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Technologie

Hessen

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Hessen

Erstellt von: Anna Crumbach (IAT) in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung zu Strukturelementen in der interaktiven Karte 3, 4, 7, 12, 14, 16 & 18

OSP An den OSPs trainieren die Bundeskaderathlet*innen verschiedener Sportarten. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.

BSP

An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.

BSP Para

Bundesstützpunkte Para Sport sind gekennzeichnet durch bestmögliche Rahmenbedingungen (qualifiziertes Leistungssportpersonal, geeignete Trainingsstätten, Anbindung an einen Olympiastützpunkt, Eliteschulen des Sports und Häuser der Athleten mit den Elementen Sportinternate und Wohnheime) und eine hohe Konzentration von Bundeskaderathlet*innen am Standort. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt Para Sport erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. Die Förderentscheidung obliegt dem Ministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Anerkennung gilt für einen paralympischen Zyklus.

EdS

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

PdL

Partnerschulen des Leistungssports (PdL) unterstützen mit besonderen Ressourcen den Einstieg in den Leistungssport und schaffen Voraussetzungen, um Schüler*innen zu helfen, den Spagat zwischen Schule und Leistungssport zu meistern. An den Förderstandorten werden Talentaufbau-, Talentförder- bzw. Leistungsgruppen an Grund- und Mittelstufenschulen und Schulen mit gymnasialer Oberstufe eingerichtet.

LLZ

Die zentralen Trainingsstätten der Landesfachverbände werden als Landesleistungszentren (LLZ) bezeichnet und bieten Nachwuchsathlet*innen gute Bedingungen für Maßnahmen. Der Standort des Landesleistungszentrums wird in Hessen von den Landesfachverbänden in Abstimmung mit dem Landesausschuss für Leistungssport (LA-L) festgelegt und ist in der Leistungssportkonzeption festgeschrieben.

LStP

An den Landesstützpunkten (LStP) trainieren regelmäßig Landeskaderathlet*innen sowie ggf. Talentgruppen möglichst bei hauptamtlichen Trainer*innen. Landesstützpunkte sind die Konzentrationspunkte für die sportartspezifische Entwicklung der Landeskader einer Region nach der Stützpunktkonzeption der Spitzenverbände. Primärer Auftrag der LStP ist die Entwicklung von Landeskader (LK) - und NK2-Athlet*innen in den Bundeskader. In Hessen werden die LStPs von den Landesfachverbänden benannt.

DPTZ  

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Hessen 17

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Hessen.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Hessen aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Hessen sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Hessen werden dargestellt.

In diesen Boxen finden sich Kommentare und Hinweise, um die Informationen besser einordnen zu können.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Hessen

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Hessen organisiert? Wie viele hessische Bürger*innen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Fläche und Bevölkerung in Hessen 2

Der organisierte Sport in Hessen* 1

  • 2,13 Mio. Mitgliedschaften (+ 3,2 % zu 2022)
  • 7.444 Vereine
  • 33,4 % der Hessen sind in einem Sportverein organisiert

Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Hessen:

  •  Fußball 585.287 Mitgliedschaften 
  • Turnen 574.370 Mitgliedschaften
  • Tennis 130.824 Mitgliedschaften
  • Leichtathletik 100.040 Mitgliedschaften
  • Schießen 94.287 Mitgliedschaften

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 10

  • 2.684 Sporthallen
  • 453 Hallen- und Freibäder
  • 2.751 Fußballplätze
  • 607 Tennisplätze
  • 261 Reitplätze aufgeführt

Der Sportatlas bietet einzelne Details zu den Sportstätten und eine direkte Verlinkung zu den Vereinen.


Schwerpunktsportarten 14 & 19

Sportarten mit Bundesstützpunkt 14

Leichtathletik
Sprint/ Hürde, Laufen/ Gehen, Mehrkampf am BSP Frankfurt
Ringen
Griechisch-Römisch & Freistil am BSP Aschaffenburg
Rudern
am BSP Frankfurt/Mainz
Schießen
Gewehr, Pistole, Flinte am BSP Wiesbaden/Frankfurt
Ski
Biathlon, Langlauf, Nordische Kombination, Skisprung am BSP Winterberg/Willingen
Tischtennis
am BSP Frankfurt
Turnen
Gerätturnen männlich, Trampolin am BSP Frankfurt
Volleyball
männlich am BSP Frankfurt

Sportarten mit nationalem Interesse 14

Bogenschießen
Fußball
Golf
Tennis
Handball
Icon Badminton
Badminton
Hockey
Triathlon
Leichtathletik
Wurf/ Stoß
Rugby
männlich
Volleyball
weiblich
Schwimmen
Freiwasser
Basketball
3x3

Paralympische Kernsportarten im HBRS 8

Rollstuhlbasketball
Para Schwimmen
Para Tischtennis
Goalball
Para Leichtathletik
Para Judo

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten

Goalball
Para Judo
Rollstuhlbasketball
Para Tischtennis

Schwerpunktsportarten sind Sportarten mit Bundesstützpunkt und Sportarten von nationalem Interesse in Hessen. Zum anderen beziehen sie sich auf die Sportarten, die eine große Bedeutung in der Leistungssportlandschaft in Hessen besitzen.

