Überblick
OSP | Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Vorrangig die Bundeskaderathlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die sowohl ihre Persönlichkeitsentwicklung als auch den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen. |
BSP | An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorten an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur. |
EdS | Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben. |
PdN | Die Partnerschule des Spitzensports (PdS) und die Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports (PdN) haben die Aufgabe, das sportartspezifische Training im Vormittagsbereich und den Schulunterricht aufeinander abzustimmen. Voraussetzung für die Erteilung des Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports-Zertifikats ist u.a., dass die Schule mit wenigstens zwei Sportarten der aktuellen HSB-Sportartenklassifizierung kooperiert, die Schule von den jeweiligen Landesfachverbänden als Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports befürwortet wird und diese in deren Leistungssportkonzepte eingebunden ist. Über die Vergabe des Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports-Zertifikats entscheidet der „Arbeitskreis Verbundsystem Schule-Leistungssport“. |
LStP | An den Landesstützpunkten (LStP) trainieren kontinuierlich die talentiertesten Sportler*innen einer Sportart des Landes Hamburg. Dort findet ein vereinsübergreifendes, regionales Kadertraining der Landeskader (LK) - und Nachwuchskader (NK2) – Athlet*innen unter der Leitung der Landestrainer*innen statt. Hauptansprechpartner ist der Landesfachverband, der für die Steuerung und Regelung des Trainingsprozesses verantwortlich ist. Die LStP bilden die Basis für die Bundesstützpunkte, an die die ausgebildeten und qualifizierten Athlet*innen zur weiteren Entwicklung wechseln. Die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Landesfachverband und Spitzenverband ist daher grundlegend. Die Landesfachverbände unterliegen der Richtlinienkompetenz des jeweiligen Spitzenverbands, in deren Stützpunktkonzept die Landesstützpunkte eingebunden sind. Das Verfahren zur zukünfitgen Anerkennung von LStP wird derzeit überarbeitet. Die Landesfachverbände werden informiert, sobald das Verfahren finalisiert wurde. |
Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung im Hamburg
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Hamburg.
Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Hamburg aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Landessportamt in Hamburg sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Hamburg werden dargestellt.
Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung
Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Hamburg organisiert? Wie viele Hamburger*innen haben eine Mitgliedschaft in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?
Fläche und Bevölkerung
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Einwohner*innen Hamburg im Bundesvergleich
Landesfläche Hamburg im Bundesvergleich
Bevölkerungsdichte im Bundesvergleich
Der organisierte Sport in Hamburg*
1 & 28
Welche Verbände haben in Hamburg die meisten Mitgliedschaften?
Fußball 172.746 Mitgliedschaften
Turnen 98.613 Mitgliedschaften
Tennis 32.810 Mitgliedschaften
Alpenverein 13.315 Mitgliedschaften
Segeln 12.086 Mitgliedschaften
Entwicklung der Mitgliedschaften und Vereine seit 2000
Mitgliedschaften nach Altersbereichen
Mitgliedschaften nach Geschlecht
- 214 Großspielfelder
- davon 102 mit Kunststoffrasen
- 53 mit Tennenbelag und
- 59 mit Naturrasen
- 444.089 m² Sporthallen
- aufgeteilt auf 100 Gymnastikhallen,
- 370 1-Feld-Hallen,
- 30 2-Feld-Hallen und
- 76 3-Feld-Hallen
Die Active City Map - hamburg.de zeigt die Standorte von Sportstätten in Hamburg.
Kategorisierung der Schwerpunktsportarten
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Hier ist die HSB-Sportartenklassifizierung für den Förderzyklus 2021-2024 dargestellt. Die Klassifizierung für den Zyklus 2025-2028 wird der HSB im März 2025 veröffentlichen.
Spitzenförderung
Anschlussförderung
Punktuelle Förderung
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten
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DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.
Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung
Ehrenamt
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- 630.000 Stunden in der "Bezuschussung des Vereinsübungsbetriebs" abgerechnet
- 3,16 € durchschnittliche Förderung pro Übungsstunde im Jahr 2021 (Betrag variierte zwischen 0,19 € und 5,00 €)
- 6.532 lizensierte Trainer*innen im HSB
Hauptamtliches Personal im Leistungssport
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- 4 hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich Leistungssport des HSB
- 37 hauptamtliche Mitarbeiter*innen am OSP Hamburg/Schleswig-Holstein davon 23 direkt im OSP Betrieb und Betreuung (inklusive Internat Hamburg) 8 Landestrainer*innen (beim OSP angestellt) 5 OSP-Trainer*innen 1 Platzwart
- 20 Mitarbeiter*innen in der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg, davon 2 zuständig für den Nachwuchsleistungssport (und weitere Themen)
- 1 hauptamtliche BSP Leiter*in
- 69 hauptamtliche, teilberufliche und geringfügig Beschäftigte landesgeförderte Trainer*innen
Stand 11/2022
Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar. Die aufgeführten Stellen sind volle Stellen, die aus Leistungssportmitteln gezahlt werden.
