Sachsen-Anhalt
Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Sachsen-Anhalt
Stand: 02/2024
Überblick
Erklärung Stützpunkte 3, 5, 7 & 11
BSP | An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. |
OSP | Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen. |
PTZ | Paralympische Trainingszentren (PTZ) sind vom DBS anerkannte Standorte in paralympischen Sportarten, an denen Entwicklungspotential zur Anerkennung eines Bundesstützpunkt Para Sport besteht, gute infrastrukturelle Bedingungen vorherrschen oder Nationalmannschaften regelmäßig ihre zentralen Maßnahmen durchführen. Die Anerkennung als Paralympisches Trainingszentrum erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. |
EdS | Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben. |
LStP | Landesstützpunkte (LStP) sind vom LSB anerkannte Vereine, die die Voraussetzungen erfüllen, um talentierte Kinder und Jugendliche im Grundlagentraining auf eine weiterführende leistungssportliche Karriere in einer Sportart vorzubereiten. Der LStP wird jeweils für zwei Jahre vom LFV benannt und vom LSB bestätigt. Die Sicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter der Richtlinienkompetenz des jeweiligen LFV für leistungssportlich talentierte Kinder und Jugendliche im Territorium sowie die Vorbereitung von Sportler*innen auf ein weiterführendes Training im LLZ sind wesentlicher Bestandteil eines LStP. Die Vereinsbetreuung der Sportler*innen erfolgt durch sportartspezifisch lizenzierte Trainer*innen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Richtlinienkompetenz sowie der Satzungen und Ordnungen des jeweiligen LFV. |
TSP | Talentstützpunkte sind Einrichtungen der Landesfachverbände, die zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben und Anforderungen im täglichen Trainingsprozess etappenbezogene Ressourcen bieten. Talentstützpunkte werden von den Landesfachverbänden an die Vereine vergeben. |
BSP NW | An Stützpunkten mit herausgehobener Bedeutung (ehemals BSP-Nachwuchs) werden Landeskader und NK2 zu Bundeskadern entwickelt. Spitzenverbände und Landessportbünde können (in Abstimmung mit dem Land) gemeinsam herausgehobene Landesstützpunkte benennen. Sportfachliche Grundlage für eine solche Benennung ist der Strukturplan des Spitzenverbandes. Weitere Details zur Berufung regelt der DOSB bzw. der jeweilige Spitzenfachverband und müssen in der regionalen Zielvereinbarung verankert sein. |
LLZ | Landesleistungszentren (LLZ) sind vom LSB anerkannte sportartspezifische Zentren eines Landesfachverbandes für Landeskader und ausgewählte Talente in einer olympischen/paralympischen Programmsportart und auch für World Games Sportarten. Träger sind leistungssporttragende und leistungsorientierte Vereine. Für Schwerpunktsportarten muss das LLZ an einem Standort einer EdS installiert sein. Ziel ist es, Sportler*innen für ein späteres Hochleistungstraining vorzubereiten. Das LLZ wird vom LSB jeweils für einen Olympiazyklus bestätigt. Die Steuerung und Regelung des Trainingsprozesses erfolgt durch den LFV (z. B. Landestrainer*in). In den LLZ der Schwerpunktsportarten und Sportarten mit Sonderförderung sichern die Trainer*innen des Trainer*innenpools ein vereinsneutrales ganztägiges Training (auch am Vormittag) ab. Die Zurverfügungstellung von geeigneten Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang, ist durch den jeweiligen Träger sicherzustellen. Dazu ist die Anerkennung des LLZ durch die jeweilige Kommune erforderlich. |
Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Sachsen-Anhalt 26
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Sachsen-Anhalt.
Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Sachsen-Anhalt aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Sachsen-Anhalt werden dargestellt.
Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Sachsen-Anhalt
Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Sachsen-Anhalt organisiert? Wie viele Menschen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?
Landesfläche und Einwohner*innen von Sachsen-Anhalt 1
Der organisierte Sport in Sachsen-Anhalt* 2
Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Sachsen-Anhalt
- Fußball 95.541 Mitgliedschaften
- Turnen 33.805 Mitgliedschaften
- Behindertensport 27.292 Mitgliedschaften
- Schießen 19.333 Mitgliedschaften
- Leichtathletik 17.580 Mitgliedschaften
Entwicklung der Mitgliedschaften und Vereine seit 2000
Mitgliedschaften nach Altersbereichen
Mitgliedschaften nach Geschlecht
*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)
Sportstätten 10
Der Sportatlas Sachsen-Anhalt verortet den Sportstättenbestand des Landes Sachsen-Anhalt mit dazugehörigen Informationen und verfügt über eine große Anzahl an Such- sowie Analysefunktionen. Der Sportatlas ermöglicht es Ausstattungsmerkmale der Sportstätten einzusehen und enthält weiterführende Informationen zu Mitglieder- und Bevölkerungsdaten. Ebenfalls wird die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr dargestellt.
