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Technologie

Rheinland-Pfalz

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Rheinland-Pfalz

Erstellt von: Anna Crumbach (IAT) in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Karte 3, 5, 7, 10 & 22

OSP

Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.

BSP An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.
EdS Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
PdL Partnerschulen des Leistungssport (PdL) sind weiterführende Schulen mit einem besonderen sportlichen Engagement, einer täglichen Sportstunde und einem Sportzweig bzw. einer Sportklasse. An diesen Schulen bestehen Kooperationsvereinbarungen mit besonders im Nachwuchsleistungssport engagierten Vereinen und/oder Fachverbänden. Ziel der gemeinsamen Anstrengungen ist es, gute schulische Leistungen und zugleich sportliche Erfolge talentierter und interessierter Jugendlicher im Sinne einer dualen Karriere zu ermöglichen beziehungsweise zu fördern. Das Prädikat „Partnerschule des Leistungssports“ wird auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs für vier Jahre vom Ministerium für Bildung in Abstimmung mit dem Landessportbund vergeben.
EdF An den Eliteschulen des Fußballs (EdF) trainieren ausgewählte Spieler*innen an ausgezeichneten Elite-Standorten. Die Wochenabläufe an den Eliteschulen des Fußballs sind darauf ausgerichtet, den individuellen schulischen und sportlichen Anforderungen der Spieler*innen gerecht zu werden. Dabei sind die sportlichen Ziele immer in ein übergreifendes pädagogisches Konzept eingebettet, das gleichzeitig die sozialen, schulischen und beruflichen Qualitäten junger Persönlichkeiten fördern will. Eliteschule des Fußballs ist ein vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) nach 18 Kriterien vergebenes Zertifikat, das für die Förderung der parallelen sportlichen und schulischen Ausbildung von Jugendspieler*innen an Schulen im kooperativen Verbund mit Vereinen und Verbänden verliehen wird.
LStP

Landesstützpunkte sind regionale Einrichtungen der (Landes-) Fachverbände, in denen talentierte Nachwuchssportler*innen für den Bereich des Grundlagentrainings gesichtet werden. Potentielle Kadermitglieder trainieren hier unter möglichst optimalen Voraussetzungen und werden auf das weiterführende leistungssportliche Training vorbereitet. Die Antragsstellung erfolgt durch den zuständigen (Landes-) Fachverband in Abstimmung mit dem stützpunkttragenden Verein und mittels einer strukturierten Vorlage, die vom Landessportbund zur Verfügung gestellt wird. Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt ein Neuantrag. Die Verantwortung für den Landesstützpunkt obliegt dem (Landes-) Fachverband in Absprache mit dem stützpunkttragenden Verein, kann aber auch an die Fachverbände delegiert werden, falls keine landesweite Organisation existiert.

LLZ Landesleistungszentrum (LLZ) ist der zentrale Standort einer Sportart mit Bundesstützpunkt/ eines Entwicklungsschwerpunktes in Rheinland-Pfalz. Ausschließlich die (Landes-)Fachverbände dieser Sportarten können beim Landessportbund zu Beginn eines Olympiazyklus einen Antrag auf Anerkennung stellen. Durch gemeinsame Maßnahmen im Rahmen des Grundlagen-, Aufbau- und Anschlusstrainings wird der talentierte Nachwuchs an diesen Standorten zu Lehrgängen und Trainingsmaßnahmen zusammengeführt. Die Zielstellung dieser Stützpunkte besteht darin, den jugendlichen Athlet*innen ein Umfeld zu bieten, in dem sie ihr Training auf möglichst hohem Niveau realisieren können. Die Bereitstellung der dafür notwendigen Voraussetzungen (Infrastruktur, Personal, Umfeld) wird durch den Landessportbund, durch eine intensive Prüfung der Rahmenbedingungen, auf Basis der Angaben im Antrag, sichergestellt. 
UZ Die Untersuchungszentren sind vom LSB nach festgelegten Kriterien geprüfte und für den jeweils bevorstehenden Olympiazyklus anerkannte sportmedizinische und leistungsdiagnostische Untersuchungseinrichtungen. Sie dienen den Athlet*innen als Anlaufstelle zur Überprüfung/Feststellung ihrer Sporttauglichkeit, mit dem Ziel Risiken zu minimieren und die eigene Gesundheit zu schützen. Die Lizenzvergabe erfolgt personen- und standortgebunden und bedarf bei einem Umzug der Einrichtung oder einem Wechsel der ärztlichen Leitung einer erneuten Prüfung. Derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz sieben anerkannte Untersuchungszentren an sechs Standorten.

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Rheinland-Pfalz 28

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Rheinland-Pfalz.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Rheinland-Pfalz aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Rheinland-Pfalz werden dargestellt.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Rheinland-Pfalz

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Rheinland-Pfalz organisiert? Wie viele Menschen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Landesfläche und Einwohner*innen von Rheinland-Pfalz 1

Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz* 2

  • 1.378.287 Mitgliedschaften (- 2,7% zu 2022)
  • 5.838 Vereine
  • 33,1% der in Rheinland-Pfalz wohnenden Personen sind in einem Sportverein organisiert

Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Rheinland-Pfalz

  • Fußball 409.384 Mitgliedschaften
  • Turnen 293.713 Mitgliedschaften
  • Tennis 82.966 Mitgliedschaften
  • Leichtathletik 49.607 Mitgliedschaften
  • Schießen 46.559 Mitgliedschaften

