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Technologie

Sachsen

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Sachsen

Erstellt von: Anna Crumbach (IAT) in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Stützpunkte 3, 4, 5 & 12

BSP

An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.

BSP Para

Bundesstützpunkte Para Sport sind gekennzeichnet durch bestmögliche Rahmenbedingungen (qualifiziertes Leistungssportpersonal, geeignete Trainingsstätten, Anbindung an einen Olympiastützpunkt, Eliteschulen des Sports und Häuser der Athleten mit den Elementen Sportinternate und Wohnheime) und eine hohe Konzentration von Bundeskaderathlet*innen am Standort. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt Para Sport erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. Die Förderentscheidung obliegt dem Ministerium des Innern und für Heimat. Die Anerkennung gilt für einen paralympischen Zyklus.

OSP

Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.

EdS

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

LStP

An den Landesstützpunkten (LStP) trainieren regelmäßig Landeskaderathlet*innen und NK2 Athlet*innen, sowie in Ausnahmefällen Bundesnachwuchskader (NK1) im Aufbau- und Anschlusstraining in vereinsübergreifenden Strukturen an kommunalen oder auch vereinseigenen Trainingsstätten. In der Regel ist der LStP Einsatzort für Landesfachverband-finanzierte Trainer*innen. Der LStP ist ein auf Antrag des Landesfachverbandes (LFV) vom Landesausschuss für Leistungssport (LA-L) vergebener Status für einen Ort (Kommune), der alle Voraussetzungen bietet, um das Aufbautraining auf möglichst hohem Niveau zu realisieren.

TSP Talentstützpunkte sind Einrichtungen der Landesfachverbände, die zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben und Anforderungen im täglichen Trainingsprozess etappenbezogene Ressourcen bieten. Talentstützpunkte werden von den Landesfachverbänden an die Vereine vergeben.

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Sachsen 25

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Sachsen.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Sachsen aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Sächsisches Staatsministeriums des Innern sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Sachsen werden dargestellt.

In diesen Boxen finden sich Kommentare und Hinweise, um die Informationen besser einordnen zu können.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Sachsen

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Sachsen organisiert? Wie viele Sächsinnen und Sachsen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Landesfläche und Einwohner*innen von Sachsen 2

Der organisierte Sport in Sachsen* 1

  • 671.281 Mitgliedschaften (+ 3,3% zu 2022)
  • 4.374 Vereine
  • 16,4% der Sachsen sind in einem Sportverein organisiert

Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Sachsen

  • Fußball 129.651 Mitgliedschaften
  • Behindertensport 33.946 Mitgliedschaften
  • Turnen 23.757 Mitgliedschaften
  • Handball 21.594 Mitgliedschaften
  • Alpenverein 17.559 Mitgliedschafte

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 21

Aktuell gibt es keine Sportstättenstatistik im Freistaat Sachsen.


Kategorisierung der Schwerpunktsportarten 11, 20 & 26

In Sachsen sind die Schwerpunktsportarten in drei Kategorien (A, B & C) untergliedert. Die jeweils geltenden Kriterien sind unterhalb der Kategorie angegeben.

Kategorie A

Skeleton
Biathlon
Bob
Kanurennsport
Kanuslalom
Kunstturnen
Leichtathletik
Radsport
Rennrodeln
Rudern
Ski Nordisch
Wasserspringen

Kategorie A: Olympische Programmsportart/-disziplin, deren Schwerpunktstandort in Sachsen für den neuen Förderzeitraum durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und/oder den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) offiziell mit einer Bundesschwerpunktsetzung (BSP oder entsprechender Status) versehen ist und deren für Sachsen startberechtigte Sportler*innen bei den letzten Olympischen Spielen (OS) Platzierungen von 1 bis 10 erreichten.

Kategorie B

Basketball
Eiskunstlauf
Eisschnelllauf
Fechten
Gewichtheben
Handball
Judo
Motorsport
Ringen
Schwimmen
Shorttrack
Sportschießen
Volleyball

Kategorie B: Olympische Programmsportart/-disziplin, deren Schwerpunktstandort in Sachsen für den neuen Förderzeitraum durch das BMI und/oder den DOSB offiziell mit einer Bundesschwerpunktsetzung (BSP oder entsprechender Status) versehen ist oder deren für Sachsen startberechtigte Sportler*innen bei den letzten OS oder Weltmeisterschaften (WM) Platzierungen von 1 bis 10 erreichten.
Des Weiteren Sportarten, die im Zuge der deutschen Leistungssportreform 2019 ihren Bundesschwerpunkt verloren haben, aber über eine LSB-bestätigte „Sachsen-Schwerpunktsetzung“  verfügen, welche auf entsprechenden Antrag bis maximal 2024 ausgesprochen werden kann.

Kategorie C

Aerobic
Billard
Boxen
Cheerleading
Curling
Eishockey
Fallschirmspringen
Faustball
Floorball
Fussball (wbl.)
Kegeln-Classic
Lebensrettung
Motorradsport
Orientierungslauf
Rollhockey
Schach
Speedskating
Sportakrobatik
Sportklettern
Sportschießen
Tanzsport
Tauchsport
Triathlon
Wasserball
Behindertensport

Kategorie C: Sportart/Disziplin, welche die Kriterien der Kategorien A und B nicht erfüllt, jedoch über eine gültige, vom DOSB schriftlich bescheinigte Förderwürdigkeit verfügt und in Sachsen offiziell dem Förderprojekt „Talententwicklung“ angehört.

