Überblick
Erklärung Stützpunkte
3, 4, 5 & 14
OSP | Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen. |
BSP | An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur. |
BSP Para | Bundesstützpunkte Para Sport sind gekennzeichnet durch bestmögliche Rahmenbedingungen (qualifiziertes Leistungssportpersonal, geeignete Trainingsstätten, Anbindung an einen Olympiastützpunkt, Eliteschulen des Sports und Häuser der Athleten mit den Elementen Sportinternate und Wohnheime) und eine hohe Konzentration von Bundeskaderathlet*innen am Standort. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt Para Sport erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. Die Förderentscheidung obliegt dem Ministerium des Innern und für Heimat. Die Anerkennung gilt für einen paralympischen Zyklus. |
PTZ | Paralympische Trainingszentren (PTZ) sind vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) anerkannte Standorte in paralympischen Sportarten, an denen Entwicklungspotential zur Anerkennung eines Bundesstützpunkt Para Sport besteht, gute infrastrukturelle Bedingungen vorherrschen oder Nationalmannschaften regelmäßig ihre zentralen Maßnahmen durchführen. Die Anerkennung als Paralympisches Trainingszentrum erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. |
EdS | Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben. |
LStP-mit Bed. | An den Landesstützpunkten mit besonderer Bedeutung sollen talentierte Nachwuchssportler*innen des regionalen- und überregionalen Einzugsbereiches erfasst und sportlich betreut werden. Der besondere Stellenwert dieser Fördereinrichtungen ergibt sich durch das Vorhandensein stabiler Leistungssportstrukturen, erforderlicher personeller, materiell-technischer und finanzieller Bedingungen sowie weiterer leistungsfördernder Voraussetzungen. Das langfristige Ziel muss das Erreichen der Voraussetzungen zur Anerkennung als Bundesstützpunkt sein. Der LSB M-V hat sich dazu entschlossen die Kategorie „Landesstützpunkt mit besonderer Bedeutung“ als Bindeglied in die Kategorisierung mit aufzunehmen, um Sportarten zu fördern, die die Voraussetzungen für einen Bundesstützpunkt nicht mehr erfüllen, von denen aber aufgrund ihres Potentials (Potentialsportart/-cluster) in den Folgejahren deutliche Leistungssteigerungen zu erwarten sind. |
LLZ | Die Leistungszentren sind Fördereinrichtungen der Fachverbände, an denen Athlet*innen des Bundes und des Landes in einem ihrer Zielstellungen entsprechenden Rahmen trainieren können. Für den Olympiazyklus bis 2024 werden die Vorschläge der Landesfachverbände zur Benennung der Trainingsstützpunkte und der Landesleistungszentren durch das für den Sport zuständige Ministerium bestätigt. Die Anerkennung erfolgt für den Zeitraum 2021-2028. |
TSP | Die Trainingsstützpunkte sind die kleinsten leistungssportlichen Struktureinheiten. Es sind regionale Trainingseinrichtungen der Landesfachverbände, die in Ergänzung zum Heim- oder Vereinstraining ein zusätzliches vereinsübergreifendes Training sichern. Für den Olympiazyklus bis 2024 werden die Vorschläge der Landesfachverbände zur Benennung der Trainingsstützpunkte und der Landesleistungszentren durch das für den Sport zuständige Ministerium bestätigt. Die Anerkennung erfolgt für den Zeitraum 2021-2028. |
TSP Para | Paralympische TSP werden von den Landestrainer*innen beim Ausschuss Leistungssport des Verbandes für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. (VBRS) fristgemäß zum 01.11. des lfd. Jahres für das Folgejahr bzw. zum Ende des Olympiazyklus für den neuen Olympiazyklus beantragt. Die Anerkennung von Trainingsstützpunkten (TSP) erfolgt auf der Grundlage im Leistungssportkonzept festgeschriebener Kriterien. |
Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Mecklenburg-Vorpommern
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Mecklenburg-Vorpommern.
Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Mecklenburg-Vorpommern aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern werden dargestellt.
Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Mecklenburg-Vorpommern organisiert? Wie viele Menschen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?
Landesfläche und Einwohner*innen von Mecklenburg-Vorpommern
1
Bevölkerungsdichte im Bundesvergleich
Einwohner*innen M-V im Bundesvergleich
Landesfläche M-V im Bundesvergleich
Der organisierte Sport in Mecklenburg-Vorpommern*
2
Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Mecklenburg-Vorpommern
Fußball 66.412 Mitgliedschaften
Turnen 14.922 Mitgliedschaften
Reiten 8.946 Mitgliedschaften
Schießen 8.611 Mitgliedschaften
Handball 8.146 Mitgliedschaften
Entwicklung der Mitgliedschaften und Vereine seit 2000
Mitgliedschaften nach Altersbereichen
Mitgliedschaften nach Geschlecht
Sportstätten
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Eine belastbare Datenerhebung zur Sportinfrastruktur in M-V existiert derzeit nicht. Die Landesregierung plant jedoch die Erstellung eines „Digitalen Sportatlas“ in naher Zukunft durchzuführen.
Kategorisierung der Schwerpunktsportarten
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In Mecklenburg-Vorpommern sind die Schwerpunktsportarten in vier Fördergruppen untergliedert.
Exzellenzförderung (Fördergruppe 1)
Die Exzellenzförderung (Fördergruppe 1) umfasst die olympischen Schwerpunktsportarten mit Bundesstützpunkt.
Potentialförderung (Fördergruppe 2)
Die Potentialförderung (Fördergruppe 2) umfasst die Landesstützpunkte mit besonderer Bedeutung.
Grundförderung (Fördergruppe 3)
Die Grundförderung Olympischer Sport oder Projektförderung ist die Fördergruppe 3. Flag Football wurde in die Projektförderung aufgenommen.
Grundförderung nichtolympischer Sport (Fördergruppe 4)
Die Grundförderung nichtolympischer Sport oder Projektförderung ist die Fördergruppe 4.
Schwerpunktsportarten im Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. (VBRS)
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Der Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. (VBRS) hat bis 2028 drei Schwerpunktsportarten.
Der VBRS fördert den Leistungssport in Mecklenburg-Vorpommern in verschiedenen Sportarten. Durch eine Schwerpunktsetzung soll die Fokussierung auf ausgewählte Sportarten erfolgen. In diesen Sportarten will der VBRS M-V e.V. perspektivisch bundesweit eine zentrale Rolle einnehmen und den Athleten*innen eine langfristige sportliche Entwicklung ermöglichen, ausgerichtet auf die Teilnahme an internationalen Meisterschaften sowie Paralympics, Deaflympics und Weltspiele von Special Olympics.
Perspektivsportarten im Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. (VBRS)
Die Anerkennung einer Perspektivsportart soll, anders als bei Schwerpunktsportarten, mittelfristig angelegt sein. Die Einstufung als Perspektivsportart dient als Zwischenschritt zur anerkannten Schwerpunktsetzung und ist maximal für zwei Olympiazyklen möglich. Zur Anerkennung muss ein Großteil der Kriterien zur Anerkennung als Schwerpunktsportart erfüllt sein.
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten
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Momentan gibt es in Mecklenburg-Vorpommern vier durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsportarten.
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.
Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung
Ehrenamt
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- 4 € pro ÜL-Stunde über Richtlinie Vereinsförderung förderbar (wird nicht von allen Vereinen umgesetzt, da sie das Geld z.B. auch für Sportgeräte/Material ausgeben können, das Budget für jeden Verein wird über Mitgliederanzahl und ÜL-Lizenzen berechnet)
- 2.511 lizensierte und gültige DOSB-Lizenzen (Leistungssport), davon 1.713 männlich und 798 weiblich
Hauptamtliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport
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- 2 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich Leistungssport des LSB Mecklenburg-Vorpommern (Referent & Koordinator)
- über LSB Personalmanagement gGmbH: 21 Landestrainer*innen, 15 Nachwuchstrainer*innen Bildung, 29 Nachwuchstrainer*innen, 2 Stützpunkttrainer*innen, 9 Sichtungstrainer*innen, 2 Stützpunktkoordinator*innen, 1 Athletiktrainer*in
- Anstellung der o.g. Trainer*innen in der LSB Personalmanagement gGmbH, zentrale Verwaltung im Referat Leistungssport des LSB
- 10 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Mecklenburg-Vorpommern (Verwaltung & Trainer*innen an drei Standorten)
- 1 mischfinanzierte BSP Leiter*in
- 1 Hauptamtliche*r Mitarbeiter*in im VBRS im Bereich Leistungssport
- 3 Mitarbeiter*innen im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport mit anteiliger Arbeitszeit mit Aufgaben des (Nachwuchs-)Leistungssports
- Zusätzlich sind dem Landesförderinstitut M-V Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewilligung von Fördermitteln übertragen
Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.
Sportförderung
Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Ebenfalls dargestellt ist die Förderung der Landesfachverbände.
Artikel 16 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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"Land, Gemeinden und Kreise schützen und fördern Kultur, Sport, Kunst und Wissenschaft. Dabei werden die besonderen Belange der beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpommern berücksichtigt."
Artikel 16 (1) (Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2021 (GVOBl. M-V S. 1806))
Die institutionelle und projektbezogene Förderung der Sportorganisationen des Landes ist im Sportfördergesetz festgeschrieben. Die Förderung nach diesem Gesetz soll die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung unterstützen und die Autonomie des Sports sichern.
Sport ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung, die keine Altersgrenze kennt. Sport ist gesund und hält fit. In Mecklenburg-Vorpommern sollen sich möglichst viele Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und nach ihren Interessen und Fähigkeiten sportlich betätigen können.
Gesetz zur Sportförderung
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In diesem Abschnitt sind Ausschnitte aus dem Sportfördergesetz vom 09. September 2002, zuletzt geändert 18. Dezember 2017 aufgeführt.
Zusammenfassung
Die Förderung nach diesem Gesetz soll die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung unterstützen und die Autonomie des Sports sichern. Sie soll allen Einwohner*innen des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit verschaffen, sich unabhängig von sozialer Herkunft und ungeachtet einer organisatorischen Bindung nach ihren Interessen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen. Das Land, die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden wirken dabei auf eine ausgewogene Förderung des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssports sowie des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports hin und arbeiten mit den Sportorganisationen des Landes partnerschaftlich zusammen.
- Die Förderung soll die Freude am Sport, am Spiel und an der Bewegung entwickeln und erhalten,
- einen Beitrag zur Bildung und Erziehung leisten und soziale Grunderfahrungen und Grundwerte vermitteln,
- die physische und psychische Leistungsfähigkeit und Gesundheit ausbilden, erhalten und wiederherstellen,
- generationsübergreifend und integrativ wirken sowie soziale und soziokulturelle Unterschiede überbrücken helfen,
- die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken verbessern,
- herausragende Leistungen und Talente fördern sowie dem Anliegen der Gleichstellung Rechnung tragen.
Diese Ziele sollen insbesondere erreicht werden durch:
- die Unterstützung der Sportorganisationen des Landes bei der Sicherung und Erweiterung vorhandener sowie Schaffung neuer Sportangebote,
- die Zusammenarbeit der öffentlichen Sportverwaltung mit den Sportorganisationen,
- Schulen und Hochschulen des Landes bei der Weiterentwicklung des Sports und der sportbezogenen Forschung,
- die Stärkung des Ehrenamtes,
- die Förderung hauptamtlicher Mitarbeiter*innen,
- die bedarfsgerechte Erhaltung und den weiteren Ausbau des Sportanlagennetzes.
Das Land fördert die Entwicklung besonderer sportlicher Talente und Leistungen, insbesondere im Leistungssport, in den Sportgymnasien und den Internaten für Sportler*innen sowie Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkten und deren Zusammenarbeit im Verbund.