Kategorisierung der Schwerpunktsportarten
In Sachsen-Anhalt sind die Schwerpunktsportarten in zwei Kategorien (I und II) untergliedert.
Um auch zukünftig die hochgestellten internationalen Zielstellungen zu erreichen, ist eine Konzentration von finanziellen und personellen Ressourcen auf Sportarten unbedingt notwendig. Die Konzentration ist auf die Sportarten zu richten, die nachweislich im internationalen Vergleich erfolgreich waren und die Garantie bieten, dies auch zukünftig zu gewährleisten.
Schwerpunktsportarten Kategorie I 11
Schwerpunktsportart der Kategorie I ist eine olympische Programmsportart, die gemäß der Bewertungsmaske für olympische Sportarten berechnet wurde und in der Rangfolge aller berechneten Sportarten mindestens Platz 4 belegt.
Schwerpunktsportart Kategorie II 11
Schwerpunktsportart der Kategorie II ist eine olympische Programmsportart, die gemäß der Bewertungsmaske für olympische Sportarten berechnet wurde und in der Rangfolge aller berechneten Sportarten mindestens Platz 8 belegt. Spielsportarten können höchstens den Rang einer Schwerpunktsportart II erreichen. Soweit eine Spielsportart gemäß der Bewertungsmaske mindestens Platz 4 im Ranking einnehmen sollte, fällt diese Sportart auf Rang 5 zurück und nimmt damit den Rang der höchsten Schwerpunktsportart II ein. Die Sportarten, die im Ranking ursprünglich der Spielsportart bis Rang 5 folgten, rücken jeweils um einen Platz vor. Die Festlegung gilt jeweils für den aktuellen Olympiazyklus der olympischen Sommerspiele.
Paralympische Kernsportarten im Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e.V. (BSSA) 23
In den drei Schwerpunktsportarten verfügt der BSSA über hauptamtliche Trainer*innenstellen im Trainerpool des LSB Sachsen-Anhalt, Kaderstrukturen und Landesleistungsstützpunkte (LLSTP) sowie leistungssportorientierte Vereine (LOV). Landeskaderkriterien, Fördermerkmale und -maßnahmen werden im aktuellen Leistungssportkonzept des BSSA dargestellt.
Außerdem wird Andrea Eskau als Ausnahmeathletin in den Sportarten Paracycling und Para Ski Nordisch aufgrund der individuellen Leistungsfähigkeit gefördert.
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 8
Momentan gibt es in Sachsen-Anhalt drei durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsetzungen.
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.
Fördersportarten 11
Fördersportart ist eine olympische Programmsportart, die gemäß der Bewertungsmaske für olympische Sportarten berechnet wurde und in der Rangfolge aller berechneten Sportarten mindestens Platz 20 belegt. Olympische Wintersportarten können höchstens den Rang einer Fördersportart erreichen. Soweit eine Wintersportart gemäß der Bewertungsmaske mindestens Platz 8 im Ranking einnehmen sollte, fällt
diese Sportart auf Platz 9 zurück und nimmt damit den Rang der höchsten Fördersportart ein. Die Sportarten, die im Ranking ursprünglich der Wintersportart bis Rang 9 folgen, rücken jeweils um einen Platz vor.
Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung
Ehrenamt 13, 14, 16 & 23
- 8.281 Übungsleiter*innen (Bestandserhebung vom 09.11.22)
- 100€ pro Jahr für jede*n Übungsleiter*in mit gültiger Lizenz und ÜL-Vertrag durch den LSB
- LSB bezuschusst keine Übungsleiterstunde (das übernehmen ggf. die Vereine und evtl. pauschal die Landesfachverbände)
Hauptamtliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport 12, 17, 19, 22 & 24
- 2 Hauptamtlicher Mitarbeiter*innen (Referent*in & Sachbearbeiter*in) im Ministerium für Inneres und Sport im Referat Sport
- 3 volle Planstellen (Referatsleitung, Referent*in, Sachbearbeiter*in) im Fachbereich Leistungssport des LSB Sachsen-Anhalt
- 1,5 Projektstellen Talentfindung
- 12 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Sachsen-Anhalt (ohne Trainer*innen)
- 3,5 Planstelllen BSP Leiter*innen
- 70 Planstellen Trainer*innen (58,5 Planstellen und 11,5 Projektstellen)
- davon 55,5 Trainer*innen in den verschiedenen Schwerpunktsportarten am OSP Sachsen-Anhalt (zusätzlich sind Bundestrainer*innen, Bundesstützpunkttrainer*innen der Spitzenfachverbände tätig, zusätzlich noch zeitlich befristete Projekte)
- davon 3,58 Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) 1 ltd. Landestrainerstelle und Trainer*innen in den Sportarten Para Schwimmen, Para Leichtathletik und Para Kanu
- Laut Ausführungsverordnung des Sportfördergesetzes haben 9 Landesfachverbände das Recht, einen Antrag auf Bezuschussung von 1 Trainer*innenstelle in Höhe von 10.000€ pro Jahr zu stellen (Arbeitgeber ist dann aber der Verein bzw. Landesfachverband)
Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.