Sportförderung
Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Außerdem finden sich auf dieser Seite Antworten, wie die Landesfachverbände gefördert werden.
Verfassung Hamburg
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Sport ist nicht in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg erwähnt.
Das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg (BIS FHH) stellt jährlich Finanzmittel in den Bereichen Breitensport, Leistungssport und Sportveranstaltungen bereit. Grundlagen dafür sind die Landeshaushaltsordnung (LHO), der geltende Haushaltsplan sowie die entsprechenden Förderrichtlinien.
Der Sport wird in Hamburg als Querschnittsaufgabe gedacht und entwickelt. Mit der Active City Strategie hat der Hamburger Senat im Jahr 2022 einen Plan verabschiedet der es sich zum Ziel setzt Sport und Bewegung für die gesamte Bevölkerung zu einem zentralen Thema zu machen. Die Active City steht für aktive Bürger*innen, die sich jederzeit überall auf jedem Niveau bewegen können.
Sportförderung mittels Zuwendung durch das Landessportamt
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Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg misst dem Sport wegen seiner pädagogischen, gesundheitlichen und sozialen Funktionen eine außerordentlich hohe Bedeutung bei. Der Sport leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Lebensqualität aller Hamburger*innen.
Die Förderungen für die allgemeine Sportförderung und Sportveranstaltungen laufen nicht über den Sportfördervertrag, sondern werden direkt im Landessportamt beantragt. Auch Maßnahmen des Nachwuchsleistungssports können hier bedacht werden.
Die Richtlinien sind vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024 gültig. Genaue Informationen können auf der Homepage der Behörde für Inneres und Sport nachgelesen werden.
Im Zielbild der Active City mit aktiven Hamburger*innen spiegelt sich das Selbstverständnis Hamburgs – einer Stadt, die sich immer mehr auch über den Sport in seiner gesamten Ausprägung, über Bewegung und Aktivität definiert - wider. Hamburg ist eine Stadt, in der die Menschen sportbegeistert und sportlich aktiv sind, in der der Sport im Stadtbild präsent ist und sowohl das Lebensgefühl als auch die Lebensqualität entscheidend prägt. Menschen, die noch nicht sportlich aktiv sind, sollen für den Sport gewonnen und begeistert werden.
Um diese Ziele zu erreichen, gewährt die Behörde für Inneres und Sport vorhabenbezogene Zuwendungen zur Allgemeinen Sportförderung auf der Grundlage dieser Richtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie der Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau).
Eine wichtige weil motivierende und animierende Rolle in der Active City Strategie spielen dabei Sportveranstaltungen, die vom kleineren Wettbewerb im Stadtteil bis hin zu internationalen Großveranstaltungen Berührungspunkte mit dem Sport schaffen und die Menschen bewegen sollen, selbst sportlich aktiv zu werden.
Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Umsetzung des „Hamburger Formats“, d.h. in der Vernetzung von Leistungssportevents mit dem Breiten-, Vereins-, Behinderten- und Schulsport. Möglichst viele Menschen – egal mit welchem Hintergrund – sollen die Möglichkeit haben, sich sportlich zu betätigen und an Sportveranstaltungen (aktiv und passiv) teilhaben zu können. Das Hamburger Format hat deutschlandweit große Anerkennung gefunden, ist in den letzten Jahren bei den von der Behörde für Inneres und Sport geförderten Veranstaltungen zum festen Profil geworden und soll zukünftig noch stärker gefördert werden.
Weitere Schwerpunkte in der Sportveranstaltungsförderung sind die Stärkung Hamburgs als Austragungsort bedeutender jährlich wiederkehrender Sportveranstaltungen, die Etablierung neuer und innovativer Events insbesondere in den Hamburger Schwerpunktsportarten sowie die Förderung von Sportveranstaltungen mit integrativen und inklusiven Charakter. Ziel der Veranstaltungen soll auch sein, die Teilhabe von minderrepräsentierten Geschlechtern zu stärken. Die Höhe der Veranstaltungsförderung soll künftig eng an das Einhalten von verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt werden. Ab 2032 sollen alle Sportveranstaltungen in Hamburg, die eine Förderung in einer mindestens sechsstelligen Höhe erhalten, klimaneutral sein.
