Wie Nachwuchsleistungssportprojekte am IAT beantragt werden können

1. Nachwuchsleistungssportprojekte am IAT

In der Bund-Länder-Vereinbarung zur Neuordnung der Finanzierungsbeiträge anlässlich der Neustrukturierung des olympischen und paralympischen Leistungssports und der Spitzensportförderung ist festgehalten, dass die Länder ab dem Jahr 2019 Mittel zur Finanzierung länderübergreifender Projekte des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) im Bereich des Nachwuchsleistungssportes (NWLS) zur Verfügung stellen. Übergeordnetes Ziel ist eine praxiswirksame und nachhaltige wissenschaftliche Unterstützung und Beratung in den Bereichen der Talentidentifikation und -entwicklung sowie deren Förderstrukturen und Umfeldbedingungen. Die Projekte gründen auf realen Problemstellungen von Akteur*innen im NWLS und zielen auf deren Lösung ab. Sie knüpfen an die Praxis im NWLS an und bilden diese möglichst realitätsnah ab. Dazu gehört auch die Beschreibung von institutionellen Bedingungen.

Die Projekte zur wissenschaftlichen Unterstützung des NWLS durch das IAT sollen:

  1. die Verbände bei der zielgerichteten Suche und Gewinnung von Talenten sowie der Auswahl und Entwicklung ihrer Landes-, Nachwuchs- und Perspektivkader nachhaltig wirkungsvoll unterstützen,
  2. den Steuerern und Förderern Hilfestellungen für die Einschätzung der Qualität der Arbeit im Nachwuchsleistungssport liefern und für Partner Empfehlungen für die Weiterentwicklung von wesentlichen Unterstützungssystemen oder Umfeldbedingungen geben.

Zum Erreichen des ersten Ziels werden Projekte vergeben, die unmittelbar für Prozesse in Spitzen- und Landesverbänden wirksam sind. Darin stehen beispielsweise das Erfassen von Leistungsvoraussetzungen, die Einschätzung von Potenzial der Nachwuchsathlet*innen für spätere Spitzenleistungen oder die Analyse und Weiterentwicklung von Training und Wettkampf im Mittelpunkt. Auch die Entwicklung von Materialien oder Technologien für Nachwuchsathlet*innen ist hierfür ein möglicher Projektinhalt.

Um das zweite Ziel zu erreichen, sollen in Projekten die Prozesse oder Strukturen im Fördersystem des NWLS in Deutschland analysiert und Empfehlungen für dessen Weiterentwicklung erarbeitet werden. Zielgruppe sind vorrangig der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) oder Landessportbünde (LSB), aber auch Spitzenverbände und andere Institutionen des Leistungssports sollen von den Ergebnissen profitieren können (siehe 2. Antragsteller).

Zudem sind für alle antragsberechtigten Institutionen (s. u.) Projekte möglich, die sich schwerpunktmäßig mit dem Wissens- und Erkenntnistransfer befassen und durch die Konzeptionen nutzbar gemacht und Trainer*innenhandeln verbessert werden kann.

Zur Beratung (u.a. Begutachtung der Konzeptionen, Begleitung und Weiterentwicklung der Pro-jekte) bezieht der DOSB als fachlicher Gutachter nach Bedarf Expert*innen aus einem Expert*in-nengremium entsprechend ihres jeweiligen Expertise-/Tätigkeitsfelds ein.

2. Antragsteller*innen

Antragsberechtigt sind alle olympischen Spitzenverbände, der Deutsche Behindertensportverband, Landessportbünde/-verbände (LSB/LSV), Athleten Deutschland, die Trainerkommission des DOSB, der Berufsverband der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport, die für Sport zuständigen Ministerien der Länder, die Sportreferentenkonferenz der Länder (SRK), die Stiftung Deutsche Sporthilfe und die Olympiastützpunkte.

