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Technologie

Berlin

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Berlin

Erstellt von: Anna Crumbach in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bundesland und dem DOSB
Stand: 02/2024

Überblick


Erklärung Stützpunkte 3, 5, 8, 10 & 17

OSP Die Olympiastützpunkte sind eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport. Die Athlet*innen erhalten hier wissenschaftlich orientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung und den langfristigen Leistungsaufbau unterstützen und so zu einem optimalen leistungssportlichen Umfeld beitragen.
BSP An den Bundesstützpunkten (BSP), dem zentralen Strukturelement des jeweiligen Spitzenverbands, konzentrieren sich die Bundeskaderathlet*innen einer Sportart oder Disziplin. Dort verfügen sie über eine starke Trainingsgruppe und optimale Infrastruktur von Trainings- und Wettkampfstätten. 
Auf Antrag der Spitzenverbände erkennt das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger positiver Votierung von DOSB, BMI und betreffendem Landesministerium jeweils für einen Olympiazyklus BSP an Standorte an, an denen bestimmte Kriterien sichergestellt sind. Zu den sportfachlichen Anerkennungskriterien des DOSB zählen die Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände, eine hauptamtliche Trainer*innenstruktur auf Bundes- und Landesebene, eine Kaderstruktur, eine Kooperation mit den OSPs, duales Karrieremanagement und hochqualitative Infrastruktur.
BSP Para Bundesstützpunkte Para Sport sind gekennzeichnet durch bestmögliche Rahmenbedingungen (qualifiziertes Leistungssportpersonal, geeignete Trainingsstätten, Anbindung an einen Olympiastützpunkt, Eliteschulen des Sports und Häuser der Athleten mit den Elementen Sportinternate und Wohnheime) und eine hohe Konzentration von Bundeskaderathlet*innen am Standort. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt Para Sport erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband. Die Förderentscheidung obliegt dem Ministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Anerkennung gilt für einen paralympischen Zyklus.
EdS Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können.  Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet. Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.
LStP Landesstützpunkte (LStP) sind durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem LSB anerkannte Trainingseinrichtungen der Landesfachverbände, in denen ein qualitativ hochwertiges, vereinsübergreifendes und sportartenspezifisches Training für die Nachwuchsathlet*innen, insbesondere dem Landeskader regelmäßig und dauerhaft stattfinden soll. Dabei soll die maximale Leistungsfähigkeit der Sportler*innen in der leistungssportlichen Entwicklung angestrebt werden. Die Einrichtungen dienen damit vorrangig der sporttechnischen, sporttaktischen und konditionellen Weiterbildung der (Nachwuchs-) Leistungssportler*innen. Hierbei sollte der Fokus auf den Sportler*innen, beginnend mit den Jahrgängen rund zwei Jahre vor der ersten Option zur Berufung für internationale Einsätze durch den Bundesfachverband, liegen. Das Training ist unter Beachtung der ethischen Standards durchzuführen und von qualifizierten Trainer*innen regelmäßig und dauerhaft anzubieten. Darüber hinaus können in diesen Einrichtungen auch Maßnahmen für die Trainer*innen- und Wettkampfrichter*innenfortbildung/-qualifizierung durchgeführt werden. Landesstützpunkte können sowohl für olympische und paralympische Sportarten als auch für nicht-olympische und nicht-paralympische Sportarten anerkannt werden.

 

Factsheet Nachwuchsleistungssportförderung in Berlin 7

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Nachwuchsleistungssportförderung in Berlin.

Unter Überblick werden die strukturellen und personellen Voraussetzungen dargestellt mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Berlin aufzuzeigen. Auf der nächsten Seite werden die wichtigsten Akteure mit ihren Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports vorgestellt. Auf der Seite Sportförderung werden die Vorgaben der Sportförderrichtlinie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin sowie Informationen zur Förderung der Landesfachverbände dargestellt. Auch die Besonderheiten der Sportförderung in Berlin werden dargestellt.


Strukturelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung in Berlin

Unter welchen strukturellen Voraussetzungen ist der Nachwuchsleistungssport in Berlin organisiert? Wie viele Menschen sind Mitglieder in Sportvereinen? Welche Sportarten haben die meisten Mitgliedschaften?

Landesfläche und Einwohner*innen von Berlin 1

Der organisierte Sport in Berlin* 2 & 6

  • 729.622 Mitgliedschaften* (+6,7 % zu 2022)
  • 2.402 Vereine
  • ca. 19,4% der in Berlin wohnenden Personen sind in einem Sportverein organisiert

Die Verbände mit den meisten Mitgliedschaften in Berlin

  • Fußball 205.898 Mitgliedschaften
  • Turnen 94.386 Mitgliedschaften
  • Tennis 40.887 Mitgliedschaften
  • Alpenverein 29.049 Mitgliedschaften
  • Schwimmen 28.357 Mitgliedschaften

*Die Zahlen sind der DOSB-Bestandserhebung von 2023 entnommen. Alle Informationen dazu unter: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)

Sportstätten 17

Berlin führt eine Sportstättenstatistik, die derzeit aktualisiert wird.


Kategorisierung der Schwerpunktsportarten 8

Aus den dem LSB zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen werden jährlich 36 Sportarten/Landesfachverbände (Verbände) gefördert.

Im Einzelnen fördert der Landessportbund Honorartrainer*innen und Trainer*innen mit Anstellung beim Verband. Für die Förderung des Paralympischen Leistungssports erhält der Landessportbund eine Sonderförderung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Für eine transparente Verteilung der Fördermittel bedient sich der Landessportbund künftig eines Stufenmodells. Von Förderstufe 1 bis Förderstufe 3 werden unterschiedlich akzentuiert Ressourcen zur Verfügung gestellt, die das Erreichen der jeweiligen Zielstellungen ermöglichen. Für die Spielsportarten ohne Bundesstützpunktsystem erfolgt die Förderung auf der Grundlage ihrer besonderen Bedeutung für den Berliner Sport insgesamt.