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 16

  • 1.300 Sportplätze 
  • über 2.000 kleine und große Sporthallen
  • 1.000 Tennisanlagen
  • 320 Reitanlagen
  • 170 Freibäder
  • 100 Hallenbäder
  • sowie viele weitere Sondersportanlagen 

Kategorisierung der Schwerpunktsportarten

Schwerpunktsportarten mit Bundesstützpunkt 10 & 13

Radrennsport
Leichtathletik
Kanuslalom
Trampolinturnen
Rudern

Regionale Entwicklungsschwerpunkte 10 & 13

Ringen
Icon Badminton
Badminton
Sportklettern
Taekwondo
Gewichtheben

Schwerpunktsportarten werden von Seiten des Landessportbundes im jeweiligen Olympiazyklus besonders gefördert. Dabei handelt es sich entweder um Sportarten mit Bundesstützpunkt in Rheinland-Pfalz oder um vom Präsidialausschuss Leistungssport bestimmte Entwicklungsschwerpunkte, die eine besonders positive Leistungsentwicklung nachweisen können.

Paralympische Schwerpunktsportarten im Behinderten- und Rehabilitations-Sport-Verband Rheinland-Pfalz e.V. (BSV) 22 & 23

Para Dressur
Para Sportschießen
Rollstuhl Rugby
Sitzvolleyball

Schwerpunktsportarten sind durch den Verband besonders geförderte Sportarten, die auf einem hohen Niveau im Leistungssport betrieben werden. Schwerpunktsportarten werden in der Leistungssportkonzeption des Verbandes festgelegt. In diesen Sportarten bestehen Landeskader/Landesauswahlmannschaften.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 8

Momentan gibt es in Rheinland-Pfalz eine durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsetzung.

Boccia

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 13

  • ca. 100€ pro Jahr für jede*n Übungsleiter*in mit gültiger Lizenz und ÜL-Vertrag durch die Sportbünde Rheinland, Rheinhessen und Pfalz

Hauptamtliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport 13, 17, 19 & 24

  • 4,5 Stellen (1 Abteilungleiter*in, 2 Referent*innen, 2 Sachbearbeiter*innen in Teilzeit) in der Abteilung Leistungssport des LSB
  • 1 Mitarbeiter*in zuständig für Leistungssport im Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz
  • 25,5 Landestrainer*innen
  • 12,5 Stützpunkttrainer*innen
  • 5-8 Honorartrainer*innen
  • 2 hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Behinderten- und Rehabilitationssportverband Rheinland-Pfalz im Bereich Leistungssport
  • 16 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Rheinland-Pfalz/Saarland (Mitarbeiter*innen & Trainer*innen)
  • 3 Honorarstellen für Landestrainer*innen im Behinderten- und Rehabilitationssportverband Behinderten- und Rehabilitationssportverband Rheinland-Pfalz

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.

Sportförderung

Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es in Rheinland-Pfalz?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Artikel 40 Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz 14

(4) Der Sport ist durch das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände zu pflegen und zu fördern.

Artikel 40 (Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, 1947, zuletzt geändert 2015)

Struktur Sportförderung 15

Das Land Rheinland-Pfalz stellt Haushaltsmittel für die Förderung des Leistungssports bereit. Diese werden vom Ministerium des Innern und für Sport bewilligt und stehen für die Förderung des (Nachwuchs-)Leistungssport zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt durch den Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) auf der Grundlage der Förderrichtlinien und von Beratungen im Präsidialausschuss Leistungssport (PA-L). 

Ganz gleich, ob Freizeit-, Breiten- oder Leistungssport, das sportliche Engagement in Rheinland-Pfalz ist mit mehr als drei Millionen Sporttreibenden sehr hoch. Um seine gesellschaftliche Kraft bestmöglich entfalten zu können, braucht der Sport politische Wahrnehmung und Förderung auf allen Ebenen. Sportpolitik ist primär staatliche Förderung der vielen Sportverbände bis hinunter zu den Sportvereinen sowie maßgebliche finanzielle Hilfe beim Sportstättenbau.


Sportförderungsgesetz 15

Das Landesgesetz über die öffentliche Förderung von Sport und Spiel in Rheinland-Pfalz (Sportförderungsgesetz - SportFG -) wurde 1974 eingeführt und zuletzt 2002 geändert.

Gesetzeszweck

Zweck des Gesetzes ist es, allen Einwohner*innen eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche Betätigung zu ermöglichen, die sportliche Förderung der Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden zu gewährleisten, verbesserte Möglichkeiten für das freie Spiel zu schaffen und die Voraussetzungen für die freie und eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportorganisationen zu sichern und zu verbessern.

Gegenstand der öffentlichen Förderung

(1) Die Planung und Errichtung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen kommunaler Gebietskörperschaften und anderer Träger werden durch allgemeine und fachtechnische Beratung und durch Zuwendungen nach Maßgabe dieses Gesetzes öffentlich gefördert.  
(2) Öffentlich gefördert werden auch die eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportverbände und Sportvereine sowie die kommunale Sportpflege.  
(3) Die öffentliche Förderung auf Grund dieses Gesetzes erstreckt sich nicht auf Maßnahmen, die überwiegend dem Berufssport dienen.


Sportförderrichtlinie 16

Die Rahmenbedingungen der Sportförderung sind in der Sportförderrichtlinie vom 15.2.2022 und in der VV Sportanlagen-Förderung vom 10.12.2015 geregelt.