Paralympische Kernsportarten sind vom Hessischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (HBRS) festgelegte Sportarten mit besonderer Bedeutung in Hessen. Sie werden vom HBRS aufgrund der Anzahl von aktiven Sportler*innen, bestehenden Rahmenbedingungen (Vereine, Sportstätten, etc.) und dem Engagement aus den Fachabteilungen festgelegt. Neben den paralympischen Kernsportarten gehören auch die nicht paralympischen Sportarten Fußball ID, Torball, Sitzball, Kegeln, und Bosseln zu den Kernsportarten im HBRS.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Hessen

Ehrenamt 14

  • 192.000 Ehrenamtliche im lsb h
  • 1,21 € Zuschuss pro Übungsleiterstunde vom lsb h
  • 21.975 Übungsleiter*innen mit Lizenzen oder vergleichbaren Qualifikationen
  • 3.596.472 bezuschusste Übungsstunden pro Jahr

Hauptamtliches Personal im Leistungssport 14 & 15

  • 4 Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich Leistungssport des lsb h
  • 19 Mitarbeiter*innen am OSP Hessen
  • 2 Mitarbeiter*innen im HMFG im Referat Leistungssport, 22 Mitarbeiter*innen in der Abteilung Sport
  • 2 Mitarbeiter*innen Sportstiftung Hessen

Hiermit sind volle Stellen aus Leistungssportmitteln gemeint. Aufgrund vieler verschiedener Voraussetzungen lässt sich dies nicht vergleichen.

Besonderheiten in Hessen 14

  • 58,5 Stellen für Lehrertrainer*innen (mehr Informationen unter "Besonderheiten")
  • 1,8 Stellen für Lehrertrainer*innen für den Para-Leistungssport
  • 42 Stellen für hauptamtliche Landestrainer*innen
  • 3 Stellen für Athletik und Sportpsychologie

Mehr Infos zu den Lehrertrainer*innen finden sich unter der Überschrift Besonderheiten.

Sportförderung

Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es in Hessen?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung in Hessen gibt. Wird Sport überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Besonders wichtig ist dafür die Sportförderrichtlinie, die auf dieser Seite zusammengefasst ist. Sie gibt einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten im nichtinvestiven Bereich. In Hessen ist sie am 4. Juni 2020 in Kraft getreten. Außerdem finden sich auf dieser Seite Antworten, wie die Landesfachverbände in Hessen gefördert werden.

 

Artikel 26g Verfassung des Landes Hessen 5

„Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände."

Artikel 26g (Verfassung des Landes Hessen, 1946, geändert 2011)

Ziele der Sportförderrichtlinie 6

Zusammenfassung
Mit der Sportförderrichtlinie unterstützt das Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) gemeinnützige Vereine und Sportfachverbände. Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des organisierten Sports und des Sports im Allgemeinen. Leistungs- und Breitensport bedingen einander und werden daher gefördert.

Gegenstand der Sportförderung 6

  1. Leistungssport, insbesondere Nachwuchsleistungssport
    • Kadermaßnahmen
    • Landestrainer*innenprogramm
    • Leistungssporttreibende Vereine
    • Sportinternate
    • Sonstige Maßnahmen des Leistungssports
  2. Sportliche Großveranstaltungen
  3. Breiten-, Amateur-, Wettkampf- und Gesundheitssport
    • Vereins- und Verbandsarbeit
      (Jubiläen, Meisterschaften, Turniere, allgemeine Jugend-, Vereins- und Verbandsarbeit)
    • Jugendsport
    • Maßnahmen Breitensport, Gesundheit und Soziales
  4. Integration im und durch Sport
    • Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  5. Behindertensport und Inklusion im und durch Sport
    • Allgemeine Verbandsarbeit der mit Behindertensport und Inklusion im Sport betrauten Verbände
    • Projekte zur Förderung des Behindertensports und der Inklusion (Maßnahmen des Breiten- und Leistungssport)
    • Aus- und Fortbildungen
    • Inklusive Sportveranstaltungen/Sportgruppen
    • lnklusionsinitiativen von Fachverbänden für deren Vereine
  6. Sportmedizinische Versorgung
    • Regionale Untersuchungsstellen in den Landkreisen
    • Betrieb einer sportmedizinischen Hauptberatungsstelle des Landes Hessen
  7. Kampf gegen Doping
    • Unterstützung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA)
  8. Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung im und durch Sport
    • Fanprojekte einschließlich Gewaltpräventionsmaßnahmen
  9. Förderung von Vereins- oder Verbandsarbeit
    • Maßnahmen zur Förderung der Vereinsentwicklung

Förderung für Landesfachverbände 11, 14 & 20

Die Landesverbände erhalten vom Landessportbund Hessen (lsb h) Förderleistungen, welche in drei Kategorien untergliedert sind. Die Zugehörigkeit zu den Förderkategorien (FK) ist abhängig vom Abschneiden in den Bewertungskriterien der "Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports".

Die Bewertungskriterien setzen sich zu 80 Punkten aus den von DOSB ausgewerteten Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports und 20 Punkte aus den leistungsfördernden Strukturbedingungen zusammen.

Wer kann gefördert werden? 11 & 14

Alle Sportarten und Disziplinen, die vom DOSB als förderungswürdig anerkannt sind und die nach den Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports in den Ländern ausgewertet werden können.

