Thüringen
Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Thüringen
Stand: 02/2024
Überblick
Erklärung Stützpunkte 3, 4, 5, 7, 12 & 20
BSP | An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. |
OSP | Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen. |
PTZ | Paralympische Trainingszentren (PTZ) sind vom DBS anerkannte Standorte in paralympischen Sportarten, an denen Entwicklungspotential zur Anerkennung eines Bundesstützpunkt Para Sport besteht, gute infrastrukturelle Bedingungen vorherrschen oder Nationalmannschaften regelmäßig ihre zentralen Maßnahmen durchführen. Die Anerkennung als Paralympisches Trainingszentrum erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. |
EdS | Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben. |
LStP | An den Landesstützpunkten (LStP) trainieren regelmäßig Landeskaderathlet*innen und NK2 Athlet*innen, sowie in Ausnahmefällen Bundesnachwuchskader (NK1) im Aufbau- und Anschlusstraining in vereinsübergreifenden Strukturen an kommunalen oder auch vereinseigenen Trainingsstätten. In der Regel ist der LStP Einsatzort für Landesfachverband-finanzierte Trainer*innen. Der LStP ist Status für einen Ort (Kommune), der alle Voraussetzungen bietet, um das Aufbautraining auf möglichst hohem Niveau zu realisieren. Landesfachverbände benennen ihre/n LStP im Rahmen ihrer Ausbildungskonzeptionen (in Sportarten mit Zugang zu den Sportgymnasien sind diese mit den Orten der Sportgymnasien identisch). |
TLZ | Nachdem in den Vereinen die Kinder für ein regelmäßiges Sporttreiben gewonnen wurden, gelingt es erfolgreichen Verbänden die Talentiertesten an Talentleistungszentren (TLZ) zusammen zu führen, um mit Hilfe von kompetenten Übungsleiter*innen und Trainer*innen die Grundlagen für den langfristigen Leistungsaufbau zu legen. Auf Grund des unterschiedlichen Voraussetzungsniveaus der Kinder ist dies ein schwieriger Prozess, der im Wesentlichen durch ehrenamtliche Übungsleiter*innen realisiert wird. Nur in wenigen Sportarten besteht die Möglichkeit, bereits in diesem Altersbereich mit hauptamtlichen Trainer*innen (Sportarten der Wintersportverbände) oder Freizeitpädagogen zu arbeiten. Das Hauptziel der Arbeit an diesen Stützpunkten muss es sein, dass die talentiertesten Sportler*innen ihre Ausbildung an dem Landesstützpunkt des Verbandes fortsetzen, ohne zwangsläufig den Verein zu wechseln. |
Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Thüringen 26
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Thüringen.
Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Thüringen aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Thüringen sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Thüringen werden dargestellt.
Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Thüringen
Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Thüringen organisiert? Wie viele Thüringer*innen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?
Landesfläche und Einwohner*innen von Thüringen 2
Der organisierte Sport in Thüringen* 1 & 7
Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Thüringen
- Fußball 97.614 Mitgliedschaften
- Turnen 26.794 Mitgliedschaften
- Behindertensport 21.603 Mitgliedschaften
- Schießen 18.752 Mitgliedschaften
- Leichtathletik 12.135 Mitgliedschaften
Entwicklung der Mitgliedschaften und Vereine seit 2000
Mitgliedschaften nach Altersbereichen
Mitgliedschaften nach Geschlecht
*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)
Sportstätten
Es liegen keine aktuellen Informationen zu Anzahl und Verfügbarkeit von Sportanlagen vor.
Schwerpunktsetzung 7
Schwerpunktsetzung 12 & 13
Die Schwerpunktsetzung erfolgt für Sportarten mit einem bestätigten Bundesstützpunkt.
Paralympische Schwerpunktsportarten im Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverband (TBRSV) 23
Der TBRSV fördert aktuell fünf Schwerpunktsportarten in denen besonders gute Rahmenbedingungen bereit gestellt werden.
Um finanzielle Mittel in Zukunft gezielter einzusetzen, konzentriert sich der TBRSV auf Schwerpunktsportarten in denen die strukturellen Voraussetzungen besonders gut sind und in denen der TBRSV ein großes Potential für kommende nationale und internationale Sportereignisse sieht.