Zuwendungszweck

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt auf der Grundlage des § 16 des Sportförderungsgesetzes (SportFG) vom 9. Dezember 1974 (GVBl. S. 597, BS 217-11) in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen für Maßnahmen im sportlichen Bereich nach Maßgabe 
– dieser Verwaltungsvorschrift und 
–  der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2, BS 63-1) in der jeweils geltenden Fassung und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften. 
Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
Die Förderung des Baues von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ist Bestandteil einer eigenständigen Förderrichtlinie und von dieser Verwaltungsvorschrift nicht umfasst. 
Der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Rheinland-Pfalz wird als Verband mit besonderen Aufgaben gesondert institutionell gefördert und ist daher von dieser Verwaltungsvorschrift ausgenommen. 

Zuwendungsart

Zuwendungen können in Form des Pauschalen Aufwendungsersatzes (Grundförderung) sowie zur Projektförderung gewährt werden.

Pauschaler Aufwendungsersatz (Grundförderung):  Der Landessportbund erhält für einen wesentlichen Bereich seiner Arbeit (die Personal- und Sachausgaben einschließlich Bauunterhaltungskosten für Verwaltungsgebäude des LSB und der regionalen Sportbünde) von dem für die Sportförderung zuständigen Ministerium einen Pauschalen Aufwendungsersatz. Die Förderung wird davon abhängig gemacht, dass der Landessportbund und seine angeschlossenen Organisationen die angemessenen und zumutbaren Eigenleistungen zur Erledigung ihrer Aufgaben erbringen (§ 16 Abs. 2 SportFG).

Projektförderung: Daneben erhalten der Landessportbund und seine ihm angeschlossenen Organisationen Projektförderungen, insbesondere für allgemeine Maßnahmen des Verbands-, Vereins- und Breitensports, für die Ausbildung und Vergütung von Übungsleiterinnen und -leitern sowie von Vereinsmanagerinnen und -managern und für die Förderung des Leistungssports.

Gegenstand der Förderung

 

Gefördert werden insbesondere die in § 16 Abs. 3 SportFG genannten Bereiche.

Neben der Förderung in Form des Pauschalen Aufwendungsersatzes (Grundförderung) für Personal- und Sachausgaben stehen im Rahmen der Projektförderung auch Finanzmittel insbesondere für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • Breitensport in Vereinen und Verbänden
    • Anschaffung von Sportgeräten,
    • Ausrichtung von Meisterschaften und Sportveranstaltungen, Verleihung von Ehrenpreisen und sonstige repräsentative Aufgaben. Das besondere ehrenamtliche Engagement von Vereinen und Verbänden bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen mit überregionaler Bedeutung kann insbesondere mit einem zweckgebundenen Förderbetrag von bis zu 1.000 EUR anerkannt werden,
    • notwendige Versicherungsbeiträge, sportärztliche Betreuung
    • kleinere Erweiterungen und Renovierungen von vereinseigenen Vereinssportanlagen mit Gesamtbaukosten bis 10.500 EUR („kleines“ Bauprogramm),
    • Maßnahmen zur Dopingbekämpfung,
    • Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund,
    • Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements.
  • Leistungs- und Spitzensport
    • Förderung von Wettkämpfen auf nationaler und internationaler Ebene und von Leistungssportler*innen, 
    • Lehrgänge der Förder- und Leistungsgruppen,
    • Vergütung und Fortbildung von haupt- und nebenamtlichen Landes- und Honorartrainer*innen und sonstiger in der Leistungssportförderung eingesetzter Lehrkräfte,
    • Verpflegungskosten bis zur Höhe der in § 7 Abs. 1 Landesreisekostengesetz festgelegten Verpflegungsmehraufwendungen für ehrenamtliche Trainer*innen bei Lehrgängen im Rahmen der Leistungssportförderung, 
    • Bezuschussung von Verpflegungskosten bei Lehrgängen und Wettkämpfen für Athlet*innen der Nachwuchskader 2,
    • Geräteausstattung und Lehrmittel für Stützpunkte und Fördergruppen,
    • Sportartspezifische Ausrüstungsgegenstände von Leistungssportler*innen,
    • sportmedizinische Untersuchungen und Betreuung von Leistungssportler*innen,
    • Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten von Landesleistungszentren und Sportinternaten,
    • Maßnahmen zur Dopingbekämpfung.
  • Ausbildungs- und Lehrwesen
    • Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen sowie Lehrkräften für die Ausbildung; Lehrmaterial und Zuschüsse zur Vergütung von Übungsleiter*innen, 
    • Aus- und Fortbildung von Vereinsmanager*innen sowie Lehrkräften für die Ausbildung; Lehrmaterial und Zuschüsse zur Vergütung von Vereinsmanager*innen,
    • Aus- und Fortbildung von aktiven Kampfrichter*innen, Schiedsrichter*innen,
    • Informationsschriften und sonstiges Lehrmaterial.
  • Förderung der Sportjugend
    • Lehrgänge für Jugendleiter*innen und Jugendsportler*innen,
    • Zuschüsse zur Vergütung von lizenzierten Jugendleiter*innen, 
    • internationale Begegnungen,
    • Zuschüsse zu Sportveranstaltungen,
    • Landesjugendsportfest, 
    • Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes von jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr,
    • Überfachliche Jugendprojekte, die nicht über die Verwaltungsvorschrift VV-JuföG abgedeckt sind, 
    • Zuschüsse für Sportvereine und Sportverbände im Rahmen der Freiwilligendienstformen Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD).
  • Förderausschlüsse/ Nicht gefördert werden die folgenden Maßnahmen:
    • Projekte und Maßnahmen, die vorrangig kommerzielle Ansätze verfolgen (z. B. Vermittlung und Durchführung von Urlaubsreisen, Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Profisports),
    • Veranstaltungen, die dem schulsportlichen Bereich zuzuordnen sind,
    • Veranstaltungen, die von Einrichtungen des Landes durchgeführt werden,
    • Aufwendungen für gesellschaftliche Zwecke (z. B. Geschenke, Bewirtungen, Musikkapellen, Ausrichtung von Feierlichkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit den in Nummer 3.2 genannten Maßnahmen und den satzungsgemäßen Zwecken eines Sportvereins stehen), 
    • Verpflegung (mit Ausnahme einfacher Bewirtung anlässlich von Arbeitssitzungen, Fachbesprechungen etc. oder der angemessenen Bewirtung bei überregionalen Meisterehrungen der Verbände und Sportbünde sowie bei der Landessportlerwahl),
    • Sportkleidung,
    • Freizeiten außerhalb der Sportjugendförderung,
    • Einsatz von Dopingmitteln,
    • Sponsoring,
    • Preisgelder.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich der Landessportbund Rheinland-Pfalz e. V. oder sein Rechtsnachfolger.

Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungen dürfen nur unter den in Teil I Nr. 1.2 und 1.3 zu § 44 Abs. 1 LHO der VV-LHO genannten Voraussetzungen bewilligt werden. Vor diesem Hintergrund kann eine Weiterleitung von Fördermitteln an einzelne Sportorganisationen für die Zukunft ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine geordnete Geschäftsführung beim Zuwendungsempfänger nicht mehr sichergestellt erscheint oder erhebliche Zweifel an der früheren zweckentsprechenden Verwendung von Mitteln bestehen. Ferner, wenn es die Sportorganisation versäumt hat, nach Auftreten eines Dopingfalls aktiv gegen Doping vorzugehen, oder wenn bei den Sportorganisationen Regelungen zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwetten nicht wirksam angewendet werden.

Der Landessportbund hat nachzuweisen, dass die Sportorganisationen die angemessenen und zumutbaren Eigenleistungen zur Erledigung ihrer Aufgaben erbringen (§ 16 Abs. 2 SportFG). Dabei ist es ausreichend, dass die Eigenleistungen der Sportorganisationen insgesamt angemessen sind. Die Eigenleistungen pro Jahr sind grundsätzlich als angemessen anzusehen, wenn sie höher als die staatliche Förderung in demselben Zeitraum sind. Bei den Eigenleistungen können insbesondere die Mitgliedsbeiträge, die Einnahmen aus Lotterien und die eingeworbenen Drittmittel berücksichtigt werden. Die Angemessenheit der erbrachten Eigenleistungen ist alle fünf Jahre durch den Landessportbund dem für die Sportförderung zuständigen Ministerium gegenüber glaubhaft darzulegen.


Förderung für Landesfachverbände 11

Im Rahmen der Verbandsförderung können Sportarten/Disziplin(-gruppen) einen jährlichen Zuschuss zur Förderung des Nachwuchsleistungssports erhalten.

Ziel ist es, mit Hilfe dieser Mittel die Rahmenbedingungen der Talentsichtung und -förderung auszubauen, um die Nachwuchsathlet*innen möglichst optimal auf den Übergang zum Erwachsenentraining vorzubereiten.

Wer kann gefördert werden?

(Landes-) Fachverbände können Mittelzuweisungen aus Leistungssportfördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz erhalten. Unterschieden wird hier in die olympische, die vorrübergehend-olympische, die nicht-olympische sowie die para- und deaflympische Verbandsförderung.

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?

Damit eine Sportart/Disziplin(-gruppe) in den verschiedenen Verbandsförderungen (olympisch, vorübergehend-olympisch, nicht-olympisch sowie para- und deaflympisch) Fördermittel aus der Verbandsförderung erhalten kann, müssen vier grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden:

Fördervoraussetzung 1: Mindestpunktzahl LA-L Rahmenrichtlinien:

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) legt den Landessportbünden anhand der „Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports“ (RR-NWL 2021), in enger Zusammenarbeit mit den Spitzenfachverbänden, eine bundeseinheitliche Bilanz des Nachwuchsleistungssports vor. Diese Leistungsbilanz erfolgt alle zwei Jahre und ist Kernbestandteil der Förderung. Somit wird ein bundesweiter Vergleich der Sportarten/Disziplin(-grupp)en nach gemeinsamen und einheitlichen Kriterien ermöglicht. Über die Bewertungsergebnisse sind Aussagen zum Leistungsstand und zur Effizienz des Sportkonzepts der Sportfachverbände möglich. Maßstab der Förderung sind nachgewiesene und überzeugende Vorleistungen. Die nach den LA-L-Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports des DOSB berechneten Fördermittel aus der Finanzhilfe des Landes Rheinland-Pfalz sowie die Eigenmittel der (Landes-) Fachverbände bilden die Grundlage der Spitzen- und Leistungssportförderung in Rheinland-Pfalz. Hier gilt es, insbesondere dem Auftrag der Länder in der Gesamtkonzeption des deutschen Sports nachzukommen und den Nachwuchs im langfristigen Leistungsaufbau in den verschiedenen Entwicklungsperioden von der Talentförderung bis zum Hochleistungstraining zu fördern.

