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Technologie

Brandenburg

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Brandenburg

Erstellt von: Anna Crumbach (IAT) in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Stützpunkte 3, 4, 5, 7 & 9

OSP

Der Olympiastützpunkt ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Vorrangig die Bundeskaderathlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die sowohl ihre Persönlichkeitsentwicklung als auch den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.

BSP 

An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorten an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.

BSP Para

Bundesstützpunkte Para Sport sind gekennzeichnet durch bestmögliche Rahmenbedingungen (qualifiziertes Leistungssportpersonal, geeignete Trainingsstätten, Anbindung an einen Olympiastützpunkt, Eliteschulen des Sports und Häuser der Athleten mit den Elementen Sportinternate und Wohnheime) und eine hohe Konzentration von Bundeskaderathlet*innen am Standort. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt Para Sport erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. Die Förderentscheidung obliegt dem Ministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Anerkennung gilt für einen paralympischen Zyklus.

EdS

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Schulen mit Spezialklassen Sport

Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz §8a können Schulen mit besonderer Prägung, in diesem Fall Spezialklassen Sport, durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingerichtet werden. Schulen mit Spezialklassen Sport existieren im Land Brandenburg für den Primarbereich 4 – 6 Klasse an der sportbetonten Grundschule Cottbus, für den Bereich der Sekundarstufe 1 (7 – 10 Klasse) an der Oberschule in Luckenwalde und darüber hinaus an der Prinz-von-Homburg Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe in Neustadt/ Dosse. Während an den beiden weiterführenden Schulen die sportliche Entwicklung in jeweils einer Kernsportart gefördert wird (Luckenwalde Ringen, Neustadt/Dosse Reitsport), haben Kinder mit sportfachlicher Eignungsfeststellung durch den jeweiligen Landesfachverband an der sportbetonten Grundschule in Cottbus die Möglichkeiten in mehreren Sportarten sowohl ihr Trainings- als auch Schulziel zu erreichen.

LStP

Die talentiertesten Sportler*innen aus den Vereinen des jeweiligen Einzugsgebietes erhalten in den Landesstützpunkten (LStP) die Möglichkeit, ein zusätzliches qualitativ anspruchsvolles Training zu absolvieren. Die LStP dienen der Förderung des sportlichen Nachwuchses. Sie sind Einrichtungen des Landessportbundes, die sportfachlich und räumlich eng an einen leistungsstarken Verein gebunden sind. Die Entscheidung über die Einrichtung von Stützpunkten erfolgt auf der Basis der regionalen Zielvereinbarung bzw. Nachwuchskonzeptionen der Landesfachverbände. Die Landesstützpunkte werden auf Antrag des Landesfachverbandes gemeinsam durch den Landessportbund und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport berufen. In jedem Stützpunkt muss ein*e qualifizierte Trainer*in (mindestens B-Lizenz) arbeiten. Eine Stützpunktleiter*in sichert die organisatorisch-technischen Aufgaben ab, und im Stützpunkt wird eine sportmedizinische Betreuung gesichert. Der Träger der Sportstätte sichert einen kostenfreien Trainingsbetrieb für den LStP zu. Unterstützung erhalten die Verbände mit ihren Landesstützpunkten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie den Landessportbund, z.B. durch Bezuschussung von Talentfindungsmaßnahmen, Trainingslehrgängen, Trainingsgeräten und Trainingssicherung. Auch die Arbeit der Stützpunkttrainer*innen wird finanziell unterstützt. Die LStP sind somit ein zentrales Strukturelement bei der Findung und Heranbildung leistungssportlichen Nachwuchses.

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Brandenburg

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Brandenburg.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Brandenburg aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Bundesland sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Brandenburg werden dargestellt.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Brandenburg organisiert? Wie viele Menschen in Brandenburg haben eine Mitgliedschaft in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Fläche und Bevölkerung 1

Der organisierte Sport in Brandenburg 2 & 28

  • 361.829 Mitgliedschaften (+ 4,1 % zu 2022)
  • 2.969 Vereine
  • 14,1 % der Brandenburger*innen sind in einem Sportverein organisiert

Welche Verbände haben in Brandenburg die meisten Mitgliedschaften?

