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Technologie

Baden-Württemberg

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Baden-Württemberg

Erstellt von: Anna Crumbach in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Stützpunkte 3, 5, 7 & 11

OSP

Der Olympiastützpunkt (OSP) ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.
BSP An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.
BSP Para

Bundesstützpunkte Para Sport (BSP Para) sind gekennzeichnet durch bestmögliche Rahmenbedingungen (qualifiziertes Leistungssportpersonal, geeignete Trainingsstätten, Anbindung an einen Olympiastützpunkt, Eliteschulen des Sports und Häuser der Athleten mit den Elementen Sportinternate und Wohnheime) und eine hohe Konzentration von Bundeskaderathlet*innen am Standort. Die Anerkennung als BSP Para erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. Die Förderentscheidung obliegt dem Ministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Anerkennung gilt für einen paralympischen Zyklus.

PTZ Paralympische Trainingszentren (PTZ) sind vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) anerkannte Standorte in paralympischen Sportarten, an denen Entwicklungspotential zur Anerkennung eines Bundesstützpunkt Para Sport besteht, gute infrastrukturelle Bedingungen vorherrschen oder Nationalmannschaften regelmäßig ihre zentralen Maßnahmen durchführen. Die Anerkennung als PTZ erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband.
EdS Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
PdO Neben den Eliteschulen des Sports gibt es in Baden-Württemberg Partnerschulen der Olympiastützpunkte (PdO), die zur Vereinbarkeit von Schule und Leistungssport beitragen. Diese erhalten, ebenso wie die Eliteschulen des Sports, jährlich bedarfsgerecht zusätzliche Ressourcen durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für die pädagogische Betreuung der Kaderathletinnen und -athleten.
EdF

An den Eliteschulen des Fußballs (EdF) trainieren ausgewählte Spieler*innen an ausgezeichneten Elite-Standorten. Die Wochenabläufe an den Eliteschulen des Fußballs sind darauf ausgerichtet, den individuellen schulischen und sportlichen Anforderungen der Spieler*innen gerecht zu werden. Dabei sind die sportlichen Ziele immer in ein übergreifendes pädagogisches Konzept eingebettet, das gleichzeitig die sozialen, schulischen und beruflichen Qualitäten junger Persönlichkeiten fördern will. Eliteschule des Fußballs ist ein vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) nach 18 Kriterien vergebenes Zertifikat, das für die Förderung der parallelen sportlichen und schulischen Ausbildung von Jugendspieler*innen an Schulen im kooperativen Verbund mit Vereinen und Verbänden verliehen wird.

LLZ Das Landesleistungszentrum (LLZ) ist die zentrale Trainingseinrichtung mit Anerkennung durch den Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) und landesweiter Verantwortung mindestens im Bereich Landeskader. Neben eventuell täglichem Training und Stützpunkttraining, werden am LLZ zentrale Maßnahmen durchgeführt (in Sportarten, die Spezialsportstätten etc. benötigen). In Sportarten, die für zentrale Maßnahmen die Sportschulen des Landes oder Bundesstützpunkte nutzen können, ist das LLZ dort anzusiedeln.
LStP

Die Landesstützpunkte (LStP) sind ein wichtiges Element der Leistungssportförderung des Landes. Sie sind von der Sportart/ ARGE/ LFV unter Einhaltung von festgelegten Kriterien zu benennen. Dort soll ein kontinuierliches und systematisches Training ergänzend zum Vereinstraining oder über dieses hinaus gewährleistet sein. Die dort trainierenden Athlet*innen können Fördergruppenmitglieder in Talentfördergruppen und Talentstützpunkten im Stützpunkttraining sowie Landeskadermitglieder und nach besonderer Zulassung für entwicklungsfähige Anschluss- und Bundeskader in Landesstützpunkten sein. Dabei soll sich die sportartspezifische Trainingsbelastung sowohl im Belastungsumfang als auch in der Belastungsintensität an den Erkenntnissen und dem Niveau des modernen Leistungssports orientieren. Immer unter Berücksichtigung des langfristigen Leistungsaufbaus (LLA). Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Grundlagen obliegt den Landestrainer*innen. Ebenso liegt die sportfachliche Aufsicht an den Landesstützpunkten bei den Landestrainer*innen. Die Landesstützpunkte sind grundsätzlich den Talentstützpunkten übergeordnet.