- Verbände,
- Vereine,
- sonstige korporative Träger*innen.
Einzelne Sportler*innen werden von der Behörde für Inneres und Sport im Rahmen der Allgemeinen Sportförderung grundsätzlich nicht gefördert.
Zuwendungen dürfen nur solchen Empfangenden bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu gewährleisten und nachzuweisen.
Grundsatz
Die Förderung der Freien und Hansestadt Hamburg wird nur gewährt, wenn
- die Zielsetzung der Vorhaben unter sportfachlichen Gesichtspunkten förderungswürdig ist (Förderungswürdigkeit des Vorhabens),
- die haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden (Zuwendungsfähigkeit des Vorhabens) und
- die bzw. der Zuwendungsempfangende einen nach der Höhe der Zuwendung bemessenen Eigenmittelanteil zur Finanzierung des Vorhabens einsetzt.
Zuwendungsfähigkeit des Vorhabens
Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche sportbezogenen Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.
Eigenmittelanteil
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn der/die Antragsteller*in zur Deckung der Ausgaben für das Vorhaben einen Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln erbringt. Hierunter zählen alle Geldleistungen, die die oder der Zuwendungsempfangende aus seinem Vermögen bereitstellt. Darunter fallen auch Mitgliedsbeiträge. Generierte Drittmittel (z. B. Eintrittsgelder oder Sponsoring-Einnahmen) sowie Eigenleistungen sind regelmäßig keine Eigenmittel, die ersatzweise erbracht werden können.
Der Eigenmittelanteil beträgt:
- 10% bei einer Höhe der zu finanzierenden Gesamtkosten von bis zu 30.000,00 €,
- 7,5% bei einer Höhe der zu finanzierenden Gesamtkosten von bis zu 100.000,00€,
- 5% bei einer Höhe der zu finanzierenden Gesamtkosten von bis zu 500.000,00€,
- 2,5% bei einer Höhe der zu finanzierenden Gesamtkosten von über 500.000,00€.
Zuwendungsart und -form
Zuwendungen werden grundsätzlich als Zuschuss für einzelne abgegrenzte Vorhaben gewährt (Projektförderung).
Finanzierungsart
Zuwendungen werden grundsätzlich zur Teilfinanzierung des geförderten Vorhabens gewährt.
Die durch die Zuwendung nicht abgedeckten Ausgaben sind durch die/den Zuwendungsempfangende/n durch Eigenmittel- oder Drittmitteleinsatz zu decken. Die Regelfinanzierungsarten sind Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung.
Eine Festbetragsfinanzierung wird nur in Ausnahmefällen gewährt.
Zuwendungen zur Vollfinanzierung gewährt die Behörde für Inneres und Sport grundsätzlich nicht. Ausnahmen hiervon kommen nur dann in Betracht, wenn die Durchführung des Vorhabens nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch die Freie und Hansestadt Hamburg möglich ist und die Freie und Hansestadt Hamburg an der Förderung des Vorhabens ein herausragendes öffentliches Interesse hat. Eine Vollfinanzierung kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn der Antragsteller an dem Vorhaben ein wirtschaftliches Interesse hat.
Sportfördervertrag
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Von zentraler Bedeutung für die Sportförderung in Hamburg sind die Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) an den Hamburger Sportbund (HSB) und den Hamburger Fußball-Verband (HFV), welche den jeweiligen Vereinen und Landesfachverbänden zukommen. FHH, HSB und HFV vereinbaren auf Grundlage der Active City Strategie sowie der gesamtsportlichen Ausrichtung einen Sportfördervertrag von vierjähriger Laufzeit (vorherige Laufzeit bis 2021: zwei Jahre). Darin werden die einzelnen Förderpositionen mit deren Fördersummen festgehalten und in einer Ziel- und Leistungsvereinbarung die konkreten Kennzahlen zu den einzelnen Förderpositionen beschrieben. Bezogen auf die Leistungssportentwicklung erfolgt in folgenden Bereichen eine Förderung durch die FHH:
- Landestrainer*innen und -trainer; Trainerinnen und Trainer im Verbundsystem Schule-Leistungssport
- Talententwicklung
- besondere Projekte und Maßnahmen
- Fahrtkosten Bundesligamannschaften, Einzelsportler*innen
- sportmedizinische Untersuchungen
- Wettkampfsport für Menschen mit Beeinträchtigung
Zusätzlich zu den im Sportfördertrag vereinbarten Positionen besteht die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen für NK2-Athlet*innen.