Schwerpunktsportarten mit Bundesstützpunkten (Stufe 3) 11 & 13

Basketball
Bogenschießen
Boxen
Eishockey
Eiskunstlauf
Eisschnelllauf
Handball
Hockey
Gewichtheben
Judo
Kanurennsport
Leichtathletik
Moderner Fünfkampf
Radsport
Rudern
Rhythmische Sportgymnastik
Schwimmen
Segeln
Turnen (männlich)
Volleyball
Beachvolleyball
Wasserball (männlich)
Wasserspringen

Weitere Landesstützpunkte (Stufe 2) 11 & 13

Icon Badminton
Badminton
Bowling
Fechten
Tennis
Tischtennis
Radsport- BMX
Ringen
Synchronschwimmen
Tanzsport

Paralympische Kernsportarten in Berlin 21

Para Leichtathletik
Para Schwimmen
Para Tischtennis

Die Konzentration der Landesverbände auf die Förderung von Kernsportarten dient dazu, die eingesetzten Mittel zielgerichtet einzusetzen.

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten 9

Momentan gibt es in Berlin drei durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) e.V. anerkannte Schwerpunktsportarten.

Para Leichtathletik
Para Schwimmen
Para Tischtennis

DBS anerkannte Schwerpunktsportarten sind paralympische Sportarten, die in den Landesverbänden schwerpunktmäßig gefördert werden. Der DBS und seine 17 Landesverbände haben je Bundesland zwischen keiner und sechs Schwerpunktsportarten für eine gute Nachwuchssichtung und -förderung festgelegt. Der Großteil der Sportarten verfügt hingegen über keinerlei Landesstrukturen, da in keinem Land eine Schwerpunktsetzung vorliegt.


Personelle Voraussetzungen der Nachwuchsleistungssportförderung

Ehrenamt 13

  • Diplom-Trainer*in, Fußball-Lehrer*in, Trainer*in A, Fußball-Trainer*in A mit 2,60 € pro Übungsstunde ( max. 690 h pro ÜL pro Jahr)
  • Trainer*in B, Fußball- Trainer*in B, Übungsleiter*in, Fachübungsleiter*in C mit 2,10 € pro Übungsstunde ( max. 690 h pro ÜL pro Jahr)
  • ca. 2.200  Übungsleiterinnen und ca. 3.600 Übungsleiter  mit Lizenzen oder vergleichbaren Qualifikationen

  • 2.944.037 h bezuschusste Übungsstunden pro Jahr

Hauptamtliches Personal im (Nachwuchs-)Leistungssport 13, 17, 19 & 21

  • 2 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
  • 13 volle Planstellen in der Abteilung Leistungssport des LSB Berlin (davon 5 (Nachwuchs-) Leistungssport und 8 BERLIN hat TALENT)
  • etwa 35 festangestellte OSP-Mitarbeiter*innen und mehr als 10 Honorarkräfte, sowie über 20 Trainer*innen arbeiten am OSP
  • 10 Planstellen BSP Leiter*innen
  • 54 Landestrainer*innen, 19 Trainer*innen mit Anstellung beim Verband sowie 86 Honorartrainer*innen
  • 24 Lehrertrainer*innen
  • 0,5 Stellen im Bereich Leistungssport im Behinderten- & Rehabilitations-Sportverband Berlin e. V. sowie 8,5 Trainer*innenstellen (2 über den BSBerlin, 4,5 über den LSB und 2 über den DBS finanziert)

Alle hier aufgeführten Fakten ändern sich schnell und sind aufgrund verschiedener Voraussetzungen nicht immer vergleichbar.

Sportförderung

Welche Fördermöglichkeiten für den Nachwuchsleistungssport gibt es?

Diese Seite zeigt, welche politischen Rahmenbedingungen es für die Nachwuchsleistungssportförderung gibt. Wird "Sport" überhaupt in der Landesverfassung erwähnt? Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Artikel 32 Verfassung des Landes Berlin 15

"Sport ist ein förderungs- und schützenswerter Teil des Lebens. Die Teilnahme am Sport ist den Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen."

Artikel 32 (Verfassung  des Landes Berlin wurde am 08. Juni 1995 vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen)

Struktur Sportförderung 10

Das Berliner Sportfördergesetz bildet den Rahmen für die Leistungssportförderung auf Landesebene. Die Bereitschaft des Landes Berlins, den Nachwuchs- und Hochleistungssport zu unterstützen, bleibt auch zukünftig die verlässliche Grundlage für die Entwicklung des Spitzensports. 

Mit der Verabschiedung des Strategiepapiers „Sport in Berlin - Perspektiven der Sportmetropole 2024“ hat der Berliner Senat die sportpolitischen „Leitplanken“ festgelegt, innerhalb derer die übergreifenden Ziele für den Sport in Berlin beschrieben sind.

Sportliche Spitzenleistungen sind eine faszinierende Form menschlicher Exzellenz, die in der Öffentlichkeit stark beachtet werden. Sie sind nicht nur auf Medaillen gerichtet, sondern leisten einen Beitrag zur Sportentwicklung und Alltagskultur. Sportliche Erfolge auf internationaler Bühne tragen zudem zur Identifikation auf nationaler und regionaler Ebene bei. Dies zeigt sich auch am hohen Zuspruch der Berliner Bevölkerung bei internationalen Sportevents in der eigenen Stadt.


Sportförderungsgesetz 15

Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz - SportFG) vom 6. Januar 1989 (letzte Änderung 2010) ist die Grundlage der Sportförderung in Berlin. Weitere Details können hier nachgelesen werden. 

§1 Ziel der Sportförderung

(1) Die Förderung nach diesem Gesetz soll jedem die Möglichkeit verschaffen, sich entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Entscheidung mit organisatorischer oder ohne organisatorische Bindung zu betätigen.

(2) Die Sportförderung soll insbesondere

  • die Angebote zur sportlichen Betätigung verstärken und erweitern,
  • die Entwicklung von Inhalten, Formen und Methoden sportlicher Betätigung unterstützen,
  • die Vereins- und Verbandsarbeit unterstützen sowie die Zusammenarbeit der Sportorganisationen sichern,
  • das Ehrenamt im Sport stärken,
  • zur sozialen Stützung von Kaderathleten beitragen,
  • den Sportstandort Berlin stärken.

(3) Sportförderung muß die wesentlichen Beweggründe für sportliche Betätigung berücksichtigen, insbesondere:

  • die Freude an Spiel, Bewegung, Wettkampf und Leistung,
  • die Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit,
  • die Vermittlung sozialer Grunderfahrungen,
  • die aktive Gestaltung der Freizeit,
  • den Beitrag zur Erziehung und Bildung,
  • die soziale Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen.