Darüber hinaus sollen aber auch andere erfolgreiche Athlet*innen in weiteren paralympischen Sportarten gefördert werden.
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 7 & 8
Momentan gibt es in Thüringen zwei durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsetzungen.
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.
Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung
Ehrenamt 10, 13 & 16
- 60.000 Ehrenamtliche im LSB Thüringen (Sportentwicklungsbericht 2017/2018)
- davon 25.000 mit einem Vorstandsamt
- 21.000 Trainer*innen und Übungsleiter*innen
- 10.000 als Kampf- und Schiedsrichter*innen
- und 4.000 als Helfer*innen bei Sportveranstaltungen oder der Sportstättenpflege
- 14.775 Übungsleiter*innen und Trainer*innen mit gültiger Lizenz
Bei Übungsleiter*innen mit gültiger Lizenz wird im Rahmen der Vereinsförderung jährlich ein Zuschuss 185€ pro lizenzierten Übungsleiter*in gezahlt.
Hauptamtliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport 13, 18 & 20
- 1 Hauptamtliche Mitarbeiter*in im Geschäftsbereich Leistungssport des LSB Thüringen
- 14 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Thüringen in den Bereichen Verwaltung, Trainingswissenschaften, Laufbahnberatung, Physiotherapie und Labor
- 1 Hauptamtlicher Mitarbeiter*in im TBRSV im Bereich Leistungssport
- 1 Mitarbeiter*in im Ministerium Bildung, Jugend und Sport, zuständig für die nicht investive Förderung
- 5 Hauptamtliche BSP Leiter*innen
- 81 Hauptamtliche, teilberufliche und geringfügig Beschäftigte, landesgeförderte Trainer*innen
- 12 geförderte Honorarprojekte in den Landesfachverbänden
- 16 Lehrer*innen der Eliteschulen des Sports mit Betreuungsaufgaben in Landesfachverbänden
Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.
Sportförderung
Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es in Thüringen?
Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Besonders wichtig ist dafür das Sportfördergesetz, welches auf dieser Seite zusammengefasst ist. Hier bekommt man einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Ebenfalls dargestellt ist die Förderung der Landesfachverbände.
Artikel 30 Absatz 3 Verfassung des Freistaates Thüringen 14
"Der Sport genießt Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften."
Artikel 30 Absatz 3 (Verfassung des Freistaates Thüringen, 1993, zuletzt geändert 2004)
Überblick Sportförderung in Thüringen 16
Sportpolitik ist ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld mit ausgesprochen komplexen Facetten und unterschiedlichen Ansatzpunkten. Dabei sind die Grundsätze der Autonomie des Sports, der Subsidiarität der Sportförderung sowie der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den im und für den Sport Handelnden die Eckpfeiler der Thüringer Sportpolitik.
Thüringen ist bekannt für seine Sportlandschaft. Thüringer Sportler*innen erzielen nicht nur national, sondern auch bei internationalen Wettbewerben Spitzenleistungen. Mit ihren Erfolgen bei sportlichen Höhepunkten im In- und Ausland haben die Nachwuchs- und Spitzensportler*innen den Begriff „Sportland Thüringen“ geprägt und den Freistaat im Sport weltbekannt gemacht.
Solche Erfolge im Spitzensport setzen wirksame Akzente auch in der Entwicklung des Breitensports. Breitensport bildet die Basis für die Entwicklung des Leistungssports bis in die Spitze.
Die Aufgaben des Landes in der Sportpolitik werden insbesondere durch Artikel 30 der Thüringer Verfassung, das Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG) und die auf dessen Grundlage erarbeiteten Rechtsverordnungen und Richtlinien bestimmt.
Sportfördergesetz 15
In diesem Abschnitt sind Ausschnitte aus dem Sportfördergesetz vom 5. Dezember 2018 aufgeführt. Die Textausschnitte sind gekürzt und vereinfacht. Ausführliche Informationen können im Sportfördergesetz nachgelesen werden.