Um die Verbandsförderung erhalten zu können, muss eine Sportart/Disziplin(-gruppe) in der aktuellen Auswertung der Rahmenrichtlinien aufgeführt sein und mindestens 0,1 Punkte für Rheinland-Pfalz erhalten haben.

Fördervoraussetzung 2: Fristgerechte Abgabe der Verbandsabfrage (inkl. Kaderliste):

Zum Ende des Jahres erhalten die Leistungssportbeauftragten der (Landes-) Fachverbände die jährliche Verbandsabfrage mit der Bitte, diese bis zum 31.01. des neuen Jahres ausgefüllt an die Mitarbeiter*innen der Abteilung Leistungssport zurückzusenden. Die Verbandsabfrage liefert dem Landessportbund retrospektive und prospektive Informationen, die für die verschiedenen Fördermöglichkeiten relevant sind. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Abgabe der vollständig ausgefüllten Verbandsabfrage unabdingbar für den Erhalt der Verbandsförderung.

Fördervoraussetzung 3: Eigenanteil am Leistungssporthaushalt:

Die Investitionen für den (Nachwuchs-) Leistungssport eines (Landes-) Fachverbandes dürfen nicht allein auf den Fördermitteln aus dem Leistungssporthaushalt des Landessportbundes Rheinland-Pfalz beruhen. Eigenmittel müssen in angemessener Höhe aufgebracht werden. Als Nachweis dienen neben dem Finanzplan im Rahmen der Verbandsabfrage die Haushaltsnachweise aus dem Vorjahr.

Fördervoraussetzung 4: Landesfachverband oder Kooperation zwischen den (regionalen) Fachverbänden

Im Optimalfall gibt es einen Landesfachverband, der den Leistungssport in Rheinland-Pfalz koordiniert. Sportarten, die diese Voraussetzung nicht erfüllen können, müssen für den Erhalt der Verbandsförderung eine Kooperationsvereinbarung zwischen den (regionalen) Fachverbänden schließen, sodass die Zuständigkeiten für den Leistungssport betreffende Themen geregelt sind.

Wofür können Fördermittel beantragt werden?

Die Verbandsförderung Leistungssport steht den Landesfachverbänden für die Entwicklung des Nachwuchsleistungssports zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Sportförderrichtlinie des Landes vom 15.02.2022 (siehe oben) kann sie für die dort genannten zuwendungsfähigen Kosten im Bereich „Leistungs- und Spitzensport“ verwendet werden.

Förderstruktur Olympische Verbandsförderung

Sind alle vier Fördervoraussetzungen erfüllt, so wird je nach Punktzahl aus den LA-L-Rahmenrichtlinien entschieden, ob die Sportart/Disziplin(-gruppe) eine punktuelle oder eine Anschluss- bzw. Spitzenförderung erhält.

Sportarten/Disziplin(-grupp)en, die weniger als 30 Punkte erreicht haben, werden gemäß der erreichten Punktzahl einer von vier Stufen zugeteilt und erhalten eine punktuelle Förderung.

Sportarten/Disziplin(-grupp)en, die mindestens 30 Punkte im Rahmen der Auswertung der Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports erreicht haben, werden einer differenzierteren Bewertung innerhalb von drei verschiedenen Kategorien unterzogen und können basierend auf diesen Ergebnissen im Rahmen der Verbandsförderung Fördermittel bis zu 30.000 € erhalten. Im Bereich der Strukturbedingungen werden leistungssportfördernde Aspekte der Sportart bewertet, die für eine systematische Nachwuchsförderung relevant sind. Das Leistungssportpersonal wird in einer eigenen Kategorie betrachtet und die personelle Zusammensetzung bzw. die Finanzierungsstruktur bewertet. Der sportliche Erfolg einer Sportart/Disziplin(-gruppe) wird unter anderem durch ausgewählte Parameter der Rahmenrichtlinien ermittelt. Tabelle 3 fasst die bewerteten Attribute der drei Kategorien zusammen.

Vorrübergehend Olympische Verbandsförderung

Die vorübergehend olympischen Sportarten/Disziplin(-grupp)en werden während des olympischen Zyklus mit den olympischen Sportarten/Disziplin(-grupp)en gleichgesetzt. Im Folgezyklus, in dem keine Berufung mehr in das olympische Programm erfolgt, reduziert sich diese Förderung um 50% und kann bis zu 15.000 € betragen. Findet auch im übernächsten Olympiazyklus keine Wiederaufnahme in das olympische Programm statt, so wird die Sportart/Disziplin(-gruppe) bei der Berechnung der Verbandsförderung wieder als nicht-olympische Sportart/Disziplin(-gruppe) behandelt.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten

Akteure

DOSB

DOSB 4 & 5

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSBs hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athlet*innen sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 7 & 8

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 5

  • 66 Spitzenverbände
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nichtolympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss Regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Landessportbund Rheinland-Pfalz

Landessportbund Rheinland-Pfalz 10, 11 & 13

  • 1.378.287 Mitglieder
  • 5.911 Vereine
  • 3 Regionale Sportbünde
  • 48 Landesfachverbände und Arbeitsgemeinschaften von Fachverbänden

Der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) ist für die sportartübergreifende Steuerung des langfristigen Leistungsaufbaus auf Landesebene zuständig.

