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Bremen

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Bremen

Erstellt von: Franziska Lath & Anna Crumbach (IAT) in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Stützpunkte 3, 4, 5, 25 & 26

BSP

An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.

EdF

An den Eliteschulen des Fußballs (EdF) trainieren ausgewählte Spieler*innen an ausgezeichneten Elite-Standorten. Die Wochenabläufe an den Eliteschulen des Fußballs sind darauf ausgerichtet, den individuellen schulischen und sportlichen Anforderungen der Spieler*innen gerecht zu werden. Dabei sind die sportlichen Ziele immer in ein übergreifendes pädagogisches Konzept eingebettet, das gleichzeitig die sozialen, schulischen und beruflichen Qualitäten junger Persönlichkeiten fördern will. Eliteschule des Fußballs ist ein vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) nach 18 Kriterien vergebenes Zertifikat, das für die Förderung der parallelen sportlichen und schulischen Ausbildung von Jugendspieler*innen an Schulen im kooperativen Verbund mit Vereinen und Verbänden verliehen wird.

LStP

Landesstützpunkte sind die Konzentrationspunkte für die sportartspezifische Entwicklung der Landeskader einer Region nach der Stützpunktkonzeption der Spitzenverbände, wie sie in deren Strukturplänen beschrieben werden. Die Entwicklung von LK - und NK2-Athlet*innen in den Bundeskader ist der primäre Auftrag der Landesfachverbände an den Landesstützpunkten. In Bremen werden Landesstützpunkte von den Landesfachverbänden vergeben.

PdL

Verbundsysteme Schule und Leistungssport sind ein fester Bestandteil in der Genese der leistungssportlichen Organisations- und Förderstrukturen der Bundesländer. Bei diesen Verbundsystemen handelt es sich um Kooperationen zwischen Schulen und Sportorganisationen (Vereine, Verbände), die darauf zielen, an den jeweiligen Standorten eine optimale sportliche und schulische Förderung zu gewährleisten. Bundesweit haben sich die Verbundsysteme sehr differenziert entwickelt.

TTS

Mit der Einrichtung von Turn-Talentschulen (TTS) werden auch bundesweit Talentsichtungen in Kooperation mit Kindergärten, Schulen und Vereinen durchgeführt. So können Talente frühzeitig entdeckt und in DTB (Deutscher Turner-Bund) Turn-Talentschulen bis zum 10. bzw. 12 Lebensjahr eine breite Grundlagenausbildung erhalten, bei gleichzeitiger Spezialisierung auf eine der olympischen Sportarten im Deutschen Turner-Bund. Die Trainingseinheiten sollen einheitlich in allen TTS des Deutschen Turner-Bundes stattfinden, die Trainerinnen und Trainer haben entsprechende lizenzierte Trainerausbildungen absolviert und betreuen die Athletinnen und Athleten während und außerhalb des Trainings. Außerdem muss die Trainingshalle teilfest oder fest installierte Geräte vorweisen.

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Bremen 32

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Bremen.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Bremen aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Sportamtes Bremen sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Bremen werden dargestellt.

 


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Bremen

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Bremen organisiert? Wie viele in Bremen lebende Personen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Landesfläche und Einwohner*innen von Bremen 1

Der organisierte Sport in Bremen* 2

  • 147.297 Mitgliedschaften (+ 3,6% zu 2022)
  • 376 Vereine
  • 21,5% der Bremer sind in einem Sportverein organisiert

Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Bremen

  • Fußball 35.715 Mitgliedschaften
  • Turnen 29.303 Mitgliedschaften
  • Tennis 8.273 Mitgliedschaften
  • Schwimmen 6.660 Mitgliedschaften
  • Segeln 5.937 Mitgliedschaften

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 14 & 33

Hallen und Räume

  • 133 Turnhallen (bis 15x27m)
  • 58 Gymnastikräume
  • 31 Dreifachhallen (bis 27x45m)
  • 22 nutzungsoffene Räume
  • 18 Krafttrainingsräume
  • 15 Einzelhallen (bis 15x27m)
  • 14 Einzelhallen (bis 22x44m)
  • 13 Tanzsporträume
  • 10 Zweichfachhallen (bis 22x45m)
  • 10 Kampfsporträume
  • 2 Geräteturnhallen

Sportplätze

  • 114 Naturrasen
  • 33 Kunstrasen
  • 29 Tenne (Aschenplätze)

Sportstätten Bremerhaven

  • 24 Turnhallen (bis 15x27m)
  • 5 Gymnastikräume
  • 3 Dreifachhallen (bis 27x45m)
  • 0 nutzungsoffene Räume
  • 5 Krafttrainingsräume
  • 0 Einzelhallen (bis 15x27m)
  • 2 Einzelhallen (bis 22x44m)
  • Tanzsporträume
  • 7 Zweichfachhallen (bis 22x45m)
  • 5 Kampfsporträume
  • 1 Geräteturnhallen

Kategorisierung der Förderung 21

In Bremen ist die Förderung in zwei Kategorien untergliedert. Die jeweils geltenden Kriterien sind unterhalb der Kategorie angegeben. Zusätzlich können einzelne Athlet*innen Individualförderung beanspruchen.