  • Fußball 88.220 Mitgliedschaften
  • Handball 13.079 Mitgliedschaften
  • Reiten 11.881 Mitgliedschaften
  • Schießen 11.863 Mitgliedschaften
  • Turnen 11.737 Mitgliedschaften

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 12

Derzeit wird eine digitale Erfassung aller Sportstätten im Land Brandenburg erarbeitet. Die Ergebnisse der digitalen Sportstättenstatistik werden demnächst hier zu finden sein.


Schwerpunktsetzung 6 & 13

Bundesstützpunktsportarten

Boxen
Gerätturnen
(männlich)/ Trampolinturnen
Gewichtheben
Judo
Kanurennsport
Leichtathletik
Moderner Fünfkampf
Radsport- BMX
Radsport (Straße/Bahn)
Ringen
Rudern
Schwimmen
Sportschießen
Triathlon

Regionale Schwerpunktsportarten

Bob
BMX-Freestyle
Handball
Para Kanu
Pferdesport
Volleyball
Fußball
Wasserball

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 7

Para Leichtathletik
Para Radsport
Para Schwimmen

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 13 & 14

  • 15€ Zuschuss pro Übungsleiterstunde (60 min.)
  • 169 Übungsleiter*innen mit Lizenzen oder vergleichbaren Qualifikationen (2023)
  • 40.560 bezuschusste Übungsstunden pro Jahr

Hauptberufliches Personal im Leistungssport 13, 18, 19, 22 & 27

  • Mitarbeiter*innen im Referat Sport im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
  • 2 hauptberufliche Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich Leistungssport des LSB
  • 33 hauptberufliche Mitarbeiter*innen am OSP Brandenburg
  • 14 BSP Leiter*innen
  • 103,5 hauptberufliche, teilberufliche und geringfügig Beschäftigte landesgeförderte Trainer*innen
  • 92 Lehrertrainer*innen
  • 1 Hauptamtliche Stelle Vollbeschäftigungseinheiten (VBE) im Behinderten- & Rehabilitationssportverband im Bereich Leistungssport
  • 6 hauptamtliche Stellen (VBE) für Landestrainer*innen, 3 Lehrertrainer*innen im paralympischen Sport

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar. Die aufgeführten Stellen sind volle Stellen, die aus Leistungssportmitteln finanziert werden.

Sportförderung

Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es? Außerdem finden sich auf dieser Seite Antworten, wie die Landesfachverbände gefördert werden.

Verfassung Brandenburg 20

"Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen."

Artikel 35 (Verfassung des Landes Brandenburg, 1992, zuletzt geändert 2019)

Struktur Sportförderung in Brandenburg 15

Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Dies leitet sich aus der Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) ab. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt. Es bildet die einschlägige Rechtsgrundlage für die Sportförderung im Land Brandenburg und gibt u.a. Auskunft zum Anwendungsbereich, zur Förderung des Sportstättenbaus und den darin verankerten Planungsgrundsätzen und legt die Grundlage und Voraussetzungen zur Nutzung von Sportstätten fest. Außerdem sind im Sportförderungsgesetz auch Informationen zur Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Körperschaften, den Sportorganisationen und der Landesregierung enthalten. 

Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung werden durch das Sportministerium (MBJS) gefördert. Dazu zählt die allgemeine Sportförderung von Projekten sowie die Sportförderung von Baumaßnahmen.

Sport bringt Menschen aller Generationen zusammen und vermittelt Werte wie Fairness und Teamgeist. Wer ein Leben lang Sport treibt lebt gesünder. Der Grundstein dafür wird schon bei den Kleinsten in der Kita und später im Sportunterricht an den Schulen gelegt. Der sportliche Nachwuchs wird an Eliteschulen des Sports gezielt gefördert und trainiert. Brandenburg ist Sportland: knapp 350.000 Brandenburger*innen treiben in rund 3.000 Vereinen gemeinsam Sport, zehntausende engagieren sich in der Vereinsarbeit. Und Brandenburger Spitzensportler*innen erringen bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften Medaillen und tragen zum Erfolg der deutschen Nationalmannschaften bei.