Paralympische Kernsportarten im Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband (SBV) 10

Der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband (SBV) hat momentan keine Schwerpunktsportarten.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 5

Momentan gibt es in Sachsen keine durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsetzung.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 13, 14, 16 & 23

  • 76.700 Ehrenamtliche im LSB Sachsen (Sportentwicklungsbericht 2017/2018)
  • 240€ jährlicher Zuschuss pro Übungsleiter*in mit einer Trainingseinheit pro Woche vom LSB Sachsen (Stand 2022)
  • 480€ jährlicher Zuschuss pro Übungsleiter*in für mind. zwei Trainingseinheiten pro Woche vom LSB Sachsen (Stand 2022)
  • 26.600 Übungsleiter*innen und Trainer*innen mit gültiger Lizenz (Stand 2020)

Hauptamtliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport 13, 14, 16

  • 3 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Fachbereich Leistungssport des LSB Sachsen
  • 23 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Sachsen (ohne Trainer)
  • 1 Hauptamtlicher Mitarbeiter (0,75 Stelle) im SBV im Bereich Leistungssport
  • 5 Hauptamtliche BSP Leiter*innen
  • 237 Hauptamtliche, teilberufliche und geringfügig Beschäftigte, landesgeförderte Trainer*innen (2021) davon 54 Stellen für Regionaltrainer*innen
  • 529 Aufwandsentschädigte Trainer*innen & Übungsleiter*innen

Stand 06/2022

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.

Sportförderung

Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es in Sachsen?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Besonders wichtig ist dafür die Sportförderrichtlinie, die auf dieser Seite zusammengefasst ist. Sie gibt einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten im nichtinvestiven Bereich. In Sachsen ist sie am 13. Februar 2019 in Kraft getreten.
Ebenfalls dargestellt ist die Förderung der Landesfachverbände.

Artikel 11 Verfassung des Freistaates Sachsen 6

(1) Das Land fördert das kulturelle, das künstlerische und wissenschaftliche Schaffen, die sportliche Betätigung sowie den Austausch auf diesen Gebieten.

(2) Die Teilnahme an der Kultur in ihrer Vielfalt und am Sport ist dem gesamten Volk zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten, Theater, Sportstätten, musikalische und weitere kulturelle Einrichtungen sowie allgemein zugängliche Universitäten, Hochschulen, Schulen und andere Bildungseinrichtungen unterhalten.

(3) Denkmale und andere Kulturgüter stehen unter dem Schutz und der Pflege des Landes. Für ihr Verbleiben in Sachsen setzt sich das Land ein.

Artikel 11 (Verfassung des Freistaates Sachsen, 1992, zuletzt geändert 2013)

Struktur Sportförderung im Freistaat Sachsen 13

Struktur Sportförderung im Freistaat Sachsen

Der Sport hat eine umfassende Funktion für das Gemeinwohl. Deswegen wurde er als Staatsziel in die Verfassung des Freistaates Sachsen aufgenommen. Die Sportförderung wird damit zu einer zentralen gesellschaftspolitischen Aufgabe im Freistaat Sachsen.

Es ist freiwillige Aufgabe von Bund, Freistaat Sachsen und Kommunalen Körperschaften, die unterschiedlichen Bereiche des Sports zu fördern. Die Zusammenarbeit unter ihnen und dem »Freien Sport« basiert auf den Prinzipien der Subsidiarität und der Partnerschaft. Dabei gilt der Grundsatz der Autonomie des Sports.

Der Bund vertritt insbesondere die Belange des Spitzensports. Der Freistaat Sachsen und die Kommunale Gebietskörperschaften fördern überwiegend den Breitensport, den Behindertensport und den Nachwuchsleistungssport.

Die Landessportförderung richtet sich nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, der Sportförderrichtlinie, im Zusammenhang mit der Sportförderkonzeption des Freistaates Sachsen und dem Zuwendungsvertrag mit dem Landessportbund Sachsen e. V. Darin werden die Grundlagen der Sportförderung für Vereine, Verbände, Landessportbund und Kommunen geregelt.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern partizipiert der Sport im Freistaat Sachsen nicht direkt an den Landeseinnahmen aus Lotto- und Totomitteln. Diese werden im Landeshaushalt als Einnahme verbucht.

Text: Homepage Sächisches Minsiterium des Inneren 

Im konsumtiven Bereich gibt es Förderungen für den Breiten- und Nachwuchsleistungssport sowie die institutionelle Förderung des Landessportbundes. Details hierzu werden im Zuwendungsvertrag zwischen Sächsischem Staatsministerium des Innern (SMI) und Landessportbund geregelt. Weiterhin reicht das SMI konsumtive Förderungen für Großsportveranstaltungen und für den Olympiastützpunkt aus.

Im Rahmen der investiven Sportförderungen werden durch die Sächsische Aufbaubank Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Zuschüsse für große Vereinsmaßnahmen (mehr als 200.000 Euro) und kleine Vereinsmaßnahmen (weniger als 200.000 Euro) gewährt. Für Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportstätten des Hochleistungssports gewährt das SMI ebenfalls Zuschüsse für Investitionen.