Das gemeinsame Ziel mit den anderen Akteuren ist es, für die perspektivreichsten Leistungssportler*innen mithilfe eines Stützpunktnetzwerks bestmögliche Trainings- und Umfeldbedingungen für die Entwicklung sowie Vorbereitung internationaler Höchstleistungen zu schaffen.

Gemeinsam im Verbund Leistungssport werden junge talentierte Athlet*innen durch wirksame Fördermaßnahmen unterstützt und auf ihrem sportlichen, schulischen und beruflichen Entwicklungsweg optimal begleitet.

Das macht der Landessportbund Rheinland-Pfalz für den Nachwuchsleistungssport:

  • Direkte Förderung für Athlet*innen
    - Finanzielle Unterstützung (besonders) perspektivreicher Nachwuchsathlet*innen (z. B. Projektförderung, NK2-Förderung, Nachwuchs-Eliteförderung),
    - Eliteschulen des Sports,
    - Bundesfreiwilligendienst,
    - Sportmedizinische Untersuchung,
  • Unterstützung der Stützpunkte
    - Formulierung der Kriterien des Stützpunktsystems/Zertifizierungsprozesses (LLZ, LStP) = Zielvereinbarung,
    - Großsportgerätezuschuss,
    - Betriebskostenzuschuss,
  • Förderung von Trainer*innen (Subventionierung der verschiedenen Stellen), 
  • Unterstützung der Spitzensport-Vereine (Spitzenvereinsförderung) und
  • Unterstützung von Spitzensportveranstaltungen.
     
Ministerium des Innern und für Sport

Ministerium des Innern und für Sport 17

  • 4,09 Mio. Einwohner*innen
  • 205 Einwohner*innen pro km²
  • neuntgrößtes Bundesland mit einer Fläche von 19.858 km²

Sport hat für die Menschen in Rheinland-Pfalz, aber auch für die Landesregierung, eine sehr große Bedeutung. Dies machen die Haushaltsansätze für die Sportförderung deutlich, die seit Jahren konstant auf einem hohen Niveau bleiben. 

Das Land fördert subsidiär den Sport und die Sportinfrastruktur in Rheinland-Pfalz. Wichtigste Aufgaben sind dabei die Förderung des Landessportbundes, der Sportverbände sowie der Sportvereine und natürlich der Sportjugend. Darüber hinaus wird die Arbeit des Behindertensportverbandes und von Special Olympics Rheinland-Pfalz e.V. institutionell und über Projekte gefördert. Zudem werden im Rahmen der Investitionsförderung Sanierungsmaßnahmen sowie der Neu- und Ausbau von Sportanlagen der Kommunen und Vereine finanziell unterstützt.

Das macht das Ministerium des Inneren und für Sport für den Nachwuchsleistungssport:

  • Zuweisungen aus Landesmitteln zum Bau und zur Sanierung von Sportanlagen,
  • Zuschüsse für die Aufgaben des Landessportbundes und seiner angeschlossenen Organisationen,
  • Zuschüsse für die Ausbildung und Vergütung von Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen,
  • Zuschüsse für die Förderung des Leistungs-, Breiten- und Schulsports sowie
  • Zuschüsse zur Förderung des Behindertensports.

Daneben werden für allgemeine Maßnahmen im Rahmen der Projektförderung Zuschüsse gewährt. 

Landesfachverbände und Arbeitsgemeinschaften von Fachverbänden

Landesfachverbände und Arbeitsgemeinschaften von Fachverbänden 11

  • 48 Landesfachverbände

Die Landesfachverbände (LFV) arbeiten inhaltlich und organisatorisch eng mit den Partner*innen der Rahmenordnung und dem jeweiligen Spitzenfachverband in allen Fragen der fachlichen Führung, Anleitung und Kontrolle der Trainer*innen des Grundlagen- und Aufbautrainings der Schwerpunktsportarten zusammen. Sie betreuen Athlet*innen vereins- und länderübergreifend, sichten regional Talente und sichern die erfolgreiche und kontinuierliche sportliche Entwicklung bis einschließlich NK2 sowie deren Weiterentwicklung zum Bundeskader. Sie delegieren Nachwuchsathlet*innen an übergeordnete Bundesstützpunkte im Land oder länderübergreifend. Die LFV gewährleisten jene Rahmenbedingungen, die eine kontinuierliche Erfüllung der leistungssportlichen Aufgaben der Trainer*innen sowie Landestrainer*innen ermöglichen. 

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • aktives und partnerschaftliches Mitwirken bei der fristgerechten jährlichen Erarbeitung und Abrechnung der Zielvereinbarungen,
  • federführende Mitarbeit bei der Erstellung von Regionalen Zielvereinbarungen, 
  • Organisation und Durchführung von Trainer*innenweiterbildungen, 
  • Fachaufsicht Landestrainer*innen und der Trainer*innen laut Richtlinienkompetenz des jeweiligen Spitzenfachverbandes, 
  • Sicherung der Einschulungskennzahlen an die Eliteschulen des Sports für die Schwerpunktsportarten,
  • Der*Die Präsident*in des jeweiligen LFV benennt für die formale Zusammenarbeit und Abstimmung gegenüber dem LSB, dem OSP und den leistungssporttragenden Vereinen eine entscheidungsberechtigte Person.
Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland

Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland 3, 5, 11 & 19

  • Betreuung von 137* Bundeskaderathlet*innen (9 OK/PAK, 55 PK, 67 NK1, 6 EK)
  • 60 NK2- und Landeskader (Quelle OSP, Stand 2022)
  • aus 19 Sportarten 

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Der Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland (OSP) ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen.

