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Technologie

Schleswig-Holstein

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Schleswig-Holstein

Erstellt von: Anna Crumbach (IAT) in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Stützpunkte 3, 4, 5, 7 & 12

OSP

Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Vorrangig die Bundeskaderathlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die sowohl ihre Persönlichkeitsentwicklung als auch den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.

BSP  An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorten an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.
PdL

Partnerschulen des Leistungssports ermöglichen es jungen Athlet*innen ihren sportlichen Werdegang bestmöglich mit der Schule bzw. dem Schulalltag zu verknüpfen. Dazu gehört die Optimierung des Stundenplanes hinsichtlich der erforderlichen Trainingsumfänge, die Freistellung für Trainingsmaßnahmen und Sichtungen der Fachverbände, das digitale Nachführen von Inhalten und ggf. organisierte Nachhilfe sowie die Möglichkeit, Klausuren am Trainingsort zu schreiben. Die Anerkennung erfolgt durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, dem Landessportverband Schleswig-Holstein und dem Olympiastützpunkt Hamburg-Schleswig-Holstein.

PT An Partnerschule Talentförderung lernen und trainieren Schüler*innen der Sekundarstufe 1 und 2 . Die Schulen sollen die Voraussetzungen bieten, die schulische Ausbildung mit der gleichzeitigen Förderung besonderer sportlicher Begabungen zu verbinden, indem die Inhalte der leistungssportlichen Ausbildung und die Organisation der schulischen Abläufe konsequent auf eine systematische Talentförderung abgestimmt werden und die vertiefte sportliche Ausbildung schulartübergreifend durchgeführt wird. Talentsichtung findet in Abstimmung mit umliegenden Grundschulen statt. Nach einem Beschluss in der Schulkonferenz werden die Schulen vom LSV und dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur anerkannt. 
LStP

Landesstützpunkte (LStP) sind Trainingseinrichtungen an denen die Landesfachverbände und leistungsstarke Vereine eng abgestimmt und zielorientiert zusammenarbeiten. Vor Ort findet ein qualitativ hochwertiges, vereinsübergreifendes Training für Landeskader im Einzugsgebiet eines leistungsstarken Vereins oder mehrerer leistungsstarker Vereine, regelmäßig und dauerhaft statt. Die Anerkennung erfolgt durch den Landessportverband Schleswig-Holstein und das für den Sport zuständige Ministerium. 

LLZ Landesleistungszentren (LLZ) sind anerkannte Sportstätten mit Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten, in denen zentrale Lehrgangs- und Schulungsmaßnahmen der Spitzenverbände stattfinden. Sie dienen primär der Ausbildung und Förderung von Kadern der Bereiche NK2 und LK sowie der Durchführung anderer in die Zuständigkeit von Landesfachverbänden fallender Fördermaßnahmen für den Leistungssport. Landesleistungszentren sind wesentliche Elemente in der Schulungsstruktur einzelner Landesfachverbände und genießen hohe Priorität gegenüber anderen Sportstätten. Die Absicherung der zentralen Maßnahmen an den Landesleistungszentren wird grundsätzlich über die Jahresplanung der Landesfachverbände sichergestellt.

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Schleswig-Holstein 29

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Schleswig-Holstien.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Schleswig-Holstein aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Schleswig-Holstein werden dargestellt.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Schleswig-Holstein organisiert? Wie viele Menschen in Schleswig-Holstein haben eine Mitgliedschaft in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Fläche und Bevölkerung 1

Der organisierte Sport in Schleswig-Holstein* 2 & 6

  • 758.709 Mitgliedschaften (+ 1,9% zu 2022)
  • 2.492 Vereine
  • 25,7 % der Menschen in Schleswig-Holstein sind in einem Sportverein organisiert

Welche Verbände haben in Schleswig-Holstein die meisten Mitgliedschaften?

  • Turnen 165.253 Mitgliedschaften
  • Fußball 122.280 Mitgliedschaften
  • Tennis 46.221 Mitgliedschaften
  • Handball 37.549 Mitgliedschaften
  • Reiten 35.825 Mitgliedschaften

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 22

  • 538 Spielfeld (kleiner 5.000 qm)
  • 805 Großspielfeld (mind. 5.000 qm)
  • 148 400-m Rundlaufbahn
  • 208 Tennisanlage
  • 762 Sporthalle (Größe I, II, III, IV)
  • 221 Sporthalle (Größe V oder VI)
  • 16 Großsport-/Mehrzweckhalle
  • 38 Tennishalle
  • 1 Eissporthalle
  • 148 Schießsportanlage
  • 48 Hallenbad
  • 66 Freibad
  • 22 Bewegungsparcours

Die Angaben stammen aus dem Bericht Sportentwicklungsplanung von 2019.


Schwerpunktsetzung 6, 16 & 18

Sportarten mit Bundesstützpunktanbindung

Rudern
Segeln
Beachvolleyball

Sportarten mit Bundesstützpunktanbindung: Olympische Programmsportart/-disziplin, deren Schwerpunktstandort in Schleswig-Holstein für den aktuellen Förderzeitraum durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und/oder den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) offiziell mit einer Bundesschwerpunktsetzung (BSP oder entsprechender Status) versehen ist und für die ein aktuell abgestimmtes Ergebnis des RZV-Gespräches vorliegt. Die Förderung richtet sich nach dem Ergebnis der LAL-Rahmenkonzeption, der aktuellen Fördersystematik und dem jeweiligen Bewertungskorridor.