Gesetz über die Sportförderung 17 & 18

Im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz - SportFGBbg) sind Zweck und Ziele der Sportförderung wie folgt definiert: "Zweck dieses Gesetzes ist es, allen Einwohnerinnen und Einwohnern in Brandenburg eine Möglichkeit zu schaffen, sich aufgrund ihrer Neigungen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen, an Sportveranstaltungen teilzunehmen und Sport als kulturelles Ereignis zu erleben." 

Das Sportföderungsgesetz ist 1992 vom Landtag beschlossen worden und wurde zuletzt am 16.12.2022 geändert.

Ziele der Sportförderung

(1) Durch die Sportförderung sollen die Möglichkeiten und Angebote zur Sportausübung gesichert, verbessert und erweitert, die Sportentwicklung unterstützt und das Ehrenamt im Sport sowie die gesellschaftliche Integrationskraft gestärkt werden. 
(2) Die Sportförderung soll so gestaltet werden, dass eine freie und eigenverantwortliche Sportausübung gewährleistet wird. Dabei sind die breiten- und spitzensportorientierten sowie schul- und hochschulsportorientierten Anforderungen ausgewogen und bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Insbesondere soll die Sportförderung auf die Belange von Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie mit Migrationshintergrund abgestimmt sein.  

Anwendungsbereich

(1) Die Sportförderung bezieht sich auf Maßnahmen für 

a. Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden, Landkreise, Zweckverbände, kommunale Anstalten und gemeinsame kommunale Anstalten, 
b. gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände, 
c. den nicht vereinsgebundenen freizeitorientierten Sport. 


(2) Sportförderung wird gewährt für 
a. die Planung und Errichtung von Sportstätten der Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden, Landkreise, Zweckverbände, kommunalen Anstalten, gemeinsamen kommunalen Anstalten und gemeinnützigen Sportvereine und -verbände, 
b. die notwendigen Um- und Erweiterungsbauten sowie werterhaltenden Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten der Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden, Landkreise, Zweckverbände, kommunalen Anstalten, gemeinsamen kommunalen Anstalten und gemeinnützigen Sportvereine und -verbände, 
c. die eigenverantwortliche Tätigkeit der gemeinnützigen Sportvereine und Sportverbände und die kommunale Sportpflege, 
d. Maßnahmen der Digitalisierung im Sport. 

Förderungsgrundsätze

(1) Der Sport wird vom Land, den Landkreisen und den Gemeinden gefördert. Die Förderung kann durch finanzielle Zuwendungen, die unentgeltliche Überlassung von Sportstätten, -anlagen und - geräten sowie durch den Verzicht auf die Erhebung von Abgaben erfolgen. Dies gilt auch für Landkreise und Gemeinden, die verpflichtet sind, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Die Förderung soll sich insbesondere auf die Beratung und Unterstützung der im Einzugsgebiet der Gemeinde, des Amtes, der Verbandsgemeinde und des Landkreises ansässigen Sportvereine und Sportverbände erstrecken. 
(2) Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe des Landeshaushaltsplanes und auf der Grundlage dieses Gesetzes Zuwendungen zur Förderung des Sports. 
(3) Zuwendungen des Landes können gewährt werden für:

  • die Errichtung und Erhaltung von kommunalen Sportstätten, 
  • die Errichtung und Erhaltung von Vereinssportstätten, 
  • den Breitensport, 
  • den Spitzensport, 
  • den Schulsport, 
  • den Hochschulsport, 
  • den Einsatz elektronischer Medien im Sport und für die Sportorganisation (Digitalisierung). 

Dabei finden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie von Kindern, Jugendlichen, Mädchen und Frauen sowie älteren Menschen besondere Berücksichtigung. Die Höhe der Landeszuwendungen für die Errichtung von kommunalen und Vereinssportstätten wird in Richtlinien geregelt. 
(4) Das für Sport zuständige Ministerium erlässt für die Sportförderung aus Landesmitteln Richtlinien im Einvernehmen mit dem für Finanzen und dem für kommunale Angelegenheiten zuständigen Ministerium. Die Förderung des Vereinssports durch das Land erfolgt nach den Richtlinien des Landessportbundes Brandenburg e. V., die im Einvernehmen mit dem für Sport zuständigen Ministerium zu erlassen sind. In Ausnahmefällen können Sportvereine durch das für Sport zuständige Ministerium unmittelbar gefördert werden. 
(5) Das Land weist zur Förderung der dualen Karriere von paralympischen und olympischen Spitzensportler*innen Stellen und Planstellen in der Landesverwaltung aus. 