Es können olympische, paralympische und nichtolympische Landesfachverbände gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung der nichtolympischen Landesfachverbände ist, dass die jeweilige Sportart bzw. Disziplin Bestandteil des Programms der World Games ist.
In direkter Anlehnung an die Konzeptionen des Deutschen Olympischen Sportbundes zum Leistungssport in Deutschland basiert die Bewertung der erbrachten Leistungen auf den Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports. Ein Punktsystem sichert den notwendigen einheitlichen Bewertungsmaßstab.
- Durchführung von/Teilnahme an Sichtungen, Lehrgängen, Trainingslagern,
- Teilnahme an Meisterschaften und Wettkämpfen,
- sportmedizinische Maßnahmen,
- begleitende sporttherapeutische Maßnahmen,
- außersportliche, für die Leistungsentwicklung notwendige Maßnahmen,
- leistungsdiagnostische Maßnahmen nach vorheriger Absprache mit dem HSB.
In seiner Sportartenklassifizierung zur Leistungssportförderung nimmt der HSB eine Bewertung seiner olympischen Landesfachverbände im Hinblick auf deren leistungssportliche Aufstellung vor. Die Sportartenklassifizierung wird in der Regel am Ende eines sommerolympischen Zyklus vorgenommen und hat grundsätzlich Gültigkeit bis zum Ende des nächsten Olympiazyklus. Leistungsstarke Landesfachverbände können innerhalb der Sportartenklassifizierung in eine dreistufige Fördersystematik eingeordnet werden: Spitzenförderung, Anschlussförderung und punktuelle Förderung. Die Einordnung in diese Förderkategorien ist einhergehend mit wichtigen Landesfachverbands-Förderungen durch den HSB, wie z. B. Landestrainer*innen-Förderung oder Landeskadermaßnahmen-Förderung. Bei der Verteilung der Mittel werden die Landesfachverbände der Spitzenförderung in besonderem Maße berücksichtigt, die Verbände der Anschlussförderung und der punktuellen Förderung werden entsprechend nachgeordnet gefördert.
Für den Förderzeitraum 2025 bis 2028 wurden u.a. folgende Kriterien bei der Bewertung und Einordnung der Landesfachverbände in die Sportartenklassifizierung berücksichtigt:
- 100 Punkte-Schlüssel des DOSB,
- Verbundsystem Schule-Leistungssport,
- Stützpunkt-Status,
- Mitgliederbestand Kinder und Jugendliche und
- Mitgliederentwicklung Kinder und Jugendliche.
Für die Aufnahme in die Sportartenklassifizierung gelten für die LFV u.g. Eingangsvoraussetzungen. Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kann eine Aufnahme in die Klassifizierung erfolgen. Sollte ein in die Klassifizierung aufgenommener LFV im Laufe eines sommerolympischen Zyklus die Voraussetzungen nicht mehr oder nur noch teilweise erfüllen, kann der HSB auch innerhalb des Zyklus die Förderung reduzieren bzw. einstellen oder die Abstufung in eine niedrigere Kategorie der Sportartenklassifizierung vornehmen. Folgende Eingangsvoraussetzungen werden vorausgesetzt, um in die Sportartenklassifizierung aufgenommen zu werden:
- Nachwuchsleistungssport-Konzept 2025-2028,
- Nachwuchsförderung,
- Trainingsstätten,
- Dopingprävention,
- Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt,
- Leistungssportverantwortliche*r,
- zuverlässige Zusammenarbeit.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten
Übersicht zur Förderung Landessportamt:
Sportförderung der Behörde für Inneres und Sport - hamburg.de
Übersicht zur Förderung HSB:
Ob für Projekte im Bereich Integration oder Inklusion, Fahrtkostenzuschüsse, Talentförderung, Übungsleiter*innen oder vereinseigene Sportinfrastruktur. Eine Übersicht über weitere Möglichkeiten der Förderung hat der HSB auf folgender Seite zusammengestellt.
HSB | Förderung (hamburger-sportbund.de)
Besonderheiten
Zu Beginn einer leistungssportlichen Karriere sowie von Spitzenleistungen im Hochleistungsalter steht eine Förderung im Kindesalter. Deswegen liegt einer der Arbeitsschwerpunkte des HSB in der intensiven Förderung sportlich begabter Kinder. Diese Förderung beginnt bereits in der Grundschule. Gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern - Schulen, Vereinen und Landesfachverbänden - ist es dem HSB erfolgreich gelungen, ein flächendeckendes System zur Talentsichtung und -förderung in Hamburg aufzubauen. Das HSB-Talentprogramm lässt sich in drei Teilbereiche untergliedern:
1. Talentsichtung,
2. Talentaufbaugruppen,
3. Sportartempfehlungen (= Anschlussförderung).
Hamburger Parcours an Grundschulen ist ein sportmotorischer Test, der für die Talentsichtung in Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg entwickelt wurde und seit 2011 durch die Verankerung im Lehrplan flächendeckend in der 2. Klasse durchgeführt wird.
Besonders talentierte Kinder werden zum sportartenübergreifenden Training in eine Talentaufbaugruppe eingeladen und trainieren dort einmal wöchentlich unter qualifizierter Anleitung.
Im Schuljahr 2023/2024 trainierten mehr als 950 Kinder in 72 Talentaufbaugruppen, die sich flächendeckend über das ganze Stadtgebiet verteilen. Spätestens in der 4 Klasse erhalten die Kinder eine Sportartenempfehlung.
Weitere Infos unter: https://www.hamburger-sportbund.de/themen/talentprogramm
Mit der Projektförderung „Frauen und Mädchen im Leistungssport“ beabsichtigen die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Hamburger Sportbund (HSB), die leistungssportliche Entwicklung der Hamburger Athletinnen in besonderem Maße zu fördern. Berücksichtigt werden insbesondere Projekte, die sich durch vorbildhaften bzw. innovativen Charakter und somit auch als Anregung für andere HSB-Landesfachverbände (LFV) dienen können. Gefördert werden Sichtungs-, Trainings- und Wettkampfmaßnahmen von Mädchen und Frauen in Einzel- und Mannschaftssportarten (einzelne Athletinnen, Trainingsgruppen oder Mannschaften).
Grund- und Stadtteilschule Alter Teichweg
- Schulform: Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
- Mögliche Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur (Streckabitur mit der Möglichkeit des Schulabschlusses nach 13 oder 14 Jahren)
- Sportarten: Badminton, Basketball, Beachvolleyball, Handball, Golf, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Tennis, Volleyball
Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.
Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
Profilsportarten folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.
In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:
- weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
- weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.
Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.
Die Partnerschule des Spitzensports (PdS) und die Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports (PdN) haben die Aufgabe, das sportartspezifische Training im Vormittagsbereich und den Schulunterricht aufeinander abzustimmen. Das Training wird von qualifizierten Trainer*innen aus leistungsorientierten Vereinen oder Lehrer*innen mit entsprechender fachlicher Qualifikation geleitet.
Die Aufnahme an eine Partnerschule des Nachwuchsleistungssports erfolgt auf Vorschlag des jeweiligen Landesfachverbands, nachdem dieser eine entsprechende Sichtung durchgeführt hat. Die schulischen Voraussetzungen für eine Aufnahme werden von den Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports überprüft.
Die Förderung an einer Partnerschule des Nachwuchsleistungssports beginnt frühestens mit der 5. Klasse und endet spätestens mit der 10. Klasse. Übergeordnetes Ziel aller Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports ist es, dass spätestens nach der 10. Klasse eine möglichst große Anzahl von Athlet*innen zur sportlichen Weiterförderung auf höherem Leistungsniveau an die PdS/EdS wechselt.
Voraussetzung für die Erteilung des Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports-Zertifikats ist u.a., dass die Schule mit wenigstens zwei Landesfachverbänden der aktuellen HSB-Sportartenklassifizierung kooperiert, die Schule von den jeweiligen Landesfachverbänden als Partnerschule des Nachwuchsleistungssports befürwortet wird und diese in deren Leistungssportkonzepte eingebunden ist.
Über die Vergabe des Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports-Zertifikats entscheidet der „Arbeitskreis Verbundsystem Schule-Leistungssport“, der aus zwei Vertreter*innen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie je einem*einer Vertreter*in des HSB, der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und des OSP besteht. Die Anerkennung einer Partnerschule des Nachwuchsleistungssports erfolgt über einen Zeitraum von vier Jahren.