Spitzenförderung 8 & 22

Handball
Hockey
Leichtathletik
Rhythmische Sportgymnastik

Durch die Spitzensportförderung erhalten die Landesfachverbände Bezuschussungen von Trainingslagern und weiteren trainingsmethodischen Maßnahmen für LK und NK2 Kaderathlet*innen. Des Weiteren wird die sportmedizinische Untersuchung der Kaderathlet*innen gewährleistet und es besteht eine gezielte und bevorzugte Aufnahme und Förderung in das Verbundsystem Schule - Leistungssport. Eine Bezuschussung von Fahrtkosten zu Trainingsstätten, Turnieren, Lehrgängen, Meisterschaften und sonstigen Qalifizierungsmaßnahmen, Übernachtungskosten, sowie zu spezifischer Sportkleidung ist ebenfalls durch die Spitzenförderung möglich. Landesfachverbände mit Spitzenförderung werden bei Talentfindungsmaßnahmen gefördert.

Um eine Spitzenförderung zu erhalten müssen Landesfachverbände die Kriterien der Anschlussförderung erfüllen. Außerdem erhalten Verbände mit einer Schwerpunktsportart aus dem Land Bremen Spitzenförderung, welche eine abgestimmte regionale Zielvereinbarungen vorlegen und bei denen eine abgestimmte Zielvereinbarung zwischen dem LSB Bremen und dem jeweiligen Landesfachverband besteht. 

Anschlussförderung 8 & 22

Rudern
Schwimmen

Landesfachverbände mit einer Anschlussförderung haben die gleichen Ansprüche wie Verbände aus der Spitzenförderung (Bezuschussungen von Trainingslagern und weiteren trainingsmethodischen Maßnahmen für LK und NK2 Kaderathlet*innen, sportmedizinische Untersuchung, bevorzugte Aufnahme in das Verbundsystem Schule - Leistungssport, Bezuschussung weiterer anfallender Kosten für Trainings- und/oder Wettkampfmaßnahmen und Förderung von Talentfindungsmaßnahmen). 

Um eine Anschlussförderung zu erhalten muss ein Landesfachverband mindestens eine NK1 Kaderberufung des Spitzenverbandes eines*r Athlet*in innerhalb zweier Olympiazyklen vorweisen. Außerdem sollten Athlet*innen des entsprechenden Landesfachverbandes sich für die Deutsche Meisterschaft und internationale Wettkämpfe qualifizieren (bei Mannschaftssportarten zählt das Erreichen der Endrunde zu den Deutschen Meisterschaften als Vorraussetzungsmerkmal). Zudem muss eine Zielvereinbarung zwischen dem LSB und dem Landesfachverband mit abgestimmten Leistungssportkonzept vorgelegt werden. 

Individualförderung 8 & 22

Landesfachverbände, die nicht die Vorrausetzungen für eine Spitzen- oder Anschlussförderung erfüllen können für die Landeskader oder NK2 Kader eine Individualförderung beim Landesausschuss Leistungssport beantragen. Mit der Individualförderung erhalten die Athlet*innen mögliche Bezuschussungen von Fahrtkosten zu Trainingsstätten, Trainingslagern, Turnieren, Lehrgängen, Meisterschaften und sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich können Anträge für die Abrechnung spezieller Sportbekleidung, spezieller leistungsdiagnostischer, sportmedizinischer oder physiotherapeutischer Maßnahmen gestellt werden. 

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 7

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt. Momentan gibt es in Bremen keine durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsetzung.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 2 & 25

  • Ausschuss mit Präsidiumsmitglied für Leistungssport
  • 4 Vertreter*innen aus den Fachverbänden
  • 3.473 lizensierte Trainer*innen in der Hansestadt Bremen

Hauptamtliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport 23 & 18

  • 30 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle des LSB Bremen, davon 1 Ansprechperson für Leistungssport
  • 13 Mitarbeiter*innen im Sportamt Bremen, davon 3 zuständig u. a. für den (Nachwuchs-)Leistungssport
  • 1 Hauptamtliche*r BSP Leiter*in
  • 6 Lehrer*innen-Trainer*innenstellen (finanziert über die Senatorin für Kinder und Bildung)

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.

Sportförderung

Welche Förderrichtlinien für den Nachwuchsleistungssport gibt es?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Besonders wichtig ist dafür das Sportförderungsgesetz und die Sportförderrichtlinie, die auf dieser Seite zusammengefasst sind. Sie geben einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Ebenfalls dargestellt ist die Förderung der Landesfachverbände.

Artikel 36a Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen 9

"Der Staat pflegt und fördert den Sport." 