Förderung für Landesfachverbände

Wer kann gefördert werden?

Es können olympische, paralympische und nichtolympische Landesfachverbände gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung der nichtolympischen Landesfachverbände ist, dass die jeweilige Sportart bzw. Disziplin Bestandteil des Programms der World Games ist.

Grundvoraussetzungen für eine Förderung 13

In direkter Anlehnung an die Konzeptionen des DOSB zum Leistungssport in Deutschland basiert die Bewertung der erbrachten Leistungen auf den Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports. Ein Punktesystem sichert den notwendigen einheitlichen Bewertungsmaßstab. 

Darüber hinaus werden weitere Bewertungskriterien durch den Landesausschuss Leistungssport zur Bewertung der Arbeit und dementsprechend zur Berechnung der Förderhöhe angesetzt:

  1. Erfüllung der Einschulungszahlen,
  2. fortlaufende Erfolge bei JWM/JEM,
  3. fortlaufende Erfolge bei OS/WM/EM jeweiliger Saisonhöhepunkt.

Für was können Fördermittel beantragt werden? 13

  • Durchführung von/Teilnahme an Sichtungen, Lehrgängen, Trainingslagern,
  • Trainingssicherung,
  • Erwerb beziehungsweise Instandhaltung von Sportgeräten,
  • Durchführung des Schulinternen Lehrplans,
  • Teilnahme an Meisterschaften und Wettkämpfen,
  • Bezahlung von Übungsleiter*innen und Trainer*innen im Rahmen bis zur Steuerfreigrenze sowie
  • Bezuschussung von hauptberuflichem Personal.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten

Akteure

DOSB

DOSB 4 & 5

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSBs hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athlet*innen sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport-Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 7 & 8

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 4

  • 66 Spitzenverbände in Deutschland
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nichtolympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Landessportbund Brandenburg

Landessportbund Brandenburg 9, 12, 13 & 18

  • 345.219 Mitglieder
  • 2.992 Vereine
  • 56 Fachverbände
  • 18 Stadt- und Kreissportbünde

Der LSB ist Kommunikator, Unterstützer und Ansprechpartner für seine Mitglieder.

Der Leistungssport ist seit vielen Jahren eines der großen Aushängeschilder des Landes Brandenburg. Doch Erfolge, egal ob auf nationaler oder internationaler Ebene, stellen sich nicht von allein ein. Daher ist es Aufgabe des LSB Brandenburg, den Leistungssport sportartenübergreifend zu koordinieren und wichtige grundlegende Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehören u.a. die frühzeitige Erkennung und Förderung von Talenten, die Unterstützung und Berufung von Landesstützpunkten sowie die Zusammenarbeit mit den Eliteschulen des Sports in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder), den Eliteschulen des Fußballs in Cottbus und Potsdam als auch den Spezialklassen in Luckenwalde, Cottbus und Neustadt/ Dosse. Darüber hinaus arbeitet der LSB in engem Schulterschluss mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, dem Olympiastützpunkt Brandenburg und der Brandenburgischen Sporthilfe zusammen.

Das macht der LSB für den Nachwuchsleistungssport:

  • Gezielte Unterstützung des Nachwuchsleistungssports und des Spitzensports (Schule-Leistungssport-Verbundsystem) in Einklang mit den bundesweiten Schwerpunktsetzungen,
  • Umfassende Unterstützung der Athlet*innen mit Blick auf ihren Sport und über rein sportliche Ziele hinaus (u. a. durch die Unterstützung einer Dualen Karriere und die Stärkung von Anti-Doping-Maßnahmen),
  • Gewinnung und Entwicklung von Leistungssportpersonal sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbilds „Trainer*in“,
  • Weiterführung der Talentfindungsmaßnahmen auf der Basis von „EMOTIKON“ zur Gewinnung und Entwicklung wettkampfbegeisterter Kinder,
  • Verbesserte Unterstützung der ersten Förderphase durch Hauptberufliche Trainer*innen.
Behinderten- und Rehabilitationssportverband Brandenburg e.V.