Sportförderrichtlinie 7 & 21

In diesem Abschnitt sind Ausschnitte aus der Sportförderrichtlinie vom 13. Februar 2019 aufgeführt. Nicht an allen Stellen wird nach investiver und konsumtiver Förderung unterschieden. Die Textausschnitte sind gekürzt und vereinfacht. Ausführliche Informationen können in der Sportförderrichtlinie nachgelesen werden.

Zusammenfassung

Ziel der Sportförderrichtlinie ist es, allen die Teilhabe am Sport zu ermöglichen. Dafür sollen flächendeckende, breitensportliche Maßnahmen und Beratungs- und Betreuungsangebote mit einer großen Sportartenvielfalt für breite Schichten der Bevölkerung, insbesondere für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden. Außerdem soll die systematische und stützpunktorientierte Entwicklung und Betreuung von leistungssportlichen Talenten gesichert werden.

Gegenstand der Konsumtiven Sportförderung

  1. Betriebs- und Unterhaltungskosten der sächsischen Olympiastützpunkte (Kosten der Betreuung der Sportler*innen einschließlich Trainer*innen- und Verwaltungspersonal, Betrieb und Unterhaltung der sportartspezifischen Trainingsstätten, trainingswissenschaftliche Maßnahmen und Gerätebeschaffung),
  2. Betriebs- und Unterhaltungskosten der Sport- und Sportleiterschulen,
  3. Ausgaben für die Vorbereitung und Durchführung im Freistaat Sachsen stattfindender Großsportveranstaltungen, insbesondere in den olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten oder Disziplingruppen,
  4. Hauptamtliche Bundesstützpunktleiter*innen im Freistaat Sachsen,
  5. Maßnahmen des Breitensports sowie der Nachwuchsleistungssportförderung und Leistungssportförderung einschließlich Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
  6. Geschäftsstelle des Landessportbundes Sachsen e. V. (LSB).

Gegenstand der Investiven Sportförderung

  1. Sportstättenbau zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung, Neu-, Aus- und Umbau von
    • Sportstätten (auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Sportstätten),
    • Einrichtungen der Sport- und Sportleiterschulen,
    • Einrichtungen an den Olympiastützpunkten mit den zugehörigen Standorten.
      Vorrangig gefördert werden Sportanlagen der Grundversorgung, wie Sporthallen, Sportplätze einschließlich zugehöriger Funktionsgebäude sowie zur Ausübung des Schwimmsports bestimmte Hallenbäder.
      • Die Förderung des Neubaus von Hallenbädern ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
      • Die Sanierung von Hallenbädern wird nur bei Ganzjahresbädern und bei langfristig genutzten Schulschwimmhallen gefördert. Die Förderung ist auf die Modernisierung veralteter Schwimmbadtechnik und auf die Beseitigung baulicher Mängel beschränkt.
      • die Beschaffung von Sportgeräten im Rahmen der Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung.
  2. Mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene oder in erheblichem Umfang durch professionelle Sportler*innen genutzte Sportstätten werden nicht gefördert.

Zuwendungszweck

"Die Zuwendungen werden bei Vorliegen eines erheblichen Staatsinteresses bewilligt mit dem Ziel, flächendeckend breitensportliche Maßnahmen sowie Beratungs- und Betreuungsangebote mit einer großen Sportartenvielfalt für breite Schichten der Bevölkerung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sowie einer systematischen und stützpunktorientierten Entwicklung und Betreuung von leistungssportlichen Talenten zu sichern. Die Förderung investiver Maßnahmen dient ebenso der Schaffung und Sicherung angemessener materieller Voraussetzungen für die breitensportliche Betätigung der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, sowie für das Training und die Betreuung von leistungssportlichen Talenten und Kadersportlern. Darüber hinaus beteiligt sich der Freistaat Sachsen bei  erheblichem Staatsinteresse an der öffentlichkeitswirksamen Durchführung von nationalen und internationalen Meisterschaften und Großsportveranstaltungen im Freistaat Sachsen."

Die Textausschnitte sind gekürzt, nicht an allen Stellen wird in konsumtive und investive Förderung unterschieden.

Zuwendungsempfänger

  • Olympiastützpunkte,
  • Sport- und Sportleiterschulen,
  • der LSB,
  • Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB),
  • nationale Spitzenfachverbände und Landesfachverbände (LFV),
  • Sportvereine,
  • kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie deren Unternehmen in Privatrechtsform mit Sitz im Freistaat Sachsen,
  • juristische Personen des Privatrechts, sofern die Zuwendung gemeinnützigen Interessen, insbesondere dem Amateursport, dient,
  • Stiftung Sächsische Sporthilfe e. V.

Die Textausschnitte sind gekürzt , nicht an allen Stellen wird in konsumtive und investive Förderung unterschieden. 

Zuwendungsvoraussetzungen

1. Tätigkeitsbereich und Sitz des Zuwendungsempfängers sollen sich, soweit diese Förderrichtlinie nichts anderes bestimmt, im Freistaat Sachsen befinden.

2. Voraussetzung für die Förderung von Vereinen ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch den Zuwendungsempfänger. Ausnahmen sind bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses möglich.

3. Gewinnorientiert betriebener, professioneller Sport wird nicht gefördert.

4. Bei mit Hilfe von Zuwendungsmitteln angeschafften Gegenständen, die der Inventarisierungspflicht unterliegen, ist eine Zweckbindungsfrist entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festzulegen. 

Die Textausschnitte sind gekürzt, nicht an allen Stellen wird in konsumtive und investive Förderung unterschieden. 

