Überblick
OSP | Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Vorrangig die Bundeskaderathlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die sowohl ihre Persönlichkeitsentwicklung als auch den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen. |
BSP | An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorten an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur. |
PdL | Partnerschulen des Leistungssports ermöglichen es jungen Athlet*innen ihren sportlichen Werdegang bestmöglich mit der Schule bzw. dem Schulalltag zu verknüpfen. Dazu gehört die Optimierung des Stundenplanes hinsichtlich der erforderlichen Trainingsumfänge, die Freistellung für Trainingsmaßnahmen und Sichtungen der Fachverbände, das digitale Nachführen von Inhalten und ggf. organisierte Nachhilfe sowie die Möglichkeit, Klausuren am Trainingsort zu schreiben. Die Anerkennung erfolgt durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, dem Landessportverband Schleswig-Holstein und dem Olympiastützpunkt Hamburg-Schleswig-Holstein. |
PT | An Partnerschule Talentförderung lernen und trainieren Schüler*innen der Sekundarstufe 1 und 2 . Die Schulen sollen die Voraussetzungen bieten, die schulische Ausbildung mit der gleichzeitigen Förderung besonderer sportlicher Begabungen zu verbinden, indem die Inhalte der leistungssportlichen Ausbildung und die Organisation der schulischen Abläufe konsequent auf eine systematische Talentförderung abgestimmt werden und die vertiefte sportliche Ausbildung schulartübergreifend durchgeführt wird. Talentsichtung findet in Abstimmung mit umliegenden Grundschulen statt. Nach einem Beschluss in der Schulkonferenz werden die Schulen vom LSV und dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur anerkannt. |
LStP | Landesstützpunkte (LStP) sind Trainingseinrichtungen an denen die Landesfachverbände und leistungsstarke Vereine eng abgestimmt und zielorientiert zusammenarbeiten. Vor Ort findet ein qualitativ hochwertiges, vereinsübergreifendes Training für Landeskader im Einzugsgebiet eines leistungsstarken Vereins oder mehrerer leistungsstarker Vereine, regelmäßig und dauerhaft statt. Die Anerkennung erfolgt durch den Landessportverband Schleswig-Holstein und das für den Sport zuständige Ministerium. |
LLZ | Landesleistungszentren (LLZ) sind anerkannte Sportstätten mit Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten, in denen zentrale Lehrgangs- und Schulungsmaßnahmen der Spitzenverbände stattfinden. Sie dienen primär der Ausbildung und Förderung von Kadern der Bereiche NK2 und LK sowie der Durchführung anderer in die Zuständigkeit von Landesfachverbänden fallender Fördermaßnahmen für den Leistungssport. Landesleistungszentren sind wesentliche Elemente in der Schulungsstruktur einzelner Landesfachverbände und genießen hohe Priorität gegenüber anderen Sportstätten. Die Absicherung der zentralen Maßnahmen an den Landesleistungszentren wird grundsätzlich über die Jahresplanung der Landesfachverbände sichergestellt. |
Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Schleswig-Holstein
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Schleswig-Holstien.
Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Schleswig-Holstein aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Schleswig-Holstein werden dargestellt.
Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung
Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Schleswig-Holstein organisiert? Wie viele Menschen in Schleswig-Holstein haben eine Mitgliedschaft in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?
Fläche und Bevölkerung
1
Einwohner*innen Schleswig-Holstein im Bundesvergleich
Landesfläche Schleswig-Holstein im Bundesvergleich
Bevölkerungsdichte im Bundesvergleich
Der organisierte Sport in Schleswig-Holstein*
2 & 6
Welche Verbände haben in Schleswig-Holstein die meisten Mitgliedschaften?
Turnen 165.253 Mitgliedschaften
Fußball 122.280 Mitgliedschaften
Tennis 46.221 Mitgliedschaften
Handball 37.549 Mitgliedschaften
Reiten 35.825 Mitgliedschaften
Entwicklung der Mitgliedschaften und Vereine seit 2000
Mitgliedschaften nach Altersbereichen
Mitgliedschaften nach Geschlecht
- 538 Spielfeld (kleiner 5.000 qm)
- 805 Großspielfeld (mind. 5.000 qm)
- 148 400-m Rundlaufbahn
- 208 Tennisanlage
- 762 Sporthalle (Größe I, II, III, IV)
- 221 Sporthalle (Größe V oder VI)
- 16 Großsport-/Mehrzweckhalle
- 38 Tennishalle
- 1 Eissporthalle
- 148 Schießsportanlage
- 48 Hallenbad
- 66 Freibad
- 22 Bewegungsparcours
Die Angaben stammen aus dem Bericht Sportentwicklungsplanung von 2019.