Das neue "Leistungssportkonzept 2028" wurde am 16.11.2022 durch das Präsidium des lsb h beschlossen. 

Grundlage für die Einteilung in die Förderkategorie (FK) ist zum einen die Benennung als Schwerpunktsportart (Sportarten mit BSP und Sportarten mit nationalem Interesse) und zum anderen die Auswertung nach den Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports.

Schwerpunktsportarten erhalten Fördermittel aus der Schwerpunktförderung (FK III/IV), alle anderen förderungswürdigen Sportarten und Disziplinen können eine Grundförderung (FK II) erhalten, insofern sie in der Auswertung nach Rahmenkonzeption mind. 30 Punkte erreichen. 

Sportarten und Disziplinen, die weniger als 30 Punkte erreichen, haben grundsätzlich keinen Förderanspruch, können aber in begründeten Ausnahmefällen eine Projektförderung (FK I) beantragen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung? 11 & 14

Bindende Grundvoraussetzungen für eine Förderung durch den lsbh und das HMFG sind:

  • Anerkennung und Anwendung der bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien durch den Landesfachverband,
  • Abstimmung einer Regionalen Zielvereinbarung (RZV) oder Regionalen Zielvereinbarung light (RZV light) mit allen beteiligten Partnern (Spitzenverband, lsb h, Landesverband, OSP Hessen und DOSB). Verbände, die keine RZV/RZV light abgeschlossen haben, legen eine mit dem Spitzenverband abgestimmte Leistungssportkonzeption oder einen Strukturplan vor.
  • Nachweis der Aus- und Fortbildung von Trainer*innen gemäß DOSB Rahmenrichtlinien für Aus- und Fortbildung.
  • Nachweis einer jährlichen sportmedizinischen Grunduntersuchung aller L-, Anschluss- und NK2-Kader-sportler*innen.
  • Nachweis über die erfolgreich absolvierte Lernstufe auf der Nada-Lernplattform „Chunkx“ aller L-Kader (ab AK 13 verpflichtend), Anschlusskader- und NK2-Kaderathlet*innen.
  • Nachweis von Maßnahmen im Bereich Kindes- und Athletenwohl
    • Eine Ansprechperson für Kindeswohl ist im Verband öffentlich benannt und qualifiziert. Ihre Aufgaben sind schriftlich fixiert.
    • Das Thema Kindeswohl ist fester Bestandteil in den Lizenz- Aus- und Fortbildungen des Verbandes (z.B. 4 LE Basismodul Kindeswohl der Sportjugend Hessen)
    • Von haupt- und nebenberuflichen sowie ehrenamtlichen Trainer*innen und Betreuer*innen, die in Verbandsmaßnahmen und dem täglichen Stützpunkttraining eingesetzt werden, wird in das erweiterte Führungszeugnis eingesehen (Gültigkeit 5 Jahre).
  • Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Verbandes, die Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durchführen, haben eine Selbstverpflichtungserklärung (Verhaltenskodex/ Verhaltensregeln der Sportjugend Hessen oder vergleichbar) unterzeichnet.
  • Die Satzung enthält eine Passage, in der sich der Verband gegen jede Form von Gewalt, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich ausspricht (3-Jahresfrist zum 01.01.2026).
  • Jährliche frist- und formgerechte Bereitstellung der Formulare zur Jahresplanung:
    • Kostenplan (Antragsformular 1),
    • Trainerliste (Antragsformular 2),
    • Landeskaderliste (Antragsformular 3),
    • Jahresplanungs- und Verwendungsnachweisliste (Antragsformular 4).
  • Jährliche frist- und formgerechte Vorlage des Verwendungsnachweises des Vorjahres.
  • Nachweis von Eigenbeiträgen zu den beantragten Fördermitteln.

Wofür können Fördermittel beantragt werden? 11 & 14

FÖRDERKATEGORIE I (PROJEKTFÖRDERUNG)

Sportarten, die der Förderkategorie I zugeordnet werden, können auf schriftlichen Antrag Fördermittel für abgestimmte Projekte oder für einzelne, besonders erfolgreiche, Nachwuchsathlet*innen beantragen. Diese Fördermittel sind im Voraus beim LA-L zu beantragen und unterliegen einer Einzelfallprüfung. Im Falle von Projektanträgen ist das Projekt umfassend zu beschreiben, Zielvorgaben sind zu formulieren und der Kostenrahmen für das Projekt ist zu ermitteln sowie der geplante Eigenanteil des Verbands auszuweisen. Für die Projektförderung ist eine Jahresplanung mit Kostenrechnung; für die Förderung einzelner Athlet*innen ist eine individuelle Trainingsplanung sowie eine Kostenplanung vorzulegen.

Projektfördermittel können für maximal vier aufeinander folgende Jahre beantragt werden. Wenn bis Ablauf der vier Jahre nicht die Förderkategorie II erreicht wird, kann für den nächsten Förderzeitraum kein Antrag in der Projektförderung gestellt werden.

Verbände, die nicht die Grundvoraussetzungen für eine Förderung erfüllen, sowie in den Bereichen Potential und Erfolg wenigstens 15 Punkte und insgesamt mindestens 30 Punkte erreichen, haben keinen Anspruch auf Unterstützung.