Artikel 36a (Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, 2019, zuletzt geändert 2021)

Struktur Sportförderung in der Freien und Hansestadt Bremen 12 & 13

Fragen rund um den Sport werden in Bremen über die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in der zuständigen Dienststelle, dem Sportamt, geregelt. Aufgabe des Sportressorts (Sportamt) ist es insbesondere, die Sportvereine und Sportverbände, die Schulen und die Öffentlichkeit mit ausreichenden Sportstätten zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes zu versorgen. Dabei werden in zunehmendem Maße die Sportvereine bei der Bewirtschaftung und Pflege der Sportanlagen mit einbezogen. Dies erfolgt zum einen, um deren Betrieb und die Identifikation mit der jeweiligen Sportstätte weiter zu optimieren und zum anderen, um dadurch Mittel freizusetzen, die zielgerichtet für die Modernisierung von Sportstätten verwendet werden können.

Die Gewährung von Zuschüssen an den Leistungs- und Breitensport erfolgt schwerpunktorientiert auf der Basis des Sportförderungsgesetzes und den damit zusammenhängenden Richtlinien. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Deputation für Inneres und Sport der Bremischen Bürgerschaft.

Zentrales sportpolitisches Ziel des Senatsressorts ist die Erhaltung attraktiver Rahmenbedingungen für den Sport als gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe. Dies erfolgt zum einen durch die Mitwirkung an der Gestaltung der gesetzlichen Grundlagen der Sportförderung, zum anderen dadurch, dass sich die Sportverwaltung als Dienstleistungszentrum versteht, das den Sport durch die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auch praktisch unterstützt.


Sportförderungsgesetz 10

In diesem Abschnitt sind Ausschnitte aus dem Sportförderungsgesetz (vom 5.Juli 1976, zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020) aufgeführt. Die Textausschnitte sind gekürzt und vereinfacht. Ausführliche Informationen können in dem Sportförderungsgesetz nachgelesen werden.

Zusammenfassung

Im Sportförderungsgesetz ist festgelegt, dass der Sport Anspruch auf Förderung durch den Staat und die Gesellschaft hat. Die Eigenständigkeit der Sportorganisation darf durch Förderungsmaßnahmen nicht eingeschränkt werden.

Laut Sportförderungsgesetz hat die Sportförderung in Bremen folgende Aufgaben:

  • die Verbands- und Vereinsarbeit unterstützen sowie die Zusammenarbeit der Träger von Einrichtungen des Sports sichern,
  • den Sport intensivieren und sein Aufgabenfeld erweitern,
  • die Entwicklung von Inhalten, Formen und Methoden des Sports unterstützen,
  • das Zusammenwirken des Sports mit anderen Bereichen wie Soziales, Jugend, Gesundheit und Bildung erreichen, um ein sportliches Gesamtangebot zu verwirklichen.

Träger 10

Träger des Sports sind:

  • der Landessportbund mit seinen Vereinen, Verbänden und Gliederungen,
  • das Land und die Stadtgemeinden.

Den Trägern können andere juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen gleichgestellt werden, soweit sie Sport anbieten und nach § 13 Abs. 4 anerkannt sind.

Finanzierung & Förderung 10

In §9 des Sportförderungsgesetzes sind folgende FInanzierungsgrundsätze festgelegt:

  1. Die Investitionsmittel für Sportanlagen und die Mittel zur Förderung von Sportmaßnahmen werden in ihrer Höhe durch die Haushaltspläne des Landes und der Stadtgemeinden festgelegt.
  2. Sportanlagen werden in der Regel von den Stadtgemeinden im Rahmen der Sportstättenleitpläne errichtet. Andere anerkannte Träger können Zuschüsse, Bürgschaften und Darlehen für den Bau von Sportanlagen erhalten.
  3. Den anerkannten Trägern des Sports können für bestimmte Maßnahmen Zuschüsse im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden. Maßnahmen des Sports werden im allgemeinen vom Landessportbund Bremen mit seinen Vereinen, Verbänden und Gliederungen durchgeführt.

Laut §10 können außerdem Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu Maßnahmen gewährt werden, insbesondere für:

  • die Aus- und Weiterbildung sowie die Beschäftigung von haupt- und nebenberuflichen Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Organisationskräften,

  • die Durchführung von Lehrgängen,

  • Talentsuche und Talentförderung,

  • die Teilnahme an überregionalen Meisterschaften,

  • die Durchführung repräsentativer Veranstaltungen,

  • die Durchführung von Modellmaßnahmen,

  • Sport für alle,

  • Maßnahmen als besondere Lebenshilfe und zur sozialen Integration,

  • Aufgaben, die von Trägern des Sports im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden,

  • die Anschaffung von Sportgeräten.

Zudem ist in §11 festgelegt, dass Land und die Stadtgemeinden Mittel nach Maßgabe der Haushaltpläne zur Verfügen stellen für die Einrichtung und Unterhaltung von sportmedizinischen Untersuchungsstellen sowie für die sportmedizinische Betreuung aller Sporttreibenden.


Förderung für Landesfachverbände 21

Die Förderung für die Landesfachverbände ist über die Richtlinien für die Sportförderung in Bremen geregelt, welche im Einvernehmen mit der staatlichen Deputation für Sport, dem Landesbeirat für Sport und in Abstimmung mit dem Landessportbund Bremen beschlossen wurden. 