Er entstand am 1. Januar 1994 aus einer Fusion der zuvor eigenständigen Olympiastützpunkte in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Zu den Aufgaben des regionalen Leistungssportmanagements gehören insbesondere:

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin.

Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.

Der Olympiastützpunkt kann im Auftrag des Spitzenverbandes regionale Koordinierungsaufgaben übernehmen und wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.

Sporthilfe Rheinland-Pfalz

Sporthilfe Rheinland-Pfalz 12 & 21

  • 70 geförderte Athlet*innen in 2024
  • 800.000 € Einnahmen jährlich

Die Stiftung Sporthilfe in Rheinland-Pfalz wurde 1989 mit der Zielstellung ins Leben gerufen, den Sport im Land Rheinland-Pfalz zu fördern. Über 70 Topsportler*innen können sich dieses Jahr auf die Unterstützung verlassen.

Die Serviceeinrichtung unter dem Dach des Landessportbundes Rheinland-Pfalz sieht sich als Ergänzung zur Stiftung Deutsche Sporthilfe und keinesfalls als eine Konkurrenzorganisation. Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, ausgewählte Athlet*innen in olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten tatkräftig, ideell und materiell zu unterstützen. Die Förderleistungen werden eng abgestimmt mit der Abteilung Leistungssport des Landessportbundes Rheinland-Pfalz.

Athelt*innenförderung der Sporthilfe Rheinland-Pfalz

Spitzenförderung

Ihrem Stiftungszweck entsprechend fördert die Stiftung Sporthilfe den Spitzensport in Rheinland-Pfalz. Sie stellt unter anderem für das Spitzensportförderprojekt „Team Rheinland-Pfalz“ finanzielle Mittel für die individuelle Förderung rheinland-pfälzischer Athlet*innen zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach dem Leistungsprinzip und ist für Athlet*innen aus olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten mit aktueller Nominierung in den Bundeskader vorgesehen.

Projekt Internatskostenbezuschussung

Im Mittelpunkt des Projekts steht die Bezuschussung von Unterbringungskosten an Sportinternaten für rheinland-pfälzische Nachwuchsbundeskader-Athleten*innen (NK1 und NK2). Als förderungsberechtigt gelten Athlet*innen, die ein Sportinternat besuchen sowie das Startrecht und die Mitgliedschaft in einem rheinland-pfälzischen Verein nachweisen können. Diese Förderung ist schulzeitbegleitend und richtet sich direkt an die Athlet*innen.

Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz e.V.

Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz e.V. 23, 24 & 25

  • ca. 390  Vereine
  • ca. 38.000 Mitgliedschaften*
  • 1 Hauptamtliche Stellen Vollbeschäftigungseinheiten (VBE) im Verband im Bereich Leistungssport
  • 3 Honorarstellen für Landestrainer*innen
  • 1 VBE Talentscout

Der Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz e.V. (BSV-RLP) ist parallel zu anderen Betätigungsfeldern, wie z.B. Breiten- und Rehabilitationssport, der Fachverband für Leistungssport für Menschen mit einer Behinderung.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

Das macht der BSV-RLP für den Nachwuchsleistungssport:

  • Förderung von Trainings-, Lehrgangs- und Klassifizierungsmaßnahmen,
  • Förderung von Teilnahmen an nationalen und internationalen Meisterschaften, von Landesstützpunkten sowie Jugendauswahlmannschaften,
  • Förderung der zertifizierten Stützpunkte,
  • Veranstaltung und Ausrichtung von Meisterschaften auf Landes- und Bundesebene,
  • Sichtungsmaßnahmen,
  • Kooperation zwischen Fachverbänden aus dem olympischen Sport, Schulen und Einrichtungen,
  • Organisation der sportartenspezifischen Landeskader.
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Vereine

Vereine 3 & 5

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen. Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • Sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten

Eliteschulen des Sports 4 & 5

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Eliteschulen des Sports in Rheinland-Pfalz 4, 5 & 21

Heinrich-Heine-Gymnasium Kaiserslautern

Profilsportarten: Badminton, Fußball, Klettern, Radsport, Judo, Tennis

  • Schulform: Gymnasium, Aufbaugymnasium (Oberstufe ohne 2. Fremdsprache)
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife

Partnerschulen des Sports in Rheinland-Pfalz 12

Bewegung und Sport tragen in besonderer Weise zur motorischen, sozialen, kognitiven und emotionalen Entwicklung junger Menschen im Sinne einer ganzheitlichen Bildung bei. 

Der Schulsport leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, indem er das natürliche Bewegungsbedürfnis aller Kinder in einem immer bewegungsärmeren gesellschaftlichen Umfeld fördert. Freude an Bewegung, die Bedeutung sportlicher Aktivität für das Wohlbefinden und grundlegende Fertigkeiten und Fähigkeiten der Sportkultur zu vermitteln, sind dabei die pädagogischen Zielsetzungen. Ebenso steht das Entdecken und die individuelle Förderung von Begabung sowie auf der Ebene des Leistungssports die Vereinbarkeit von schulischer Bildung und leistungssportlicher Entwicklung im Fokus des rheinland-pfälzischen Systems "Partnerschulen des Sports".