FÖRDERKATEGORIE II (GRUNDFÖRDERUNG)

Sportarten der Förderkategorie II erhalten eine Grundförderung für die Durchführung der geplanten Maßnahmen im LK. Dies sind im Einzelnen:

  • Lehrgangs- und Trainingsmaßnahmen (tägliches Training und zentrale Maßnahmen),
  • Finanzierung von haupt- und nebenberuflichen Trainer*innen,
  • Kosten für die Fahrten zum täglichen Training.

FÖRDERKATEGORIE III (SCHWERPUNKTFÖRDERUNG VON SPORTARTEN MIT NATIONALEM INTERESSE)

Sportarten mit einem vom Spitzenverband hinterlegtem nationalen Interesse werden in die Förderkategorie III eingeordnet. Grundlage ist die Erstellung einer RZV light zwischen Spitzenverband und Landesverband in enger Abstimmung mit dem lsb h, dem OSP Hessen und dem HMFG. Nur wenn die letztgenannten Partner einer RZV light zustimmen, kann die Förderung in der FK III erfolgen.

Förderungsfähig sind neben dem möglichen Einsatz der Fördermittel in der Grundförderung in erster Linie:

  • zusätzliche Maßnahmen zur Talentsuche und -förderung (Einbindung von Talent-Scouts, Kooperation Schule-Verein, etc.),
  • Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen im L-Kader- und Anschlussbereich (die AK ist in der RZV zu definieren),
  • Zusätzliche, nicht über die OSP Hessen abgedeckten trainingswissenschaftlichen Begleitmaßnahmen sowie Physiotherapie,
  • Hauptamtliches Trainerpersonal (Landestrainer-Programm),
  • Projekte (u.a. Internate, länderübergreifende Maßnahmen, etc.),
  • Bevorzugte Förderung von Sportstätten (aus Sondermitteln des HMFG).

FÖRDERKATEGORIE IV (SPORTARTEN MIT BUNDESSTÜTZPUNKT)

Sportarten mit einem Bundesstützpunkt in Hessen werden grundsätzlich in die Förderkategorie IV eingeordnet. Die Erstellung einer abgestimmten RZV zwischen Spitzenverband, Landesverband, dem lsb h, dem OSP Hessen, dem HMFG und dem DOSB ist verpflichtend. Darüber hinaus finden zwei Jahre nach Erstellung der RZV ein Regionalgespräch zur Überprüfung der Zielerreichung statt.

Förderungsfähig sind alle Maßnahmen, die für eine umfassende Entwicklung der Sportart im Land Hessen notwendig sind (siehe FK II und III und darüber hinaus).

Endet die Benennung als Bundesstützpunkt durch den Spitzenverband, so erfolgt die Abstufung in FK III insofern die Partner einer RZV light zustimmen.

In der Förderkategorie III und IV wird in der Förderung grundsätzlich nach männlich und weiblich unterschieden, sofern keine sportfachlichen Gründe dagegensprechen. Eine differenzierte Förderung einzelner Disziplin-blöcke wird ebenfalls angestrebt, sofern es die Bewertungsgrundlagen möglich machen.

Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten

Akteure

DOSB

DOSB 4 & 12

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSBs hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athlet*innen sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Olympiastützpunkt Hessen

Olympiastützpunkt Hessen 3 & 12

  • Betreuung von 242* Bundeskaderathlet*innen (28 OK/PAK, 86 PK, 122 NK1, 6 EK) und
  • 100 Athlet*innen NK2- und Landeskader aus 28 Spitzenverbänden im regionalen Einzugsbereich (Stand 2021)
  • 15 olympische Sportverbände in Schwerpunktbetreuung 

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Der Olympiastützpunkt Hessen im Landessportbund Hessen e.V. (OSP)  ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region Hessen, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen. Er besteht seit 1988 und ist seit 1992 in der Trägerschaft in der Trägerschaft des Landessportbundes Hessen e.V.

Das Serviceangebot des OSP Hessen steht den olympischen Spitzenverbänden und seinen OK-, PK-, NK1-Kadern aus Bundesmitteln, sowie NK2- und Landes-Perspektiv-Kadern aus komplementären Landesmitteln zur Verfügung.

Zu den Aufgaben der Olympiastützpunkte gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen: 

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin.

Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.

Der Olympiastützpunkt kann im Auftrag des Spitzenverbandes regionale Koordinierungsaufgaben übernehmen und wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.

Durch die seit langem bestehende und bewährte enge Kooperation zwischen dem Olympiastützpunkt Hessen und dem Geschäftsbereich Leistungssport unter dem Dach des lsb h wird in der Förderung und Betreuung von den Nachwuchskaderathletinnen und -athleten bis hin zu Olympiateilnehmerinnen und -teilnehmern eine lückenlose Versorgung des hessischen Leistungssportpotenzials ermöglicht.

Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 12

  • 66 Spitzenverbände
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nichtolympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und Rahmentrainingsplan,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V

Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V 18

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützen dder DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Landesfachverbände

Landesfachverbände 7

  • 60 Landesfachverbände

Die Landesfachverbände sind im Bereich Leistungssport für die Sichtung und Entwicklung von Talenten in ihrer Sportart verantwortlich. Für den langfristigen Leistungsaufbau ist das Zusammenwirken des Landes- und Spitzenverbandes sehr wichtig.