(4) Die besonderen Bedürfnisse behinderter, jüngerer und älterer Menschen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes sollen berücksichtigt werden.

(5) Nach diesem Gesetz sollen Freizeit-, Breiten- und Spitzensport ausgewogen und bedarfsgerecht gefördert werden.

(6) Der Sport in Kindertagesstätten, Schulen, Volkshochschulen, Hochschulen, Senioreneinrichtungen, Krankenanstalten und Justizvollzugsanstalten wird nach den für diese Bereiche geltenden Vorschriften gefördert. Die Koordinierung mit dem allgemeinen Sportangebot ist sicherzustellen.


Besondere Verwendungsrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für den Leistungssport 25

Zuwendungszweck

Der LSB kann aus Mitteln der DKLB-Stiftung im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Grundlage seines Leistungssportförderungskonzeptes Zuwendungen gewähren für:

  1. Trainingslager für Kadersportler*innen sowie sonstige Trainingslehrgänge in Sonderfällen,
  2. Reisekosten für herausragende nationale und internationale Wettkämpfe,
  3. Anschaffung von Sportgeräten, Materialien und Sportausrüstungsgegenständen für den Leistungssport,
  4. sonstige Leistungssportförderungen, bei denen eine besondere Notwendigkeit besteht,
  5. Trainer*innen mit Anstellung beim Verband,
  6. Honorartrainer*innen.

Der LSB entscheidet gegenüber den Sportorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können die durch das für Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen des Landessportbundes Berlin erhalten.

Zuwendungsvoraussetzungen

Eine Bewilligung erfolgt nur, wenn der Antragsteller sich am Leistungssportförderungskonzept des Landessportbundes beteiligt und für die Maßnahme die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Mit dem Zuwendungsantrag ist ein detaillierter Finanzierungsplan sowie sonstige eventuell zur Prüfung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Vereinsanträge bedürfen der Befürwortung der zuständigen Mitgliedsorganisationen des LSB. 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird zur Deckung des Fehlbedarfs der Ausgaben unter Berücksichtigung sportfachlicher Kriterien gewährt.

Für Trainer mit Anstellung beim Verband beträgt der Zuschuss maximal 80% der Gesamtausgaben.

Für Honorartrainer*innen beträgt der Zuschuss 12,50 €/Std. (60 Min.) / höchstens jedoch 500,00 € im Monat.


Förderung für Landesfachverbände 11 & 13

Aus den dem LSB zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen werden jährlich 36 Sportarten/Landesfachverbände (Verbände) gefördert.

Im Einzelnen fördert der Landessportbund Honorartrainer*innen und Trainer*innen mit Anstellung beim Verband. Für die Förderung des Paralympischen Leistungssports erhält der Landessportbund eine Sonderförderung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Für eine transparente Verteilung der Fördermittel bedient sich der Landessportbund künftig eines Stufenmodells. Von Förderstufe 1 bis Förderstufe 3 werden unterschiedlich akzentuiert Ressourcen zur Verfügung gestellt, die das Erreichen der jeweiligen Zielstellungen ermöglichen.

Für die Spielsportarten ohne Bundesstützpunktsystem erfolgt die Förderung auf der Grundlage ihrer besonderen Bedeutung für den Berliner Sport insgesamt.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können olympische, vorläufig olympische und nichtolympische Verbände.

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?

Kriterien zur Einordnung ins Stufenmodell

  1. Anerkennung Bundesstützpunkt (BSP),
  2. Anerkannter Landesstützpunkt (LStP) mit überregionaler Anbindung zu einem BSP (Einbindung in das Gesamtkonzept des Spitzenverbandes, Beitrag des Spitzenverbandes),
  3. Besondere regionale Bedeutung (z.B. Spielsportarten mit Profivereinen),
  4. Sicherstellung eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses vom Nachwuchs bis zur Spitze,
  5. Kontinuierliche Kaderentwicklung,
  6. Potenzial im Nachwuchssport,
  7. Erfolge im Nachwuchs,
  8. Strukturkonzept,
  9. Sichtungskonzept mit kontinuierlichen Einschulungen an den Eliteschulen des Sports.

Wofür können Fördermittel beantragt werden?

Stufe 1: olympische Verbände, nichtolympische Verbände

  1. Punktuelle Förderung des Verbandes aus der Leistungssportförderung
    Es werden nur Einzelmaßnahmen gefördert.
  2. Zuschüsse aus der Berliner Sporthilfe für NK1 und NK2
    Kadersportler*innen stellen vom Verband befürwortete Anträge auf individuelle Unterstützung.
  3. Förderung von Honorartrainer*innen bei Anstellung im Verband
    Der LSB fördert bis zu 500,00 € monatlich bzw. 12,50 €/h die Kosten eines/einer Honorartrainer*in, der/die beim Verband angestellt wird.

 

Stufe 2: olympische und nichtolympische Verbände mit LStP

  1. Förderung des Verbandes aus der Leistungssportförderung
    Der LSB fördert den Verband durch Unterstützung von Trainingsmaßnahmen.
  2. Zuschüsse aus der Berliner Sporthilfe für NK1 und NK2
    Kadersportler*innen stellen vom Verband befürwortete Anträge auf individuelle Unterstützung.
  3. Förderung von Honorartrainer*innen bei Anstellung im Verband
    Der LSB fördert bis zu 500,00 € monatlich bzw. 12,50 €/h die Kosten eines/einer Honorartrainer/-in, der/die beim Verband angestellt wird.
  4. Förderung durch Anstellung von Trainer*innen für den LSP beim Verband.
    Der LSB fördert bis zu 80% der Kosten eines/einer hauptamtlichen Trainer*in, der/die beim Verband angestellt wird und den LStP führt.
  5. Im Rahmen der Gesamtkapazität zur Einschulung an den Eliteschulen des Sports können in besonderen Fällen Ausnahmeregelungen für olympische Sportarten getroffen werden. Vorausgesetzt:
    - es handelt sich um talentierte Sportler*innen aus Berliner Sportvereinen mit leistungssportlicher Perspektive, die durch den Spitzenverband bestätigt ist,
    - die sportliche Betreuung wird durch den Fachverband gesichert,
    - es erfolgt keine zusätzliche Bereitstellung von Ressourcen durch die Schule,
    - bis 15.01. jedes Jahres erfolgt die Abstimmung zu den Ausnahmeregelungen im Regionalteam Berlin.

