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Hamburg

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Hamburg

Erstellt von: Anna Crumbach (IAT) in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Stützpunkte 3, 4, 5, 6 & 7

OSP

Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Vorrangig die Bundeskaderathlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die sowohl ihre Persönlichkeitsentwicklung als auch den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.

BSP  An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorten an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.
EdS

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

PdN

Die Partnerschule des Spitzensports (PdS) und die Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports (PdN) haben die  Aufgabe, das sportartspezifische Training im Vormittagsbereich und den Schulunterricht aufeinander abzustimmen. Voraussetzung für die Erteilung des Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports-Zertifikats ist u.a., dass die Schule mit wenigstens zwei Sportarten der aktuellen HSB-Sportartenklassifizierung kooperiert, die Schule von den jeweiligen Landesfachverbänden als Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports befürwortet wird und diese in deren Leistungssportkonzepte eingebunden ist. Über die Vergabe des Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports-Zertifikats entscheidet der „Arbeitskreis Verbundsystem Schule-Leistungssport“.

LStP

An den Landesstützpunkten (LStP) trainieren kontinuierlich die talentiertesten Sportler*innen einer Sportart des Landes Hamburg. Dort findet ein vereinsübergreifendes, regionales Kadertraining der Landeskader (LK) - und Nachwuchskader (NK2) – Athlet*innen unter der Leitung der Landestrainer*innen statt.

Hauptansprechpartner ist der Landesfachverband, der für die Steuerung und Regelung des Trainingsprozesses verantwortlich ist. Die LStP bilden die Basis für die Bundesstützpunkte, an die die ausgebildeten und qualifizierten Athlet*innen zur weiteren Entwicklung wechseln. Die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Landesfachverband und Spitzenverband ist daher grundlegend. Die Landesfachverbände unterliegen der Richtlinienkompetenz des jeweiligen Spitzenverbands, in deren Stützpunktkonzept die Landesstützpunkte eingebunden sind. Die Berufung erfolgt nach gemeinsamer Entscheidung durch den Hamburger Sportbund und das Hamburger Landessportamt auf Antrag der Landesfachverbände.

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung im Hamburg 28

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Hamburg.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Hamburg aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Landessportamt in Hamburg sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Hamburg werden dargestellt.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Hamburg organisiert? Wie viele Hamburger*innen haben eine Mitgliedschaft in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Fläche und Bevölkerung 2

Der organisierte Sport in Hamburg* 1 & 28

  • 528.052 Mitgliedschaften (+ 6,0 % zu 2022)
  • 806 Vereine
  • 27,9% der Hamburger sind in einem Sportverein organisiert

Welche Verbände haben in Hamburg die meisten Mitgliedschaften?

  • Fußball 172.746 Mitgliedschaften
  • Turnen 98.613 Mitgliedschaften
  • Tennis 32.810 Mitgliedschaften
  • Alpenverein 13.315 Mitgliedschaften
  • Segeln 12.086 Mitgliedschaften

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 21

  • 214 Großspielfelder
  • davon 102 mit Kunststoffrasen
  • 53 mit Tennenbelag und
  • 59 mit Naturrasen
  • 444.089 m² Sporthallen
  • aufgeteilt auf 100 Gymnastikhallen,
  • 370 1-Feld-Hallen,
  • 30 2-Feld-Hallen und
  • 76 3-Feld-Hallen

Die Active City Map - hamburg.de zeigt die Standorte von Sportstätten in Hamburg.


Kategorisierung der Schwerpunktsportarten 13 & 28

Spitzenförderung

Rudern
Beachvolleyball
Hockey
Icon Badminton
Badminton

Anschlussförderung

Basketball
Judo
Golf
Handball
Tennis
Segeln
Schwimmen

Punktuelle Förderung

Boxen
Curling
Leichtathletik
Para Kanu

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 7

Rollstuhlbasketball

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 14 & 24

  • 630.000 Stunden in der "Bezuschussung des Vereinsübungsbetriebs" abgerechnet
  • 3,16 € durchschnittliche Förderung pro Übungsstunde im Jahr 2021 (Betrag variierte zwischen 0,19 € und 5,00 €)
  • 6.532 lizensierte Trainer*innen im HSB