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Baden-Württemberg 28

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Baden-Württemberg.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Baden-Württemberg aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Baden-Württemberg werden dargestellt.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Baden-Württemberg

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Baden-Württemberg organisiert? Wie viele Menschen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Landesfläche und Einwohner*innen von Baden-Württemberg 1

Der organisierte Sport in Baden-Württemberg* 2 & 8

  • 4,0 Mio. Mitgliedschaften (+3,4 % zu 2022)
  • 18.690 Vereine
  • 36,4% der in Baden-Württemberg wohnenden Personen sind in einem Sportverein organisiert

Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Baden-Württemberg

  • Turnen 1.145.095 Mitgliedschaften
  • Fußball 1.028.886 Mitgliedschaften
  • Tennis 287.562 Mitgliedschaften
  • Alpenverein 273.742 Mitgliedschaften
  • Ski 167.714 Mitgliedschaften

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 9

Aktuell gibt es keine Sportstättenstatistik in Baden-Württemberg.


Schwerpunktsetzung 8

In Baden-Württemberg werden olympische, paralympische und nicht olympische Sportarten nach dem Förderkonzept Leistungssport BW gefördert.

Basisförderung 9, 11 & 13

Insgesamt werden über 50 olympische und nicht olympische Sportarten finanziell gefördert. Grundlage hierfür ist das Förderkonzept Leistungssport BW.

Baseball
Basketball
Boxen
Eishockey
Eiskunstlauf
Fechten
Faustball
Fußball
Gewichtheben
Golf
Handball
Hockey
Judo
Ju-Jutsu
Kanurennsport
Karate
Leichtathletik
Radsport- BMX
Kunstrad
Mountainbike
Radball
Radrennsport
Ringen
Rollkunstlauf
Speedskating
Rudern
Rugby
Schach
Sportschießen
Pistolenschießen
Bogenschießen
Ski-Alpin
Biathlon
Skilanglauf
Ski Nordisch
Snowboard
Schwimmen
Wasserball
Segeln
Sportakrobatik
Taekwondo
Tanzsport
Tennis
Tischtennis
Triathlon
Kunstturnen
Rhythmische Sportgymnastik
Trampolinturnen
Volleyball

Paralympische geförderte Sportarten in Baden-Württemberg 27

Para Leichtathletik
Para Ski Nordisch
Para Tischtennis
Para Judo
Rollstuhlbasketball

Der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (BBS) und der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) bilden seit 2013 die Arge Parasport Baden-Württemberg. In diesen Sportarten werden Landeskader ernannt. Die Kaderaufnahme erfolgt anhand definierter sportartübergreifender Kriterien und sportartspezifischer Normen.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 7

Momentan gibt es in Baden-Württemberg vier durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsportarten. Dabei sind Para Judo, Para Tischtennis und Para Ski Nordisch Schwerpunktsportarten in Baden und Para Leichtathletik, Para Tischtennis Schwerpunktsportart in Württemberg.

Para Judo
Para Leichtathletik
Para Ski Nordisch
Para Tischtennis

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 16

  • 25 Mio. € Ehrenamtsförderung (Aus- und Fortbil­dung sowie Zuschüsse für die Beschäftigung von lizen­zierten Übungsleiter*innen)
  • 2,50€ Regelzuschuss für nebenberufliche Übungsleite­r*innen pro Stun­de (maximal 200 Stunden pro Person pro Kalenderjahr bei einem Höchstbetrag von 500€/ Jahr)
  • 6.083.604 bezuschuste Übungsstunden pro Jahr (2022)
  • 140.000 Übungsleiter*innen mit Lizenzen oder vergleichbaren Qualifikationen
  • 54.900 Übungsleiter*innen und Trainer*innen mit gültiger Lizenz
  • 16.165 C-Lizenzen Leistungssport
  • ca. 50.000 lizenzierte Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen profitieren jährlich von der Förderung

Hauptberufliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport 9, 13, 16, 18 & 20

  • 1 Mitarbeiter*innen im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im Referat Sport
  • 4 hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich Leistungssport im LSV BW
  • 40 Mitarbeiter*innen für Betrieb und Betreuung am OSP Baden-Württemberg
  • 9 hauptberufliche BSP Leiter*innen (Bund-/Land Finanzierung)
  • ca. 170 haupt- und teilberufliche sowie geringfügig Beschäftigte landesgeförderte Trainer*innen
  • 50 Lehrertrainer*innen mit max. halbem Deputat
  • 28 Deputate für die Nachführung von Unterricht sowie die Koordina­tion der schulischen Unterstützung der Bundes- und Landeskaderathlet*innen  

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.

Sportförderung

Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Artikel 3c Verfassung des Landes des Landes Baden-Württemberg 14

(1) Der Staat, die Gemeinden und die Gemeindeverbände fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl, das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger.