Grundsätzlich erfolgt die Bewertung und Förderung aller Fachverbände auf der Basis des Bewertungssystems des Kriterienkataloges des Landesausschuss Leistungssport im Landessportbund Bremen, in der jeweils gültigen Fassung und in Anlehnung an die „Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports“ des jeweils gültigen Förderzyklus-Konzeptes des DOSB.

Wer kann gefördert werden?

Dem Landesausschuss Leistungssport ist ein Antrag auf Förderung sowie eine Leistungssportkonzeption vorzulegen, bevor eine Aufnahme in die Förderung erfolgen kann.

In Bremen wird bei der Förderung für Landesfachverbände zwischen Spitzenförderung und Anschlussförderung der olympischen Sportarten unterschieden. Athlet*innen aus Landesfachverbänden, die sich diesen Leistungskriterien nicht stellen sowie Athlet*innen aus nicht olympischen Landesfachverbänden können über Individualfördermittel gefördert werden.

Es werden Athlet*innen der Landesfachverbände aus dem Nachwuchsbereich gefördert. Dieser umfasst die Altersklassen der Landeskader (LK), Nachwuchskader 2 (NK2) und NK1-Kader, in Ausnahmefällen der leistungssportlichen Entwicklung auch die U23 Altersklasse.

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?

Um Förderung erhalten zu können müssen die Landesfachverbände einen Antrag beim Landesausschuss Leistungssport auf Förderung stellen und ein vorhandenes Leistungssportkonzept ihres Landesfachverbandes vorlegen. Eine Aufnahme in die Verbandsförderung ist immer zu Beginn eines neuen Sommer-Olympiazyklus möglich. Je nach Förderungsart müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzung Spitzensportförderung

  • Schwerpunktsportart,
  • Zielvereinbarung zwischen LSB/Landesfachverband,
  • Strukturgespräche alle 2 Jahre,
  • Abgestimmte Regionale Zielvereinbarungen.

Voraussetzungen Anschlussförderung

  • Mindestens eine NK1 Kaderberufung des Spitzenverbandes innerhalb zweier Olympiazyklen,
  • Qualifizierung bzw. Berufung von Athlet*innen zu Deutschen Meisterschaften und internationalen Wettkämpfen. Bei Mannschaftssportarten Erreichen der Endrunde zu Deutschen Meisterschaften,
  • Zielvereinbarung zwischen LSB und Fachverband mit abgestimmtem Leistungssportkonzept,
  • Strukturgespräche alle 2 Jahre.

Zusätzlich können individuelle Athlet*innen gefördert werden deren Verbände nicht in der Spitzen- oder Anschlussförderung sind. Voraussetzungen für die Individualförderung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Sportverein im Land Bremen, der dem Landessportbund Bremen zugehörig ist. Nationalität und Geschlecht spielen keine Rolle, solange der*die Athlet*in die Zugangsberechtigung zur Teilnahme an deutschen Meisterschaften in ihrem*seinem Fachverband besitzt,
  • unter 24 Jahre,
  • mindestens Landeskaderstatus (entsprechend der Bestimmungen des nationalen Fachverbandes) der*die entsprechenden Athlet*in.

Für die Bewertung der Landesfachverbände einer Föderung werden Bremer Nachwuchsathlet*innen die nach dem Wechsel in einem anderen Bundesland in einen Olympia-Kader (OK), Perspektiv-Kader (PK) oder Ergänzungskader (EK) berufen werden, bzw. NK1 und NK2-Kader-Athlet*innen, die nach einem eventuellen Wechsel aus Bremen in ein anderes Bundesland weiterhin in einem deutschen Fachverbandskader geführt werden bzw. Athlet*innen die nach ihrem Wechsel bei Fachverbands-spezifischen Kriteriums-Wettkämpfen punkten, werden weiter für den Bremer Fachverband bis zum Karriereende zu 100% gewertet.

Welche Art von Förderung können die Verbände erhalten?

Verbände in der Spitzen- und Anschlussförderung, können folgende Förderarten in Anspruch nehmen:

  • gezielte und bevorzugte Aufnahme und Förderung von Nachwuchssportler*innen im Verbundsystem Schule/Leistungssport (Sportschule),
  • Trainerbezuschussung gem. Richtlinien LSB,
  • gezielte Förderung von Nachwuchsathlet*innen (LK und NK2) durch Bezuschussung von Trainingslagern und weiteren trainingsmethodischen Maßnahmen zur Leistungsförderung,
  • Förderung von Talentfindungsmaßnahmen,
  • mögliche Bezuschussung von Fahrtkosten zu Trainingsstätten, Turnieren, Lehrgängen, Meisterschaften und sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen, Übernachtungskosten auf Antrag, evtl. auch spezifische Sportbekleidung auf Antrag,
  • sportmedizinische Untersuchungen und/oder physiotherapeutische Behandlung
    • Spitzenförderung: Übernahme bzw. Bezuschussung für Kaderathlet*innen auf Antrag entsprechend des für das jeweilige Jahr geltenden Förderkonzeptes, welches durch die Kommission Sportmedizin in Absprache mit dem Landesausschuss Leistungssport festgelegt wird,
    • Anschlussförderung: Bezuschussung durch Antrag möglich.