Richtlinien
Mit der Förderung der sportlichen Talente in den Vereinen, Leistungszentren und Fachverbänden wird das Ziel verfolgt, über eine langfristige und systematische Entwicklung der Nachwuchsathlet*innen, Landessportler*innen für die nationalen und internationalen Aufgaben im Spitzensport vorzubereiten. Sportler*innen Mecklenburg-Vorpommerns sollen auch in Zukunft den bundesdeutschen Spitzensport mittragen.
Der LSB gewährt Zuwendungen für die Talentförderung zu den Ausgaben der Landesfachverbände für Landeskader (LK) und Nachwuchskader 2 (NK2) im Land, die im Wesentlichen durch das Leistungssport- und Förderkonzept des LSB bestimmt werden. Die Fördermittel sind einzusetzen für:
- die Organisation und Durchführung des Trainings der Kaderathlet*innen in den Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkten,
- die Organisation und Durchführung von Lehrgängen und Wettkämpfen,
- die Unterstützung der Teilnahme von Kadern an Sichtungs- und Nominierungswettkämpfen sowie Meisterschaften,
- die Honorierung nebenberuflicher Trainertätigkeit,
- sportmedizinische Untersuchungen der LK- und NK 2-Kader,
- die Ausstattung der Landesleistungszentren und Trainingsstützpunkte mit Sportgeräten und
- Maßnahmen zur Dopingaufklärung, -bekämpfung und -kontrolle für LK- und NK 2-Kader.
Sportlich talentierten Schüler*innen soll durch den Besuch von Schulen im Verbund Schule-Leistungssport des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit eingeräumt werden, den Erfordernissen der schulischen Bildung und der sportlichen Entwicklung als Einheit gerecht zu werden. Diese Schulen einschließlich der angegliederten Internate stellen im System des langfristigen Leistungsaufbaus ein wichtiges Kettenglied dar, um die Ziele und Aufgaben des Nachwuchsleistungssportes optimal zu erfüllen.
Um eine gezielte Nachwuchsförderung zu ermöglichen, gewährt der LSB Zuwendungen für die Internatsunterbringung sportlicher Talente in den Einrichtungen des Verbundes Schule-Leistungssport und zu den Ausgaben sportlicher Talente für Schulgeld an der Jugenddorf-Christophorusschule Rostock (CJD).
Der Landessportbund gewährt Zuwendungen für Trainingslehrgänge zur sportlichen Entwicklung von Athlet*innen. Gefördert werden Trainingslehrgänge an der Sportschule Güstrow, an der Sportschule Yachthafen Warnemünde und an der Fußballschule Parchim (nachfolgend Sportschulen genannt) mit Sportler*innen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Förderung für Landesfachverbände
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Damit soll den Landesfachverbänden und Sportvereinen in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit gegeben werden, in den leistungsorientierten Sportarten des Landes talentierte Nachwuchssportler*innen an den Bundeskader heranzuführen.
Die jungen Athlet*innen stehen in diesem Konzept im Mittelpunkt sämtlicher Fördermöglichkeiten. Auf sie sind Strukturpläne, Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen, Trainerförderung und andere Zuwendungen auszurichten. Ziel aller Aktivitäten ist die Sicherung der erforderlichen leistungssportlichen Rahmenbedingungen, die jedoch immer im engen Zusammenhang mit der schulischen und beruflichen Ausbildung und der Persönlichkeitsentwicklung zu sehen sind.
Unter Zuhilfenahme des Kriteriums „aktueller Leistungsstand“ erfolgt die Einstufung der Sportarten in unterschiedliche Fördercluster. Innerhalb der Fördercluster werden die Sportarten des olympischen Wettkampfprogramms gegenüber den nicht olympischen Sportarten deutlich in der Förderung hervorgehoben (MV - LK - Leistungssportkonzept 2028, S. 37: 1140).
In M-V werden alle Sportarten gefördert, wenn sie nach dem „Nationalen Spitzensportkonzept“ und „Nachwuchs-Leistungssport-Konzept“ des Deutschen Olympischen Sportbundes förderungswürdig sind. Die Förderung wird sich zielgerichtet auf jene Sportarten konzentrieren, die auf der Grundlage ihrer Verbandskonzeptionen erfolgreich arbeiten und dies letztlich mit konkreten sportlichen Ergebnissen im internationalen und nationalen Leistungswettbewerb belegen.