Behinderten- und Rehabilitationssportverband Brandenburg e.V. 25, 26 & 27

  • 288  Vereine
  • ca. 22.000* Mitgliedschaften
  • 1 Hauptamtliche Stelle Vollbeschäftigungseinheiten (VBE) im Verband im Bereich Leistungssport
  • 6 hauptamtliche Stellen (VBE) für Landestrainer*innen davon 3 Trainer*innen 1. Förderphase
  • 3 Lehrertrainer*innen an Sportschulen
  • VBE Talentscout

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

Der Behinderten-Sportverband Brandenburg (BSB) wurde 1991 gegründet und 2017 umbenannt in Behinderten- und Rehabilitationssportverband Brandenburg e.V.

Der Verband versteht sich als Ansprechpartner bei Fragen und Problemen zu Bewegung, Sport, Spiel und Freizeit behinderter, chronisch Kranker und von Behinderung Bedrohter. Behindertensport ist für den BSB die angepasste Aktivität des Einzelnen in der Gruppe mit dem Ziel, Fähigkeiten zu entwickeln, zu erhalten bzw. verloren gegangene wiederzugewinnen, um aktiv am Leben teilnehmen zu können.

Der BSB ist ein Landesfachverband mit besonderer Aufgabenstellung. Er engagiert sich im Reha-, Breiten- und Leistungssport.

Das macht der BSB Brandenburg für den Nachwuchsleistungssport:

  • Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen,
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der im Leistungssport Behinderter tätigen Trainer*innen,
  • Sportmedizinische Betreuung,
  • Sichtungsmaßnahmen,
  • Kooperation zwischen Landesfachverbänden aus dem Regelsport, Schulen und Einrichtungen.
Landesfachverbände

Landesfachverbände 3, 9 & 13

  • 56 Landesfachverbände in Brandenburg

Die Landesfachverbände sind im Bereich Leistungssport für die Sichtung und Entwicklung von Talenten in ihrer Sportart verantwortlich. Für den langfristigen Leistungsaufbau ist das Zusammenwirken des Landes- und Spitzenverbandes sehr wichtig.

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger*innen,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes der Sportart (Landesmeisterschaften/höchste Spielklasse im Land, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, u.ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekt, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/Materialien),
  • Sonstige Themen: Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband sowie die Berufung von Landeskadern.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 14 & 18

  • 2.52 Mio. Einwohner*innen
  • 5. größtes Bundesland mit einer Fläche von 29.654 km²
  • 84 Einwohner*innen pro km²

Der Sport in seiner Vielfalt besitzt eine große gesellschaftliche Bedeutung und beinhaltet viele wichtige Aufgaben und Funktionen. So hat er eine enorme soziale und integrative Wirkung, indem er Gemeinschaft stiftet und über kulturelle, soziale und sprachliche Grenzen hinweg verbindet. Der Sport fördert darüber hinaus eine gesunde Lebensführung und vermittelt wichtige Werte unseres freiheitlichen Gemeinwesens, wie zum Beispiel die Akzeptanz von Regeln, Fair Play, Respekt und Teamfähigkeit. Sowohl der organisierte Sport als auch der nicht vereinsgebundene Freizeitsport leisten unschätzbare Dienste für unsere Gesellschaft und ihren Zusammenhalt. Dabei stellt der Breitensport die Basis aller Sportreibenden dar und wird überwiegend in den Vereinen und in den Kommunen im Land Brandenburg organisiert. Die Sportvereine und die Kommunen sind somit die wichtigsten Förderer des Breitensports. Die zahlreichen Erfolge von Athlet*innen aus dem Land Brandenburg im Bereich des Spitzensports setzen wiederum Impulse und erzeugen eine Vorbildwirkung für die Kinder und Jugendlichen im Breitensport unseres Landes. Beide Bereiche tragen somit zur Entwicklung und der Verbreitung des Sports im Land Brandenburg bei. Um die wichtigen Aufgaben und Funktionen des Sports im Land Brandenburg weiterzuentwickeln und nachhaltig aufrecht zu erhalten, ist die Förderung durch die Kommunen, das Land Brandenburg und durch den Bund essenziell. Die wesentlichen Aufgaben bei der Zweck- und Zielerreichung der Sportentwicklung und Sportförderung im Land Brandenburg übernimmt der Landessportbund Brandenburg e.V.

Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Auch die Verfassung verweist in Artikel 35 auf die Bedeutung des Sports. Das Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg zielt auf darauf ab, dass „Möglichkeiten und Angebote zur Sportausübung gesichert, verbessert und erweitert, die Sportentwicklung unterstützt und das Ehrenamt im Sport sowie die gesellschaftliche Integrationskraft gestärkt werden“. Dies schließt insbesondere ein, „dass eine freie und eigenverantwortliche Sportausübung gewährleistet wird. Dabei sind die breiten- und spitzensportorientierten sowie schul- und hochschulsportorientierten Anforderungen ausgewogen und bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Insbesondere soll die Sportförderung auf die Belange von Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie mit Migrationshintergrund abgestimmt sein.“ Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung werden durch das Sportministerium (MBJS) gefördert, dazu zählen die allgemeine Sportförderung von Projekten sowie die Sportförderung von Baumaßnahmen.

Das macht das MBJS für den Nachwuchsleistungssport:

  • staatliche Sportförderung im Breiten- und Leistungssport,
  • Sportgroßveranstaltungen,
  • Fachaufsicht im Bereich Sportstätten,
  • Förderung und Mitorganisation von Sportveranstaltungen.
Olympiastützpunkt Brandenburg

Olympiastützpunkt Brandenburg 4, 5 & 21

  • Betreuung von ca. 262* Bundeskaderathlet*innen (39 OK/PAK, 96 PK, 105 NK1, 22 EK)

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Der Olympiastützpunkt im Land Brandenburg (OSP) ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen. 

Mit der Verschmelzung der Olympiastützpunkte Cottbus/Frankfurt (Oder) und Potsdam im Dezember 2008 entstand der Olympiastützpunkt Brandenburg mit seinen drei Standorten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.

Das Serviceangebot des OSP Brandenburg steht den olympischen Spitzenverbänden und seinen OK-, PK-, NK1-Kadern aus Bundesmitteln, sowie NK2- und Landeskadern zur Verfügung.

Zu den Aufgaben der Olympiastützpunkte gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin.

Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.

In Brandenburg ist der Olympiastützpunkt für die sportartübergreifende und regionale Koordinierung des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports verantwortlich.

Sporthilfe Brandenburg e.V.

Sporthilfe Brandenburg e.V. 20

  • 2.500 geförderte Athlet*innen seit 2004
  • Unterstützung von 90 Familien mit geringem Einkommen, deren Kinder eine Spezialschule Sport besuchen

Die Sporthilfe Brandenburg e.V. fördert Athlet*innen des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports in Brandenburg, sowie die Eltern von Schüler*innen der Klassenstufen 7 bis 9, die eine Spezialschule Sport im Land Brandenburg besuchen und deren Kinder im Sportinternat wohnen. In Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg, dem Landessportbund und dem Olympiastützpunkt werden außerdem Spitzenathlet*innen finanziell und durch eine begleitende öffentliche Darstellung auf ihrem Weg zu den Olympischen Spielen begleitet. Mit seinem Wirken will die Sporthilfe Brandenburg e.V. auf die Bedeutung des Sports in der Gesellschaft aufmerksam machen.  

Das macht die Sporthilfe Brandenburg für Athlet*innen im Nachwuchsleistungssport:

  • Individuelle Förderung für Spitzenathlet*innen

    Auf der Grundlage festgelegter Kriterien wird eine monatliche finanzielle Unterstützung für brandenburgische Spitzenathlet*innen gezahlt. Diese dient als Ausgleich für sportbedingte Mehrausgaben, wie beispielsweise für Ausrüstung, Trainings- und Wettkampfmaßnahmen oder sportgerechte Ernährung.

  • Förderung für Schüler*innen der Spezialschule Sport

    Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder die Klassen 7-9 der Spezialschulen Sport besuchen und in den Internaten der brandenburgischen Sportschulen wohnen, erhalten eine monatliche finanzielle Unterstützung.

  • Top Team Land Brandenburg

    Die Sporthilfe Brandenburg unterstützt gemeinsam mit dem Land Brandenburg, dem Landessportbund und dem Olympiastützpunkt Spitzenathlet*innen auf ihrem Weg zu den Olympischen Spielen sowohl finanziell als auch durch eine begleitende öffentliche Darstellung.