Mit der Individualförderung können Landes- und Nachwuchskader 2 gezielte Förderungen durch mögliche Bezuschussung von Fahrtkosten zu Trainingsstätten, Trainingslagern, Turnieren, Lehrgängen, Meisterschaften und sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen, Übernachtungskosten, evtl. auch spezifische Sportbekleidung und/oder spezielle leistungsdiagnostische, sportmedizinische oder physiotherapeutische Maßnahmen erhalten.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten

Link zu Anträgen/Formulare um Sportförderung zu beantragen:

Anträge/ Formulare - Sportamt Bremen

Leistungssportkontrakt 16 & 25

Die Förderung des Leistungs- bzw. Nachwuchsleistungssports sind zentrale Aufgaben des Landessportbundes Bremen. Zur Weiterentwicklung der leistungssportlichen Strukturen zwecks Sicherung von Talenten benötigt der LSB Planungssicherheit. Dieses ist nicht möglich, wenn der Zuschuss zu den Kosten des Betriebs durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport jährlich durch einen Zuwendungsantrag bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport geregelt ist. Um dieses Problem zu lösen haben die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und der Landessportbund Bremen einen Zuwendungsvertrag geschlossen. Die Dauer der Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Vierjahreszyklus der olympischen Sommerspiele und beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2025. Innerhalb dieses Zeitraumes bekommt der Landessportbund Bremen eine gesicherte jährliche Summe an finanziellen Mitteln über den Senat zugestellt, unter der Voraussetzung, dass die Mittel durch die Bremische Bürgerschaft freigegeben werden. 

Akteure

DOSB

DOSB 3, 4 & 5

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSBs hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athletinnen und Athleten sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 6 & 7

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Landessportbund Bremen

Landessportbund Bremen 21 & 24

  • 142.000 Mitglieder
  • rund 380 Vereine
  • 3 Sportbezirke
  • knapp 50 Sportfachverbände

Der Landessportbund (LSB) Bremen ist als Dachverband der Sportvereine und Sportfachverbände in Bremer und Bremerhavener und der Ansprechpartner des Sports im Lande Bremen. Die Förderung des Leistungssports ist in der Satzung des Landessportbundes Bremen (LSB) als Kernaufgabe verankert. Der Landessportbund verfolgt dabei insbesondere das Ziel, Nachwuchsathlet*innen auf ihrem Weg zu Erfolgen im Spitzensport bestmöglich zu unterstützen.

Das macht der Landessportbund Bremen für den Nachwuchsleistungssport:

  • Dienstleister für seine Mitglieder (Interessenvertreter für den Sport gegenüber Staat und Kommunen),
  • Information und Beratung,
  • Aus- und Fortbildung,
  • Fördermittelvergabe an die Mitgliedsorganisationen,
  • Kadererfassung der geförderten Verbände,
  • Durchführung von Anti-Doping Veranstaltungen zusammen mit der Oberschule Ronzelenstraße,
  • Fortbildung Prävention sexualisierter Gewalt (PSG).
Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 5

  • 66 Spitzenverbände in Deutschland
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nichtolympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss Regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Das Sportamt Bremen

Das Sportamt Bremen 13 & 17

  • 681.000 Einwohner*innen
  • 1.624 Einwohner*innen pro km²
  • Bremen ist das kleinste Bundesland mit einer Fläche von 419 km²

 

Zugeordnete Dienststellen sind Einrichtungen und Ämter, die zum Geschäftsbereich der Senatsressorts gehören und schwerpunktmäßig Durchführungsaufgaben wahrnehmen. Die zugeordnete Dienstelle, welche unter dem Senator für Inneres und Sport für den Sport zuständig ist, ist das Sportamt.

Aufgabe des Sportamtes ist es insbesondere, die Sportvereine und Sportverbände, die Schulen und die Öffentlichkeit mit ausreichenden Sportstätten zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes zu versorgen. Dabei besteht zunehmend die Notwendigkeit, die Sportvereine bei der Bewirtschaftung und Pflege der Sportanlagen einzubeziehen, um deren Betrieb weiter zu optimieren und dadurch Mittel freizusetzen, die zielgerichtet für die Modernisierung von Sportflächen und Sportgebäuden verwendet werden können.

 

Leistungen des Sportamts:

  • Unterhaltung und Sanierung von Sportanlagen,
  • Beratung der Vereine bei Planung und Finanzierung von Bauvorhaben,
  • Förderung von Aktivitäten der Vereine und Verbände,
  • Betrieb der städtischen Wassersporthäfen und weiterer Sondersportanlagen,
  • Förderung von überregionalen und internationalen Sportveranstaltungen,
  • Beratung der Vereine über Fördermöglichkeiten und die Bearbeitung von Förderanträgen,
  • Bereitstellen von Sportflächen und Gebäuden für Nutzer außerhalb des organisierten Sports,
  • Betrieb der städtischen Badestellen an Seen.
Landesfachverbände

Landesfachverbände 3 & 21

  • knapp 50 Landesfachverbände

Hauptverantwortung für die fachbezogene Talentsuche und -förderung in Bremen tragen die Landesfachverbände. Sie arbeiten nach eigenen Konzepten zur Leistungssportentwicklung ihrer Sportart und sollen sich in Bezug auf die Trainingsgestaltung eng an den Rahmentrainingsvorgaben der Spitzenverbände orientieren. Die Schwerpunktaufgabe der Landesfachverbände besteht in der Talentsuche und -förderung bis einschließlich in den Nachwuchskader 1 (NK1) hinein, insbesondere durch Sicherung eines vereinsübergreifenden Stützpunkttrainings auf möglichst hohem Niveau sowie der disziplinbezogenen Sicherstellung einer hochrangigen Trainerqualifikation. Für die Gestaltung der Leistungssportentwicklung in Bremen hat der jeweilige Landesfachverband die Richtlinienkompetenz.