Durch den Landessportbund können alle Landesfachverbände und Sportarten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden, die entsprechenden Antragstellungen gemäß den Förderrichtlinien des LSB termingerecht einreichen und dabei folgende Kriterien umfassend erfüllen:
- ordentliche Mitgliedschaft im Landessportbund M-V e. V., dem Landesfachverband und dem Spitzenverband der Sportart,
- Erfüllung der leistungssportlichen Anforderungen nach der DOSB Rahmenrichtlinie zur Förderung des Nachwuchsleistungssports (olympische Sportarten 15 Punkte, nicht olympische Sportarten 20 Punkte),
- Nachweis angemessener Eigenbeiträge zur Finanzierung des Nachwuchsleistungssports,
- Nachweis von Maßnahmen zur Dopingprävention,
- Nachweis von Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt,
- für Landesstützpunkte mit besonderer Bedeutung ist ein klares Bekenntnis zum Standort Mecklenburg-Vorpommern sowie Unterstützung durch den Spitzenverband nötig,
- Abstimmung und enge Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband ist für die Einstufung in den Exzellenz- oder Potentialcluster unumgänglich,
- Maßnahmenplan der Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen im Jahr.
- Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtungskosten anteilig zu nationalen und internationalen Wettkämpfen und Trainingslagern,
- Sichtungsmaßnahmen,
- Honorare für nebenberufliche Trainer*innen,
- Entschädigungen für Kampf‐ und Schiedsrichter*innen,
- Honorare für Spezialkräfte (z. B. Ärzt*innen),
- Sportmedizinische Untersuchungen,
- Sportgeräte und ‐materialien,
- Sächliche Verwaltungsausgaben,
- Zuschüsse zu Internats‐ und Schulgeldkosten für Kadersportler*innen,
- Förderung von NK2‐Athlet*innen.
Besonderheiten
Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.
Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
Profilsportarten folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.
In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:
- weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
- weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.
Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.
Sportgymnasium Neubrandenburg
Sportarten: Kanu-Rennsport, Leichtathletik, Triathlon
- Schulform: Gymnasium
- Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
Schulverband Rostock
CJD Christophorusschule Rostock
Sportarten: Basketball, Fußball, Goalball, Handball, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Segeln, Tauchen, Short-Track, Wasserspringen
- Schulform: Gymnasium
- Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
Regionale Schule Heinrich-Schütz Rostock
Sportarten: Basketball, Fußball, Goalball, Handball, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Segeln, Tauchen, Short-Track, Wasserspringen
- Schulform: Gymnasium
- Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
Sportgymnasium Schwerin
Sportarten: Boxen, Radsport (Bahn), Volleyball (w.)
- Schulform: Gymnasium
- Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
Der Bewegungscheck M-V ist eine Maßnahme und Antwort auf den stetigen Rückgang der allgemeinen motorischen Leistungsfähigkeit bereits im frühen Kindesalter. Er soll unter Schaffung einer soliden Datenbasis und unter Einbindung bestehender Verbands- und Vereinsstrukturen eine bessere Gesundheitsförderung und Prävention schaffen sowie zusätzlich die Talentfindung für den Nachwuchsleistungssport fördern. Ziel ist es, Bewegung als Gesundheitsressource stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen, um eine möglichst frühe Intervention/Heranführung an aktive Bewegung zu erreichen sowie eine bedürfnisgeleitete, lebensimmanente Manifestation sportlicher Aktivitäten zu entwickeln.