Hauptamtliches Personal im Leistungssport 24, 25, 26

  • 4 hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich Leistungssport des HSB
  • 37 hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Hamburg/Schleswig-Holstein davon 23 direkt im OSP Betrieb und Betreuung (inklusive Internat Hamburg) 8 Landestrainer*innen (beim OSP angestellt) 5 OSP-Trainer*innen 1 Platzwart
  • 20 Mitarbeiter*innen in der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg, davon 2 zuständig für den Nachwuchsleistungssport (und weitere Themen)
  • 1 hauptamtliche BSP Leiter*in
  • 69 hauptamtliche, teilberufliche und geringfügig Beschäftigte landesgeförderte Trainer*innen

Stand 11/2022

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar. Die aufgeführten Stellen sind volle Stellen, die aus Leistungssportmitteln gezahlt werden.

Sportförderung

Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es in Hamburg?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Außerdem finden sich auf dieser Seite Antworten, wie die Landesfachverbände gefördert werden.

Verfassung Hamburg 20

Sport ist nicht in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg erwähnt.

Struktur Sportförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg 9, 21 & 22

Das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg (BIS FHH) stellt jährlich Finanzmittel in den Bereichen Breitensport, Leistungssport und Sportveranstaltungen bereit. Grundlagen dafür sind die Landeshaushaltsordnung (LHO), der geltende Haushaltsplan sowie die entsprechenden Förderrichtlinien.

Der Sport wird in Hamburg als Querschnittsaufgabe gedacht und entwickelt. Mit der Active City Strategie hat der Hamburger Senat im Jahr 2022 einen Plan verabschiedet der es sich zum Ziel setzt Sport und Bewegung für die gesamte Bevölkerung zu einem zentralen Thema zu machen. Die Active City steht für aktive Bürger*innen, die sich jederzeit überall auf jedem Niveau bewegen können.


Sportförderung mittels Zuwendung durch das Landessportamt 9, 21 & 22

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg misst dem Sport wegen seiner pädagogischen, gesundheitlichen und sozialen Funktionen eine außerordentlich hohe Bedeutung bei. Der Sport leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Lebensqualität aller Hamburger*innen.

Die Förderungen für die allgemeine Sportförderung und Sportveranstaltungen laufen nicht über den Sportfördervertrag, sondern werden direkt im Landessportamt beantragt. Auch Maßnahmen des Nachwuchsleistungssports können hier bedacht werden. 

Die Richtlinien sind vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024 gültig. Genaue Informationen können auf der Homepage der Behörde für Inneres und Sport nachgelesen werden.

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Allgemeinen Sportförderung 21

Im Zielbild der Active City mit aktiven Hamburger*innen spiegelt sich das Selbstverständnis Hamburgs – einer Stadt, die sich immer mehr auch über den Sport in seiner gesamten Ausprägung, über Bewegung und Aktivität definiert - wider. Hamburg ist eine Stadt, in der die Menschen sportbegeistert und sportlich aktiv sind, in der der Sport im Stadtbild präsent ist und sowohl das Lebensgefühl als auch die Lebensqualität entscheidend prägt. Menschen, die noch nicht sportlich aktiv sind, sollen für den Sport gewonnen und begeistert werden. 
 
Um diese Ziele zu erreichen, gewährt die Behörde für Inneres und Sport vorhabenbezogene Zuwendungen zur Allgemeinen Sportförderung auf der Grundlage dieser Richtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie der Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau). 

Richtlinie zur Förderung von Sportveranstaltungen 22

Eine wichtige weil motivierende und animierende Rolle in der Active City Strategie spielen dabei Sportveranstaltungen, die vom kleineren Wettbewerb im Stadtteil bis hin zu internationalen Großveranstaltungen Berührungspunkte mit dem Sport schaffen und die Menschen bewegen sollen, selbst sportlich aktiv zu werden.

Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Umsetzung des „Hamburger Formats“, d.h. in der Vernetzung von Leistungssportevents mit dem Breiten-, Vereins-, Behinderten- und Schulsport. Möglichst viele Menschen – egal mit welchem Hintergrund – sollen die Möglichkeit haben, sich sportlich zu betätigen und an Sportveranstaltungen (aktiv und passiv) teilhaben zu können. Das Hamburger Format hat deutschlandweit große Anerkennung gefunden, ist in den letzten Jahren bei den von der Behörde für Inneres und Sport geförderten Veranstaltungen zum festen Profil geworden und soll zukünftig noch stärker gefördert werden.