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Vereine

Vereine 1, 3 & 24

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen. 
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • Sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten

Eliteschulen des Sports 5

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Eliteschule des Sports in Brandenburg 13

Lausitzer Sportschule Cottbus

  • Schulform: Gesamtschule mit Ganztagsorganisation und gymnasialer Oberstufe
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Abgangszeugnis, mittlere Reife, Fachabitur
  • Sportarten: Beachvolleyball, Fußball (m.), Handball (m.), Leichtathletik, Para Cycling, Para Leichtathletik, Para Schwimmen, Radsport - Bahn & Straße, Radsport - BMX, Trampolin, Turnen, Volleyball (m.)

Sportschule Frankfurt (Oder)

  • Schulform: Gesamtschule mit Ganztagsorganisation und gymnasialer Oberstufe
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Abgangszeugnis, mittlere Reife, Fachabitur
  • Sportarten: Boxen, Fußball, Gewichtheben, Handball (w.), Judo, Radsport, Ringen, Schießen

Sportschule Friedrich Ludwig Jahn (Potsdam)

  • Schulform: Oberschule Gesamtschule mit Ganztagsorganisation und gymnasialer Oberstufe
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Abgangszeugnis, mittlere Reife, Fachabitur
  • Sportarten: Bob/Skeleton, Fußball (w.), Handball (m.), Judo, Kanu-Rennsport, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, Para Schwimmen, Rudern, Schwimmen, Triathlon, Volleyball (m.), Wasserball (m.)

EMOTIKON-Projekt 15

EMOTIKON-Projekt: Erfassung der motorischen Leistungsfähigkeit in der Jahrgangsstufe 3 zur kontinuierlichen Evaluierung des Schulsports und einer diagnosebasierten Systematisierung der Sport- und Bewegungsförderung.

Wissenschaftler*innen der Universität Potsdam und der Universität Erfurt untersuchen Einflussfaktoren auf die motorische Fitness der Kinder. Zu den Einflussfaktoren gehören soziale und regionale Unterschiede (sozioökonomischer Status, Kinderarmut, Stadt-Land-Unterschiede), und die Effekte der Covid-Pandemie. 

Die motorische Leistungsfähigkeit im Kindesalter ist ein bedeutsamer Faktor im Gesamtgefüge eines ganzheitlich ausgerichteten Gesundheitsverständnisses. So ist u. a. der positive Zusammenhang zwischen motorischen Leistungen von Kindern und psychischen, emotionalen und sozialen Gesundheitsmarkern (z. B. Selbstwirksamkeit, Lebenszufriedenheit) sowie kognitiven Funktionen (z. B. Konzentrationsfähigkeit) und akademischen Leistungen (z. B. Note in Mathematik) evident.

Talentiade 9

Zu den Talentiaden werden Drittklässler eingeladen, die beim im Vorfeld durchgeführten EMOTIKON-Test überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt haben. Mit dem Test, der von der Universität Potsdam entwickelt und begleitet und im Sportunterricht durchgeführt wird, lassen sich Kinder mit besonderen motorischen Fähigkeiten erkennen. Zudem können auch die Sportlehrer*innen Schüler*innen empfehlen.

Anknüpfend daran werden die Talentiaden vor allem als ein informierender Bestandteil in der strukturierten Förderung sportlicher Leistungen und Interessen angesehen. Ziel ist es, auf lokaler Ebene ein Zusammentreffen der Talente und der Sportvereine sowie der Landesstützpunkte vor Ort zu ermöglichen. Unter fachkundiger Betreuung können die Talente ihr motorisches Können in sportartbezogenen Tests unter Beweis stellen und die Bewegungsvielfalt der vertretenen Sportarten kennen lernen. Zusätzlich zum Erhalt des Talentpasses erfahren die Kinder durch die Einladung zur Talentiade eine Würdigung ihres motorischen Könnens. Ebenso werden erste Möglichkeiten zur gezielten Förderung der sportlichen Leistungen und Interessen aufgezeigt, was ein Grund für die Eltern sein sollte, ihre Kinder auf die Talentiade zu begleiten.