So unterstützen die Landesfachverbände den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u.ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekte, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/ Materialien),
  • Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband.

 

Landessportbund Hessen

Landessportbund Hessen 7, 10 & 14

  • 2,13 Mio. Mitglieder
  • 7.444 Vereine
  • 23 Sportkreise
  • 60 Sportverbände
  • 14 Sportverbände mit besonderen Aufgaben

Der Landessportbund Hessen (lsb h) ist die Vereinigung aller hessischen Sportvereine und Verbände. Er vertritt die Interessen des Sports in Hessen und ist die Dachorganisation für die Vereine, die ein flächendeckendes Sportangebot garantieren. Außerdem unterstützt der lsb h die Verbände, gute Strukturen und Rahmenbedingungen für den langfristigen Leistungsaufbau von der Talentförderung bis in den Spitzenbereich herzustellen.

So unterstützt der Landessportbund Hessen den Nachwuchsleistungssport:

  • Zuteilung von Fördermitteln (mit HMFG),
    • Landeskader Förderung,
    • Landestrainer*innen Programm,
    • Leistungssporttreibende Vereine,
  • Kooperationspartner des Hessischen Kultusministerium im Landesprogramm "Talentsuche - Talentförderung",
  • Steuerung des Nachwuchsleistungssportes in der Region,
  • Vertretung der Interessen des Nachwuchsleistungssportes in diversen Gremien,
  • Beratung und Unterstützung von Verbänden und Vereinen,
  • Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat Trainer,
  • Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Athletenvertretung Hessen,
  • Eng verbunden mit der Sportstiftung.
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege 7 & 15

  • 6,3 Mio. Einwohner*innen
  • 298 Einwohner*innen pro km²
  • 7. größtes Bundesland mit einer Fläche von 21.116 km²

 

Als zuständiges Ministerium unterstützt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMFG) die autonome und selbstorganisierte „Bürgerinitiative" Sport, die Rahmenbedingungen für ein vielfältiges Sportangebot für möglichst viele Menschen zu schaffen. Dies dient der sozialen Daseinsvorsorge, dem Zusammenhalt der Gesellschaft durch die Integrations- und Inklusionskraft des Sports ebenso wie der Gesunderhaltung der Bevölkerung durch bewegungsfördernde Angebote. Dabei überwacht das HMFG den zielgerichteten, sachgerechten und  verfahrenstechnischen Einsatz der Steuergelder. 

 

So unterstützt das HMFG den Nachwuchsleistungssport:

  • Zuteilung von Fördermitteln auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien,
  • Landeskaderförderung (Unterbringungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten & Beschäftigung von Trainer*innen, NK2 Förderung),
  • Landestrainer*innen Programm,
  • Dopingprävention für Landeskader,
  • Landesprogramm Talentsuche - Talentförderung (mit dem Hessischen Kultusministerium),
  • Sportmedizinische Betreuung,
  • Sportfördergruppe Polizei und Verwaltung,
  • Unterstützung leistungssporttreibender Vereine,
  • Kindeswohlprojekt,
  • Unterstützung bei Sportgroßveranstaltungen,
  • Nachwuchsleistungssport-Projekte am IAT.
Sportstiftung Hessen

Sportstiftung Hessen 9

  • 300 Athlet*innen werden jährlich gefördert
  • 50 verschiedene Sportarten (olympisch, paralympisch, deaflympisch und Special Olympics)
  • 900.000 € Fördersumme in 2023

Die Sportstiftung Hessen fördert hessische Athlet*innen, damit diese die nationale und internationale Spitze in ihrem Sport erreichen. Des Weiteren können Trainer*innen gefördert werden. Dabei sollen die individuellen und lokalen Erfolgsgeschichten Identität in der Region stiften. Der lsb h und das Land Hessen gründeten die Stiftung im Jahr 2001. Alle Förderanfragen erfolgen in Abstimmung mit den Landesfachverbänden. Förderberechtigt sind Athlet*innen, die die festgelegten Förderkriterien erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine Start- oder Spielberechtigung für einen hessischen Verein, eine mindestens zweijährige Mitgliedschaft im Landeskader oder eine vorliegende Mitgliedschaft im Bundeskader (ab NK2).

Die Förderung teilt sich in fünf Bausteine auf:

  • Förderanträge: für alle vom hoffnungsvollen Sporttalent bis zur Olympiasieger*in
    • Zuschüsse für unterschiedliche sportbezogene Maßnahmen (100 bis 300 €),
      • Zuschüsse für Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen,
      • Fahrtkostenzuschüsse und Zuschüsse für den ÖPNV,
      • Zuschüsse zu Unterbringungskosten in Internaten,
      • Berufs- und ausbildungsbegleitende Förderung (z.B. Nachholunterricht, Lohnersatzleistung),
      • Sportmedizinische Maßnahmen,
      • Sozialbeihilfe,
      • Altersvorsorge für Mitglieder des Hessenteams und des Perspektivteams Hessen
  • Perspektivteam Hessen: besonders aussichtsreiche hessische Sporttalente 
    • Team der leistungsstärksten Nachwuchstalente, die bereits internationale Erfolge im Sport feiern konnten,
      • Förderung sportbezogener Kosten bis 1.800 € im Jahr,
  • Hessenteam: die Aushängeschilder im hessischen Spitzensport
    • Team für die Olympischen oder Paralympischen Spiele - besonders aussichtsreiche Athlet*innen,
      • monatliche Förderung in Höhe von 220 €,
  • Stipendium: (Athlet*innen) um Studium oder berufliche Ausbildung zu kombinieren
    • Spitzensportler*innen als Stipendiat*innen, die neben ihrem Sport eine berufliche Ausbildung oder ein Studium absolvieren, monatliche Förderung von 200 oder 400 €.
  • Stipendium: (Trainer*innen)
    • Für im Nachwuchsleistungssport oder Spitzensport tätige Trainer*innen.
    • Monatliche Förderung von 200 oder 400 €.
Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.

Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V. 8 & 13

  • 575  Vereine
  • mehr als 63.000 Aktive* in den Bereichen Individual-, Breiten-, Mannschafts- und Rehasport
  • 4. größte Landesverband im Deutschen Behindertensportverband (DBS)
  • 1.650 an­er­kann­te Sport­ärz­te
  • 2.300 Übungs­lei­ter*innen
  • 19 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen

Der Hessische Behinderten- und Rehabilitationssportverband (HBRS) ist der Dachverband aller Behinderten- und Rehabilitationssportvereine und –abteilungen in Hessen. Der HBRS unterstützt den Leistungssport für Menschen mit Behinderung durch die Bildung von Kadern und der Förderung des Nachwuchses. Dabei setzt sich der HBRS dafür ein, dass alle Menschen mit Behinderung nach ihren Möglichkeiten Sport treiben können und unterstützen das Bestreben nach sportlichen Höchstleistungen durch Nachwuchsarbeit und unterschiedliche Projekte.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der HBRS den Nachwuchsleistungssport:

  • Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen,
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der im Leistungssport Behinderter tätigen Trainer*innen,
  • Sportmedizinische Betreuung,
  • Sichtungsmaßnahmen,
  • Kooperation zwischen Fachverbänden aus dem Regelsport, Schulen und Einrichtungen.
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen 16

  • 58,5 Stellen für Lehrertrainer*innen

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung und -fortbildung. Bewegung fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ist Teil einer ganzheitlichen Bildung. Den obligatorischen Sportunterricht als Kernbereich des Schulsports ergänzen außerunterrichtliche Aktivitäten wie schulsportliche Wettbewerbe, Landesprogramme oder Spiel- und Sportfeste, die darin unterstützen, bewegungsbezogene Fähigkeiten und Freude an sportlicher Betätigung zu entwickeln.

Das Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“ ist ein Kooperationsprogramm des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen und des Landessportbundes Hessen mit seinen Landesfachverbänden sowie dem Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Es soll dazu beitragen, in Zusammenarbeit von Schulen und Sportverbänden/Sportvereinen den Einstieg in leistungssportliches Training für Kinder und Jugendliche human und pädagogisch verantwortungsbewusst zu gestalten. Hierzu fördert das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen die Einrichtung von Lehrertrainerstellen an den Partnerschulen des Leistungssports, indem es einen sehr großen Anteil der Finanzierung dieser Stellen zur Förderung von leistungssportorientierten Schülerinnen und Schülern in Hessen übernimmt.

 

So unterstützt das HMKB den Nachwuchsleistungssport:

  • Schulsport,
  • Kooperation Schule & Verein (Landesprogramm Schule & Verein),
  • Schulsportliche Wettbewerbe,
  • Landesprogramm Talentsuche - Talentförderung,
  • Koordinierungsstelle Nachwuchsleistungssport an der Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS).

Weitere Informationen

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Vereine

Vereine 1 & 3

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • Sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten


Lehrertrainer*innen in Hessen 7 & 14

  • Durchführung qualifizierter sportartspezifischer Trainingsmaßnahmen im Rahmen des ausgewiesenen Stellenanteils der am Förderstandort eingerichteten Trainingsgruppen
  • Talentsichtung
  • Mitwirkung bei der Organisation der schulischen und sozialen Betreuung der im Förderprojekt trainierenden Sportler*innen in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrkräften der federführenden Schulen des Regionalen Talentzentrums sowie den betroffenen Eltern
  • regelmäßige Elterninformation und Sprechstunden
  • Mitarbeit in der Lehrer*innen- und Trainer*innenfortbildung
  • Dokumentation und Rückmeldung der Leistungsentwicklung der Athlet*innen

 


Landesprogramm Talentsuche - Talentförderung 10 & 16

Das Landesprogramm „Talentsuche - Talentförderung“ des Hessischen Kultusministeriums soll Kindern und Jugendlichen, die nach sportlichem Erfolg streben, einen verantwortungsvollen Einstieg in leistungsorientiertes Training ermöglichen. Von sportartübergreifender Förderung im Grundschulalter bis hin zu sportartspezifischer Förderung an weiterführenden Schulen kombiniert das Programm spezielle Trainingsmöglichkeiten mit besonderen pädagogischen Ressourcen zur Sicherung des schulischen Erfolgs.

Das Landesprogramm wird momentan umgestaltet.  Alle Infos sind Stand Februar 2024.