Zuwendungs- & Finanzierungsarten

Zuwendungsarten:

Projektförderung: Einmalige Förderung eines speziellen Projektes

Institutionelle Förderung: dauerhafte Förderung

 

Finanzierungsarten:

Fehlbedarfsfinanzierung: nur Kosten, die von Antragsteller*innen nicht erwirtschaftet oder in Form anderer Zuschüsse erzielt werden können.

Festbetragsfinanzierung: Zuschüsse zu bestimmten Kostenarten (z.B. Personal- oder Sach- oder Betriebskosten) oder den Gesamtkosten (Haushaltstitel).

Anteilsfinanzierung: festgelegter prozentualer Anteil an den als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtkosten.

 

Zuwendungsfähig sind die Personalkosten nach Maßgabe der Nummer 2 und Sachkosten, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind.

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Mitgliederversammlungen, Verbandstagungen, Vorstandssitzungen, Feierlichkeiten, Jubiläumszuwendungen an Mitglieder und Mitarbeiter*innen, Verbrauchsmaterial, Preis- und Antrittsgelder bei Sportveranstaltungen.

 

Die Textausschnitte sind gekürzt und vereinfacht, nicht an allen Stellen wird in konsumtive und investive Förderung unterschieden. 


Förderung für Landesfachverbände 8 & 20

Der Freistaat Sachsen fördert den Leistungssport im Rahmen eines Zuwendungsvertrages zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Landessportbund Sachsen. Die Förderung des Leistungssports aus Landesmitteln wird durch das Projekt „Talententwicklung“ realisiert und wird ausschließlich über die Landesfachverbände vorgenommen, die wiederum Mitglied im Landessportbund Sachsen sein müssen.

Die Förderung erfolgt über jährliche Zielvereinbarungen und basiert auf den von der Sportart bzw. dem Verband erbrachten Leistungen. Die Leistungsbewertung wird auf der Grundlage bundeseinheitlicher Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) vorgenommen.

Zielgrößen sind die Anteile Sachsens an den Bundeskadern und an den Ergebnissen deutscher und internationaler Nachwuchs-Kriteriumswettkämpfe. Einfluss haben auch die Struktur- und leistungsfördernden Rahmenbedingungen, die von den Landesfachverbänden gesichert werden können.

Wer kann gefördert werden?

Förderfähig im Projekt Talententwicklung sind die Sportarten, welche die gültigen Zugangsbedingungen gemäß Gesamtentwicklungskonzeption des Landessportbundes „Leistungssport in Sachsen“ erfüllen. Der Zugang wird vom Landesausschuss Leistungssport beurteilt und vom Präsidium des Landessportbundes entschieden.

Zur Umsetzung der Förderung wird zwischen Landessportbund und Landesfachverband ein Zuwendungsvertrag geschlossen.

Grundvoraussetzungen für eine Förderung

  • Organisierung in einem eigenständigen Bundesverband des DOSB sowie in einer internationalen Föderation (Weltverband)
  • praktiziertes internationales Wettkampfsystem (Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, World Games, Europameisterschaften)
  • Sportler*innenberufung in Bundeskader durch die Spitzenfachverbände
  • Förderfähigkeit durch Berücksichtigung bei der DOSB-Leistungsbewertung (Rahmenrichtlinien zur Nachwuchsförderung)
  • gültiges Leistungssportentwicklungskonzept des Landesfachverbandes (im Olympische Spiele- oder World Games-Zyklus)
  • Kader- und Stützpunktsystem des Landesfachverbandes

Wofür können Fördermittel beantragt werden?

  • alle Personal- und Sachkostenmaßnahmen der Landesfachverbände, die entsprechend des Projektes Talententwicklung zuwendungsfähig sind
  • Kostenzuschuss für außerhäusliche Unterbringung in den Internaten der Sportbetonten Schulen
  • Sportmedizinische Kadergrunduntersuchung

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten

Akteure

DOSB

DOSB 4, 17

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSBs hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athlet*innen sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 4

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Landessportbund Sachsen

Landessportbund Sachsen 8, 10 & 13

  • 649.846 Mitglieder
  • 4.402 Vereine
  • 10 Kreissportbünde
  • 3 Stadtsportbünde
  • 56 Sportverbände

Der Landessportbund Sachsen (LSB) ist der Interessenvertreter des organisierten Sports im Freistaat. Unter seinem Dach sind Sportvereine, Landesfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde sowie weitere Sportinstitutionen beheimatet. Der Claim „Hier ist Sport zu Hause.“ ist gleichermaßen Ausdruck der Interessenvertretung für den organisierten Sport wie Bekenntnis zur sächsischen Sporttradition.

Das macht der Landessportbund Sachsen für den Nachwuchsleistungssport:

  • Dienstleister für seine Mitglieder (Interessenvertreter für den Sport gegenüber Staat und Kommunen),
  • Information und Beratung,
  • Aus- und Fortbildung,
  • Förderung von Sportstättenbau und -sanierung über die Sächsische Aufbaubank,
  • Fördermittelvergabe an die Mitgliedsorganisationen,
  • Kadererfassung und Sportler*innenehrung.