Zusammenfassung
Ziel des Thüringer Sportfördergesetzes ist es, für Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Möglichkeit zu schaffen, sich entsprechend ihrer Interessen und Fähigkeiten in Sport (Breiten- und Leistungssport), sportlichem Spiel und spielerischer Bewegung zu betätigen. Dabei erfolgt die Umsetzung dieses Ziels sowohl durch Investitionen in Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau, Modernisierung und Sanierung öffentlicher Spiel- und Sportanlagen, Schulsport- und Hochschulsportanlagen, als auch durch Förderung anerkannter Sportorganisationen.
Gegenstand der Förderung
- Der Aus-, Um- und Neubau sowie die Modernisierung und die Sanierung öffentlicher Sport- und Spielanlagen sowie von Schul- und Hochschulsportanlagen,
- die eigenverantwortliche und gemeinnützige Tätigkeit von anerkannten Sportorganisationen.
Zuwendungszweck
- Unterstützung der allgemeinen Verbands- und Vereinsarbeit,
- Förderung des Leistungssports, insbesondere den Nachwuchsleistungssports,
- Förderung des Breiten- insbesondere Kinder-, Jugend-, Gesundheits- und Seniorensports,
- Förderung des Schul-, Hochschul- und Polizeisports sowie den Sport in Justizvollzugsanstalten,
- Förderung des Behinderten- und Rehabilitationssports sowie die Inklusion im Sport,
- Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in und durch Sport,
- Aus-, Fort- und Weiterbildung und das Lehrwesen,
- Erweiterung sowie den Um-, Neu- und Ersatzneubauten sowie die Modernisierung und Sanierung von Sport- und Spielanlagen,
- Förderung der sportwissenschaftlichen Begleitung,
- Förderung der sportmedizinische Beratung und Betreuung,
- Unterhaltung und Bewirtschaftung durch von Bundes- und Landesstützpunkten genutzten Sportstätten und von Landessportschulen, sonstigen Sportschulen oder ähnlichen Einrichtungen,
- Durchführung von Sportveranstaltungen, die von besonderer sportlicher Bedeutung sind,
- Maßnahmen gegen den Doping-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch im Sport,
- Maßnahmen zum Kinderschutz,
- Prävention vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit,
- Projekte zur historischen Aufarbeitung im Sport und
- Modellmaßnahmen auf dem Gebiet des Sports.
Die Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Land und dem LSB 10
Die Ziel- und Leistungsvereinbarung ist das Instrument der Förderung und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Land und dem Landessportbund Thüringen e.V. Mittels Festlegung verbindlicher, messbarer Ziele, insbesondere hinsichtlich der Sicherung der Breitensportentwicklung und Beratungs- und Angebotsstrukturen, sowie der gezielten Förderung leistungssportlicher Talente, wird die Entwicklung der Thüringer Sportlandschaft weiter vorangetrieben.
Förderung für Landesfachverbände 9
Hauptziel der Förderung des Landessportbundes Thüringen und der Thüringer Sportfachverbände im Bereich des Leistungssports ist die Unterstützung des Nachwuchsbereiches (Entwicklung von Landeskadern und NK2-Kadern).
Dabei sind die in Thüringen vorhandenen Bedingungen zu beachten wie:
- materiell-technische, sportstättenbezogene und geographische Voraussetzungen,
- methodisch-inhaltliches Know-how von Trainer*innen und Übungsleiter*innen,
- Verbreitung und Popularität der Sportarten,
- Tradition.
Eine umfassende und anforderungsgerechte Förderung von Sportfachverbänden kann nur für ausgewählte Sportarten/Disziplinen gewährleistet werden.
Um für derzeit international erfolgreiche Sportarten und Disziplinen in Thüringen die notwendigen finanziellen, personellen und materiell-technischen Bedingungen zu schaffen, ist eine Bündelung und Konzentration der Kräfte und Mittel notwendig.
Wer kann gefördert werden?
Grundsätzlich können alle im Landessportbund Thüringen organisierten Sportfachverbände eine Förderung für die leistungssportliche Entwicklung erhalten, die quantitative und qualitative Umsetzung der Förderung muss sich jedoch allein am Kriterium Erfolgsperspektive im Hinblick auf die internationale Konkurrenzfähigkeit (erfolgreiche Teilnahme an Junioren-, Europa- beziehungsweise -Weltmeisterschaften) ausrichten.
