Wie Nachwuchsleistungssportprojekte am IAT beantragt werden können

1. Nachwuchsleistungssportprojekte am IAT

In der Bund-Länder-Vereinbarung zur Neuordnung der Finanzierungsbeiträge anlässlich der Neustrukturierung des olympischen und paralympischen Leistungssports und der Spitzensportförderung ist festgehalten, dass die Länder ab dem Jahr 2019 Mittel zur Finanzierung länderübergreifender Projekte des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) im Bereich des Nachwuchsleistungssportes (NWLS) zur Verfügung stellen. Übergeordnetes Ziel ist eine praxiswirksame und nachhaltige wissenschaftliche Unterstützung und Beratung in den Bereichen der Talentidentifikation und –entwicklung sowie deren Förderstrukturen und Umfeldbedingungen. Die Projekte gründen auf realen Problemstellungen von Akteur*innen im NWLS und zielen auf deren Lösung ab. Sie knüpfen an die Praxis im NWLS an und bilden diese möglichst realitätsnah ab. Dazu gehört auch die Beschreibung von institutionellen Bedingungen.

Die Projekte zur wissenschaftlichen Unterstützung des NWLS durch das IAT sollen:

  1. die Verbände bei der zielgerichteten Suche und Gewinnung von Talenten sowie der Auswahl und Entwicklung ihrer Landes-, Nachwuchs- und Perspektivkader nachhaltig wirkungsvoll unterstützen,
  2. den Steuerern und Förderern Hilfestellungen für die Einschätzung der Qualität der Arbeit im Nachwuchsleistungssport liefern und für Partner Empfehlungen für die Weiterentwicklung von wesentlichen Unterstützungssystemen oder Umfeldbedingungen geben.

Talente für Olympia in Deutschland: Identifikation und Entwicklung

Für den erstgenannten Schwerpunkt werden Projekte vergeben, die unmittelbar für Prozesse in Spitzen- und Landesverbänden wirksam sind. Darin stehen beispielsweise das Erfassen von Leistungsvoraussetzungen, die Einschätzung von Potenzial der Nachwuchsathlet*innen für spätere Spitzenleistungen oder die Analyse und Weiterentwicklung von Training und Wettkampf im Mittelpunkt. Auch die Entwicklung von Materialien oder Technologien für Nachwuchsathlet*innen ist hierfür ein möglicher Projektinhalt.

Athlet*innenumfeld: Strukturen optimieren

Für den zweiten Schwerpunktbereich werden in Projekten die Prozesse oder Strukturen im Fördersystem des Nachwuchsleistungssports in Deutschland analysiert und Empfehlungen für dessen Weiterentwicklung erarbeitet. Die Ergebnisse sollen in erster Linie sportartübergreifend, insbesondere im Bereich des Nachwuchsleistungssports, von Nutzen sein. Zielgruppe sind vorrangig die Landessportbünde (LSB), aber auch Spitzenverbände und andere Institutionen des Leistungssports sollen von den Ergebnissen profitieren können (siehe 2. Antragsteller).

Wissen zur Anwendung bringen

Zudem sind für alle antragsberechtigten Institutionen (s. u.) Projekte möglich, die sich schwerpunktmäßig mit dem Wissens- und Erkenntnistransfer befassen. Durch geeignete Konzeptionen sollen die gewonnenen Erkenntnisse für die Praxis nutzbar gemacht und die Handlungskompetenz der Trainerinnen und Trainer im Nachwuchsleistungssport gestärkt werden.
Zur Beratung (u. a. Begutachtung der Konzeptionen, Begleitung und Weiterentwicklung der Projekte) kann der DOSB als fachlicher Gutachter nach Bedarf Expert*innen entsprechend ihres jeweiligen Expertise-/Tätigkeitsfelds einbeziehen.

