Überblick
Erklärung Stützpunkte
3, 5, 7 & 11
BSP | An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur. |
OSP | Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen. |
PTZ | Paralympische Trainingszentren (PTZ) sind vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) anerkannte Standorte in paralympischen Sportarten, an denen Entwicklungspotential zur Anerkennung eines Bundesstützpunkt Parasport besteht, gute infrastrukturelle Bedingungen vorherrschen oder Nationalmannschaften regelmäßig ihre zentralen Maßnahmen durchführen. Die Anerkennung als Paralympisches Trainingszentrum erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. |
EdS | Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben. |
PdT | Der Landessportverband für das Saarland und das Ministerium für Bildung und Kultur haben in gemeinsamer Kooperation sportbetonte Eingangsstufen an weiterführenden Schulen ins Leben gerufen. Die daran teilnehmenden Schulen werden Partnerschulen der Talentförderung Saar genannt. Ministerium und LSVS stellen dafür Deputatsstunden bzw. Übungsleitergelder zur Verfügung. Sportbegeisterten, sportlichen Kindern wird an den Partnerschulen der Talentförderung Saar (PdT) des LSVS ein erhöhtes Sportangebot gemacht. Dadurch sollen schulische und sportliche Potenziale parallel entfaltet werden. In den Klassenstufen 5 und 6 besteht ein zusätzliches Sportangebot von zwei bis vier Wochenstunden, abhängig vom Schulstandort. Die Schwerpunkte der zusätzlichen sportlichen Ausbildung liegen im koordinativen und athletischen Grundlagentraining und in der Vermittlung von spezifischen Fertigkeiten mehrerer Sportarten. Ab der 7. Klasse tritt das leistungsorientierte Vereins- oder Stützpunkttraining in den Vordergrund und die übergreifende Sportförderung an der Schule endet. |
LStP | An den Landesstützpunkten (LStP) trainieren regelmäßig oder dauerhaft Landeskaderathlet*innen sowie ggf. Talentgruppen möglichst bei hauptamtlichen Trainer*innen der Landesfachverbände. Landesstützpunkte sind die Konzentrationspunkte für die sportartspezifische Entwicklung der Landeskader einer Region nach der Stützpunktkonzeption und den Rahmentrainingskonzepten der Spitzenverbände. Primärer Auftrag der LStP ist die Entwicklung von Landeskader (LK)- und NK2-Athlet*innen in den Bundeskader. Im Saarland werden die LStP von den Landesfachverbänden benannt. Die LStP sollten in das Netzwerk des Spitzenverbandes integriert sein. |
LLZ | An den Landesleistungszentren (LLZ) findet regelmäßiges, vereinsübergreifendes und i.d.R. disziplinspezifisches Training für Landeskaderathlet*innen im Einzugsgebiet eines leistungsstarken Vereins oder mehrerer leistungsstarker Vereine statt. Träger eines LLZ ist i.d.R. ein leistungssporttreibender Verein. Im Saarland werden die LLZ von den Landesfachverbänden benannt. |
Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Saarland
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Bundesland.
Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Saarland aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Saarland werden dargestellt.
Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Saarland
Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Saarland organisiert? Wie viele Menschen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?
Landesfläche und Einwohner*innen von Saarland
1
Bevölkerungsdichte im Bundesvergleich
Einwohner*innen Saarland im Bundesvergleich
Landesfläche Saarland im Bundesvergleich
Der organisierte Sport in Saarland*
2 & 6
Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Saarland
Fußball 97.240 Mitgliedschaften
Turnen 67.240 Mitgliedschaften
Tennis 22.714 Mitgliedschaften
Sportschießen 14.210 Mitgliedschaften
Leichtathletik 14.210 Mitgliedschaften
Entwicklung der Mitgliedschaften und Vereine seit 2000
Mitgliedschaften nach Altersbereichen
Mitgliedschaften nach Geschlecht
Aktuell gibt es keine Sportstättenstatistik im Saarland.
Schwerpunktsetzung
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Die Leistungssportförderung im Saarland ist in drei Förderkategorien untergliedert, die sich aus der Bewertung der Fachverbände ergeben.