Grundvoraussetzungen für eine Förderung
Voraussetzungen für die Förderung sind entweder eine bestätigte Regionale Zielvereinbarung oder eine Leistungssportkonzeption durch den Landesfachverband.
Wofür können Fördermittel beantragt werden?
- Trainingslager, Teilnahmen an nationalen und internationalen Wettkämpfen,
- Sichtungsmaßnahmen,
- Förderung von NK2 Athlet*innen,
- Honorierung von Übungsleiter*innen und Trainer*innen, mit Ausnahme der durch den Landessportbund Thüringen geförderten Anstellungen von haupt- und nebenberuflichem Trainer*innenpersonal,
- Absicherung des Trainings- und Bedingungsgefüges in den Leistungszentren und -stützpunkten inklusive der Sportgeräte und der Sportausstattungen, Maßnahmen der sozial-pädagogischen, sportmedizinischen und trainingswissenschaftlichen Betreuung,
- sportmedizinische Gesundheitsuntersuchungen.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten
Akteure
DOSB 5
- In 100 Mitgliedsorganisationen
- sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
- in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.
Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSB hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.
Im Fokus aller Überlegungen stehen Athlet*innen sowie deren Betreuer*innen.
Der DOSB:
- steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
- stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
- berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
- berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
- arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
- berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
- verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
- entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.
Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:
- Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
- Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
- Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
- Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 7
- 17 Landesverbände
- 2 Fachverbände
- fast 6.300 Vereine
- rund 510.000 Mitglieder*
Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.
*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.
So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:
- als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
- als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände 3 & 9
- 66 Spitzenverbände in Deutschland
- davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
- und 28 in nichtolympischen Sportarten
- 18 Verbände mit besonderen Aufgaben
Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.
Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:
- Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
- Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen
- Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
- Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
- Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
- Abschluss Regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
- Qualifizierung von Trainer*innen,
- Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Landessportbund Thüringen 9 & 10
- 347.913 Mitglieder
- 3.286 Vereine
- 23 Kreis- und Stadtsportbünde
- 48 Sportfachverbände
Der Landessportbund Thüringen (LSB) ist der Interessenvertreter des organisierten Sports. Die Entwicklung und Förderung des Leistungssports in Thüringen ist dabei eine der Hauptaufgabe des Landessportbundes Thüringen. Mit dem Angebot von vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen versteht sich der LSB Thüringen mit seiner Geschäftsstelle als Dienstleister für seine Mitgliedsorganisationen.
Das Referat Leistungssport koordiniert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports und des Leistungssports, der in der Landesverantwortung liegt. Dazu zählen unter anderem die Förderung und Konzeption des Nachwuchsleistungssports, sportmedizinische Gesundheitsuntersuchungen für Landeskader sowie die Trainer*innenförderung und Doping-Prävention.
Das macht der Landessportbund Thüringen für den Nachwuchsleistungssport:
- Unterstützung der Sportfachverbände beim Auf- und Ausbau eines zeitgemäßen und effektiven Systems der Sichtung, Auswahl und Förderung von Athlet*innen,
- Bewertung von Ergebnissen und Leistungsentwicklungen,
- Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung der bereitgestellten finanziellen Mittel,
- Bewertung der Arbeitsergebnisse von Trainer*innen im Nachwuchsleistungssport, deren Stellen aus Mitteln des LSB Thüringen finanziert bzw. mitfinanziert werden,
- Zusammenarbeit mit den Sportgymnasien in Erfurt, Jena und Oberhof,
- Förderung von NK2 Athlet*innen,
- Maßnahmen zum Kinderschutz,
- Abstimmung und Zusammenwirken mit dem OSP Thüringen und der Stiftung Thüringer Sporthilfe zur Unterstützung der Nachwuchsathlet*innen,
- Unterstützung des offensiven Herangehens bei der Dopingbekämpfung sowie der rechtzeitigen Aufklärung über die Gefahren des Dopings.