Weitere Schwerpunkte in der Sportveranstaltungsförderung sind die Stärkung Hamburgs als Austragungsort bedeutender jährlich wiederkehrender Sportveranstaltungen, die Etablierung neuer und innovativer Events insbesondere in den Hamburger Schwerpunktsportarten sowie die Förderung von Sportveranstaltungen mit integrativen und inklusiven Charakter. Ziel der Veranstaltungen soll auch sein, die Teilhabe von minderrepräsentierten Geschlechtern zu stärken. Die Höhe der Veranstaltungsförderung soll künftig eng an das Einhalten von verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt werden. Ab 2032 sollen alle Sportveranstaltungen in Hamburg, die eine Förderung in einer mindestens sechsstelligen Höhe erhalten, klimaneutral sein.

Zuwendungsempfänger*innen 21 & 22

  • Verbände,
  • Vereine,
  • sonstige korporative Träger*innen.

Einzelne Sportler*innen werden von der Behörde für Inneres und Sport im Rahmen der Allgemeinen Sportförderung grundsätzlich nicht gefördert.
Zuwendungen dürfen nur solchen Empfangenden bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu gewährleisten und nachzuweisen.

Zuwendungsvoraussetzungen 21 & 22

Grundsatz 
Die Förderung der Freien und Hansestadt Hamburg wird nur gewährt, wenn
- die Zielsetzung der Vorhaben unter sportfachlichen Gesichtspunkten förderungswürdig ist (Förderungswürdigkeit des Vorhabens), 
- die haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden (Zuwendungsfähigkeit des Vorhabens) und 
- die bzw. der Zuwendungsempfangende einen nach der Höhe der Zuwendung bemessenen Eigenmittelanteil zur Finanzierung des Vorhabens einsetzt.

Zuwendungsfähigkeit des Vorhabens 
Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche sportbezogenen Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.

Eigenmittelanteil 
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn der/die Antragsteller*in zur Deckung der Ausgaben für das Vorhaben einen Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln erbringt. Hierunter zählen alle Geldleistungen, die die oder der Zuwendungsempfangende aus seinem Vermögen bereitstellt. Darunter fallen auch Mitgliedsbeiträge. Generierte Drittmittel (z. B. Eintrittsgelder oder Sponsoring-Einnahmen) sowie Eigenleistungen sind regelmäßig keine Eigenmittel, die ersatzweise erbracht werden können. 


Der Eigenmittelanteil beträgt: 
- 10% bei einer Höhe der zu finanzierenden Gesamtkosten von bis zu 30.000,00 €,
- 7,5% bei einer Höhe der zu finanzierenden Gesamtkosten von bis zu 100.000,00€,
- 5% bei einer Höhe der zu finanzierenden Gesamtkosten von bis zu 500.000,00€,
- 2,5% bei einer Höhe der zu finanzierenden Gesamtkosten von über 500.000,00€. 

Zuwendungs- & Finanzierungsarten 21 & 22

Zuwendungsart und -form 
Zuwendungen werden grundsätzlich als Zuschuss für einzelne abgegrenzte Vorhaben gewährt (Projektförderung). 


Finanzierungsart 
Zuwendungen werden grundsätzlich zur Teilfinanzierung des geförderten Vorhabens gewährt.  
Die durch die Zuwendung nicht abgedeckten Ausgaben sind durch die/den Zuwendungsempfangende/n durch Eigenmittel- oder Drittmitteleinsatz zu decken. Die Regelfinanzierungsarten sind Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung. 
Eine Festbetragsfinanzierung wird nur in Ausnahmefällen gewährt. 
Zuwendungen zur Vollfinanzierung gewährt die Behörde für Inneres und Sport grundsätzlich nicht. Ausnahmen hiervon kommen nur dann in Betracht, wenn die Durchführung des Vorhabens nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch die Freie und Hansestadt Hamburg möglich ist und die Freie und Hansestadt Hamburg an der Förderung des Vorhabens ein herausragendes öffentliches Interesse hat. Eine Vollfinanzierung kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn der Antragsteller an dem Vorhaben ein wirtschaftliches Interesse hat.