 

Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 17

  • 66 Spitzenverbände
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nichtolympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss Regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Sächsisches Staatsministerium des Innern

Sächsisches Staatsministerium des Innern 13 & 21

  • 4,07 Mio. Einwohner*innen
  • 221 Einwohner*innen pro km²
  • 10. größtes Bundesland mit einer Fläche von 18.450 km²

 

Als zuständiges Ministerium unterstützt das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) den Sport mit dem Ziel, der sächsischen Bevölkerung ein flächendeckendes, vielfältiges und zeitgemäßes sportliches Angebot zu unterbreiten, Sportler*innen auf ihrem Weg zu internationalen sportlichen Erfolgen für den Freistaat Sachsen zu unterstützen und die dafür notwendigen ehren- und hauptamtlichen Strukturen zu sichern.

Im Nachwuchsleistungssport wachsen die Olympiasieger, Welt- und Europameister von morgen heran – diejenigen Sportler, die den sächsischen Spitzensport in den deutschen Auswahlmannschaften repräsentieren. Sie vertreten den Freistaat Sachsen und sind Vorbilder für die Jugend.

Wichtig dabei ist wiederum der Breitensport: Nachwuchsfördernde Vereine entdecken talentierte Mädchen und Jungen und führen sie an leistungssportliches Training heran.

Zudem setzt sich Sachsen auch für einen humanen, dopingfreien Leistungssport ein.

Das macht das SMI für den Nachwuchsleistungssport:

  • Zuwendungsvertrag Landessportbund Sachsen
    • Breiten- und Nachwuchsleistungssport
      • Breitensportentwicklung (Vereine),
      • Sportgroßgeräte (Vereine, Verbände),
      • Vereinsentwicklung (Kreissportbünde/Stadtsportbünde),
      • Verbandsentwicklung (Landesfachverband),
      • Talententwicklung (Landesfachverband).
    • Institutionelle Förderung Landessportbund Sachsen
      • Geschäftsstelle des LSB
  • Förderung des Olympiastützpunktes (OSP Sachsen)
  • Großsportveranstaltungen,
  • Sportbetonte Schulen,
  • Sportstättenförderung,
    • Sportstätten Hochleistungssport
  • Bundesstützpunktleiter*innen,
  • Förderung über die Sächsische Aufbaubank (Förderbank),
    • Zuweisung für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbänden (kommunale Maßnahmen),
    • Zuschüsse für Investitionen (kleine und große Vereinsmaßnahmen bis zu/ab 200T€).
  • Dopingprävention,
  • Sportfördergruppe der Sächsischen Polizei
  • Nachwuchsleistungssportprojekte am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT)
​​​​​​​Sächsisches Staatsministerium für Kultus

​​​​​​​Sächsisches Staatsministerium für Kultus 22

  • 4697 Lehrkräfte mit Lehrbefähigung im Fach Sport
  • weitere 607 Lehrkräfte mit Unterrichtserlaubnis im Fach Sport (nach erfolgreicher Teilnahme am Zertifikatskurs)
  • 3 Wochenstunden Sport in Klassenstufe 1 bis 3 und 5 und 6
  • 2 Wochenstunden in Klassenstufe 4 und ab Klassenstufe 7

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) ist als oberste Schulaufsichtsbehörde u.a. für den Schulsport und die vertiefte sportliche Ausbildung zuständig.

Zum Schulsport zählen der Sportunterricht auf der Grundlage der Lehrpläne und Stundentafeln sowie der außerunterrichtliche Schulsport, darunter schulsportliche Wettbewerbe und Sportarbeitsgemeinschaften, z. B. im Rahmen der schulischen Ganztagsangebote.

Das macht das SMK für den Nachwuchsleistungssport:

Im Freistaat existiert ein flächendeckendes Netz Sportbetonter Schulen, sowohl in den Winter- als auch in den Sommersportarten. Dabei handelt es sich um zwölf Sportbetonte Schulen: sechs Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung, die mit je einer Oberschule mit vertiefter sportlicher Ausbildung kooperieren. Der Anspruch der Schulen besteht darin, die Inhalte der leistungssportlichen Ausbildung und die Organisation der schulischen Abläufe konsequent auf eine systematische Talentförderung abzustimmen. Die Schulen sind für diese Aufgaben gut gerüstet. Sie nutzen vielfältige Möglichkeiten, um die strukturell-organisatorischen Rahmenbedingungen der schulischen Anforderungen mit der Trainings- und Wettkampfbelastung der Schüler*innen in Einklang zu bringen. Gute Nachwuchsleistungssportler*innen haben auf der Grundlage der Schulordnungen die Möglichkeit der Schulzeitdehnung und werden damit entlastet.

Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird in Dresden der bundesweit einmalige Schulversuch „Gestreckte Fachoberschule für Leistungssportler“ am Beruflichen Schulzentrum für Technik „Gustav Anton Zeuner“ durchgeführt. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Seite Besonderheiten.

Der Grundstein für sportliche Erfolge wird nicht erst in der Oberschule oder im Gymnasium gelegt. Gerade in technisch-akrobatischen Sportarten und Sportarten mit frühem Hochleistungsalter trainieren junge Talente bereits im Kindergarten und Grundschulalter. An den Standorten der Oberschulen und Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung können daher im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde Sportklassen an ausgewählten Grundschulen eingerichtet werden.

Weitere Informationen können unter https://www.schulsport.sachsen.de/ abgerufen werden.