Das IAT ist Projektnehmer sowie der DOSB fachlicher Gutachter und Controller der Projekte. Beide können jedoch ebenfalls Anträge zu übergreifenden Thematiken einreichen (wie z. B. Erarbeitung von Konzepten oder Pilotlösungen, welche die Umsetzung der NWLS-Strategie des DOSB unterstützen). Andere Institutionen des Leistungssportsystems können sich als Co-Antragsteller bei Anträgen der o. g. Institutionen einbringen.

3. Kriterien der Projektauswahl

Inhaltliche Kriterien

  • SMARTe Zielsetzung und Ergebniserwartung
  • Klarer NNWLS-Bezug in Inhalt und Problemlösung (von Talentsuche/-gewinnung bis einschließlich NK 1)
  • hohe Relevanz der angestrebten Ergebnisse für Sportpraxis und/oder Sportpolitik/-steuerung
  • Umsetzung der erarbeiteten Inhalte in der Sportpraxis bzw. Aufgreifen der Handlungsempfehlungen/Ergebnisse durch Sportpolitik/-steuerung innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Projektende
  • Länder- bzw. sportartübergreifende Synergien (gemeinsame Anträge mehrerer LSB/LSV, Verbände/Sportarten)
  • Länder- bzw. sportartübergreifender Nutzen (von den Ergebnissen können auch weitere Bundesländer bzw. Sportarten/Sportartengruppen profitieren)
  • Förderung der Auseinandersetzung der Zielgruppen mit dem Thema und dadurch Förderung selbstbestimmter Entwicklungs-/Veränderungsprozesse
  • Förderung des aktiven Engagements von Multiplikatoren
  • Schaffen einer Datenbasis für eine spätere Evaluation
  • Möglichkeit von Anschlussprojekten mit erweitertem/korrigiertem/ergänztem Fokus (z. B. durch andere Verbände oder Länder; andere Strukturelemente, Puzzleteile oder Trainingsetappen)
  • Abgrenzbarkeit bei Folgeprojekten (Neuigkeitswert)

Organisatorische und formale Kriterien

  • Hauptamtliche Ansprechpartner*innen (Sportdirektor*in, Bundes-/Landestrainer*innen und Wissenschaftskoordinator*in) bzw. Verantwortliche (strategisch/politisch und operativ/inhaltlich) bei beteiligten Institutionen
  • Sicherung von Austausch und Informationsfluss durch Antragsteller mit allen Beteiligten (innerhalb der und zwischen Institutionen)
  • Unterstützung der inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung der gemeinsam abgestimmten Projektaufgaben (proaktives Handeln; aktive Teilnahme an Veranstaltungen und Maßnahmen; Abstimmung und Verknüpfung mit bestehenden Programmen etc.)
  • Sicherstellung des „Zugangs“ zu Athlet*innen/Trainer*innen/Expert*innen (z. B. für Datenerhebungen, Interviews, Interventionen), zu Dokumenten und bestehenden Datensätzen
  • Sicherung der nachhaltigen Umsetzung der Projektergebnisse in Sportpraxis und/oder-politik
  • Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Projektmitarbeiter*innen des IAT für abgestimmte Maßnahmen (z. B. Lehrgänge, Wettkämpfe) sowie Beteiligung an Kosten für im Projektverlauf erforderliche Veranstaltungen (z. B. Bereitstellung Location und Verpflegung für Workshop mit Projektpartner*innen)

Strategische Kriterien

  • Relevanz der Thematik/Ergebnisse für eine strategisch-inhaltliche Entwicklung (Umsetzung der Rahmenrichtlinien, des NWLS-Konzepts/PotAS etc.)
  • Thematische Vielfalt/Variation im Gesamtportfolio der durch das IAT zu bearbeitenden Projekte
  • Erreichen von Veränderungen auf verschiedenen Handlungsebenen (Athlet*innen, Trainer*innen, auf Organisationsebene in der NWLS-Steuerung in Verbänden, LSB/LSV und DOSB, Sportpolitik etc.) durch Gesamtportfolio der Projekte
  • Sportartengruppe (möglichst viele Sportartengruppen abdecken) und Medaillenpotenzial
  • Vorhandensein des Budgets aus den Ländermitteln, um die Projektziele umsetzen zu können
  • Abschätzung Aufwand-Nutzen-Relation
  • Prüfung auf redundante Projektförderung (z.B. TrainerInSportdeutschland, BISp-Innovati-ons-/Serviceforschungsprojekte)