Sportfördervertrag 13, 15, 16, 17, 18, 19, 21 & 22

Von zentraler Bedeutung für die Sportförderung in Hamburg sind die Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) an den Hamburger Sportbund (HSB) und den Hamburger Fußball-Verband (HFV), welche den jeweiligen Vereinen und Landesfachverbänden zukommen. FHH, HSB und HFV vereinbaren auf Grundlage der Active City Strategie sowie der gesamtsportlichen Ausrichtung einen Sportfördervertrag von vierjähriger Laufzeit (vorherige Laufzeit bis 2021: zwei Jahre). Darin werden die einzelnen Förderpositionen mit deren Fördersummen festgehalten und in einer Ziel- und Leistungsvereinbarung die konkreten Kennzahlen zu den einzelnen Förderpositionen beschrieben. Bezogen auf die Leistungssportentwicklung erfolgt in folgenden Bereichen eine Förderung durch die FHH: 

  • Landestrainer*innen,
  • Talentprogramm,
  • Fachverbandsberatung,
  • besondere Projekte und Maßnahmen,
  • Einzel- und Mannschaftswettbewerbe,
  • sportmedizinische Untersuchungen,
  • Wettkampfsport der Menschen mit Behinderung und Gehörlosen,
  • Maßnahmen für NK-2 Athlet*innen.

Wer kann gefördert werden? 19

Es können olympische, paralympische und nichtolympische Landesfachverbände gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung der nichtolympischen Landesfachverbände ist, dass die jeweilige Sportart bzw. Disziplin Bestandteil des Programms der World Games ist.

Grundvoraussetzungen für eine Förderung

In direkter Anlehnung an die Konzeptionen des Deutschen Olympischen Sportbundes zum Leistungssport in Deutschland basiert die Bewertung der erbrachten Leistungen auf den Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports. Ein Punktsystem sichert den notwendigen einheitlichen Bewertungsmaßstab.

Nähere Infos finden sich in den Durchführungsbestimmungen im Projekt Talententwicklung.

Für welche Landeskadermaßnahmen können Fördermittel beantragt werden? 19

  • Durchführung von/Teilnahme an Sichtungen, Lehrgängen, Trainingslagern,
  • Teilnahme an Meisterschaften und Wettkämpfen,
  • sportmedizinische Maßnahmen,
  • begleitende sporttherapeutische Maßnahmen,
  • außersportliche, für die Leistungsentwicklung notwendige Maßnahmen,
  • leistungsdiagnostische Maßnahmen nach vorheriger Absprache mit dem HSB.

Förderung für Landesfachverbände 13 & 19

In seiner Sportartenklassifizierung zur Leistungssportförderung nimmt der HSB eine Bewertung seiner olympischen und paralympischen Landesfachverbände  im Hinblick auf deren leistungssportliche Aufstellung vor. Die Sportartenklassifizierung wird in der Regel am Ende eines sommerolympischen Zyklus vorgenommen und hat grundsätzlich Gültigkeit bis zum Ende des nächsten Olympiazyklus. Leistungsstarke Landesfachverbände können innerhalb der Sportartenklassifizierung in eine dreistufige Fördersystematik eingeordnet werden: Spitzenförderung, Anschlussförderung und punktuelle Förderung. Die Einordnung in diese Förderkategorien ist einhergehend mit wichtigen Landesfachverbands-Förderungen durch den HSB, wie z. B. Verbandstrainer*innen-Förderung oder Landeskadermaßnahmen-Förderung. Bei der Verteilung der Mittel werden die Landesfachverbände der Spitzenförderung in besonderem Maße berücksichtigt, die Verbände der Anschlussförderung und der punktuellen Förderung werden entsprechend nachgeordnet gefördert.

Für den Förderzeitraum 2017 bis 2021 wurden u.a. folgende Kriterien bei der Bewertung und Einordnung der Landesfachverbände in die Sportartenklassifizierung berücksichtigt:

  • Auswertung der DOSB-Rahmenrichtlinie Nachwuchsleistungssport („70-Punkte-Schlüssel“),
  • Status Bundesstützpunkt,
  • Erfüllung der getroffenen Zielvereinbarungen,
  • Hochleistungssport-Infrastruktur und
  • Talententwicklungskonzept. 

Über die regionalen Zielvereinbarungen bzw. regionalen Zielvereinbarungen (Light) und deren Umsetzung hinaus wird der HSB insbesondere die Leistungssportkonzepte der jeweiligen Landesfachverbände bewerten. Diese stellen die Grundlage für die leistungssportliche Ausrichtung und Arbeit eines Verbands dar und sind deshalb von besonderer Bedeutung. 


Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten

Übersicht zur Förderung Landessportamt:

Sportförderung der Behörde für Inneres und Sport - hamburg.de

Übersicht zur Förderung HSB:

Ob für Projekte im Bereich Integration oder Inklusion, Fahrtkostenzuschüsse, Talentförderung, Übungsleiter*innen oder vereinseigene Sportinfrastruktur. Eine Übersicht über weitere Möglichkeiten der Förderung hat der HSB auf folgender Seite zusammengestellt. 

HSB | Förderung (hamburger-sportbund.de)

Akteure

DOSB

DOSB 4 & 5

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSBs hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athlet*innen sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 6 & 7

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 4

  • 66 Spitzenverbände in Deutschland
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nichtolympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Hamburger Sportbund

Hamburger Sportbund 13, 17 & 24

  • 498.000 Mitglieder
  • 810 Vereine
  • 50 Fachverbände

Der Hamburger Sportbund e.V. (HSB) ist der Dachverband der Sportvereine und Landesfachverbände in Hamburg. Er fördert die Arbeit seiner Mitgliedsvereine und –verbände aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und gegebenenfalls weiterer Zuwendungsgeber.

Der HSB versteht sich als zentraler Ansprechpartner für den Nachwuchsleistungssport in Hamburg. Er unterstützt leistungsorientierte Vereine und Landesfachverbände mit zweckgebundenen Mitteln aus dem Sportfördervertrag sowie durch Eigenmittel und steht diesen in allen Belangen des Nachwuchsleistungssports beratend zur Seite. Gemeinsam mit seinen Partnern FHH (Behörde für Inneres und Sport, Behörde für Schule und Berufsbildung), OSP und Stiftung Leistungssport Hamburg (SLH) entwickelt der HSB den Leistungssport-Standort Hamburg mit dem Ziel eines kontinuierlichen Ausbaus leistungssportlicher Strukturen und Erfolge weiter. 

Das macht der HSB für den Nachwuchsleistungssport:

  • kompetenter, offener und verlässlicher Ansprechpartner für die Hamburger Sportvereine und- verbände sowie deren Mitglieder,
  • fördert und unterstützt die bestmögliche Qualität der Rahmenbedingungen für Training und Betreuung im Nachwuchsleistungssport,
  • Talentprogramm in der allgemeinen Grundausbildung,
  • Verbandstrainer*innen-Finanzierung,
  • Förderung von Landeskadermaßnahmen,
  • Einsatz für Doping- und Gewaltprävention sowie manipulationsfreien Sport,
  • Aus- und Fortbildung,
  • Finanzierung von sportmedizinischen Untersuchungen für Landeskaderathlet*innen,
  • Talentförderung in Kooperation mit Landesfachverband/Verein & Schule,
  • Förderung von Projekten für Frauen und Mädchen im Leistungssport.
Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V Hamburg

Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V Hamburg 12

  • 120  Vereine
  • 16.000 Mitgliedschaften

Der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Hamburg (BRS Hamburg) ist der Dachverband aller Behinderten- und Rehabilitationssportvereine und –abteilungen in Hamburg. Der BRS Hamburg unterstützt den Leistungssport für Menschen mit Behinderung durch die Bildung von Kadern und der Förderung des Nachwuchses mit Mitteln aus dem Sportfördervertrag. Dabei setzt sich der BRS Hamburg dafür ein, dass alle Menschen mit Behinderung nach ihren Möglichkeiten Sport treiben können und unterstützt das Bestreben nach sportlichen Höchstleistungen durch Nachwuchsarbeit und unterschiedliche Projekte.

Der Leistungssport unterscheidet sich zum Breiten – und Wettkampfsport durch den hohen persönlichen Zeitaufwand und die Fokussierung auf den reinen sportlichen Erfolg. Der BRS Hamburg fördert Sportler*innen aus Hamburg und Umgebung.