Schwerpunktsetzung
6, 16 & 18
Sportarten mit Bundesstützpunktanbindung
Sportarten mit Bundesstützpunktanbindung: Olympische Programmsportart/-disziplin, deren Schwerpunktstandort in Schleswig-Holstein für den aktuellen Förderzeitraum durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und/oder den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) offiziell mit einer Bundesschwerpunktsetzung (BSP oder entsprechender Status) versehen ist und für die ein aktuell abgestimmtes Ergebnis des RZV-Gespräches vorliegt. Die Förderung richtet sich nach dem Ergebnis der LAL-Rahmenkonzeption, der aktuellen Fördersystematik und dem jeweiligen Bewertungskorridor.
Sportarten mit hohem Anteil Olympische Disziplinen
Sportarten mit hohem Anteil Olympische Disziplinen: Olympische Programmsportart/-disziplin, für die ein aktuell abgestimmtes Ergebnis des RZV-Gespräches vorliegt. Die Förderung richtet sich nach dem Ergebnis der LAL-Rahmenkonzeption, der aktuellen Fördersystematik und dem jeweiligen Bewertungskorridor.
Mannschaftssportarten
Basketball
nur Landesstützpunkt
Fußball weiblich
nur Landesstützpunkt
Mannschaftssportarten: Sportart/Disziplin, die nur als reiner Mannschaftssport betrieben werden können und für die ein aktuell abgestimmtes Ergebnis des RZV-Gespräches vorliegt. Die Förderung richtet sich nach dem Ergebnis der LAL-Rahmenkonzeption, der aktuellen Fördersystematik und dem jeweiligen Bewertungskorridor.
Weitere Sportarten
Tischtennis
nur Landesstützpunkt
Badminton
nur Landesstützpunkt
Weitere Sportarten: Sportart/Disziplin, die sowohl einer Olympischen als auch einer Nicht-Olympischen Sportart angehören können und nicht unter die o.g. Schwerpunktsetzungen fallen. Die Förderung richtet sich nach dem Ergebnis der LAL-Rahmenkonzeption, der aktuellen Fördersystematik und dem jeweiligen Bewertungskorridor.
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten
8
Momentan gibt es in Schleswig-Holstein keine durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsetzungen.
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.
Paralympische Landesstützpunkte
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Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung
Ehrenamt
14 & 24
Hauptamtliches Personal im Leistungssport
16, 22, 24 & 27
- 2,5 hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich Leistungssport LSV
- 37 hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Hamburg/Schleswig-Holstein, 8 Landestrainer*innen (beim OSP angestellt) 5 OSP-Trainer*innen 1 Platzwart
- 1 Mitarbeiter*in im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zuständig für den Nachwuchsleistungssport (und weitere Themen)
- 1 hauptamtliche BSP Leiter*in
- 16 hauptamtliche landesgeförderte Trainerstellen
Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.
Sportförderung
Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Außerdem finden sich auf dieser Seite Antworten, wie die Landesfachverbände gefördert werden.
Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
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"Die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände."
Artikel 13 Absatz (3) Schutz und Förderung der Kultur (Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 02.12.2014, zuletzt geändert 2021)
Nach Artikel 13, Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist die Förderung, u.a. des Sports, Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Die Landesregierung weiß um diese besondere Bedeutung des Sports und erkennt ausdrücklich die Aufgabe an, ihn in seiner gesamten Vielfalt zu fördern und zu stärken. Die Unterstützung des Breitensports gehört genauso dazu wie beispielsweise die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Leistungssportler*innen, insbesondere in den Schwerpunktsportarten Segeln, Rudern und Beachvolleyball.
Die Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein regelt die Vergabe der Fördermittel für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des „Zukunftsplans Sportland“ (landesweite Sportentwicklungsplanung) soweit sie nicht für strategisch konzeptionelle Ziele der Sportentwicklung in Schleswig-Holstein eingesetzt werden.