4. Antrags- und Bewilligungsprozess

Beantragung

Antragsberechtigte Institutionen werden im 4. Quartal 2022 durch den DOSB in geeigneten Veranstaltungsformaten über Antragsmöglichkeiten und das Procedere informiert. Die Antragsteller erstellen die Anträge auf der Grundlage einer Vorlage und reichen diese bis zum 31.1.2023 beim DOSB ein (max. 3 Seiten). Die Gliederung des Antrags ist wie folgt (siehe Antrag auf Förderung eines NWLS-Projekts am IAT):

  • Ausgangslage/Problemstellung
  • Zweck/Zielstellung
  • Ergebniserwartung und Nachhaltigkeit
  • Meilensteine
  • Projektteam
  • Länder-/sportartübergreifender Nutzen

Auswahl und Bewilligung

Die Priorisierung der Projektanträge erfolgt bis März 2023 durch den DOSB gemeinsam mit dem IAT. Grundlage dafür sind die unter 3. aufgeführten Kriterien. Das Ergebnis der Priorisierung wird mit den LSB/LSV sowie den Spitzenverbänden diskutiert. Daraufhin wählt der DOSB gemeinsam mit dem IAT Projekte aus, für die das IAT im Anschluss in enger Abstimmung mit den jeweiligen Antragsteller*innen Projektkonzeptionen erarbeitet. Über das Ergebnis wird das Expert*innengremium informiert. In die Konzeptionserstellung werden ggfs. weitere Projektpartner*innen aus Sportpraxis, -politik und –wissenschaft oder auch der Wirtschaft einbezogen. Die Konzeptionen sind wie folgt gegliedert:

  1. Ausgangslage/Problemstellung
  2. Zielstellungen
  3. Inhalte
  4. Ergebnisse und Transfer
  5. Nachhaltigkeit
  6. Länder-/Sportartübergreifender Nutzen
  7. GANTT mit geplanten Arbeitspaketen
  8. Projektteam
  9. Finanzplanung
  10. Literatur

Sie werden dem DOSB bis zum 31.5.2023 vorgelegt. Der DOSB schätzt die Konzeptionen hinsichtlich folgender Fragen ein und bezieht dabei nach Bedarf Expert*innen aus dem o. g. Gremium entsprechend ihres jeweiligen Expertise-/Tätigkeitsfelds ein:

  • Adressiert die Konzeption die in der Projektidee formulierten Zielstellungen
  • Sind die Ziele und die Ergebniserwartung SMART und nachvollziehbar?
  • Ist die Zielgruppe klar beschrieben?
  • Sind die Methoden und Maßnahmen angemessen, um die avisierten Ergebnisse zu erreichen zu erreichen (aus wissenschaftlicher und Praxissicht)?
  • Ist das GANTT plausibel und nachvollziehbar?
  • Wird der Transfer in Sportpraxis/-politik angemessen berücksichtigt?
  • Sollten weitere Partner*innen aufgrund ihrer Expertisen/Kompetenzen berücksichtigt werden?
  • Gibt es Vorarbeiten/andere Projekte, deren Inhalte und Ergebnisse berücksichtigt werden sollten?
  • Sind personelle Kapazitäten und Sachkosten angemessen und nachvollziehbar?

Die Einschätzungen werden dem IAT übermittelt und der Überarbeitungsbedarf in einer gemeinsamen Sitzung von DOSB, IAT und Expert*innenpool im Juli 2023 protokolliert und anschließend durch das IAT umgesetzt. Die finalen Projektkonzeptionen werden zum 31.8.2023 durch den DOSB bei der SRK eingereicht und kommen im September bzw. Oktober bei der SRK zur Verabschiedung.