Sportarten mit hohem Anteil Olympische Disziplinen

Leichtathletik
Schwimmen
Turnen
Pferdesport

Sportarten mit hohem Anteil Olympische Disziplinen: Olympische Programmsportart/-disziplin, für die ein aktuell abgestimmtes Ergebnis des RZV-Gespräches vorliegt. Die Förderung richtet sich nach dem Ergebnis der LAL-Rahmenkonzeption, der aktuellen Fördersystematik und dem jeweiligen Bewertungskorridor.

Mannschaftssportarten

Basketball
nur Landesstützpunkt
Handball

Mannschaftssportarten: Sportart/Disziplin, die nur als reiner Mannschaftssport betrieben werden können und für die ein aktuell abgestimmtes Ergebnis des RZV-Gespräches vorliegt. Die Förderung richtet sich nach dem Ergebnis der LAL-Rahmenkonzeption, der aktuellen Fördersystematik und dem jeweiligen Bewertungskorridor.

Weitere Sportarten

Triathlon
Tischtennis
Judo
Icon Badminton
Badminton
Tennis

Weitere Sportarten: Sportart/Disziplin, die sowohl einer Olympischen als auch einer Nicht-Olympischen Sportart angehören können und nicht unter die o.g. Schwerpunktsetzungen fallen. Die Förderung richtet sich nach dem Ergebnis der LAL-Rahmenkonzeption, der aktuellen Fördersystematik und dem jeweiligen Bewertungskorridor.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 8

Momentan gibt es in Schleswig-Holstein keine durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsetzungen.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.

Paralympische Landesstützpunkte 26

Fußball ID
Rollstuhlbasketball
Para Schwimmen
Para Tischtennis

Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 14 & 24

  • 12.200 Übungsleiter*innen 
  • Die Bezuschussung von Übungsleiterlizenzen erfolgt in Schleswig-Holstein über die jeweiligen Kreissportverbände.

Hauptamtliches Personal im Leistungssport 16, 22, 24 & 27

  • 2,5 hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich Leistungssport LSV
  • 37 hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Hamburg/Schleswig-Holstein, Landestrainer*innen (beim OSP angestellt) OSP-Trainer*innen Platzwart
  • 1 Mitarbeiter*in im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zuständig für den Nachwuchsleistungssport (und weitere Themen)
  • 1 hauptamtliche BSP Leiter*in
  • 16 hauptamtliche landesgeförderte Trainerstellen

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.

Sportförderung

Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es in Schleswig-Holstein?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Außerdem finden sich auf dieser Seite Antworten, wie die Landesfachverbände gefördert werden.

Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 17

"Die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände."

Artikel 13 Absatz (3) Schutz und Förderung der Kultur (Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 02.12.2014, zuletzt geändert 2021)

Struktur Sportförderung in Schleswig-Holstein 18 & 20

Nach Artikel 13, Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist die Förderung, u.a. des Sports, Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Die Landesregierung weiß um diese besondere Bedeutung des Sports und erkennt ausdrücklich die Aufgabe an, ihn in seiner gesamten Vielfalt zu fördern und zu stärken. Die Unterstützung des Breitensports gehört genauso dazu wie beispielsweise die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Leistungssportler*innen, insbesondere in den Schwerpunktsportarten Segeln, Rudern und Beachvolleyball.

Die Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein regelt die Vergabe der Fördermittel für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des „Zukunftsplans Sportland“ (landesweite Sportentwicklungsplanung) soweit sie nicht für strategisch konzeptionelle Ziele der Sportentwicklung in Schleswig-Holstein eingesetzt werden.

Sport hat in der Gesellschaft eine herausragende Funktion. Sie geht weit über die körperliche Betätigung und die gesundheitliche Förderung hinaus. Als größte soziale Bewegung des Landes trägt Sport zum Zusammenhalt bei. Ob das Miteinander von Jung und Alt, die Förderung von Inklusion durch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder die Integration von Menschen unabhängig von ihrer kulturellen, religiösen oder sozialen Herkunft - dem organisierten Sport gelingt es in einzigartiger Weise, das gegenseitige Verständnis zu stärken und gelebtes Miteinander zu schaffen. Sport fördert Mobilität und Gesundheit, Teamgeist und Selbstbewusstsein und trägt zu einem aktiven Leben in der Mitte der Gesellschaft bei.

Allgemeine Sportförderung 16

Die finanzielle Förderung des Sports erfolgt in Schleswig-Holstein seit 2. Februar 2022 nach dem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glückspielwesens in Deutschland (GVOBl. Schl.-H. S. 92). Von den Zweckabgaben sind acht Prozent, mindestens elf Millionen Euro, für die Förderung des Sports zu verwenden. Davon sind 800.000 Euro für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports bestimmt.