So unterstützen die Landesfachverbände den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger*innen,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u.ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekte, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/ Materialien),
  • Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband.
Sportstiftung Bremen

Sportstiftung Bremen 27 & 28

Die Sportstiftung Bremen ist Partner des Landessportbundes Bremen und verfolgt das Ziel, junge und talentierte Bremer Nachwuchssportler*innen zu fördern. Die Sportstiftung setzt sich zur Aufgabe, Bremen für den sportlichen Nachwuchs so attraktiv zu gestalten, dass sie junge Talente sowohl für den Sport als auch für den Wirtschaftsstandort Bremen begeistern und sie auf ihrem Weg zum sportlichen Erfolg begleiten. Um das zu erreichen, müssen wir in Bremen hervorragende sportliche und berufliche Perspektiven bieten - damit ein idealer Rahmen für das Zusammenspiel zwischen Leistungssport und der beruflichen Ausbildung der Sportler*innen geschaffen wird. Um dies zu erreichen bietet die Sportstiftung Bremen die Möglichkeit einer Sportpatenschaft an. Das Konzept der Sportpatenschaften soll Sport und Wirtschaft verbinden und Mehrwerte für Sportler*innen und Förderer schaffen. Verbesserte Trainingsbedingungen, eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit sowie berufliche Förderungen durch Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebote sind wichtige Anreize für Sportler*innen. Eine Förderung wird in der Regel für ein Jahr gewährt, Folgeförderungen sind möglich, wenn weitere Anträge gestellt werden.

 

Für eine Förderung durch die Sportstiftung Bremen wurden folgende Kriterien festgelegt:

  • Diese Antragsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
    • Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn einer Maßnahme schriftlich gestellt werden.
    • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein.
    • Mitglied in einem Sportverein im Lande Bremen (Bremen und Bremerhaven) senin.
  • Förderfähig sind Sportler*innen die zur nationalen oder internationalen Leistungsspitze („Leistungsziel“) in ihrer ausgeübten Sportart zählen unabhängig von
    • der Nationalität,
    • dem Geschlecht,
    • der ethnischen Herkunft,
    • und der Glaubenszugehörigkeit,
  • Es können Einzelsportler*innen und Mannschaftssportler*innen gefördert werden.
    • Eine Förderung von Sportmannschaften ist möglich, wenn die Antragstellung darauf gerichtet ist und die Entwicklung von förderwürdigen Mannschaftssportler*innnen der betreffenden Mannschaft eine Förderung der Mannschaft notwendig macht oder die Förderung der Mannschaft im Verhältnis zu Individualmaßnahmen – insb. wirtschaftlich – sinnvoll erscheint.
  • Die Sportstiftung Bremen soll bei ihrer Förderentscheidung gegenüber Sportler*innen, die noch nicht das Leistungsziel erfüllen, berücksichtigen, ob es sich um Nachwuchssportler*innen handelt, die berechtigte Hoffnung bieten, eine weitere Leistungsentwicklung zur Erreichung des Leistungsziels zu nehmen.
    • Nachwuchssportler*innen sind in der Regel nicht älter als 23 Jahre; Förderungen von Sportler*innen, die älter als 23 Jahre sind, sind im begründeten Einzelfall möglich, wenn insb. die ausgeübte Sportart ein Erreichen des Leistungsziels erst in höherem Alter erwarten lässt.
  • Antragsberechtigt ist jede*r Bremer Sportler*in im Verbund mit dem bremischen Sportverein für den der*die leistungsstarken Sportler*in(nen) startberechtigt ist,
  • In die Förderentscheidung - ggf. auch in die wertende Entscheidung, welche Sportler*innen gefördert und welche Sportler*innen nicht gefördert werden - einzustellen sind,
    • ob die jeweiligen Sportler*innen sonstige Förderungen oder Entgelte für die Sportausübung erhalten,
    • nicht bezahlten Sportler*innen soll der Vorrang gegenüber sonstig geförderten und nicht geförderten Sportler*innen bei der Förderentscheidung gegeben werden, sonstig nicht geförderten Sportler*innen soll der Vorrang gegenüber sonstig geförderten Sportler*innen gewährt werden,
    • ob eine Zugehörigkeit zu einem Leistungskader besteht,
    • ob die Sportler*innen sich mit dem Bremer Sport, dessen Förderern und der Bremer Sportstiftung selbst öffentlich identifizieren;
  • Förderfähig sind insbesondere, aber nicht ausschließlich
    • Fahrtkosten zu Turnieren, Lehrgängen, Meisterschaften und sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen soweit diese nicht regelmäßig vom antragstellenden Sportverein oder Verband getragen werden,
    • Kosten für Trainingslager (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten),
    • Sportkleidung,
    • Sportgeräte,
    • spezielle Maßnahmen, die außerhalb des Regeltrainingsbetriebes liegen,
    • spezielle medizinische, sportpsychologische und physiotherapeutische Maßnahmen, die nicht von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung getragen werden.
  • Wird die Förderung in Form einer Sportpatenschaft vergeben, sollte der*die geförderte Sportler*in dem Sportpaten in geeigneter Form für Werbe- und Marketingaktivitäten zur Verfügung stehen. Der Verein des*r geförderten Sportlers*in hat in geeigneter Art und Weise auf die Sportpatenschaft hinzuweisen. Bestehen Bedenken von Seiten eines Vereins betreffend des Sportpaten, u.a. aufgrund konkurrierender Sponsorenverpflichtungen, so sind diese vorab zur Kenntnis zu geben. Ein Kompromiss ist vorab anzustreben und zu dokumentieren.
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Vereine