Landesfachverbände

Landesfachverbände 3 & 19

  • 56 Landesfachverbände

Die sächsischen Landesfachverbände stehen für die Vielfalt  des Sports im Freistaat. Die Landesfachverbände (LFV) nehmen die sportfachlichen Aufgaben der jeweiligen Spitzenfachverbände in Sachsen wahr.
Die Landesfachverbände sichern eine flächendeckende Unterstützung der ehrenamtlichen Vereins- und Verbandsfunktionäre durch Anleitung und Beratung. Sie realisieren die sportartspezifische Aus-  
und Fortbildung von Übungsleiter*innen sowie von Kampf- und Schiedsrichter*innen und organisieren flächendeckende Wettkampfangebote zur Entwicklung des Kinder- und Jugendsports sowie des Breitensports.

 

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u. ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekt, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/Materialien),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband,
  • Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband.
Olympiastützpunkt Sachsen

Olympiastützpunkt Sachsen 3 & 18

  • Betreuung von 311* Bundeskaderathlet*innen (28 OK/PAK, 98 PK, 168 NK1, 17 EK) und
  • 194 Athlet*innen NK2- und Landeskader aus 28 Spitzenverbänden im regionalen Einzugsbereich (Stand 2022)
  • 15 olympische Sportverbände in Schwerpunktbetreuung (Stand 2022)

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Der Olympiastützpunkt Sachsen (OSP)  ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen.

2019 sind im Zuge der Leistungssportstrukturreform der OSP Leipzig und der OSP Chemnitz/Dresden zum OSP Sachsen fusioniert.

Zu den Aufgaben des Olympiastützpunktes gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen:

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin.

Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.

Der Olympiastützpunkt kann im Auftrag des Spitzenverbandes regionale Koordinierungsaufgaben übernehmen und wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.

Stiftung Sporthilfe Sachsen

Stiftung Sporthilfe Sachsen 11 & 13

  • mehr als 500 geförderte junge Athlet*innen

Die Stiftung Sporthilfe Sachsen ist die Stiftung des Landessportbundes Sachsen und verfolgt das Ziel, den Spitzensport und Nachwuchsleistungssport durch eine gezielte Unterstützung von Sportler*innen zu fördern. Sie erstattet Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Trainingslagern, Wettkampfeinsätzen, Materialbeschaffung oder der Stützpunktunterbringung entstehen. Gerade auf dem schwierigen Sprung in den Erwachsenenbereich, den viele Nachwuchsathleten aus beruflichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht wagen, konnte bislang wirksam geholfen werden.

Die Förderung teilt sich in folgende Bausteine auf:

In den jeweiligen Olympiazyklen werden Olympiakader unterstützt.

Talente für Olympia fördert Nachwuchssportler*innen für die Dauer eines Jahres.

 

Die Stiftung besteht aus zwei ehrenamtlichen Arbeitsgremien. Momentan befindet sich die Sportstiftung Sachsen in einer Umstrukturierung.

Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.

Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. 11 & 16

  • 357  Vereine
  • 32.000 Mitgliedschaften
  • 9 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen

Der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband (SBV) ist der Dachverband aller Behinderten- und Rehabilitationssportvereine und –abteilungen in Sachsen. Der SBV unterstützt den Leistungssport für Menschen mit Behinderung durch die Bildung von Kadern und der Förderung des Nachwuchses. Dabei setzt sich der SBV dafür ein, dass alle Menschen mit Behinderung nach ihren Möglichkeiten Sport treiben können und unterstützen das Bestreben nach sportlichen Höchstleistungen durch Nachwuchsarbeit und unterschiedliche Projekte.

Das macht der SBV für den Nachwuchsleistungssport:

  • Trainings-, Lehrgangs- und Klassifizierungsmaßnahmen,
  • Veranstaltung und Ausrichtung von Meisterschaften auf Landes- und Bundesebene,
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der im Leistungssport tätigen Trainer*innen,
  • Bezuschussung von Teilnahmen an nationalen und internationalen Meisterschaften, von Talent- und Landesstützpunkten sowie Jugendauswahlmannschaften in paralympischen Sportarten,
  • Sportmedizinische Unterstützung,
  • Sichtungsmaßnahmen,
  • Kooperation zwischen Fachverbänden aus dem Regelsport, Schulen und Einrichtungen.
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Verein

Verein 3 & 17

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • Sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.
Kommunale Sportförderung

Kommunale Sportförderung

Ein Großteil der Sportförderung kommt aus kommunalen Haushalten. Ohne die Unterstützung der Kommunen könnte der Sport in Deutschland in seiner Breite nicht existieren. Dabei ist für Kommunen nur die Sicherstellung des Schulsports verpflichtend. Alle anderen Maßnahmen der Sportförderung sind für die Kommunen freiwillig, sodass bei Sparmaßnahmen oft zuerst beim Sport eingespart wird. 

In Sachsen ist der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) der kommunale Dachverband der Städte und Gemeinden im Freistaat. Die Themen, die den Nachwuchsleistungssport betreffen, werden im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport besprochen. 

Das machen die Kommunen für den Nachwuchsleistungssport:

  • Sicherstellung des Schulsports (verpflichtend) 
  • Vereine profitieren vielerorts am Nachmittag und Abend von den Sportanlagen und Turnhallen der öffentlichen Schulen
  • viele Kommunen unterstützen vereinseigene Sportanlagen finanziell 
  • viele Kommunen unterstützen weitere Maßnahmen wie z.B.:
    • die Anschaffung neuer Sportgeräte,
    • die Einstellung von Übungsleiter*innen,
    • die Durchführung von inklusiven und integrativen Sportmaßnahmen,
    • die Ermöglichung der Teilnahme an Meisterschaften,
    • Leistungssportförderung,
    • Aufstiegs- und Erfolgsprämien, 
    • Unterstützungen von Vereinsveranstaltungen, wie beispielsweise Ehrungen etc. 