Artikel 3c (Verfassung des Landes des Landes Baden-Württemberg, vom 11. November 1953, zuletzt geändert 26. April 2022)

Struktur Sportförderung 9 & 15

Der Landessportverband Baden-Württemberg und die von ihm geförderten zuwendungsrechtlichen Letzempfänger bekennen sich zum Leistungssport. In Baden-Württemberg werden Nachwuchsleistungs- und Spitzensport mit dem Ziel der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei Olympischen und Paralympischen Spielen, World Games sowie Weltmeisterschaften gefördert. Dafür stellt das Land dem Landessportverband jährlich Mittel zur Verfügung, welche unter Berücksichtigung des aktuellen Förderkonzepts sowie des Berufsbildes für Leistungssportpersonal des LSVBW eingesetzt werden können. Insgesamt werden so über 50 olympische und nicht olympische Sportarten finanziell unterstützt.

Leistungssport hat einen besonderen Platz in der Gesellschaft. Top-Athlet*innen sind für viele Menschen Vorbilder, weil sie die Tugenden und Werte einer demokratischen und zivilen Gesellschaft glaubwürdig und erfolgreich verkörpern. Leistungswille und Teamgeist, Fairness und Integrität wirken über den Sport hinaus anziehend und motivierend. Baden-Württemberg versteht sich als Sportland und engagiert sich deshalb in besonderer Weise für die Belange des Spitzen- und Leistungssports.


Solidarpakt Sport 29

Mit dem Solidarpakt Sport IV zwischen Land und dem Landessportverband erhält der organisierte Sport ab 2022 für weitere fünf Jahre eine verlässliche Förderung, die eine zukunftsfähige Gestaltung von Breiten-, Leistungs- und Schulsport ermöglicht.

Für  das Land Baden-Württemberg und den Landessportverband bleibt der Sport ein unerlässlicher Bestandteil der Bildung und damit zugleich der individuellen und sozialen Lebensqualität im Sportland Baden-Württemberg. Zur Erfüllung seiner umfangreichen und zunehmenden Aufgaben sowie zur Gewährleistung seiner in der Landesverfassung garantierten Autonomie erhält der organisierte Sport eine angemessene und verlässliche Förderung. 

Mit den Strukturmitteln soll insbesondere das gesamte Handlungsfeld Leistungssport gefördert und deutlich gestärkt werden. Es enthält außerdem Mittel für die Bezuschussung der nebenberuflichen Übungsleiter*innen, ein einmaliges Sonderprogramm für den Vereinssportstättenbau, die institutionelle Förderung der Sport- und Sportfachverbände, die Förderung der Sportschulen, ein Förderprogramm für den Vereinssportstättenbau, die institutionelle Förderung der Sport- und Sportfachverbände sowie die Förderung des Schulsports und der Sportschulen.


Förderung für Landesfachverbände 11

Die Sportarten werden auf der Grundlage des Förderkonzeptes Leistungssport des Landessportverbandes Baden-Württemberg gefördert. 

Die Bewertungskriterien und der Prozess der Förderentscheidung können in der Förderrichtlinie nachgelesen werden. 

Wer kann gefördert werden?

Zuwendungsrechtlicher Letztempfänger (ZLE) sind baden-württembergweite Leistungssportorganisationen (Landesfachverbände, ARGE, gGmbH, usw.), die die Kriterien zur Feststellung der Förderfähigkeit erfüllen. 

Die Kriterien sind: 

  • fristgerechte Einreichung Strukturplan, 
  • Erfüllung aller KO-Kriterien,
  • mind. 45 Punkte in der Auswertung der LAL-Rahmenkonzeption oder entsprechende Auswertung beim Folgeinstrument. Gilt für bisher nicht geförderte Sportarten. 

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?

Im Prozess zur Förderentscheidung müssen Zuwendungsempfänger eine Mindestanforderung (Anzahl an Punkten bei der Erfüllung der Kennzahlen) erreichen. 

Für die erstmalige Aufnahme von Sportarten / Disziplingruppen / Disziplinen in die Förderung gelten spezielle Kriterien. 

Wofür können Fördermittel beantragt werden?

  • Personalmittel (inkl. Landesanteil OSP-Trainer*innen, ggf. BSP-Leiter*innen, Lehrertrainer*innen)
  • Sachmittel (inkl. bisheriger optimierter Förderung und Folgekosten) aller bisher geförderten Sportarten, Disziplingruppen / Disziplinen eines Zuwendungsempfängers

Akteure

DOSB

DOSB 4 & 5

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSB hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athletinnen und Athleten sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 6 & 7

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 5

  • 66 Spitzenverbände
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nicht olympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss Regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Landessportverband Baden-Württemberg e.V.

Landessportverband Baden-Württemberg e.V. 9

  • 3,9 Mio. Mitgliedschaften
  • 11.230 Vereine
  • 3 Sportbünde
  • 84 Fachverbände
  • 12 Verbände mit besonderen Aufgaben

Der Landessportverband Baden-Württemberg vertritt die gemeinsamen Interessen des Sports gegenüber der Landespolitik und ist Taktgeber für die Entwicklung des Sportlandes Baden-Württemberg.