Sportförderung
Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es in Sachsen-Anhalt?
Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?
Artikel 36 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt 26
(1) Kunst, Kultur und Sport sind durch das Land und die Kommunen zu schützen und zu fördern.
(2) Die heimatbezogenen Einrichtungen und Eigenheiten der einzelnen Regionen innerhalb des Landes sind zu pflegen.
(3) Das Land und die Kommunen fördern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die kulturelle Betätigung aller Bürger insbesondere dadurch, daß sie öffentlich zugängliche Museen, Büchereien, Gedenkstätten, Theater, Sportstätten und weitere Einrichtungen unterhalten.
Artikel 36 (Verfassung des Landes Sachsen-Anahlt, 1992, zuletzt geändert 2020)
Struktur Sportförderung in Sachsen-Anhalt 13
Die mehr als 3.000 Sportvereine, 14 Kreis- und Stadtsportbünde und 51 Landesfachverbände haben gemäß § 8 und § 9 des Sportfördergesetzes Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalen. Bei der Bemessung der Pauschalen finden transparente Kriterien, wie zum Beispiel die Anzahl der Mitglieder oder der lizenzierten Übungsleiter*innen, Anwendung. Die Einzelheiten zur Höhe der Bemessung der Pauschalen werden durch die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes geregelt.
In Sachsen-Anhalt wird der Sport groß geschrieben! Deshalb ist die Sportförderung in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verankert.
Mit ihren internationalen Erfolgen tragen Sportler*innen aus Sachsen-Anhalt zu einer Stärkung des Images des Landes weit über die Landesgrenzen hinaus bei.
Sport leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit, er fördert Gemeinsinn, Kommunikation sowie Integration und ist wesentlicher Bestandteil der sozialen Jugendarbeit.
Sportfördergesetz 16
Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des am 1.1.2013 in Kraft getretenen Sportfördergesetzes. Die Details sind in der Ausführungsverordnung des Sportfördergesetzes erläutert.
Ziele der Sportförderung
Die Förderung nach diesem Gesetz soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche Betätigung ermöglichen und Voraussetzungen für die eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportorganisationen sichern und verbessern, insbesondere durch
1. die Weiterentwicklung
- von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Breiten-, Leistungs-, Gesundheits- sowie Behinderten- und Rehabilitationssports,
- des Breitensports zu einem lebensbegleitenden Beitrag zur Gesunderhaltung der Bevölkerung,
- der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportorganisationen zur Förderung der Talentfindung als Basis für den Leistungssport,
- der Lebensqualität der Menschen mit Behinderung durch die Möglichkeiten des Sports,
- der Bindung von Jugendlichen und jungen Familien an das Land Sachsen-Anhalt.
2. die Förderung des Sportstättenbaus
Zuwendungszweck
(1) Zweck des Gesetzes ist einerseits die finanzielle Unterstützung der als gemeinnützig anerkannten Sportorganisationen mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt unter Beachtung ihrer Autonomie bei der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben zur Erreichung der in § 1 genannten Ziele und andererseits die Förderung der Sanierung und des Neubaus von Sportstätten.
(2) Dieses Gesetz konkretisiert insbesondere das Staatsziel des Schutzes und der Förderung des Sports aus Artikel 36 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und dient der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Zuwendungsempfänger
- Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. (institutionelle Förderung),
- Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt e. V. (institutionelle Förderung),
- Sportvereine (Unterstützung in Form von Pauschalen durch Mittel des Glücksspielgesetzes),
- Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände (Unterstützung durch Pauschalen durch Mittel des Glücksspielgesetzes),
- Kommunen und Sportvereine (Sportstättenförderung).
Zuwendungsarten
Projektförderung: Einmalige Förderung eines speziellen Projektes (gefördert werden Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs)
- Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere:
a) Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport,
b) Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport,
c) Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport,
d) zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention,
e) besondere Sportveranstaltungen und - hochrangige Wettkämpfe.
Unterstützung durch Pauschalen:
- Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form von Pauschalen. Für die Pauschalen sind die Mittel der Konzessionsabgabe nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 des Glücksspielgesetzes zu verwenden.
Institutionelle Förderung: Dauerhafte Förderung nach Maßgabe des Haushaltsplanes und auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Zuwendungen zur Förderung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V. sowie seiner Landessportschule und des Trägervereins des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt e. V..