Stiftung Thüringer Sporthilfe 21
- mehr als 3.900 Nachwuchsförderungen seit 1994
- 1,72 Mio. € Fördervolumen
Die Stiftung Thüringer Sporthilfe unterstützt seit 1997 besonders talentierte Nachwuchsathlet*innen und Spitzenathlet*innen auf ihrem Weg "Vom Talent zum Olympiasieger/Weltmeister". Sie fördert an erster Stelle Thüringer Sportler*innen, die als Voraussetzung der Förderung, für einen Thüringer Sportverein in einer olympischen oder paralympischen Disziplin starten. Der Behindertensport ist seit Beginn der Förderung vollkommen gleichberechtigt integriert.
Die Stiftung versteht sich als Dienstleister für Athlet*innen. Sie kooperiert dabei mit allen im Leistungssportsystem in Thüringen beteiligten Einrichtungen. Die Stiftung Thüringer Sporthilfe ist ein ergänzendes Element der Sportförderung in Thüringen.
Die Förderung teilt sich in folgende Bausteine auf:
Nachwuchsförderung für Athlet*innen die mindestens einen dritten Platz bei Deutschen Jugend- oder Juniorenmeisterschaften (anhand der durch die Verbände benannten Wettkämpfe und Altersklassen) belegen oder an einer Juniorenwelt- und/oder -Europameisterschaft in einer olympischen oder paralympischen Disziplin teilgenommen haben.
Anschlusskaderförderung unterstützt erfolgreiche Junioren*innen beim Übergang in den Erwachsenenbereich zum Beispiel bei der Teilnahme an Lehrgängen, Trainingslagern und zusätzlichen Wettkämpfen oder Material.
In Vorbereitung auf die Olympischen Spiele beruft die Stiftung Thüringer Sporthilfe Athlet*innen in den Förderkreis, die sich zielgerichtet auf die Olympischen oder Paralympsichen Spiele vorbereiten.
Die Stiftung ehrt mit dem Trainerpreis erfolgreiche Trainer*innen einmalig im Jahr mit einer Prämie.
Weitere Infos: https://thueringersporthilfe.de
Landesfachverbände 3 & 9
- 46 Landesfachverbände in Thüringen
Als Vertretungen der (sportart)spezifischen Interessen Ihrer Mitgliedsvereine, von Abteilungen und deren Mitgliedern agieren die Sportfachverbände und Anschlussorganisationen in Thüringen und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Als Sportfachverbände des Freistaates Thüringen zählen jene Verbände, die landesweit eine vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in seiner Aufnahmeordnung anerkannte Sportart betreiben und mit ihrer Sportart einem bundesweit agierenden Sportverband angehören oder dessen Gründung nachhaltig betreiben. Die Sportverbände nehmen alle fachlichen, auf ihre jeweilige Sportart bezogenen Aufgaben wahr. Ihre zentrale Rolle ist es, den Sportbetrieb bis auf die Ebene der Abteilungen der Sportvereine zu organisieren und die Qualität des Übungs- und Spielbetriebes zu sichern.
Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:
- Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger,
- Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u. ä.),
- Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
- Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekte, Bambini-Turniere),
- Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/Materialien),
- Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
- Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband.
Olympiastützpunkt Thüringen 19 & 20
- Betreuung von 163* Bundeskaderathlet*innen (21 OK/PAK, 72 PK, 60 NK1, 10 EK)
- 7 olympische Spitzenverbände in Schwerpunktbetreuung (Stand 2022)
* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.
Der Olympiastützpunkt Thüringen im Landessportbund Thüringen (OSP) ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen.
Der OSP Thüringen betreut die Athlet*innen an seinen vier Standorten und sichert eine große Anzahl an zentralen Maßnahmen und Lehrgängen der Spitzenverbände ab.
Zum 1. Januar 2022 erfolgte die Verschmelzung des Trägervereins Olympiastützpunkt Thüringen e.V. und des Landessportbundes Thüringen.
Zu den Aufgaben des Olympiastützpunktes gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen:
- Leistungsdiagnostik,
- Trainingswissenschaft,
- Sportphysiotherapie,
- Sportpsychologie,
- Sporternährungsberatung,
- Laufbahnberatung,
- Athletiktraining,
- Sportmedizin.
Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.