2. Antragsteller und Rollen

Grundsätzlich sind alle Institutionen im deutschen Leistungssport antragsberechtigt. Projekte vorrangig für olympische Spitzenverbände, den Deutschen Behindertensportverband und deren Landes(fach)verbände sowie Landessportbünde vorgesehen. Antragsteller formulieren die gewünschten Projektziele und Wirksamkeitserwartungen und unterstützen die Erarbeitung der Konzeption durch das IAT. Sie schaffen die Rahmenbedingungen, damit das jeweilige Projekt erfolgreich durchgeführt werden kann und sind verantwortlich für die Anwendung und Umsetzung der Ergebnisse. Alle Institutionen im deutschen Leistungssportsystem wie auch universitäre Einrichtungen können als Projektpartner in den Projekten mitwirken. Projektpartner können bereits im Antragsprozess oder auch erst in der Konzeptionsphase einbezogen werden. Sie sind Mitglied des Projektteams. Sie formulieren ihr Interesse, ihre Beitrags- und Anwendungs- oder Verbreitungsmöglichkeiten, die sich in der Projektkonzeption und der Kooperationsvereinbarung wiederfinden. Sie bringen sich bei Bedarf entsprechend ihrer Kompetenzen im Projekt ein und können an den Ergebnissen partizipieren.
Als Projektnehmer konzipiert das IAT die Projekte gemeinsam mit den Antragstellern. In seiner Verantwortung liegt auch die Erarbeitung der Projektergebnisse gemeinsam mit den Antragstellern und mit Unterstützung der Projektpartner. Es dokumentiert den Projektfortschritt gegenüber den Ländern und rechnet die Projekte finanziell bei ihnen ab. Der DOSB ordnet die Projekte als fachlicher Gutachter und Controller in die deutsche Leistungssportstrategie ein und gibt ihnen somit eine strategische Rahmung. Ihm obliegt in Abstimmung mit dem IAT die Auswahl der Projektanträge. Er ist verantwortlich für die sportfachliche Begutachtung und Begleitung und führt gemeinsam mit dem IAT unter Einbeziehung des Antragstellers den Wirksamkeits-Check für abgeschlossene Projekte durch.

3. Orientierungsrahmen für die Projektauswahl

Die Nachwuchsleistungssportprojekte sind ein Baustein für die Weiterentwicklung des deutschen (Nachwuchs-)Leistungssports. Um eine bestmögliche Koordination mit anderen Prozessen und Projekten im Rahmen der Leistungssportstrategie zu ermöglichen, hat der DOSB für die NWLS-Projekte folgende strategischen Klammern gesetzt, in denen sich die NWLS-Projekte grundsätzlich wiederfinden sollten:

  • Talente für Olympia in Deutschland: Identifikation und Entwicklung
  • Athlet*innenumfeld: Strukturen optimieren
  • Wissen zur Anwendung bringen

Inhaltliche Voraussetzungen

  • Klare Beschreibung der erwarteten Veränderungen beim Antragsteller bzw. im deutschen Leistungssportsystem (bei übergeordneten Projekten)
  • Eindeutiger Bezug zum Nachwuchsleistungssport in Inhalt und Problemlösung (von Talentsuche und -gewinnung bis einschließlich NK 1)
  • hohe Relevanz der angestrebten Ergebnisse für Sportpraxis und/oder Sportpolitik/-steuerung
  • Umsetzung der erarbeiteten Inhalte in der Sportpraxis bzw. Aufgreifen der Handlungsempfehlungen und Ergebnisse durch Sportpolitik oder -steuerung innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Projektende
  • Länder- bzw. sportartübergreifender Nutzen, sodass auch weitere Bundesländer, Sportarten und Sportartengruppen von den Ergebnissen profitieren können
  • Förderung der Auseinandersetzung der Zielgruppen mit dem Thema und dadurch Unterstützung selbstbestimmter Entwicklungs- und Veränderungsprozesse
  • Förderung des aktiven Engagements von Multiplikatoren
  • Schaffen einer Datenbasis für eine spätere Evaluation
  • Abgrenzbarkeit bei Folgeprojekten (Neuigkeitswert)

Organisatorische und formale Voraussetzungen

  • SMART formulierte Zielsetzungen und Ergebniserwartungen
  • Benennung hauptamtlicher Ansprechpartner*innen (z. B. Sportdirektor*in, Bundes- oder Landestrainer*innen und Wissenschaftskoordinator*in) bzw. Verantwortlicher auf strategischer und politischer und operativ/inhaltlicher bei den beteiligten Institutionen
  • Sicherstellung eines regelmäßigen Austauschs und Informationsflusses durch die Antragstellenden mit allen beteiligten Partnerinstitutionen
  • Vorhandensein von Ressourcen und Arbeitsstrukturen zur Unterstützung der inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung der gemeinsam abgestimmten Projektaufgaben (z. B. proaktives Handeln; aktive Teilnahme an Veranstaltungen und Maßnahmen; Abstimmung und Verknüpfung mit bestehenden Programmen etc.)
  • Sicherstellung des Zugangs zu Athlet*innen, Trainer*innen, Expert*innen (z. B. für Datenerhebungen, Interviews oder Interventionen) sowie zu relevanten Dokumenten und Datensätzen
  • Gewährleistung der nachhaltigen Umsetzung der Projektergebnisse in der Sportpraxis und/oder in der Sportpolitik
  • Rückmeldung zum Projektverlauf und zu den Ergebnissen zum Projektende
  • Einschätzung der Wirksamkeit der Inhalte und Ergebnisse zwei Jahre nach Projektende
  • Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Projektmitarbeiter*innen des IAT für abgestimmte Maßnahmen (z. B. Lehrgänge, Wettkämpfe) sowie Beteiligung an den Kosten für im Projektverlauf erforderliche Veranstaltungen (z. B. Bereitstellung von Räumlichkeiten und Verpflegung bei Workshops mit Projektpartner*innen)