Sport hat in der Gesellschaft eine herausragende Funktion. Sie geht weit über die körperliche Betätigung und die gesundheitliche Förderung hinaus. Als größte soziale Bewegung des Landes trägt Sport zum Zusammenhalt bei. Ob das Miteinander von Jung und Alt, die Förderung von Inklusion durch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder die Integration von Menschen unabhängig von ihrer kulturellen, religiösen oder sozialen Herkunft - dem organisierten Sport gelingt es in einzigartiger Weise, das gegenseitige Verständnis zu stärken und gelebtes Miteinander zu schaffen. Sport fördert Mobilität und Gesundheit, Teamgeist und Selbstbewusstsein und trägt zu einem aktiven Leben in der Mitte der Gesellschaft bei.
Allgemeine Sportförderung
16
Die finanzielle Förderung des Sports erfolgt in Schleswig-Holstein seit 2. Februar 2022 nach dem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glückspielwesens in Deutschland (GVOBl. Schl.-H. S. 92). Von den Zweckabgaben sind acht Prozent, mindestens elf Millionen Euro, für die Förderung des Sports zu verwenden. Davon sind 800.000 Euro für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports bestimmt.
Schleswig-Holstein fördert die Bundesstützpunkte Rudern, Segeln und Beachvolleyball, das Team SH, die Landesstützpunkte und Landesleistungszentren sowie den Olympiastützpunkt Hamburg/ Schleswig-Holstein. Auch Fußball-Fan-Projekte, Sport(stätten)entwicklungspläne, das FSJ im Sport, Sport für Menschen mit Behinderungen oder die Special Olympics Meisterschaften und Wettkämpfe werden unterstützt. Das Land fördert ebenfalls Bewegung im öffentlichen Raum, den Schwimmsport sowie Sportgroßveranstaltungen.
Sportstättenförderung
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Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, die Kommunen bei der Erhaltung ihrer Sportinfrastruktur zu unterstützen, um den bestehenden Sanierungsstau zu reduzieren. Aus den Mitteln, die 2023 und 2024 für kommunale Sportstätteninfrastruktur zur Verfügung stehen, sollen deshalb kommunale Spielfelder und Laufbahnen, Laufbahnen, Einfeld- und kleine Zweifeldhallen sowie Schwimmsportstätten unter den Aspekten des Klimaschutzes und des effizienten Einsatzes von Ressourcen gefördert werden.
Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein
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Der Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein ist die erste, landesweite Sportentwicklungsplanung eines Flächenlandes in Deutschland. Er ist eine Art Kompass für die Sportplanung der kommenden Jahre. Der Plan zeigt, wohin sich der Breiten-, Freizeit- und Trendsport sowie der Leistungs- und Spitzensport im Land entwickeln können.
Der Plan enthält mehr als 100 Handlungsempfehlungen, um die sportliche Bewegung voranzubringen, die Gesundheit der Menschen zu erhalten und die Vereine und das Ehrenamt zu stärken. Die Empfehlungen, Leitlinien und Vorschläge sollen Anregungen und Anreize schaffen für alle, die am Sport interessiert sind.
Beim Zukunftsplan Sportland geht es nicht nur um den Vereinssport, sondern auch um eine Bewegungsoffensive an Kitas und Schulen. Die Sportinfrastruktur soll weiter verbessert werden, der digitale Wandel im Sport mitgestaltet und die Sportförderung und das Leistungssport-Stützpunktsystem ausgebaut werden. Auch soll eine Initiative zum Schwimmen-Lernen gestartet und attraktive Räume für Sporttourismus geschaffen werden.
Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein
20
Die Neufassung der Richtlinien ist zum 01.10.2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30.09.2024 gültig. Genaue Informationen können in der Sportförderrichtlinie nachgelesen werden. Relevante Ausschnitte für die Nachwuchsleistungssportförderung sind hier aufgeführt.
Förderziel und Zuwendungszweck
Durch die Zuwendungen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sollen Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung und Weiterentwicklung eines landesweiten, vielfältigen und sozialverträglichen Sportangebotes unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Zukunftsplans Sportland gefördert werden.
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport gewährt zu diesem Zweck Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. [...]
Die bereitgestellten Fördermittel sind mit dem Ziel einer Gleichbehandlung aller Menschen ohne Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität einzusetzen.
Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, schleswig-holsteinische gemeinnützige Verbände, Spitzensportverbände, Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein sowie deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn sie gleichzeitig auch Träger der Maßnahme sind.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Die sächlichen und personellen Folgekosten sind grundsätzlich vom Träger zu bestreiten. Maßnahmen und Einrichtungen des Leistungssports werden als Anteilfinanzierung unterstützt. Eine Förderung ist grundsätzlich bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Eine Förderung setzt eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % voraus. Eine Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen des Spitzensports erfolgt vorrangig bei anteiliger Förderung des Bundes. Die Mindestfördersumme beträgt 10.000,00 € pro Maßnahme.
Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen.
Zuwendungsvoraussetzungen: Die sächlichen und personellen Folgekosten sind grundsätzlich vom Träger zu bestreiten. Es werden sächliche Anschaffungen und Maßnahmen gefördert, die unmittelbar der Koordination zwischen Schule und Training sowie der schulischen und sportlichen Weiterentwicklung der Leistungssportler*innen am Schul- und Trainingsstandort dienen. Personalkosten werden nicht gefördert.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung: Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Maßnahmen werden im Wege der Vollfinanzierung bis zur Höhe von 5.000,- € unterstützt.
Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind die Behindertensportfachverbände.
Zuwendungsvoraussetzungen: Die sächlichen und personellen Folgekosten sind grundsätzlich vom Träger zu bestreiten. Anträge sind spätestens bis zum 30. Juni des Jahres, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, zu stellen.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung: Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Maßnahmen werden im Wege einer Anteilfinanzierung unterstützt. Eine Förderung ist bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Eine Förderung setzt eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % voraus. Die Mindestfördersumme beträgt 5.000,00 € pro Maßnahme. [...]
Förderung für Landesfachverbände
11 & 13
Die Organisation, Durchführung und Finanzierung des Leistungssports in Schleswig-Holstein sind grundsätzlich Angelegenheit der Landesfachverbände. Der Landessportverband Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Mit der Förderung sind die Zielsetzungen verbunden, die leistungssportliche Entwicklung der Landesfachverbände und die Sicherung sowie Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Athlet*innen und Athleten aus Schleswig-Holstein zu unterstützen.
Die nachfolgenden Infos sind Auszüge aus der Fördersystematik für die Unterstützung der Landesfachverbände in Schleswig-Holstein, die in ihrer aktualisierten Fassung zum 28.02.2024 in Kraft getreten ist.
Es können olympische Verbände sowie nicht-Olympische Verbände mit ihren Programmsportarten der Olympischen Spiele und der World Games gefördert werden. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung für den Erhalt der Schwerpunktförderung für Landesfachverbände ist die Vorlage des Leistungssportstrukturplans. Innerhalb dessen müssen die folgenden Punkte aufgeführt sein:
- Sichtung und Förderung von (Landeskader-)Athlet*innen,
- Organisations- und Personalstruktur des LFV ,
- Zusammenarbeit und Kooperation mit den Spitzenverbänden, Schulen und Vereinen,
- Stützpunktstruktur,
- Benennen des Anti-Doping Beauftragten,
- Nachweis von Dopingpräventionsmaßnahmen,
- Benennung eines Ansprechpartners im Themenbereich Schutz vor Gewalt und
- Schutzkonzept zur Prävention von interpersoneller Gewalt.
Die Bewertung und Förderung der Landesfachverbände erfolgt alle vier Jahre. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der LAL-Rahmenkonzeption, die eingereichten Leistungssportkonzeptionen sowie der durchgeführten regionalen Zielvereinbarungsgespräche.
Von der Schwerpunktförderung für Landesfachverbände unabhängig, können alle förderberechtigten Landesfachverbände eine Förderung für Einzelmaßnahmen, die Spitzenvereinsförderung oder die Projektförderung zur Entwicklung von Trainer*innen beantragen.
Schwerpunktförderung der Landesfachverbände
Mit der Schwerpunktförderung werden Landesfachverbände über den vierjährigen Olympiazyklus unterstützt, denen eine kontinuierliche Entwicklung von Nachwuchsathlet*innen im Sinne des langfristigen Leistungsaufbaus zugeschrieben werden kann und die eine nachhaltige Entwicklung leistungsfähiger Strukturen im Nachwuchsleistungssport aufzeigen können. Die Schwerpunktförderung umfasst eine pauschale Basis- und Aufbauförderung und die Bezuschussung von Stellen für Trainer*innen.