Das macht der BRS Hamburg für den Nachwuchsleistungssport:

  • Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen,
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der im Leistungssport Behinderter tätigen Trainer*innen,
  • Sportmedizinische Betreuung,
  • Sichtungsmaßnahmen,
  • Kooperation zwischen Landesfachverbänden aus dem Regelsport, Schulen und Einrichtungen.
Landesfachverbände

Landesfachverbände 3 & 13

  • 52 Landesfachverbände in Hamburg

Die Landesfachverbände sind für die Sichtung und Förderung von Talenten verantwortlich. Sie entwickeln Landeskaderathlet*innen, die sich idealerweise zu Bundeskaderathlet*innen der Spitzenverbände weiterentwickeln mit dem Ziel, Deutschland bei internationalen Wettkampfhöhepunkten wie Weltmeisterschaften oder Olympischen und Paralympischen Spielen zu repräsentieren. 

Innerhalb des leistungssportlichen Systems in Deutschland sind die Landesfachverbände für die Organisation des Wettkampfbetriebs sowie die Sichtung und Förderung von sportlichen Talenten verantwortlich. Talentsichtung und -förderung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit leistungsorientierten Vereinen bzw. Schulen und richten sich nach den Rahmentrainingskonzeptionen für den Nachwuchsleistungssport des jeweiligen Spitzenverbands. Landesfachverbände, die sich leistungssportlich engagieren bzw. engagieren möchten, können entsprechend ihrer Erfolge, ihres Potenzials und ihrer Struktur zweckgebundene Förderungen aus Mitteln der FHH über den HSB bzw. Förderungen durch Eigenmittel des HSB erhalten.  

Voraussetzung für eine Förderung ist u.a. ein mit dem HSB abgestimmtes Leistungssportkonzept und die jährliche Durchführung von Regionalen Zielvereinbarungsgesprächen (Light) zu Beginn eines olympischen bzw. paralympischen Zyklus bzw. jährlich stattfindenden Regionalgesprächen.

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger*innen,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u.ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekt, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/Materialien),
  • Sonstige Themen: Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband.
Landessportamt

Landessportamt 9, 13 & 25

  • 1,85 Mio. Einwohner*innen
  • 2. kleinstes Bundesland mit einer Fläche von 755 km²
  • 2.424 Einwohner*innen pro km²

Das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport (BIS) der FHH besitzt als zentrale Aufgabe die staatliche Sportförderung im Breiten- und Leistungssport, von Sportveranstaltungen und die Fachaufsicht im Bereich der Sportstätten. Es vertritt die gesamtstädtischen Interessen des Sports in Hamburg. 

 

Das macht das BIS für den Nachwuchsleistungssport:

  • staatliche Sportförderung im Breiten- und Leistungssport,
  • Sportgroßveranstaltungen,
  • Fachaufsicht im Bereich Sportstätten,
  • Förderung und Mitorganisation von Sportveranstaltungen.
Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein

Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein 4, 5 & 10

  • Betreuung von ca. 227* Bundeskaderathlet*innen (44 OK/PAK, 76 PK, 100 NK1, 7 EK)

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Der Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen.

Der Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein ist ein gemeinnütziger Verein, der am 15.01.1988 ins Vereinsregister Hamburg eingetragen wurde. Zum Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein gehören die Standorte Hamburg, Kiel und Ratzeburg. 

Das Serviceangebot des OSP Hamburg/Schleswig-Holstein steht den olympischen Spitzenverbänden und seinen OK-, PK-, NK1-Kadern aus Bundesmitteln, sowie NK2- und herausragenden Landeskadern aus komplementären Landesmitteln zur Verfügung.

Zu den Aufgaben der Olympiastützpunkte gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin.

Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.

Der Olympiastützpunkt kann im Auftrag des Spitzenverbandes regionale Koordinierungsaufgaben übernehmen und wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.