Spezialschulen bzw. Spezialklassen Sport 16

Die sportliche und schulische Ausbildung der talentierten Kinder und Jugendlichen erfolgt im Land Brandenburg an den Spezialschulen bzw. Spezialklassen Sport.

Sportler*innen in der Sekundarstufe I an den Sportschulen bzw. in den Spezialklassen Sport erhalten Betreuungsleistungen in den Bereichen Sportmedizin, Sportpsychologie und Trainingswissenschaft. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fördert diese Maßnahmen über den Olympiastützpunkt Brandenburg. Für die Umsetzung der schulinternen Lehrpläne in den materialintensiven Sportarten (Kanurennsport, Moderner Fünfkampf, Radsport, Rudern, Sportschießen und Triathlon) können die Landesfachverbände eine Förderung durch das MBJS erhalten.

Weitere Informationen:

Additives Abitur 13

Was ist das Besondere dieser Schullaufbahn?

In der Einführungsphase werden Teile der wöchentlichen Stundentafel durch spezielle Projekte und Fördermaßnahmen zeitlich variabel organisiert.

Die Qualifikationsphase erstreckt sich über sechs Semester. Der Unterricht in den einzelnen Semestern erfolgt in Modulen. Die nach Rahmenlehrplan geforderten Unterrichtsinhalte werden den zeitlichen Modulen angepasst. Die notwendige Pflichtstundenzahl eines Faches ergibt sich am Ende der Belegung aus der Addition aller Stunden. Geforderte Klausuren und andere Leistungsnachweise werden während dieser Zeit geschrieben. Kursabschlussbewertungen erfolgen nach absolviertem Pflichtstundenumfang und der Erfüllung aller Verpflichtungen. Wenn in einem Prüfungsfach, welches der Sportler wählt, alle notwendigen Kurse erfolgreich absolviert und bewertet wurden, kann an der Abiturprüfung im laufenden Schuljahr mit einer vorläufigen Zulassung für dieses Fach teilgenommen werden. Wenn die Gesamtqualifikation vollständig ist und alle Abiturprüfungen erfolgreich abgelegt wurden, wird der Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife vergeben.

Lehrertrainer*innen in Brandenburg 13

  • Sind beim staatlichen Schulamt angestellt bzw. verbeamtet je nach Qualifikation.
  • Ihre Tätigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Schulfächer Sport und Wahlpflichtunterricht (jeweilige Spezialsportart) und in diesem Zusammenhang auf die Umsetzung der schulinternen Lehrpläne, welche durch den jeweiligen Spitzenverband bestätigt ist.
  • Sie sind weiterhin nur im Bereich der Sekundarstufe I (7 - 10 Klasse) tätig.
Lesetipps
Quellen
  1. Statistisches Bundesamt, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Datenreport 2021 - 1. Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021.
  2. Deutscher Olympischer Sportbund. (2023). Bestandserhebung 2023.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2022). Leistungssport. Homepage.
  5. DOSB, Geschäftsbereich Leistungssport. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  6. ©DOSB/Sportdeutschland
  7. DBS. (2022). Leistungssport. Homepage.
  8. DBS, Abteilung Leistungssport. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  9. LSB. (2023). Homepage Leistungssport.
  10. LSB. Leistungssportkonzept.
  11. LSB. (2021). Anerkennung von Landesstützpunkten im Land Brandenburg.
  12. LSB. (2022). Strategiepapier 2030.
  13. LSB. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  14. MBJS. (2023). Homepage Leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport.
  15. MBJS. (2023). Homepage Sportförderung.
  16. MBJS. (2023). Homepage Spezialschulen Sport.
  17. MBJS. (1992). Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg.
  18. MBJS. (2023). Sportförderbericht für den Berichtszeitraum 2020-2021.
  19. MBJS. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  20. Landtag Brandenburg. (1992). Verfassung des Landes Brandenburg. Zuletzt geändert 2022.
  21. OSP Brandenburg. (2023). Homepage.
  22. OSP Brandenburg. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  23. Sporthilfe Brandenburg. (2023). Homepage.
  24. Sporthilfe Brandenburg. (2023). Persönliche Mitteilung (Email.)
  25. BS Brandenburg. (2023). Leistungssportkonzept XX.
  26. BS Brandenburg. (2023). Homepage.
  27. BS Brandenburg. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  28. Bildquellen: Gemeinfrei