Schleswig-Holstein fördert die Bundesstützpunkte Rudern, Segeln und Beachvolleyball, das Team SH, die Landesstützpunkte und Landesleistungszentren sowie den Olympiastützpunkt Hamburg/ Schleswig-Holstein. Auch Fußball-Fan-Projekte, Sport(stätten)entwicklungspläne, das FSJ im Sport, Sport für Menschen mit Behinderungen oder die Special Olympics Meisterschaften und Wettkämpfe werden unterstützt. Das Land fördert ebenfalls Bewegung im öffentlichen Raum, den Schwimmsport sowie Sportgroßveranstaltungen.

Sportstättenförderung 16

Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, die Kommunen bei der Erhaltung ihrer Sportinfrastruktur zu unterstützen, um den bestehenden Sanierungsstau zu reduzieren. Aus den Mitteln, die 2023 und 2024 für kommunale Sportstätteninfrastruktur zur Verfügung stehen, sollen deshalb kommunale Spielfelder und Laufbahnen, Laufbahnen, Einfeld- und kleine Zweifeldhallen sowie Schwimmsportstätten unter den Aspekten des Klimaschutzes und des effizienten Einsatzes von Ressourcen gefördert werden.

Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein 16

Der Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein ist die erste, landesweite Sportentwicklungsplanung eines Flächenlandes in Deutschland. Er ist eine Art Kompass für die Sportplanung der kommenden Jahre. Der Plan zeigt, wohin sich der Breiten-, Freizeit- und Trendsport sowie der Leistungs- und Spitzensport im Land entwickeln können.

Der Plan enthält mehr als 100 Handlungsempfehlungen, um die sportliche Bewegung voranzubringen, die Gesundheit der Menschen zu erhalten und die Vereine und das Ehrenamt zu stärken. Die Empfehlungen, Leitlinien und Vorschläge sollen Anregungen und Anreize schaffen für alle, die am Sport interessiert sind.

Beim Zukunftsplan Sportland geht es nicht nur um den Vereinssport, sondern auch um eine Bewegungsoffensive an Kitas und Schulen. Die Sportinfrastruktur soll weiter verbessert werden, der digitale Wandel im Sport mitgestaltet und die Sportförderung und das Leistungssport-Stützpunktsystem ausgebaut werden. Auch soll eine Initiative zum Schwimmen-Lernen gestartet und attraktive Räume für Sporttourismus geschaffen werden.


Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein 20

Die Neufassung der Richtlinien ist zum 01.10.2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30.09.2024 gültig. Genaue Informationen können in der Sportförderrichtlinie nachgelesen werden. Relevante Ausschnitte für die Nachwuchsleistungssportförderung sind hier aufgeführt. 

Förderziel und Zuwendungszweck

Durch die Zuwendungen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sollen Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung und Weiterentwicklung eines landesweiten, vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebotes unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Zukunftsplans Sportland gefördert werden. 

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport gewährt zu diesem Zweck Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. [...]

Die bereitgestellten Fördermittel sind mit dem Ziel einer Gleichbehandlung aller Menschen ohne Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität einzusetzen.

Maßnahmen und Einrichtungen des Spitzen- und Leistungssports

Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger: 

Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, schleswig-holsteinische gemeinnützige Verbände, Spitzensportverbände, Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein sowie deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn sie gleichzeitig auch Träger der Maßnahme sind.  


Zuwendungsvoraussetzungen: 

Die sächlichen und personellen Folgekosten sind grundsätzlich vom Träger zu bestreiten. Maßnahmen und Einrichtungen des Leistungssports werden als Anteilfinanzierung unterstützt. Eine Förderung ist grundsätzlich bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Eine Förderung setzt eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % voraus. Eine Förderung von  Maßnahmen und Einrichtungen des Spitzensports erfolgt vorrangig bei anteiliger Förderung des Bundes. Die Mindestfördersumme beträgt 10.000,00 € pro Maßnahme.

Maßnahmen der dualen Karriere im Leistungssport

Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen.  


Zuwendungsvoraussetzungen: Die sächlichen und personellen Folgekosten sind grundsätzlich vom Träger zu bestreiten. Es werden sächliche Anschaffungen und Maßnahmen gefördert, die unmittelbar der Koordination zwischen Schule und Training sowie der schulischen und sportlichen Weiterentwicklung der Leistungssportler*innen am Schul- und Trainingsstandort dienen. Personalkosten werden nicht gefördert.  


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:  Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Maßnahmen werden im Wege der Vollfinanzierung bis zur Höhe von 5.000,- €  unterstützt.

Maßnahmen für den Sport für Menschen mit Behinderung

Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind die Behindertensportfachverbände.  


Zuwendungsvoraussetzungen:  Die sächlichen und personellen Folgekosten sind grundsätzlich vom Träger zu bestreiten. Anträge sind spätestens bis zum 30. Juni des Jahres, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, zu stellen.  


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung: Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Maßnahmen werden im Wege einer Anteilfinanzierung unterstützt. Eine Förderung ist bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Eine Förderung setzt eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % voraus. Die Mindestfördersumme beträgt 5.000,00 € pro Maßnahme. [...]