Stiftung Leistungssport Hamburg

Stiftung Leistungssport Hamburg 11, 13 & 23

  • 350 geförderte Athlet*innen seit 2007

Ziel der Stiftung Leistungssport Hamburg (SLH) ist es, den Leistungssport in Hamburg nachhaltig zu unterstützen und damit den Sportstandort Hamburg weiter zu profilieren. Die Stiftung fördert Hamburger Landesfachverbände, Vereine und Institutionen in den drei Handlungsfeldern Talent-Management, Nachwuchsförderung und Spitzensportsicherung. Beim Talent-Management werden flächendeckende Talentprogramme unterstützt, um junge Sporttalente zu aktivieren. Die Nachwuchsförderung stellt den Schwerpunkt der Stiftungsarbeit dar, indem z.B. Landestrainer*innen mitfinanziert werden oder Trainingslager bzw. die Anschaffung von Sportgeräten gefördert werden. Die Spitzensportsicherung fokussiert sich auf das TEAM HAMBURG. Dies ist der Zusammenschluss der Hamburger Spitzenathlet*innen, welche sich auf die nächsten Olympischen bzw. Paralympischen Spiele vorbereiten oder die Perspektive auf eine künftige Teilnahme besitzen. Abhängig von ihrem Kaderstatus erhalten die Athlet*innen monatliche Zuwendungen, um sich gezielt auf internationale Wettkämpfe und Olympische bzw. Paralympische Spiele vorbereiten zu können. Für das TEAM HAMBURG wirken HSB, OSP, Handelskammer Hamburg und FHH kooperativ zusammen. 

Ziele:

  • Talente entdecken,
  • Nachwuchs fördern,
  • Spitzensport sichern.

 

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Vereine

Vereine 1, 3 & 24

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • Sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten

HSB-Talentprogramm 13 & 24

Zu Beginn einer leistungssportlichen Karriere sowie von Spitzenleistungen im Hochleistungsalter steht eine Förderung im Kindesalter. Deswegen liegt einer der Arbeitsschwerpunkte des HSB in der intensiven Förderung sportlich begabter Kinder. Diese Förderung beginnt bereits in der Grundschule. Gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern - Schulen, Vereinen und Landesfachverbänden - ist es dem HSB erfolgreich gelungen, ein flächendeckendes System zur Talentsichtung und -förderung in Hamburg aufzubauen. Das HSB-Talentprogramm lässt sich in drei Teilbereiche untergliedern: 
1. Talentsichtung, 
2. Talentaufbaugruppen,
3. Sportartempfehlungen (= Anschlussförderung).

Hamburger Parcours an Grundschulen ist ein sportmotorischer Test, der für die Talentsichtung in Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg entwickelt wurde und seit 2011 verpflichtend in der zweiten Klasse durchgeführt wird. 

Gemeinsam mit der Kinderolympiade der TopSportVereine (Zusammenschluss 29 Hamburger Großvereine) werden so sportlich talentierte Kinder zum Training in Talentaufbaugruppen eingeladen. 

Im Jahr 2019 trainierten mehr als 900 Kinder in 80 Talentaufbaugruppen, die sich flächendeckend über das ganze Stadtgebiet verteilen. Spätestens in der 4 Klasse erhalten die Kinder eine Sportartenempfehlung.

Regionale Zielvereinbarungen 13 & 24

Der HSB nutzt das Instrument der Regionale Zielvereinbarungen (RZV) bzw. Regionale Zielvereinbarungen-light (RZV-L) auch über die Sportarten mit Bundesstützpunkten hinaus für alle Landesfachverbände. Seit 2019 wird das bisher im HSB durchgeführte Verfahren der „Ziel- und Leistungsvereinbarungen“ mit den RZV bzw. RZV-L zusammengeführt und nach Maßgabe des DOSB organisiert und durchgeführt. 

Frauen und Mädchen im Leistungssport - Richtlinie 15

Mit der Projektförderung „Frauen und Mädchen im Leistungssport“ beabsichtigen die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Hamburger Sportbund (HSB), die leistungssportliche Entwicklung der Hamburger Athletinnen in besonderem Maße zu fördern. Berücksichtigt werden insbesondere Projekte, die sich durch vorbildhaften bzw. innovativen Charakter und somit auch als Anregung für andere HSB-Landesfachverbände (LFV) dienen können. Gefördert werden Sichtungs-, Trainings- und Wettkampfmaßnahmen von Mädchen und Frauen in Einzel- und Mannschaftssportarten (einzelne Athletinnen, Trainingsgruppen oder Mannschaften).

Eliteschulen des Sport 4 & 5

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Eliteschule des Sports in Hamburg 5

Grund- und Stadtteilschule Alter Teichweg

  • Schulform: Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
  • Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur (Streckabitur mit der Möglichkeit des Schulabschlusses nach 13 oder 14 Jahren)
  • Sportarten: Badminton, Basketball, Beachvolleyball, Handball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Tennis, Volleyball

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der (leistungs-)sportbetonten Schulen. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 (SK 1) der EdS vergeben.