Seit dem Schuljahr 22/23 haben Grundschulen in M-V die Möglichkeit an dem Modellprojekt BewegungsCHECK MV des Landessportbundes und seiner Sportjugend (LSB) teilzunehmen um herauszufinden, wie es um die Fitness ihrer Schüler*innen bestellt ist. Bisher sind rund 30 Schulen freiwillig mit dabei. In Abstimmung mit Sportverbänden und -vereinen in ihrer Umgebung legen sie jährlich den Zeitraum (01.09. - 30.11.20xx) für die Teilnahme am Modellprojekt BewegungsCHECK MV fest. Der BewegungsCHECK MV nutzt den seit vielen Jahren von der Universität Potsdam angewandten EMOTIKON Motorik-Test, um die motorischen Grundfertigkeiten von Drittklässlern zu messen. Die Messung findet im Sportunterricht in Eigenregie der Grundschule oder in Zusammenarbeit mit deren Netzwerkpartnern vor Ort statt.
Der BewegungsCHECK MV soll zu einer Verbesserung der Voraussetzungen für eine individuelle Bewegungsförderung von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern beitragen.
Was bringt der BewegungsCHECK MV?
- Eine wissenschaftlich fundierte Einschätzung der motorischen Leistungsfähigkeit der Drittklässler*innen.
- Die Feststellung des Bedarfs an motorischen Förderangeboten an Schulstandorten in MV.
- Den Aufbau einer Datenbasis zur motorischen Entwicklung der Kinder in MV.
Weitere Infos unter: www.lsb-mv.de/sportwelten/sportentwicklung/bewegungs-check-mv/
Um im internationalen und nationalen Leistungssport erfolgreich zu bestehen, sind der gezielte Einsatz und die Förderung hochqualifizierter Trainer*innen in den Leistungszentren und Sportvereinen des Landes eine wesentliche Grundvoraussetzung. Der Trainerberuf in Haupt‐ oder Nebentätigkeit hat in allen Ausbildungsetappen des Nachwuchsleistungs‐ und Spitzensportes eine hohe Bedeutung. Durch internationale Entwicklungstrends des Spitzensports und einer zunehmenden Kommerzialisierung und Professionalisierung von Sportarten und Athlet*innen ergeben sich neue, veränderte Anforderungen an den Trainerberuf. Durch die Schaffung der LSB Personalmanagement gGmbH unter dem Dach des LSB ist es gelungen, die Gesamtfinanzierung eines großen Teils der Trainer*innen im Nachwuchsleistungssport sicher zu stellen. Verbände und Vereine werden im Bereich der Personalverwaltung und aller damit anfallenden Aufgaben entlastet und können sich gänzlich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Die sportfachliche Leitung obliegt dabei weiterhin dem entsprechenden Landesfachverband.
Die Tätigkeit und Förderung der Nachwuchstrainer*in-Bildung ist vordergründig ausgerichtet auf die Erteilung der sportlichen Zusatzausbildung in den Förderklassen Sport an den Sportgymnasien des Landes und die Sicherung des Stützpunkttrainings für Landeskaderathlet*innen. Die berufenen Sportfachkräfte im Verbundsystem Schule ‐ Leistungssport treten dabei in kein Dienstverhältnis zum Land. Ihr Aufgabenbereich im langfristigen Leistungsaufbau konzentriert sich auf die Ausbildungsetappen Allgemeine Grundausbildung, Grundlagen‐ und Aufbautraining. Sie werden in das Trainer*innenteam der Sportart eingegliedert.
Sichtungstrainer*innen übernehmen die Hauptverantwortung für die sportartspezifische Sichtung von talentierten Nachwuchssportler*innen. Die Hauptaufgabe besteht in der Leitung des gesamten Managements und der Koordinierung aller Maßnahmen zur Talentsichtung und Auswahl. Die Zusammenarbeit mit den Landestrainer*innen und der Kooperation mit den Trainingsstützpunkten und Vereinen im Land ist von herausragender Bedeutung. Der vom LSB M‐V initiierte Bewegungscheck und die verbandsübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Landesfachverbänden werden durch die Sichtungstrainer*innen unterstützt und begleitet. Insbesondere sind Möglichkeiten des Talenttransfers und der Einstieg von Quereinsteiger*innen zu prüfen.