Zertifizierung der Landesleistungszentren 9

Das Landesleistungszentrum ist der zentrale Standort einer Sportart mit Bundesstützpunkt / eines Entwicklungsschwerpunktes in Rheinland-Pfalz. Die zentrale Zielstellung dieser Stützpunkte besteht darin, den jugendlichen Athlet*innen ein Umfeld zu bieten, in dem sie ihr Training auf möglichst hohem Niveau realisieren können.

Die Bereitstellung der dafür notwendigen Voraussetzungen (Infrastruktur, Personal, Umfeld) wird durch den Landessportbund, durch eine intensive Prüfung der Rahmenbedingungen, auf Basis der Angaben im Antrag, sichergestellt. Im Rahmen der Zertifizierung eines Landesleistungszentrums werden folgende Bereiche im Rahmen einer Standortbesichtigung und mittels Interviews geprüft:

  •              Leistungssportpersonal,
  •              Athlet*innen,
  •              sportspezifische Ausbildung,
  •              Präventionsmaßnahmen,
  •              Medizinische und sportwissenschaftliche Kooperationen,
  •              Talentsichtung,
  •              Infrastruktur.

Die Zertifizierung gewährleistet eine einheitliche Bewertung der Landesleistungszentren durch den Landessportbund im Hinblick auf die leistungsfördernden Strukturen und Umfeldbedingungen. Die gewonnenen Ergebnisse dienen der Beurteilung und Verbesserung der Nachwuchsleistungssportstrukturen des jeweiligen Stützpunktes. In Anlehnung an die Ergebnisse und die damit verbundenen Handlungsempfehlungen können einzelne Strukturelemente eines Landesleistungszentrums in Abstimmung mit dem Landessportbund gezielt gefördert werden. Die Zertifizierung soll zur Optimierung des Betreuungsumfeldes der Nachwuchsathlet*innen beitragen, das Leistungssportmanagement am Standort optimieren sowie eine Vernetzung zwischen dem Landesleistungszentrum und anderen leistungssportfördernden Institutionen fördern.

Jedes Landesleistungszentrum schließt mit dem Landessportbund eine individuelle Zielvereinbarung für den Anerkennungszeitraum (Olympiazyklus) ab, die die sportlichen und strukturellen Ziele festlegt.

Regionale Leistungssportzentren 11 & 14

Die Förderung des (Nachwuchs-)Leistungssports stellt für den Landessportbund Rheinland-Pfalz einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt dar. Durch gemeinsame Anstrengungen des Ministeriums des Innern und für Sport und des Landessportbundes, ist im Jahr 2019 ein Projekt entstanden, welches eine nachhaltige Entwicklung von sog. „regionalen Leistungssportzentren“ verfolgt. Dabei handelt es sich um die Standorte Kaiserslautern, Mainz und Koblenz, bei denen bereits gute Bedingungen zur Förderung des (Nachwuchs-)Leistungssports bestehen.

Aktuelle Informationen zu den Regionalen Leistungssportzentren finden sich hier: https://www.lsb-rlp.de/regionaleleistungssportzentren

Drei Regionale Sportbünde 11

Der Landessportbund Rheinland-Pfalz besteht aus drei regionalen Sportbünden. Viele Landesfachverbände bilden Arbeitsgemeinschaften für Rheinland-Pfalz oder Rheinland-Pfalz und dem Saarland. 

Lesetipps
Quellen
  1. Statistisches Bundesamt. (2021). Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
  2. DOSB. (2023). Bestandserhebung 2023.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2022). Homepage Leistungssport.
  5. DOSB. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  6. ©DOSB/Sportdeutschland
  7. DBS. (2023). Homepage Leistungssport.
  8. DBS. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  9. LSB. (2023). Konzept Leistungssportförderung in Rheinland-Pfalz.
  10. LSB. (2023). Partnerschulen des Sports in Rheinland-Pfalz.
  11. LSB. (2023). Homepage Leistungssport.
  12. LSB. (2023). Homepage Schule und Spitzensport.
  13. LSB. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  14. Land Rheinland-Pfalz. (1947 zuletzt geändert 2015). Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz.
  15. Land Rheinland-Pfalz. (2002). Landesgesetz über die öffentliche Förderung von Sport und Spiel in Rheinland-Pfalz (Sportförderungsgesetz - SportFG -).
  16. Ministeriums des Innern und für Sport. (2022). Sportförderrichtlinie.
  17. Ministerium des Innern und für Sport. (2023). Homepage Sport.
  18. Ministerium für Inneres und Sport. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  19. Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz und LSB. (20??). Partnerschulen des Sports in Rheinland-Pfalz.
  20. OSP Rheinland-Pfalz/Saarland. (2023). Homepage.
  21. OSP Rheinland-Pfalz/Saarland. (2023). Persönliche Mitteilung Regionalteamleitung (Email).
  22. OSP Rheinland-Pfalz/Saarland. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  23. BSV-RLP. (2017). Leistungssportkonzept 2017-2022.
  24. BSV-RLP. (2023). Homepage Leistungssport.
  25. BSV-RLP. (2023). Persönliche Mitteilung (Email.
  26. Sporthilfe RLP. (2023). Homepage.
  27. Sporthilfe RLP. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  28. Bildquellen: Gemeinfrei