 

Stufe 3: olympische Verbände mit BSP und LStP

  1. Förderung des Verbandes aus der Leistungssportförderung
    Der LSB fördert den Verband durch Unterstützung von Trainings- und Wettkampfmaßnahmen.
  2. Zuschüsse aus der Berliner Sporthilfe für NK1 und NK2
    Kadersportler*innen stellen vom Verband befürwortete Anträge auf individuelle Unterstützung.
  3. Förderung von Honorartrainer*innen bei Anstellung im Verband
    Der LSB fördert bis zu 500,00 € monatlich bzw. 12,50 €/h die Kosten eines/einer Honorartrainer*in, der/die beim Verband angestellt wird.
  4. Förderung von Trainer*innen bei Anstellung im Verband
    Der LSB fördert bis zu 80% der Kosten eines/einer Trainer*in, der/die beim Verband angestellt wird.
  5. Förderung durch Anstellung von Landestrainer*innen beim LSB.
  6. Regelmäßige Einschulungen an die Eliteschulen des Sports
    Auf Vorschlag der für die Sportart Verantwortliche(n) zur Einschulung von Talenten an den drei Eliteschulen des Sports.
  7. Anstellung von Lehrertrainer*innen (Senat BJF 100 %)
    Die Senatsverwaltung BJF finanziert für die Verbände Lehrertrainer*innen für ihre Sportler*innen an den Eliteschulen.
  8. Anstellung von OSP-Trainer*innen (Senat/BMI 50/50 %)
    Der OSP unterstützt den Verband durch die Anstellung von mischfinanzierten Trainer*innen, die zwischen Landes- und Bundestrainer*innen angesiedelt sind.
  9. Anstellung von Bundestrainer*innen und BSP-Trainer*innen (BMI 100 %)
    Der Spitzenfachverband stellt Bundes- und Bundesstützpunkttrainer*innen an.
  10. Anstellung von Bundesstützpunktleiter*innen (Senat/BMI 50/50 %)
    Der Spitzenfachverband stellt mischfinanzierte Bundesstützpunktleiter*innen an.

Akteure

DOSB

DOSB 4 & 5

  • In 100 Mitgliedsorganisationen
  • sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften
  • in knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen organisiert.

Deutschland nimmt eine führende Position im Weltsport ein. Mit der Umsetzung des Konzepts zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung sowie der weiteren Konzepte verfolgt der DOSB das primäre Ziel, diese exponierte Stellung zu behaupten, wenn möglich auszubauen. Der Geschäftsbereich Leistungssport des DOSB hat die Aufgabe, den Leistungssport in Deutschland in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Entwicklungen zu steuern. Somit besitzt er eine Schlüsselposition im nationalen Leistungssport. Vom Geschäftsbereich Leistungssport gehen die Initiativen zur Entwicklung strategischer Konzepte und Grundsatzerklärungen zum Nachwuchsleistungs- und Spitzensport aus. Bei strikter Einhaltung der Autonomie innerhalb des Sports kommt ihm die Steuerungsfunktion bei der Umsetzung dieser Konzepte und Grundsatzerklärungen zu. Der Geschäftsbereich Leistungssport versteht sich darüber hinaus – im Sinne eines unabhängigen Gutachters – als Vertretung des Spitzensports gegenüber den staatlichen Einrichtungen, Partnern aus der Wirtschaft und anderen sportinternen und –externen Organisationen.

Im Fokus aller Überlegungen stehen Athletinnen und Athleten sowie deren Betreuer*innen.

Der DOSB:

  • steuert die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • stellt in Form von Konzepten, Rahmenvorgaben, Masken und Handlungsleitfäden den Rahmen und die Instrumente für die Nachwuchsleistungssportentwicklung,
  • berät und unterstützt die Partner in der Umsetzung der genannten Rahmen und Instrumente,
  • berät und unterstützt die Spitzenverbände in der Umsetzung der Richtlinienkompetenz,
  • arbeitet mit der Kommission Leistungssportentwicklung, der Athletenkommission, der Trainerkommission sowie den verschiedenen Sprechergruppen zusammen, um den (Nachwuchs-)leistungssport zu gestalten und zu entwickeln,
  • berät die Zuwendungsgeber auf Bundes- und Landesebene bezüglich der Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • verteilt Fördermittel der Siegerchance an LSB (in den teilnehmenden Ländern) zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • entsendet das Jugend Team D zu Youth Olympic Games und European Youth Olympic Festivals.

Zentrale Grundlagen für die Steuerung und Gestaltung sind u.a.:

  • Nachwuchsleistungssport Konzept 2020,
  • Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Maske und Handlungsleitfaden zu den Regionalen Zielvereinbarungen,
  • Stützpunktkonzept.
Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V. 8 & 9

  • 17 Landesverbände
  • 2 Fachverbände
  • fast 6.300 Vereine
  • rund 510.000 Mitglieder*

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e. V. ist im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) der Spitzenverband für den Leistungs-, Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport von Menschen mit Behinderung und Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland. Der DBS gehört weltweit zu den größten Sportverbänden für Menschen mit Behinderung. Die Sportarten innerhalb des Verbandes sind in Abteilungen bzw. Fachbereichen organisiert. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Frechen bei Köln.

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

So unterstützt der DBS den Nachwuchsleistungssport:

  • als zuständiger Fachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Sport von Menschen mit Behinderungen steuert der DBS die Prozesse des Nachwuchsleistungssports sportart- und länderübergreifend,
  • als Nationales Paralympisches Komitee für Deutschland und in dieser Funktion als Mitglied im International Paralympic Committee (IPC) entsendet der DBS das Team D zu den Paralympischen Spielen.
Spitzenverbände

Spitzenverbände 3 & 5

  • 66 Spitzenverbände
  • davon 38 Fachverbände in olympischen Sportarten
  • und 28 in nicht olympischen Sportarten
  • 18 Verbände mit besonderen Aufgaben

Die Spitzenverbände sind die nationalen sportartspezifischen Dachverbände. Sie entwickeln den Leistungs- und Wettkampfsport auf nationaler Ebene weiter und nehmen bundesweit die Richtlinienkompetenz in ihrer Sportart wahr. Das erfordert zwingend die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landessportbünden, Landesfachverbänden, den Leistungssport treibenden Vereinen und den Olympiastützpunkten.