Förderung für Landesfachverbände 11 & 13

Die Vergabe von Fördermitteln vom LSV an die Landesfachverbände erfolgt aufgrund einer von den Verbänden vorgelegten und mit dem LSV abgestimmten Leistungssportkonzept so genannten Jahresplanung (Zielvereinbarung). Diese umfasst: Sportwettkämpfe im In- und Ausland, Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen, Stützpunkttraining sowie Sichtungsveranstaltungen und infrastrukturelle Maßnahmen.

Der Landessportverband Schleswig-Holstein bewertet seine olympischen und nichtolympischen Sportarten alle vier Jahre. Die Bewertung wird am Ende eines sommerolympischen Zyklus vorgenommen und hat Gültigkeit bis zum Ende des aktuellen Olympiazyklus.

Die nachfolgenden Infos sind Auszüge aus der Fördersystematik für die Unterstützung der Landesfachverbände in Schleswig-Holstein, die zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist.

Wer kann gefördert werden?

Es können olympische Verbände sowie nicht-Olympische Verbände mit ihren Programmsportarten der Olympischen Spiele und der World Games gefördert werden. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?

Voraussetzung für eine Förderung durch den Landessportverband ist die Vorlage von Leistungssportkonzeptionen. Innerhalb dieser Konzeption müssen die folgenden Punkte aufgeführt sein:

  • Beschreibung der sportfachlichen Ziele,
  • Personaltableau über das Leistungssportpersonal insbesondere die haupt- und nebenamtlich tätigen Trainer*innen, 
  • mit dem Spitzenverband abgestimmte Landeskaderkriterien, 
  • Übersicht der Landesstützpunkte, 
  • Benennung des Anti-Doping-Beauftragten, 
  • Benennung des für den Leistungssport zuständigen Vorstandsmitglieds, 
  • Nachweis über Maßnahmen zur „Prävention bei sexualisierter Gewalt“,
  • Nachweis über Dopingprävention.

Die Bewertung und Förderung der Landesfachverbände erfolgt alle vier Jahre. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der LAL-Rahmenkonzeption, die eingereichten Leistungssportkonzeptionen sowie der durchgeführten regionalen Zielvereinbarungsgespräche.

Was kann gefördert werden?

Basisförderung 

Berücksichtigt wird das Ergebnis der LAL-Rahmenrichtlinie. Voraussetzung ist eine Mindestpunktzahl.

Leistungssportpersonal/Trainer*innen 

Gefördert werden 0,5 bzw. 1,0 Stellen mit einer jeweiligen Mindestförderung. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist der Nachweis über: 

  • eine vertragliche Vereinbarung,
  • die Darstellung der Finanzierung,
  • die Qualifikation bzw. Lizenz der Trainer*in, 
  • ein Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Fort-/Weiterbildungen, 
  • ein Polizeiliches Führungszeugnis/Ehrenkodex.


Potentialorientierte Projektförderung 
Es sollen vorrangig Sportarten/Disziplinen mit Projektmitteln gefördert werden, denen eine Stabilisierung vorhandener bzw. die Entwicklung zusätzlicher Medaillenpotenziale bei nationalen und internationalen Kriteriumswettkämpfen zugeschrieben werden. Grundlage für die inhaltlich-fachliche Ausrichtung der sportartspezifischen Projekte sind die verbindlichen Vereinbarungen in den Regionalen Zielvereinbarungsgesprächen/Strukturgesprächen mit den Landesfachverbänden. Grundsätzlich kann ein Projekt aus den möglichen Vereinbarungsinhalten entwickelt und gefördert werden. Gefördert werden Projekte für den Nachwuchsleistungssport über einen Förderzyklus von 4 Jahren.


Förderung von Einzelmaßnahmen der Verbände 
Gefördert werden die Teilnahme an Meisterschaften oder Vorbereitungsmaßnahmen von Athlet*innen mit NK2- bzw. Landeskaderstatus. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme auf dem Antragsformular zu erstellen. Folgende Punkte müssen im Antrag enthalten sein: 

  • Art der Maßnahme,
  • Anzahl und Name der Athlet*innen (Nachweis über aktuelle Kaderliste), 
  • Erwartete Einnahmen,
  • Eigenanteil Verband,
  • Eigenanteil Athlet*in,
  • Erwartete Ausgaben,
  • Fahrt-/Übernachtungskosten,
  • Honorare,
  • Organisationskosten.  

Stützpunktförderung 
Die Anerkennung erfolgt in Abstimmung mit dem Land nach einem einheitlichen Kriterienkatalog (mehr Informationen dazu im LSV-Stützpunktkonzept).

Landesförderung Athlet*innen 
Die Förderung von Athlet*innen erfolgt im Rahmen der Initiative „Team Schleswig-Holstein“ und betrifft Athlet*innen, die eine Perspektive auf die Teilnahme an den Olympischen Spielen/Paralympischen Spielen haben. Näheres wird im Konzept Team Schleswig-Holstein geregelt. Athlet*innen, die aufgrund von infrastrukturellen (Trainingsstätten) oder sportlichen (Trainingsgruppe) Gründen an einem Trainingsstandort außerhalb von Schleswig-Holstein trainieren, können ebenfalls eine Förderung erhalten. 


Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten

Allgemeine Informationen zum Thema Förderung und Zuschüsse: Förderung & Zuschüsse (lsv-sh.de)

Informationen zum Thema Zuschüsse für den Leistungssport: Zuschüsse für Leistungssport in Schleswig-Holstein (lsv-sh.de)

 

Akteure

DOSB

DOSB 4 & 5

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSB hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athlet*innen sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 7 & 8

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 4

  • 66 Spitzenverbände in Deutschland
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nichtolympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Landessportverband Schleswig-Holstein

Landessportverband Schleswig-Holstein 13 & 16

  • 744.842 Mitgliedschaften
  • 2.492 Vereine
  • 52 Fachverbände

Der Landessportverband bekennt sich klar zum Leistungs- und Spitzensport. Die Unterstützung und Entwicklung sportlicher Talente ist aus Verbandssicht Ausdruck einer lebendigen und zukunftsgerichteten Gesellschaft. Seit vielen Jahren nimmt daher die Förderung des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports einen hohen Stellenwert innerhalb des Landessportverbandes ein. Zu dieser Positionierung gehört auch das Ziel einer stetigen Optimierung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für den Trainingsbetrieb.

Die Leistungssportentwicklung wird maßgeblich vom Landessportverband Schleswig-Holstein gestaltet. Über den Landesausschuss Leistungssport (LA-L) werden Prozesse der Talentförderung koordiniert, die in der Landesverantwortung liegen. Die Aufgaben des LSV liegen insbesondere in der Anleitung, Beratung und Kontrolle derjenigen Landesfachverbände, die leistungssportlich gefördert werden. Deshalb haben diese ihre eigenen Leistungssportkonzeptionen dem LA-L zur Bestätigung vorzulegen, bevor eine Aufnahme in die Förderung erfolgt.

Das macht der LSV für den Nachwuchsleistungssport:

  • Leistungssportkonzept 2021,
  • Fördersystematik für die Unterstützung der Landesfachverbände,
  • LSV-Stützpunktkonzept,
  • Konzept für das Team Schleswig-Holstein,
  • Maske für Regionale Zielvereinbarungsgespräche/Strukturgespräche.

Vorbemerkung

Das Leistungssportkonzept 2021 des Landesssportverbandes Schleswig-Holstein wurde auf der Grundlage der Diskussion um die Leistungssportreform entwickelt. Ziel ist es, den Abstimmungsprozess zwischen den Beteiligten zu optimieren und für alle Athletinnen und Athleten vergleichbare Rahmenbedingungen (auch länderübergreifend) zu schaffen.

Dieses Ziel wird vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in seiner Rolle als Projektsteuerer für den Sport weiterhin konsequent verfolgt. Grundlage des Reformprozesses bildet dabei das von der DOSB-Mitgliederversammlung 2016 verabschiedete Eckpunktepapier, welches in Abstimmung mit allen Partnern nach wie vor die gültige Grundlage zur Umsetzung der Leistungssportreform ist.

Ein Umsetzen der Leistungssportreform kann nicht mit abstrakten Forderungen erfolgen, zumindest nicht, wenn tatsächlich eine Verbesserung für die Athleten und Trainer erreicht werden soll. Notwendig ist daher ein deutlich erhöhter finanzieller Aufwuchs. Bei gleichbleibendem Mitteleinsatz droht eine deutliche Reduzierung der geförderten Sportarten/ -disziplinen. In Schleswig-Holstein könnte das zur Folge haben, dass eine Förderung sich zukünftig auf wenige Sportarten beschränken müsste und Top-Talente aus anderen Sportarten frühzeitig an einen anderen Trainingsstandort wechseln werden.

Unabdingbar ist die Anerkennung der sportfachlichen Kompetenz des Landessportverbandes. Dieser entscheidet im Rahmen seiner sportartübergreifenden Richtlinienkompetenz über die Verteilung der Fördermittel gem. dem im Leistungssportkonzept dargestellten Kriterienkatalog.

 

Das Leistungssportkonzept des Landessportverbandes Schleswig-Holstein besteht aus den Einzelkonzepten:

  • Leistungssportkonzept 2021
  • Fördersystematik für die Unterstützung der Landesfachverbände
  • LSV-Stützpunktkonzept
  • Konzept für das Team Schleswig-Holstein
  • Maske für Regionale Zielvereinbarungsgespräche/Strukturgespräche
Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V.

Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V. 26

  • 371  Vereine
  • ca. 41.000 Mitgliedschaften*
  • 0 Hauptamtliche Stelle Vollbeschäftigungseinheiten (VBE) im Verband im Bereich Leistungssport
  • 0 hauptamtliche Stellen (VBE) für Landestrainer*innen
  • VBE Talentscout

Der Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e.V. (RBSV Schleswig-Holstein) ist der Dachverband aller Behinderten- und Rehabilitationssportvereine und –abteilungen in Schleswig-Holstein. Der RBSV Schleswig-Holstein unterstützt den Leistungssport für Menschen mit Behinderung durch die Bildung von Kadern und der Förderung des Nachwuchses mit Mitteln aus dem Sportfördervertrag. Dabei setzt sich der RBSV Schleswig-Holstein dafür ein, dass alle Menschen mit Behinderung nach ihren Möglichkeiten Sport treiben können und unterstützt das Bestreben nach sportlichen Höchstleistungen durch Nachwuchsarbeit und unterschiedliche Projekte.