Der Olympiastützpunkt kann im Auftrag des Spitzenverbandes regionale Koordinierungsaufgaben übernehmen und wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 16 & 18
- 2,13 Mio. Einwohner*innen
- 133 Einwohner*innen pro km²
- 6. kleinstes Bundesland mit einer Fläche von 16.202 km²
Im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) werden Grundsatzfragen des Sports, der sportlichen Infrastruktur und deren entsprechende Förderung bearbeitet. Dabei geht es um die Gestaltung der Rahmenbedingungen für den organisierten und nicht organisierten Sport der Thüringer Bürger*innen.
Das Sportreferat im Ministerium ist für eine große Bandbreite sportpolitischer Themen verantwortlich.
Das macht das TMBJS für den Nachwuchsleistungssport:
- die Trainer*innenförderung - Nachwuchsleistungssport sowie die Förderung der Trainer*innen zur Absicherung des Spezialsportunterrichts an den Sportgymnasien,
- Sportstättenbau für den Spitzensport,
- Förderung des Spitzensports (anteilige Finanzierung der Personal-, Betriebs- und Sachkosten des Olympiastützpunkts Thüringen im Landessportbund Thüringen e.V. (OSP),
- Förderung des Nachwuchssports (anteilige Finanzierung von Landes- und Stützpunkttrainer*innen),
- Förderung von NK2 Maßnahmen der Fachverbände,
- Mitfinanzierung Bundesstützpunktleiter*innen,
- Trägerschaft des Landes für drei Sportgymnasien über das TMBJS (zusätzliche Personalkosten für erweiterten Sportunterricht, Sicherung der Unterkunft in Wohnheimen und sportgerechter Versorgung).
Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. 11 & 16
- 166 Vereine
- 21.083 Mitgliedschaften*
- 1 Hauptamtlicher Sportkoordinator
Der Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverband (TBRSV) ist der Dachverband aller Behinderten- und Rehabilitationssportvereine und –abteilungen in Thüringen. Der TBRSV unterstützt den Leistungssport für Menschen mit Behinderung durch die Bildung von Kadern und der Förderung des Nachwuchses. Dabei setzt sich der TBRSV dafür ein, dass alle Menschen mit Behinderung nach ihren Möglichkeiten Sport treiben können und unterstützen das Bestreben nach sportlichen Höchstleistungen durch Nachwuchsarbeit und unterschiedliche Projekte.
*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.
Das macht der TBRSV für den Nachwuchsleistungssport:
- Trainings-, Lehrgangs- und Klassifizierungsmaßnahmen,
- Veranstaltung und Ausrichtung von Meisterschaften auf Landes- und Bundesebene,
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der im Leistungssport tätigen Trainer*innen,
- Sportmedizinische Unterstützung,
- Sichtungsmaßnahmen,
- Kooperation zwischen Fachverbänden aus dem olympischen Sport, Schulen und Einrichtungen.
Vereine 3 & 5
- knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
- 8.000.000 Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
- davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)
Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.
Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.
So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:
- Sportmotorische Basisentwicklung,
- regelmäßiges Training,
- Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
- Teilnahme an Wettkämpfen.
Besonderheiten
Eliteschulen des Sports 5 & 13
Die drei Thüringer Sportgymnasien in Erfurt, Oberhof und Jena ermöglichen aufgrund ihrer inhaltlichen Ausgestaltung, sportlich talentierten Schüler*innen die Absolvierung eines intensiven und qualifizierten Trainings im Sinne der langfristigen Entwicklung von sportlichen Höchstleistungen. Eine günstige Unterrichts- und Trainingsorganisation, abgestimmt zwischen Schule und Sportfachverband/Verein, koordiniert den Gesamtprozess der schulischen und sportlichen Ausbildung.
Die erreichten Schulabschlüsse sind vollwertig sowie landes- und bundesweit anerkannt. Durch die mögliche Nutzung von Internatsplätzen in den Sportgymnasien bestehen sehr gute Voraussetzungen für die vereinsübergreifende Nutzung dieser Einrichtungen. Das Verbundsystem von Schule, Training und Verein bzw. Verband bietet Nachwuchsathlet*innen optimierte Rahmenbedingungen für ihre "duale Karriere".
Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.
Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
Profilsportarten folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.
In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:
- weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
- weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.
Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.
Eliteschulen des Sports in Thüringen 4 & 13
Erfurt
Profilsportarten: Eisschnelllauf, Radsport - Bahn/ Straße, Beachvolleyball, Handball, Leichtathletik, Schwimmen, Volleyball
Staatliches Gymnasium "Pierre de Coubertin"
- Schulform: Gymnasium mit angegliedertem Regelschulteil
- Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
Jena
Profilsportarten: Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Judo, Leichtathletik, Ringen
Sportgymnasium Johann Cristoph Friedrich GutsMuths
- Schulform: Gymnasium mit angegliedertem Regelschulteil
- Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
Oberhof
Profilsportarten: Bob/Rodeln/Skeleton, Schießen, Skisprung, Nordische Kombination, Langlauf, Biathlon
Staatliches Sportgymnasium Oberhof
- Schulform: Gymnasium mit angegliedertem Regelschulteil
- Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
Arbeits- und Vergütungsordnung für Trainer*innen im Nachwuchsleistungssport 11
Gültig für Trainer*innen im Nachwuchsleistungssport, die vom Olympiastützpunkt Thüringen e.V., von den Sportfachverbänden oder von Sportvereinen beschäftigt werden und deren Finanzierung bzw. Teilfinanzierung aus Mitteln des Freistaates Thüringen bzw. des Landessportbundes Thüringen e.V. erfolgt.
TLZ-Trainer*innen 11
- 9 Stellen
- in 2 Verbänden
- Planung und Umsetzung eines am Rahmentrainingsplan ausgerichteten Trainingsprogramms für die in Talentleistungszentren bzw. -fördergruppen und Sportvereinen trainierenden Nachwuchsathleten*innen.
- Talentsichtung und -förderung sowie Zusammenarbeit mit dem im Einzugsbereich liegenden Vereinen und Schulen.
- Vorbereitung von talentierten Nachwuchsathlet*innen zur Aufnahme an ein Thüringer Sportgymnasium in Abstimmung mit Eltern und Verband.
- Vereinsübergreifende, regionale Betreuung von Nachwuchsathleten*innen in Abstimmung mit dem Verband.
- Enge Zusammenarbeit mit den Elternhäusern.
- Kooperation mit Landestrainer*innen, Sportlehrer*innen und Übungsleiter*innen im Einzugsbereich sowie mit dem zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund.
- Mitwirkung bei der Absicherung der Verbandsaufgaben im Nachwuchsleistungssport.
- Mitwirkung bei der fachlichen Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen/Trainer*innen.
- Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen des LSB bzw. des Verbandes zur eigenen Fortbildung.
- Erledigung der mit den vorher genannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Verwaltungs- und Organisationsarbeiten.
- Statistisches Bundesamt. (2021). Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
- Deutscher Olympischer Sportbund. (2023). Bestandserhebung 2023.
- DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
- DOSB. (2022). Homepage Leistungssport.
- DOSB, Geschäftsbereich Leistungssport. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
- ©DOSB/Sportdeutschland
- DBS. (2022). Homepage Leistungssport.
- DBS. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
- LSB Thüringen. (2022). Homepage Leistungssport.
- LSB & TMBJS. (2019). Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2024.
- LSB & OSP. (2019). Arbeits- & Vergütungsordnung (AVO).
- LSB. (2012). Konzeption zur weiteren Entwicklung und Förderung des Leistungssports in Thüringen.
- LSB Thüringen. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
- Thüringer Landtag. (2004). Verfassung des Freistaates Thüringen.
- Landtag Thüringen. (2018). Thüringer Sportfördergesetz.
- TMBJS. Freistaat Thüringen. (2022). Homepage Sport.
- TMBJS & LSB. (2021). Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Thüringer Sportgymnasien.
- TMBJS. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
- OSP Thüringen. (2022). Homepage.
- OSP Thüringen. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
- Stiftung Thüringer Sporthilfe. (2022). Homepage.
- Stiftung Thüringer Sporthilfe. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
- TBRSV. (2022). Sportkonzeption Paralympische Schwerpunktsportarten für den Zeitraum 2022 - 2030.
- TBRSV. (2022). Homepage Wettkampf- und Leistungssport.
- TBRSV. Persönliche Mitteilung (Email).
- Bildquellen: Gemeinfrei