Vereine 3 & 5

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden.  
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • Sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten

Leistungssportkontrakt/Aktionsplan Sport 11 & 15

Mit dem Aktionsplan Sport soll ein Konzept zur Förderung des Leistungs- und Breitensports durch den Senat erarbeitet werden und mit der Bremischen Bürgerschaft abgestimmt werden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und unterliegt einem stetigen Prozess. Ziel des Aktionsplans ist eine verzahnende Unterstützung von Leistungs- und Breitensport, um neue Impulse für eine zukunftsorientierte Fortentwicklung der Sportinfrastruktur geben zu können. 

Punkte die im Aktionsplan berücksichtigt werden sollen

  1. Die Erhöhung der Zuschüsse zur Übungsleiter*innenpauschale und inflationsgemäße Anpassung in der Folge, sowie die Entwicklung eines Vorschlags zur effizienten und unbürokratischen Verteilung der Mittel.
  2. Der konzeptionelle Ausbau und Sicherstellung der finanziellen Mittel zur Förderung von Mädchen und Frauen in allen Bereichen des organisierten Sports bei der Sportförderung.
  3. Die Unterstützung der Vereine bei den vielfältigen gesellschaftlichen Themenfeldern im Bereich der Inklusion und der Sensibilisierung von Themen von LGBTIQ (Lesbian Gay Bisexual Trans Intersex Queer).
  4. Die Unterstützung der Vereine unter Einbezug des Landessportbundes bei der Umsetzung der Fördermöglichkeiten des Bundesprogramms „Bildung und Teilhabe“, um Kindern und Jugendlichen verstärkt die damit finanzierbaren Leistungen zugänglich zu machen.
  5. Die Fortführung des bewährten „Trainer*innen‐Lehrer*innen‐Modells“.
  6. Die langfristige Weiterentwicklung der Oberschule Ronzelenstraße zu einer Eliteschule des Sports. Dazu gehört auch die Sicherstellung der nötigen Infrastruktur.
  7. Die konsequente Fortführung des beschlossenen Konzeptes „Für mehr sichere Schwimmerinnen und Schwimmer in Bremen“ (sowie eine kontinuierliche Berichterstattung).
  8. Die Bereitstellung der Landesmittel zur Co-Finanzierung des Bundesstützpunktes Rhythmische Sportgymnastik in Bremen und Anpassung des Förderturnus der Leistungssportförderung des Bundes an den olympischen Rhythmus.
  9. Die Organisation einer verbindlichen Kooperationsstruktur zwischen den Ganztagsschulen und Sportvereinen, Sportverbänden und offenen Sportangeboten.
  10. Die verstärkte Einrichtung von offen zugänglichen Spiel- und Bewegungsangeboten wie Bolzplätze oder Laufstrecken. Diese sollen bei der Erschließung neuer Wohngebiete obligatorischer Teil der Raumplanung sein.
  11. Die Etablierung einer ressortübergreifenden Arbeitsstruktur zur Erstellung eines priorisierenden Gesamtverzeichnisses der Sanierungsbedürftigkeit aller Sporthallen in kommunalem Besitz sowie die Darstellung des Sanierungsbedarfes der vereinseigenen Sporthallen.

Lehrer*innen-Trainer*innen 18 & 20

Lehrer*innen-Trainer*innen in Bremen sind zur Hälfte angestellt als Lehrkraft an einer Schule und zur anderen Hälfte als Trainer*in eines entsprechenden Landesfachverbandes. Aktuell gibt es in Bremen 7 Lehrer*innen-Trainer*innenstellen, die über die Senatorin für Kinder und Bildung und das Sportamt finanziert werden. Der Landesausschuss Leistungssport (mit stimmberechtigtem Sitz des Landessportbundes und aller Landesfachverbände) entscheidet sportfachlich in welchem Landesfachverband (also in welcher Sportart) eine Lehrer*innen-Trainer*innenstelle besetzt wird. Nach entsprechende ausgerichteter Ausschreibung wird die Stelle über die Bildungsbehörde mit der entsprechenden Schule besetzt.