Der Leistungssport unterscheidet sich zum Breiten – und Wettkampfsport durch den hohen persönlichen Zeitaufwand und die Fokussierung auf den reinen sportlichen Erfolg. Der RBSV Schleswig-Holstein fördert Sportler*innen aus Schleswig-Holstein und Umgebung.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

Das macht der RBSV Schleswig-Holstein für den Nachwuchsleistungssport:

  • Fahrtkosten- und Unterbringungszuschüsse für Sportler*innen, 
  • individuelle Förderung für Spitzensportler*innen in Abstimmung mit den Landesleistungszentren, 
  • Förderung im Rahmen des "Team Schleswig-Holstein",
  • Bezuschussung von landesweit- und vereinsübergreifend ausgeschriebenen Sportveranstaltungen und Projekten.
Landesfachverbände

Landesfachverbände 3 & 13

  • 52 Landesfachverbände in Schleswig-Holstein

Hauptverantwortung für die fachbezogene Talentsuche und -förderung in Schleswig-Holstein tragen die Landesfachverbände. Sie arbeiten – in Abstimmung mit dem jeweiligen Spitzenverband - nach eigenen Konzepten zur Leistungssportentwicklung ihrer Sportart. Die Schwerpunktaufgabe der Landesfachverbände besteht in der Talentsuche und –förderung bis einschließlich in den Nachwuchskader 2, insbesondere durch Sicherung eines vereinsübergreifenden Stützpunkttrainings auf möglichst hohem Niveau.

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger*innen,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u.ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekt, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/Materialien),
  • Sonstige Themen: Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport 18

  • 2,9 Mio. Einwohner*innen
  • 5. kleinstes Bundesland mit einer Fläche von 15.804 km²
  • 183 Einwohner*innen pro km²

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein besitzt als zentrale Aufgabe die staatliche Sportförderung im Breiten- und Leistungssport, von Sportveranstaltungen und die Fachaufsicht im Bereich der Sportstätten. Es vertritt die gesamtstädtischen Interessen des Sports in Schleswig-Holstein. 

 

Das macht das MIK für den Nachwuchsleistungssport:

  • staatliche Sportförderung im Breiten- und Leistungssport,
  • Sportgroßveranstaltungen,
  • Fachaufsicht im Bereich Sportstätten,
  • Förderung und Mitorganisation von Sportveranstaltungen.
Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein

Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein 4, 5 & 10

  • Betreuung von 227 Bundeskaderathlet*innen (44 OK/PAK, 76 PK, 100 NK1, 7 EK)

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Der Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP)  ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen.

Der Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein ist ein gemeinnütziger Verein, der am 15.01.1988 ins Vereinsregister Hamburg eingetragen wurde. Zum Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein gehören die Standorte Hamburg, Kiel und Ratzeburg. 

Das Serviceangebot des OSP Hamburg/Schleswig-Holstein steht den olympischen Spitzenverbänden und seinen OK-, PK-, NK1-Kadern aus Bundesmitteln, sowie NK2- und herausragenden Landeskadern aus komplementären Landesmitteln zur Verfügung.

Zu den Aufgaben der Olympiastützpunkte gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin.

Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.

Der Olympiastützpunkt kann im Auftrag des Spitzenverbandes regionale Koordinierungsaufgaben übernehmen und wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.

Team Schleswig-Holstein

Team Schleswig-Holstein 25

  • aktuell 54 geförderte Athlet*innen 

Das „Team Schleswig-Holstein“ des Landessportverbandes Schleswig-Holstein existiert bereits seit dem Jahr 2011 und verfolgt insbesondere zwei Ziele:

  1. Stärkung des Spitzensportstandortes Schleswig-Holstein
  2. Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für unsere Athlet*innen, um diese an das Sportland Schleswig-Holstein zu binden.

Im Team Schleswig-Holstein werden deshalb ausgewählte Athlet*innen aus Schleswig-Holstein mit der Zielstellung einer Teilnahme an den Olympischen und Paralympischen Spielen individuell gefördert.

Grundvoraussetzungen für eine Förderung im Team Schleswig-Holstein sind die Mitgliedschaft und das Startrecht für einen Sportverein in Schleswig-Holstein sowie die Zugehörigkeit zum Bundeskader (OK, PK, NK1) eines Spitzenverbandes in einer Olympischen bzw. Paralympischen Sportart. Die Berufung erfolgt jährlich durch den Ausschuss Leistungssport des Landessportverbandes Schleswig-Holstein.

Mitglieder des Team Schleswig-Holstein erhalten eine monatliche finanzielle Förderung von 300 Euro pro Person. Die Förderung soll mindestens einen Teil der sog. materiellen Grundabsicherung sicherstellen, um die Konzentration auf den Sport und die entsprechenden Trainingsumfänge.

