leistungssport miteinander vereinbaren zu können. Wesentliche Elemente der Sportschulen sind motorische Tests in den Jahrgangsstufen 4 und 7, verbindliche 5 Stunden Sportunterricht in der Woche in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 sowie eine gezielte sportmotorische Grundausbildung im Sportunterricht. Die Sportlehrkräfte werden hierbei durch Übungsleiterinnen und Übungsleiter und Trainerinnen und Trainer der Profilsportarten unterstützt. Es werden nicht nur der Umfang und die Qualität des Sportunterrichts erhöht. Vermehrte Bewegungs- und Sportangebote außerhalb des Unterrichts sollen zudem positive Effekte für die Leistungsbereitschaft und Leistungsentwicklung, für das Schulklima und das Miteinander sowie für die Persönlichkeitsentwicklung bewirken.

Darüber hinaus sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden, damit die Unterstützung der Leistungssport treibenden Schülerinnen und Schüler auf einem hohen Niveau gewährleistet werden kann. In den Sekundarstufen I und II werden Maßnahmen wie regelmäßiges Frühtraining, die begründete Unterschreitung der Wochenstundenzahl, die Freistellung für Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen sowie weitere individuelle Maßnahmen zur Förderung sportlicher Begabungen praktiziert. Die individuelle Leistungsentwicklung hochbegabter Sportlerinnen und Sportler erfordert je nach Sportart phasenweise einen hohen Zeitaufwand. Die vorgesehene 2-jährige Qualifikationsphase in der Sekundarstufe II ist mitunter dann nicht mehr ausreichend, so dass im begründeten Einzelfall die Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe um ein Jahr verlängert werden kann.

An den 18 Standorten der NRW-Sportschulen wird außerdem an kooperierenden Grundschulen (max. 5 Grundschulen pro NRW-Sportschule) eine zweite Lehrkraft im Sportunterricht eingesetzt werden. Diese Lehrkraft wird in der Regel eine Trainer*in eines vor Ort aktiven, Leistungssport treibenden Vereins der Profilsportarten der NRW-Sportschule sein. In Absprache mit der hauptamtlichen Lehrkraft soll eine vielseitige sportmotorische Grundausbildung den Unterrichtsschwerpunkt bilden.

An den NRW-Sportschulen und kooperierenden Grundschulen werden zusätzlich zu den qualifizierten Lehrkräften 54 Lehrertrainer*innen und Athletiktrainer*innen für die sportartspezifische Spezialausbildung und die allgemeine motorische Grundausbildung eingesetzt.

NRW-Sportschulen sind auf Initiative des Landes Nordrhein- Westfalen hin speziell ausgerichtete und profilierte Schulen bzw. Schulverbünde, die den offiziellen Auftrag der Förderung von besonderen sportlichen Begabungen und der  
Ermöglichung von so genannten dualen Karrieren an ausgewählten Standorten realisieren.

Eliteschulen des Sports 4, 6 & 28

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Eliteschulen des Sports in Nordrhein-Westfalen 4 & 6

Tannenbusch-Gymnasium in Bonn

Profilsportarten: Badminton, Fechten, Moderner Fünfkampf, Taekwondo

  • Schulform: Gymnasium und Realschule

  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Realschulabschluss

 

Landrat-Lucas-Gymnasium Leverkusen

Profilsportarten: Basketball, Fechten, Fußball, Handball (w.), Judo, Leichtathletik, Para Leichtathletik, Sitzvolleyball, Volleyball (w.)

  • Schulform: Gymnasium

  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife

Kooperationspartner:

Berufskolleg Opladen

  • Schulform: Berufskolleg

  • Mögliche Abschlüsse: Fachhochschulreife

Theodor-Heuss-Realschule

  • Schulform: Realschule

  • Mögliche Abschlüsse: Realschulabschluss

Geschwister-Scholl-Berufskolleg

  • Schulform: Berufskolleg

  • Mögliche Abschlüsse: Fachhochschulreife

 

Helmholtz-Gymnasium Schulverband Essen

Profilsportarten: Kanu-Rennsport, Rudern, Schwimmen, Triathlon

  • Schulform: Gymnasium

  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife

Kooperationspartner:

Elsa-Brändström-Realschule

  • Schulform: Realschule

  • Mögliche Abschlüsse: Realschulabschluss

 

Norbert-Gymnasium Knechtsteden Dormagen

Profilsportarten: Fechten, Handball (m.), Leichtathletik, Ringen

  • Schulform: Gymnasium und Gesamtschule

  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, Fachoberschulreife, Erweiterter Erster Allgemeinbildender Schulabschluss