Förderung für Landesfachverbände 11
Die Landesfachverbände (LFV) erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr. Die Berechnung der Pauschale pro Landesfachverband stützt sich auf eine Grund- und eine Leistungskomponente. Näheres regelt die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes.
Die Grundkomponente setzt sich aus der mitgliederbezogenen Pauschale, der Organisationspauschale, der Betreuungspauschale und der Jugendpauschale zusammen.
Dazu kommt die Leistungskomponente, die sich aus der Leistungspauschale und der Sonderpauschale zusammensetzt.
Für die Leistungspauschale werden alle olympischen Sportarten, mit Ausnahme des paralympischen Sportes, auf Grundlage einer Bewertungsmaske bewertet. Im Ergebnis der Bewertung wird eine Rangfolge der Sportarten erstellt, die für den jeweiligen aktuellen Zyklus der Sommerolympiade gilt. Auf der Grundlage dieser Bewertungsmaske erfolgt die Einstufung olympischer Sportarten in die Kategorien:
- Schwerpunktsportart der Kategorie I,
- Schwerpunktsportart der Kategorie II,
- Fördersportart.
Wer kann gefördert werden?
- Landesfachverbände, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt e. V. und gemeinnützig sind.
Grundvoraussetzungen für eine Förderung
- Der LFV hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt, ist Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt e. V. und ist gemeinnützig.
- Der LFV beantragt die Pauschale beim LSB Sachsen-Anhalt bis zum 30. September des Vorjahres unter Verwendung der gültigen Formulare.
- Der LFV versichert rechtsverbindlich im Antrag die Richtigkeit der Daten der Bestandserhebung für die Berechnung der Pauschale.
Wofür können Fördermittel beantragt werden?
Die LFV, die eine Pauschale erhalten haben, geben dem LSB Sachsen-Anhalt e. V. mit der Beantragung der Zuschüsse im nächsten Jahr Auskunft, für welche Ausgaben die Mittel eingesetzt wurden.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten
Akteure
DOSB 4 & 5
- In 100 Mitgliedsorganisationen
- sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
- in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.
Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSBs hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.
Im Fokus aller Überlegungen stehen Athlet*innen sowie deren Betreuer*innen.
Der DOSB:
- steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
- stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
- berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
- berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
- arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
- berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
- verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
- entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.
Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:
- Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
- Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
- Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
- Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 7 & 8
- 17 Landesverbände
- 2 Fachverbände
- fast 6.300 Vereine
- rund 510.000 Mitglieder*
Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.
*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.
So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:
- als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
- als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände 3 & 5
- 66 Spitzenverbände
- davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
- und 28 in nichtolympischen Sportarten
- 18 Verbände mit besonderen Aufgaben
Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.
Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:
- Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
- Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen
- Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
- Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
- Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
- Abschluss Regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
- Qualifizierung von Trainer*innen,
- Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Landessportbund Sachsen-Anhalt 9 & 12
- 345.821 Mitglieder
- 3.029 Vereine
- 11 Kreissportbünde
- 3 Stadtsportbünde
- 51 Sportverbände
Der Landessportbund Sachsen-Anhalt (LSB) ist für die sportartübergreifende Steuerung des langfristigen Leistungsaufbaues auf Landesebene zuständig.
Das gemeinsame Ziel mit den anderen Akteuren ist es, für die perspektivreichsten Leistungssportler*innen mithilfe eines Stützpunktnetzwerks bestmögliche Trainings- und Umfeldbedingungen für die Entwicklung sowie Vorbereitung internationaler Höchstleistungen zu schaffen.
Gemeinsam im Verbund Leistungssport werden junge talentierte Athlet*innen durch wirksame Fördermaßnahmen unterstützt und auf ihrem sportlichen, schulischen und beruflichen Entwicklungsweg optimal begleitet.
Das macht der Landessportbund Sachsen-Anhalt für den Nachwuchsleistungssport:
- Erstellung der jährlichen Zielvereinbarung sowie deren Kontrolle und Bewertung in Zusammenarbeit mit den Landesfachverbänden, Spitzenfachverbänden und den leistungssporttragenden Vereinen,
- regelmäßige Anleitung und Kontrolle der Trainer*innen über ein Beratungssystem (z. B. Landestrainer*innenberatung, PLP-Trainer*innenberatungen),
- jährliche Weiterbildung aller dem Trainer*innenpool zugeordneten Personen,
- Berechnung und Vergütung aller dem Trainer*innenpool zugeordneten Personen nach aktueller Vergütungsordnung des Trainer*innenpools.