Das Team Schleswig-Holstein ist Teil des Sportentwicklungsprozesses und des „Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein“ und wird durch das Land unterstützt. Zusätzlich stehen mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken, der ARAG Sportversicherung sowie der ORLEN Deutschland GmbH drei verlässliche Partner an der Seite des Teams.

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Vereine

Vereine 3, 4 & 5

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • Sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten

Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein 18 & 19

2018 wurde eine neue Sportstrategie für Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht. Ziel war es, die Sportlandschaft und -organisation im Land zu untersuchen und den Sport zukunftsfähig zu machen. Rund 42.000 Personen wurden zufällig ausgewählt, um schriftlich und anonym darüber Auskunft zu geben, welchen Sport sie ausüben, in welchem Umfang und welche Sportangebote sie sich wünschen. Auch Schulen, Schüler*innen, Sportverbände und -vereine waren einbezogen. In der Folge entstand der Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein unter Beteiligung von rund 100 Expert*innen.

Der Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein enthält 118 Handlungsempfehlungen für die Kommunen, den Tourismus und die Landesregierung. Informationen, ob die Empfehlung noch am Anfang, bereits in der Umsetzung oder schon am Ziel angelangt ist, finden sich hier. Dadurch wird für alle Beteiligten Transparenz in der Umsetzung geschaffen.

Partnerschulen des Leistungssport 9, 13 & 16

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) und der Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) haben sich zum Ziel gesetzt, sportlich hochbegabten Schüler*innen des Landes Schleswig-Holstein mit dem Konzept der Partnerschulen des Leistungssports ein Angebot zu unterbreiten, in dem sportliche Förderung und schulische Belange in Einklang gebracht werden. Diese Förderung ist den ethischen Prinzipien eines humanen Leistungssports verpflichtet und beinhalten insbesondere Präventionsmaßnahmen gegen Doping, sexuellen Missbrauch und Diskriminierung. Verstöße werden mit dem Ausschluss von jeglichen Förderungen geahndet. Die Partnerschulen des Leistungssports (im Folgenden PdL) kooperieren mit dem Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein.

Wenn junge Talente im Nachwuchsleistungssport erfolgreich sein wollen, müssen sie ein umfangreiches Trainings- und Wettkampfprogramm absolvieren. Gleichzeitig ist eine gute schulische und berufliche Ausbildung erforderlich, um auch nach einer leistungssportlichen Karriere eine gute Vorbereitung für das anschließende Berufsleben zu erhalten.

  • Die sportliche Ausbildung und die Koordinierung begleitender sozialer Betreuung der jugendlichen Leistungssportler*innen erfolgen in der Zuständigkeit der Sportfachverbände am Bundesstützpunkt.
  • Die schulische Ausbildung der jugendlichen Sporttalente wird durch die beteiligten Schulen sichergestellt. Diese Schulen mit einer Profilierung im Sport nehmen verschiedene, den Pflichtunterricht ergänzende schulische Betreuungsmaßnahmen (Beratung, Freistellung, Schulzeitstreckung, Hilfe bei Hausaufgaben, Stütz- und Förderunterricht, Terminkoordinierung zwischen Schule und Sport u. a.) wahr.
  • Das Bindeglied zwischen diesen beiden Säulen ist das Sportinternat (in Trägerschaft des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig-Holstein). Hier finden die ergänzenden schulischen Maßnahmen wie Hausaufgabenbetreuung und Förder-/Stützunterricht sowie eine gemeinsame Freizeitgestaltung oder auch das Wohnen mit entsprechender Betreuung statt.

In Schleswig-Holstein wurden bisher folgende Schulen mit dem Siegel "Partnerschule des Leistungssports" ausgezeichnet:

Partnerschule Talentförderung 28

  • 15 Partnerschulen Talentförderung

Die Schulen bauen ihren Sport-Schwerpunkt in der Sekundarstufe 1 und 2 aus und können 2024 endgültig als „Partnerschule Talentförderung“ zertifiziert werden. Gemeinsam bilden sie ein Netzwerk zur sportlichen Talentförderung und kooperieren mit Sportvereinen in den Kreisen, Sportfachverbänden sowie den umliegenden Grundschulen. „Wir gehen damit im Sportland Schleswig-Holstein einen neuen Weg, um sportliche Talente von Kindern und Jugendlichen früh zu erkennen und sie individuell zu fördern. Junge Talente sollen ihre eigene Karriereplanung entwickeln können und haben als Partner die Schule und die Verbände für den Leistungssport an ihrer Seite“, sagte Bildungsministerin Karin Prien heute (19. August) in Kiel. 

Die leistungssportliche Ausrichtung der Schule ist Teil des Schulprogramms. Bei Stellenbeschreibungen und der Auswahl der Sportlehrkräfte wird auf die besondere sportliche Schwerpunktbildung der Schule hingewiesen. Talentsichtung findet in Abstimmung mit umliegenden Grundschulen statt. An den Grundschulen sind in den beiden vergangenen Schuljahren bereits Bewegungschecks eingeführt worden, um alle Kinder besser individuell fördern zu können. 