Götheschule Dortmund

Profilsportarten: Eiskunstlauf, Fußball, Handball (w.), Leichtathletik, Rudern, Schwimmen

  • Schulform: Gymnasium

  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulereife, Fachoberschulreife

 

Schulverbund Bochum-Wattenscheid

Profilsportarten: Basketball, Leichtathletik, Rhythmische Sportgymnastik, Schwimmen, Synchronschwimmen, Wasserball

Hellweg-Gymnasium

  • Schulform: Gymnasium

  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife

Pastalozzi-Realschule

  • Schulform: Realschule

  • Mögliche Abschlüsse: Realschulabschluss

Märkische Schule

  • Schulform: Gymnasium

  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife

Maria Sibylla Merian-Gesamtschule

  • Schulform: Gesamtschule

  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife, Real- und Hauptschulabschluss

 

Schulverbund Winterberg/ Willingen

Profilsportarten: Biathlon, Bob/Skeleton, Radsport Mountainbike, Radsport - Straße, Rodeln, Ski - Alpin, Ski - Nordische Kombination, Ski - Langlauf, Ski - Skisprung, Snowboard

Geschwister-Scholl-Gymnasium Winterberg

  • Schulform: Gymnasium

  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife

Uplandschule Willingen

  • Schulform: Gesamtschule

  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife, Real- und Hauptschulabschluss

Lesetipps
Quellen
  1. Statistisches Bundesamt, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Datenreport 2021 - 1. Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021.
  2. DOSB. (2023). Bestandserhebung 2023.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2022). Homepage Leistungssport.
  5. ©DOSB/Sportdeutschland
  6. DOSB, Geschäftsbereich Leistungssport. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  7. DBS. (2022). Homepage Leistungssport.
  8. DBS. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  9. LSB NRW. (2021). Programm "Leistungssport 2032". Vorgaben für die Anerkennung von Landesstützpunkten in Nordrhein-Westfalen.
  10. LSB NRW (Hrsg.). (2010). Leistungssport 2020. Teilkonzept Talentsuche und Talentförderung.
  11. LSB NRW (Hrsg.). (2010). Leistungssport 2020. Förderung von Eliten und Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen.
  12. LSB NRW (Hrsg.). (2010). Leistungssport 2020. Teilkonzept Duale Karriere.
  13. LSB NRW (Hrsg.). (2010). Leistungssport 2020. Konzeption für Leistungssportpersonal in den Landesfachverbänden.
  14. LSB NRW. (2016). Richtlinie für das Förderverfahren „Leistungssport“ des Landessportbundes NRW 2017. Programm „Leistungssport 2020“ - Förderung von Eliten und Nachwuchs in NRW.
  15. LSB NRW. (2022). SPITZENSPORT fördern in NRW!. Homepage.
  16. LSB NRW, Leistungssport. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  17. Staatskanzlei NRW. (2019). Förderrichtlinien Moderne Sportstätten.
  18. Staatskanzlei NRW. (2019). Duale Karriere in Nordrhein-Westfalen.
  19. Staatskanzlei NRW. (2018). Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien).
  20. Staatskanzlei NRW. (2022). Sportland-NRW. Homepage.
  21. Staatskanzlei NRW. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  22. Landesregierung NRW & LSB NRW. (2017). Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2018 bis 2022.
  23. Landesregierung NRW & LSB NRW. (2022). Förderung des Leistungssports 2023-2024 – Olympische Verbände/Sportarten.
  24. Landesregierung NRW. (2022). Homepage.
  25. Landesregierung NRW. (2023). Sportstätten in NRW Homepage.
  26. Landtag NRW. (1950). Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. (zuletzt geändert 28.07.2022).
  27. OSP NRW. (2022). OSP NRW. Homepage.
  28. OSP NRW. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  29. Sportstiftung NRW. (2022). 2021 Wirkungsbericht Sportstiftung NRW.
  30. Sportstiftung NRW. (2020). Konzept Individualförderung.
  31. Sportstiftung NRW. (2022). Homepage.
  32. Sportstiftung NRW. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  33. BRSNW. (2017). Strukturplan Leistungssport im Behinderten- und Rehabilitationssportverband NW e.V. 2017-2020.
  34. BRSNW. (2022). Leistungssport. Homepage.
  35. BRSNW. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  36. Bildquellen: Gemeinfrei
  37. LSB NRW. (2022). In Zukunft gemeinsam aktiv. 14 mal HANDELN für den Sport in NRW!