Sport & Bildung 19, 20, 29, 30 & 31

Aktuell gibt es drei Schulen mit starkem Sportbezug in Bremen. 

Sportbetonte Schule OS Ronzelenstraße

Die sportbetonte Schule Ronzelenstraße vereinbart den Nachwuchsleistungssport und die schulischen Komponenten. In sportlichen Kaderklassen sind Athlet*innen aus den Landesfachverbänden vertreten, die im Rahmen einer Sichtung für diese Klassen ausgewählt worden sind. In den Kaderklassen werden Training und Unterricht zeitlich abgestimmt. Die Schule strebt die Zertifizierung zur "Eliteschule des Sports" an und hat dafür schon viele Voraussetzungen geschaffen. Begleitet wird dies durch ein Regionalteam aus Vertreter*innen der Landesfachverbände, der Schule, dem Ressort für Kinder und Bildung und Sport sowie dem Landessportbund Bremen. 

Eliteschule des Fußballs

Das Gymnasium Links der Weser ist eine über den Deutschen Fußball-Bund zertifizierte Eliteschule des Fußballs (welches sowohl für Männer und Frauen gilt). Fußballer*innen besuchen die Schule ab der 5. Jahrgangsstufe. Partnerverein ist der SV Werder Bremen mit seinem angeschlossenen Internat.

Oberschule Leibnizplatz

Die Oberschule am Leibnizplatz liegt sehr nahe am Werdersee und bietet somit kurze Wege zwischen Schule und Training für Nachwuchsathlet*innen aus den Sportarten Kanu und Rudern. Der Unterricht ist rhythmisiert und mit dem Wassersportzentrum auf den Sport abgestimmt. 

Lesetipps
Quellen
  1. Statistisches Bundesamt. (2021). Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
  2. Deutscher Olympischer Sportbund. (2023). Bestandserhebung 2023.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2023). Homepage Leistungssport.
  5. DOSB. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  6. DBS. (2022). Homepage Leistungssport.
  7. DBS. (2024). Bereich Leistungssport. Persönliche Mitteilung (Email.)
  8. ©DOSB/Sportdeutschland
  9. Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. August 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 524, 527), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Februar 2023 (Brem.GBl. S. 204)
  10. Gesetz zur Förderung des Sports im Lande Bremen (Sportförderungsgesetz) vom 5. Juli 1976 (Brem.GBl. 1976, S. 173), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172
  11. Bremische Bürgerschaft. (2020). Aktionsplan für Zukunft des Sports im Lande Bremen: Breiten- und Leistungssport gemeinsam fördern!
  12. Sportamt Bremen. (2023). Homepage - Aufgaben des Sportamtes.
  13. Sportamt Bremen. (2023). Homepage - Politische Schwerpunkte.
  14. Sportamt Bremen. (2023). Homepage - Daten und Fakten zu Sport in Bremen – Daten aus dem Sportentwicklungsplan.
  15. Sportamt Bremen. (2023). Deputationsvorlage zum Aktionsplan Sport. Persönliche Mitteilung (Email)
  16. Sportamt Bremen. (2023). Deputationsvorlage zur Abstimmung des Leistungssportkontrakts. Persönliche Mitteilung (Email)
  17. Die Senatorin für Soziales, Jugend; Integration und Sport. (2023). Sport und Freizeit in Bremen.
  18. Die Senatorin für Kinder und Bildung. (2023). Lehrer:innen-Trainer:innen.
  19. Die Senatorin für Kinder und Bildung. (2023). Schulsport.
  20. Die Senatorin für Kinder und Bildung - Abteilung Schulsport und Gesundheitserziehung in Schulen. (2023). Persönliche Mitteilung (Email)
  21. Landessportbund Bremen e.V. (2020). Leistungssportkonzept – Richtlinien für die Förderung des Nachwuchsleistungssports in Bremen.
  22. Landessportbund Bremen. (2023). Nachwuchsleistungsförderung – Kategorisierung.
  23. Landessportbund Bremen. (2023). Homepage – Geschäftsstelle.
  24. 24. Landessportbund Bremen. (2023). Homepage – Daten und Fakten
  25. Landessportbund Bremen. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  26. Deutscher Turner-Bund. (2023) DTB Turn-Talentschule.
  27. sportstiftung bremen. (2023) Kriterien für eine Förderung durch die sportstiftung bremen.
  28. sportstiftung bremen. (2023). Persönliche Mitteilung (Email)
  29. Bremer Sport – Magazin des Landessportbundes für Bremen & Bremerhaven. (2023). Netzwerk des (Nachwuchs-)Leistungssports im Land Bremen
  30. Oberschule an der Ronzelenstraße. (2023). Homepage
  31. Oberschule am Leibnizplatz. (2023). Natursportarten
  32. Bildquellen: Gemeinfrei
  33. Sportamt Bremen. (2023). Tabelle Sportanlagen. Persönliche Mitteilung (Email).