Das Referat Leistungssport im Landessportverband kümmert sich um die spezifischen strukturellen, organisatorischen, materiellen und personellen Bedingungen, um Trainer*innen und Athlet*innen dabei zu unterstützen, ihre hohen sportlichen Ziele zu erreichen. Außerdem ist das Referat für die Umsetzung des Strategiepapiers Leistungssport Baden-Württemberg gemäß den Beschlüssen des Präsidiums des Landessportverbandes zuständig. In diesem Gesamtkonzept sind die unterschiedlichen Systeme, Strukturen, Programme und Maßnahmen der leistungssportlichen Förderung im Land beschrieben. Das Förderkonzept ist sowohl ein sportfachliches als auch sportpolitisches Instrument, das eine effektive und transparente Förderung der Sportarten im Leistungssport zum Ziel hat.

Aufgabe des Präsidialausschusses Leistungssport (PAuLe) ist das Treffen von Förderentscheidungen für den Leistungssport in Baden-Württemberg und die Beratung des Präsidiums des Landessportverbandes Baden-Württemberg e. V. in allen sportpolitischen Fragen zum Leistungssport. Hierzu gehören zum Beispiel die Fortschreibung des Förderkonzepts “Leistungssport Baden-Württemberg” sowie die Bewirtschaftung der Mittel zur Förderung des Leistungssports.

 

Das macht der Landessportverband Baden-Württemberg für den Nachwuchsleistungssport:

  • Schaffung der strukturellen, organisatorischen, materiellen und personellen Bedingungen für den Leistungssport,
  • jährliche Bereitstellung von Mitteln zum Einsatz unter Berücksichtigung des Förderkonzeptes und des Berufsbildes für Leistungssportpersonal,
  • Umsetzung des Strategiepapiers Leistungssport Baden-Württemberg,
  • Auszeichnung von herausragenden Trainer*innen.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg 15

  • 11,1 Mio. Einwohner*innen
  • 308 Einwohner*innen pro km²
  • 3. größtes Bundesland mit einer Fläche von 35.748 km²

Der Sport bildet einen wichtigen Bestandteil in der Aufgabenliste des Kultusministeriums.

Förderschwerpunkte sind die Leistungen für die personellen und sächlichen Leistungssportstrukturen der Sportfachverbände. Hierzu zählt vor allem das hauptamtliche Leistungssportpersonal (Landes- und Honorartrainer*innen, Leistungssportkoordinatoren). Durch die Finanzierung des qualifizierten Leistungssportpersonals sowie der Kosten von Landeskadermaßnahmen wird das Training der Kaderathlet*innen abgesichert. Mit Folgekostenzuschüssen werden die Ausgaben von Verbänden, Vereinen und Kommunen zum Betrieb und zur Unterhaltung der Olympiastützpunkte Baden-Württembergs mit den Standorten Freiburg, Heidelberg und Stuttgart, Landesleistungszentren, ausgewählten Landesstützpunkten und Internaten bestritten. Daneben werden auch die sportmedizinischen und sozialen Belange der Athlet*innen berücksichtigt. Zudem werden Fördermittel für die Talentsuche, Talentförderung die Zusammenarbeit von Schulen mit leistungssportorientierten Vereinen (Projekt „Schau mal, was ich kann!“) sowie für die optimierte Leistungsförderung einzelner Sportarten in ausgewählten Stützpunkten bereitgestellt. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf Maßnahmen zur Integrität des Sports (Prävention sexualisierter Gewalt, Compliance, Dopingprävention, etc.) gelegt.

Das macht das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für den Nachwuchsleistungssport:

  • Förderung des Leistungs- und Breitensports in Zusammenarbeit mit den Sportverbänden und den Sportvereinen,
  • Kooperationen von Schulen und Sportvereinen,
  • Zusammenarbeit mit den Sporthochschulen,
  • finanzielle Unterstützung beim Bau von Sportstätten.
Landesfachverbände

Landesfachverbände 3 & 9

  • 84 Landesfachverbände

Die Landesfachverbände sind im Bereich Leistungssport für die Sichtung und Entwicklung von Talenten in ihrer Sportart verantwortlich. Für den langfristigen Leistungsaufbau ist das Zusammenwirken des Landes- und Spitzenverbandes zielführend.