5. Projektbearbeitung und -laufzeit

Die Projekte zur wissenschaftlichen Unterstützung des Nachwuchsleistungssports beginnen zum 1.1.2024 und haben eine Laufzeit von drei Jahren. Die Projekte starten üblicherweise mit einer Situationsanalyse. Daran schließt sich eine Entwicklungs- und/oder Erhebungsphase an. Am Ende der ersten beiden Projektjahre stehen im Idealfall (Pilot-)Lösungen wie z. B. Testbatterien, Konzeptionen oder Factsheets bzw. Ergebnisse von Erhebungen (z. B. Befragungen, Interviews). Im dritten Projektjahr stehen dann die Unterstützung der Umsetzung und ggfs. erste Evaluationsansätze der erarbeiteten Lösungen (z. B. bei Testbatterien), die Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen und der Transfer der Projektergebnisse im Mittelpunkt.

Im Rahmen eines Kick-Off-Meetings zu Beginn der Projektbearbeitungsphase werden die Ziele, Aufgabenpakete und Leistungen gemeinsam mit allen Projektpartner*innen und dem DOSB präzisiert und in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die Projektleitung und Koordination der Tätigkeiten der am Projekt beteiligten Partner liegt federführend beim IAT. Eine erfolgreiche Bearbeitung ist nur möglich, wenn sich die Antragsteller*innen und alle weiteren Projektpartner*innen aktiv in die Projektplanung, -steuerung und inhaltliche und organisatorische -umsetzung einbringen (siehe Organisatorische und formale Kriterien in Punkt 5). Im Sommer 2025 erfolgt in einem gemeinsamen Halbzeitgespräch aller Projektpartner*innen mit dem DOSB eine Zwischenbilanz und eine Präzisierung der nachfolgenden Aufgabenpakete und –maßnahmen. Die Antragsteller*innen formulieren dort auch den Unterstützungsbedarf nach Projektende (siehe Projektevaluation und Nachhaltigkeit) und erste Ideen, welche Ergebnisse zwei Jahre nach Projektende sichtbar sein sollen. Zum gemeinsamen Projektabschluss mit dem DOSB erfolgt einerseits rückblickend eine Einschätzung der Projektarbeit und –ergebnisse sowohl durch die Antragsteller*innen als auch durch das IAT. Andererseits wird hier gemeinsam präzisiert, wie die Unterstützung durch das IAT im Folgejahr nach Projektende erfolgen soll. Zudem formulieren der Antragsteller*innen, welche sichtbaren, durch das Projekt bewirkten Ergebnisse bzw. Veränderungen sie innerhalb der nächsten zwei Jahre erwarten (Ist- und Soll-Stand) und mit welchen Maßnahmen diese erreicht werden sollen.

6. Projektevaluation und Nachhaltigkeit

Im ersten Jahr der Umsetzungsphase nach Projektende kann die nachhaltige Anwendung und Verbreitung der Projektinhalte und -ergebnisse mit max. 20 Personentagen durch das IAT unterstützt werden. Dafür müssen vor Projektabschluss die Anforderungen (Aufgaben, Maßnahmen, Termine) seitens der Antragsteller*innen definiert und mit dem IAT abgestimmt werden. Diese werden dann im Abschlussbericht festgehalten.

Anhand der im Halbzeitgespräch und im Abschlussbericht formulierten Ergebniserwartungen sowie des dort beschriebenen Maßnahmenplans erfolgt zwei Jahre nach Projektende eine Überprüfung der nachhaltigen Umsetzung und der Wirksamkeit durch den DOSB. Dabei werden jeweils die Expert*innen einbezogen, die bereits zur Einschätzung der jeweiligen Projektkonzeption hinzugezogen wurden. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den LSB/LSV und Spitzenverbänden sowie in der SRK im 1. Quartal 2029 vorgestellt.

Ansprechpartner*innen

NWLS-Projekte am IAT: Was Sie schon immer darüber wissen wollten