Die Einstufung einer Sportart bzw. eines Landesfachverbandes (LFV) in eine Förderkategorie und die damit verbundenen Förderzusagen und Fördermaßnahmen erfolgen grundsätzlich für einen olympischen Zyklus von vier Jahren 01.04.2025-2029). Im Vorfeld finden mit den Landesfachverbänden jeweils die entsprechenden Regionalen Zielvereinbarungen (unter Beteiligung des DOSB und der Spitzenverbände) bzw. die Regionalen Zielvereinbarungen light statt. Eine Überprüfung findet nach zwei Jahren statt. Das zur Verfügung stehende Gesamtbudget richtet sich nach der Haushaltslage des LSVS.
Förderkategorie 1 (FK1)
Die Förderkategorie 1 stellt eine Spitzenförderung dar und beinhaltet alle Maßnahmen, die eine bestmögliche Ausstattung der Ausbildungs-, Betreuungs- und Förderstruktur eines Landesfachverbandes sicherstellen. In der Förderkategorie 1 sollen nur olympische Sportarten / Disziplinen, die Platz 1 – 5 in der Bewertung belegen, gefördert werden. Voraussetzung für die Aufnahme in die FK 1 sind zudem die erforderlichen Mindestpunktzahlen in den Bereichen Struktur, Potenzial und Erfolg.
Förderkategorie 2 (FK2)
Die Förderkategorie 2 stellt eine Anschlussförderung dar. Sie soll im Rahmen der Möglichkeiten in Form einer Grundausstattung für die notwendigsten Elemente der Ausbildungs-, Betreuungs- und Förderstruktur eines Verbandes anhand der Jahresplanung festgelegt werden. In der Förderkategorie 2 sollen grundsätzlich nur olympische Sportarten / Disziplinen gefördert werden, die Platz 6 bis 10 bzw. 15 der Rangfolge belegen. Voraussetzung für die Aufnahme in die FK 2 sind zudem die erforderlichen Mindestpunktzahlen in den Bereichen Struktur, Potenzial und Erfolg.
Förderkategorie 3 (FK 3)
Die Förderkategorie 3 stellt eine punktuelle Förderung dar. Es wird keine Verbandsstruktur gefördert. Die Förderung richtet sich nach dem Leistungssportkonzept des Landesfachverbandes und bezieht sich auf einzelne Athlet*innen bzw. Trainingsgruppen. Sie wird jeweils spezifisch beantragt. In der Förderkategorie 3 sollen olympische und nichtolympische Sportarten / Disziplinen gefördert werden.
Paralympische Schwerpunktsportarten im Saarland
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DBS anerkannte Schwerpunktsportarten
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Momentan gibt es im Saarland eine durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsetzung.
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.
Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung
Ehrenamt
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- Der LSVS und das Land bezuschussen keine Übungsleiterstunden.
- 3.787 Überleiter*innen/Trainer*innen mit gültiger Lizenz (Stand Juli 2022)
Hauptamtliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport
16, 17, 23 & 27
- 2,5 Stellen im Geschäftsbereich Leistungssport des LSVS
- 1-2 Student*innen, 1-2 FSJ'ler*inner, 1 Projektstelle, 0,5 Stellen in der Freiwillige Ganztagsschule und 1,5 Stellen im Sportinternat im Geschäftsbereich Sport beim LSVS
- X Mitarbeiter*innen im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Referat Sport
- 16 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Rheinland-Pfalz/Saarland (Mitarbeiter*innen & Trainer*innen)
- 26,5 hauptamtliche Landestrainer*innenstellen (davon 22,5 mit LSVS Zuschuss)
- 2,5 Lehrer-Trainer-Stellen an der EdS aufgeteilt in Stunden auf die Sportarten Badminton, Fußball, Gerätturnen,Handball, Leichtathletik, Schwimmen, Sportklettern, Tennis, Tischtennis & Triathlon
Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.
Sportförderung
Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?
Artikel 34a Verfassung des Saarlandes
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"Wegen seiner gesundheitlichen und sozialen Bedeutung genießt der Sport die Förderung des Landes und der Gemeinden."
Artikel 34a (Verfassung des Saarlandes, vom 15. Dezember 1947, zuletzt geändert 13. Juli 2016)
Das Saarland weist gegenüber allen anderen Bundesländern eine Sondersituation im Bereich der Finanzierung des Sports auf. Aufgrund des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland fließen dem Landessportverband für das Saarland (LSVS) 12,5 % der Einsätze aus Lotterien und Sportwetten der Saarland-Sporttoto GmbH zur Förderung des Sports im Saarland direkt zu. In den anderen Ländern dagegen fließen diese Mittel in den Landeshaushalt.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport verfügt demnach nur in eingeschränktem Umfang über eigene Haushaltsmittel zur Sportförderung. Es wirkt jedoch im Rahmen von Beschlüssen des Aufsichtsrates der Saarland-Sporttoto GmbH an der Vergabe von Mitteln zur Spitzenvereins- und Veranstaltungsförderung mit.