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u.ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekte, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/ Materialien),
  • Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband.
Olympiastützpunkt Baden-Württemberg

Olympiastützpunkt Baden-Württemberg 5, 19 & 20

  • Betreuung von 742* Bundeskaderathlet*innen (DaLiD: OK/PAK 61, PK 250, EK 58, NK1 322, TK 21) und
  • 2056 Athlet*innen NK2- und Landeskader (1458 mit OSP-Zuordnung davon 321 am OSP Freiburg, 468 am OSP Metropolregion Rhein-Neckar und 669 am OSP Stuttgart) (Stand 2023)
  • 27 Bundesstützpunkte werden im aktuellen Olympiazyklus betreut

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Der Olympiastützpunkt in Baden-Württemberg (OSP) ist von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen. 

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) ist seit dem 1. Januar 2018 Träger des Olympiastützpunktes in Baden-Württemberg (OSP BW) an den Standorten Freiburg, Heidelberg (Metropolregion Rhein Neckar) und Stuttgart sowie den Außenstellen  Tauberbischofsheim (Fechten) und Friedrichshafen/Bodensee (Segeln). Durch die Trägerschaft übernimmt der LSVBW die Verantwortung für den Betrieb der drei Olympiastützpunkte und der Außenstellen. Zentrales Entscheidungsgremium ist der Leistungsstab, bestehend aus eine*r Vertreter*in des DOSB, dem*r Präsident*in des LSVBW, dem Präsidialausschuss Leistungssport (PAuLe)-Vorsitzenden und je eine*r Vertreter*in jedes Standortes. 

Zu den Aufgaben der Olympiastützpunkte gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen:

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin.

Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.

Der Olympiastützpunkt kann im Auftrag des Spitzenverbandes regionale Koordinierungsaufgaben übernehmen und wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.

ARGE Parasport Baden-Württemberg

ARGE Parasport Baden-Württemberg 23, 24, 25 & 26

  • ca. 450  Vereine im Württembergischen- und ca. 400 Vereine im Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband
  • ca. 24.000 Mitgliedschaften* im Württembergischen- und ca. 35.000 Mitgliedschaften* im Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband
  • 1 Hauptamtliche Stelle im Bereich Leistungssport im Württembergischen und 1 hauptamtliche Stelle im Bereich Leistungssport im Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband
  • 1 hauptamtliche Stelle (VBE) für Landestrainer*innen im Württembergischen und 1 hauptamtliche Stelle im Bereich Leistungssport im Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband
  • 2 Talentscouts

Die seit 2013 bestehende ARGE Parasport Baden-Württemberg ist eine vom Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (BBS) und vom Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) initiierte und gegründete Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Leistungssports für Menschen mit einer Behinderung in paralympischen Sportarten. Die ARGE ist unter anderem für die Erstellung und Umsetzung des Strukturplanes verantwortlich. Damit verbunden ist die Überprüfung und Festlegung der Schwerpunktsportarten. Die Schwerpunktsportarten werden baden-württembergweit betreut.

Die beiden Landesbehindertensportverbände in Baden-Württemberg BBS und WBRS haben sich zum Ziel gesetzt und verfolgen den Zweck, jedem Menschen mit Behinderung oder Menschen die von Behinderung bedroht sind, ein adäquates sportliches Angebot zu machen.
Der BBS und WBRS vertreten die Interessen von über 59.000 Mitgliedern in über 850 Vereinen. Diese bieten  die drei Säulen des Behindertensports: Leistungs-, Breiten- und Rehabilitationssport an.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

Das macht die Arge für den Nachwuchsleistungssport:

  • Förderung von Trainings-, Lehrgangs- und Klassifizierungsmaßnahmen,
  • Förderung von Teilnahmen an nationalen und internationalen Meisterschaften, von Landesstützpunkten sowie Jugendauswahlmannschaften,
  • Förderung der zertifizierten Stützpunkte,
  • Veranstaltung und Ausrichtung von Meisterschaften auf Landes- und Bundesebene,
  • Sichtungsmaßnahmen,
  • Kooperation zwischen Fachverbänden aus dem olympischen Sport, Schulen und Einrichtungen,
  • Organisation der sportartenspezifischen Landeskader.
Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg

Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg 21 & 22

  • 80 geförderte junge Athlet*innen in 2023
  • aus 23 Sportarten
  • 108 geförderte junge Athlet*innen in 2022
  • aus 28 Sportarten

Die Stiftung OlympiaNachwuchs ist ein Baustein im Gesamtkonzept Leistungssport in Baden-Württemberg. Ihre zentrale Aufgabe ist die gezielte Förderung von baden-württembergischen Spitzensportler*innen. Gegründet wurde die Stiftung im Jahr 2000, um junge Talente bei der Verwirklichung ihrer sportlichen und schulischen bzw. beruflichen Ziele zu unterstützen. Die Förderung wird durch die private Unterstützung der Firma OBI, Mittel des Landes Baden-Württemberg, dem Landessportverband Baden-Württemberg und durch Spenden treuer Unterstützer wie der Porsche AG gewährleistet. 