Die Spitzenverbände haben im Nachwuchsleistungssport folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Erstellung der Rahmentrainingskonzeption und des Rahmentrainingsplans,
  • Festlegung von Wettkampfsystem, -formaten und -bestimmungen,
  • Definition bundeseinheitlicher Kaderkriterien,
  • Definition der Inhalte für die Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports,
  • Steuerung des sportartspezifischen Stützpunktnetzwerks,
  • Abschluss regionaler Zielvereinbarungen und Umsetzung der Zielstellung mit den Partnern,
  • Qualifizierung von Trainer*innen,
  • Umsetzung der Richtlinienkompetenz mit den Partnern.
Landessportbund Berlin

Landessportbund Berlin 10

  • 684.298 Mitgliedschaften
  • 2.159 Vereine
  • 80 Fachverbände
  • 11 Bezirkssportbünde
  • 140 Sportvereine, die in ihrer jeweiligen Sportart auf nationaler Ebene in der 1. oder 2. Bundesliga vertreten sind

Der Landessportbund Berlin trägt gemeinsam mit den Landesfachverbänden die Hauptverantwortung im Prozess Talentfindung und –sichtung und unterstützt wirksam die Maßnahmen der Vereine und Landesfachverbände.

Zu den Aufgaben des Landessportbundes zählen insbesondere die Koordinierung sämtlicher Aktivitäten im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in enger Verbindung zum Sport an Schule und Hochschule sowie zu den Sportwissenschaften. Grundlage aller sportlichen Betätigungsmöglichkeiten sind die in den Fachverbänden zusammengeschlossenen Vereine.

Das macht der Landessportbund Berlin für den Nachwuchsleistungssport:

  • die Unterstützung und Koordinierung der Arbeit der z.Z. 27 Leistungsstützpunkte,
  • die Zusammenarbeit mit dem Olympiastützpunkt Berlin,
  • die Kooperation mit dem Olympiastützpunkt zur Unterstützung der Koordinierung der Bundes- und Landesförderung für die z. Z. 20 Bundesstützpunkte,
  • die Koordinierung des Trainereinsatzes von z.Z. 46 Landestrainer*innen, 22 Trainer*innen mit Anstellung beim Verband sowie 98 Honorartrainer*innen,
  • die Berliner Sporthilfe für leistungsbezogene Maßnahmen der Sportler*innen (NK2 und Landeskader),
  • die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sportmedizin,
  • die Kooperation von Schule und Verein und die Zusammenarbeit mit den Berliner Eliteschulen des Sports,
  • die Bundesliga- Hilfe für erfolgreiche Teams der 1. Bundesliga,
  • die sportfachliche Begutachtung für das Landesprogramm zur Förderung nationaler und internationaler Spitzensportveranstaltungen.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Senatsverwaltung für Inneres und Sport 16

  • 3,7 Mio. Einwohner*innen
  • 4.055 Einwohner*innen pro km²
  • 3. kleinstes Bundesland mit einer Fläche von 35.748 km²

Der Sport ist auf die verlässliche und konsequente Förderung durch Bund, Länder und Kommunen angewiesen, wenn er erfolgreich sein und seine vielen positiven Effekte für die Gesellschaft entfalten soll. Vorrangiges Anliegen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist es deshalb, den organisierten Sport in seiner ganzen Vielfalt als Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und zu stärken. Deshalb ist die Sportförderung als Aufgabe des Staates gesetzlich anerkannt, wobei große Teile der Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe unter dem Dach des Landessportbundes von Sportvereinen bzw. -verbänden übernommen werden. Das Zusammenwirken von Staat und Sportorganisationen wird dabei durch das Prinzip der Autonomie des Sports bestimmt.

Das macht die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für den Nachwuchsleistungssport:

  • Bereitstellung möglichst optimaler Rahmenbedingungen für eine leistungssportliche Karriere der Athlet*innen,
  • unentgeltliche Bereitstellung einer leistungssporttauglichen Sportinfrastruktur,
  • Entwicklung des Sportforum Berlin zum nationalen Spitzensportzentrum,
  • Finanzierung von 75 Trainer*innen für die Betreuung von Sportler*innen im Spitzen- und im Nachwuchsbereich.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 25 & 26

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gestaltet als Teil der Berliner Landesregierung wichtige Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ein Schwerpunkt ist die Bildungspolitik mit der frühkindlichen Bildung in der Kita, der schulischen Ausbildung sowie Erwachsenenbildung. Die beiden Aufgabenfelder Jugend und Familie widmen sich der Bereitstellung und Organisation von Hilfs-, Beratungs-, Betreuungs-, Förder- und Erholungsangeboten für junge Menschen und Familien.

Das macht die Senatsverwaltung für Bildung, Jungend und Familie für den Nachwuchsleistungssport:

  • Durchführung BERLIN HAT TALENT

Im Rahmen des Programms BERLIN HAT TALENT werden die motorischen Fähigkeiten von Berliner Kindern der 3. Klassen (Alter: 8–10 Jahre) durch den Deutschen Motorik-Test (DMT) ermittelt. Seit dem Schuljahr 2020/2021 finden der DMT sowie die anschließenden Talentiaden in allen Bezirken Berlins statt und das Programm BERLIN HAT TALENT ist somit flächendeckend in der Sportstadt Berlin unterwegs. Im Anschluss haben alle getesteten Schulen die Möglichkeit, eine Bewegungsfördergruppe in ihrer Schule zu errichten.

  • Organisation Schulsportlicher Wettbewerbe

Ein wesentlicher Reiz des Sports liegt darin, sich in Wettkämpfen und Wettbewerben selbst zu beweisen und mit anderen zu messen. So werden von Schulen intern und extern Schulsportfeste und -wettbewerbe organisiert. Hierzu gehören beispielsweise die Bundesjugendspiele oder die Abnahme des Sportabzeichens.

Neben diesem Angebot gibt es im Berliner Schulsport eine breite Palette an offiziellen Schulsportwettbewerben in vielen Sportarten, an denen sich alle Schulen entsprechend der Jahrgangs- und Wettkampfklassen beteiligen können. Das Schulsportwettkampfprogramm gibt hierzu einen Gesamtüberblick. In ausgewählten Sportarten münden diese Wettbewerbe in die Bundesfinalveranstaltungen von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics.