Weitere Informationen zum Sächsischen Städte- und Gemeindetag und der Rolle der Kommunalen Sportförderung

Besonderheiten

Regionaltrainer 11, 20 & 21

  • 55 Stellen für Regionaltrainer*innen
  • in 31 verschiedenen Sportarten

Die Besonderheit des Programms, das in dieser Form einmalig in Deutschland ist, erschließt sich schon aus dem Begriff „Regional“-Trainer. Die Trainer*innen sind in den Regionen von den Großstädten bis zu den sportorganisatorisch weißen Flecken von Sachsen unterwegs. Regionaltrainer sichten sportlichen Talente in den Sportarten und lenken sie gezielt an die Leistungszentren und sportbetonten Schulen indem sie vielfältige Kooperationen mit kleineren regionalen Vereinen initiieren, in Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Fläche sportartspezifische Angebote unterbreiten, Kinder für den Sport im Allgemeinen begeistern und Vereine durch neue Mitglieder und die Gewinnung und Ausbildung von Helfer*innen, Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Kampf- und Schiedsrichter*innen stärken.

Aus der gedrittelten Finanzierung ergibt sich eine gedrittelte Aufgabenverteilung für das Land, die Region und ggf. den lokalen Verein.

Regionaltrainer sind vom Landesfachverband geführte hauptamtliche Trainer*innen (möglichst akademische Trainerausbildung und mind. B-Lizenz Leistungssport), die auf Basis einer Mischfinanzierung, i.d.R. Drittelfinanzierung durch Land-Kommune-Verein. Sie haben die sportfachliche und trainingsmethodische Verantwortung in einer Region im Sinn der Sicherung und des Ausbaus des vereinsübergreifenden Nachwuchsleistungssports. Schwerpunkt ist die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung, Talentsichtung und Qualifizierung des Nachwuchstrainings in möglichst vielen Vereinen. In enger Zusammenarbeit mit den Landesstützpunkten des Landesfachverbandes sind die Regionaltrainer*innen leistungssportliche Multiplikator*innen in der Region, was aber auch ein unmittelbares Training mit Kadersportler*innen im Talentstützpunkt/Verein einschließt.

Kaderstruktur in Sachsen 12

In Sachsen gibt es zusätzlich zu den Kaderstufen des DOSB einen Landeskader 2 (LK2) und einen Grundlagenkader (GK).

Ziel des LK2 ist die Förderung von retardierten (spätentwickelten) Sportler*innen sowie Quereinsteiger*innen. Im GK werden Talente in der Trainingsetappe des Grundlagentrainings gefördert.

Nachwuchskader 2 (NK2)

  • Übergangskader Landes- zur Bundesförderung, zählt zum Landeskader, vom Spitzenfachverband berufen
  • leistungsmäßig über dem LK1, altersmäßig unterm bzw. im NK1-Bereich
  • Zugehörigkeit in der Regel auf ein bis zwei Jahre begrenzt
  • Förderverantwortung tragen Land und Bund

Landeskader (LK)

  • Schwerpunktkader der Landesförderung
  • Förderung der talentiertesten Sportler*innen im Aufbautraining
  • Berufung durch den Landesfachverband 
  • Berufungskriterien legt bundeseinheitlich der Spitzenfachverband fest
  • Zugehörigkeit in der Regel auf vier Jahre begrenzt

Landeskader 2 (LK2)

  • landesgeförderter Ergänzungs-bzw. Übergangskader
  • im Aufbautraining umfasst er Sportler*innen, die die Bundeskriterien für den LK1 noch nicht erreicht haben
  • im Anschlusstraining bzw. Hochleistungstraining umfasst er ehemalige Kadersportler*innen
  • Verweildauer auf vier Jahre begrenzt

Grundlagenkader (GK)

  • talentierteste Sportler*innen im Grundlagentraining
  • Kriterien und Berufung durch Landesfachverband, keine Berufungspflicht
  • Spitzenfachverband entscheidet über Sinnhaftigkeit von Kaderkreis in der betreffenden Sportart
  • Zugehörigkeit ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt

Eliteschulen des Sports 4

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Eliteschulen des Sports in Sachsen 4 & 23

Schulverbund Altenberg/ Geising

Profilsportarten: Biathlon, Bob/ Skeleton, Radsport - MTB, Rennrodeln

„Glückauf“-Gymnasium Dippoldiswalde/Altenberg

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Oberschule Geising

  • Schulform: Mittelschule
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss

 

Schulverbund Chemnitz

Profilsportarten: Eiskunstlauf, Bahnrad- Bahn/ Straße, Basketball, Boxen, Eishockey, Eisschnelllauf, Fußball, Gewichtheben, Leichtathletik, Ringen, Schwimmen, Turnen, Wasserball

Sportgymnasium Chemnitz

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Sportoberschule Chemnitz

  • Schulform: Oberschule (Realschule)
  • Mögliche Abschlüsse: Mittlere Reife

 

Schulverbund Dresden

Profilsportarten: Akrobatik, Beachvolleyball, Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Fechten, Fußball, Kanu-Rennsport, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Tennis, Tischtennis, Turnen, Volleyball, Wasserspringen

