FÖRDERKATEGORIE I (PROJEKTFÖRDERUNG)
Sportarten, die der Förderkategorie I zugeordnet werden, können auf schriftlichen Antrag Fördermittel für abgestimmte Projekte oder für einzelne, besonders erfolgreiche, Nachwuchsathlet*innen beantragen. Diese Fördermittel sind im Voraus beim LA-L zu beantragen und unterliegen einer Einzelfallprüfung. Im Falle von Projektanträgen ist das Projekt umfassend zu beschreiben, Zielvorgaben sind zu formulieren und der Kostenrahmen für das Projekt ist zu ermitteln sowie der geplante Eigenanteil des Verbands auszuweisen. Für die Projektförderung ist eine Jahresplanung mit Kostenrechnung; für die Förderung einzelner Athlet*innen ist eine individuelle Trainingsplanung sowie eine Kostenplanung vorzulegen.
Projektfördermittel können für maximal vier aufeinander folgende Jahre beantragt werden. Wenn bis Ablauf der vier Jahre nicht die Förderkategorie II erreicht wird, kann für den nächsten Förderzeitraum kein Antrag in der Projektförderung gestellt werden.
Verbände, die nicht die Grundvoraussetzungen für eine Förderung erfüllen, sowie in den Bereichen Potential und Erfolg wenigstens 15 Punkte und insgesamt mindestens 30 Punkte erreichen, haben keinen Anspruch auf Unterstützung.
FÖRDERKATEGORIE II (GRUNDFÖRDERUNG)
Sportarten der Förderkategorie II erhalten eine Grundförderung für die Durchführung der geplanten Maßnahmen im LK. Dies sind im Einzelnen:
- Lehrgangs- und Trainingsmaßnahmen (tägliches Training und zentrale Maßnahmen),
- Finanzierung von haupt- und nebenberuflichen Trainer*innen,
- Kosten für die Fahrten zum täglichen Training.
FÖRDERKATEGORIE III (SCHWERPUNKTFÖRDERUNG VON SPORTARTEN MIT NATIONALEM INTERESSE)
Sportarten mit einem vom Spitzenverband hinterlegtem nationalen Interesse werden in die Förderkategorie III eingeordnet. Grundlage ist die Erstellung einer RZV light zwischen Spitzenverband und Landesverband in enger Abstimmung mit dem lsb h, dem OSP Hessen und dem HMFG. Nur wenn die letztgenannten Partner einer RZV light zustimmen, kann die Förderung in der FK III erfolgen.
Förderungsfähig sind neben dem möglichen Einsatz der Fördermittel in der Grundförderung in erster Linie:
- zusätzliche Maßnahmen zur Talentsuche und -förderung (Einbindung von Talent-Scouts, Kooperation Schule-Verein, etc.),
- Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen im L-Kader- und Anschlussbereich (die AK ist in der RZV zu definieren),
- Zusätzliche, nicht über die OSP Hessen abgedeckten trainingswissenschaftlichen Begleitmaßnahmen sowie Physiotherapie,
- Hauptamtliches Trainerpersonal (Landestrainer-Programm),
- Projekte (u.a. Internate, länderübergreifende Maßnahmen, etc.),
- Bevorzugte Förderung von Sportstätten (aus Sondermitteln des HMFG).
FÖRDERKATEGORIE IV (SPORTARTEN MIT BUNDESSTÜTZPUNKT)
Sportarten mit einem Bundesstützpunkt in Hessen werden grundsätzlich in die Förderkategorie IV eingeordnet. Die Erstellung einer abgestimmten RZV zwischen Spitzenverband, Landesverband, dem lsb h, dem OSP Hessen, dem HMFG und dem DOSB ist verpflichtend. Darüber hinaus finden zwei Jahre nach Erstellung der RZV ein Regionalgespräch zur Überprüfung der Zielerreichung statt.
Förderungsfähig sind alle Maßnahmen, die für eine umfassende Entwicklung der Sportart im Land Hessen notwendig sind (siehe FK II und III und darüber hinaus).
Endet die Benennung als Bundesstützpunkt durch den Spitzenverband, so erfolgt die Abstufung in FK III insofern die Partner einer RZV light zustimmen.
In der Förderkategorie III und IV wird in der Förderung grundsätzlich nach männlich und weiblich unterschieden, sofern keine sportfachlichen Gründe dagegensprechen. Eine differenzierte Förderung einzelner Disziplin-blöcke wird ebenfalls angestrebt, sofern es die Bewertungsgrundlagen möglich machen.