Die Förderung des Leistungssports hat im LSVS einen hohen Stellenwert. Im Mittelpunkt steht die Förderung des Nachwuchsleistungssports. Ziel ist es, nationale und internationale Spitzenleistungen bei Europa- und Weltmeisterschaften zu entwickeln und zu erreichen. Der Landesausschuss für Leistungssport schafft mit der Richtlinie zur Leistungssportförderung im Saarland die Rahmenbedingungen für eine zielgerichtete Förderung der Sporttalente.
Die Förderung des Leistungssports hat im Landessportverband für das Saarland einen hohen Stellenwert. Im Mittelpunkt der Förderung stehen der Nachwuchsleistungssport und der Spitzensport. Ziel ist die Heranführung von jungen Athleten*innen an die nationale und internationale Spitze, um Bestleistungen bei Europa- und Weltmeisterschaften im Nachwuchs zu erreichen.
Gesetz zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland
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Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, stehen von den Spieleinsätzen der Lotterien und Sportwetten der Saarland-Sporttoto GmbH den nachgenannten Empfängern und Förderungszwecken folgende Anteile zu:
- 12,5 Prozent dem Landessportverband für das Saarland zur Förderung des Sports,
- 1,5 Prozent, mindestens aber 1.534.000 Euro, der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz zur Erfüllung ihrer Aufgaben,
- 1,0 Prozent der Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung e.V. für die vom Verein unterhaltene Akademie und zur Förderung kultureller Aufgaben,
- 0,75 Prozent zur Förderung kultureller Projekte, insbesondere zur Förderung von Projekten im Bereich der Bildung, der Kultur, der Kunst, der Wissenschaft und der Denkmalpflege und
- 0,4 Prozent zur Förderung sozialer Zwecke.
Förderung für Landesfachverbände
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Der Landesausschuss für Leistungssport im LSVS (kurz: LAL) hat die neue Richtlinie zur Leistungssportförderung im Saarland (RLS) erstellt. Sie wird ab Januar 2023 schrittweise umgesetzt.
Über die RLS erfolgt v.a. die Leistungssportförderung der Fachverbände, aber auch der Vereine und der Athleten*innen.
Mit der Erstellung und Umsetzung der neuen Richtlinie zur Leistungssportförderung im Saarland verfolgt der LAL die Absicht, die leistungssportlichen Bemühungen der Sportfachverbände, der Vereine und ihrer Athlet*innen zu unterstützen. Das Ziel ist die Zahl saarländischer Kaderathlet*innen auf Bundesebene sowie die Zahl der Teilnehmer*innen und der Erfolge bei Deutschen und Internationalen Meisterschaften zu erhöhen.
Gefördert werden können olympische und nicht olympische Verbände, die nach den Rahmenrichtlinien bewertet werden.
Im Prozess zur Förderentscheidung müssen Zuwendungsempfänger eine Mindestanforderung (Anzahl an Punkten bei der Erfüllung der Kennzahlen) erreichen.
Für die erstmalige Aufnahme von Sportarten / Disziplingruppen / Disziplinen in die Förderung gelten spezielle Kriterien.
Weitere Informationen
Besonderheiten
Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.
Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
Profilsportarten haben eine bundesweite Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände in Abstimmung mit den Ländern und dem DOSB. Sie werden in der Regel an Bundesstützpunkten (teilweise mit dem Profil 'Konzentration auf die Entwicklung von Nachwuchskadern'), Landesstützpunkten oder gleichwertigen Strukturen mit optimaler Infra- und Personalstruktur (Bsp. Handball) betrieben und sind in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepte der Spitzen- und Landesfachverbänden ausgewiesen. Zusätzlich unterliegen die Profilsportarten Vereinbarungen zur Umsetzung der Zielprofile zwischen dem Regionalteam des jeweiligen EdS-Standorts und dem Steuerkreis I des DOSB inkl. Kaderentwicklungsprognosen.
Außerhalb der Profilsportarten können Einzeleinschulungen in weiteren Sportarten mit entsprechenden Infra- und Personalstrukturen sowie einem Kaderstatus oder einer Kaderstatusperspektive an EdS vorgenommen werden. Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.