  • Eliteschulen und Schulen mit Sportprofil

Nachwuchsförderung ist nicht nur eine Aufgabe des Vereinssports sondern auch des Schulsports. Hier sind vor allem die Eliteschulen des Sports und die Schulen mit Sportprofil eingebunden.
In Berlin gibt es drei vom DOSB bzw. DFB anerkannte Eliteschulen des Sports oder des Fußballs. Außerdem bieten zahlreiche Berliner Grund- und Oberschulen ein sportbetontes Profil an.

 

Landesfachverbände

Landesfachverbände 3 & 12

  • 80 Landesfachverbände

Die Berliner Landesfachverbände sind als Partner des Spitzenverbandes im Leistungssport vor Ort verantwortlich für einen engen Austausch mit ihren nachwuchsfördernden und  
leistungssporttreibenden Vereinen und unterstützen die Arbeit der Vereine. Die Qualität ihrer sportfachlichen Unterstützungsleistungen im Bereich der Traineraus- und Weiterbildung sowie bei  
der Talentsichtung und –findung und Angebote für Stützpunkttraining durch die jeweiligen Landestrainerinnen und -trainer sind wichtige Erfolgsparameter in der gesamten  
Leistungssportentwicklung.  (BE - LK - Berliner Leistungssportkonzept 2024, S. 10: 1737)

Das machen die Landesfachverbände für den Nachwuchsleistungssport:

  • Aus- und Fortbildung von Trainer*innen, Kampf-/Schiedsrichter*innen und weiterer Funktionsträger,
  • Organisation des Sport-/Wettkampfbetriebes (inkl. Ligabetrieb bis zur Landesverbandsebene) der Sportart (Landesmeisterschaften, regionale Meisterschaften, Landesjugendspiele, Ligabetrieb u.ä.),
  • Gremienarbeit des Verbandes, Ehrungen/Auszeichnungsveranstaltungen,
  • Mitgliedergewinnung (z.B. sportartspezifische Kindersportabzeichen-Aktionen, Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, Mädchen-/Jungs-Sportcamps, Schulsportprojekte, Bambini-Turniere),
  • Beratung und Service für Sportvereine (Verbandszeitschrift, Finanzen/Förderung, Informationen, Ausleihe/ Materialien),
  • Prävention sexualisierter Gewalt im Sport, Anti-Doping, Datenschutz, Finanzen (Sponsoring etc.),
  • Aufbau und Organisation eines Talentsichtungs- und Talententwicklungsprozesses im Verband.
Olympiastützpunkt Berlin

Olympiastützpunkt Berlin 18 & 19

  • Betreuung von 422* Bundeskaderathlet*innen (48 OK/PAK, 167 PK, 189 NK1, 18 EK/TK)
  • aus 37 verschiedenen olympischen und paralympischen Sportarten
  • 19 Bundesstützpunkte werden im aktuellen Olympiazyklus betreut
  • 22 olympische Schwerpunktsportarten (Beachvolleyball, Bogenschießen, Boxen, Eishockey, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Handball, Hockey, Gewichtheben, Judo, Kanurennsport, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, Radsport, Rudern, Rhythm. Sportgymnastik, Schwimmen, Segeln, Turnen, Volleyball, Wasserball / Männer, Wasserspringen)
  • 8 paralympische Schwerpunktsportarten (Kanu, Leichtathletik, Rollstuhlbasketball, Tischtennis, Tennis, Schwimmen, Segeln, Radsport)
  • 7 olympische Sportarten mit Bundeskadern ohne Bundesstützpunkt oder Spezialbetreuungsauftrag (Badminton, Fußball, Ringen, Rugby, Sportschießen, Tennis, Tischtennis)

* Die Kaderzahlen entstammen der DaLiD mit Stichtag 31.11.2023. Aufgeführt sind olympische und paralympische Athlet*innen in der exklusiven und anteiligen Grundbetreuung.

Der Olympiastützpunkt Berlin (OSP) ist eine von Bund, Land und Kommunen geförderte Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den deutschen Spitzensport vornehmlich für die Region, aber auch bundesweit bei zentralen Maßnahmen der Spitzenverbände sowie bei internationalen Sportereignissen. 

Im Jahre 1987 wurde der Olympiastützpunkt Berlin in der Trägerschaft des Trägervereins des Olympiastützpunktes Berlin e.V. gegründet. 

Zu den Aufgaben der Olympiastützpunkte gehören eine hochwertige Betreuung von Kaderathlet*innen in den Bereichen:

  • Leistungsdiagnostik,
  • Trainingswissenschaft,
  • Sportphysiotherapie,
  • Sportpsychologie,
  • Sporternährungsberatung,
  • Laufbahnberatung,
  • Athletiktraining,
  • Sportmedizin.

Der Olympiastützpunkt hat die Leitung der Regionalteams der Eliteschulen des Sports.

Der Olympiastützpunkt kann im Auftrag des Spitzenverbandes regionale Koordinierungsaufgaben übernehmen und wirkt an der Erstellung und Umsetzung der Regionalen Zielvereinbarungen mit.

 

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin 20 & 21

  • ca. 200  Vereine
  • ca. 24.000 Mitgliedschaften*
  • 0,5 Hauptamtliche Stellen Vollbeschäftigungseinheiten (VBE) im Verband im Bereich Leistungssport
  • 6,5 hauptamtliche Stelle (VBE) für Landestrainer*innen (2 durch den BSBerlin und 4,5 über den LSB)
  • 0 VBE Talentscout, aber Talentsichtung über das Projekt BERLIN hat TALENT

Grundgedanke der leistungsorientierten Förderung des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin ist es, die individuelle Leistungsfähigkeit der Sportler*innen systematisch zu fördern, um ihm die Möglichkeit einer erfolgreichen Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren zu ermöglichen. Die leistungssportliche Förderung kann nur im Konsens Verein, Verband, Schule, Berufsausbildung, Sportler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen erfolgen. Eine frühe Talenterkennung ist eine wichtige Voraussetzung für spätere nationale und internationale Erfolge, da das Leistungsniveau und die Leistungsdichte im Leistungssport Behinderter kaum noch der in „normalen“ Sportarten nachsteht. 

