Damit eine Sportart/Disziplin(-gruppe) in den verschiedenen Verbandsförderungen (olympisch, vorübergehend-olympisch, nicht-olympisch sowie deaflympisch) Fördermittel aus der Verbandsförderung erhalten kann, müssen vier grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden:
Fördervoraussetzung 1: Mindestpunktzahl LA-L Rahmenrichtlinien:
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) legt den Landessportbünden anhand der „Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports“ (RR-NWL 2021), in enger Zusammenarbeit mit den Spitzenfachverbänden, eine bundeseinheitliche Bilanz des Nachwuchsleistungssports vor. Diese Leistungsbilanz erfolgt alle zwei Jahre und ist Kernbestandteil der Förderung. Somit wird ein bundesweiter Vergleich der Sportarten/Disziplin(-grupp)en nach gemeinsamen und einheitlichen Kriterien ermöglicht. Über die Bewertungsergebnisse sind Aussagen zum Leistungsstand und zur Effizienz des Sportkonzepts der Sportfachverbände möglich. Maßstab der Förderung sind nachgewiesene und überzeugende Vorleistungen. Die nach den LA-L-Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports des DOSB berechneten Fördermittel aus der Finanzhilfe des Landes Rheinland-Pfalz sowie die Eigenmittel der (Landes-) Fachverbände bilden die Grundlage der Spitzen- und Leistungssportförderung in Rheinland-Pfalz. Hier gilt es, insbesondere dem Auftrag der Länder in der Gesamtkonzeption des deutschen Sports nachzukommen und den Nachwuchs im langfristigen Leistungsaufbau in den verschiedenen Entwicklungsperioden von der Talentförderung bis zum Hochleistungstraining zu fördern.
Um die Verbandsförderung erhalten zu können, muss eine Sportart/Disziplin(-gruppe) in der aktuellen Auswertung der Rahmenrichtlinien aufgeführt sein und mindestens 0,1 Punkte für Rheinland-Pfalz erhalten haben.
Fördervoraussetzung 2: Fristgerechte Abgabe der Verbandsabfrage (inkl. Kaderliste):
Zum Ende des Jahres erhalten die Leistungssportbeauftragten der (Landes-) Fachverbände die jährliche Verbandsabfrage mit der Bitte, diese bis zum 15.01. des neuen Jahres ausgefüllt an die Mitarbeiter*innen der Abteilung Leistungssport zurückzusenden. Die Verbandsabfrage liefert dem Landessportbund retrospektive und prospektive Informationen, die für die verschiedenen Fördermöglichkeiten relevant sind. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Abgabe der vollständig ausgefüllten Verbandsabfrage unabdingbar für den Erhalt der Verbandsförderung.
Fördervoraussetzung 3: Eigenanteil am Leistungssporthaushalt:
Die Investitionen für den (Nachwuchs-) Leistungssport eines (Landes-) Fachverbandes dürfen nicht allein auf den Fördermitteln aus dem Leistungssporthaushalt des Landessportbundes Rheinland-Pfalz beruhen. Eigenmittel müssen in angemessener Höhe aufgebracht werden. Als Nachweis dienen neben dem Finanzplan im Rahmen der Verbandsabfrage die Haushaltsnachweise aus dem Vorjahr.
Fördervoraussetzung 4: Landesfachverband oder Kooperation zwischen den (regionalen) Fachverbänden
Im Optimalfall gibt es einen Landesfachverband, der den Leistungssport in Rheinland-Pfalz koordiniert. Sportarten, die diese Voraussetzung nicht erfüllen können, müssen für den Erhalt der Verbandsförderung eine Kooperationsvereinbarung zwischen den (regionalen) Fachverbänden schließen, sodass die Zuständigkeiten für den Leistungssport betreffende Themen geregelt sind.