Die Sportschule des Landessportbundes Mecklenburg‐Vorpommern e.V. liegt in einem kleinen Waldstück verborgen. Die roten Backsteingebäude, deren Innenleben nach umfangreichen Renovierungsarbeiten den neuesten Standard aufweisen, laden zu Trainingslagern, Tagungen und Bildungsreisen ein.
Für Sport, Spiel und Training stehen zur Verfügung: ein Rasenplatz, eine Leichtathletikanlage, eine 500m lange Inlinerbahn, ein Vollkunstrasenspielfeld (beleuchtet), ein Kunststoffspielfeld, ein Kampfsportraum, ein Gymnastik‐/Tanzraum, eine Sporthalle für Ballspielsportarten und eine Turnhalle mit Fitnessraum. Außerdem gibt es eine Sauna und einen Clubraum. Für Bildung, Seminare und Tagungen wird ein Hörsaal mit 150 Plätzen, vier Seminarräume mit je 20 Plätzen, ein Seminarraum mit 30 Plätzen und einen Seminarraum mit 60 Plätzen (teilbar) geboten. Die Gebäude können bis zu 70 Gäste in 8 Einzel‐ und 31 Doppelzimmern (alle mit Dusche und WC) beherbergen.
Am traditionsreichen Standort Warnemünde ist auch ein Bundesstützpunkt des Deutschen Seglerverbandes angesiedelt. Durch den Neubau soll dieser Stützpunkt langfristig gesichert werden und das einmalige Segelrevier vor Warnemünde als begehrter Anlaufpunkt für Leistungssegler*innen aus ganz Deutschland weiter hervorgehoben werden. Der geplante Neubau wird den heutigen sportfachlichen und technischen Erfordernissen und Qualitätsstandards entsprechen. Im angepassten Raumprogramm bleiben alle Funktionsbereiche erhalten. Die Sportschule wird zukünftig weiterhin eine Unterkunft für Sportler*innen Trainer*innen, Betreuer*innen und Funktionär*innen des Sports sowie andere Gäste sein. Das erweiterte Seminarzentrum wird beste Möglichkeiten für die Aus‐ und Fortbildung des LSB bieten. Ebenso werden die Fachverbände und Sportvereine professionelle Bedingungen für Tagungen, Seminare, Trainingslehrgänge und Wettkämpfe vorfinden.
Neben dem Hauptgebäude der neuen Sportschule werden in einer kombinierten Boots‐ und Sporthalle weitere Funktionsflächen ‐ ein Kraftraum und eine Einfeld‐Sporthalle mit Umkleide‐ und Sanitärbereich – entstehen. Die Bootshalle und Trockenräume bieten zukünftig für den Bundesstützpunkt Segeln die erforderlichen Bedingungen für leistungsorientierte Sportler*innen, Trainer*innen und Verantwortliche aus allen Bundesländern. Die aktuell dezentral organisierte Verpflegung wird in die neue Sportschule integriert und für ihre Gäste eine gastronomische Anlaufstelle in exquisiter Lage.
Die Wahrung der Integrität des Sports hat sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine hohe Relevanz. Um Bestechlichkeit entgegenzuwirken und mögliche Manipulationen aufzudecken, haben Bürger*innen seit 04. Mai 2022 die Möglichkeit, anonym oder unter Angabe ihrer Personalien konkrete Hinweise über ein Meldesystem zu übermitteln. Die Informationen werden von einer unabhängigen Instanz geprüft und – sollte der Hinweisgeber zugestimmt haben – bei möglicher strafrechtlicher Relevanz für polizeiliche Ermittlungen weitergegeben.
Sollte keine strafrechtliche Komponente vorliegen, wird – sofern der Hinweisgeber zustimmt – die Information an den zuständigen Sportverband weitergegeben, der dann ggf. intern Maßnahmen ergreifen kann. Möglich ist es auch, sich zu möglichen Manipulationsvorfällen bzw. deren Bewertung zunächst oder ausschließlich bei einer Kanzlei beraten zu lassen.
Das Hinweisgebersystem soll in erster Linie dazu dienen, die Integrität des Sports zu wahren und helfen, Manipulationen im Bereich der Sportwetten aufzudecken.