Eine Förderung erfolgt in Abstimmung mit den Olympiastützpunkten (Stuttgart, Freiburg und Metropolregion Rhein-Neckar) und den jeweiligen Verbänden. Anträge werden über die zuständigen Laufbahnberater*innen ganzjährig eingereicht.  

Athletenförderung:  

Kadersportler*innen (Schwerpunkt NK1, NK2) aus Baden-Württemberg, insbesondere aus dem Nachwuchsbereich bis maximal 23 Jahre, können von der Stiftung OlympiaNachwuchs gefördert werden. Im Einzelfall sind Förderungen von Landeskadern (LK) möglich. Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate (analog Wettkampfsaison, oder Internats- bzw. Schuljahr) und richtet sich nach dem Datum der Bewilligung. Ein Folgeantrag kann bei Einhaltung der Förderkriterien erneut eingereicht werden. 

Fördergelder an die Athlet*innen werden aufgrund des leistungssportbedingten Mehrbedarfs zweckgebunden bewilligt und monatlich ausgezahlt.  

  • Beispiele: Internats-, Material- und Fahrtkostenübernahme, Wettkampf- und Trainingslager, soziale Förderung, Duale Karriere

Die Förderhöhe liegt zwischen 100 und 200 EUR pro Monat und wird nach Prüfung der folgenden drei Komponenten in den Vorstandssitzungen festgelegt: 

  • Leistungsstand & Potenzial,
  • Soziale Gegebenheiten,
  • erfüllte Voraussetzungen.

Projektförderung: 

Die Stiftung kann im Rahmen des steuerlich Zulässigen auch Leistungssport fördernde Maßnahmen (z.B. Vorbereitungen auf internationale Großereignisse) projektartig fördern. Die Athletenförderung geht in der Regel vor Projektförderung. 

Weitere Informationen: Home - Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg (stiftung-olympianachwuchs.de)

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Vereine

Vereine 3 & 5

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen,
  • Durchführung von Wettkampfveranstaltungen.

Besonderheiten

Eliteschulen des Sports 4 & 5

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Eliteschulen des Sports in Baden-Württemberg 4

Heidelberg

Willy-Hellpach-Schule Heidelberg

Profilsportarten: Boxen, Gewichtheben, Rugby, Schwimmen

  • Schulform: Gymnasium, Internat
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Furtwangen

Skiinternat Furtwangen, Otto-Hahn Gymnasium Furtwangen & Robert-Gerwig Schule

Profilsportarten: Ski - Biathlon, Ski - Langlauf, Ski - Nordische Kombination , Ski - Skisprung

  • Schulform: Gymnasium, Internat
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Freiburg

Staudinger Gesamtschule, Max-Weber-Schule, Rotteck-Gymnasium

Profilsportarten: Fußball (w.), Para Ski - Nordische Kombination, Para Ski - Biathlon, Radsport, Ski - Alpin, Snowboard, Triathlon

  • Schulform: Gesamtschule, Gymnasium, kaufmännische Schule
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Mannheim

Ludwig-Frank-Gymnasium und Integrierte Gesamtschule Mannheim - Herzogenried

Profilsportarten: Eishockey, Eiskunstlauf, Hockey, Leichtathletik, Turnen

  • Schulform: Gesamtschule, Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Stuttgart

Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule, Wirtemberg-Gymnasium, Linden-Realschule, Schickhardt-Gymnasium, Merz-Schule

Profilsportarten:  Beachvolleyball, Fußball (weiblich), Handball, Judo, Leichtathletik, Radsport - Bahn / BMX / Straße, Rhytmische Sportgymnastik, Tennis, Trampolin, Turnen, Volleyball

  • Schulform: Wirtschaftsschule, Realschule, Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Mittlerer Bildungsabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Taubersbischofsheim

Kaufmännische Schule Tauberbischofsheim, Matthias-Gründewald-Gymnasium, Schulzentrum am Wört

Profilsportarten: Fechten

  • Schulform: Wirtschaftsschule, Realschule, Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Mittlerer Bildungsabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Solidarpakt Sport 29

Mit dem Solidarpakt Sport IV zwischen Land und dem Landessportverband erhält der organisierte Sport ab 2022 für weitere fünf Jahre eine verlässliche Förderung, die eine zukunftsfähige Gestaltung von Breiten-, Leistungs- und Schulsport ermöglicht. 