Profilsportarten haben eine bundesweite Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände, die mit den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem SK I werden weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profilbildend) an den EdS zugelassen, die den Kriterien-Optionen folgen:

  • weitere Sportarten mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

 

Weitere Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Partnerschulen des Spitzensports & Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports 7

Die Partnerschule des Spitzensports (PdS) und die Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports (PdN) haben die  Aufgabe, das sportartspezifische Training im Vormittagsbereich und den Schulunterricht aufeinander abzustimmen. Das Training wird in der Regel  von qualifizierten Trainer*innen aus leistungsorientierten Vereinen geleitet. 

Die Aufnahme an eine Partnerschule des Nachwuchsleistungssports erfolgt auf Vorschlag des jeweiligen Landesfachverbands, nachdem dieser eine entsprechende Sichtung durchgeführt hat. Die schulischen Voraussetzungen für eine Aufnahme werden von den Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports überprüft. 

Die Förderung an einer Partnerschule des Nachwuchsleistungssports beginnt frühestens mit der 5. Klasse und endet spätestens mit der 10. Klasse. Übergeordnetes Ziel aller Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports ist es, dass spätestens nach der 10. Klasse eine möglichst große Anzahl von  Athlet*innen zur sportlichen Weiterförderung auf höherem Leistungsniveau an die PdS/EdS wechselt. 

Voraussetzung für die Erteilung des Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports-Zertifikats ist u.a., dass die Schule mit wenigstens zwei Landesfachverbänden der aktuellen HSB-Sportartenklassifizierung kooperiert, die Schule von den jeweiligen Landesfachverbänden als Partnerschule des Nachwuchsleistungssports befürwortet wird und diese in deren Leistungssportkonzepte eingebunden ist. 

Über die Vergabe des Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports-Zertifikats entscheidet der „Arbeitskreis Verbundsystem Schule-Leistungssport“, der aus zwei Vertreter*innen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie je einem*einer Vertreter*in des HSB, der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und des OSP besteht. Die Anerkennung einer Partnerschule des Nachwuchsleistungssports erfolgt über einen Zeitraum von vier Jahren.

Lesetipps
Quellen
  1. Deutscher Olympischer Sportbund. (2023). Bestandserhebung 2023.
  2. Statistisches Bundesamt, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Datenreport 2021 - 1. Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2022). Leistungssport. Homepage.
  5. DOSB, Geschäftsbereich Leistungssport. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  6. DBS. (2022). Leistungssport. Homepage.
  7. DBS. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  8. HSB. (2022). Talentprogramm. Homepage.
  9. BIS FHH. (2022). Sportförderung der Behörde für Inneres und Sport. Homepage.
  10. OSP Hamburg/Schleswig-Holstein. (2022). Homepage.
  11. Stiftung Leistungssport. (2022). Stiftung Leistungssport Hamburg. Homepage.
  12. BRS. (2022) Leistungssport im Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. Homepage.
  13. HSB. (2020). Leistungssportkonzept 2024.
  14. HSB. (2021). Jahresbericht 2020.
  15. HSB. (2019). Richtlinie zur Förderung von Projekten "Frauen und Mädchen im Leistungssport".
  16. HSB. (2020). Richtlinie zur Talentförderung in Zusammenarbeit von Verein/Verband und Schule.
  17. HSB. (2021). Richtlinie zur Förderung von Landestrainer*innen der HSB-Fachverbände.
  18. HSB. (2021). Richtlinie zur Förderung von Trainer*innen im Verbundsystem Schule-Leistungssport.
  19. HSB. (2021). Richtlinie zur Förderung von Landeskader-Maßnahmen der HSB-Fachverbände. HSB.
  20. Senat Hamburg. (1952, zuletzt geändert 2020). Verfassung Freie und Hansestadt Hamburg.
  21. BIS FHH. (2019). Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Allgemeinen Sportförderung.
  22. BIS FFH. (2022). Richtlinie für die Förderung von Sportveranstaltungen. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport.
  23. BIS FHH. (2022). 10. Hamburger Sportbericht. Im Rahmen der Dekadenstrategie für den Hamburger Sport.
  24. HSB. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  25. BIS FHH. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  26. OSP Hamburg/Schleswig-Holstein. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  27. BRS. (2022). Persönliche Mitteilung (Email).
  28. Bildquellen: Gemeinfrei
  29. ©DOSB/Sportdeutschland