Aktuell umfasst das Landesprogramm unter anderem: 10, 14 & 16

  • 58,5 Lehrertrainer- & Lehrertrainerinnen-Stellen umgesetzt von 76 Personen mit 50 - 100% Stellenanteil
  • 1,8 Stellen für Lehrer-Trainer*innen Para-Leistungssport
  • 12 Schulsportzentren (SSZ)
  • 9 Regionale Talentzentren (RTZ)

Den Regionalen Talentzentren sind zugeordnet:

  • 291 Talentaufbaugruppen (TAG)
  • 181 Talentfördergruppen bzw. Leistungsgruppen (TFG & LG)
  • 124 TSP-Kader-Gruppen an 108 Standorten
  • 2 Sportinternate
  • 2 Teilzeitinternate
  • 2 Eliteschulen des Sports
  • 2 Eliteschulen des Fußballs (DFB zertifiziert)
  • 1 Partnerschule des paralympischen Leistungssports
  • 21 Partnerschulen des Leistungssports
  • 6 Profilschulen für Sporttalente

Regionales Talentzentrum

In einem Regionalen Talentzentren (RTZ) kooperieren Grund- und Mittelstufenschulen und Schulen mit gymnasialer Oberstufe, an denen Talentaufbau-, Talentförder- bzw. Leistungsgruppen eingerichtet sind. An RTZ kooperieren also Schulen unterschiedlicher Bildungsgänge, die sich zu einem Sportverbund unter der Federführung einer Partnerschule des Leistungssports (PdL) zusammenschließen. So werden gute Voraussetzungen geschaffen, um Schülerinnen und Schülern zu helfen, den Spagat zwischen Schule und Leistungssport zu meistern. Im Zuständigkeitsbereich des RTZ bündeln sich die Talentstützpunkte der Sportfachverbände der Region. Das RTZ wird in Abstimmung aller schulischen und außerschulischen Kooperationspartner eingerichtet.

Partnerschule des Leistungssports

Die Hauptaufgabe einer „Partnerschule des Leistungssports“ (PdL) besteht darin, die pädagogische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die eine qualifizierte schulische Ausbildung und leistungssportliches Training miteinander verbinden wollen, aktiv zu sichern. Sie ermöglicht somit sportlichen Talenten den Schritt in den Nachwuchsleistungssport. Die Aufnahme der sportlich talentierten Schülerinnen und Schüler erfolgt in Kooperation mit den eingebundenen Landesfachverbänden auf der Grundlage gezielter Auswahlverfahren. Die sportliche Entwicklung der Sportklassenkinder wird dokumentiert. Der Profilbereich PdL verbindet das schulische Lernen mit dem sportlichen Training im Sinne des ganzheitlichen Erziehungsauftrags von Schule. Lehrertrainerinnen und Lehrertrainer sichern an der Schnittstelle zwischen Schule und Sport die pädagogisch verantwortungsbewusste Betreuung der Nachwuchssportler im Rahmen der schulischen Prozesse. Die Abstimmung der vielfältigen unterschiedlichen Vorgaben und Erwartungen (einerseits Schule/Schulleitung und andererseits Verband/Verein) erfolgt auf der Grundlage von Zielvereinbarungen unter der Federführung der PdL. Schulische Trainingsmaßnahmen der Lehrertrainer*innen – vorrangig im Vormittagsbereich – sind verlässlich in den Stundenplan integriert (Rhythmisierung des Tagesablaufs).

Profilschulen für Sporttalente
Die Profilschule für Sporttalente ist mit mindestens einem Talentstützpunkt (TSP) eines Landesfachverbands im Regionalen Talentzentrum verknüpft. Sie bietet i.d.R. gegenüber der Partnerschule des Leistungssports abweichende Bildungsgänge für Athletinnen und Athleten an. Zum Teil ist sie an Standorten mit besonderen Sportstätten oder geografischen Besonderheiten verortet. Sie arbeitet eng mit der im Einzugsbereich ansässigen Partnerschule des Leistungssports zusammen und nimmt gezielt Sporttalente aus dem Bereich des TSP auf. Sie bietet schulische Trainingsmaßnahmen sowie Tagesbetreuungsangebote an. Die Lenkung an die Partnerschule des Leistungssports ist je nach Bildungsperspektive im Verlaufe der Mittelstufe oder zu Beginn der Oberstufe zu prüfen und bzw. zu beraten.

Talentaufbaugruppen
Die Talentaufbaugruppen (TAG) verfolgen das Ziel, Grundschulkindern eine qualifizierte alters- und kindgemäße Förderung zu ermöglichen. TAGs sind ein Zusatzangebot für sportinteressierte und sportlich begabte Kinder neben dem obligatorischen Sportunterricht.

Talentfördergruppen

In den Talentfördergruppen (TFG) werden Kinder der 4.-6- Klasse sportartspezifisch gefördert. Die TFG ist eine außerschulisches Angebot zusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht.

Leistungsgruppen
In den Leistungsgruppen (LG) werden Sportklassenschüler*innen der 7.-13. Klasse sportartspezifisch gefördert. Die LG ist ein zusätzliches, außerunterrichtliches Trainingsangebot mit bis zu drei Trainingseinheiten pro Woche am Vormittag.
 