Projekt zur Sportförderung an Grundschulen "Schau mal, was ich kann!" 31

Hierbei kooperieren Grundschulen mit Sportvereinen beziehungsweise Sportfachverbänden, qualifizierte Trainer*innen begleiten die Sportlehrkräfte im regulären Sportunterricht und bringen „ihre“ Sportart altersgerecht und motivierend den Grundschüler*innen näher. Dies ist über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen (mit etwa drei Wochenstunden) in der betreffenden Sportart im Rahmen des Sportunterrichts vorgesehen. Die Kinder lernen auf diese Weise eine ihnen bislang möglicherweise unbekannte Sportart aus erster Hand kennen. Sportvereine und -verbände haben dabei gleichzeitig die Möglichkeit, junge Sport- und Bewegungstalente zu entdecken und sie eventuell für den Vereinssport zu begeistern, um sie dort weiter zu fördern. Darüber hinaus profitieren die Sportlehrkräfte von einer hochwertigen Fortbildung mit der eigenen Schulklasse von ausgewiesenen Sportfachleuten aus der Praxis. Außerdem werden von der Stiftung OlympiaNachwuchs geförderte Talente des Nachwuchsleistungssports in Baden-Württemberg einzelne Praxiseinheiten an Grundschulen besuchen. So erhalten die Grundschulkinder einen Eindruck, wohin sportliches Engagement in Verbindung mit entsprechendem Talent führen kann.

Das Projekt ist eine gemeinsame Initiative des Landessportverbands Baden-Württemberg und des baden-württembergischen Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Es richtet sich an leistungssporttreibende Vereine, die in der baden-württembergischen Leistungssportstruktur verankert sind.

Ziele sind:

  • das Kennenlernen einer Sportart für Schüler*innen im Rahmen des Sportunterrichts,
  • die Qualifizierung der Sportlehrkräfte in der betreffenden Sportart (Fortbildungsmaßnahme in der schuleigenen Sporthalle mit der eigenen Sportgruppe),
  • die Möglichkeit der Talentsichtung für den Verein. Talentierte Kinder sollen anschließend Zugang zu leistungssportlich ausgerichteten Trainingsgruppen erhalten.

FSJ Sport und Schule 30

  • 200 Einsatzstellen 
  • Ausbildung zum Übungsleiter C
  • Erste Hilfe Ausbildung
  • Fortbildungsmöglichkeiten: Übungsleiter-, Trainer- oder Jugendleiterlizenz, 

Das vom Kultusministerium und dem Landessportverband Baden-Württemberg gemeinsam mit Unterstützung der Stiftung Sport in der Schule entwickelte Format „FSJ Sport und Schule“ wird in Baden-Württemberg seit dem Schuljahr 2013/2014 angeboten. Einsatzstelle der Freiwilligen ist jeweils ein mit Grundschulen kooperierender Sportverein. Die Freiwilligen sind zu rund 70 Prozent ihrer Arbeitszeit im außerunterrichtlichen Schulsport an Grundschulen tätig, beispielsweise im Bereich der Arbeitsgemeinschaften, im Pausensport, bei Spiel- und Sportfesten, bei Schulsportwettbewerben oder bei den Bundesjugendspielen. Der reguläre Sportunterricht nach Kontingentstundentafel bleibt an den kooperierenden Grundschulen originäre Aufgabe von Lehrkräften. Die übrigen rund 30 Prozent ihrer Arbeitszeit leisten die Freiwilligen im Sportverein ab. Während des Freiwilligenjahres erlangen die Freiwilligen eine Übungsleiterlizenz im Kinder- und Jugendbereich. Das Kultusministerium fördert 200 solcher Stellen.


Weitere Besonderheiten

Initiative Partnerbetrieb des Spitzensport 10

Spitzenleistungen in Sport, Wirtschaft und Gesellschaft entstehen nicht von alleine. Sie setzen das Engagement vieler Akteure voraus, die alle dem Gedanken nach bestmöglicher individueller Leistung verpflichtet sind. Selbstdisziplin und Ausdauer, Engagement und Kreativität, Toleranz und Teamgeist: Diese Werte sind Grundlage für den Erfolg, sei es in den Betrieben oder im Leistungssport.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und der Landessportverband arbeiten bei der Initiative „Partnerbetrieb des Spitzensports“ vor allem deshalb zusammen, um diesen Werten Bedeutung zu geben. Unterstützt werden sie dabei von den baden-württembergischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Olympiastützpunkten. Die Initiative wäre ohne den Schulterschluss mit dem Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberso nicht zustande gekommen. Heute ist sie bundesweit beispielgebend.

Berufsbild für Leistungssportpersonal 12

Das „Berufsbild für Leistungssportpersonal“ umfasst die Zielsetzungen, Aufgaben, Bedingungen und Voraussetzungen, die der Landessportverband Baden-Württemberg e. V. (LSVBW) bei den auf Landesebene im Leistungssport tätigen haupt- und nebenberuflichen Personen zu Grunde legt und verfolgt. Es soll dazu beitragen, die heutigen Anforderungen an das Leistungssportpersonal in Baden-Württemberg zu verdeutlichen und festzuschreiben. 