Strategische Kriterien zur Projektauswahl

  • Beitrag des Projekts und der erwarteten Ergebnisse für die inhaltlich-strategische Weiterentwicklung des Nachwuchsleistungssports in Deutschland, insbesondere im Kontext der Rahmenrichtlinien, des NWLS-Konzept, PotAS u. a. – vorzugsweise im thematischen Rahmen der strategischen Klammern
  • Budgetierung der Umsetzung der Projektziele aus Ländermittel
  • Nachweis vorhandener Kompetenzen und Ressourcen beim IAT zur inhaltlichen und methodischen Durchführung
  • Ausgewogenheit des Projektportfolios in den Bereichen Training, Leistung, Entwicklung und Förderung sowie Umfeld und Wissen in Anwendung bringen
  • Erkennbare Veränderungspotenziale auf verschiedenen Handlungsebenen (Athlet*innen, Trainer*innen, auf Organisationsebene in der NWLS-Steuerung in Verbänden, LSB/LSV und DOSB, Sportpolitik etc.) durch Gesamtportfolio der Projekte
  • Abdeckung möglichst vieler Sportartengruppen unter Berücksichtigung des Medaillenpotenzials
  • Angemessene Relation zwischen Aufwand und Nutzen
  • Möglichkeit, Anschlussprojekte mit erweitertem, vertieftem oder inhaltlich angepasstem Schwerpunkt
  • Anschlussprojekte können z. B. durch andere Verbände oder Länder initiiert werden oder sich auf andere Strukturelemente, Puzzleteile oder Trainingsetappen beziehen
  • Nutzung von Synergieeffekten zwischen Projekten
  • Prüfung auf redundante oder doppelte Projektförderung

4. Antrags- und Bewilligungsprozess

Beantragung

Antragsberechtigte Institutionen werden im 4. Quartal 2025 durch den DOSB in geeigneten Veranstaltungsformaten über Antragsmöglichkeiten und das Procedere informiert. Die Antragsteller erstellen die Anträge auf der Grundlage einer Vorlage und reichen diese bis zum 31.1.2026 beim DOSB ein (max. 4 Seiten).

Auswahl und Bewilligung

Die Priorisierung und Auswahl der Projektanträge erfolgt bis April 2026 durch den DOSB gemeinsam mit dem IAT. Grundlage dafür sind die unter 3. aufgeführten strategischen Klammern, inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen sowie strategischen Kriterien. Die Projektauswahl erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Im ersten Schritt wird geprüft bzw. eingeschätzt, ob die nachfolgend aufgeführten inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der DOSB schätzt ein, ob sich die Anträge innerhalb der Themenklammern bewegen oder andernfalls eine begründete Relevanz für die Durchführung vorliegt. Die so vorab gefilterten Anträge werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen am IAT und der strategischen Kriterien qualitativ eingeschätzt und Anträge ausgewählt, für die im Sommer 2026 Projektkonzeptionen erarbeitet werden sollen. Die Auswahl wird der SRK vorgestellt. In die Konzeptionserstellung werden ggfs. weitere Projektpartner*innen aus Sportpraxis, -politik und –wissenschaft oder auch der Wirtschaft einbezogen. Die Konzeptionen sind wie folgt gegliedert:

  1.  Ausgangslage/Problemstellung
  2.  Zielstellungen
  3.  Inhalte
  4.  Ergebniserwartung und Transfer
  5.  Nachhaltigkeit
  6.  Länder- und Sportartübergreifender Nutzen
  7.  Meilensteine
  8.  Projektpartner & Projektteam
  9.  Finanzplanung
  10.  Literatur

Die Konzeptionen sind dem DOSB bis zum 30.6.2026 vorzulegen. Der DOSB prüft und bewertet die eingereichten Konzeptionen hinsichtlich folgender Fragen ein und bezieht dabei nach Bedarf Expert*innen ein, die über entsprechende fachliche Expertise verfügen. entsprechend ihres jeweiligen Expertise-/Tätigkeitsfelds ein.

Prüfkriterien für die Bewertung der Konzeptionen

  • Adressiert die Konzeption die in der Projektidee formulierten Zielstellungen?
  • Sind die Ziele und die Ergebniserwartung SMART und nachvollziehbar?
  • Ist die Zielgruppe klar beschrieben?
  • Sind die vorgesehenen Methoden und Maßnahmen angemessen, um die angestrebten Ergebnisse zu erreichen zu erreichen (aus wissenschaftlicher und praktischer Sicht)?
  • Ist der Zeit- und Arbeitsplan (GANTT) plausibel und nachvollziehbar?
  • Wird der Transfer in Sportpraxis und/oder Sportpolitik angemessen berücksichtigt?
  • Sollten weitere Partner*innen aufgrund ihrer spezifischen Expertise einbezogen werden?
  • Gibt es Vorarbeiten/andere Projekte, deren Inhalte und Ergebnisse berücksichtigt werden sollten?
  • Sind personelle Kapazitäten und Sachkosten angemessen und nachvollziehbar?