*Die meisten Mitglieder sind im Rehabilitationssport aktiv, der Leistungssport von Menschen mit Behinderung macht dementsprechend nur einen sehr geringen Teil der Mitglieder aus.

Das macht der BSBerlin für den Nachwuchsleistungssport:

  • Förderung von Trainings-, Lehrgangs- und Klassifizierungsmaßnahmen,
  • Förderung von Teilnahmen an nationalen und internationalen Meisterschaften, von Landesstützpunkten sowie Jugendauswahlmannschaften,
  • Förderung der zertifizierten Stützpunkte,
  • Veranstaltung und Ausrichtung von Meisterschaften auf Landes- und Bundes- und internationaler Ebene,
  • Sichtungsmaßnahmen,
  • Kooperation zwischen Fachverbänden aus dem olympischen Sport, Schulen und Einrichtungen,
  • Organisation der sportartenspezifischen Landeskader.
Sportstiftung Berlin

Sportstiftung Berlin  10, 12 & 13

Die Förderung der Berliner Sporthilfe versteht sich als Zuschuss für leistungssportbezogene Maßnahmen der Sportler*innen. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Nachwuchssportler*innen mit einer erfolgreichen Teilnahme beim jeweiligen internationalen Wettkampfhöhepunkt. 
Gefördert werden bei Erfüllung entsprechender Fördervoraussetzungen im Leistungssport Maßnahmen zur Talentsuche, die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Landesstützpunkten 
sowie die sportmedizinische Betreuung von Spitzensportler*innen.

So unterstützt die Berliner Sporthilfe: 

Zuschüsse können auf Antrag der Athlet*in gewährt werden für Trainingslager, Lehrgänge, Sportmaterialien u.ä. Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen, der über den zuständigen Fachverband an die Laufbahnberater*in des OSP-Berlin einzureichen ist. Die Stellungnahme des OSP's entfällt bei nichtolympischen Sportarten. 

Charité

Charité 13

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Vereine

Vereine 3 & 5

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  • knapp 90.000 Vereine in ganz Deutschland
  • 8 Millionen Freiwillige engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (Sportentwicklungsbericht)
  • davon 750.000 Amtsträger*innen auf der Vorstandsebene (z.B. Vorsitzende)

Der Verein ist die sportliche Keimzelle und Heimat der Athlet*innen. Hier beginnt die sportliche Laufbahn, und die Vereinszugehörigkeit ist die notwendige Voraussetzung für einen Startpass bzw. eine Wettkampflizenz. Vereine können gleichzeitig einen Stützpunkt bilden. Die Angebote im Heimatverein können je nach Alter und Leistungsniveau um vereinsübergreifendes Training und ergänzendes Stützpunkttraining erweitert werden. Sportvereine bieten die Möglichkeit bei einer sportlichen Neuorientierung adäquate Sport- und Bewegungsangebote zu finden, die losgelöst vom Anspruch an das Leistungsniveau ein langfristiges Sporttreiben ermöglichen.

Hierzu können auch gezielt Vereinskooperationen eingegangen werden, um die besten Sportler*innen in starken Trainingsgruppen bzw. Wettkampfmannschaften zusammenzuführen. Im Verein mit unterschiedlichen Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sportartübergreifende Angebote, insbesondere im Kindesalter anzubieten. Alternativ sind hier wiederum Vereinspartnerschaften zu suchen.
Eine kooperative Zusammenarbeit von Sportverein und Schule ermöglicht Talentförderung und Training im Kontext schulischer Ganztagsangebote. Im Idealfall übernehmen Sportlehrer*innen der Schule im Verein Trainingsgruppen und stellen so eine wichtige Verbindung her.

Für die Nachwuchsarbeit in Berlin haben die Berliner Vereine eine zentrale Stellung. Sie stehen am Anfang der Talentbindung im wohnortnahen Umfeld. Für einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess braucht es auch zukünftig Vereine, die sich der Talentförderung verschreiben, Leistungssport positiv vermitteln, in Netzwerken denken und arbeiten und aktiv mit Grundschulen kooperieren. Ihre Arbeit verdient eine besondere Förderung und Anerkennung.

So unterstützen die Vereine den Nachwuchsleistungssport:

  • sportmotorische Basisentwicklung,
  • regelmäßiges Training,
  • Beantragung von Startpässen und Wettkampflizenzen,
  • Teilnahme an Wettkämpfen.

Besonderheiten

Eliteschulen des Sports 4 & 5

Das Prädikat Eliteschulen des Sports (EdS) beschreibt in Deutschland das höchste Level der Schule-Leistungssport-Verbundsysteme. Unter Verbundsystem versteht man die enge Verzahnung von Schule(n), Bundesstützpunkten und einem Vollzeitinternat. EdS bieten sportlichen Talenten die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die besonderen leistungssportlichen Anforderungen mit denen der Schulkarriere vereinbaren zu können. Durch die Verbindung von Leistungssport, Schule und Wohnen (Vollzeitinternat) werden die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche „Duale Karriere“ geschaffen. EdS befinden sich an Standorten mit mehreren Bundesstützpunkten und im Betreuungsbereich eines Olympiastützpunktes. Sie sind auf die Anforderungen der Profilsportarten ausgerichtet.

Das Prädikat Eliteschule des Sports wird durch den DOSB und seit 2018 in Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS vergeben.

Profilsportarten  folgen einer bundesweiten Schwerpunktsetzung durch die Spitzenverbände (SFV), die mit dem BMI, den Ländern und dem DOSB abgestimmt wurden, in der Regel an Bundesstützpunkten betrieben werden und in den Strukturplänen/Stützpunktkonzepten der SFV ausgewiesen sind.

In Abstimmung mit dem Steuerkreis 1 der EdS werden in Einzelfällen weitere Sportarten als "Schwerpunkt" (und damit profil-bildend) an den EdS zugelassen, die diesen Kriterien-Optionen entsprechen:

  • weitere Sportarten/Disziplinen mit hohem Interesse eines Spitzenfachverbandes sowie
  • weitere Sportarten mit herausragender Infrastruktur und damit besonderer regionaler Bedeutung im „Einzugsgebiet“ der EdS.

Weiter Infos finden sich auf der Seite duale-karriere.de des DOSB.