Ministerium für Inneres und Sport 13 & 17
- 2,19 Mio. Einwohner*innen
- 109 Einwohner*innen pro km²
- achtgrößtes Bundesland mit einer Fläche von 20.454 km²
Die Schaffung und Sicherung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den organisierten Sport sind dem Land Sachsen-Anhalt ein wichtiges Anliegen. Seit dem Jahr 2011 liegt die Sportförderung in den Händen des Ministeriums für Inneres und Sport. Jährlich sind seitdem mehr als 20 Millionen Euro an Landesmitteln in die Förderung des organisierten Sports in Sachsen-Anhalt geflossen. Mit diesen Geldern wurden einerseits zahlreiche Sportstätten neu gebaut oder saniert und andererseits die Sportstrukturen, also die Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände, der Landessportbund e. V. (LSB) und der Olympiastützpunkt (OSP) gefördert, damit sie die Sportarbeit im Land umsetzen, begleiten und unterstützen können. Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Sportfördergesetz war hierfür ein wesentlicher Meilenstein. Es gibt dem organisierten Sport Rechtssicherheit in Bezug auf die Nutzung kommunaler Sportanlagen und gewährleistet eine verlässliche Förderung der Sportstrukturen. Mit der im Sportfördergesetz festgeschriebenen Pauschalförderung für die mehr als 3000 Sportvereine, die 14 Kreis- und Sportbünde sowie 48 Landesfachverbände wurde eine unbürokratische und transparente Förderpraxis geschaffen.
Das macht das Ministerium für Inneres und Sport für den Nachwuchsleistungssport:
- Förderung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V. (inkl. institutionelle Förderung, Förderung Trainerpool, Landessportschule Osterburg, Internate und Mensen),
- Förderung Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt (inkl. institutionelle Förderung, Förderung spezielles Vorbereitungsprogramm für Olympia/ Paralympics),
- Unterstützung der Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde und Landesfachverbände,
- Förderung von Sportstätten,
- Projektförderung,
- Förderung von hochrangigen Wettkämpfen,
- Sportstipendium,
- Individualförderung,
- Förderung Projekt des Landessportbundes Talentfindung & Talentförderung (Sachsen-Anhalt-Spiele, Talentgruppen),
- Förderung des pädagogischen Leistungssportpersonals (PLP).
Landesfachverbände 11
- 51 Landesfachverbände
Die Landesfachverbände (LFV) arbeiten inhaltlich und organisatorisch eng mit den Partner*innen der Rahmenordnung und dem jeweiligen Spitzenfachverband in allen Fragen der fachlichen Führung, Anleitung und Kontrolle der Trainer*innen des Grundlagen- und Aufbautrainings der Schwerpunktsportarten zusammen. Sie betreuen Athlet*innen vereins- und länderübergreifend, sichten regional Talente und sichern die erfolgreiche und kontinuierliche sportliche Entwicklung bis einschließlich NK2 sowie deren Weiterentwicklung zum Bundeskader. Sie delegieren Nachwuchsathlet*innen an übergeordnete Bundesstützpunkte im Land oder länderübergreifend. Die LFV gewährleisten jene Rahmenbedingungen, die eine kontinuierliche Erfüllung der leistungssportlichen Aufgaben der Trainer*innen sowie Landestrainer*innen ermöglichen.
Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:
- aktives und partnerschaftliches Mitwirken bei der fristgerechten jährlichen Erarbeitung und Abrechnung der Zielvereinbarungen,
- federführende Mitarbeit bei der Erstellung von regionalen Zielvereinbarungen,
- Organisation und Durchführung von Trainer*innenweiterbildungen,
- Fachaufsicht Landestrainer*innen und der Trainer*innen laut Richtlinienkompetenz des jeweiligen Spitzenfachverbandes,
- Sicherung der Einschulungskennzahlen an die Eliteschulen des Sports für die Schwerpunktsportarten.
- Der*Die Präsident*in des jeweiligen LFV benennt für die formale Zusammenarbeit und Abstimmung gegenüber dem LSB, dem OSP und den leistungssporttragenden Vereinen eine entscheidungsberechtigte Person.
Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt 3, 11 & 19
- Betreuung von 125 Bundeskaderathlet*innen (22 OK/PAK, 35 PK, 60 NK1, 8 EK) und
- 1315 Athlet*innen NK2- und Landeskader (Stand 2022)
- aus 30 Spitzenverbänden im regionalen Einzugsbereich (Stand 2022)
- 6 Bundesstützpunkte werden im aktuellen Olympiazyklus betreut (Stand 2022)
- 9 Schwerpunktsportarten (Stand 2022)
* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.
Der Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt (OSP) ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen.
Der Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt wurde am 28.04.1992 gegründet. Er ist der juristische Träger des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt.