Die Einschätzungen werden dem IAT übermittelt. Erforderliche Anpassungen werden in einer gemeinsamen Sitzung von DOSB und IAT – bei Bedarf unter Beteiligung fachkundiger Vertreter*innen aus Praxis und Wissenschaft – bis Ende Juli 2026 abgestimmt und anschließend durch das IAT umgesetzt. Die finalen Projektkonzeptionen werden zum 31. August 2026 durch den DOSB bei der SRK eingereicht und im Herbst 2026 zur Verabschiedung gebracht.

5. Projektbearbeitung und -laufzeit

Die Projekte zur wissenschaftlichen Unterstützung des Nachwuchsleistungssports beginnen zum 1.1.2027 und haben eine Laufzeit von drei Jahren. Die Projekte starten üblicherweise mit einer Situationsanalyse. Daran schließt sich eine Entwicklungs- und/oder Erhebungsphase an. Am Ende der ersten beiden Projektjahre stehen im Idealfall (Pilot-)Lösungen wie z. B. Testbatterien, Konzeptionen oder Factsheets bzw. Ergebnisse von Erhebungen (z. B. Befragungen, Interviews). Im dritten Projektjahr stehen dann die Unterstützung der Umsetzung und ggfs. erste Evaluationsansätze der erarbeiteten Lösungen (z. B. bei Testbatterien), die Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen und der Transfer der Projektergebnisse im Mittelpunkt.
Im Rahmen eines Kick-Off-Meetings zu Beginn der Projektbearbeitungsphase werden die Ziele, Aufgabenpakete und Leistungen gemeinsam durch IAT, Antragsteller, Projektpartner und DOSB präzisiert und in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die Projektleitung und Koordination der Tätigkeiten der am Projekt beteiligten Partner liegt federführend beim IAT. Eine erfolgreiche Bearbeitung ist nur möglich, wenn sich die Antragsteller aktiv in die Projektplanung, -steuerung und inhaltliche und organisatorische umsetzung einbringen (siehe Organisatorische und formale Kriterien in Punkt 3). Im Sommer 2028 erfolgt in einem gemeinsamen Halbzeitgespräch von IAT, Antragsteller, Projektpartnern und dem DOSB eine Zwischenbilanz und eine Präzisierung der nachfolgenden Aufgabenpakete und Maßnahmen. Die Antragsteller formulieren dort auch den Unterstützungsbedarf nach Projektende (siehe Projektevaluation und Nachhaltigkeit) und erste Ideen, welche Ergebnisse zwei Jahre nach Projektende sichtbar sein sollen. Zum gemeinsamen Projektabschluss mit dem DOSB erfolgt rückblickend eine Einschätzung der Projektarbeit und -ergebnisse sowohl durch die Antragsteller als auch durch das IAT. Zudem wird gemeinsam präzisiert, wie die Unterstützung durch das IAT in den beiden Folgejahren nach Projektende erfolgen soll. Ergänzend formulieren die Antragsteller, welche sichtbaren, durch das Projekt bewirkten Ergebnisse bzw. Veränderungen sie innerhalb der nächsten zwei Jahre erwarten (Ist- und Soll-Stand) und mit welchen Maßnahmen diese erreicht werden sollen.

6. Projektevaluation und Nachhaltigkeit

In den ersten beiden Jahren nach Projektende kann die nachhaltige Anwendung und Verbreitung der Projektinhalte und -ergebnisse mit max. 20 Personentagen durch das IAT unterstützt werden. Dafür müssen vor Projektabschluss die Anforderungen (Aufgaben, Maßnahmen, Termine) seitens der Antragsteller definiert und mit dem IAT abgestimmt werden. Diese werden dann im Abschlussbericht festgehalten.
Anhand der im Halbzeitgespräch und im Abschlussbericht formulierten Ergebniserwartungen sowie des dort beschriebenen Maßnahmenplans erfolgt zwei Jahre nach Projektende eine Überprüfung der nachhaltigen Umsetzung und der Wirksamkeit durch den DOSB. Dabei werden jeweils die Expert*innen einbezogen, die bereits zur Einschätzung der jeweiligen Projektkonzeption hinzugezogen wurden. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den LSB/LSV und Spitzenverbänden sowie in der SRK im 1. Quartal 2029 vorgestellt.

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