Saarbrücken
Gymnasium am Rotenbühl
Profilsportarten: Badminton, Fußball, Handball, Leichtathletik, Radsport (MTB), Ringen, Rudern, Sportklettern, Taekwondo, Tennis, Tischtennis, Triathlon, Turnen (m.)
- Schulform: Gymnasium mit Leistungssportzweig und Nachmittagsbetreuung
- Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Mittlere Reife
Das Saarland weist gegenüber allen anderen Bundesländern eine Sondersituation im Bereich der Finanzierung des Sports auf. Aufgrund des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland fließen dem Landessportverband für das Saarland (LSVS) 12,5 % der Einsätze aus Lotterien und Sportwetten der Saarland-Sporttoto GmbH zur Förderung des Sports im Saarland direkt zu. In den anderen Ländern dagegen fließen diese Mittel in den Landeshaushalt.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport verfügt demnach nur in eingeschränktem Umfang über eigene Haushaltsmittel zur Sportförderung. Es wirkt jedoch im Rahmen von Beschlüssen des Aufsichtsrates der Saarland-Sporttoto GmbH an der Vergabe von Mitteln zur Spitzenvereins- und Veranstaltungsförderung mit.
Das Konzept des Talentetags hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder weiterentwickelt. Eingeladen waren sportliche Schüler*innen ausgewählter Schulen und bei Schulsportwettbewerben erfolgreiche Schüler*innen. Für diese Schüler*innen wurde jährlich vor Schuljahresende ein Spiel- und Sporttag – sogeannte Talentetag – an der Hermann Neuberger Sportschule angeboten. Hier können sich die Schüler*innen in vielen verschiedenen Sportangeboten ausprobieren, Punkte sammeln und am Ende gegebenenfalls Urkunden beziehungsweise Empfehlungen für verschiedene Sportarten erhalten.
SportBewegte SchuleSaar ist ein Prädikat, das an saarländische Schulen vergeben wird, die in außerordentlicher Weise Bewegung in den Schulalltag integrieren. Die Schulen erkennen Bewegung als eine grundlegende Voraussetzung für die kognitive, psychische, physische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und gestalten den Schulalltag nach diesem Leitbild.
Dabei spielen zum Beispiel der Wechsel von Anspannung und Entspannung, bewegendes und bewegtes Lernen, bewegte Pausen, gesundheitsfördernde Organisationsstrukturen und die Kooperation mit außerschulischen Partnern, wie Sportvereinen und Sportverbänden, eine große Rolle.
Die SportBewegte SchuleSaar ist ein Kooperationsprojekt des LSVS, des Ministeriums für Bildung und Kultur und des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Um das Siegel können sich alle Schulen bewerben.
Weitere Informationen gibt es beim Ministerium für Bildung und Kultur.
Neben der Eliteschule des Sports kooperiert der LSVS mit weiteren Schulen im Saarland. Sportbegeisterten, sportlichen Kindern wird an den Partnerschulen der Talentförderung Saar des LSVS ein erhöhtes Sportangebot gemacht. Dadurch sollen schulische und sportliche Potenziale parallel entfaltet werden.
In den Klassenstufen 5 und 6 besteht ein zusätzliches Sportangebot von zwei bis vier Wochenstunden, abhängig vom Schulstandort. Die Umsetzung dieses zusätzlichen Sportangebotes an den jeweiligen Partnerschulen ist standortspezifisch und richtet sich nach den Gegebenheiten der Schule. Dies kann in Form von Sportklassen oder in Leistungs-Arbeitsgemeinschaften realisiert werden. Die schulische Ausbildung im regulären Sportunterricht und in den anderen Schulfächern folgt dem allgemein gültigen Lehrplan. Die Schwerpunkte der zusätzlichen sportlichen Ausbildung liegen im koordinativen und athletischen Grundlagentraining und in der Vermittlung von spezifischen Fertigkeiten mehrerer Sportarten. Innerhalb der 5. und 6. Klassenstufe lernen die Schüler*innen mehrere Sportarten kennen. Durch den Einsatz von Trainer*innen lokaler Vereine wird der Einstieg in Trainingsgruppen von Vereinen oder an Stützpunkten der Verbände erleichtert. Ab der 7. Klasse tritt das leistungsorientierte Vereins- oder Stützpunkttraining in den Vordergrund und die übergreifende Sportförderung an der Schule endet. Einzelne Schulen ermöglichen eine Weiterförderung ab der 7. Klasse in bestimmten Sportarten oder machen breitensportliche Angebote.