Zu den Aufgaben des Olympiastützpunktes gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen:
- Leistungsdiagnostik,
- Trainingswissenschaft,
- Sportphysiotherapie,
- Sportpsychologie,
- Sporternährungsberatung,
- Laufbahnberatung,
- Athletiktraining,
- Sportmedizin.
Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.
Er koordiniert die Tätigkeit der Bundesstützpunkte, der Eliteschulen des Sports sowie weiterer Partner im Verbundsystem Leistungssport in Sachsen-Anhalt.
Zu den Aufgaben des regionalen Leistungssportmanagements gehören insbesondere:
- Koordinierung aller Anforderungen der Spitzenverbände an sportartübergreifende Kooperationspartner*innen (z. B. Kommunen, Länder, LSB, Schulen, Hochschulen, Unternehmen, regionale Sporthilfen, Ärzt*innen, Sportphysiotherapeut*innen, etc.),
- Verwaltung der Trainingsstättenförderung des Bundes und der Länder,
- sportfachliche Bewertung und Begleitung von Baumaßnahmen vor Ort,
- sportartübergreifende Repräsentation des olympischen Spitzensports in der Region,
- Kooperation mit der Stiftung Deutsche Sporthilfe und weiterer Sportstiftungen,
- Kooperation mit den Eliteschulen des Sports, einschließlich der Sportinternate und Mensen,
- Vorsitz im Regionalteam der Eliteschulen des Sports,
- Sicherstellung der zweckbestimmten, pädagogisch-konzeptionell fundierten Nutzung für die zu betreuenden Athlet*innen in den Häusern der Athlet*innen (Sportinternate, Sportwohnheime, Apartmenthaus des Sports).
Weitere regionale Sportförderaufgaben des OSP:
- Förderung von Trainingsmaßnahmen und Nahrungsergänzungsmitteln über den Olympia-Titel (O-Titel),
- Weiterleitung der BMI-Mittel für die OSP-mischfinanzierten Trainer*innen an den LSB Trainer*innenpool bzw. Arbeitgeber (entsprechend Vorgaben des BMI).
Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt 12 & 21
- 41 geförderte junge Athlet*innen in 2022
- 39 geförderte junge Athlet*innen in 2023 (geplant)
Die Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt wurde 1998 mit der Zielstellung ins Leben gerufen, den Sport im Land Sachsen-Anhalt zu fördern. Die Stiftung hat ein Kuratorium und einen Vorstand.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt unterstützt aktuell folgende Projekte:
1. Individualförderung
Die Individualförderung wird im Rahmen der Landesförderung über die Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt erfolgreich an die Vereine und als Letztempfänger direkt an die Sportler*innen ausgereicht. Hierbei wird in zwei Stufen: (1. Grundförderung und 2. Leistungskomponente) die Leistung der Sportler*innen durch den Zuschuss gefördert und bei Bedarf durch die Erträge der Stiftung der Höchstbetrag vom Land aufgestockt. Hier bildet die „Regelung zur Anerkennung herausragender sportlicher Leistungen und zum Ausgleich erhöhter Aufwendungen im Trainings- und Wettkampfprozess von Athlet*innen des Landes Sachsen-Anhalt“ die Basis für die Einstufung und entsprechende Honorierung.
2. Juniorteam Sachsen-Anhalt
Ein weiterer Schwerpunkt der Stiftungsarbeit ist das Juniorteam Sachsen-Anhalt. Das aktuelle Team umfasst 39 Athlet*innen aus 14 olympischen Sportarten. Ziel dieses Projektes ist die Förderung von herausragenden Juniorsportler*innen aus dem Land Sachsen-Anhalt mit dem Ziel, während der Förderzeit die Basis für einen internationalen Erfolg zu schaffen. Zusätzlich unterstützt wird das Juniorteam Sachsen-Anhalt durch Lotto Sachsen-Anhalt und die AOK Sachsen-Anhalt.
Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e.V. 23, 24 & 25
- ca. 190 Vereine
- ca. 25.000 Mitgliedschaften*
- 1,5 Hauptamtliche Stellen Vollbeschäftigungseinheiten (VBE) im Verband im Bereich Leistungssport
- 2,58 hauptamtliche Stellen (VBE) (5 Personen) für Landestrainer*innen (Angestellte des LSB Trainerpools)
- 0,5 VBE Taltenscout
Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e.V. (BSSA) ist parallel zu anderen Betätigungsfeldern, wie z.B. Breiten- und Rehabilitationssport, der Fachverband für Leistungssport für Menschen mit einer Behinderung. Der BSSA ist als drittgrößter Fachverband ordentliches Mitglied im LandesSportBund Sachsen-Anhalt (LSB) sowie einer von 17 Landesverbänden im Deutschen Behindertensportverband (DBS).
*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.