Die Partnerschulen schließen eine Kooperationsvereinbarung mit Landesfachverbänden ab und verfügen über die erforderlichen Trainingsstätten, um ein wirksames motorisch-kognitives Lernen zu ermöglichen. Für die anfallenden Aufgaben an der Schnittstelle Schule-Leistungssport wird eine Lehrkraft mit der Koordination verbindlich beauftragt - als Talentkoordinator*in. Diese Lehrkraft koordiniert zusammen mit der Koordinator*in des Vereins eine regelmäßige Abstimmung zwischen den Klassenlehrkräften bzw. zuständigen Sportlehrkräften und den Trainer*innen der beteiligten Vereine und Landesfachverbänden. Sie sichert den geförderten Schüler*innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten z.B.  Rücksichtnahme bei der Stundenplangestaltung, der Hausaufgabenbelastung, der Terminierung von Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen zu, sofern ein bestimmter sportlicher Status (Landeskader oder Nachwuchskader) festgestellt worden ist.

Einführung von sportartübergreifenden Bewegungs-Checks 9

Mit der Einführung von sportartübergreifenden Bewegungs-Checks wird das Ziel verfolgt, Kinder auf ihr Bewegungsverhalten und ihre motorischen Fähigkeiten zu überprüfen. So können Kinder in Anbetracht der demographischen Entwicklung gezielt auf Talentförderangebote orientiert, in den Vereinssport eingebunden oder zu Bewegungsförderprogrammen geführt werden.

Eliteschule des Sports in Schleswig-Holstein 5

 

Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein keine Eliteschulen des Sports.

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Partnerhochschule des Spitzensports 16

Die Christian-Albrechts-Universität Kiel (CAU) und der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband (adh) sehen sich in der Verantwortung gegenüber den Studierenden die Studien- und Rahmenbedingungen im öffentlichen Interesse so zu gestalten, dass spitzensportliches Engagement mit einer Hochschulausbildung zu vereinbaren ist.

Der Rektor der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat daher eine Erklärung der CAU zur Studienmöglichkeit von Spitzensportler*innen abgegeben.

Auf der Grundlage dieser Erklärung vom 14.11.2002 vergibt der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband den Titel "Partnerhochschule des Spitzensports" an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Seitdem der adh gemeinsam mit dem DSB, DSW, Deutsche Sporthilfe und der Hochschulrektorenkonferenz die Rahmenvereinbarung zur Förderung studierender Spitzensportler*innen unterzeichnet hat, ist die Anzahl der Hochschulen, die sich an dieser Initiative beteiligen nunmehr auf über 80 angestiegen. Ein überwältigender Erfolg, der zeigt, dass die Hochschulen erkannt haben, dass es durchaus sinnvoll ist, den studierenden Spitzensportler*innen Möglichkeiten zur Vereinbarung von hohem Trainingsaufwand und erfolgreichem Studienverlauf, anzubieten. An der Universität Kiel sind es überwiegend Segler*innen und Beach Volleyballer*innen, die von dieser Initiative profitieren.

Profilquote für Spitzensportler*innen

Eine Profilquote im Hochschulzulassungsgesetz (HZG) ermöglicht Spitzensportler*innen eine bevorzugte Zulassung an Hochschulen und Fachhochschulen des Landes Schleswig-Holstein. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten OK, PK oder NK1- und NK2-Kader eines Spitzenverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Die Profilquote ist in § 5, Abs. 7 des HZG geregelt. Studienwillige Spitzensportler*innen wenden sich zunächst an ihre jeweilige Laufbahnberatung an den Olympiastützpunkten.

Lesetipps
Quellen
  1. Statistisches Bundesamt, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Datenreport 2021 - 1. Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021.
  2. Deutscher Olympischer Sportbund. (2023). Bestandserhebung 2023.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2022). Leistungssport. Homepage.
  5. DOSB, Geschäftsbereich Leistungssport. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  6. ©DOSB/Sportdeutschland
  7. DBS. (2022). Homepage Leistungssport.
  8. DBS. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  9. LSV SH. (2021). Leistungssportkonzept 2021.
  10. LSV SH. (2021). Sportpolitischer Orientierungsrahmen 2021 – 2024.
  11. LSV SH. (2020). Fördersystematik für die Unterstützung der Landesfachverbände in Schleswig-Holstein.
  12. LSV SH. (2020). LSV-Stützpunktkonzept.
  13. LSV SH. (2023). Homepage Leistungssport.
  14. LSV SH. (2023). Homepage eSport.
  15. LSV SH. (2023). Homepage Partnerschulen des Leistungssport.
  16. LSV SH. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  17. Land SH. (2014). Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.
  18. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. (2023). Homepage Sport.
  19. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. (2023). Homepage Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein.
  20. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. (2023). Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein.
  21. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. (2022). Richtlinie über die Förderung des eSport in Schleswig-Holstein.
  22. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  23. OSP Hamburg/Schleswig-Holstein. (2023). Homepage Startseite.
  24. OSP Hamburg/Schleswig-Holstein. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  25. LSV SH. (2023). Homepage Team Schleswig-Holstein.
  26. RBSV. (2023). Homepage Nachwuchsförderung.
  27. RBSV. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  28. Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. (2023). Netzwerk zur sportlichen Talentförderung.
  29. Bildquellen: Gemeinfrei