Gefördert werden 0,5 bzw. 1,0 Stellen mit einer jeweiligen Mindestförderung. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist der Nachweis über:
- eine vertragliche Vereinbarung,
- die Darstellung der Finanzierung,
- die Qualifikation bzw. Lizenz der Trainer*in,
- ein Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Fort-/Weiterbildungen,
- ein Polizeiliches Führungszeugnis/Ehrenkodex.
Förderung von Einzelmaßnahmen der Verbände
Gefördert werden die Teilnahme an Meisterschaften oder Vorbereitungsmaßnahmen von Athlet*innen mit NK2- bzw. Landeskaderstatus. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme auf dem Antragsformular zu erstellen. Folgende Punkte müssen im Antrag enthalten sein:
- Art der Maßnahme,
- Anzahl und Name der Athlet*innen (Nachweis über aktuelle Kaderliste),
- Erwartete Einnahmen,
- Eigenanteil Verband,
- Eigenanteil Athlet*in,
- Erwartete Ausgaben,
- Fahrt-/Übernachtungskosten,
- Honorare,
- Organisationskosten.
Stützpunktförderung
Die Anerkennung erfolgt in Abstimmung mit dem Land nach einem einheitlichen Kriterienkatalog (mehr Informationen dazu im LSV-Stützpunktkonzept).
Landesförderung Athlet*innen
Die Förderung von Athlet*innen erfolgt im Rahmen der Initiative „Team Schleswig-Holstein“ und betrifft Athlet*innen, die eine Perspektive auf die Teilnahme an den Olympischen Spielen/Paralympischen Spielen haben. Näheres wird im Konzept Team Schleswig-Holstein geregelt. Athlet*innen, die aufgrund von infrastrukturellen (Trainingsstätten) oder sportlichen (Trainingsgruppe) Gründen an einem Trainingsstandort außerhalb von Schleswig-Holstein trainieren, können ebenfalls eine Förderung erhalten.
Spitzenvereinsförderung
In Anerkennung des Engagements für den Nachwuchsleistungssport und der zentralen Bedeutung der Vereine für die wettkampforientierte Nachwuchsarbeit können Projekte von leistungssporttreibenden Vereinen unterstützt werden. Eine sportfachliche Befürwortung durch den zuständigen Landesfachverband wird vorausgesetzt. Gefördert werden insbesondere Projekte, die sich auf eine vereinsübergreifende Zusammenarbeit und die Kooperation im Verbundsystem Schule-Leistungssport konzentrieren.
Projektförderung für die Entwicklung von Trainer*innen
Mit dem Ziel, die Quantität und Qualität der im Nachwuchsleistungssport tätigen Trainer*innen zu erhöhen werden in enger Zusammenarbeit mit den Landesfachverbänden Maßnahmen unterstützt, die die fachliche und persönliche Entwicklung von Landestrainern und Heimtrainern forcieren. Dazu können individuelle Personalentwicklungsmaßnahmen (z.B. Erwerb der A-Lizenz) als auch gruppenbezogene Personalentwicklungsmaßnahmen (z.B. Mentoring-Programme) gehören.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten
Allgemeine Informationen zum Thema Förderung und Zuschüsse: Förderung & Zuschüsse (lsv-sh.de)
Informationen zum Thema Zuschüsse für den Leistungssport: Zuschüsse für Leistungssport in Schleswig-Holstein (lsv-sh.de)
Besonderheiten
2018 wurde eine neue Sportstrategie für Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht. Ziel war es, die Sportlandschaft und -organisation im Land zu untersuchen und den Sport zukunftsfähig zu machen. Rund 42.000 Personen wurden zufällig ausgewählt, um schriftlich und anonym darüber Auskunft zu geben, welchen Sport sie ausüben, in welchem Umfang und welche Sportangebote sie sich wünschen. Auch Schulen, Schüler*innen, Sportverbände und -vereine waren einbezogen. In der Folge entstand der Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein unter Beteiligung von rund 100 Expert*innen.