Das macht der BSSA für den Nachwuchsleistungssport:
- Förderung von Trainings-, Lehrgangs- und Klassifizierungsmaßnahmen,
- Förderung von Teilnahmen an nationalen und internationalen Meisterschaften, von Landesstützpunkten sowie Jugendauswahlmannschaften,
- Förderung der zertifizierten Stützpunkte,
- Veranstaltung und Ausrichtung von Meisterschaften auf Landes- und Bundesebene,
- Sichtungsmaßnahmen,
- Kooperation zwischen Fachverbänden aus dem olympischen Sport, Schulen und Einrichtungen,
- Organisation der sportartenspezifischen Landeskader.
Vereine 3 & 5
- knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
- 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
- davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)
Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.
Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.
So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:
- Sportmotorische Basisentwicklung,
- regelmäßiges Training,
- Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
- Teilnahme an Wettkämpfen.
Besonderheiten
Eliteschulen des Sports 4 & 5
Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.
Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
Profilsportarten folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.
In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:
- weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
- weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.
Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.
Eliteschulen des Sports in Sachsen-Anhalt 4 & 12
Sportschule Halle (Saale)
Profilsportarten: Basketball (m.), Boxen, Handball (m.), Judo, Kanu-Slalom, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Sportschießen, Turnen (m.), Volleyball, Wasserspringen
- Schulform: Gymnasium
- Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
Sportgymnasium und Sportsekundarschule "Hans Schellheimer" Magdeburg
Profilsportarten: Basketball (m.), Handball (m.), Kanu-Slalom, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen
- Schulform: Sportgymnasium bzw. Sportrealschule
- Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
Zusammen mit den Verbänden des Landessportbundes bieten die EdS:
- moderne Unterrichtsräume und Trainingsstätten,
- meist kurze Wegzeiten zwischen Schule, Trainingsstätten und Wohnheim,
- sportartspezifische Betreuung durch die Sportfachverbände,
- schulische Ausbildung ab der Klassenstufe 5 bis zum Realschulabschluss,
- Durchlässigkeit beim Wechsel von der Sekundarschule in das Gymnasium und umgekehrt,
- Betreuung durch Schulsozialpädagog*innen,
- individuelle schulische Betreuung der Leistungssportler*innen,
- Hausaufgabenbetreuung,
- Angebote zur individuellen Förderung,
- Möglichkeit zum Sportartenwechsel,
- Ausbildung möglichst aller T-Schüler*innen zu L-Schülern*innen,
- verschiedene Sportangebote für T-Schüler*innen,
- Integration von T- und L-Sport in den Stundenplan,
- Wahlpflichtkurs Sporttheorie,
- Möglichkeiten der Übungsleiter*innenausbildung,
- vielfältige Unterrichtsprojekte und Turniere,
- intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Trainer*innen, Lehrer*innen und Schulsozialpädagog*innen,
- monatliche Zensurenübersichten,
- kostengünstige Internatsbetreuung,
- eigenständige Essensversorgung,
- jährlich feierliche Schuljahreseröffnung unter Einbeziehung international erfolgreicher Sportler*innen,
- jährliche Sportler*innenehrung,
- jährliches Schwimmfest.
Projekt Talentfindung und Talentförderung des LandesSportBundes 11
Als Dachorganisation des Sports in Sachsen-Anhalt ist der LSB auf der Suche nach den talentiertesten Kindern in ganz Sachsen-Anhalt. Das Projekt „Talentfindung und Talentförderung“ ist eine Kooperation vom Ministerium für Inneres und Sport, dem Ministerium für Bildung, dem Sportlehrerverband Sachsen-Anhalt sowie dem LSB und wird dabei durch die Sportlehrer*innen, Landestrainer*innen und Trainer*innen unterstützt.
Flächendeckende Sichtung mit dem EMOTIKON-System 11
Die flächendeckende Sichtung mit dem EMOTIKON-System sowie die Installation von Talentgruppen (TaG) sind mit den Landesfachverbänden der Schwerpunktsportarten und des BSSA, den leistungssporttragenden Vereinen und mit den Kreis- und Stadtsportbünden zu optimieren. Grundlage für die Organisation der flächendeckenden Sichtung bleibt die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Ministerium für Bildung, dem Sportlehrerverband und dem LandesSportBund.
Trainer*innenpool 11
- 55,5 Stellen im Trainer*innenpool
Trainer*innen im Trainer*innenpool des LSB (Schwerpunktsportarten I/II, BSSA, Sichtungstrainer*innen)
- vereinsneutrale Betreuung von Trainingsgruppen aus bis zu zwei Ausbildungs- bzw. Leistungsbereichen,
- Arbeit nach Gruppen- oder/und individuellen Trainingsplänen mit dem Ziel, die nächste Etappe des langfristigen Leistungsaufbaues mit den leistungssportlich talentierten Athlet*innen zu erreichen.