Weiterführende Infos Talentförderprogramm

Sportarten im Landesprogramm Talentsuche - Talentförderung 10, 14 & 18

Icon Badminton
Badminton
Basketball
Basketball
3x3
Biathlon
Blindenfußball
Fechten
Fußball
Goalball
Handball
Hockey
Judo
Kanurennsport
Sportklettern
Leichtathletik
Ringen
Ropeskipping
Rudern
Schwimmen
Skilanglauf
Skispringen
Taekwondo
Tennis
Tischtennis
Trampolinturnen
Triathlon
Turnen
Volleyball

Förderung leistungssporttreibender Vereine 10

Vereine sind wichtige Partner im hessischen Leistungssport und bilden gerade in der Nachwuchsarbeit die Grundlage für spätere Erfolge. Sie sind die Keimzelle des Leistungssports.  Das Konzept zur „Neuausrichtung des Leistungssport im Sportland Hessen“ nimmt daher auch die Vereine in den Fokus, die sich in besonderer Weise in der Nachwuchs- und Spitzensportförderung engagieren.

Um diese engagierten Vereine zu unterstützen, stellt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMFG) einen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Durch dieses Förderprogramm soll die Nachwuchsarbeit dieser Vereine gezielt gestärkt werden.

In Abstimmung mit dem Landesausschuss Leistungssport im Landessportbund Hessen e.V. (LA-L) sind förderfähige Maßnahmen und entsprechende Kriterien festgelegt worden.

Eliteschulen des Sports

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.


Eliteschulen des Sports 12

Carl-von-Weinberg-Schule Frankfurt

  • Schulform: Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Berufsorientierender Abschluss, Fachoberschulabschluss, Abitur
  • Profilsportarten: Badminton, Basketball, Beachvolleyball, Fußball (w.), Handball, Leichtathletik, Rudern, Schießen, Schwimmen, Tischtennis, Trampolin, Turnen, Volleyball

Uplandschule Willingen

  • Schulform: Kooperative Gesamtschule
  • Mögliche Abschlüsse: (Qualifizierender) Realschulabschluss, Mittlerer Abschluss, Fachhochschulreife, Abitur
  • Profilsportarten: Biathlon, Bob/Skeleton, Radsport Mountainbike, Radsport - Straße, Rodeln, Ski - Alpin, Ski - Nordische Kombination, Ski - Langlauf, Ski - Skisprung, Snowboard

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der (leistungs-)sportbetonten Schulen. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten haben eine bundesweite Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände, die mit den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS (SK I) werden weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profilbildend) an den EdS zugelassen, die den Kriterien-Optionen folgen:

  • weitere Sportarten mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

 

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.


Weitere Besonderheiten 14

  • Das im Jahr 2002 gemeinsam von HMFG und lsb h finanzierte Landestrainerprogramm ist ein wesentliches Förderinstrument in der Leistungssportförderung Hessens. Dieses ist langfristig konzipiert und dauerhaft abzusichern.
  • Athletenvertretung Hessen sowie der Fachbeirat Trainer sind gewählt und seit 2022 als offizielle Gremien in der Satzung des Landessportbund Hessens verankert.
  • An der Zentralstelle für Schulsport und Bewegungsförderung (ZFS) ist eine Koordinierungsstelle Nachwuchsleistungssport eingerichtet. Hier erfolgt die operative Umsetzung des Landesprogramms im Austausch mit Partnerschulen, Landessportbund und Sportfachverbänden. Die Steuerung des Nachwuchsleistungssports erfolgt in enger Abstimmung mit dem LSBH (Geschäftsbereich Leistungssport), dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen sowie dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Lesetipps
Quellen
  1. DOSB (2023). Bestandserhebung 2023.
  2. Statistisches Bundesamt, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Datenreport 2021 - 1. Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. Homepage DOSB. (2022)
  5. Verfassung des Landes Hessen (Vom 1946 & i.d.F.v. zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2018 (GVBl. S. 752).
  6. Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport. (2020). Sportförderrichtlinie: - VI 3-97b-0 1-18/001 -.
  7. Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport & Landessportbund Hessen e.V. (2018) Neuausrichtung des Leistungssports im SPORTLAND HESSEN: In Abstimmung mit dem Hessischen Kultusministerium Unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Leistungssports von Menschen mit Behinderung, vertreten durch HBRS, HGSV und Special Olympics.
  8. Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V. (2017). Leistungssportkonzept HBRS - paralympischer Zyklus 2017 -2020.
  9. Sportstiftung Hessen. (2021). Sportstiftung Hessen Jahresbericht 2020.
  10. Homepage Landessportbund Hessen (2022)
  11. Landessportbund Hessen e.V. Referat Leistungssport. (2006). Förderungsrichtlinien als Entscheidungsgrundlage zur Bewertung der Sportarten auf Länderebene.
  12. DOSB, Bereich Leistungssport. Persönliche Mitteilungen (2022). (Email).
  13. Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V. & Geschäftsführer (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  14. Landessportbund Hessen e.V. Referat Leistungssport. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  15. Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport, Referat Leistungssport. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  16. Hessisches Kultusministerium, Referat I.4. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  17. Bildquellen: Gemeinfrei
  18. Homepage DBS (2022)
  19. ©DOSB/Sportdeutschland
  20. Landessportbund Hessen e.V.. (2022). Förderkonzept 2028.