Der Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein enthält 118 Handlungsempfehlungen für die Kommunen, den Tourismus und die Landesregierung. Informationen, ob die Empfehlung noch am Anfang, bereits in der Umsetzung oder schon am Ziel angelangt ist, finden sich hier. Dadurch wird für alle Beteiligten Transparenz in der Umsetzung geschaffen.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) und der Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) haben sich zum Ziel gesetzt, sportlich hochbegabten Schüler*innen des Landes Schleswig-Holstein mit dem Konzept der Partnerschulen des Leistungssports ein Angebot zu unterbreiten, in dem sportliche Förderung und schulische Belange in Einklang gebracht werden. Diese Förderung ist den ethischen Prinzipien eines humanen Leistungssports verpflichtet und beinhalten insbesondere Präventionsmaßnahmen gegen Doping, sexuellen Missbrauch und Diskriminierung. Verstöße werden mit dem Ausschluss von jeglichen Förderungen geahndet. Die Partnerschulen des Leistungssports (im Folgenden PdL) kooperieren mit dem Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein.
Wenn junge Talente im Nachwuchsleistungssport erfolgreich sein wollen, müssen sie ein umfangreiches Trainings- und Wettkampfprogramm absolvieren. Gleichzeitig ist eine gute schulische und berufliche Ausbildung erforderlich, um auch nach einer leistungssportlichen Karriere eine gute Vorbereitung für das anschließende Berufsleben zu erhalten.
- Die sportliche Ausbildung und die Koordinierung begleitender sozialer Betreuung der jugendlichen Leistungssportler*innen erfolgen in der Zuständigkeit der Sportfachverbände am Bundesstützpunkt.
- Die schulische Ausbildung der jugendlichen Sporttalente wird durch die beteiligten Schulen sichergestellt. Diese Schulen mit einer Profilierung im Sport nehmen verschiedene, den Pflichtunterricht ergänzende schulische Betreuungsmaßnahmen (Beratung, Freistellung, Schulzeitstreckung, Hilfe bei Hausaufgaben, Stütz- und Förderunterricht, Terminkoordinierung zwischen Schule und Sport u. a.) wahr.
- Das Bindeglied zwischen diesen beiden Säulen ist das Sportinternat (in Trägerschaft des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig-Holstein). Hier finden die ergänzenden schulischen Maßnahmen wie Hausaufgabenbetreuung und Förder-/Stützunterricht sowie eine gemeinsame Freizeitgestaltung oder auch das Wohnen mit entsprechender Betreuung statt.
In Schleswig-Holstein wurden bisher folgende Schulen mit dem Siegel "Partnerschule des Leistungssports" ausgezeichnet:
- 15 Partnerschulen Talentförderung
Im Zuge des Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein wurde in Zusammenarbeit des Bildungsministeriums, des Innenministeriums und das Landessportverbandes ein zweistufiges Konzept für die Verbundsysteme Schule-Leistungssport in Schleswig-Holstein entwickelt. Partnerschulen Talentförderung bilden die erste Stufe der Verbundsysteme, aus dem die Partnerschulen des Leistungssports als zweite Entwicklungsstufe herausragen. Seit 2024 sind 15 Schulen in Schleswig-Holstein als Partnerschule Talentförderung zertifiziert, nachdem sich diese in einer zweijährigen Entwicklungsphase bewehrt hatten. Gemeinsam bilden sie ein Netzwerk zur sportlichen Talentförderung und kooperieren mit Sportvereinen in den Kreisen, Sportfachverbänden sowie den umliegenden Grundschulen. „Wir gehen damit im Sportland Schleswig-Holstein einen neuen Weg, um sportliche Talente von Kindern und Jugendlichen früh zu erkennen und sie individuell zu fördern. Junge Talente sollen ihre eigene Karriereplanung entwickeln können und haben als Partner die Schule und die Verbände für den Leistungssport an ihrer Seite“, sagte Bildungsministerin Karin Prien 2022 zu Beginn der vorläufigen Zertifizierung der Partnerschulen Talentförderung.
Im Zuge des Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein wurde in Zusammenarbeit des Bildungsministeriums, des Innenministeriums und des Landessportverbandes ein zweistufiges Konzept für die Verbundsysteme Schule-Leistungssport in Schleswig-Holstein entwickelt. Partnerschulen Talentförderung bilden die erste Stufe der Verbundsysteme, aus dem die Partnerschulen des Leistungssports als zweite Entwicklungsstufe herausragen. Seit 2024 sind 15 Schulen in Schleswig-Holstein als Partnerschule Talentförderung zertifiziert, nachdem sich diese in einer zweijährigen Entwicklungsphase bewehrt hatten.