Talentgruppe (TaG) 11
Talentgruppen sind vom LSB anerkannte Trainingsgruppen in Vereinen, die für ein Jahr talentierte Kinder im Grundlagentraining in einer Schwerpunktsportart oder sportartübergreifend auf eine leistungssportliche Karriere in den Schwerpunktsportarten vorbereiten. Die Talentgruppe wird vom Landesfachverband benannt und vom LSB im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bestätigt. Mit der Anerkennung erhält der Trägerverein eine Urkunde. Dem Verein kann über die Vereinspauschale eine Zuwendung gewährt werden.
Leistungssporttragender Verein (LSV) 11
Ein Hauptziel der Leistungssporttragenden Vereine (LSV) ist die Konzentration und Bindung von Kadersportler*innen in den Schwerpunktsportarten des Landes. Die LSV sind vom LSB anerkannte Vereine, die die Kriterien der gültigen Auslegungsverordnung des Sportfördergesetzes erfüllen. Sie unterstützen das dem Trainer*innenpool zugeordnete Betreuungspersonal des LSB.
In Abstimmung und Zusammenwirken mit dem LSB, OSP und den Landesfachverbänden unterstützen die Leistungssporttragenden Vereine ihre Sportler*innen in der sportlichen und persönlichen Entwicklung. Bei der Erstellung von Planungsmaterialien, Trainingsplänen und Regionalkonzepten unterstützen sie den LSB, OSP und die Landesfachverbände. Der*Die Präsident*in des jeweiligen Leistungssporttragenden Vereines benennt für die formale Zusammenarbeit und Abstimmung gegenüber dem LSB, dem OSP und dem Landesfachverband eine entscheidungsberechtigte Person.
Verbundsystem 11
Zu den grundsätzlichen Aufgaben gehören:
- Koordination der regionalen Partner*innen an beiden Schulstandorten,
- Weiterentwicklung der Ergebnisse aus individuellen Gesprächsrunden.
Zusammensetzung des Verbundsystems in Sachsen-Anhalt:
- Leiter*in Leistungssport des OSP (Leitung),
- Referent*in Nachwuchsleistungssport des LSB,
- Leitende*r Landestrainer*in und/oder Trainer*in in den Schwerpunktsportarten und ggf. weiteren Sportarten,
- Vertreter*in Sportschulen (Schulleiter*in / Koordinator*in),
- Vertreter*in Internate/Mensen,
- Vertreter*in Schulträger/Kommune,
- Vertreter*in Leistungssporttragender Vereine.
Pädagogischen Leistungssportpersonalstellen (PLP) 11
Unter pädagogischem Leistungssportpersonal sind Trainer*innen mit einem akademisch sportwissenschaftlichen Abschluss und entsprechender sportartspezifischer Trainerlizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes zu verstehen, die eng mit den Eliteschulen des Sports zusammenarbeiten und fachgerecht Trainingsinhalte vermitteln und umsetzen. Die Vermittlung der Trainingsinhalte, die Zusammenarbeit mit den Sportler*innen, Eltern und Trainerkolleg*innen erfolgt mit Hilfe folgender pädagogischer Kompetenzen: persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz, Fachkompetenz, Methoden- und Vermittlungskompetenz.
- Statistisches Bundesamt. (2021). Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
- Deutscher Olympischer Sportbund. (2023). Bestandserhebung 2023.
- DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
- DOSB. (2022). Homepage Leistungssport.
- DOSB. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
- ©DOSB/Sportdeutschland
- DBS. (2022). Homepage Leistungssport.
- DBS. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
- Landessportbund Sachsen-Anhalt. (2022). Homepage Leistungssport.
- Landessportbund Sachsen-Anhalt. (2022). Homepage Sportatlas.
- LSB. (2022). Leistungssportkonzept im Olympischen und Paralympischen Sport in Sachsen-Anhalt 01.08.2022 - 31.07.2025.
- LSB. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
- Ministerium für Inneres und Sport. (2023) Homepage Sport.
- Ministerium für Inneres und Sport. (2017). Sportland Sachsen-Anhalt 2020.
- Ministerium für Inneres und Sport. (2016). Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes.
- Ministerium für Inneres und Sport. (2012). Gesetz über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt.
- Ministerium für Inneres und Sport. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
- Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt. (2022). Homepage.
- OSP. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
- OSP Sachsen-Anhalt. (2022). Persönliche Mitteilung Regionalteamleitung (Email).
- Stiftung Sport. (2022). Homepage.
- Stiftung Sport. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
- Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e.V.. (2022). Homepage.
- BSSA. (2022). BSSA-Leistungssportkonzept 2022-2024.
- BSSA. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
- Bildquellen: Gemeinfrei
- Land Sachsen-Anhalt. (1992). Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt.