Überblick
Erklärung Stützpunkte
3, 4, 5, 25 & 26
BSP | An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur. |
EdF | An den Eliteschulen des Fußballs (EdF) trainieren ausgewählte Spieler*innen an ausgezeichneten Elite-Standorten. Die Wochenabläufe an den Eliteschulen des Fußballs sind darauf ausgerichtet, den individuellen schulischen und sportlichen Anforderungen der Spieler*innen gerecht zu werden. Dabei sind die sportlichen Ziele immer in ein übergreifendes pädagogisches Konzept eingebettet, das gleichzeitig die sozialen, schulischen und beruflichen Qualitäten junger Persönlichkeiten fördern will. Eliteschule des Fußballs ist ein vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) nach 18 Kriterien vergebenes Zertifikat, das für die Förderung der parallelen sportlichen und schulischen Ausbildung von Jugendspieler*innen an Schulen im kooperativen Verbund mit Vereinen und Verbänden verliehen wird. |
LStP | Landesstützpunkte sind die Konzentrationspunkte für die sportartspezifische Entwicklung der Landeskader einer Region nach der Stützpunktkonzeption der Spitzenverbände, wie sie in deren Strukturplänen beschrieben werden. Die Entwicklung von LK - und NK2-Athlet*innen in den Bundeskader ist der primäre Auftrag der Landesfachverbände an den Landesstützpunkten. In Bremen werden Landesstützpunkte von den Landesfachverbänden vergeben. |
PdL | Verbundsysteme Schule und Leistungssport sind ein fester Bestandteil in der Genese der leistungssportlichen Organisations- und Förderstrukturen der Bundesländer. Bei diesen Verbundsystemen handelt es sich um Kooperationen zwischen Schulen und Sportorganisationen (Vereine, Verbände), die darauf zielen, an den jeweiligen Standorten eine optimale sportliche und schulische Förderung zu gewährleisten. Bundesweit haben sich die Verbundsysteme sehr differenziert entwickelt. |
TTS | Mit der Einrichtung von Turn-Talentschulen (TTS) werden auch bundesweit Talentsichtungen in Kooperation mit Kindergärten, Schulen und Vereinen durchgeführt. So können Talente frühzeitig entdeckt und in DTB (Deutscher Turner-Bund) Turn-Talentschulen bis zum 10. bzw. 12 Lebensjahr eine breite Grundlagenausbildung erhalten, bei gleichzeitiger Spezialisierung auf eine der olympischen Sportarten im Deutschen Turner-Bund. Die Trainingseinheiten sollen einheitlich in allen TTS des Deutschen Turner-Bundes stattfinden, die Trainerinnen und Trainer haben entsprechende lizenzierte Trainerausbildungen absolviert und betreuen die Athletinnen und Athleten während und außerhalb des Trainings. Außerdem muss die Trainingshalle teilfest oder fest installierte Geräte vorweisen. |
Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Bremen
32
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Bremen.
Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Bremen aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Sportamtes Bremen sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Bremen werden dargestellt.
Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Bremen
Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Bremen organisiert? Wie viele in Bremen lebende Personen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?
Landesfläche und Einwohner*innen von Bremen
1
Bevölkerungsdichte im Bundesvergleich
Einwohner*innen Bremen im Bundesvergleich
Landesfläche Bremen im Bundesvergleich
Der organisierte Sport in Bremen*
2
Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Bremen
Fußball 35.715 Mitgliedschaften
Turnen 29.303 Mitgliedschaften
Tennis 8.273 Mitgliedschaften
Schwimmen 6.660 Mitgliedschaften
Segeln 5.937 Mitgliedschaften
Entwicklung der Mitgliedschaften und Vereine seit 2000
Mitgliedschaften nach Altersbereichen
Mitgliedschaften nach Geschlecht
Sportstätten
14 & 33
Hallen und Räume
- 134 Turnhallen (bis 15x27m)
- 58 Gymnastikräume
- 31 Dreifachhallen (bis 27x45m)
- 22 nutzungsoffene Räume
- 18 Krafttrainingsräume
- 15 Einzelhallen (bis 15x27m)
- 14 Einzelhallen (bis 22x44m)
- 13 Tanzsporträume
- 10 Zweichfachhallen (bis 22x45m)
- 10 Kampfsporträume
- 2 Geräteturnhallen
Sportplätze
- 114 Naturrasen
- 33 Kunstrasen
- 29 Tenne (Aschenplätze)
Sportstätten Bremerhaven
- 24 Turnhallen (bis 15x27m)
- 5 Gymnastikräume
- 3 Dreifachhallen (bis 27x45m)
- 0 nutzungsoffene Räume
- 5 Krafttrainingsräume
- 0 Einzelhallen (bis 15x27m)
- 2 Einzelhallen (bis 22x44m)
- 5 Tanzsporträume
- 7 Zweichfachhallen (bis 22x45m)
- 5 Kampfsporträume
- 1 Geräteturnhallen
Kategorisierung der Förderung
21
In Bremen ist die Förderung in zwei Kategorien untergliedert. Die jeweils geltenden Kriterien sind unterhalb der Kategorie angegeben. Zusätzlich können einzelne Athlet*innen Individualförderung beanspruchen.
Spitzenförderung
8 & 22
Rhythmische Sportgymnastik
Durch die Spitzensportförderung erhalten die Landesfachverbände Bezuschussungen von Trainingslagern und weiteren trainingsmethodischen Maßnahmen für LK und NK2 Kaderathlet*innen. Des Weiteren wird die sportmedizinische Untersuchung der Kaderathlet*innen gewährleistet und es besteht eine gezielte und bevorzugte Aufnahme und Förderung in das Verbundsystem Schule - Leistungssport. Eine Bezuschussung von Fahrtkosten zu Trainingsstätten, Turnieren, Lehrgängen, Meisterschaften und sonstigen Qalifizierungsmaßnahmen, Übernachtungskosten, sowie zu spezifischer Sportkleidung ist ebenfalls durch die Spitzenförderung möglich. Landesfachverbände mit Spitzenförderung werden bei Talentfindungsmaßnahmen gefördert.
Um eine Spitzenförderung zu erhalten müssen Landesfachverbände die Kriterien der Anschlussförderung erfüllen. Außerdem erhalten Verbände mit einer Schwerpunktsportart aus dem Land Bremen Spitzenförderung, welche eine abgestimmte regionale Zielvereinbarungen vorlegen und bei denen eine abgestimmte Zielvereinbarung zwischen dem LSB Bremen und dem jeweiligen Landesfachverband besteht.
Anschlussförderung
8 & 22
Landesfachverbände mit einer Anschlussförderung haben die gleichen Ansprüche wie Verbände aus der Spitzenförderung (Bezuschussungen von Trainingslagern und weiteren trainingsmethodischen Maßnahmen für LK und NK2 Kaderathlet*innen, sportmedizinische Untersuchung, bevorzugte Aufnahme in das Verbundsystem Schule - Leistungssport, Bezuschussung weiterer anfallender Kosten für Trainings- und/oder Wettkampfmaßnahmen und Förderung von Talentfindungsmaßnahmen).
Um eine Anschlussförderung zu erhalten muss ein Landesfachverband mindestens eine NK1 Kaderberufung des Spitzenverbandes eines*r Athlet*in innerhalb zweier Olympiazyklen vorweisen. Außerdem sollten Athlet*innen des entsprechenden Landesfachverbandes sich für die Deutsche Meisterschaft und internationale Wettkämpfe qualifizieren (bei Mannschaftssportarten zählt das Erreichen der Endrunde zu den Deutschen Meisterschaften als Vorraussetzungsmerkmal). Zudem muss eine Zielvereinbarung zwischen dem LSB und dem Landesfachverband mit abgestimmten Leistungssportkonzept vorgelegt werden.
Individualförderung
8 & 22
Landesfachverbände, die nicht die Vorrausetzungen für eine Spitzen- oder Anschlussförderung erfüllen können für die Landeskader oder NK2 Kader eine Individualförderung beim Landesausschuss Leistungssport beantragen. Mit der Individualförderung erhalten die Athlet*innen mögliche Bezuschussungen von Fahrtkosten zu Trainingsstätten, Trainingslagern, Turnieren, Lehrgängen, Meisterschaften und sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich können Anträge für die Abrechnung spezieller Sportbekleidung, spezieller leistungsdiagnostischer, sportmedizinischer oder physiotherapeutischer Maßnahmen gestellt werden.
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten
7
DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt. Momentan gibt es in Bremen keine durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsetzung.
Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung
Ehrenamt
2 & 25
- Ausschuss mit Präsidiumsmitglied für Leistungssport
- 4 Vertreter*innen aus den Fachverbänden
- 3.473 lizensierte Trainer*innen in der Hansestadt Bremen
Hauptamtliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport
23 & 18
- 26 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle des LSB Bremen, davon 1 Ansprechperson für Leistungssport
- 14 Mitarbeiter*innen im Sportamt Bremen, davon 3 zuständig u. a. für den (Nachwuchs-)Leistungssport
- 1 Hauptamtliche*r BSP Leiter*in
- 7 Lehrer*innen-Trainer*innenstellen (finanziert über die Senatorin für Kinder und Bildung)
Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.
Sportförderung
Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Besonders wichtig ist dafür das Sportförderungsgesetz und die Sportförderrichtlinie, die auf dieser Seite zusammengefasst sind. Sie geben einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Ebenfalls dargestellt ist die Förderung der Landesfachverbände.
Artikel 36a Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
9
"Der Staat pflegt und fördert den Sport."
Artikel 36a (Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, 2019, zuletzt geändert 2021)
Fragen rund um den Sport werden in Bremen über die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in der zuständigen Dienststelle, dem Sportamt, geregelt. Aufgabe des Senator für Inneres und Sport ist es insbesondere, die Sportvereine und Sportverbände, die Schulen und die Öffentlichkeit mit ausreichenden Sportstätten zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes zu versorgen. Dabei werden in zunehmendem Maße die Sportvereine bei der Bewirtschaftung und Pflege der Sportanlagen mit einbezogen. Dies erfolgt zum einen, um deren Betrieb und die Identifikation mit der jeweiligen Sportstätte weiter zu optimieren und zum anderen, um dadurch Mittel freizusetzen, die zielgerichtet für die Modernisierung von Sportstätten verwendet werden können.
Die Gewährung von Zuschüssen an den Leistungs- und Breitensport erfolgt schwerpunktorientiert auf der Basis des Sportförderungsgesetzes und den damit zusammenhängenden Richtlinien. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Deputation für Inneres und Sport der Bremischen Bürgerschaft.
Zentrales sportpolitisches Ziel des Senatsressorts ist die Erhaltung attraktiver Rahmenbedingungen für den Sport als gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe. Dies erfolgt zum einen durch die Mitwirkung an der Gestaltung der gesetzlichen Grundlagen der Sportförderung, zum anderen dadurch, dass sich die Sportverwaltung als Dienstleistungszentrum versteht, das den Sport durch die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auch praktisch unterstützt.
Sportförderungsgesetz
10
In diesem Abschnitt sind Ausschnitte aus dem Sportförderungsgesetz (vom 5.Juli 1976, zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020) aufgeführt. Die Textausschnitte sind gekürzt und vereinfacht. Ausführliche Informationen können in dem Sportförderungsgesetz nachgelesen werden.
Zusammenfassung
Im Sportförderungsgesetz ist festgelegt, dass der Sport Anspruch auf Förderung durch den Staat und die Gesellschaft hat. Die Eigenständigkeit der Sportorganisation darf durch Förderungsmaßnahmen nicht eingeschränkt werden.
Laut Sportförderungsgesetz hat die Sportförderung in Bremen folgende Aufgaben:
- die Verbands- und Vereinsarbeit unterstützen sowie die Zusammenarbeit der Träger von Einrichtungen des Sports sichern,
- den Sport intensivieren und sein Aufgabenfeld erweitern,
- die Entwicklung von Inhalten, Formen und Methoden des Sports unterstützen,
- das Zusammenwirken des Sports mit anderen Bereichen wie Soziales, Jugend, Gesundheit und Bildung erreichen, um ein sportliches Gesamtangebot zu verwirklichen.
Träger des Sports sind:
- der Landessportbund mit seinen Vereinen, Verbänden und Gliederungen,
- das Land und die Stadtgemeinden.
Den Trägern können andere juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen gleichgestellt werden, soweit sie Sport anbieten und nach § 13 Abs. 4 anerkannt sind.
In §9 des Sportförderungsgesetzes sind folgende FInanzierungsgrundsätze festgelegt:
- Die Investitionsmittel für Sportanlagen und die Mittel zur Förderung von Sportmaßnahmen werden in ihrer Höhe durch die Haushaltspläne des Landes und der Stadtgemeinden festgelegt.
- Sportanlagen werden in der Regel von den Stadtgemeinden im Rahmen der Sportstättenleitpläne errichtet. Andere anerkannte Träger können Zuschüsse, Bürgschaften und Darlehen für den Bau von Sportanlagen erhalten.
- Den anerkannten Trägern des Sports können für bestimmte Maßnahmen Zuschüsse im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden. Maßnahmen des Sports werden im allgemeinen vom Landessportbund Bremen mit seinen Vereinen, Verbänden und Gliederungen durchgeführt.
Laut §10 können außerdem Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu Maßnahmen gewährt werden, insbesondere für:
-
die Aus- und Weiterbildung sowie die Beschäftigung von haupt- und nebenberuflichen Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Organisationskräften,
-
die Durchführung von Lehrgängen,
-
Talentsuche und Talentförderung,
-
die Teilnahme an überregionalen Meisterschaften,
-
die Durchführung repräsentativer Veranstaltungen,
-
die Durchführung von Modellmaßnahmen,
-
Sport für alle,
-
Maßnahmen als besondere Lebenshilfe und zur sozialen Integration,
-
Aufgaben, die von Trägern des Sports im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden,
-
die Anschaffung von Sportgeräten.
Zudem ist in §11 festgelegt, dass Land und die Stadtgemeinden Mittel nach Maßgabe der Haushaltpläne zur Verfügen stellen für die Einrichtung und Unterhaltung von sportmedizinischen Untersuchungsstellen sowie für die sportmedizinische Betreuung aller Sporttreibenden.
Förderung für Landesfachverbände
21
Die Förderung für die Landesfachverbände ist über die Richtlinien für die Sportförderung in Bremen (aktualisiert 2024) geregelt, welche im Einvernehmen mit der staatlichen Deputation für Sport, dem Landesbeirat für Sport und in Abstimmung mit dem Landessportbund Bremen beschlossen wurden.
Grundsätzlich erfolgt die Bewertung und Förderung aller Fachverbände auf der Basis des Bewertungssystems des Kriterienkataloges des Landesausschuss Leistungssport im Landessportbund Bremen, in der jeweils gültigen Fassung und in Anlehnung an die „Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports“ des jeweils gültigen Förderzyklus-Konzeptes des DOSB.
Dem Landesausschuss Leistungssport ist ein Antrag auf Förderung sowie eine Leistungssportkonzeption vorzulegen, bevor eine Aufnahme in die Förderung erfolgen kann.
In Bremen wird bei der Förderung für Landesfachverbände zwischen Spitzenförderung und Anschlussförderung der olympischen Sportarten unterschieden. Athlet*innen aus Landesfachverbänden, die sich diesen Leistungskriterien nicht stellen sowie Athlet*innen aus nicht olympischen Landesfachverbänden können über Individualfördermittel gefördert werden.
Es werden Athlet*innen der Landesfachverbände aus dem Nachwuchsbereich gefördert. Dieser umfasst die Altersklassen der Landeskader (LK), Nachwuchskader 2 (NK2) und NK1-Kader, in Ausnahmefällen der leistungssportlichen Entwicklung auch die U23 Altersklasse.
Um Förderung erhalten zu können müssen die Landesfachverbände einen Antrag beim Landesausschuss Leistungssport auf Förderung stellen und ein vorhandenes Leistungssportkonzept ihres Landesfachverbandes vorlegen. Eine Aufnahme in die Verbandsförderung ist immer zu Beginn eines neuen Sommer-Olympiazyklus möglich. Je nach Förderungsart müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen Spitzensportförderung
- Zielvereinbarung zwischen LSB/Landesfachverband,
- Strukturgespräche alle 2 Jahre,
- Erfüllung Voraussetzungen Anschlussförderung,
- Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt.
Voraussetzungen Anschlussförderung
- Mindestens eine NK1 Kaderberufung des Spitzenverbandes innerhalb zweier Olympiazyklen,
- Qualifizierung bzw. Berufung von Athlet*innen zu Deutschen Meisterschaften und internationalen Wettkämpfen. Bei Mannschaftssportarten Erreichen der Endrunde zu Deutschen Meisterschaften,
- Zielvereinbarung zwischen LSB und Fachverband mit abgestimmtem Leistungssportkonzept,
- Strukturgespräche alle 2 Jahre,
- Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt.
Zusätzlich können individuelle Athlet*innen gefördert werden deren Verbände nicht in der Spitzen- oder Anschlussförderung sind. Voraussetzungen für die Individualförderung sind:
- Mitgliedschaft in einem Sportverein im Land Bremen, der dem Landessportbund Bremen zugehörig ist. Nationalität und Geschlecht spielen keine Rolle, solange der*die Athlet*in die Zugangsberechtigung zur Teilnahme an deutschen Meisterschaften in ihrem*seinem Fachverband besitzt,
- unter 24 Jahre,
- mindestens Landeskaderstatus (entsprechend der Bestimmungen des nationalen Fachverbandes) der*die entsprechenden Athlet*in.
Für die Bewertung der Landesfachverbände einer Föderung werden Bremer Nachwuchsathlet*innen die nach dem Wechsel in einem anderen Bundesland in einen Olympia-Kader (OK), Perspektiv-Kader (PK) oder Ergänzungskader (EK) berufen werden, bzw. NK1 und NK2-Kader-Athlet*innen, die nach einem eventuellen Wechsel aus Bremen in ein anderes Bundesland weiterhin in einem deutschen Fachverbandskader geführt werden bzw. Athlet*innen die nach ihrem Wechsel bei Fachverbands-spezifischen Kriteriums-Wettkämpfen punkten, werden weiter für den Bremer Fachverband bis zum Karriereende zu 100% gewertet.
Verbände in der Spitzen- und Anschlussförderung, können folgende Förderarten in Anspruch nehmen:
- gezielte und bevorzugte Aufnahme und Förderung von Nachwuchssportler*innen im Verbundsystem Schule/Leistungssport (Sportschule),
- Trainerpersonalbezuschussung gem. Richtlinien LSB,
- gezielte Förderung von Nachwuchsathlet*innen (LK und NK2) durch Bezuschussung von Trainingslagern und weiteren trainingsmethodischen Maßnahmen zur Leistungsförderung, LSB Bremen
- Bezuschussung der sportmedizinischen Untersuchung oder physiotherapeutischen Behandlungen (auf Antrag),
- Förderung von Talentfindungsmaßnahmen,
- mögliche Bezuschussung von Fahrtkosten zu Trainingsstätten, Turnieren, Lehrgängen, Meisterschaften und sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen, Übernachtungskosten auf Antrag, evtl. auch spezifische Sportbekleidung auf Antrag.
Mit der Individualförderung können Landes- und Nachwuchskader 2 gezielte Förderungen durch mögliche Bezuschussung von Fahrtkosten zu Trainingsstätten, Trainingslagern, Turnieren, Lehrgängen, Meisterschaften und sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen, Übernachtungskosten, evtl. auch spezifische Sportbekleidung und/oder spezielle leistungsdiagnostische, sportmedizinische oder physiotherapeutische Maßnahmen erhalten.
Link zu Anträgen/Formulare um Sportförderung zu beantragen:
Anträge/ Formulare - Sportamt Bremen
Leistungssportkontrakt
16 & 25
Die Förderung des Leistungs- bzw. Nachwuchsleistungssports sind zentrale Aufgaben des Landessportbundes Bremen. Zur Weiterentwicklung der leistungssportlichen Strukturen zwecks Sicherung von Talenten benötigt der LSB Planungssicherheit. Dieses ist nicht möglich, wenn der Zuschuss zu den Kosten des Betriebs durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport jährlich durch einen Zuwendungsantrag bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport geregelt ist. Um dieses Problem zu lösen haben die Senatorin für Inneres und Sport und der Landessportbund Bremen einen Zuwendungsvertrag geschlossen. Die Dauer der Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Vierjahreszyklus der olympischen Sommerspiele und beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028. Innerhalb dieses Zeitraumes bekommt der Landessportbund Bremen eine gesicherte jährliche Summe an finanziellen Mitteln über den Senat zugestellt, unter der Voraussetzung, dass die Mittel durch die Bremische Bürgerschaft freigegeben werden.
Besonderheiten
Der Aktionsplan Sport ist ein Konzept zur Förderung des Leistungs- und Breitensports und wurde durch den Senat erarbeitet und mit der Bremischen Bürgerschaft abgestimmt. Er wurde 2024 verabschiedet. Ziel des Aktionsplans ist eine verzahnende Unterstützung von Leistungs- und Breitensport, um neue Impulse für eine zukunftsorientierte Fortentwicklung der Sportinfrastruktur geben zu können.
Mehr Informationen
- Der Leistungssport gehört zum Land Bremen.
- Der Sport ist wichtiger Teil des Lebens in Bremen. Leistungssport wird gefördert und ist attraktiv.
- Der junge Mensch steht im Mittelpunkt der humanen Leistungssportförderung.
- Leistungssport in Bremen basiert auf den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
- Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt.
- Besondere Talente werden besonders gefördert.
- Der Kinder- und Jugendschutz muss dabei besonders beachtet werden.
- Nachwuchsleistungssportler*innen haben in Bremen eine optimale, verzahnte Infrastruktur.
- Personal: Leistungssport ist nur mit qualifiziertem Personal möglich. Alle Beteiligten setzen sich umfassend dafür ein, entsprechendes Personal zu gewinnen und vorhandenes Personal zu halten und zu fördern.
- Sportstätten: Die Sportstätten und deren Verfügbarkeit werden auch unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Leistungssports optimiert und entwickelt.
- Bildung: Die Zusammenarbeit von und zwischen den Bereichen Sport und Bildung ist essenziell und wird weiterentwickelt.
- Medizinische Versorgung: Die leistungssportbezogene medizinische Versorgung wird organisiert und gefördert.
- Integrität im Sport: Alle Beteiligten verpflichten sich zu Fairness und zum Schutz vor Gewalt, Doping, Korruption und Diskriminierung und halten dafür entsprechende Strukturen vor.
- Bremen bietet Möglichkeiten einer dualen Karriere in Bildung und Beruf.
- Leistungssportler*innen in Bremen werden abgestimmte Karrierewege aktiv eröffnet und sie werden im Prozess des Arbeitens und Lernens adäquat unterstützt.
- Der Leistungssport entwickelt eine Strahlkraft in und für Bremen.
- Dadurch soll erreicht werden, Interessierte für den Leistungssport in Bremen zu gewinnen.
- Dieses Leitbild schafft eine Identität und Werte, nach denen der Bremer Leistungssport geschlossen handelt und auftritt.
- Die Absicherung aller Aktivitäten und Maßnahmen macht Bremen zu einem optimalen Ausbildungsstandort für Nachwuchsleistungssportler*innen und bietet somit Perspektiven für den Spitzensport.
Lehrer*innen-Trainer*innen in Bremen sind zur Hälfte angestellt als Lehrkraft an einer Schule und zur anderen Hälfte als Trainer*in eines entsprechenden Landesfachverbandes. Aktuell gibt es in Bremen 7 Lehrer*innen-Trainer*innenstellen, die über die Senatorin für Kinder und Bildung und das Sportamt finanziert werden. Der Landesausschuss Leistungssport (mit stimmberechtigtem Sitz des Landessportbundes und aller Landesfachverbände) entscheidet sportfachlich in welchem Landesfachverband (also in welcher Sportart) eine Lehrer*innen-Trainer*innenstelle besetzt wird. Nach entsprechende ausgerichteter Ausschreibung wird die Stelle über die Bildungsbehörde mit der entsprechenden Schule besetzt.
Aktuell gibt es drei Schulen mit starkem Sportbezug in Bremen.
Sportbetonte Schule OS Ronzelenstraße
Die sportbetonte Schule Ronzelenstraße vereinbart den Nachwuchsleistungssport und die schulischen Komponenten. In sportlichen Kaderklassen sind Athlet*innen aus den Landesfachverbänden vertreten, die im Rahmen einer Sichtung für diese Klassen ausgewählt worden sind. In den Kaderklassen werden Training und Unterricht zeitlich abgestimmt. Die Schule schaffte sehr viele Voraussetzungen und bekommt die Zertifizierung zur "Eliteschule des Sports" gestellt. Begleitet wird dies durch ein Regionalteam aus Vertreter*innen der Landesfachverbände, der Schule, dem Ressort für Kinder und Bildung und Sport sowie dem Landessportbund Bremen.
Eliteschule des Fußballs
Das Gymnasium Links der Weser ist eine über den Deutschen Fußball-Bund zertifizierte Eliteschule des Fußballs (welches sowohl für Männer und Frauen gilt). Fußballer*innen besuchen die Schule ab der 5. Jahrgangsstufe. Partnerverein ist der SV Werder Bremen mit seinem angeschlossenen Internat.
Oberschule Leibnizplatz
Die Oberschule am Leibnizplatz liegt sehr nahe am Werdersee und bietet somit kurze Wege zwischen Schule und Training für Nachwuchsathlet*innen aus den Sportarten Kanu und Rudern. Der Unterricht ist rhythmisiert und mit dem Wassersportzentrum auf den Sport abgestimmt.