Eliteschulen des Sports in Berlin 4

Schul- und Leistungssportzentrum Berlin

Profilsportarten: Beachvolleyball, Basketball, Boxen, Eishockey, Eiskunstlauf, Eissschnelllauf, Gewichtheben, Handball, Judo, Leichtathletik, Para Schwimmen, Radsport, Bogenschießen, Schwimmen, Turnen (m.), Volleyball, Wasserspringen

  • Schulform: Grund- und Mittelschule, sowie gymnasiale Oberstufe mit beruflicher Ausbildung
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Mittlerer Schulabschluss

Flatow-Oberschule

Profilsportarten: Fußball ,Kanu-Rennsport, Rudern, Segeln

  • Schulform: Grund- und Mittelschule, sowie gymnasiale Oberstufe mit beruflicher Ausbildung
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Mittlerer Schulabschluss

Sportschule im Olympiapark, Poelchau-Oberschule

Profilsportarten: Fußball (m.), Hockey, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, Rhythmische Sportgymnastik, Rudern, Schwimmen, Wasserball

  • Schulform: Grund- und Mittelschule, sowie gymnasiale Oberstufe mit beruflicher Ausbildung
  • Mögliche Abschlüsse: Allgemeine Hochschulreife, Mittlerer Schulabschluss

BERLIN HAT TALENT 10 & 27

Die flächendeckende Durchführung des Deutschen Motorik-Tests (DMT) in der 3. Schulklasse durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) ist u. a. ein wichtiges Instrument zur Qualitätssteigerung des Sportunterrichts. Mit dem Programm BERLIN HAT TALENT wird allen teilnehmenden Drittklässler*innen der Zugang zu verschiedenen Sportangeboten erleichtert, u. a durch die Gutscheinaktion. Zudem werden für die bewegungsbegabten Kinder „Talentiaden“ unter dem Motto „Leistung macht Spaß“ und für die motorisch förderungsbedürftigen Kinder Bewegungsfördergruppen unter dem Motto „Bewegung macht Spaß" angeboten. Inklusive Sportfeste und TalentTage Para werden zusätzlich für Kinder mit Behinderung angeboten. Für die Fachverbände und ihre Vereine bietet das Programm die Möglichkeit, die Kinder für ihre Angebote zu gewinnen. Diese sollten geeignet sein, die Talente zu binden und für ein dauerhaftes wettkampf- und leistungsbezogenes Engagement im Sportverein zu begeistern. Die Effektivität der Talentsichtung wird maßgeblich von der engen Zusammenarbeit und dem Informationsfluss zwischen den Trainer*innen der Vereine/Verbände untereinander, mit Lehrkräften im Schulsport und der Einbindung der Eltern geprägt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.berlin-hat-talent.de

Landeskaderprojekt am OSP Berlin 18 & 19

Im Zuge der Leistungssportreform haben in Berlin zwischen Sportfunktionären, den Abgeordneten und der Sportverwaltung Gespräche zur Förderung des Nachwuchsleistungssports stattgefunden. Im Ergebnis hat das zu einem noch stärkeren Engagement des Berliner Senats für den Leistungs- und Nachwuchsleistungssport in Berlin geführt. Damit verbessern sich nun auch die Möglichkeiten des OSP Berlin für die Betreuung der Landeskader. Neben der Einrichtung einer Laufbahnberatungsstelle für perspektivreiche Landeskader, hat das Land Berlin dem OSP finanzielle Mittel bereitgestellt, um zwei trainingswissenschaftliche und eine physiotherapeutische Stelle zu besetzen. Diese Stellen erlauben es dem OSP Berlin, Trainer*innen aus den verschiedenen Berliner Schwerpunktsportarten im Bereich der athletischen Belastungs- und Leistungsvorbereitung während der frühen leistungssportlichen Entwicklungsphase zu beraten und operativ zu unterstützen. Ferner hat auch der LSB Berlin sein Engagement in diesem Bereich verstärkt und eine Stelle in der Physiotherapie des OSP Berlins geschaffen, um eine leistungssportgerechte, therapeutische Behandlung für Landeskader*innen zu ermöglichen. Finanziert durch Landes- und LSB-Mittel kann somit der OSP Berlin heute den rund 3.000 Berliner Landeskader*innen umfangreiche Beratungs- und Betreuungsleistungen im Volumen von fünf vollzeitäquivalenten Stellen anbieten.

Lesetipps
Quellen
  1. Statistisches Bundesamt. (2021). Bevölkerung und Demografie: Auszug aus dem Datenreport 2021. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
  2. Deutscher Olympischer Sportbund. (2023). Bestandserhebung 2023.
  3. DOSB. (2014). Nachwuchsleistungssportkonzept 2020.
  4. DOSB. (2023). Homepage Leistungssport.
  5. DOSB. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  6. ©DOSB/Sportdeutschland
  7. Bildquellen: Gemeinfrei
  8. DBS. (2022). Homepage Leistungssport.
  9. DBS. (2024). Persönliche Mitteilung (Email).
  10. LSB Berlin. (2023). Leistungssportkonzept 2024.
  11. LSB Berlin. (2020). Priorisierung im Leistungssport in Berlin.
  12. LSB Berlin. (2023). Homepage Leistungssport Förderung.
  13. LSB Berlin. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  14. Abgeordnetenhaus Berlin. (1999). Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz - SportFG).
  15. Land Berlin. (1995). Verfassung Land Berlin.
  16. Senatsverwaltung für Inneres und Sport. (2023). Homepage Sport Förderung.
  17. Senatsverwaltung für Inneres und Sport. (2023). Persönliche Anfrage (Mail).
  18. OSP Berlin. (2023). Homepage.
  19. OSP Berlin. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  20. BS Berlin. (2023). Homepage Leistungssport.
  21. BS Berlin. (2023). Persönliche Anfrage (Email).
  22. BS Berlin. (2023). KonzeptXXXX
  23. Stiftung. (2023). Homepage.
  24. Stiftung. (2023). Persönliche Mitteilung (Email).
  25. LSB. (2018). Besondere Verwendungsrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für den Leistungssport.
  26. Senatsverwaltung für Bildung, Jungend und Familie. (2023). Homepage Sport.
  27. LSB Berlin & Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. (2023). Homepage BERLIN HAT TALENT.