Die leistungssportliche Ausrichtung der Schule ist Teil des Schulprogramms. Bei Stellenbeschreibungen und der Auswahl der Sportlehrkräfte wird auf die besondere sportliche Schwerpunktbildung der Schule hingewiesen. Talentsichtung findet in Abstimmung mit umliegenden Grundschulen statt. An den Grundschulen sind in den beiden vergangenen Schuljahren bereits Bewegungschecks eingeführt worden, um alle Kinder besser individuell fördern zu können.
Die Partnerschulen schließen eine Kooperationsvereinbarung mit Landesfachverbänden ab und verfügen über die erforderlichen Trainingsstätten, um ein wirksames motorisch-kognitives Lernen zu ermöglichen. Für die anfallenden Aufgaben an der Schnittstelle Schule-Leistungssport wird eine Lehrkraft mit der Koordination verbindlich beauftragt - als Talentkoordinator*in. Diese Lehrkraft koordiniert zusammen mit der Koordinator*in des Vereins eine regelmäßige Abstimmung zwischen den Klassenlehrkräften bzw. zuständigen Sportlehrkräften und den Trainer*innen der beteiligten Vereine und Landesfachverbänden. Sie sichert den geförderten Schüler*innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten z.B. Rücksichtnahme bei der Stundenplangestaltung, der Hausaufgabenbelastung, der Terminierung von Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen zu, sofern ein bestimmter sportlicher Status (Landeskader oder Nachwuchskader) festgestellt worden ist.
- Nutzung der Testbatterie „Motorische Basiskompetenzen“ (MOBAK) und dem Einzeltest „Ballprellen“
- Durchführung in der 2. und 4. Klassenstufe teilnehmender Grundschulen
- Zielstellung:
- Untersuchung des Bewegungskönnens,
- gezielte individuelle Bewegungsföderung,
- und Vernetzung von Schulen und Vereinen.
- Weitere Infos unter: mobak.info/mobak/
Mit der Einführung von sportartübergreifenden Bewegungs-Checks wird das Ziel verfolgt, Kinder auf ihr Bewegungsverhalten und ihre motorischen Fähigkeiten zu überprüfen. So können Kinder in Anbetracht der demographischen Entwicklung gezielt auf Talentförderangebote orientiert, in den Vereinssport eingebunden oder zu Bewegungsförderprogrammen geführt werden.
Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein keine Eliteschulen des Sports.
Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.
Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
Profilsportarten folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.
In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:
- weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
- weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.
Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.
Die Christian-Albrechts-Universität Kiel (CAU) und der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband (adh) sehen sich in der Verantwortung gegenüber den Studierenden die Studien- und Rahmenbedingungen im öffentlichen Interesse so zu gestalten, dass spitzensportliches Engagement mit einer Hochschulausbildung zu vereinbaren ist.
Der Rektor der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat daher eine Erklärung der CAU zur Studienmöglichkeit von Spitzensportler*innen abgegeben.
Auf der Grundlage dieser Erklärung vom 14.11.2002 vergibt der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband den Titel "Partnerhochschule des Spitzensports" an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Seitdem der adh gemeinsam mit dem DSB, DSW, Deutsche Sporthilfe und der Hochschulrektorenkonferenz die Rahmenvereinbarung zur Förderung studierender Spitzensportler*innen unterzeichnet hat, ist die Anzahl der Hochschulen, die sich an dieser Initiative beteiligen nunmehr auf über 80 angestiegen. Ein überwältigender Erfolg, der zeigt, dass die Hochschulen erkannt haben, dass es durchaus sinnvoll ist, den studierenden Spitzensportler*innen Möglichkeiten zur Vereinbarung von hohem Trainingsaufwand und erfolgreichem Studienverlauf, anzubieten. An der Universität Kiel sind es überwiegend Segler*innen und Beach Volleyballer*innen, die von dieser Initiative profitieren.
Profilquote für Spitzensportler*innen
Eine Profilquote im Hochschulzulassungsgesetz (HZG) ermöglicht Spitzensportler*innen eine bevorzugte Zulassung an Hochschulen und Fachhochschulen des Landes Schleswig-Holstein. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten OK, PK oder NK1- und NK2-Kader eines Spitzenverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Die Profilquote ist in § 5, Abs. 7 des HZG geregelt. Studienwillige Spitzensportler*innen wenden sich zunächst an ihre jeweilige Laufbahnberatung an den Olympiastützpunkten.