Sportgymnasium Dresden

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Sportoberschule Dresden

  • Schulform: Oberschule
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife

 

Schulverbund Klingenthal

Profilsportarten: Nordische Kombination, Skilanglauf, Skisprung

Gymnasium Klingenthal

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Seminarschule Auerbach

  • Schulform: Mittelschule
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss

 

Schulverbund Leipzig

Sportgymnasium Leipzig

Profilsportarten: Beachvolleyball, Fechten, Finnschwimmen, Fußball (w.), Handball, Judo, Kanu- Slalom, Kanu- Rennsport, Leichtathletik, Radsport- Straße, Ringen, Rhythmische Sportgymnastik, Rudern, Schwimmen, Triathlon, Turnen, Volleyball, Wasserspringen

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Sportoberschule Leipzig

  • Schulform: Mittelschule
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife

 

Schulverbund Oberwiesenthal

Profilsportarten: Rennrodeln, Ski- Biathlon, Langlauf, Nordische Kombination, Skisprung

Landkreisgymnasium St. Annen Außenstelle Oberwiesenthal

  • Schulform: Gymnasium
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife

Oberschule Jöhstadt

  • Schulform: Mittelschule
  • Mögliche Abschlüsse: Mittlere Reife

Schulversuch: Gedehnte Fachoberschule für Sporttalente 16, 22 & 23

Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird in Dresden der bundesweit einmalige Schulversuch „Gestreckte Fachoberschule für Leistungssportler“ am Beruflichen Schulzentrum für Technik „Gustav Anton Zeuner“ durchgeführt. Er bietet Absolventinnen und Absolventen mit sportfachlicher Empfehlung des Olympiastützpunktes optimale Rahmenbedingungen, um ihr sportliches Talent zu fördern und die Fachhochschulreife zu erreichen. Dazu wird die Fachoberschule von regulär zwei Jahren auf drei Jahre gestreckt. So haben die Athlet*innen in der zwölften Klasse nur eine halbierte Schulstundenzahl und damit mehr Freiraum für den Sport. Das ist eine erhebliche Erleichterung vor allem in Hinblick auf die zeitlichen Belastungen durch das Training. Für einen gelingenden Start ins Berufsleben können die Sportler*innen nach ihrer Sportkarriere auf eine optimale schulische Ausbildung zurückgreifen. Der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Berufsakademien und ebnet den Weg in eine duale Ausbildung. Der Schulversuch wurde vom ehemaligen Olympiastützpunkt Chemnitz/Dresden initiiert. Er wird durch das Sächsische Kultusministerium unterstützt und von der Universität Leipzig wissenschaftlich begleitet.    

  • Angepasste Stundenpläne ermöglichen meist zwei Trainingseinheiten pro Tag.
  • In der Klassenstufe 11 wird neben der Theorie ein Praktikum in einer Firma der Region absolviert.
  • Um noch mehr Zeit für den Sport zu geben, wurde die Klassenstufe 12 auf zwei Schuljahre aufgeteilt.
  • Die allgemeine Fachhochschulreife ermöglicht den Zugang zu jeder Fachhochschule Deutschlands.

Weitere Informationen: Fachoberschule für Sporttalente - Home (sport-fos.de)

Lesetipps
Quellen
  1. Deutscher Olympischer Sportbund. (2023). Bestandserhebung 2023.
  2. Statistisches Bundesamt. (2021). Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2022). Homepage Leistungssport.
  5. DBS. (2022). Homepage Leistungssport.
  6. REVOSax. (1992). Verfassung des Freistaates Sachsen. (zuletzt geändert 2013).
  7. REVOSax. (2019). Sportförderrichtlinie.
  8. LSB Sachsen. (2022). Förderkonzept.
  9. LSB Sachsen. (2017). Gemeinsam engagiert - Broschüre zum Landessporttag 2017.
  10. Sächsischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.. (2022). Leistungssportkonzept SBV – 2021-2024.
  11. LSB Sachsen. (2022). Homepage Leistungssport.
  12. LSB Sachsen. (2022). Stützpunkte und Kader.
  13. Sächsisches Staatsministerium des Inneren. (2022). Homepage Sportförderung.
  14. OSP Sachsen. (2022). Homepage.
  15. Sportstiftung Sachsen. (2022). Homepage.
  16. Fachoberschule Sport, Berufliches Schulzentrum für Technik "Gustav Anton Zeuner". (2022). Homepage.
  17. Sächsischer Behindertensport- und Rehabilitationssportverband. (2022). Homepage Breiten- und Leistungssport.
  18. Deutscher Olympischer Sportbund. (2024). Persönliche Mitteilung Geschäftsbereich Leistungssport (Email).
  19. DBS. (2024). Persönliche Mitteilung Abteilung Leistungssport (Email).
  20. Landessportbund Sachsen. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  21. Sächsisches Staatsministerium des Inneren. (2022). Persönliche Mitteilung, Stabsstelle Sport. (Email).
  22. Sächsisches Staatsministerium für Kultus. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  23. OSP Sachsen. (2022). Persönliche Mitteilung Regionalteamleitung (Email).
  24. Sächsischer Behindertensport- und Rehabilitationssportverband. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  25. Bildquellen: Gemeinfrei
  26. ©DOSB/Sportdeutschland