Funktion Aufgabe, Kriterien
Talentstützpunkttrainer*in

Kaderbereich: Talentkader (unterhalb des Landeskaders) 

  • Trainingsetappe: Grundlagentraining, Heranführung an Aufbautraining,
  • Aufgaben: vereinsübergreifendes Training, Talentfindung und -förderung, Heranführung an Landesleistungsstützpunkt,
  • Zuständigkeit für Prozesse am Talentstützpunkt.
Landesstützpunkttrainer*in Kaderbereich: Landeskader 
  • Trainingsetappe: Grundlagentraining, Aufbautraining, Heranführung an Anschlusstraining,
  • Aufgaben: vereinsübergreifendes Training, Heranführung an Bundesstützpunkt,
  • Zuständigkeit für Infrastruktur, Organisationsstruktur und Prozesse am Landesstützpunkt.
Landestrainer*in Kaderbereich: hauptsächlich Landeskader, NK2 und NK1 
  • landesweite Verantwortung und übergeordnete Zuständigkeit für die jeweilige Sportart bzw. Disziplin, sportfachliche Steuerung und Verantwortung für Trainings- und Wettkampfprozesse,
  • sportfachliche und organisatorische Verantwortung für Landes- und Talentstützpunkte der jeweiligen Sportart bzw. Disziplin.
Leitende*r Landestrainer*in
  • Athlet*innenbetreuung,
  • Verantwortung für Koordination und Steuerung des Leistungssports und des entsprechenden Trainer*innenpersonals (Fachaufsicht).
Landesleistungssportdirektor*in  Mitarbeit im Bereich Management, Organisation und Verwaltung 
  • Verantwortung für Koordinierung und Steuerung des Leistungssports und des entsprechenden Trainer*innenpersonals,
  • Personal- und Budgetverantwortung (Verantwortung für LSVBW-Mittel),
  • ggf. fachliche (bei Sportarten ohne leitende Landestrainer*in), aber vor allem disziplinarische Direktion gegenüber leitenden Landestrainer*innen und weiteren Trainer*innen,
  • Ansprechpartner*in für den LSVBW,
  • ggf. in Personalunion mit Bundesstützpunktleiter*in.

 

Bei der Anstellung wird jede Mitarbeiter*in einer Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe nach der Vergütungstabelle zugeordnet. 
Als erstes Kriterium für die Eingruppierung wird dabei die Funktionsstelle herangezogen. Zum Schutz des Berufes wird zusätzlich die Qualifikation bei der Eingruppierung  berücksichtigt.

Weitere Informationen finden sich im Berufsbild Leistungssportpersonal.

Lesetipps
Quellen
  1. Statistisches Bundesamt. (2021). Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
  2. Deutscher Olympischer Sportbund. (2023). Bestandserhebung 2023.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2023). Homepage Leistungssport.
  5. DOSB. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  6. DBS. (2022). Homepage Leistungssport.
  7. DBS. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  8. ©DOSB/Sportdeutschland
  9. Landessportverband Baden-Württemberg. (2023). Homepage Sportwelten Leistungssport.
  10. Landessportverband Baden-Württemberg. (2023). Homepage Partnerbetrieb Spitzensport.
  11. Landessportverband Baden-Württemberg. (2020). Förderkonzept Leistungssport.
  12. Landessportverband Baden-Württemberg. (2018). Berufsbild für Leistungssportpersonal.
  13. Landessportverband Baden-Württemberg. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  14. Land Baden-Württemberg. (1953). Verfassung des Landes Baden-Württemberg.
  15. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg. (2023). Homepage Jugend & Sport. Leistungssport.
  16. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg. (2022). Landessportplan 2022.
  17. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg. (2017). Richtlinien des Kultusministeriums für die Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien).
  18. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  19. OSP Baden-Württemberg. (2023). Homepage.
  20. OSP Baden-Württemberg. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  21. Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg. (2023). Homepage.
  22. Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg. (2023). Förderkriterien.
  23. Badischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.. (2023). Homepage Leistungssport.
  24. Badischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  25. Württembergischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.. (2023). Homepage.
  26. Württembergischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  27. WBRS, BBS & LSVBW. (2020). Strukturplan Leistungssport für Menschen mit einer Behinderung in Baden-Württemberg.
  28. Bildquellen: Gemeinfrei
  29. Land Baden-Württemberg & Landessportverband Baden-Württemberg. (2021). Solidarpakt Sport IV.
  30. Landessportverband Baden-Württemberg. (2023). Homepage Sportwelten.
  31. Landessportverband Baden-Württemberg. (2022). Homepage.